Table.Briefing: Europe

Furcht um Bio-Lieferketten + Global-Gateway-Dilemma

Liebe Leserin, lieber Leser,

großer Tag in Frankreich: Heute um 15 Uhr stellt der neue Premierminister Michel Barnier im Parlament seinen Fahrplan für die neue Regierung vor. Die déclaration de politique générale wird mit zunehmender Anspannung erwartet. Grund dafür ist weniger die chaotische Regierungsbildung als vielmehr das überraschend hohe Haushaltsdefizit in der französischen Staatskasse.

Bei Amtsantritt habe er eine schlechte Haushaltslage vorgefunden, sagte Barnier vergangene Woche in einem Interview. Die Lage sei schwieriger als ursprünglich angenommen. Barniers Aussage ist alles andere als harmlos, denn sie deutet an, dass sein Vorgänger Gabriel Attal und dessen Wirtschaftsminister Bruno Le Maire das Ausmaß des Defizits verschwiegen haben.

Das Staatsdefizit liege bei über 6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, sagte Barnier – deutlich über den 4,4 Prozent, die ursprünglich für 2024 angestrebt worden waren. Am selben Tag gab das nationale Statistikamt bekannt, dass Frankreichs Verschuldung derzeit 112 Prozent des BIP beträgt, statt der von den EU-Regeln vorgeschriebenen 60 Prozent.

Nun rätselt das Land über die Ursachen für die erschreckenden Zahlen und streitet zugleich darüber, welche Konsequenzen die Regierung daraus ziehen sollte. Abgeordnete aus dem Lager Emmanuel Macrons haben sich bereits öffentlich gegen Steuererhöhungen ausgesprochen

Die Debatte um das Haushaltsdefizit überschattet den gerade begonnenen Prozess gegen den Rassemblement National. Parteichefin Marine Le Pen und weiteren Parteimitglieder wird vorgeworfen, die Aktivitäten der Partei mit EU-Geldern finanziert zu haben. Mehr dazu lesen Sie in den News.

Ich wünsche Ihnen einen entspannten Tag. 

Ihre
Claire Stam
Bild von Claire  Stam

Analyse

EU-Öko-Verordnung ab 2025: Branche sieht Bio-Lieferketten in Gefahr

Damit Betriebe Bio-Lebensmittel in die EU einführen können, müssen in den jeweiligen Herkunftsländern entsprechende Vorgaben erfüllt werden. Während es in diesen sogenannten Drittländern bislang ausreichte, die europäischen Bio-Standards “gleichwertig” anzuwenden, sollen sie ab dem kommenden Jahr dort “übereinstimmend umgesetzt werden. Die EU-Kommission will so einen fairen Wettbewerb sicherstellen und Verbraucher vor Irreführung bei Bio-Produkten aus Nicht-EU-Ländern schützen. Betriebe und Kontrollstellen außerhalb der EU müssen sich entsprechend anpassen.

In Drittländern, die keine besonderen Handelsabkommen mit der EU geschlossen haben, in denen Erzeugergemeinschaften ihre Bio-Ware aber auch weiterhin nach geltendem EU-Öko-Recht zertifizieren wollen, gilt damit in Zukunft etwa:

  • Unternehmensgröße: maximal 2.000 Mitglieder
  • Anbaufläche: maximal fünf Hektar
  • Umsatz: maximal 25.000 Euro
  • gleichzeitiges ökologisches und konventionelles Wirtschaften innerhalb einer Kooperative ausgeschlossen

In der aktuell gültigen EU-Öko-Verordnung hatte die EU befristete Übergangsregeln ergänzt, um den Betroffenen in Drittländern noch mehr Zeit bei der Umstellung einzuräumen. Doch für das Verfahren “Gleichwertiger Kontrollstellen-Standard” läuft die Übergangsregel zum Jahresende aus. Für Betriebe, Erzeugergemeinschaften und Kontrollstellen in diesen Ländern außerhalb der EU bedeutet das: Sie müssen die neuen Verfahren der Übereinstimmung ab dem 1. Januar 2025 anwenden. Dank einer weiteren Übergangsfrist, die die EU-Kommission in die EU-Öko-Verordnung integriert hatte, bleibt ihnen jedoch bis Mitte Oktober Zeit, die dafür notwendigen Kontrollen und Zertifizierungen abzuwickeln.

Forderung nach Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2025

Jan Plagge, dem Präsidenten des europäischen Bio-Dachverbands IFOAM Organics Europe, reicht das nicht. “Wir verstehen nicht, warum man die eine Übergangsfrist jetzt mitten ins Kontrolljahr schiebt”, sagt er. Zwar sei die Zeit der Beurteilung nach einer achtjährigen Phase des Ringens um die Neuerungen der EU-Öko-Verordnung längst vorbei, so Plagge. Jedoch brauche es für eine praktikable Umsetzung mehr Zeit. Seine Forderung deshalb: Eine Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2025.

Die Zeit sei knapp, um die Systeme insbesondere in den Drittstaaten umzustellen, sagt er. Eine “Riesenherausforderung” sieht Plagge in den Neuerungen der EU-Öko-Verordnung jedoch unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie in Kraft treten. Probleme identifiziert er vor allem für die Erzeuger tropischer Früchte. Für sie sei die Verordnung nicht geschrieben worden, resümiert er.

“Die EU sagt jetzt, entweder seid ihr Bio oder nicht”

Um die Erzeuger im Globalen Süden macht sich auch Marcelo Crescenti große Sorgen. Er verantwortet die Kommunikation beim gemeinnützigen Verein Fairtrade Deutschland, der das bekannte Siegel mit demselben Namen vergibt. Eine gute Regelung wie die EU-Öko-Verordnung, die für Europa gedacht sei, auf den Globalen Süden umzulegen, halte er aus entwicklungspolitischen Gründen für schwierig. Man wolle Kleinbauern fördern, halte sie nun aber mit der maximalen Umsatzhöhe von 25.000 Euro, die die EU-Öko-Verordnung ab dem kommenden Jahr vorgibt, vor allem klein, meint Crescenti.

Ähnliche Wirkungen prognostiziert Crescenti auch mit Blick auf die anderen Vorgaben, die die Neuerungen mit sich bringen. Jahrelang habe Fairtrade Erzeugern im Globalen Süden geraten, sich in Kooperativen zu organisieren. Fairtrade arbeite heute nur mit solchen Kooperativen zusammen. Diese seien jedoch größtenteils keine reinen Bio-Kooperativen, so Crescenti. Manche Landwirte bewirtschafteten den einen Hügel ökologisch, den anderen konventionell. “Die EU sagt jetzt, entweder seid ihr Bio oder nicht.”

Unterstützung für Betroffene vor Ort

Doch für Kooperativen und Landwirte sei es ein langwieriger Prozess, ganz auf Bio umzustellen, gibt Crescenti zu bedenken. Die Kooperativen überlegten jetzt angesichts der Neuerungen bei der EU-Öko-Verordnung, Unterkooperativen zu gründen, in denen sich nur Bio-Erzeuger befinden. Manche Landwirte müssten dafür ihre Betriebe teilen. “Das funktioniert bei großen Plantagen, bei großen Anbietern, aber nicht bei Kleinbauern“, so Crescenti.

Fairtrade sei derzeit dabei, seine Mittel intern umzuwidmen, um auf der Ebene der Produzentennetzwerke Kapazitäten aufzubauen, berichtet Crescenti. Auch von der EU fordert Fairtrade Ressourcen. “Die EU muss schauen, wie sie die Betroffenen vor Ort unterstützen kann, um Beratungsangebote zu schaffen und Programme aufzulegen.

Auf eine Verschiebung hinzuarbeiten, sei seiner Ansicht nach wenig sinnvoll, sagt Crescenti. Vielmehr seien klare Parameter notwendig, die deutlich machten, was künftig gelte. “Es gibt viele Produzenten, die sagen, die EU ist mir zu kompliziert, wir orientieren uns in Richtung USA, Kanada, Japan.” Seine Prognose: “Es wird zu einer Verknappung kommen, die höhere Preise bedeutet.” Irgendjemand werde dafür zahlen. “Wenn die EU nicht zahlt, zahlt der Konsument.”

Konsequenzen für Verbraucher und Erzeuger

Auch Arnd Liedtke von Tchibo, Deutschlands größter Kaffeerösterei, prognostiziert Konsequenzen für Verbraucher und Erzeuger. “Wir sehen die Gefahr, dass diese Richtlinie die kleinen Erzeuger, wie etwa kleine Kooperativen, in den Ursprungsländern überfordert – ohne wirklich etwas für die Sache zu erreichen”, bewertet er die anstehenden Neuerungen bei der EU-Öko-Verordnung. Für sie als Rösterei würden sich die Bezugsquellen verringern, was weniger Auswahl für die Kundinnen und Kunden bedeuten würde. Auch verlören kleine Erzeuger ihren Abnahmemarkt, glaubt Liedtke.

Weniger importierte Bio-Ware befürchtet auch Jan Plagge als Präsident des EU-Dachverbands der Bio-Branche angesichts des neuen Verfahrens der “Übereinstimmung”. Gerade in Ländern, die sich auf die Bio-Produktion für die EU fokussiert hätten, werde es schwierig, sagt er. “Wenn die Erzeugergruppen mit den Kleinbauern im globalen Süden es nicht schaffen, übereinstimmende Produktionsverfahren sicherzustellen, sind sie nicht mehr am Markt, dann kommt es zu einer Verknappung“, prognostiziert Plagge. Gleichzeitig könnten sich Erzeuger im Globalen Süden andere Märkte suchen – außerhalb von Europa.  

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Global Gateway: Vor diesem Dilemma steht die EU-Initiative

Die EU hat nach Ansicht von Analysten noch einigen Nachholbedarf bei der Strategie zur Infrastrukturinitiative Global Gateway (GG). Mit dem Start des neuen EU-Kabinetts müsse unter anderem die Kommunikation rund um GG transparenter werden, um das volle Potenzial auszuschöpfen und die bereits existierenden Partnerschaften stärken zu können, vor allem in Afrika.

Das ist das Ergebnis einer am Dienstag erscheinenden gemeinsamen Analyse von Merics, dem German Marshall Fund, dem afrikanischen Thinktank Nkafu Politics Institute und der britischen Denkfabrik Institute of Economic Affairs, herausgegeben von der Friedrich-Naumann-Stiftung. Das Papier lag Table.Briefings vorab vor.

Afrika ist 2024 der Kontinent mit den meisten Global-Gateway-Projekten. Ein großes Problem sei derzeit noch die Kommunikation und Wahrnehmung der EU-Infrastrukturinitiative in den afrikanischen Ländern, heißt es in der Analyse. 

China sieht die EU durchaus als Konkurrenz

Seit der Einführung hat GG Vergleiche mit Chinas Belt and Road Initiative (BRI) hervorgerufen – nicht zuletzt, weil EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen die Initiative selbst als Alternative zur BRI vorgestellt hat. Die EU müsse ihre Ziele und den Wert von GG klar kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden und ein positives Bild zu schaffen, schreiben die Analysten.

Denn bisher gibt es der Analyse zufolge mehrere Probleme bei der Eigenpositionierung und der Außenwahrnehmung der Initiative – nicht nur in Afrika, sondern auch in China: Der Rückgang gemeinsamer Investitionsziele zwischen der EU und der Volksrepublik zeige, dass GG in Peking durchaus als direkte Konkurrenz zur BRI wahrgenommen werde. 

Darum werde von chinesischer Seite versucht, die Bedeutung der EU-Initiative zu schmälern und GG als Ergänzung zur BRI zu präsentieren: “China hat ein Narrativ entwickelt, das GG als komplementär zur BRI darstellt, während die EU klarer ihre Wettbewerbsrolle betonen sollte”, heißt es in dem Bericht. Es liege “in der Verantwortung Europas, auch die chinesische Darstellung und Wahrnehmung hinsichtlich der europäischen Unterstützung der Belt and Road-Initiative und ihres Synergiepotenzials mit GG zu korrigieren”. 

Die Krux dabei: In Afrika kommt das Konkurrenz-Narrativ weniger gut an: Die EU sollte vermeiden, Afrika als Schachbrett im Wettbewerb mit China zu sehen, schreiben die Analysten. Stattdessen sollte der Fokus auf den realen Entwicklungsbedürfnissen Afrikas liegen.

Der Bericht empfiehlt mehrere Schritte:

  1. Engagement mit afrikanischen Institutionen: Die EU sollte afrikanische Finanzinstitute stärker einbinden, um die Projektimplementierung zu verbessern und lokale Expertise zu nutzen.
  2. Vielfalt in Werten anerkennen: Die EU muss sich bewusst sein, dass afrikanische Länder unterschiedliche Werte und Bedürfnisse haben. Eine flexiblere Strategie könnte demnach helfen, die Beziehungen zu vertiefen.
  3. Evaluierung und Transparenz: Dem Bericht zufolge ist wichtig, Systeme zu entwickeln, die den Fortschritt und die Auswirkungen von GG-Projekten genau verfolgen, um Erfolge nach außen richtig sichtbar zu machen.

Die Analysten geben sich beim Erfolgspotenzial allerdings realistisch: “Einige der Umsetzungsschwierigkeiten der EU mit GG hängen mit der einfachen Tatsache zusammen, dass es viele Empfängerländer gibt, die kein Interesse daran haben, die grundlegenden EU-Kriterien im Rahmen des GG zu erfüllen“, heißt es in dem Papier. Das betreffe insbesondere die mit Transparenz und demokratischen Standards verbundenen Vorgaben. “Eine schnellere Bereitstellung von BRI-Krediten mit weniger Kriterien für eine verantwortungsvolle Regierungsführung wird vielen weiterhin attraktiver erscheinen.” 

Marke Global Gateway nicht “inflationär” benutzen

Die Komplexität der EU-Entscheidungsprozesse und Finanzierungsprobleme mindere die Wettbewerbsfähigkeit von GG generell. Chinesische Analysten seien deshalb in der Betrachtung der Initiative oft skeptisch hinsichtlich der Wirksamkeit, heißt es. In den chinesischen Medien werde die Erzählung um GG häufig durch die Linse des strategischen Wettbewerbs zwischen den USA und China betrachtet. Dabei gebe es Skepsis hinsichtlich der geopolitischen Motive der EU. 

Die Analysten schreiben noch weitere Punkte auf die To-do-Liste des designierten EU-Kommissars für internationale Partnerschaften, Jozef Síkela, der künftig für GG verantwortlich sein wird. Auch dabei: Auf die “wahllose Verwendung” der Marke Global Gateway müsse verzichtet werden. Es sei “inflationär”, einfach alle Arten von Entwicklungshilfeprojekten unter GG zu bündeln, kritisieren die Analysten – “möglicherweise, um bis 2027 die globale Mobilisierungssumme von 300 Milliarden Euro zu erreichen”. So verliere GG an Glaubwürdigkeit.

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Termine

02.10.2024 – 09:30-12:40 Uhr, Hamburg
“Die Zeit”, Konferenz Deutschland gestalten!
“Die Zeit” diskutiert mit Gästen über aktuelle Aspekte der wirtschaftlichen Transformation. INFOS & ANMELDUNG

02.10.2024 – 10:00-11:00 Uhr, online
TÜV, Seminar Mit KI effizient zur CSRD-Konformität?
Der TÜV informiert über die Herausforderungen der CSRD-Berichterstellung. INFOS & ANMELDUNG

03.10.-04.10.2024, Warschau (Polen)
DIHK, Konferenz AHK-Europakonferenz
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) spricht darüber, wie in diesen turbulenten Krisenzeiten die Transformation der europäischen Wirtschaft gelingen und ihre Resilienz gestärkt werden kann. INFOS & ANMELDUNG

News

Handelsstreit: EU-Staaten entscheiden über Zölle für chinesische E-Autos

Über die von der EU-Kommission geplanten Sonderzölle auf E-Autos aus China soll am Freitag abgestimmt werden. Die Kommission wolle die Verhandlungen mit China allerdings auch nach der Abstimmung fortsetzen, berichtete Reuters. Ihren Vorschlag für endgültige Zölle auf chinesische E-Autos habe die Kommission an die 27 Mitgliedstaaten der EU geschickt und dabei die von ihr im September berechneten Sätze befürwortet.

Gleichzeitig fügte sie den Insidern zufolge einen zusätzlichen Text, einen sogenannten Erwägungsgrund, hinzu. Darin heißt es, dass die bisherigen Gespräche mit China den Streit über mutmaßliche chinesische Subventionen nicht gelöst hätten, Verhandlungen über einen möglichen Kompromiss jedoch auch nach Zustimmung der EU-Länder zu den Zollsätzen fortgesetzt werden könnten.

Kommission wird weiter verhandeln

Während einer Debatte des Handelsauschusses des Europäischen Parlaments bestätigte Martin Lukas, Direktor für Trade Defence des Generaldirektorats für Handel der Kommission, dass die EU-Kommission weiter verhandeln wird. Die Deadline für das Ende der Untersuchung vom 30. Oktober werde eingehalten, aber auch danach könne die Kommission noch mit China über Preisverpflichtungen verhandeln.

Das chinesische Handelsministerium hatte am vergangenen Donnerstag bekanntgegeben, über ein flexibles Preissystem zu verhandeln, um die Zölle noch abzuwenden. Die Kommission hatte mitgeteilt, sie könne eine Preisvereinbarung abermals prüfen. Diese umfasst einen Mindesteinfuhrpreis und in der Regel eine Mengenbegrenzung. Die vorgeschlagenen Zölle reichen von 7,8 Prozent für E-Autos von Tesla, die in China gebaut wurden, bis hin zu 35,3 Prozent für die vom chinesischen Autokonzern SAIC und anderen Unternehmen. Sie kommen zu den üblichen EU-Importzöllen von zehn Prozent für Autos hinzu.

Die EU-Mitglieder werden am Freitag darüber abstimmen, ob sie die endgültigen Zölle für die nächsten fünf Jahre befürworten. Die Zölle würden dann ab Ende Oktober greifen, wenn nicht noch eine qualifizierte Mehrheit dagegen votiert. Dies müssten mindestens 15 Länder sein, die zusammen auch 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen. rtr/jaa

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Wasserstoffbank: China-Vorbehalt gilt auch für Mitgliedstaaten

Der neue Kurs der EU-Kommission gegen die Importe chinesischer Elektrolyseure wird auch die Förderpolitik der Mitgliedstaaten für die Produktion von grünem Wasserstoff beeinflussen. Das verdeutlichte ein Sprecher von Energiekommissarin Kadri Simson am Montag auf Anfrage von Table.Briefings: “In Bezug auf die Auktionen der Wasserstoffbank gelten für EU-Ausschreibungen die gleichen Bedingungen wie für auctions-as-a-service.”

Die Kommission hatte Ende vergangener Woche die neuen Förderbedingungen der Europäischen Wasserstoffbank veröffentlicht. Für bezuschlagte Projekte gelten künftig Einschränkungen für zentrale Komponenten von Elektrolyseuren aus China. Den Mechanismus der Europäischen Wasserstoffbank können EU-Staaten aber auch für eigene Importe nutzen, die sie mit nationalen Haushaltsmitteln fördern – sogenannte auctions-as-a-service. In der ersten Runde hatte Deutschland angekündigt, diese Möglichkeit zu nutzen und 350 Millionen Euro bereitzustellen.

Österreich wäre als erstes EU-Land betroffen

Die neuen Regeln gelten aber erst für die zweite Ausschreibungsrunde. Im Februar hatte Österreichs grüne Energieministerin Leonore Gewessler angekündigt, 400 Millionen Euro für eine solche Auktion über die Europäische Wasserstoffbank zur Verfügung zu stellen. Falls die künftige Regierung in Wien an dem Vorhaben festhält, wäre Österreich der erste EU-Staat, der gegenüber China eine Importbeschränkung der zentralen Zukunftstechnologie Elektrolyse vertreten müsste.

Wie knapp der technologische Vorsprung Europas bei Elektrolyseuren geworden ist, verdeutlicht eine neue Studie der Boston Consulting Group, die am Mittwoch veröffentlicht werden soll. Bereits in drei bis fünf Jahren könnten ausländische Anbieter europäische hinsichtlich Kosten, Qualität und Leistung übertreffen, heißt es in der Studie, deren Entwurf Table.Briefings vorliegt und über die zuerst das Handelsblatt berichtet hatte. ber

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EU-Erweiterung: Beratungen mit Westbalkan-Staaten in Berlin

Vor dem Hintergrund anhaltender Spannungen zwischen Serbien und Kosovo berät Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) an diesem Dienstag mit den Außenministern der sechs Westbalkan-Staaten über Perspektiven der weiteren Annäherung an die EU. Im Mittelpunkt der Gespräche im Auswärtigen Amt in Berlin dürfte die Freischaltung des regionalen Freihandelsabkommens Cefta (Central European Free Trade Agreement) stehen, das den Abbau von Handelshemmnissen zum Ziel hat. 

Bislang war die Umsetzung des Abkommens blockiert, wegen eines Streits um Statusfragen zwischen Kosovo und Serbien. Unklar war bis zuletzt, ob Kosovo einer Cefta-Einigung zustimmen wird und ob es bei einer weiteren Blockade notfalls zu einer Regelung ohne Kosovo kommen könnte. Zu den Cefta-Staaten gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. 

Das Treffen im Format des Berliner Prozesses gilt als Vorbereitung auf einen entsprechenden Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 14. Oktober in Berlin. Der von der damaligen Kanzlerin Angela Merkel 2014 initiierte Berlin-Prozess soll die sechs Länder an Standards, Normen und Praktiken der EU heranführen. Zu den Westbalkanstaaten zählen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Mit Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und Albanien verhandelt die EU bereits über einen Beitritt. Bosnien-Herzegowina gilt als Beitrittskandidat, Kosovo als potenzieller Beitrittskandidat. dpa

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Desinformation: Baerbock fordert von neuer EU-Kommission härtere Gangart

Annalena Baerbock hat die neue EU-Kommission dazu aufgefordert, stärker gegen Desinformation in sozialen Netzwerken vorzugehen. “Wenn man Algorithmen hat, die ganz bewusst nicht nur Fake News, sondern Hass und Hetze ausspielen, (…) dann ist das Zersetzung unserer demokratischen Lebenswirklichkeit“, sagte die Bundesaußenministerin am Montag auf einer Konferenz der Grünen in Berlin. Als Beispiel nannte sie Rekrutierungsvideos islamistischer Terroristen, die Jugendlichen in ihre Feeds eingespielt würden, sobald sie einmal ein solches Video anklickten.

Baerbock sieht die EU-Kommission am Zug: “Wenn wir das nicht regulieren, so wie wir auch Regulierung im normalen Leben haben, dann werden wir diesen Fake News hilflos ausgeliefert sein.” Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien einen Vorschlag für ein “European Democracy Shield” angekündigt, das sich etwa an der französischen Beobachtungsstelle für digitale Einflussnahme aus dem Ausland (Viginum) orientieren soll. Der designierte Justizkommissar Michael McGrath soll die Arbeit daran leiten. tho

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Veruntreuung von EU-Geld: Prozess gegen Le Pen gestartet

Vor einem Pariser Strafgericht hat der Prozess gegen Marine Le Pen und weitere französische Rechtsnationale begonnen. Den insgesamt 28 Angeklagten wird Veruntreuung öffentlicher Gelder angelastet. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich teils oder zur Gänze für die Partei gearbeitet hätten.

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten sich gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front National), damalige Abgeordnete und Assistenten. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten. Insgesamt soll es um eine Summe von knapp sieben Millionen Euro gehen.

Noch vor Prozessstart wies Marine Le Pen die Vorwürfe zurück. “Wir haben gegen keine politische Regel und keine Regel des Europäischen Parlaments verstoßen”, sagte die langjährige Parteivorsitzende, als sie am Gericht eintraf. Le Pen hatte vor einem Jahr bereits vom Europaparlament zurückgeforderte 330.000 Euro überwiesen. Ihre Partei betonte aber, dass dies kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens sei. 

Prozess könnte Auswirkungen auf Wahl 2027 haben

Neben Marine Le Pen gehört auch ihr Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen (96) zu den Beschuldigten. Aus Gesundheitsgründen erschien er aber nicht vor Gericht, wie auch ein weiterer Angeklagter.

Dass Le Pen und weitere Parteiverantwortliche nun auf der Anklagebank Platz nehmen müssen, wirkt dem Bestreben einer Normalisierung der Partei entgegen. Im neuen Parlament bemühten sich die Rechtsnationalen zuletzt – anders als das Linksbündnis – um eine konstruktive und zurückhaltende Oppositionsarbeit.

Der Prozess ist bis Ende November terminiert. Sollte es zu Schuldsprüchen kommen, drohen den Angeklagten empfindliche Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Im Falle einer Verurteilung könnten die Angeklagten außerdem für fünf Jahre für unwählbar erklärt werden, was eine Kandidatur von Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 ausbremsen könnte. dpa

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Prüfbericht zur GAP: Diese Schwachstellen stehen mehr Umwelt- und Klimaschutz im Weg

Die nationalen GAP-Strategiepläne bleiben hinter den EU-Umwelt- und Klimazielen zurück. Zu diesem Ergebnis kommt der EU-Rechnungshof in einem neuen Bericht. Die Pläne seien “ökologisch nicht viel ambitionierter” als die Gemeinsame Agrarpolitik vor Inkrafttreten der jüngsten Reform, die die EU-Agrargelder eigentlich deutlich “grüner” machen sollte.

Die Prüfer führen das auf mehrere Probleme zurück:

  • Die Mitgliedstaaten nutzen ihren neu geschaffenen Freiraum bei der Umsetzung der GAP kaum dafür, Umweltambitionen zu steigern. Sie reizen Ausnahmeregelungen aus und gehen bei den Öko-Regelungen oft nicht über Praktiken hinaus, die ein Großteil der Betriebe ohnehin schon umsetzt.
  • Im Genehmigungsprozess durch die EU-Kommission fehlten messbare Indikatoren für das ökologische Ambitionsniveau der Pläne.
  • Die EU-Rechtsakte zur GAP geben keine quantifizierbaren Klima- und Umweltziele vor; die Ziele des Green Deal sind dort nicht festgeschrieben. Die Kommission konnte lediglich an die EU-Länder appellieren, diese in den Plänen umzusetzen – oft ohne Erfolg.

Prüfer empfehlen messbare Umweltziele

Für die anstehende GAP-Reform empfiehlt der Rechnungshof deshalb, messbare Umwelt- und Klimaziele zu setzen und festzuschreiben, wie diese bei der Prüfung nationaler Pläne geltend gemacht werden. Außerdem solle Brüssel stärker Ergebnisse statt Maßnahmen messen und überprüfen.

Trotz seiner Kritik an mangelnder Ambition der EU-Länder fordert er aber nicht, die Kontrolle über die Ausgestaltung der GAP wieder stärker in Brüssel zu bündeln. Einen solchen Schluss könne man so kurz nach Inkrafttreten der derzeitigen GAP noch nicht ziehen, sagt der zuständige Prüfer Nikolaos Milionis auf Nachfrage.

Feindt: Erneute Zentralisierung in Brüssel “nicht zielführend”

“Eine erneute Zentralisierung der Umwelt- und Klimavorgaben auf EU-Ebene ist nach aller Erfahrung nicht zielführend“, meint auch Peter Feindt, Professor für Agrar- und Ernährungspolitik in Berlin. Denn mehr Flexibilität gebe den Mitgliedstaaten zumindest die Option, EU-Mittel ambitionierter einzusetzen, statt sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen.

Allzu optimistisch blickt er trotzdem nicht auf die Zukunft der GAP: Solange die nationale Umsetzung im Rahmen traditioneller agrarpolitischer Strukturen erfolge, sei nicht mit einer grundlegenden Neuausrichtung zu rechnen. jd

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Green Claims: Warum eine Studie die Wirksamkeit des EU-Vorschlags infrage stellt

Obwohl die Green-Claims-Richtlinie irreführender Klimawerbung eigentlich ein Ende setzen soll, wären gemäß dem Kommissionsvorschlag weiter Label erlaubt, die die Wahrnehmung von Verbrauchern verzerren. Das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie, die in der Zeitschrift “Food Quality and Preference” erschienen ist. Demnach führen Label mit der Aufschrift “klimaneutral” dazu, dass Verbraucher Lebensmittel für deutlich klimafreundlicher halten, als sie eigentlich sind.

Das ist laut den Forschenden auch dann der Fall, wenn klargestellt wird, dass ein Produkt nur durch CO₂-Kompensationen klimaneutral ist. Etwa durch Aufdrucke wie “100 Prozent CO₂-kompensiert”, wie sie der Kommissionsvorschlag zu Green Claims für solche Fälle vorsieht. “Solche Labels fördern somit Greenwashing, erschweren die Markttransparenz und bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Orientierung für eine nachhaltige Ernährung”, kritisiert Erstautorin Denise Dreist von der Universität Göttingen.

Ampel-Label ist die wirksamste Option

Als wirksamere Alternative identifiziert die Studie ein Ampelsystem ähnlich dem Nutri-Score. Hierdurch würden Verbraucher die Klimawirkung von Lebensmitteln akkurater einschätzen. Studienleiterin Anke Zühlsdorf rät dazu, eine Ampelkennzeichnung zur Pflicht zu machen. So seien Produkt besser vergleichbar und es würden nicht nur klimafreundliche Produkte hervorgehoben. Ein erster Schritt könne aber ein Verbot der produktbezogenen Werbung mit Klimaneutralität sein.

Für die Studie wurden Testpersonen aus Deutschland befragt, die die Klimawirkung verschiedener Lebensmittelprodukte einschätzen sollten. Die Autoren verglichen, wie sich die Einschätzung unterschied, je nachdem, welches Klimalabel das jeweilige Produkt trug.

Während sich EU-Umweltministerrat und Kommission dafür aussprechen, dass Unternehmen CO₂-Kompensationen bei Klimalabeln weiter geltend machen können, will das Europäische Parlament dies nur in Ausnahmefällen erlauben, damit die Reduktion von Emissionen im Vordergrund steht. Die Trilogverhandlungen, bei denen sich Rat und Parlament auf eine Version einigen müssen, dürften Anfang kommenden Jahres starten. jd

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Presseschau

Bei Anhörung im EU-Parlament: EZB-Präsidentin Christine Lagarde deutet weitere Zinssenkung an SPIEGEL
Neuer Bericht: Laut Rechnungshof – nationale EU-Agrarpolitik zu nachlässig beim Umweltschutz SPIEGEL
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Was bedeutet das Wahlergebnis in Österreich für die EU? EURONEWS
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Portugal: Tausende demonstrieren gegen “unkontrollierte Einwanderung” EURONEWS
Energiesicherheit: Griechenland nimmt Rückvergasungsanlage für LNG in Betrieb EURONEWS
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Diktatoren dürfen kommen, Spaniens König aber nicht – die Gästeliste für die Amtseinführung von Mexikos Präsidentin sorgt für einen Eklat NZZ
Die Mafia im Stadion: Wie die ‘Ndrangheta den italienischen Fußball unterwandert RND
Von italienischer Post: Berlusconi wird mit eigener Briefmarke geehrt FAZ
Belgien muss erneut zur Wahlurne AACHENER-ZEITUNG
Bezahlsystem “Wero” bis Jahresende in ganz Belgien verfügbar GRENZECHO
Litauen beantragt internationale Ermittlungen gegen Belarus WATSON

Heads

Stefan Köhler: Quereinsteiger im EU-Agrarausschuss

Seit der Europawahl 2024 ist Stefan Köhler Abgeordneter, Bauernpräsident von Unterfranken bleibt er.

Es ist sein erstes politisches Amt überhaupt: Seit den Europawahlen Anfang Juni sitzt Stefan Köhler für die CSU im Europaparlament und ist dort Mitglied im Agrar- und im Umweltausschuss. Nachdem klar war, dass die frühere CSU-Europaabgeordnete und Agrarpolitikerin Marlene Mortler nicht noch einmal antritt, sei die Partei auf ihn zugekommen, erzählt er: “Ich wurde gebeten, für die CSU meine landwirtschaftliche Expertise einzubringen – für einen Quereinsteiger wie mich eine einmalige Chance.”

Erfahrung mit der Brüsseler Agrarblase hat der Landwirt aus Aschaffenburg aber bereits – über sein Amt als Präsident des Bauernverbands Unterfranken. “Über den DBV war ich schon mehrere Male in Brüssel, da ging es zum Beispiel um den Wolf oder die Pestizidverordnung SUR [Sustainable Use Regulation]”, so Köhler.

Köhler will DBV-Regionalpräsident bleiben

Seine Funktion an der Spitze des Regionalverbands des Deutschen Bauernverbands (DBV) will Köhler auch als EU-Abgeordneter ausüben, zumindest in Teilzeit. Einen Interessenskonflikt sehe er darin nicht, sondern einen Vorteil: “Um die Agrarpolitik vernünftig zu gestalten, braucht es jemanden, der Praxisbezug mitbringt – und wer könnte das besser als ein Landwirt?”

Daneben war Köhler bisher in verschiedenen Gremien zum Thema Naturschutz aktiv, darunter im Stiftungsrat Bayerischer Naturschutzfonds, dem Präsidium der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege oder dem Umweltausschuss des DBV. “Ich glaube, dass man Landwirtschaft und Umweltschutz zusammenbringen kann, aber das muss man mit Maß und Ziel machen”, meint er.

Appell für mehr Flexibilität

Zum Beispiel, indem man Anreize schaffe, statt Vorgaben zu machen. “Statt beispielsweise in Landschaftsschutzgebieten Pestizide von jetzt auf gleich pauschal zu verbieten, sollte man den Landwirten die Wahlmöglichkeit lassen, auf dem für sie optimalen Weg eine Pestizidreduktion zu erreichen“, erläutert er. So könne man etwa den Anbau von Früchten honorieren, die weniger Pflanzenschutzmittel erfordern.

Ein solcher Ansatz sei flexibler, für die Betriebe planbarer und würde auf deutlich mehr Akzeptanz stoßen, argumentiert Köhler. Verbote, die “den Betriebsablauf praktisch unmöglich” machten, würden so vermieden.

GAP-Lockerungen findet Köhler richtig

Das gelte auch für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die aus Köhlers Sicht ebenfalls stärker anreizbasiert ausgerichtet werden sollte. “Wir sollten über Prämien die Landwirte dazu animieren, mehr für Naturschutz, Klimaschutz und Artenvielfalt zu tun”, meint er. Dafür brauche es ein starkes Agrarbudget. Ähnliches hat auch der Strategiedialog Landwirtschaft vorgeschlagen.

In den Anfang des Jahres beschlossenen Lockerungen bei GAP-Umweltregeln sieht Köhler derweil kein Rollback von Nachhaltigkeitsstandards. “Auch weiterhin werden Flächen stillgelegt”, argumentiert er. “Nur statt durch Zwang eben durch finanzielle Anreize, wie sie zum Beispiel Deutschland über die Ökoregelungen anbietet.” Dass die Abschaffung der Pflichtbrache (GLÖZ 8) dazu führen dürfte, dass weniger Flächen stillgelegt werden als das zuvor geltende Mindestmaß von vier Prozent, räumt aber auch Köhler ein. Julia Dahm

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Europe.Table Redaktion

EUROPE.TABLE REDAKTION

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    Liebe Leserin, lieber Leser,

    großer Tag in Frankreich: Heute um 15 Uhr stellt der neue Premierminister Michel Barnier im Parlament seinen Fahrplan für die neue Regierung vor. Die déclaration de politique générale wird mit zunehmender Anspannung erwartet. Grund dafür ist weniger die chaotische Regierungsbildung als vielmehr das überraschend hohe Haushaltsdefizit in der französischen Staatskasse.

    Bei Amtsantritt habe er eine schlechte Haushaltslage vorgefunden, sagte Barnier vergangene Woche in einem Interview. Die Lage sei schwieriger als ursprünglich angenommen. Barniers Aussage ist alles andere als harmlos, denn sie deutet an, dass sein Vorgänger Gabriel Attal und dessen Wirtschaftsminister Bruno Le Maire das Ausmaß des Defizits verschwiegen haben.

    Das Staatsdefizit liege bei über 6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, sagte Barnier – deutlich über den 4,4 Prozent, die ursprünglich für 2024 angestrebt worden waren. Am selben Tag gab das nationale Statistikamt bekannt, dass Frankreichs Verschuldung derzeit 112 Prozent des BIP beträgt, statt der von den EU-Regeln vorgeschriebenen 60 Prozent.

    Nun rätselt das Land über die Ursachen für die erschreckenden Zahlen und streitet zugleich darüber, welche Konsequenzen die Regierung daraus ziehen sollte. Abgeordnete aus dem Lager Emmanuel Macrons haben sich bereits öffentlich gegen Steuererhöhungen ausgesprochen

    Die Debatte um das Haushaltsdefizit überschattet den gerade begonnenen Prozess gegen den Rassemblement National. Parteichefin Marine Le Pen und weiteren Parteimitglieder wird vorgeworfen, die Aktivitäten der Partei mit EU-Geldern finanziert zu haben. Mehr dazu lesen Sie in den News.

    Ich wünsche Ihnen einen entspannten Tag. 

    Ihre
    Claire Stam
    Bild von Claire  Stam

    Analyse

    EU-Öko-Verordnung ab 2025: Branche sieht Bio-Lieferketten in Gefahr

    Damit Betriebe Bio-Lebensmittel in die EU einführen können, müssen in den jeweiligen Herkunftsländern entsprechende Vorgaben erfüllt werden. Während es in diesen sogenannten Drittländern bislang ausreichte, die europäischen Bio-Standards “gleichwertig” anzuwenden, sollen sie ab dem kommenden Jahr dort “übereinstimmend umgesetzt werden. Die EU-Kommission will so einen fairen Wettbewerb sicherstellen und Verbraucher vor Irreführung bei Bio-Produkten aus Nicht-EU-Ländern schützen. Betriebe und Kontrollstellen außerhalb der EU müssen sich entsprechend anpassen.

    In Drittländern, die keine besonderen Handelsabkommen mit der EU geschlossen haben, in denen Erzeugergemeinschaften ihre Bio-Ware aber auch weiterhin nach geltendem EU-Öko-Recht zertifizieren wollen, gilt damit in Zukunft etwa:

    • Unternehmensgröße: maximal 2.000 Mitglieder
    • Anbaufläche: maximal fünf Hektar
    • Umsatz: maximal 25.000 Euro
    • gleichzeitiges ökologisches und konventionelles Wirtschaften innerhalb einer Kooperative ausgeschlossen

    In der aktuell gültigen EU-Öko-Verordnung hatte die EU befristete Übergangsregeln ergänzt, um den Betroffenen in Drittländern noch mehr Zeit bei der Umstellung einzuräumen. Doch für das Verfahren “Gleichwertiger Kontrollstellen-Standard” läuft die Übergangsregel zum Jahresende aus. Für Betriebe, Erzeugergemeinschaften und Kontrollstellen in diesen Ländern außerhalb der EU bedeutet das: Sie müssen die neuen Verfahren der Übereinstimmung ab dem 1. Januar 2025 anwenden. Dank einer weiteren Übergangsfrist, die die EU-Kommission in die EU-Öko-Verordnung integriert hatte, bleibt ihnen jedoch bis Mitte Oktober Zeit, die dafür notwendigen Kontrollen und Zertifizierungen abzuwickeln.

    Forderung nach Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2025

    Jan Plagge, dem Präsidenten des europäischen Bio-Dachverbands IFOAM Organics Europe, reicht das nicht. “Wir verstehen nicht, warum man die eine Übergangsfrist jetzt mitten ins Kontrolljahr schiebt”, sagt er. Zwar sei die Zeit der Beurteilung nach einer achtjährigen Phase des Ringens um die Neuerungen der EU-Öko-Verordnung längst vorbei, so Plagge. Jedoch brauche es für eine praktikable Umsetzung mehr Zeit. Seine Forderung deshalb: Eine Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2025.

    Die Zeit sei knapp, um die Systeme insbesondere in den Drittstaaten umzustellen, sagt er. Eine “Riesenherausforderung” sieht Plagge in den Neuerungen der EU-Öko-Verordnung jedoch unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie in Kraft treten. Probleme identifiziert er vor allem für die Erzeuger tropischer Früchte. Für sie sei die Verordnung nicht geschrieben worden, resümiert er.

    “Die EU sagt jetzt, entweder seid ihr Bio oder nicht”

    Um die Erzeuger im Globalen Süden macht sich auch Marcelo Crescenti große Sorgen. Er verantwortet die Kommunikation beim gemeinnützigen Verein Fairtrade Deutschland, der das bekannte Siegel mit demselben Namen vergibt. Eine gute Regelung wie die EU-Öko-Verordnung, die für Europa gedacht sei, auf den Globalen Süden umzulegen, halte er aus entwicklungspolitischen Gründen für schwierig. Man wolle Kleinbauern fördern, halte sie nun aber mit der maximalen Umsatzhöhe von 25.000 Euro, die die EU-Öko-Verordnung ab dem kommenden Jahr vorgibt, vor allem klein, meint Crescenti.

    Ähnliche Wirkungen prognostiziert Crescenti auch mit Blick auf die anderen Vorgaben, die die Neuerungen mit sich bringen. Jahrelang habe Fairtrade Erzeugern im Globalen Süden geraten, sich in Kooperativen zu organisieren. Fairtrade arbeite heute nur mit solchen Kooperativen zusammen. Diese seien jedoch größtenteils keine reinen Bio-Kooperativen, so Crescenti. Manche Landwirte bewirtschafteten den einen Hügel ökologisch, den anderen konventionell. “Die EU sagt jetzt, entweder seid ihr Bio oder nicht.”

    Unterstützung für Betroffene vor Ort

    Doch für Kooperativen und Landwirte sei es ein langwieriger Prozess, ganz auf Bio umzustellen, gibt Crescenti zu bedenken. Die Kooperativen überlegten jetzt angesichts der Neuerungen bei der EU-Öko-Verordnung, Unterkooperativen zu gründen, in denen sich nur Bio-Erzeuger befinden. Manche Landwirte müssten dafür ihre Betriebe teilen. “Das funktioniert bei großen Plantagen, bei großen Anbietern, aber nicht bei Kleinbauern“, so Crescenti.

    Fairtrade sei derzeit dabei, seine Mittel intern umzuwidmen, um auf der Ebene der Produzentennetzwerke Kapazitäten aufzubauen, berichtet Crescenti. Auch von der EU fordert Fairtrade Ressourcen. “Die EU muss schauen, wie sie die Betroffenen vor Ort unterstützen kann, um Beratungsangebote zu schaffen und Programme aufzulegen.

    Auf eine Verschiebung hinzuarbeiten, sei seiner Ansicht nach wenig sinnvoll, sagt Crescenti. Vielmehr seien klare Parameter notwendig, die deutlich machten, was künftig gelte. “Es gibt viele Produzenten, die sagen, die EU ist mir zu kompliziert, wir orientieren uns in Richtung USA, Kanada, Japan.” Seine Prognose: “Es wird zu einer Verknappung kommen, die höhere Preise bedeutet.” Irgendjemand werde dafür zahlen. “Wenn die EU nicht zahlt, zahlt der Konsument.”

    Konsequenzen für Verbraucher und Erzeuger

    Auch Arnd Liedtke von Tchibo, Deutschlands größter Kaffeerösterei, prognostiziert Konsequenzen für Verbraucher und Erzeuger. “Wir sehen die Gefahr, dass diese Richtlinie die kleinen Erzeuger, wie etwa kleine Kooperativen, in den Ursprungsländern überfordert – ohne wirklich etwas für die Sache zu erreichen”, bewertet er die anstehenden Neuerungen bei der EU-Öko-Verordnung. Für sie als Rösterei würden sich die Bezugsquellen verringern, was weniger Auswahl für die Kundinnen und Kunden bedeuten würde. Auch verlören kleine Erzeuger ihren Abnahmemarkt, glaubt Liedtke.

    Weniger importierte Bio-Ware befürchtet auch Jan Plagge als Präsident des EU-Dachverbands der Bio-Branche angesichts des neuen Verfahrens der “Übereinstimmung”. Gerade in Ländern, die sich auf die Bio-Produktion für die EU fokussiert hätten, werde es schwierig, sagt er. “Wenn die Erzeugergruppen mit den Kleinbauern im globalen Süden es nicht schaffen, übereinstimmende Produktionsverfahren sicherzustellen, sind sie nicht mehr am Markt, dann kommt es zu einer Verknappung“, prognostiziert Plagge. Gleichzeitig könnten sich Erzeuger im Globalen Süden andere Märkte suchen – außerhalb von Europa.  

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    Global Gateway: Vor diesem Dilemma steht die EU-Initiative

    Die EU hat nach Ansicht von Analysten noch einigen Nachholbedarf bei der Strategie zur Infrastrukturinitiative Global Gateway (GG). Mit dem Start des neuen EU-Kabinetts müsse unter anderem die Kommunikation rund um GG transparenter werden, um das volle Potenzial auszuschöpfen und die bereits existierenden Partnerschaften stärken zu können, vor allem in Afrika.

    Das ist das Ergebnis einer am Dienstag erscheinenden gemeinsamen Analyse von Merics, dem German Marshall Fund, dem afrikanischen Thinktank Nkafu Politics Institute und der britischen Denkfabrik Institute of Economic Affairs, herausgegeben von der Friedrich-Naumann-Stiftung. Das Papier lag Table.Briefings vorab vor.

    Afrika ist 2024 der Kontinent mit den meisten Global-Gateway-Projekten. Ein großes Problem sei derzeit noch die Kommunikation und Wahrnehmung der EU-Infrastrukturinitiative in den afrikanischen Ländern, heißt es in der Analyse. 

    China sieht die EU durchaus als Konkurrenz

    Seit der Einführung hat GG Vergleiche mit Chinas Belt and Road Initiative (BRI) hervorgerufen – nicht zuletzt, weil EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen die Initiative selbst als Alternative zur BRI vorgestellt hat. Die EU müsse ihre Ziele und den Wert von GG klar kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden und ein positives Bild zu schaffen, schreiben die Analysten.

    Denn bisher gibt es der Analyse zufolge mehrere Probleme bei der Eigenpositionierung und der Außenwahrnehmung der Initiative – nicht nur in Afrika, sondern auch in China: Der Rückgang gemeinsamer Investitionsziele zwischen der EU und der Volksrepublik zeige, dass GG in Peking durchaus als direkte Konkurrenz zur BRI wahrgenommen werde. 

    Darum werde von chinesischer Seite versucht, die Bedeutung der EU-Initiative zu schmälern und GG als Ergänzung zur BRI zu präsentieren: “China hat ein Narrativ entwickelt, das GG als komplementär zur BRI darstellt, während die EU klarer ihre Wettbewerbsrolle betonen sollte”, heißt es in dem Bericht. Es liege “in der Verantwortung Europas, auch die chinesische Darstellung und Wahrnehmung hinsichtlich der europäischen Unterstützung der Belt and Road-Initiative und ihres Synergiepotenzials mit GG zu korrigieren”. 

    Die Krux dabei: In Afrika kommt das Konkurrenz-Narrativ weniger gut an: Die EU sollte vermeiden, Afrika als Schachbrett im Wettbewerb mit China zu sehen, schreiben die Analysten. Stattdessen sollte der Fokus auf den realen Entwicklungsbedürfnissen Afrikas liegen.

    Der Bericht empfiehlt mehrere Schritte:

    1. Engagement mit afrikanischen Institutionen: Die EU sollte afrikanische Finanzinstitute stärker einbinden, um die Projektimplementierung zu verbessern und lokale Expertise zu nutzen.
    2. Vielfalt in Werten anerkennen: Die EU muss sich bewusst sein, dass afrikanische Länder unterschiedliche Werte und Bedürfnisse haben. Eine flexiblere Strategie könnte demnach helfen, die Beziehungen zu vertiefen.
    3. Evaluierung und Transparenz: Dem Bericht zufolge ist wichtig, Systeme zu entwickeln, die den Fortschritt und die Auswirkungen von GG-Projekten genau verfolgen, um Erfolge nach außen richtig sichtbar zu machen.

    Die Analysten geben sich beim Erfolgspotenzial allerdings realistisch: “Einige der Umsetzungsschwierigkeiten der EU mit GG hängen mit der einfachen Tatsache zusammen, dass es viele Empfängerländer gibt, die kein Interesse daran haben, die grundlegenden EU-Kriterien im Rahmen des GG zu erfüllen“, heißt es in dem Papier. Das betreffe insbesondere die mit Transparenz und demokratischen Standards verbundenen Vorgaben. “Eine schnellere Bereitstellung von BRI-Krediten mit weniger Kriterien für eine verantwortungsvolle Regierungsführung wird vielen weiterhin attraktiver erscheinen.” 

    Marke Global Gateway nicht “inflationär” benutzen

    Die Komplexität der EU-Entscheidungsprozesse und Finanzierungsprobleme mindere die Wettbewerbsfähigkeit von GG generell. Chinesische Analysten seien deshalb in der Betrachtung der Initiative oft skeptisch hinsichtlich der Wirksamkeit, heißt es. In den chinesischen Medien werde die Erzählung um GG häufig durch die Linse des strategischen Wettbewerbs zwischen den USA und China betrachtet. Dabei gebe es Skepsis hinsichtlich der geopolitischen Motive der EU. 

    Die Analysten schreiben noch weitere Punkte auf die To-do-Liste des designierten EU-Kommissars für internationale Partnerschaften, Jozef Síkela, der künftig für GG verantwortlich sein wird. Auch dabei: Auf die “wahllose Verwendung” der Marke Global Gateway müsse verzichtet werden. Es sei “inflationär”, einfach alle Arten von Entwicklungshilfeprojekten unter GG zu bündeln, kritisieren die Analysten – “möglicherweise, um bis 2027 die globale Mobilisierungssumme von 300 Milliarden Euro zu erreichen”. So verliere GG an Glaubwürdigkeit.

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    Termine

    02.10.2024 – 09:30-12:40 Uhr, Hamburg
    “Die Zeit”, Konferenz Deutschland gestalten!
    “Die Zeit” diskutiert mit Gästen über aktuelle Aspekte der wirtschaftlichen Transformation. INFOS & ANMELDUNG

    02.10.2024 – 10:00-11:00 Uhr, online
    TÜV, Seminar Mit KI effizient zur CSRD-Konformität?
    Der TÜV informiert über die Herausforderungen der CSRD-Berichterstellung. INFOS & ANMELDUNG

    03.10.-04.10.2024, Warschau (Polen)
    DIHK, Konferenz AHK-Europakonferenz
    Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) spricht darüber, wie in diesen turbulenten Krisenzeiten die Transformation der europäischen Wirtschaft gelingen und ihre Resilienz gestärkt werden kann. INFOS & ANMELDUNG

    News

    Handelsstreit: EU-Staaten entscheiden über Zölle für chinesische E-Autos

    Über die von der EU-Kommission geplanten Sonderzölle auf E-Autos aus China soll am Freitag abgestimmt werden. Die Kommission wolle die Verhandlungen mit China allerdings auch nach der Abstimmung fortsetzen, berichtete Reuters. Ihren Vorschlag für endgültige Zölle auf chinesische E-Autos habe die Kommission an die 27 Mitgliedstaaten der EU geschickt und dabei die von ihr im September berechneten Sätze befürwortet.

    Gleichzeitig fügte sie den Insidern zufolge einen zusätzlichen Text, einen sogenannten Erwägungsgrund, hinzu. Darin heißt es, dass die bisherigen Gespräche mit China den Streit über mutmaßliche chinesische Subventionen nicht gelöst hätten, Verhandlungen über einen möglichen Kompromiss jedoch auch nach Zustimmung der EU-Länder zu den Zollsätzen fortgesetzt werden könnten.

    Kommission wird weiter verhandeln

    Während einer Debatte des Handelsauschusses des Europäischen Parlaments bestätigte Martin Lukas, Direktor für Trade Defence des Generaldirektorats für Handel der Kommission, dass die EU-Kommission weiter verhandeln wird. Die Deadline für das Ende der Untersuchung vom 30. Oktober werde eingehalten, aber auch danach könne die Kommission noch mit China über Preisverpflichtungen verhandeln.

    Das chinesische Handelsministerium hatte am vergangenen Donnerstag bekanntgegeben, über ein flexibles Preissystem zu verhandeln, um die Zölle noch abzuwenden. Die Kommission hatte mitgeteilt, sie könne eine Preisvereinbarung abermals prüfen. Diese umfasst einen Mindesteinfuhrpreis und in der Regel eine Mengenbegrenzung. Die vorgeschlagenen Zölle reichen von 7,8 Prozent für E-Autos von Tesla, die in China gebaut wurden, bis hin zu 35,3 Prozent für die vom chinesischen Autokonzern SAIC und anderen Unternehmen. Sie kommen zu den üblichen EU-Importzöllen von zehn Prozent für Autos hinzu.

    Die EU-Mitglieder werden am Freitag darüber abstimmen, ob sie die endgültigen Zölle für die nächsten fünf Jahre befürworten. Die Zölle würden dann ab Ende Oktober greifen, wenn nicht noch eine qualifizierte Mehrheit dagegen votiert. Dies müssten mindestens 15 Länder sein, die zusammen auch 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen. rtr/jaa

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    Wasserstoffbank: China-Vorbehalt gilt auch für Mitgliedstaaten

    Der neue Kurs der EU-Kommission gegen die Importe chinesischer Elektrolyseure wird auch die Förderpolitik der Mitgliedstaaten für die Produktion von grünem Wasserstoff beeinflussen. Das verdeutlichte ein Sprecher von Energiekommissarin Kadri Simson am Montag auf Anfrage von Table.Briefings: “In Bezug auf die Auktionen der Wasserstoffbank gelten für EU-Ausschreibungen die gleichen Bedingungen wie für auctions-as-a-service.”

    Die Kommission hatte Ende vergangener Woche die neuen Förderbedingungen der Europäischen Wasserstoffbank veröffentlicht. Für bezuschlagte Projekte gelten künftig Einschränkungen für zentrale Komponenten von Elektrolyseuren aus China. Den Mechanismus der Europäischen Wasserstoffbank können EU-Staaten aber auch für eigene Importe nutzen, die sie mit nationalen Haushaltsmitteln fördern – sogenannte auctions-as-a-service. In der ersten Runde hatte Deutschland angekündigt, diese Möglichkeit zu nutzen und 350 Millionen Euro bereitzustellen.

    Österreich wäre als erstes EU-Land betroffen

    Die neuen Regeln gelten aber erst für die zweite Ausschreibungsrunde. Im Februar hatte Österreichs grüne Energieministerin Leonore Gewessler angekündigt, 400 Millionen Euro für eine solche Auktion über die Europäische Wasserstoffbank zur Verfügung zu stellen. Falls die künftige Regierung in Wien an dem Vorhaben festhält, wäre Österreich der erste EU-Staat, der gegenüber China eine Importbeschränkung der zentralen Zukunftstechnologie Elektrolyse vertreten müsste.

    Wie knapp der technologische Vorsprung Europas bei Elektrolyseuren geworden ist, verdeutlicht eine neue Studie der Boston Consulting Group, die am Mittwoch veröffentlicht werden soll. Bereits in drei bis fünf Jahren könnten ausländische Anbieter europäische hinsichtlich Kosten, Qualität und Leistung übertreffen, heißt es in der Studie, deren Entwurf Table.Briefings vorliegt und über die zuerst das Handelsblatt berichtet hatte. ber

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    EU-Erweiterung: Beratungen mit Westbalkan-Staaten in Berlin

    Vor dem Hintergrund anhaltender Spannungen zwischen Serbien und Kosovo berät Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) an diesem Dienstag mit den Außenministern der sechs Westbalkan-Staaten über Perspektiven der weiteren Annäherung an die EU. Im Mittelpunkt der Gespräche im Auswärtigen Amt in Berlin dürfte die Freischaltung des regionalen Freihandelsabkommens Cefta (Central European Free Trade Agreement) stehen, das den Abbau von Handelshemmnissen zum Ziel hat. 

    Bislang war die Umsetzung des Abkommens blockiert, wegen eines Streits um Statusfragen zwischen Kosovo und Serbien. Unklar war bis zuletzt, ob Kosovo einer Cefta-Einigung zustimmen wird und ob es bei einer weiteren Blockade notfalls zu einer Regelung ohne Kosovo kommen könnte. Zu den Cefta-Staaten gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. 

    Das Treffen im Format des Berliner Prozesses gilt als Vorbereitung auf einen entsprechenden Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 14. Oktober in Berlin. Der von der damaligen Kanzlerin Angela Merkel 2014 initiierte Berlin-Prozess soll die sechs Länder an Standards, Normen und Praktiken der EU heranführen. Zu den Westbalkanstaaten zählen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Mit Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und Albanien verhandelt die EU bereits über einen Beitritt. Bosnien-Herzegowina gilt als Beitrittskandidat, Kosovo als potenzieller Beitrittskandidat. dpa

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    Desinformation: Baerbock fordert von neuer EU-Kommission härtere Gangart

    Annalena Baerbock hat die neue EU-Kommission dazu aufgefordert, stärker gegen Desinformation in sozialen Netzwerken vorzugehen. “Wenn man Algorithmen hat, die ganz bewusst nicht nur Fake News, sondern Hass und Hetze ausspielen, (…) dann ist das Zersetzung unserer demokratischen Lebenswirklichkeit“, sagte die Bundesaußenministerin am Montag auf einer Konferenz der Grünen in Berlin. Als Beispiel nannte sie Rekrutierungsvideos islamistischer Terroristen, die Jugendlichen in ihre Feeds eingespielt würden, sobald sie einmal ein solches Video anklickten.

    Baerbock sieht die EU-Kommission am Zug: “Wenn wir das nicht regulieren, so wie wir auch Regulierung im normalen Leben haben, dann werden wir diesen Fake News hilflos ausgeliefert sein.” Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien einen Vorschlag für ein “European Democracy Shield” angekündigt, das sich etwa an der französischen Beobachtungsstelle für digitale Einflussnahme aus dem Ausland (Viginum) orientieren soll. Der designierte Justizkommissar Michael McGrath soll die Arbeit daran leiten. tho

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    Veruntreuung von EU-Geld: Prozess gegen Le Pen gestartet

    Vor einem Pariser Strafgericht hat der Prozess gegen Marine Le Pen und weitere französische Rechtsnationale begonnen. Den insgesamt 28 Angeklagten wird Veruntreuung öffentlicher Gelder angelastet. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich teils oder zur Gänze für die Partei gearbeitet hätten.

    Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten sich gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front National), damalige Abgeordnete und Assistenten. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten. Insgesamt soll es um eine Summe von knapp sieben Millionen Euro gehen.

    Noch vor Prozessstart wies Marine Le Pen die Vorwürfe zurück. “Wir haben gegen keine politische Regel und keine Regel des Europäischen Parlaments verstoßen”, sagte die langjährige Parteivorsitzende, als sie am Gericht eintraf. Le Pen hatte vor einem Jahr bereits vom Europaparlament zurückgeforderte 330.000 Euro überwiesen. Ihre Partei betonte aber, dass dies kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens sei. 

    Prozess könnte Auswirkungen auf Wahl 2027 haben

    Neben Marine Le Pen gehört auch ihr Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen (96) zu den Beschuldigten. Aus Gesundheitsgründen erschien er aber nicht vor Gericht, wie auch ein weiterer Angeklagter.

    Dass Le Pen und weitere Parteiverantwortliche nun auf der Anklagebank Platz nehmen müssen, wirkt dem Bestreben einer Normalisierung der Partei entgegen. Im neuen Parlament bemühten sich die Rechtsnationalen zuletzt – anders als das Linksbündnis – um eine konstruktive und zurückhaltende Oppositionsarbeit.

    Der Prozess ist bis Ende November terminiert. Sollte es zu Schuldsprüchen kommen, drohen den Angeklagten empfindliche Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Im Falle einer Verurteilung könnten die Angeklagten außerdem für fünf Jahre für unwählbar erklärt werden, was eine Kandidatur von Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 ausbremsen könnte. dpa

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    Prüfbericht zur GAP: Diese Schwachstellen stehen mehr Umwelt- und Klimaschutz im Weg

    Die nationalen GAP-Strategiepläne bleiben hinter den EU-Umwelt- und Klimazielen zurück. Zu diesem Ergebnis kommt der EU-Rechnungshof in einem neuen Bericht. Die Pläne seien “ökologisch nicht viel ambitionierter” als die Gemeinsame Agrarpolitik vor Inkrafttreten der jüngsten Reform, die die EU-Agrargelder eigentlich deutlich “grüner” machen sollte.

    Die Prüfer führen das auf mehrere Probleme zurück:

    • Die Mitgliedstaaten nutzen ihren neu geschaffenen Freiraum bei der Umsetzung der GAP kaum dafür, Umweltambitionen zu steigern. Sie reizen Ausnahmeregelungen aus und gehen bei den Öko-Regelungen oft nicht über Praktiken hinaus, die ein Großteil der Betriebe ohnehin schon umsetzt.
    • Im Genehmigungsprozess durch die EU-Kommission fehlten messbare Indikatoren für das ökologische Ambitionsniveau der Pläne.
    • Die EU-Rechtsakte zur GAP geben keine quantifizierbaren Klima- und Umweltziele vor; die Ziele des Green Deal sind dort nicht festgeschrieben. Die Kommission konnte lediglich an die EU-Länder appellieren, diese in den Plänen umzusetzen – oft ohne Erfolg.

    Prüfer empfehlen messbare Umweltziele

    Für die anstehende GAP-Reform empfiehlt der Rechnungshof deshalb, messbare Umwelt- und Klimaziele zu setzen und festzuschreiben, wie diese bei der Prüfung nationaler Pläne geltend gemacht werden. Außerdem solle Brüssel stärker Ergebnisse statt Maßnahmen messen und überprüfen.

    Trotz seiner Kritik an mangelnder Ambition der EU-Länder fordert er aber nicht, die Kontrolle über die Ausgestaltung der GAP wieder stärker in Brüssel zu bündeln. Einen solchen Schluss könne man so kurz nach Inkrafttreten der derzeitigen GAP noch nicht ziehen, sagt der zuständige Prüfer Nikolaos Milionis auf Nachfrage.

    Feindt: Erneute Zentralisierung in Brüssel “nicht zielführend”

    “Eine erneute Zentralisierung der Umwelt- und Klimavorgaben auf EU-Ebene ist nach aller Erfahrung nicht zielführend“, meint auch Peter Feindt, Professor für Agrar- und Ernährungspolitik in Berlin. Denn mehr Flexibilität gebe den Mitgliedstaaten zumindest die Option, EU-Mittel ambitionierter einzusetzen, statt sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen.

    Allzu optimistisch blickt er trotzdem nicht auf die Zukunft der GAP: Solange die nationale Umsetzung im Rahmen traditioneller agrarpolitischer Strukturen erfolge, sei nicht mit einer grundlegenden Neuausrichtung zu rechnen. jd

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    Green Claims: Warum eine Studie die Wirksamkeit des EU-Vorschlags infrage stellt

    Obwohl die Green-Claims-Richtlinie irreführender Klimawerbung eigentlich ein Ende setzen soll, wären gemäß dem Kommissionsvorschlag weiter Label erlaubt, die die Wahrnehmung von Verbrauchern verzerren. Das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie, die in der Zeitschrift “Food Quality and Preference” erschienen ist. Demnach führen Label mit der Aufschrift “klimaneutral” dazu, dass Verbraucher Lebensmittel für deutlich klimafreundlicher halten, als sie eigentlich sind.

    Das ist laut den Forschenden auch dann der Fall, wenn klargestellt wird, dass ein Produkt nur durch CO₂-Kompensationen klimaneutral ist. Etwa durch Aufdrucke wie “100 Prozent CO₂-kompensiert”, wie sie der Kommissionsvorschlag zu Green Claims für solche Fälle vorsieht. “Solche Labels fördern somit Greenwashing, erschweren die Markttransparenz und bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Orientierung für eine nachhaltige Ernährung”, kritisiert Erstautorin Denise Dreist von der Universität Göttingen.

    Ampel-Label ist die wirksamste Option

    Als wirksamere Alternative identifiziert die Studie ein Ampelsystem ähnlich dem Nutri-Score. Hierdurch würden Verbraucher die Klimawirkung von Lebensmitteln akkurater einschätzen. Studienleiterin Anke Zühlsdorf rät dazu, eine Ampelkennzeichnung zur Pflicht zu machen. So seien Produkt besser vergleichbar und es würden nicht nur klimafreundliche Produkte hervorgehoben. Ein erster Schritt könne aber ein Verbot der produktbezogenen Werbung mit Klimaneutralität sein.

    Für die Studie wurden Testpersonen aus Deutschland befragt, die die Klimawirkung verschiedener Lebensmittelprodukte einschätzen sollten. Die Autoren verglichen, wie sich die Einschätzung unterschied, je nachdem, welches Klimalabel das jeweilige Produkt trug.

    Während sich EU-Umweltministerrat und Kommission dafür aussprechen, dass Unternehmen CO₂-Kompensationen bei Klimalabeln weiter geltend machen können, will das Europäische Parlament dies nur in Ausnahmefällen erlauben, damit die Reduktion von Emissionen im Vordergrund steht. Die Trilogverhandlungen, bei denen sich Rat und Parlament auf eine Version einigen müssen, dürften Anfang kommenden Jahres starten. jd

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    Presseschau

    Bei Anhörung im EU-Parlament: EZB-Präsidentin Christine Lagarde deutet weitere Zinssenkung an SPIEGEL
    Neuer Bericht: Laut Rechnungshof – nationale EU-Agrarpolitik zu nachlässig beim Umweltschutz SPIEGEL
    EU will am Freitag final über Strafzölle auf chinesische E-Autos entscheiden ELEKTROAUTO-NEWS
    Nato und EU: Zwei neue Verteidigungschefs auf Kollisionskurs HANDELSBLATT
    Was bedeutet das Wahlergebnis in Österreich für die EU? EURONEWS
    Wie die EU einst die FPÖ eindämmen wollte FAZ
    Rechtspopulisten in Europa: Sie wollen die Festung Europa bauen TAGESANZEIGER
    Mögliche Veruntreuung von EU-Geldern: Dieser Prozess könnte für Le Pen gefährlich werden TAGESSCHAU
    ZEW-Studie: Die Kreditwürdigkeit der EU sinkt FAZ
    EU – ja oder nein? Die Republik Moldau vor einer Entscheidung EURONEWS
    Arbeitsbedingungen: Führende Ökonomen fordern von der EU mehr Tariftreue ZEIT
    Golf von Biskaya – Zum Schutz der Delphine: EU will Fischerei zeitweise beschränken TAGEBLATT
    Meta kritisiert EU: Big Tech hält Innovationen zurück, um die EU unter Druck zu setzen WIWO
    Sperrminorität wackelt: EU-Rat befasst sich am Mittwoch mit Chatkontrolle NETZPOLITIK
    EU-weite Identifikation: Digitaler Ausweis per Smartphone geplant TAGESSCHAU
    Künstliche Intelligenz: Wie das Silicon Valley und die EU um die Macht über Nutzerdaten ringen HANDELSBLATT
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    Nach Amtsantritt: Frankreichs neuer Premier Barnier gibt Regierungserklärung ab RP-ONLINE
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    Europäischer Gerichtshof gibt Luxemburger Anwälten Recht – von einer Anwaltskanzlei erbrachte Rechtsberatung fällt unter den Schutzbereich des Berufsgeheimnisses des Anwalts LESSENTIEL
    Portugal: Tausende demonstrieren gegen “unkontrollierte Einwanderung” EURONEWS
    Energiesicherheit: Griechenland nimmt Rückvergasungsanlage für LNG in Betrieb EURONEWS
    Liechtenstein bei Kleinstaaten-Konferenz in Malta RADIO LIECHTENSTEIN
    Ukraine verärgert über Schweizer Position zu Friedensplan WATSON
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    Diktatoren dürfen kommen, Spaniens König aber nicht – die Gästeliste für die Amtseinführung von Mexikos Präsidentin sorgt für einen Eklat NZZ
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    Von italienischer Post: Berlusconi wird mit eigener Briefmarke geehrt FAZ
    Belgien muss erneut zur Wahlurne AACHENER-ZEITUNG
    Bezahlsystem “Wero” bis Jahresende in ganz Belgien verfügbar GRENZECHO
    Litauen beantragt internationale Ermittlungen gegen Belarus WATSON

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    Stefan Köhler: Quereinsteiger im EU-Agrarausschuss

    Seit der Europawahl 2024 ist Stefan Köhler Abgeordneter, Bauernpräsident von Unterfranken bleibt er.

    Es ist sein erstes politisches Amt überhaupt: Seit den Europawahlen Anfang Juni sitzt Stefan Köhler für die CSU im Europaparlament und ist dort Mitglied im Agrar- und im Umweltausschuss. Nachdem klar war, dass die frühere CSU-Europaabgeordnete und Agrarpolitikerin Marlene Mortler nicht noch einmal antritt, sei die Partei auf ihn zugekommen, erzählt er: “Ich wurde gebeten, für die CSU meine landwirtschaftliche Expertise einzubringen – für einen Quereinsteiger wie mich eine einmalige Chance.”

    Erfahrung mit der Brüsseler Agrarblase hat der Landwirt aus Aschaffenburg aber bereits – über sein Amt als Präsident des Bauernverbands Unterfranken. “Über den DBV war ich schon mehrere Male in Brüssel, da ging es zum Beispiel um den Wolf oder die Pestizidverordnung SUR [Sustainable Use Regulation]”, so Köhler.

    Köhler will DBV-Regionalpräsident bleiben

    Seine Funktion an der Spitze des Regionalverbands des Deutschen Bauernverbands (DBV) will Köhler auch als EU-Abgeordneter ausüben, zumindest in Teilzeit. Einen Interessenskonflikt sehe er darin nicht, sondern einen Vorteil: “Um die Agrarpolitik vernünftig zu gestalten, braucht es jemanden, der Praxisbezug mitbringt – und wer könnte das besser als ein Landwirt?”

    Daneben war Köhler bisher in verschiedenen Gremien zum Thema Naturschutz aktiv, darunter im Stiftungsrat Bayerischer Naturschutzfonds, dem Präsidium der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege oder dem Umweltausschuss des DBV. “Ich glaube, dass man Landwirtschaft und Umweltschutz zusammenbringen kann, aber das muss man mit Maß und Ziel machen”, meint er.

    Appell für mehr Flexibilität

    Zum Beispiel, indem man Anreize schaffe, statt Vorgaben zu machen. “Statt beispielsweise in Landschaftsschutzgebieten Pestizide von jetzt auf gleich pauschal zu verbieten, sollte man den Landwirten die Wahlmöglichkeit lassen, auf dem für sie optimalen Weg eine Pestizidreduktion zu erreichen“, erläutert er. So könne man etwa den Anbau von Früchten honorieren, die weniger Pflanzenschutzmittel erfordern.

    Ein solcher Ansatz sei flexibler, für die Betriebe planbarer und würde auf deutlich mehr Akzeptanz stoßen, argumentiert Köhler. Verbote, die “den Betriebsablauf praktisch unmöglich” machten, würden so vermieden.

    GAP-Lockerungen findet Köhler richtig

    Das gelte auch für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die aus Köhlers Sicht ebenfalls stärker anreizbasiert ausgerichtet werden sollte. “Wir sollten über Prämien die Landwirte dazu animieren, mehr für Naturschutz, Klimaschutz und Artenvielfalt zu tun”, meint er. Dafür brauche es ein starkes Agrarbudget. Ähnliches hat auch der Strategiedialog Landwirtschaft vorgeschlagen.

    In den Anfang des Jahres beschlossenen Lockerungen bei GAP-Umweltregeln sieht Köhler derweil kein Rollback von Nachhaltigkeitsstandards. “Auch weiterhin werden Flächen stillgelegt”, argumentiert er. “Nur statt durch Zwang eben durch finanzielle Anreize, wie sie zum Beispiel Deutschland über die Ökoregelungen anbietet.” Dass die Abschaffung der Pflichtbrache (GLÖZ 8) dazu führen dürfte, dass weniger Flächen stillgelegt werden als das zuvor geltende Mindestmaß von vier Prozent, räumt aber auch Köhler ein. Julia Dahm

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