heute reist Bundeskanzler Olaf Scholz in die Republik Moldau. In Chișinău wird er sich zu Gesprächen mit Präsidentin Maia Sandu und Ministerpräsident Dorin Recean treffen. Dabei wird es voraussichtlich nicht nur um die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern, um Sicherheitspolitik und um die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine auf den direkt angrenzenden Binnenstaat gehen. Sondern auch der geplante EU-Beitritt der Republik Moldau wird zur Sprache kommen.
Im Juli stattete bereits Olivér Várhelyi, EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, der Republik Moldau einen offiziellen Besuch ab. Dieser Besuch erfolgte im Anschluss an die Regierungskonferenz, die im Juni den Startschuss für die Beitrittsverhandlungen mit Moldau gab.
Kommissar Várhelyi leitete das bilaterale Screening-Verfahren zum EU-Beitritt mit Moldau ein. Das bilaterale Screening ist der erste Schritt der Verhandlungen. Dabei ist das Kandidatenland eingeladen, seinen aktuellen Stand der Vorbereitungen zur Übernahme und Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften darzulegen. Ebenso die Schritte, die es unternehmen will, um seine Gesetzgebung weiter an die der EU anzugleichen.
Der Besuch von Bundeskanzler Scholz fällt in eine entscheidende Phase für die Republik Moldau. Das Land hat Sorge, selbst Opfer russischer Aggression zu werden. Eine Spionage-Affäre belastet dabei die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen Chișinău und Moskau. Die pro-westliche Präsidentin Maia Sandu stellt sich im Oktober zur Wiederwahl. Einige westliche Länder werfen Russland vor, mit Desinformationskampagnen Einfluss auf diese Entscheidung nehmen zu wollen. Die Regierung in Chișinău beschuldigt ihrerseits Russland, das Land destabilisieren zu wollen. Es kann also Unterstützung gebrauchen.
Kommen Sie gut in den Tag,
Der taiwanesische Halbleiterhersteller TSMC hat am Dienstag den Grundstein für eine große neue Fabrik in Dresden gelegt, die erste in Europa und ein Zeichen für die neuen Chip-Ambitionen des Kontinents. Die Fabrik, die offiziell European Semiconductor Manufacturing Company (ESMC) heißt, ist eine Zusammenarbeit zwischen TSMC und drei etablierten europäischen Partnern: Infineon, Bosch und NXP.
Die Spitzenvertreter, die symbolisch den ersten Spatenstich setzten, lobten das Projekt als einen Eckpfeiler in den Bemühungen Deutschlands und Europas, im kritischen Halbleitersektor aufzuholen. “Dies ist mehr als eine Grundsteinlegung“, sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. “Es ist eine Bestätigung Europas als weltweit angesehenes Innovationszentrum.”
Die zehn Milliarden Euro teure Fabrik wird zum Teil mit Subventionen der Bundesregierung im Volumen von fünf Milliarden Euro finanziert, die durch das europäische Chip-Gesetz (Chips Act) ermöglicht und am Dienstag von der Kommission genehmigt wurden. Die Fabrik stellt eine der größten Investitionen in der Geschichte Sachsens dar und wird sich auf die Herstellung von Chips konzentrieren, die Deutschlands starke Automobilindustrie antreiben. TSMCs CEO C. C. Wei sagte, das Unternehmen habe sich entschieden, nach Deutschland zu expandieren, um “nah an unseren Kunden zu sein“.
Sachsen ist bereits von zentraler Bedeutung für die europäische Chipfertigung. Ein Drittel der Halbleiter des Kontinents wird in der Region Dresden hergestellt. Es hat sich selbst als “Silicon Saxony” einen Namen gemacht. Die Fabrik, deren Inbetriebnahme für 2027 geplant ist, soll etwa 2.000 High-Tech-Jobs schaffen. Lokale Beamte schätzen, dass die umliegenden Zulieferbetriebe weitere Arbeitsplätze schaffen.
Die pandemiebedingten Unterbrechungen der Lieferkette, die Deutschlands wichtige Automobilindustrie beeinträchtigten, weckten die Kommission auf und machten ihr bewusst, dass der Kontinent ein wichtiger Akteur in der Chipindustrie sein müsse. Der im September in Kraft getretene Chips Act stellt 43 Milliarden Euro für die Chipfertigung bereit. Ziel ist, den Anteil der EU am globalen Mikrochipmarkt bis 2030 von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen.
“Wir müssen alle Hindernisse beseitigen, die uns noch bremsen, und wir müssen mehr in das investieren, was Europa so attraktiv macht”, sagte von der Leyen. “Das globale Wettrennen um die Technologien von morgen hat begonnen. Und ich will, dass Europa einen Gang zulegt.” Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Halbleiter “das Erdöl des 21. Jahrhunderts” genannt.
Die zentrale Frage ist, ob die öffentlichen Investitionen ausreichen, damit Deutschland und Europa aufholen können. Trotz der am Dienstag präsentierten optimistischen Aussichten verliefen einige der jüngsten Chip-Projekte in Europa holprig.
In Magdeburg verzögert sich der Bau der 30 Milliarden Euro teuren Chipfabrik von Intel, die ursprünglich 2023 beginnen sollte, nun auf das nächste Jahr, da die Bautrupps den Boden aufbereiten müssen. Auch eine 2023 vom US-Unternehmen Wolfspeed angekündigte Chipfabrik im Saarland wurde verschoben. Intel stoppte auch kürzlich Pläne zum Bau von Mikrochipfabriken in Frankreich und Italien.
Europas Regierungen stehen im Wettbewerb mit anderen, die ebenfalls großzügige Subventionen anbieten, um Unternehmen anzulocken. Und die für das EU-Chip-Gesetz vorgesehene Gesamtsumme ist weitaus geringer als die Mittel, die andere Regierungen wie die USA und Südkorea ihren Halbleitersektoren bereitstellen.
“Wenn man wirklich aufholen will, muss noch mehr getan werden”, sagte Frank Bösenberg, Leiter von Silicon Saxony, einer lokalen Mikroelektronik-Wirtschaftsgruppe. Als er sich beim Spatenstich umsah, sagte Bösenberg: “Ohne jeden Zweifel wird dies unsere Region stärken, und wir werden wachsen. Aber auch der Markt wächst.”
Über der Zukunft des Sektors in Deutschland schweben Gefahren, die bei den optimistischen Reden zur Grundsteinlegung nur kurz erwähnt wurden: Obwohl er China nicht namentlich erwähnte, verband Scholz die neue Fabrik mit der Strategie Deutschlands, sich wirtschaftlich von der geopolitisch volatilen Supermacht zu entkoppeln. “Wir sollten in der Versorgung mit unseren Halbleitern nicht abhängig sein”, sagte der Kanzler.
Und von der Leyen wies darauf hin, dass “TSMC in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen auch von der geografischen Diversifizierung nach Europa profitieren wird”. Das Unternehmen geriet ins Fadenkreuz der Spannungen zwischen den USA und China. Der Aktienkurs stürzte im vergangenen Monat nach den Äußerungen des US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump ab, dass Taiwan für den Schutz durch die USA bezahlen sollte.
Ein Großteil der Wirtschaft sorgt sich auch, dass der Aufstieg der deutschen extremen Rechten das Land für dringend benötigte qualifizierte ausländische Arbeitskräfte im Mikroelektroniksektor weniger attraktiv machen könnte. Experten befürchten, dass es eine Diskrepanz geben wird zwischen der Zahl der High-Tech-Jobs in der Region – Dresdner Wirtschaftsgruppen prognostizieren bis 2030 bis zu 100.000 Arbeitsplätze – und der Zahl der qualifizierten Personen, die diese besetzen können.
Scholz sagte, Deutschland müsse die “sozialen und politischen Bedingungen” schaffen, die Investitionen einladen, und dürfe “keine Abschottung, keine Zukunftsangst” haben. “Wir brauchen ein proeuropäisches und weltoffenes Deutschland“, sagte er, wahrscheinlich als einen Seitenhieb auf europaskeptische populistische Parteien.
Am Dienstag präsentierte die EU-Kommission den Entwurf des Schlussberichts zur Anti-Subventionsuntersuchung gegen den Import chinesischer Elektroautos. Die Untersuchung war im Oktober eröffnet worden, weil die EU-Kommission die stark subventionierte chinesische Autoindustrie verdächtigte, den europäischen Markt zu schädigen. Im Juli setzte die Kommission provisorische Ausgleichszölle in Kraft.
Auf Basis der Rückmeldungen der Autohersteller passt die Kommission die vorgesehenen Ausgleichszölle nun leicht an:
Der Ausgleichszoll wird zusätzlich zum ohnehin schon bestehenden Zoll von zehn Prozent erhoben.
Von der Anpassung profitiert vor allem Tesla. Laut Kommissionsbeamten bat das amerikanische Unternehmen die Kommission um eine separate Bewertung, anstatt dem generellen Ausgleichszoll der kooperierenden Produzenten unterstellt zu werden.
Der Beamte begründete die vorteilhafte Entscheidung für Tesla mit der einfachen Struktur des Unternehmens – es ist das einzige zu hundert Prozent nicht-chinesische Unternehmen, das untersucht wurde. Zudem finanziere sich Tesla nicht in China und könne deshalb nicht von den chinesischen Finanzierungssubventionen profitieren.
Die Kommission hob den Ausgleichszoll für Produzenten leicht an, die nicht separat von der Kommission evaluiert wurden, aber bei der Untersuchung kooperierten. Der Grund dafür sei ein Rechenfehler, der der Kommission bei der Berechnung der provisorischen Ausgleichszölle unterlaufen sei, erklärte ein EU-Beamter. Der Wert berechne sich aus einem gewichteten Durchschnitt, und in der ursprünglichen Fassung habe ein Fehler in der Formel den Schlusswert verfälscht. Dieser Fehler sei mit der Anhebung des Ausgleichszolls nun korrigiert worden.
Die EU-Kommission entschied zudem, dass die provisorischen Zölle, die seit Juli erhoben wurden, nicht einkassiert werden. Die gesetzliche Bedingung dazu – nämlich, dass dem europäischen Markt schon ein materieller Schaden entstanden wäre – ist laut Kommissionsbeamten nicht erfüllt. Es bestehe nach wie vor erst die “Gefahr” eines Schadens. Aus demselben Grund wird die EU auch darauf verzichten, die Ausgleichszölle rückwirkend gelten zu lassen.
Die von den Ausgleichszöllen betroffenen Unternehmen haben nun zehn Tage Zeit, um auf die vorgeschlagenen Ausgleichszölle zu reagieren. Auch China habe jederzeit die Möglichkeit, sich einzubringen, sagte ein EU-Beamter: “Es ist an China, einen Lösungsvorschlag zu machen”, meinte er.
Innerhalb der kommenden zwei Monate wird die Kommission den Mitgliedstaaten ihre finale Beurteilung präsentieren, die dann in Kraft tritt – es sei denn, die Mitgliedstaaten würden mit einer qualifizierten Mehrheit dagegen stimmen. Die Deadline für das Inkrafttreten der Ausgleichszölle ist der 30. Oktober.
Bis Ende 2026 suchen rund 560.000 mittelständische Unternehmen in Deutschland eine Nachfolge. Nach Prognosen der DIHK gelingt nur bei einem Drittel die Weitergabe in der Familie. 190.000 werden nach Schätzungen hingegen ohne Nachfolge aus dem Markt ausscheiden. Mal gibt es keine Kinder, mal zu viele, mal haben die Kinder kein Interesse.
Deshalb diskutieren Fachpolitiker und Wissenschaftler seit Jahren darüber, eine neue Rechtsform “Gesellschaft mit gebundenem Vermögen” zu schaffen. Die Idee ist, das Vermögen des Unternehmens zu binden, sodass Nachfolger sich nicht persönlich daran bereichern können. Bislang ist dieses Ziel nur mit dem komplizierten Modell einer Doppelstiftung zu erreichen. Die Firma Bosch zum Beispiel ist diesen Weg gegangen. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition vereinbart, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen, und dies zuletzt im Juli im Rahmen der Wachstumsinitiative bekräftigt.
Table.Briefings liegt exklusiv das Eckpunktepapier vor, das das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium erarbeitet haben. Es ist zu erwarten, dass darüber noch heftig gestritten wird: Die Vorschläge bleiben hinter den Erwartungen der Parlamentarier von SPD, Grünen und FDP zurück, die sich für die Idee engagieren. Auch die Union sieht Handlungsbedarf.
Laut Eckpunktepapier soll eine “thesaurierende Kapitalgesellschaft” geschaffen werden. Sie soll sich am Recht der GmbH orientieren, ergänzt durch Spezialregelungen. Diese sehen vor, “dass die Gesellschafter weder offen noch verdeckt Gewinne entnehmen oder ausschütten und dies auch nicht über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags aufheben können”. Allerdings listet das sechsseitige Papier vor allem Probleme und Schwierigkeiten auf, die nach Ansicht der Verfasser nur durch ergänzende Regelungen und Maßnahmen – vor allem im Steuerrecht – zu lösen sind. Eine schlanke, unbürokratische Lösung wird offenbar nicht angestrebt.
Juristisch ist der Knackpunkt die Frage, ob und wie die Umwandlungsmöglichkeiten für die Gesellschaft beschränkt werden. Aufgrund der europäischen Mobilitätsrichtlinie können sich deutsche Kapitalgesellschaften in andere europäische Kapitalgesellschaften umwandeln. Die deutsche GmbH etwa kann in eine französische S.A.R.L. transformiert werden. Entscheidend ist, ob die Bindung des Vermögens durch die Umwandlung aufgehoben werden kann: Ob also eine Umwandlung auch in eine ausländische Rechtsform möglich ist, die die Vermögensbindung (“ewiger Asset Lock”) nicht kennt.
Nach den Vorstellungen im BMJ und BMF – beide von der FDP geführt – darf diese Möglichkeit nicht beschränkt werden. Ansonsten würde die Norm “mit großer Wahrscheinlichkeit gegen EU-Recht verstoßen und somit zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen können”. Das grün-geführte BMWK sieht das anders. Staatssekretär Sven Giegold, langjähriger Europaabgeordneter, sagte zu Table.Briefings: “Die Sorge, dass die Beschränkung der Umwandlungsmöglichkeiten europarechtswidrig sein könnte, teilen wir nicht. In anderen Ländern gibt es bereits eine ähnliche Regelung.” Dem Vernehmen nach hat das BMWK dennoch kein Veto gegen das Eckpunktepapier eingelegt. Ansonsten würde in dieser Legislaturperiode schon aus Zeitgründen nichts mehr daraus werden.
Möglich ist, dass die Parlamentarier noch nacharbeiten. Katharina Beck von den Grünen hält die Beschränkung der Umwandlungsmöglichkeiten für ein Kernelement, denn sonst fehle das Vertrauen in die Vermögensbindung. “Die entscheidende Innovation für eine sinnvolle Regelung ist die unabänderliche einhundertprozentige Vermögensbindung”, sagte die Bundestagsabgeordnete zu Table.Briefings. In einer Pressemitteilung vom Juli, die auch mit dem FDP-Abgeordneten Otto Fricke und Esra Limbacher von der SPD abgestimmt ist, heißt es, die “unumkehrbare Vermögensbindung” müsse auch “europarechtlich abgesichert sein”. Umwandlungen sollten nur in andere Rechtsformen mit äquivalenter Vermögensbindung erlaubt sein.
So sieht es auch ein Gesetzentwurf vor, den eine Gruppe von Professoren um Anne Sanders, Gesellschaftsrechtlerin an der Universität Bielefeld, erarbeitet hat. Dieser soll im September veröffentlicht werden. Die Rechtslehrer sind zu der Überzeugung gekommen, dass eine Ergänzung des GmbH-Rechts nur der zweitbeste Weg ist. Sie plädieren für eine Kombination aus Elementen des Genossenschaftsrechts, des GmbH-Rechts und des Rechts der Kommanditgesellschaft.
“Eine eigene Rechtsform erlaubt es, passgenaue Regeln zu entwickeln, statt das GmbH-Recht mühsam zurechtzubiegen”, sagte Sanders zu Table.Briefings. “Dazu gehört eine Governance, mit der die Vermögensbindung verlässlich gegen Umgehung abgesichert wird.” Sanders stellt klar, dass trotz der Vermögensbindung die Freiheit der unternehmerischen Entscheidungen nicht eingeschränkt werde: Die Gesellschafter einer Fensterbaufirma könnten sich etwa entscheiden, künftig auf Solaranlagen zu setzen.
Laut einer Studie des Allensbach-Instituts unterstützen 72 Prozent der Familienunternehmen die Einführung der neuen Gesellschaftsform. Auch die Start-up-Szene macht sich dafür stark. Verena Pausder, Chefin des Start-up-Verbands, hat ihre Motivation für die neue Gesellschaftsform im vergangenen Jahr so ausgedrückt: Das alte Raster, man könne nur Familienunternehmer sein, wenn man reingeboren werde, passe nicht mehr. Familienunternehmen könnten auch solche bleiben, “wenn man den Familienbegriff erweitert auf Menschen, die dort schon sehr lange arbeiten und die Werte mittragen”. Durch die neue Rechtsform soll nämlich die Beteiligung von Mitarbeitenden an Gesellschaften erleichtert werden, die Unternehmensanteile dann nicht wie bisher teuer kaufen müssten. Nach Angaben der Stiftung Verantwortungseigentum haben sich – Stand Juni – rund 950 Unternehmen in eine Warteliste für die neue Rechtsform eingetragen.
Der Verband “Die Familienunternehmer” ist allerdings skeptisch. Dort fürchtet man eine Verwässerung von Verantwortung, Risiko und Haftung, wenn Gesellschafter eher einem angestellten Geschäftsführer glichen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine eigennützige Gewinnerzielungsabsicht künftig als moralisch minderwertig gelten könnte.
Die Befürworter der neuen Rechtsform meiden daher meist den Begriff Verantwortungseigentum, der zunächst die Debatte dominierte. Katharina Beck von den Grünen sagte zu Table.Briefings: “Es handelt sich um eine schlichte Erweiterung von Wahlmöglichkeiten. Niemandem wird etwas weggenommen.”
Österreichs Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Dienstag den lang erwarteten nationalen Energie und Klimaplan vorgestellt (NECP). Der Plan skizziert, wie Österreich das Klimaziel von 48 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 im Vergleich zu 2005 erreichen soll.
Der Plan sieht vor:
Gewessler betonte bei der Vorstellung am Dienstag, vor allem mit der Abschaffung des Steuerprivilegs für Dieselkraftstoff sowie der Steuervorteile für Dienstwägen mindestens zwei Millionen Tonnen CO₂ jährlich einsparen zu wollen. Allerdings sind die konkreten Maßnahmen zur Abschaffung klimaschädlicher Subventionen nicht genau definiert. Es soll lediglich einen Fahrplan geben, um “kontraproduktive Anreize” zu reduzieren, für den das Finanzministerium zuständig ist.
Es ist daher fraglich, ob konkrete Maßnahmen wie die Abschaffung des Dieselprivilegs noch in dieser Legislatur durchgesetzt werden können. Österreich wählt am 29. September einen neuen Nationalrat. Zwar ist der Klimaplan auch für die nächste Regierung in Wien bindend, jedoch keine konkreten Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Subventionen.
Die EU-Kommission prüft nun Österreichs NECP und macht Anmerkungen, ob die Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele ausreichen. Anschließend muss Wien den Plan entsprechend überarbeiten und die finale Version einreichen. luk
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) spricht sich für eine Mindestquote für synthetische Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, sowie Wasserstoff im Straßenverkehr aus. “Selbst wenn das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen E-Autos bis 2030 erfüllt wird, fahren dann immer noch mindestens 40 Millionen Pkw und Lkw mit Verbrennungsmotoren auf deutschen Straßen”, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Um auch diese Bestandsfahrzeuge zu “defossilisieren” fordert der Verband eine Mindestquote für E-Fuels von fünf Prozent für das Jahr 2030.
Bislang legt die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU (RED III) für 2030 eine Quote von einem Prozent für den gesamten Verkehrssektor für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) fest. In einem Positionspapier zur nationalen Umsetzung der RED III fordert der VDA die Anpassung der Quoten im Rahmen der vorgesehenen Revision des Gesetzes im Jahr 2027.
Außerdem fordert der VDA:
Der VDA kritisiert, dass die RED zwar für den Schiffs- und Flugverkehr langfristige Treibhausgas-Reduktionspfade und Zwischenziele vorgibt, nicht aber für den Straßenverkehr. Dies hemme die Investitions- und Planungssicherheit. Der Verband fordert daher eine THG-Minderung durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe im Straßenverkehr von 60 Prozent bis 2035, 90 Prozent bis 2040 und 100 Prozent bis 2045.
Um das Ziel von 30 Prozent THG-Minderung bis 2030 im Verkehrssektor umzusetzen, müsse die THG-Quote für das Jahr ebenfalls auf 35 Prozent angehoben werden. Grund dafür sind die innerhalb der RED erlaubten Mehrfachanrechnungen für das Inverkehrbringen erneuerbarer Kraftstoffe. Diese setzen laut VDA in der Hochlaufphase zwar einen Anreiz für Investitionen in erneuerbare Energieträger, jedoch erzeugten sie eine Lücke zwischen virtuellem Klimaschutz zur Erfüllung der regulatorischen Zielvorgaben und realem Klimaschutz.
Der VDA fordert daher, dass Mehrfachanrechnungen in der nächsten RED-Revision stufenweise bis 2030 abgeschafft werden. Ausgenommen sind Wasserstoffproduktionsanlagen, da diese für den Hochlauf noch bis Ende der 2030er Jahre benötigten, so der VDA. luk
China erhebt seit Dienstag Anti-Dumpingzölle auf halogenierten Butylkautschuk mit Ursprung aus der EU, den USA und Singapur. Dieser wird hauptsächlich in Produkten wie luftdichten Schichten schlauchloser Reifen, hitzebeständigen Schläuchen sowie in medizinischen Flaschenverschlüssen, Polstern, Klebstoffen und Dichtungsmaterialien verwendet. Das hatte das chinesische Handelsministerium zu Beginn der Woche bekanntgegeben.
Die neuen chinesischen Zölle liegen zwischen 23,1 und 75,5 Prozent und wurden für einen Zeitraum von fünf Jahren verhängt. Betroffene US-Unternehmen müssen laut Ministerium einen Zollsatz von 75,5 Prozent zahlen, Firmen aus der EU und Großbritannien zwischen 27,4 Prozent und 71,9 Prozent, während die Hersteller aus Singapur zwischen 23,1 Prozent und 45,2 Prozent berappen müssen. ari
heute reist Bundeskanzler Olaf Scholz in die Republik Moldau. In Chișinău wird er sich zu Gesprächen mit Präsidentin Maia Sandu und Ministerpräsident Dorin Recean treffen. Dabei wird es voraussichtlich nicht nur um die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern, um Sicherheitspolitik und um die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine auf den direkt angrenzenden Binnenstaat gehen. Sondern auch der geplante EU-Beitritt der Republik Moldau wird zur Sprache kommen.
Im Juli stattete bereits Olivér Várhelyi, EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, der Republik Moldau einen offiziellen Besuch ab. Dieser Besuch erfolgte im Anschluss an die Regierungskonferenz, die im Juni den Startschuss für die Beitrittsverhandlungen mit Moldau gab.
Kommissar Várhelyi leitete das bilaterale Screening-Verfahren zum EU-Beitritt mit Moldau ein. Das bilaterale Screening ist der erste Schritt der Verhandlungen. Dabei ist das Kandidatenland eingeladen, seinen aktuellen Stand der Vorbereitungen zur Übernahme und Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften darzulegen. Ebenso die Schritte, die es unternehmen will, um seine Gesetzgebung weiter an die der EU anzugleichen.
Der Besuch von Bundeskanzler Scholz fällt in eine entscheidende Phase für die Republik Moldau. Das Land hat Sorge, selbst Opfer russischer Aggression zu werden. Eine Spionage-Affäre belastet dabei die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen Chișinău und Moskau. Die pro-westliche Präsidentin Maia Sandu stellt sich im Oktober zur Wiederwahl. Einige westliche Länder werfen Russland vor, mit Desinformationskampagnen Einfluss auf diese Entscheidung nehmen zu wollen. Die Regierung in Chișinău beschuldigt ihrerseits Russland, das Land destabilisieren zu wollen. Es kann also Unterstützung gebrauchen.
Kommen Sie gut in den Tag,
Der taiwanesische Halbleiterhersteller TSMC hat am Dienstag den Grundstein für eine große neue Fabrik in Dresden gelegt, die erste in Europa und ein Zeichen für die neuen Chip-Ambitionen des Kontinents. Die Fabrik, die offiziell European Semiconductor Manufacturing Company (ESMC) heißt, ist eine Zusammenarbeit zwischen TSMC und drei etablierten europäischen Partnern: Infineon, Bosch und NXP.
Die Spitzenvertreter, die symbolisch den ersten Spatenstich setzten, lobten das Projekt als einen Eckpfeiler in den Bemühungen Deutschlands und Europas, im kritischen Halbleitersektor aufzuholen. “Dies ist mehr als eine Grundsteinlegung“, sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. “Es ist eine Bestätigung Europas als weltweit angesehenes Innovationszentrum.”
Die zehn Milliarden Euro teure Fabrik wird zum Teil mit Subventionen der Bundesregierung im Volumen von fünf Milliarden Euro finanziert, die durch das europäische Chip-Gesetz (Chips Act) ermöglicht und am Dienstag von der Kommission genehmigt wurden. Die Fabrik stellt eine der größten Investitionen in der Geschichte Sachsens dar und wird sich auf die Herstellung von Chips konzentrieren, die Deutschlands starke Automobilindustrie antreiben. TSMCs CEO C. C. Wei sagte, das Unternehmen habe sich entschieden, nach Deutschland zu expandieren, um “nah an unseren Kunden zu sein“.
Sachsen ist bereits von zentraler Bedeutung für die europäische Chipfertigung. Ein Drittel der Halbleiter des Kontinents wird in der Region Dresden hergestellt. Es hat sich selbst als “Silicon Saxony” einen Namen gemacht. Die Fabrik, deren Inbetriebnahme für 2027 geplant ist, soll etwa 2.000 High-Tech-Jobs schaffen. Lokale Beamte schätzen, dass die umliegenden Zulieferbetriebe weitere Arbeitsplätze schaffen.
Die pandemiebedingten Unterbrechungen der Lieferkette, die Deutschlands wichtige Automobilindustrie beeinträchtigten, weckten die Kommission auf und machten ihr bewusst, dass der Kontinent ein wichtiger Akteur in der Chipindustrie sein müsse. Der im September in Kraft getretene Chips Act stellt 43 Milliarden Euro für die Chipfertigung bereit. Ziel ist, den Anteil der EU am globalen Mikrochipmarkt bis 2030 von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen.
“Wir müssen alle Hindernisse beseitigen, die uns noch bremsen, und wir müssen mehr in das investieren, was Europa so attraktiv macht”, sagte von der Leyen. “Das globale Wettrennen um die Technologien von morgen hat begonnen. Und ich will, dass Europa einen Gang zulegt.” Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Halbleiter “das Erdöl des 21. Jahrhunderts” genannt.
Die zentrale Frage ist, ob die öffentlichen Investitionen ausreichen, damit Deutschland und Europa aufholen können. Trotz der am Dienstag präsentierten optimistischen Aussichten verliefen einige der jüngsten Chip-Projekte in Europa holprig.
In Magdeburg verzögert sich der Bau der 30 Milliarden Euro teuren Chipfabrik von Intel, die ursprünglich 2023 beginnen sollte, nun auf das nächste Jahr, da die Bautrupps den Boden aufbereiten müssen. Auch eine 2023 vom US-Unternehmen Wolfspeed angekündigte Chipfabrik im Saarland wurde verschoben. Intel stoppte auch kürzlich Pläne zum Bau von Mikrochipfabriken in Frankreich und Italien.
Europas Regierungen stehen im Wettbewerb mit anderen, die ebenfalls großzügige Subventionen anbieten, um Unternehmen anzulocken. Und die für das EU-Chip-Gesetz vorgesehene Gesamtsumme ist weitaus geringer als die Mittel, die andere Regierungen wie die USA und Südkorea ihren Halbleitersektoren bereitstellen.
“Wenn man wirklich aufholen will, muss noch mehr getan werden”, sagte Frank Bösenberg, Leiter von Silicon Saxony, einer lokalen Mikroelektronik-Wirtschaftsgruppe. Als er sich beim Spatenstich umsah, sagte Bösenberg: “Ohne jeden Zweifel wird dies unsere Region stärken, und wir werden wachsen. Aber auch der Markt wächst.”
Über der Zukunft des Sektors in Deutschland schweben Gefahren, die bei den optimistischen Reden zur Grundsteinlegung nur kurz erwähnt wurden: Obwohl er China nicht namentlich erwähnte, verband Scholz die neue Fabrik mit der Strategie Deutschlands, sich wirtschaftlich von der geopolitisch volatilen Supermacht zu entkoppeln. “Wir sollten in der Versorgung mit unseren Halbleitern nicht abhängig sein”, sagte der Kanzler.
Und von der Leyen wies darauf hin, dass “TSMC in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen auch von der geografischen Diversifizierung nach Europa profitieren wird”. Das Unternehmen geriet ins Fadenkreuz der Spannungen zwischen den USA und China. Der Aktienkurs stürzte im vergangenen Monat nach den Äußerungen des US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump ab, dass Taiwan für den Schutz durch die USA bezahlen sollte.
Ein Großteil der Wirtschaft sorgt sich auch, dass der Aufstieg der deutschen extremen Rechten das Land für dringend benötigte qualifizierte ausländische Arbeitskräfte im Mikroelektroniksektor weniger attraktiv machen könnte. Experten befürchten, dass es eine Diskrepanz geben wird zwischen der Zahl der High-Tech-Jobs in der Region – Dresdner Wirtschaftsgruppen prognostizieren bis 2030 bis zu 100.000 Arbeitsplätze – und der Zahl der qualifizierten Personen, die diese besetzen können.
Scholz sagte, Deutschland müsse die “sozialen und politischen Bedingungen” schaffen, die Investitionen einladen, und dürfe “keine Abschottung, keine Zukunftsangst” haben. “Wir brauchen ein proeuropäisches und weltoffenes Deutschland“, sagte er, wahrscheinlich als einen Seitenhieb auf europaskeptische populistische Parteien.
Am Dienstag präsentierte die EU-Kommission den Entwurf des Schlussberichts zur Anti-Subventionsuntersuchung gegen den Import chinesischer Elektroautos. Die Untersuchung war im Oktober eröffnet worden, weil die EU-Kommission die stark subventionierte chinesische Autoindustrie verdächtigte, den europäischen Markt zu schädigen. Im Juli setzte die Kommission provisorische Ausgleichszölle in Kraft.
Auf Basis der Rückmeldungen der Autohersteller passt die Kommission die vorgesehenen Ausgleichszölle nun leicht an:
Der Ausgleichszoll wird zusätzlich zum ohnehin schon bestehenden Zoll von zehn Prozent erhoben.
Von der Anpassung profitiert vor allem Tesla. Laut Kommissionsbeamten bat das amerikanische Unternehmen die Kommission um eine separate Bewertung, anstatt dem generellen Ausgleichszoll der kooperierenden Produzenten unterstellt zu werden.
Der Beamte begründete die vorteilhafte Entscheidung für Tesla mit der einfachen Struktur des Unternehmens – es ist das einzige zu hundert Prozent nicht-chinesische Unternehmen, das untersucht wurde. Zudem finanziere sich Tesla nicht in China und könne deshalb nicht von den chinesischen Finanzierungssubventionen profitieren.
Die Kommission hob den Ausgleichszoll für Produzenten leicht an, die nicht separat von der Kommission evaluiert wurden, aber bei der Untersuchung kooperierten. Der Grund dafür sei ein Rechenfehler, der der Kommission bei der Berechnung der provisorischen Ausgleichszölle unterlaufen sei, erklärte ein EU-Beamter. Der Wert berechne sich aus einem gewichteten Durchschnitt, und in der ursprünglichen Fassung habe ein Fehler in der Formel den Schlusswert verfälscht. Dieser Fehler sei mit der Anhebung des Ausgleichszolls nun korrigiert worden.
Die EU-Kommission entschied zudem, dass die provisorischen Zölle, die seit Juli erhoben wurden, nicht einkassiert werden. Die gesetzliche Bedingung dazu – nämlich, dass dem europäischen Markt schon ein materieller Schaden entstanden wäre – ist laut Kommissionsbeamten nicht erfüllt. Es bestehe nach wie vor erst die “Gefahr” eines Schadens. Aus demselben Grund wird die EU auch darauf verzichten, die Ausgleichszölle rückwirkend gelten zu lassen.
Die von den Ausgleichszöllen betroffenen Unternehmen haben nun zehn Tage Zeit, um auf die vorgeschlagenen Ausgleichszölle zu reagieren. Auch China habe jederzeit die Möglichkeit, sich einzubringen, sagte ein EU-Beamter: “Es ist an China, einen Lösungsvorschlag zu machen”, meinte er.
Innerhalb der kommenden zwei Monate wird die Kommission den Mitgliedstaaten ihre finale Beurteilung präsentieren, die dann in Kraft tritt – es sei denn, die Mitgliedstaaten würden mit einer qualifizierten Mehrheit dagegen stimmen. Die Deadline für das Inkrafttreten der Ausgleichszölle ist der 30. Oktober.
Bis Ende 2026 suchen rund 560.000 mittelständische Unternehmen in Deutschland eine Nachfolge. Nach Prognosen der DIHK gelingt nur bei einem Drittel die Weitergabe in der Familie. 190.000 werden nach Schätzungen hingegen ohne Nachfolge aus dem Markt ausscheiden. Mal gibt es keine Kinder, mal zu viele, mal haben die Kinder kein Interesse.
Deshalb diskutieren Fachpolitiker und Wissenschaftler seit Jahren darüber, eine neue Rechtsform “Gesellschaft mit gebundenem Vermögen” zu schaffen. Die Idee ist, das Vermögen des Unternehmens zu binden, sodass Nachfolger sich nicht persönlich daran bereichern können. Bislang ist dieses Ziel nur mit dem komplizierten Modell einer Doppelstiftung zu erreichen. Die Firma Bosch zum Beispiel ist diesen Weg gegangen. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition vereinbart, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen, und dies zuletzt im Juli im Rahmen der Wachstumsinitiative bekräftigt.
Table.Briefings liegt exklusiv das Eckpunktepapier vor, das das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium erarbeitet haben. Es ist zu erwarten, dass darüber noch heftig gestritten wird: Die Vorschläge bleiben hinter den Erwartungen der Parlamentarier von SPD, Grünen und FDP zurück, die sich für die Idee engagieren. Auch die Union sieht Handlungsbedarf.
Laut Eckpunktepapier soll eine “thesaurierende Kapitalgesellschaft” geschaffen werden. Sie soll sich am Recht der GmbH orientieren, ergänzt durch Spezialregelungen. Diese sehen vor, “dass die Gesellschafter weder offen noch verdeckt Gewinne entnehmen oder ausschütten und dies auch nicht über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags aufheben können”. Allerdings listet das sechsseitige Papier vor allem Probleme und Schwierigkeiten auf, die nach Ansicht der Verfasser nur durch ergänzende Regelungen und Maßnahmen – vor allem im Steuerrecht – zu lösen sind. Eine schlanke, unbürokratische Lösung wird offenbar nicht angestrebt.
Juristisch ist der Knackpunkt die Frage, ob und wie die Umwandlungsmöglichkeiten für die Gesellschaft beschränkt werden. Aufgrund der europäischen Mobilitätsrichtlinie können sich deutsche Kapitalgesellschaften in andere europäische Kapitalgesellschaften umwandeln. Die deutsche GmbH etwa kann in eine französische S.A.R.L. transformiert werden. Entscheidend ist, ob die Bindung des Vermögens durch die Umwandlung aufgehoben werden kann: Ob also eine Umwandlung auch in eine ausländische Rechtsform möglich ist, die die Vermögensbindung (“ewiger Asset Lock”) nicht kennt.
Nach den Vorstellungen im BMJ und BMF – beide von der FDP geführt – darf diese Möglichkeit nicht beschränkt werden. Ansonsten würde die Norm “mit großer Wahrscheinlichkeit gegen EU-Recht verstoßen und somit zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen können”. Das grün-geführte BMWK sieht das anders. Staatssekretär Sven Giegold, langjähriger Europaabgeordneter, sagte zu Table.Briefings: “Die Sorge, dass die Beschränkung der Umwandlungsmöglichkeiten europarechtswidrig sein könnte, teilen wir nicht. In anderen Ländern gibt es bereits eine ähnliche Regelung.” Dem Vernehmen nach hat das BMWK dennoch kein Veto gegen das Eckpunktepapier eingelegt. Ansonsten würde in dieser Legislaturperiode schon aus Zeitgründen nichts mehr daraus werden.
Möglich ist, dass die Parlamentarier noch nacharbeiten. Katharina Beck von den Grünen hält die Beschränkung der Umwandlungsmöglichkeiten für ein Kernelement, denn sonst fehle das Vertrauen in die Vermögensbindung. “Die entscheidende Innovation für eine sinnvolle Regelung ist die unabänderliche einhundertprozentige Vermögensbindung”, sagte die Bundestagsabgeordnete zu Table.Briefings. In einer Pressemitteilung vom Juli, die auch mit dem FDP-Abgeordneten Otto Fricke und Esra Limbacher von der SPD abgestimmt ist, heißt es, die “unumkehrbare Vermögensbindung” müsse auch “europarechtlich abgesichert sein”. Umwandlungen sollten nur in andere Rechtsformen mit äquivalenter Vermögensbindung erlaubt sein.
So sieht es auch ein Gesetzentwurf vor, den eine Gruppe von Professoren um Anne Sanders, Gesellschaftsrechtlerin an der Universität Bielefeld, erarbeitet hat. Dieser soll im September veröffentlicht werden. Die Rechtslehrer sind zu der Überzeugung gekommen, dass eine Ergänzung des GmbH-Rechts nur der zweitbeste Weg ist. Sie plädieren für eine Kombination aus Elementen des Genossenschaftsrechts, des GmbH-Rechts und des Rechts der Kommanditgesellschaft.
“Eine eigene Rechtsform erlaubt es, passgenaue Regeln zu entwickeln, statt das GmbH-Recht mühsam zurechtzubiegen”, sagte Sanders zu Table.Briefings. “Dazu gehört eine Governance, mit der die Vermögensbindung verlässlich gegen Umgehung abgesichert wird.” Sanders stellt klar, dass trotz der Vermögensbindung die Freiheit der unternehmerischen Entscheidungen nicht eingeschränkt werde: Die Gesellschafter einer Fensterbaufirma könnten sich etwa entscheiden, künftig auf Solaranlagen zu setzen.
Laut einer Studie des Allensbach-Instituts unterstützen 72 Prozent der Familienunternehmen die Einführung der neuen Gesellschaftsform. Auch die Start-up-Szene macht sich dafür stark. Verena Pausder, Chefin des Start-up-Verbands, hat ihre Motivation für die neue Gesellschaftsform im vergangenen Jahr so ausgedrückt: Das alte Raster, man könne nur Familienunternehmer sein, wenn man reingeboren werde, passe nicht mehr. Familienunternehmen könnten auch solche bleiben, “wenn man den Familienbegriff erweitert auf Menschen, die dort schon sehr lange arbeiten und die Werte mittragen”. Durch die neue Rechtsform soll nämlich die Beteiligung von Mitarbeitenden an Gesellschaften erleichtert werden, die Unternehmensanteile dann nicht wie bisher teuer kaufen müssten. Nach Angaben der Stiftung Verantwortungseigentum haben sich – Stand Juni – rund 950 Unternehmen in eine Warteliste für die neue Rechtsform eingetragen.
Der Verband “Die Familienunternehmer” ist allerdings skeptisch. Dort fürchtet man eine Verwässerung von Verantwortung, Risiko und Haftung, wenn Gesellschafter eher einem angestellten Geschäftsführer glichen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine eigennützige Gewinnerzielungsabsicht künftig als moralisch minderwertig gelten könnte.
Die Befürworter der neuen Rechtsform meiden daher meist den Begriff Verantwortungseigentum, der zunächst die Debatte dominierte. Katharina Beck von den Grünen sagte zu Table.Briefings: “Es handelt sich um eine schlichte Erweiterung von Wahlmöglichkeiten. Niemandem wird etwas weggenommen.”
Österreichs Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Dienstag den lang erwarteten nationalen Energie und Klimaplan vorgestellt (NECP). Der Plan skizziert, wie Österreich das Klimaziel von 48 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 im Vergleich zu 2005 erreichen soll.
Der Plan sieht vor:
Gewessler betonte bei der Vorstellung am Dienstag, vor allem mit der Abschaffung des Steuerprivilegs für Dieselkraftstoff sowie der Steuervorteile für Dienstwägen mindestens zwei Millionen Tonnen CO₂ jährlich einsparen zu wollen. Allerdings sind die konkreten Maßnahmen zur Abschaffung klimaschädlicher Subventionen nicht genau definiert. Es soll lediglich einen Fahrplan geben, um “kontraproduktive Anreize” zu reduzieren, für den das Finanzministerium zuständig ist.
Es ist daher fraglich, ob konkrete Maßnahmen wie die Abschaffung des Dieselprivilegs noch in dieser Legislatur durchgesetzt werden können. Österreich wählt am 29. September einen neuen Nationalrat. Zwar ist der Klimaplan auch für die nächste Regierung in Wien bindend, jedoch keine konkreten Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Subventionen.
Die EU-Kommission prüft nun Österreichs NECP und macht Anmerkungen, ob die Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele ausreichen. Anschließend muss Wien den Plan entsprechend überarbeiten und die finale Version einreichen. luk
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) spricht sich für eine Mindestquote für synthetische Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, sowie Wasserstoff im Straßenverkehr aus. “Selbst wenn das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen E-Autos bis 2030 erfüllt wird, fahren dann immer noch mindestens 40 Millionen Pkw und Lkw mit Verbrennungsmotoren auf deutschen Straßen”, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Um auch diese Bestandsfahrzeuge zu “defossilisieren” fordert der Verband eine Mindestquote für E-Fuels von fünf Prozent für das Jahr 2030.
Bislang legt die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU (RED III) für 2030 eine Quote von einem Prozent für den gesamten Verkehrssektor für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) fest. In einem Positionspapier zur nationalen Umsetzung der RED III fordert der VDA die Anpassung der Quoten im Rahmen der vorgesehenen Revision des Gesetzes im Jahr 2027.
Außerdem fordert der VDA:
Der VDA kritisiert, dass die RED zwar für den Schiffs- und Flugverkehr langfristige Treibhausgas-Reduktionspfade und Zwischenziele vorgibt, nicht aber für den Straßenverkehr. Dies hemme die Investitions- und Planungssicherheit. Der Verband fordert daher eine THG-Minderung durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe im Straßenverkehr von 60 Prozent bis 2035, 90 Prozent bis 2040 und 100 Prozent bis 2045.
Um das Ziel von 30 Prozent THG-Minderung bis 2030 im Verkehrssektor umzusetzen, müsse die THG-Quote für das Jahr ebenfalls auf 35 Prozent angehoben werden. Grund dafür sind die innerhalb der RED erlaubten Mehrfachanrechnungen für das Inverkehrbringen erneuerbarer Kraftstoffe. Diese setzen laut VDA in der Hochlaufphase zwar einen Anreiz für Investitionen in erneuerbare Energieträger, jedoch erzeugten sie eine Lücke zwischen virtuellem Klimaschutz zur Erfüllung der regulatorischen Zielvorgaben und realem Klimaschutz.
Der VDA fordert daher, dass Mehrfachanrechnungen in der nächsten RED-Revision stufenweise bis 2030 abgeschafft werden. Ausgenommen sind Wasserstoffproduktionsanlagen, da diese für den Hochlauf noch bis Ende der 2030er Jahre benötigten, so der VDA. luk
China erhebt seit Dienstag Anti-Dumpingzölle auf halogenierten Butylkautschuk mit Ursprung aus der EU, den USA und Singapur. Dieser wird hauptsächlich in Produkten wie luftdichten Schichten schlauchloser Reifen, hitzebeständigen Schläuchen sowie in medizinischen Flaschenverschlüssen, Polstern, Klebstoffen und Dichtungsmaterialien verwendet. Das hatte das chinesische Handelsministerium zu Beginn der Woche bekanntgegeben.
Die neuen chinesischen Zölle liegen zwischen 23,1 und 75,5 Prozent und wurden für einen Zeitraum von fünf Jahren verhängt. Betroffene US-Unternehmen müssen laut Ministerium einen Zollsatz von 75,5 Prozent zahlen, Firmen aus der EU und Großbritannien zwischen 27,4 Prozent und 71,9 Prozent, während die Hersteller aus Singapur zwischen 23,1 Prozent und 45,2 Prozent berappen müssen. ari