Table.Briefing: Europe

Dramatischer EU-Gipfel erwartet + COP beschließt „Abkehr“ von Fossilen + Einigung zum Strommarkt

Liebe Leserin, lieber Leser,

jetzt ist es raus: Die Kommission gibt grünes Licht für die Auszahlung von 10,2 Milliarden Euro an Ungarn. Es handelt sich um etwa ein Drittel der EU-Mittel für das Land, die die EU wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und andere EU-Werte blockiert hatte. Die ungarische Regierung hat jetzt die Genehmigungsvoraussetzungen für die Auszahlung der 10,2 Milliarden Euro erfüllt. Sie hat die von der Kommission geforderten Reformen zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz in Gesetzesform gegossen.

Weiter eingefroren bleiben aber 21 Milliarden Euro. Diese EU-Mittel hatte die EU unter anderem unter dem Konditionalitätsmechanismus ebenfalls blockiert. Hintergrund ist, dass die Regierung in Budapest bislang die geforderten Reformen für die Freiheit der Universitäten und der Asylverfahren nicht geliefert hat.

Die Entscheidung der Kommission hatte sich seit Tagen abgezeichnet. Sie zahlt zähneknirschend aus. Doch ihre Juristen glauben, dass sie keine andere Wahl hatte. Die Gelder trotz erledigter Reformen zurückzuhalten, das wäre hochriskant und dürfte vor dem EuGH scheitern.

Das sehen die Chefs der vier größten Fraktionen im Europaparlament ganz anders. Sie protestieren in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gegen die Freigabe der Milliarden. Es sei klar geregelt, dass Gesetzesänderungen zur Beseitigung von Mängeln im Justizwesen auch angewendet werden müssten. Dies könne aber nicht vor dem 10. Januar beurteilt werden. Bis zu diesem Stichtag laufe noch der Auswahlprozess für den Nationalen Justizrat in Ungarn. Schon in der Vergangenheit habe die Regierung politisch Einfluss auf die Besetzung dieser Posten genommen.

Das Schreiben ist an die Kommissionspräsidentin persönlich gerichtet. Es stammt von den Chefs der Fraktionen der informellen Von-der-Leyen-Koalition plus die Grünen. Dass Christdemokraten, Sozialisten und Liberale – also die Parteien, mit deren Stimmen die Kommissionspräsidentin 2019 gewählt wurde – gemeinsam gegen sie protestieren, das ist bemerkenswert.

Ihr
Markus Grabitz
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Analyse

Ungarns Regierungschef Viktor Orbán wird diesen Gipfel prägen

Es sei ja erstaunlich, dass ausgerechnet Ungarn sich über Korruption und Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine Sorgen mache, formulierte ein Diplomat mit Sarkasmus. Wahrscheinlich werde Budapest bald auch noch den Umgang mit der LGBT-Community in der Ukraine kritisieren. Der Ton vor dem Start des Gipfels zur Ukraine und Revision der EU-Haushaltsplanung ist jedenfalls gesetzt.

Das Treffen dürfte über weite Strecken unter dem Motto “alle gegen Viktor Orbán” stehen, wenn auch mit einigen Nuancen. 26 Mitgliedstaaten seien bereit, der Empfehlung der EU-Kommission zu folgen und grünes Licht für den Start von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu geben, so Diplomaten. Davon hängt auch ab, ob Moldau Beitrittsverhandlungen beginnen kann und ob Georgien den Kandidatenstatus bekommt

Kiew muss weitere Reformen auf den Weg bringen

Selten ist die Ausgangslage vor einem Gipfel so offen wie heute. Drama wird auch bei der Diskussion über die Aufstockung des Mittelfristigen Finanzrahmens erwartet, die unter anderem mit Blick auf Wirtschafts- und Finanzhilfen für die Ukraine nötig ist. Alles ist diesmal mit allem verknüpft. Und dennoch zeigen sich Diplomaten vorsichtig optimistisch, dass eine Einigung möglich ist und die EU ihrer Verantwortung gegenüber der Ukraine gerecht werde. Es gebe Landezonen, etwa im zweistufigen Verfahren, das die Kommission mit Blick auf die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine ohnehin vorgeschlagen hat. 

Der Gipfel würde dabei das für Präsident Wolodymyr Selenskyj wichtige politische Signal geben, dass die Verhandlungen im Frühjahr beginnen können. Bis März muss Kiew ohnehin bei den Reformen noch nachliefern, bevor die eigentlichen Beitrittsverhandlungen mit einer Regierungskonferenz beginnen könnten.

Für diesen Schritt ist wiederum Einstimmigkeit nötig, wobei die Entscheidung als Zugeständnis an Ungarn an einem Gipfel statt nur auf Ministerebene getroffen werden könnte. Das Problem ist, dass Diplomaten in Brüssel rätseln, was Orbán genau will. Die Forderung aus Budapest, dass Brüssel alle blockierten Gelder in der Höhe von über 30 Milliarden Euro als Zugeständnis freigibt, stößt jedenfalls auf taube Ohren. Dies sei schon rein rechtlich nicht möglich, so Diplomaten. 

Mitgliedstaaten setzen sich für Bosnien-Herzegowina ein

Im Schatten von Ungarn haben zuletzt auch Österreich und Italien Zweifel geäußert beziehungsweise Vorbehalte vorgebracht. Die beiden Mitgliedstaaten drängen darauf, dass Bosnien und Herzegowina behandelt wird wie die Ukraine und ebenfalls Beitrittsverhandlungen beginnen kann. Der Balkanstaat dürfe nicht alleine zurückgelassen werden. Die Ukraine habe 80 Prozent der Bedingungen erfüllt, Bosnien nur 20 Prozent, entgegnen Diplomaten. Die Länder seien also nicht vergleichbar.

Italien will zudem den Wirtschafts- und Finanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro nur zustimmen, wenn im MFR auch für die Migration mehr herausspringe, sagt ein Diplomat. Italien wolle eine “ausgewogene Entscheidung” zwischen der Ukraine und Bosnien und Herzegowina. Es gebe keinen Plan B, sollte Viktor Orbán an seinem Veto festhalten: “Wir arbeiten für den Plan A und konzentrieren uns auf die Suche nach einer Lösung”, so ein Diplomat. Die EU schulde die Entscheidung Präsident Selenskyj und dem ukrainischen Volk. 

Kompromiss zum MFR rückt näher

Bewegung gab es zuletzt auch bei der Revision des MFR. Die Kommission hatte ursprünglich zusätzliche 66 Milliarden Euro frisches Geld vorgeschlagen, um neben der Hilfe für die Ukraine auch Kosten der Migrationspolitik und steigende Zinsen auf den Schulden des Wiederaufbaufonds abdecken zu können. In der letzten Verhandlungsbox seien es noch 22,5 Milliarden Euro, reduziert durch Umschichtungen, Einsparungen und Wiederverwertung ungenutzter Gelder, so Diplomaten. Man nähere sich also einem Kompromiss, der für Nettozahler und Empfänger akzeptabel sein könnte.

Für Länder wie die Niederlande oder Deutschland sei der Betrag aber immer noch zu hoch. Deutschland ist nach Angaben von Regierungsvertretern in Berlin lediglich bereit, mehr Geld für die Ukraine auf den Tisch zu legen. “Die Ukraine braucht jetzt Planbarkeit und eine nachhaltige Unterstützung”, hieß es in Regierungskreisen. “Insofern ist die Bundesregierung hier bereit, zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen, um diese Fazilität entsprechend zu füllen”, hieß es weiter.

Gipfel könnte bis Samstag dauern

Ratspräsident Charles Michel appellierte an alle EU-Staaten, sich kompromissbereit zu zeigen. Jetzt gelte es, die Versprechen gegenüber der Ukraine einzulösen und den “Mut zu den richtigen Entscheidungen” zu beweisen, heißt es in seinem Einladungsschreiben zum EU-Gipfel. Man müsse zu einer Einigung über die 50 Milliarden Euro Finanzhilfe kommen, dabei gehe es um die langfristige finanzielle Stabilität der Ukraine.

Bei der Aufstockung des MFR nannte Michel selber keine Zahlen. Er habe alle Sorgen und Prioritäten aufgenommen und einen eigenen Vorschlag vorgelegt, hieß es in dem Schreiben weiter. Auch die EU-Kommission wollte am Mittwoch noch an einem Kompromiss arbeiten. Dennoch wird mit langwierigen Verhandlungen gerechnet. Die Staats- und Regierungschefs müssen möglicherweise bis Samstag bleiben. Die Dolmetscher sind jedenfalls bis zum Wochenende reserviert. Mit Eric Bonse

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COP28-Beschluss: Nicht perfekt, aber die Richtung ist klar

Der erste Global Stocktake – die Bestandsaufnahme zu den Zielen des Paris-Abkommens – ist beschlossen. Zwar gebe es Fortschritte bei der Eindämmung des Klimawandels, der Anpassung an die sich ändernden klimatischen Verhältnisse und den zur Verfügung stehenden Mitteln zur Umsetzung der Pariser Ziele. Doch um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, sei man noch nicht auf dem richtigen Weg, heißt es in dem 21 Seiten langen Dokument, dem alle 197 Vertragsstaaten zugestimmt haben.

In Dubai haben sich die Länder nun verpflichtet, auf “wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Maßnahmen” noch in diesem Jahrzehnt zu beschleunigen. Wie diese Maßnahmen aussehen, war bis zuletzt die strittigste Frage der COP28, insbesondere in Bezug auf die Rolle fossiler Brennstoffe: Der “UAE-Consensus”, wie COP-Präsident Sultan Al Jaber das Papier taufte, sieht vor:  

  • Verdreifachung der erneuerbaren Energien und Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030
  • Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen “in diesem kritischen Jahrzehnt”
  • Förderung von emissionsfreien und emissionsarmen Technologien, darunter Erneuerbare Energien, Wasserstoff, Kernenergie sowie Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) mit Fokus auf schwer zu dekarbonisierende Sektoren
  • deutliche Reduzierung der Nicht-CO₂-Emissionen bis 2030, insbesondere Methan.

Semantische Feinheiten machen Beschlüsse möglich

Es ist das erste Mal, dass fossile Energien als Ganzes Einzug in einen Abschlusstext einer UN-Klimakonferenz halten, auch wenn es nicht der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen (“phase-out of fossil fuels”) ist, wie ihn Deutschland und die EU gefordert hatten. Der Widerstand einiger arabischen Länder rund um Saudi-Arabien war zu groß, eine Einigung auf das harte Ende der Fossilen war in Dubai nicht möglich. Die Formulierung “Phase-out” war aufgrund der wochenlangen Diskussionen ohnehin politisch verbrannt. Und so musste eine Alternative her, der auch Saudi-Arabien gesichtswahrend zustimmen konnte.

Dabei ist die jetzt getroffene “Abkehr” von Fossilen (im Englischen original: “transition away from fossil fuels”) für viele beinahe gleichwertig mit einem Ausstieg. Es gibt zudem keine Einschränkung für die Abkehr, beispielsweise durch den Zusatz der umstrittenen Bezeichnung “unabated fossil fuels” – oft als Synonym für Fossile ohne CCS bezeichnet. Li Shuo, Klimaexperte des Thinktanks Asia Society Policy Institute, hält das Signal, das mit der Einigung von Dubai einhergeht, ohnehin für wichtiger als die exakte semantische Differenzierung der Begrifflichkeiten.

Für die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock benennt der Beschluss von Dubai ebenfalls “klar und deutlich das Ende der Fossilen”. EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra sieht darin den “Anfang des Ausstiegs”. Auch für Christoph Bals, politischen Geschäftsführer von Germanwatch, ist mit der beschlossenen Formulierung das globale Ziel klar benannt: Eine Zukunft ohne fossile Brennstoffe.

Nur Erneuerbare helfen kurzfristig

Wichtig ist dabei vor allem der Kontext, in dem die Abkehr von Fossilen im Absatz 28d eingebettet worden ist. Zum einen wäre da der Chapeau – der Einleitungssatz des Paragrafen. Darin erkennen die Staaten an, dass die Treibhausgase schnellstmöglich reduziert werden müssen, um 1,5 Grad Erderwärmung nicht zu überschreiten. Dadurch wird verdeutlicht, dass kurzfristige Maßnahmen zur Emissionsminderung notwendig sind – diese sind: Ausbau der Erneuerbaren und Erhöhung der Energieeffizienz.

Zwar einigten sich die Vertragsstaaten auch auf die Förderung von CCS und Kernenergie. Doch soll die Abkehr von Fossilen noch in diesem “kritischen Jahrzehnt” durch Maßnahmen beschleunigt werden. Sowohl CCS als auch Kernenergie sind in diesem Jahrzehnt aller Voraussicht nach nicht in ausreichendem Maßstab verfügbar, um ernsthaft Emissionen im Energiesektor zu reduzieren. Das bedeutet, die kurzfristigen Ziele des Global Stocktake sind nur durch eine drastische Reduzierung von Verbrauch und Herstellung fossiler Brennstoffe bei gleichzeitigem Hochlauf der Erneuerbaren möglich.

Annalena Baerbock stellte zum Abschluss der COP28 deshalb klar: “Jeder, der rechnen kann, weiß nun, dass sich Investitionen in fossile Energien langfristig nicht mehr lohnen.” Während Erneuerbare 2015 bei der COP21 in Paris im Haupttext noch keine Rolle spielten, habe sich die Welt nun entschieden. “Erneuerbare sind die globale Lösung für mehr Klimaschutz”, so die Außenministerin.

Konsens von Dubai hat auch Schattenseiten

Ein Paris-Moment konnte in Dubai jedoch nicht wiederholt werden. Die Freude ist getrübt, da “Übergangskraftstoffe” für die Energiewende auch weiterhin eine Rolle spielen sollen. Gemeint ist Gas. Allerdings sei Gas keine Brückentechnologie, sondern ein fossiler Brennstoff, stellt Alden Meyer, Senior Associate und Klimapolitikexperte beim Thinktank E3G, klar. Vollends zufrieden sei er mit dem Text daher nicht.

Samoa kritisierte im Namen der Gruppe der Inselstaaten noch im Abschlussplenum der COP, dass lediglich die Rede von einem Ende der “ineffizienten” Subventionen für Fossile ist, wobei der Begriff “ineffizient” in diesem Kontext nicht definiert ist. Auch die Aufforderung, den globalen Emissionshöchststand spätestens 2025 zu erreichen, sei nicht im Text, bemängelte die samoanische Delegierte.

Vor allem aber die Frage, wie Entwicklungsländer bei der Energiewende unterstützt werden, bleibt auch in Dubai ungeklärt. Der Text gibt zudem keine Verpflichtungen für Industrienationen oder reichere Länder vor, schneller als andere zu dekarbonisieren.

Der COP mag zu einer Einigung über den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen gekommen sein, kommentiert Mohamed Adow von Power Shift Afrika, aber sie liefere keinen Plan zur Finanzierung. “Wenn die reichen Länder wirklich an einem Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe interessiert sind, müssen sie kreative Wege finden, um diesen zu finanzieren.” Entwicklungsländer würden nicht in der Lage sein, den Ausstieg zu schaffen, so Adow.

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Einigung im Trilog im Kampf gegen Scheinselbstständigkeit bei Digitalplattformen

Um 7.40 Uhr am Mittwochmorgen stand fest: Nach fast zwölf Stunden Gespräch haben sich die Verhandler im Trilog zur Plattformarbeitsrichtlinie auf eine gemeinsame Linie zum Kampf gegen Scheinselbstständigkeit bei den großen Digitalplattformen einigen können. Es wäre die weltweit erste solche Regelung für diese Plattformen. Das im Trilog beschlossene Vorhaben sieht unter anderem eine Beweislastumkehr vor, sprich: Dass nicht wie bisher die Beschäftigten nachweisen, dass sie in Wahrheit Angestellte sind, sondern die Plattformen das Gegenteil belegen müssen. Die neuen Regelungen sollen auch für Beschäftigte gelten, die über Subunternehmer angestellt sind.

Nach sechs erfolglosen Verhandlungsrunden war die Einigung im Trilog keine Selbstverständlichkeit. Der Lobbydruck war hoch. Fahrdienstleister Uber warnte prominent, dass der Konzern sich aus Hunderten von Städten in der ganzen EU herausziehen und die Preise um bis zu 40 Prozent erhöhen müsse, wenn die Regelungen in der angedachten Form kämen. Auch politisch gab es starken Gegenwind: Frankreich als wichtiger EU-Staat hatte sich bis zum Schluss skeptisch gezeigt, Deutschland enthielt sich bisher ganz.

Zwei von fünf Kriterien für Anstellungsvermutung

Entsprechend erfreut sagte die zuständige Berichterstatterin des Parlaments, Elisabetta Gualmini (S&D), am Mittwoch: “Das ist eine historische Einigung. Ich hätte nicht erwartet, dass wir so einen guten Kompromiss hinbekommen.” EU-weit könnten rund fünf Millionen Plattformarbeiter eigentlich Angestellte sein, schätzt die Kommission. Als Angestellte hätten sie Anspruch auf Kündigungsschutz, Krankengeld, den Mindestlohn und würden bezahlten Urlaub bekommen.

Um eine Anstellungsvermutung auszulösen, müssen gemäß der Trilogvereinbarung mindestens zwei von fünf Verdachtskriterien erfüllt sein. Es geht dabei vor allem um Weisungsrechte des Arbeitgebers und Kontrolle, wie:

  • festgelegte Gehaltsobergrenzen
  • Überwachung der Arbeitsleistung, auch elektronisch
  • Kontrolle über die Verteilung und Zuweisung von Aufgaben
  • Kontrolle über die Arbeitsbedingungen und Beschränkungen bei der Wahl der Arbeitszeiten
  • einheitliche Vorschriften beim Erscheinungsbild oder dem Verhalten der Mitarbeiter.

Die Mitgliedstaaten können der Liste noch weitere Kriterien hinzufügen. Erfüllt werden müssen aber auch bei mehr als fünf Indikatoren nur zwei. Die Kriterien waren einer der umstrittensten Punkte der Verhandlungen. Der Rat hatte mindestens drei erfüllte Kriterien gefordert, was die Hürde für eine Reklassifizierung erhöht hätte. Das Parlament wollte, dass diese Anstellungsvermutung generell bei vorliegenden Verdachtsmomenten ausgelöst werden kann, unabhängig von starren Kriterien. Eine Sorge war, dass Unternehmen fixe Kriterien durch leichte Änderungen der Geschäftspraxis zu umgehen versuchen könnten.

Auch Behörden können Verfahren anstoßen

Gibt es eine solche Anstellungsvermutung, dann muss die Plattform gemäß der nun im Trilog vereinbarten Beweislastumkehr nachweisen, dass es sich bei den betreffenden Personen doch um Selbstständige handelt. Das soll Beschäftigte entlasten, die sich bisher in Prozessen oft sehr finanzstarken und kaum greifbaren Arbeitgebern gegenübersahen. Der Kompromiss sieht zudem vor, dass künftig auch Behörden, Aufsichten oder auch Gewerkschaften ein Verfahren für Beschäftigte einleiten können, wenn sie glauben, dass Selbstständige in Wahrheit Angestellte sind.

In den Verhandlungen musste sich das Parlament allerdings von einem Punkt verabschieden, den es als wichtig ansieht: Fechten Unternehmen die Klassifizierung an, sollen Beschäftigte erst nach Abschluss des Verfahrens als Angestellte gelten. Für die Beschäftigten würde die neue Regelung daher voraussichtlich erst einen verzögerten Effekt haben. CDU-Schattenberichterstatter Dennis Radtke sagte dazu Table.Media: “Wir mussten uns in dem Punkt auf die Mitgliedstaaten zubewegen, weil wir nicht in nationales Prozessrecht eingreifen können.”

“Arbeitsbedingungen von Millionen von Menschen verbessern”

Was das Gesamtpaket angeht, ist Radtke einer Meinung mit seiner Parlamentskollegin Gualmini. Der Kompromiss sei ein historisches Ergebnis. “Ich rechne damit, dass es das Leben und die Arbeitsbedingungen von Millionen von Menschen in der EU verbessern wird.” Immerhin sei das Gesetz auch das erste weltweit, dass eine Beweislastumkehr einführe. “Das ist ein echter Gamechanger”, sagte Radtke. Auch die Regeln zum Einsatz für KI bei den Plattformen, glaubt Radtke, seien richtungsweisend für künftige Fragen rund um den Arbeitnehmerschutz in einer immer stärker digitalisierten Welt.

Im Hinblick auf Algorithmen soll der Kompromiss die Möglichkeit der Unternehmen einschränken, Arbeitspensum und -qualität der Beschäftigten mit elektronischen Mitteln zu überwachen und sie automatisiert zu sanktionieren. Bislang können die Firmen auf diese Weise Nutzerkonten sperren oder Mitarbeiter entlassen.

Was macht der COREPER?

Allerdings: Noch ist das Ganze ein vorläufiger politischer Kompromiss und muss sowohl im Parlament als auch im COREPER bestätigt werden. Und gerade Letzteres könnte in dem Fall nicht nur eine simple Abstimmung, sondern eine weitere politische Hürde werden. Denn sie spanischen Verhandler haben sich durchaus in einigen Punkten vom Ratsmandat wegbewegt.

Kritik am Kompromiss gibt es bereits. So forderte der Interessenverband MoveEU, der Free Now, Bolt und Uber vertritt, dass die Mitgliedstaaten dem Text nicht zustimmen dürften. Die Hauptkritik richtet sich insbesondere an die Zahl der Kriterien. Man sei besorgt, dass der Schwellenwert für die Einführung einer Vermutung “auf der Erfüllung von nur zwei der fünf Indikatoren” beruhe, teilte der Verband auf Anfrage von Table.Media mit.

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Termine

18.12.2023 – 09:30-10:15 Uhr, online
KAS, Diskussion Der Morgen danach – Serbien hat gewählt
Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) beschäftigt sich mit der serbischen Parlamentswahl. INFOS & ANMELDUNG

18.12.2023 – 11:00-12:30 Uhr
DGAP, Panel Discussion Dialogue Process on the Federal Government’s Climate Foreign Policy Strategy
The German Council on Foreign Relations (DGAP) takes stock of the discussion at the 28th World Climate Conference (COP28). INFOS & REGISTRATION

18.12.2023 – 14:00 Uhr, online
EBD De-Briefing Europäischer Rat
Die Europäische Bewegung Deutschland (EBD) diskutiert die Ergebnisse des Europäischen Rats vom 14./15. Dezember. INFOS & ANMELDUNG

18.12.2023 – 14:30-16:00 Uhr, online
EESC, Panel discussion The way ahead for the EU Economy in 2024
The European Economic and Social Committee (EESC) discusses the annual cycle of economic policy coordination. INFOS & REGISTRATION

18.12.2023 – 19:00 Uhr, Hamburg
Körber-Stiftung, Diskussion Hundert Jahre Türkei: Republik ohne Demokratie?
Die Körber-Stiftung beleuchtet die aktuelle politische Situation in der Türkei. INFOS & ANMELDUNG

19.12.2023 – 10:00-12:00 Uhr, Brüssel (Belgien)
ERCST, Discussion Expert Stakeholder Consultation: 2024 State of the EU ETS Report
The Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition (ERCST) discusses the 2024 State of the EU ETS Report. INFOS & REGISTRATION

19.12.2023 – 12:30-13:30 Uhr, online
DGAP, Diskussion Amerikas Wahl, Europas Sorgen: Ein Jahr vor der US-Präsidentschaftsentscheidung
Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) beleuchtet mögliche Folgen der US-Präsidentschaftswahlen 2024. INFOS & ANMELDUNG

19.12.2023 – 13:00-14:00 Uhr, online
Stiftung Datenschutz, Seminar DSGVO-Bußgelder: Erfahrungsbericht und aktuelle Streitpunkte
Die Stiftung Datenschutz gibt einen Überblick über wichtige Erfahrungen und umstrittene Fragen aus Verfahren wegen Verstößen gegen die DSGVO. INFOS

19.12.2023 – 18:00-19:00 Uhr, online
FNF, Vortrag Spanien und Portugal in politischen Turbulenzen: Was ist los in Europas Westen?
Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) geht der Frage nach, wie sich die politische Situation auf der iberischen Halbinsel in den nächsten Monaten entwickelt. INFOS & ANMELDUNG

19.12.2023 – 19:00-20:30 Uhr, online
FNF, Diskussion Asylrecht in der Diskussion: Kontroverse um ein grundlegendes Menschenrecht
Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) beleuchtet die Folgen einer Reform der EU-Migrationspolitik für das Asylrecht und die deutsche Asylpolitik. INFOS & ANMELDUNG

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Einigung zur Strommarktreform steht

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag haben die Verhandler von Parlament und Rat den Trilog zur Strommarktreform abgeschlossen. Staatliche Unterstützung für erneuerbare Energien mit Ausnahme von Biomasse sowie für Atomenergie soll künftig in Form von zweiseitigen Differenzverträgen erfolgen. Erlaubt sind laut dem Einigungstext aber auch “gleichwertige Maßnahmen mit denselben Auswirkungen“. Dieser Zusatz war dem Parlament wichtig, damit bestehende Fördermechanismen der Mitgliedstaaten weiterlaufen können.

Für Streit zwischen Deutschland und Frankreich hatte die Frage gesorgt, wie Einnahmen aus den Differenzverträgen (CfDs) an die Industrie und andere Verbraucher zurückverteilt werden können. Die Mitgliedstaaten erhalten nun weitgehend freie Hand. Empfangsberechtigt sind sämtliche Endkunden ohne weitere Einschränkungen. In einem Erwägungsgrund wird klargestellt, dass es neben Haushaltskunden unter anderem auch KMU und die energieintensive Industrie sein können.

Alternativ können die Einnahmen auch genutzt werden, um die Differenzverträge zu finanzieren oder “Investitionen, welche die Kosten für die Stromkunden senken”. Laut Erwägungsgrund bezieht sich das unter anderem auf Verteilnetze, erneuerbare Energien und Ladeinfrastruktur.

Polen kann Kohlekraftwerke weiter fördern

Wie stark Frankreich seine Atomkraftwerke nun mit Differenzverträgen fördern kann, wird sich zeigen müssen. Nicht übernommen wurden in den finalen Text Einschränkungen, die das Parlament versucht hatte unterzubringen: So sollten Investitionen in bestehende Kraftwerke substanzielle Kapazitätszuwächse bringen und die CfDs sollten auf das Verhältnis von Neu- zu Ursprungsinvestition beschränkt sein (Proportionalität).

Allerdings müssen wie in der allgemeinen Ausrichtung des Rates vorgesehen die Preislimits aus den CfD “an die Kosten der Neuinvestition angepasst sein” und “eine Überkompensation vermeiden”. Außerdem müssen die Einnahmen so verteilt werden, dass Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden. Durch die eher unbestimmten Regelungen wird es auf die Generaldirektion Wettbewerb ankommen, wie Frankreich, Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten die Einnahmen an ihre Industrie verteilen dürfen.

Polen wird es durch die Einigung ermöglicht, seine Kohlekraftwerke bis Ende 2028 weiter staatlich zu fördern. Das Parlament konnte die Ausnahme nicht an die erwünschten Bedingungen knüpfen. “Einen Tag nach der historischen Einigung bei der Klimakonferenz in Dubai beschließt die EU neue fossile Subventionen für die dreckigsten Kohlekraftwerke. Damit macht sich Europa komplett unglaubwürdig”, kommentierte das der Schattenberichterstatter der Grünen, Michael Bloss. ber

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Grenzen für De-minimis-Beihilfen steigen

Mittelständler und kommunale Unternehmen in der EU können ab Anfang 2024 leichter von höheren Förderbeträgen profitieren. Die Kommission hat zwei zum Jahresende auslaufende Verordnungen zu De-minimis-Beihilfen bis Ende 2030 verlängert, wie die Behörde gestern mitteilte. Der über einen Zeitraum von drei Jahren zulässige Höchstbetrag steige zudem von 200.000 auf 300.000 Euro, um der Inflation Rechnung zu tragen. Er war seit 2008 nicht mehr erhöht worden.

Für De-minimis-Beihilfen gilt grundsätzlich, dass sie nicht bei der Kommission angemeldet werden müssen. Für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse soll die entsprechende Höchstgrenze nun von 500.000 auf 750.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren steigen. Außerdem soll der Verwaltungsaufwand für begünstigte Unternehmen künftig weiter sinken.

Daten für einen Zeitraum von drei Jahren

Spätestens ab 2026 müssen die Mitgliedstaaten gewährte De-minimis-Beihilfen in einem zentralen Register eintragen, mit dem die Einhaltung der kumulierten Höchstbeträge überprüft werden kann. “Sobald das Zentralregister Daten für einen Zeitraum von drei Jahren enthält, werden die Unternehmen nach dieser Verordnung nicht mehr verpflichtet sein, ihre anderen De-minimis-Beihilfen im Auge zu behalten und anzugeben”, heißt es in der Verordnung.

Weitere Vereinfachungen gelten künftig für Fälle, in denen die Beihilfen über Finanzintermediäre bereitgestellt werden. ber

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EU und Chile unterzeichnen neues Rahmenabkommen

Die EU und Chile haben am gestrigen Mittwoch ein Rahmenabkommen und ein Interimshandelsabkommen zur Stärkung der politischen Zusammenarbeit und zur Förderung von Handel und Investitionen unterzeichnet. Damit soll das 2002 geschlossene Assoziierungs- und Handelsabkommen modernisiert werden. Da die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen beiden Partnern in den vergangenen Jahren unter ihrem Potenzial geblieben seien, wollen diese das Abkommen reformieren.

Es schaffe für beide Seiten gute Möglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung, sagte Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament. “Die EU wird damit eine stabilere Grundlage bekommen, um Lithium und Kupfer aus Chile zu beschaffen sowie den Handel mit grünem Wasserstoff auszuweiten”. Chile ist der wichtigste Lithium-Lieferant der EU, das Abkommen könnte zu einer Steigerung der Exporte führen, so Lange. Er rechne in den kommenden Jahren zudem mit einer verstärkten Entwicklung von Batterie-Kathoden in Chile, was für die wirtschaftliche Diversifizierung der EU wichtig wäre.

Eigenständiges Kapitel zu Handel und Gender

Das neue Abkommen enthält Vereinbarungen in Bezug auf Herausforderungen wie die Agenda 2030, Klimaschutz, Staatsmodernisierung, nachhaltige Entwicklung und Gleichstellung der Geschlechter. Ein eigenständiges Kapitel ist dem Thema Handel und Gender gewidmet, eine ausdrückliche Forderung des EU-Parlaments. In einer ergänzenden gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die EU und Chile, das Kapitel mit Arbeits- und Umweltbestimmungen zu aktualisieren.

“Wir erleben derzeit eine Verlagerung weg von einem regelbasierten internationalen hin zu einem machtbasierten System, zu zunehmenden Protektionismus und schwerwiegenden Unterbrechungen der Lieferketten”, sagte Lange. Umso wichtiger sei es, das regelbasierte Handelssystem mit verlässlichen Partnern zu stabilisieren.

Nach der Unterzeichnung müssen nun der Handelsausschuss und das Plenum des EU-Parlaments über das Abkommen entscheiden. Nach einer positiven Abstimmung kann der Rat die Beschlüsse annehmen, anschließend kann das Abkommen in Kraft treten. leo

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Presseschau

Vor EU-Gipfel: Scholz fordert höhere Ukraine-Hilfen SÜDDEUTSCHE
Vor Gipfel zur Ukraine: Poker zwischen EU und Ungarn TAGESSCHAU
Borrell: “EU-Erweiterung um Westbalkan-Staaten ist wichtigste Sicherheitsgarantie” DEUTSCHLANDFUNK
EU berät mit Ländern des westlichen Balkan über gemeinsame Außenpolitik DEUTSCHLANDFUNK
EU-Kommission gibt zehn Milliarden Euro für Ungarn frei DEUTSCHLANDFUNK
Die ungarische Minderheit in der Ukraine will den EU-Beitritt SÜDDEUTSCHE
EU-Kommission legt Grundstein für Nutzung russischer Gelder für die Ukraine EURACTIV
Ukraine-Hilfe: Mitgliedsstaaten ringen um Aufstockung des EU-Haushalts EURACTIV
EU-Sanktionsbeauftragter: “Keine guten Aussichten für Russlands Wirtschaft” EURONEWS
Deutschland blockiert Richtlinie: Kritik an deutschem Nein zu EU-Gesetz gegen Vergewaltigung STUTTGARTER NACHRICHTEN
EU-Behörde EFSA warnt: West-Nil-Virus in Europa auf dem Vormarsch EURONEWS
Die erste EU-Liste kritischer Arzneimittel steht DEUTSCHE APOTHEKER ZEITUNG
EU-Parlament: EU-weiter Zugang zu Rezepten PHARMAZEUTISCHE ZEITUNG
EU-weite digitale Patientenakte beschlossen GOLEM
EU-Wahlen: Parlament fordert Vorschlagsrecht für Kommissionspräsidentschaft EURACTIV
EU-Parlament: Breite Unterstützung für kleine Atomreaktoren EURACTIV
EU-Kommission macht Rechenzentren Auflagen zur Energieeffizienz HORIZONT
Panzerbau: Deutschland und Frankreich wollen mit Italien kooperieren FAZ
Umstrittener Unkrautvernichter: Özdemir setzt erneute EU-Zulassung für Glyphosat um STUTTGARTER ZEITUNG
Neue EU-Direktive: bessere Bedingungen für Plattform-Arbeiter EURONEWS
Gewerkschaften entsetzt: EU-Parlament einigt sich auf neue Pausenregelung für Busfahrer EURACTIV
Urheberrecht: Mehr Freiheit für sprachliche Minderheiten: Geoblocking wird überarbeitet RAI NEWS
Rückkehr von Huawei: Neue Fabrik in Europa CHIP
Apple droht in EU Ungemach wegen Appstore-Regeln für Musikstreamer FINANZEN
  • Autoindustrie

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Daniel Mitrenga: Bedürfnisse der Familienunternehmer im Blick

Mit den wirtschaftlichen Erwartungen des deutschen Mittelstandes bestens vertraut: Daniel Mitrenga.

Daniel Mitrenga vom Verband “Die Familienunternehmer” hat eine Leidenschaft: Er liebt Wirtschaftspolitik. Angefangen habe alles in seinem Studium, erzählt der 47-Jährige: “Ich habe in Köln und Berlin Volkswirtschaftslehre studiert und an der Universität Bayreuth promoviert. Schon während meines Studiums hat mich der Kontakt mit der Ordnungsökonomik gepackt.” Die sich daraus ableitende Grundidee einer freien Marktwirtschaft, die für einen fairen Wettbewerb sowie soziale Aspekte einen Rahmen bekommt, in dem sich Unternehmertum entwickeln kann, habe er am stärksten bei den Familienunternehmern wiedergefunden.   

Der Hauptgrund dafür, dass der Volkswirtschaftler in diesem Verband, der die wirtschaftspolitischen Interessen von 180.000 deutschen Familienunternehmen repräsentiert, seit vierzehn Jahren eine berufliche Heimat gefunden hat. Zunächst als wirtschaftspolitischer Referent, später als Leiter für volkswirtschaftliche Grundfragen und inzwischen als Kopf der Europa-Abteilung und Mitglied der Geschäftsleitung.

Das Besondere an seiner Arbeit liegt für Mitrenga im direkten Kontakt mit den Eigentümern. Viele von ihnen seien strategisch und operativ tätig. Sie würden sehr gut Bescheid wissen über die Details, die man brauche, um mit der Politik ins Gespräch zu kommen. Und er hebt dann hervor: “Das macht Interessenvertretung glaubwürdig, weil man sich so auf reale Herausforderungen beziehen kann, die in den Unternehmen jeden Tag auftauchen.” 

Pendler zwischen Berlin und Brüssel

Dieses Wissen braucht der Ökonom für seine Arbeit. Denn er ist einer von schätzungsweise 25.000 Lobbyisten, die in Brüssel politische Interessenvertretung betreiben. Im Austausch dafür eröffnet er EU-Abgeordneten und Vertretern der Kommission Zugang zu seinem Spezialgebiet: der Geschäftslage und den wirtschaftlichen Erwartungen des deutschen Mittelstandes. Als Interessenvertreter ist Mitrenga viel unterwegs und wechselt ungefähr alle vierzehn Tage zwischen seinen Schreibtischen in Berlin und Brüssel hin und her.

Zu seinem Arbeitsalltag gehört auch die Informationsverarbeitung: “Unsere Aufgabe ist es, die wichtigsten wirtschaftspolitischen Fakten und Entwicklungen abzubilden und darüber ins Gespräch zu kommen.” Dabei geht es für den Volkswirtschaftler nicht nur um die betriebswirtschaftliche Seite, sondern auch um eine strategische Vorausschau: Wie zum Beispiel um die Frage, ob gemeinsame Schulden in Europa zu einer Dauereinrichtung werden – eine Haushaltspolitik, die die Familienunternehmer strikt ablehnen.  

Kritik an Umsetzung des Green Deal

Mitrenga betrachtet die EU als “Versprechen für Frieden und Wohlstand”. Es geht ihm nicht nur um die nationale Perspektive. Er ist Mitglied im Management Board des Dachverbandes der “European Family Businesses”. Wachstumsmöglichkeiten hat die EU für ihn immer dann, wenn sie sich als “gemeinsamer wettbewerbsorientierter Wirtschaftsraum” versteht und sich auf die “großen Themen” konzentriert.

Mit Blick auf die “bisher völlig praxisferne und bürokratische Umsetzung des Green Deals” oder die “eher dirigistische Hoch-Subventionierung einzelner Firmen und Branchen” brauche die Gemeinschaft, allerdings “dringend einen Kurswechsel”. Gabriele Voßkühler 

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Europe.Table Redaktion

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    Liebe Leserin, lieber Leser,

    jetzt ist es raus: Die Kommission gibt grünes Licht für die Auszahlung von 10,2 Milliarden Euro an Ungarn. Es handelt sich um etwa ein Drittel der EU-Mittel für das Land, die die EU wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und andere EU-Werte blockiert hatte. Die ungarische Regierung hat jetzt die Genehmigungsvoraussetzungen für die Auszahlung der 10,2 Milliarden Euro erfüllt. Sie hat die von der Kommission geforderten Reformen zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz in Gesetzesform gegossen.

    Weiter eingefroren bleiben aber 21 Milliarden Euro. Diese EU-Mittel hatte die EU unter anderem unter dem Konditionalitätsmechanismus ebenfalls blockiert. Hintergrund ist, dass die Regierung in Budapest bislang die geforderten Reformen für die Freiheit der Universitäten und der Asylverfahren nicht geliefert hat.

    Die Entscheidung der Kommission hatte sich seit Tagen abgezeichnet. Sie zahlt zähneknirschend aus. Doch ihre Juristen glauben, dass sie keine andere Wahl hatte. Die Gelder trotz erledigter Reformen zurückzuhalten, das wäre hochriskant und dürfte vor dem EuGH scheitern.

    Das sehen die Chefs der vier größten Fraktionen im Europaparlament ganz anders. Sie protestieren in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gegen die Freigabe der Milliarden. Es sei klar geregelt, dass Gesetzesänderungen zur Beseitigung von Mängeln im Justizwesen auch angewendet werden müssten. Dies könne aber nicht vor dem 10. Januar beurteilt werden. Bis zu diesem Stichtag laufe noch der Auswahlprozess für den Nationalen Justizrat in Ungarn. Schon in der Vergangenheit habe die Regierung politisch Einfluss auf die Besetzung dieser Posten genommen.

    Das Schreiben ist an die Kommissionspräsidentin persönlich gerichtet. Es stammt von den Chefs der Fraktionen der informellen Von-der-Leyen-Koalition plus die Grünen. Dass Christdemokraten, Sozialisten und Liberale – also die Parteien, mit deren Stimmen die Kommissionspräsidentin 2019 gewählt wurde – gemeinsam gegen sie protestieren, das ist bemerkenswert.

    Ihr
    Markus Grabitz
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    Analyse

    Ungarns Regierungschef Viktor Orbán wird diesen Gipfel prägen

    Es sei ja erstaunlich, dass ausgerechnet Ungarn sich über Korruption und Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine Sorgen mache, formulierte ein Diplomat mit Sarkasmus. Wahrscheinlich werde Budapest bald auch noch den Umgang mit der LGBT-Community in der Ukraine kritisieren. Der Ton vor dem Start des Gipfels zur Ukraine und Revision der EU-Haushaltsplanung ist jedenfalls gesetzt.

    Das Treffen dürfte über weite Strecken unter dem Motto “alle gegen Viktor Orbán” stehen, wenn auch mit einigen Nuancen. 26 Mitgliedstaaten seien bereit, der Empfehlung der EU-Kommission zu folgen und grünes Licht für den Start von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu geben, so Diplomaten. Davon hängt auch ab, ob Moldau Beitrittsverhandlungen beginnen kann und ob Georgien den Kandidatenstatus bekommt

    Kiew muss weitere Reformen auf den Weg bringen

    Selten ist die Ausgangslage vor einem Gipfel so offen wie heute. Drama wird auch bei der Diskussion über die Aufstockung des Mittelfristigen Finanzrahmens erwartet, die unter anderem mit Blick auf Wirtschafts- und Finanzhilfen für die Ukraine nötig ist. Alles ist diesmal mit allem verknüpft. Und dennoch zeigen sich Diplomaten vorsichtig optimistisch, dass eine Einigung möglich ist und die EU ihrer Verantwortung gegenüber der Ukraine gerecht werde. Es gebe Landezonen, etwa im zweistufigen Verfahren, das die Kommission mit Blick auf die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine ohnehin vorgeschlagen hat. 

    Der Gipfel würde dabei das für Präsident Wolodymyr Selenskyj wichtige politische Signal geben, dass die Verhandlungen im Frühjahr beginnen können. Bis März muss Kiew ohnehin bei den Reformen noch nachliefern, bevor die eigentlichen Beitrittsverhandlungen mit einer Regierungskonferenz beginnen könnten.

    Für diesen Schritt ist wiederum Einstimmigkeit nötig, wobei die Entscheidung als Zugeständnis an Ungarn an einem Gipfel statt nur auf Ministerebene getroffen werden könnte. Das Problem ist, dass Diplomaten in Brüssel rätseln, was Orbán genau will. Die Forderung aus Budapest, dass Brüssel alle blockierten Gelder in der Höhe von über 30 Milliarden Euro als Zugeständnis freigibt, stößt jedenfalls auf taube Ohren. Dies sei schon rein rechtlich nicht möglich, so Diplomaten. 

    Mitgliedstaaten setzen sich für Bosnien-Herzegowina ein

    Im Schatten von Ungarn haben zuletzt auch Österreich und Italien Zweifel geäußert beziehungsweise Vorbehalte vorgebracht. Die beiden Mitgliedstaaten drängen darauf, dass Bosnien und Herzegowina behandelt wird wie die Ukraine und ebenfalls Beitrittsverhandlungen beginnen kann. Der Balkanstaat dürfe nicht alleine zurückgelassen werden. Die Ukraine habe 80 Prozent der Bedingungen erfüllt, Bosnien nur 20 Prozent, entgegnen Diplomaten. Die Länder seien also nicht vergleichbar.

    Italien will zudem den Wirtschafts- und Finanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro nur zustimmen, wenn im MFR auch für die Migration mehr herausspringe, sagt ein Diplomat. Italien wolle eine “ausgewogene Entscheidung” zwischen der Ukraine und Bosnien und Herzegowina. Es gebe keinen Plan B, sollte Viktor Orbán an seinem Veto festhalten: “Wir arbeiten für den Plan A und konzentrieren uns auf die Suche nach einer Lösung”, so ein Diplomat. Die EU schulde die Entscheidung Präsident Selenskyj und dem ukrainischen Volk. 

    Kompromiss zum MFR rückt näher

    Bewegung gab es zuletzt auch bei der Revision des MFR. Die Kommission hatte ursprünglich zusätzliche 66 Milliarden Euro frisches Geld vorgeschlagen, um neben der Hilfe für die Ukraine auch Kosten der Migrationspolitik und steigende Zinsen auf den Schulden des Wiederaufbaufonds abdecken zu können. In der letzten Verhandlungsbox seien es noch 22,5 Milliarden Euro, reduziert durch Umschichtungen, Einsparungen und Wiederverwertung ungenutzter Gelder, so Diplomaten. Man nähere sich also einem Kompromiss, der für Nettozahler und Empfänger akzeptabel sein könnte.

    Für Länder wie die Niederlande oder Deutschland sei der Betrag aber immer noch zu hoch. Deutschland ist nach Angaben von Regierungsvertretern in Berlin lediglich bereit, mehr Geld für die Ukraine auf den Tisch zu legen. “Die Ukraine braucht jetzt Planbarkeit und eine nachhaltige Unterstützung”, hieß es in Regierungskreisen. “Insofern ist die Bundesregierung hier bereit, zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen, um diese Fazilität entsprechend zu füllen”, hieß es weiter.

    Gipfel könnte bis Samstag dauern

    Ratspräsident Charles Michel appellierte an alle EU-Staaten, sich kompromissbereit zu zeigen. Jetzt gelte es, die Versprechen gegenüber der Ukraine einzulösen und den “Mut zu den richtigen Entscheidungen” zu beweisen, heißt es in seinem Einladungsschreiben zum EU-Gipfel. Man müsse zu einer Einigung über die 50 Milliarden Euro Finanzhilfe kommen, dabei gehe es um die langfristige finanzielle Stabilität der Ukraine.

    Bei der Aufstockung des MFR nannte Michel selber keine Zahlen. Er habe alle Sorgen und Prioritäten aufgenommen und einen eigenen Vorschlag vorgelegt, hieß es in dem Schreiben weiter. Auch die EU-Kommission wollte am Mittwoch noch an einem Kompromiss arbeiten. Dennoch wird mit langwierigen Verhandlungen gerechnet. Die Staats- und Regierungschefs müssen möglicherweise bis Samstag bleiben. Die Dolmetscher sind jedenfalls bis zum Wochenende reserviert. Mit Eric Bonse

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    COP28-Beschluss: Nicht perfekt, aber die Richtung ist klar

    Der erste Global Stocktake – die Bestandsaufnahme zu den Zielen des Paris-Abkommens – ist beschlossen. Zwar gebe es Fortschritte bei der Eindämmung des Klimawandels, der Anpassung an die sich ändernden klimatischen Verhältnisse und den zur Verfügung stehenden Mitteln zur Umsetzung der Pariser Ziele. Doch um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, sei man noch nicht auf dem richtigen Weg, heißt es in dem 21 Seiten langen Dokument, dem alle 197 Vertragsstaaten zugestimmt haben.

    In Dubai haben sich die Länder nun verpflichtet, auf “wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Maßnahmen” noch in diesem Jahrzehnt zu beschleunigen. Wie diese Maßnahmen aussehen, war bis zuletzt die strittigste Frage der COP28, insbesondere in Bezug auf die Rolle fossiler Brennstoffe: Der “UAE-Consensus”, wie COP-Präsident Sultan Al Jaber das Papier taufte, sieht vor:  

    • Verdreifachung der erneuerbaren Energien und Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030
    • Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen “in diesem kritischen Jahrzehnt”
    • Förderung von emissionsfreien und emissionsarmen Technologien, darunter Erneuerbare Energien, Wasserstoff, Kernenergie sowie Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) mit Fokus auf schwer zu dekarbonisierende Sektoren
    • deutliche Reduzierung der Nicht-CO₂-Emissionen bis 2030, insbesondere Methan.

    Semantische Feinheiten machen Beschlüsse möglich

    Es ist das erste Mal, dass fossile Energien als Ganzes Einzug in einen Abschlusstext einer UN-Klimakonferenz halten, auch wenn es nicht der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen (“phase-out of fossil fuels”) ist, wie ihn Deutschland und die EU gefordert hatten. Der Widerstand einiger arabischen Länder rund um Saudi-Arabien war zu groß, eine Einigung auf das harte Ende der Fossilen war in Dubai nicht möglich. Die Formulierung “Phase-out” war aufgrund der wochenlangen Diskussionen ohnehin politisch verbrannt. Und so musste eine Alternative her, der auch Saudi-Arabien gesichtswahrend zustimmen konnte.

    Dabei ist die jetzt getroffene “Abkehr” von Fossilen (im Englischen original: “transition away from fossil fuels”) für viele beinahe gleichwertig mit einem Ausstieg. Es gibt zudem keine Einschränkung für die Abkehr, beispielsweise durch den Zusatz der umstrittenen Bezeichnung “unabated fossil fuels” – oft als Synonym für Fossile ohne CCS bezeichnet. Li Shuo, Klimaexperte des Thinktanks Asia Society Policy Institute, hält das Signal, das mit der Einigung von Dubai einhergeht, ohnehin für wichtiger als die exakte semantische Differenzierung der Begrifflichkeiten.

    Für die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock benennt der Beschluss von Dubai ebenfalls “klar und deutlich das Ende der Fossilen”. EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra sieht darin den “Anfang des Ausstiegs”. Auch für Christoph Bals, politischen Geschäftsführer von Germanwatch, ist mit der beschlossenen Formulierung das globale Ziel klar benannt: Eine Zukunft ohne fossile Brennstoffe.

    Nur Erneuerbare helfen kurzfristig

    Wichtig ist dabei vor allem der Kontext, in dem die Abkehr von Fossilen im Absatz 28d eingebettet worden ist. Zum einen wäre da der Chapeau – der Einleitungssatz des Paragrafen. Darin erkennen die Staaten an, dass die Treibhausgase schnellstmöglich reduziert werden müssen, um 1,5 Grad Erderwärmung nicht zu überschreiten. Dadurch wird verdeutlicht, dass kurzfristige Maßnahmen zur Emissionsminderung notwendig sind – diese sind: Ausbau der Erneuerbaren und Erhöhung der Energieeffizienz.

    Zwar einigten sich die Vertragsstaaten auch auf die Förderung von CCS und Kernenergie. Doch soll die Abkehr von Fossilen noch in diesem “kritischen Jahrzehnt” durch Maßnahmen beschleunigt werden. Sowohl CCS als auch Kernenergie sind in diesem Jahrzehnt aller Voraussicht nach nicht in ausreichendem Maßstab verfügbar, um ernsthaft Emissionen im Energiesektor zu reduzieren. Das bedeutet, die kurzfristigen Ziele des Global Stocktake sind nur durch eine drastische Reduzierung von Verbrauch und Herstellung fossiler Brennstoffe bei gleichzeitigem Hochlauf der Erneuerbaren möglich.

    Annalena Baerbock stellte zum Abschluss der COP28 deshalb klar: “Jeder, der rechnen kann, weiß nun, dass sich Investitionen in fossile Energien langfristig nicht mehr lohnen.” Während Erneuerbare 2015 bei der COP21 in Paris im Haupttext noch keine Rolle spielten, habe sich die Welt nun entschieden. “Erneuerbare sind die globale Lösung für mehr Klimaschutz”, so die Außenministerin.

    Konsens von Dubai hat auch Schattenseiten

    Ein Paris-Moment konnte in Dubai jedoch nicht wiederholt werden. Die Freude ist getrübt, da “Übergangskraftstoffe” für die Energiewende auch weiterhin eine Rolle spielen sollen. Gemeint ist Gas. Allerdings sei Gas keine Brückentechnologie, sondern ein fossiler Brennstoff, stellt Alden Meyer, Senior Associate und Klimapolitikexperte beim Thinktank E3G, klar. Vollends zufrieden sei er mit dem Text daher nicht.

    Samoa kritisierte im Namen der Gruppe der Inselstaaten noch im Abschlussplenum der COP, dass lediglich die Rede von einem Ende der “ineffizienten” Subventionen für Fossile ist, wobei der Begriff “ineffizient” in diesem Kontext nicht definiert ist. Auch die Aufforderung, den globalen Emissionshöchststand spätestens 2025 zu erreichen, sei nicht im Text, bemängelte die samoanische Delegierte.

    Vor allem aber die Frage, wie Entwicklungsländer bei der Energiewende unterstützt werden, bleibt auch in Dubai ungeklärt. Der Text gibt zudem keine Verpflichtungen für Industrienationen oder reichere Länder vor, schneller als andere zu dekarbonisieren.

    Der COP mag zu einer Einigung über den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen gekommen sein, kommentiert Mohamed Adow von Power Shift Afrika, aber sie liefere keinen Plan zur Finanzierung. “Wenn die reichen Länder wirklich an einem Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe interessiert sind, müssen sie kreative Wege finden, um diesen zu finanzieren.” Entwicklungsländer würden nicht in der Lage sein, den Ausstieg zu schaffen, so Adow.

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    Einigung im Trilog im Kampf gegen Scheinselbstständigkeit bei Digitalplattformen

    Um 7.40 Uhr am Mittwochmorgen stand fest: Nach fast zwölf Stunden Gespräch haben sich die Verhandler im Trilog zur Plattformarbeitsrichtlinie auf eine gemeinsame Linie zum Kampf gegen Scheinselbstständigkeit bei den großen Digitalplattformen einigen können. Es wäre die weltweit erste solche Regelung für diese Plattformen. Das im Trilog beschlossene Vorhaben sieht unter anderem eine Beweislastumkehr vor, sprich: Dass nicht wie bisher die Beschäftigten nachweisen, dass sie in Wahrheit Angestellte sind, sondern die Plattformen das Gegenteil belegen müssen. Die neuen Regelungen sollen auch für Beschäftigte gelten, die über Subunternehmer angestellt sind.

    Nach sechs erfolglosen Verhandlungsrunden war die Einigung im Trilog keine Selbstverständlichkeit. Der Lobbydruck war hoch. Fahrdienstleister Uber warnte prominent, dass der Konzern sich aus Hunderten von Städten in der ganzen EU herausziehen und die Preise um bis zu 40 Prozent erhöhen müsse, wenn die Regelungen in der angedachten Form kämen. Auch politisch gab es starken Gegenwind: Frankreich als wichtiger EU-Staat hatte sich bis zum Schluss skeptisch gezeigt, Deutschland enthielt sich bisher ganz.

    Zwei von fünf Kriterien für Anstellungsvermutung

    Entsprechend erfreut sagte die zuständige Berichterstatterin des Parlaments, Elisabetta Gualmini (S&D), am Mittwoch: “Das ist eine historische Einigung. Ich hätte nicht erwartet, dass wir so einen guten Kompromiss hinbekommen.” EU-weit könnten rund fünf Millionen Plattformarbeiter eigentlich Angestellte sein, schätzt die Kommission. Als Angestellte hätten sie Anspruch auf Kündigungsschutz, Krankengeld, den Mindestlohn und würden bezahlten Urlaub bekommen.

    Um eine Anstellungsvermutung auszulösen, müssen gemäß der Trilogvereinbarung mindestens zwei von fünf Verdachtskriterien erfüllt sein. Es geht dabei vor allem um Weisungsrechte des Arbeitgebers und Kontrolle, wie:

    • festgelegte Gehaltsobergrenzen
    • Überwachung der Arbeitsleistung, auch elektronisch
    • Kontrolle über die Verteilung und Zuweisung von Aufgaben
    • Kontrolle über die Arbeitsbedingungen und Beschränkungen bei der Wahl der Arbeitszeiten
    • einheitliche Vorschriften beim Erscheinungsbild oder dem Verhalten der Mitarbeiter.

    Die Mitgliedstaaten können der Liste noch weitere Kriterien hinzufügen. Erfüllt werden müssen aber auch bei mehr als fünf Indikatoren nur zwei. Die Kriterien waren einer der umstrittensten Punkte der Verhandlungen. Der Rat hatte mindestens drei erfüllte Kriterien gefordert, was die Hürde für eine Reklassifizierung erhöht hätte. Das Parlament wollte, dass diese Anstellungsvermutung generell bei vorliegenden Verdachtsmomenten ausgelöst werden kann, unabhängig von starren Kriterien. Eine Sorge war, dass Unternehmen fixe Kriterien durch leichte Änderungen der Geschäftspraxis zu umgehen versuchen könnten.

    Auch Behörden können Verfahren anstoßen

    Gibt es eine solche Anstellungsvermutung, dann muss die Plattform gemäß der nun im Trilog vereinbarten Beweislastumkehr nachweisen, dass es sich bei den betreffenden Personen doch um Selbstständige handelt. Das soll Beschäftigte entlasten, die sich bisher in Prozessen oft sehr finanzstarken und kaum greifbaren Arbeitgebern gegenübersahen. Der Kompromiss sieht zudem vor, dass künftig auch Behörden, Aufsichten oder auch Gewerkschaften ein Verfahren für Beschäftigte einleiten können, wenn sie glauben, dass Selbstständige in Wahrheit Angestellte sind.

    In den Verhandlungen musste sich das Parlament allerdings von einem Punkt verabschieden, den es als wichtig ansieht: Fechten Unternehmen die Klassifizierung an, sollen Beschäftigte erst nach Abschluss des Verfahrens als Angestellte gelten. Für die Beschäftigten würde die neue Regelung daher voraussichtlich erst einen verzögerten Effekt haben. CDU-Schattenberichterstatter Dennis Radtke sagte dazu Table.Media: “Wir mussten uns in dem Punkt auf die Mitgliedstaaten zubewegen, weil wir nicht in nationales Prozessrecht eingreifen können.”

    “Arbeitsbedingungen von Millionen von Menschen verbessern”

    Was das Gesamtpaket angeht, ist Radtke einer Meinung mit seiner Parlamentskollegin Gualmini. Der Kompromiss sei ein historisches Ergebnis. “Ich rechne damit, dass es das Leben und die Arbeitsbedingungen von Millionen von Menschen in der EU verbessern wird.” Immerhin sei das Gesetz auch das erste weltweit, dass eine Beweislastumkehr einführe. “Das ist ein echter Gamechanger”, sagte Radtke. Auch die Regeln zum Einsatz für KI bei den Plattformen, glaubt Radtke, seien richtungsweisend für künftige Fragen rund um den Arbeitnehmerschutz in einer immer stärker digitalisierten Welt.

    Im Hinblick auf Algorithmen soll der Kompromiss die Möglichkeit der Unternehmen einschränken, Arbeitspensum und -qualität der Beschäftigten mit elektronischen Mitteln zu überwachen und sie automatisiert zu sanktionieren. Bislang können die Firmen auf diese Weise Nutzerkonten sperren oder Mitarbeiter entlassen.

    Was macht der COREPER?

    Allerdings: Noch ist das Ganze ein vorläufiger politischer Kompromiss und muss sowohl im Parlament als auch im COREPER bestätigt werden. Und gerade Letzteres könnte in dem Fall nicht nur eine simple Abstimmung, sondern eine weitere politische Hürde werden. Denn sie spanischen Verhandler haben sich durchaus in einigen Punkten vom Ratsmandat wegbewegt.

    Kritik am Kompromiss gibt es bereits. So forderte der Interessenverband MoveEU, der Free Now, Bolt und Uber vertritt, dass die Mitgliedstaaten dem Text nicht zustimmen dürften. Die Hauptkritik richtet sich insbesondere an die Zahl der Kriterien. Man sei besorgt, dass der Schwellenwert für die Einführung einer Vermutung “auf der Erfüllung von nur zwei der fünf Indikatoren” beruhe, teilte der Verband auf Anfrage von Table.Media mit.

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    Termine

    18.12.2023 – 09:30-10:15 Uhr, online
    KAS, Diskussion Der Morgen danach – Serbien hat gewählt
    Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) beschäftigt sich mit der serbischen Parlamentswahl. INFOS & ANMELDUNG

    18.12.2023 – 11:00-12:30 Uhr
    DGAP, Panel Discussion Dialogue Process on the Federal Government’s Climate Foreign Policy Strategy
    The German Council on Foreign Relations (DGAP) takes stock of the discussion at the 28th World Climate Conference (COP28). INFOS & REGISTRATION

    18.12.2023 – 14:00 Uhr, online
    EBD De-Briefing Europäischer Rat
    Die Europäische Bewegung Deutschland (EBD) diskutiert die Ergebnisse des Europäischen Rats vom 14./15. Dezember. INFOS & ANMELDUNG

    18.12.2023 – 14:30-16:00 Uhr, online
    EESC, Panel discussion The way ahead for the EU Economy in 2024
    The European Economic and Social Committee (EESC) discusses the annual cycle of economic policy coordination. INFOS & REGISTRATION

    18.12.2023 – 19:00 Uhr, Hamburg
    Körber-Stiftung, Diskussion Hundert Jahre Türkei: Republik ohne Demokratie?
    Die Körber-Stiftung beleuchtet die aktuelle politische Situation in der Türkei. INFOS & ANMELDUNG

    19.12.2023 – 10:00-12:00 Uhr, Brüssel (Belgien)
    ERCST, Discussion Expert Stakeholder Consultation: 2024 State of the EU ETS Report
    The Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition (ERCST) discusses the 2024 State of the EU ETS Report. INFOS & REGISTRATION

    19.12.2023 – 12:30-13:30 Uhr, online
    DGAP, Diskussion Amerikas Wahl, Europas Sorgen: Ein Jahr vor der US-Präsidentschaftsentscheidung
    Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) beleuchtet mögliche Folgen der US-Präsidentschaftswahlen 2024. INFOS & ANMELDUNG

    19.12.2023 – 13:00-14:00 Uhr, online
    Stiftung Datenschutz, Seminar DSGVO-Bußgelder: Erfahrungsbericht und aktuelle Streitpunkte
    Die Stiftung Datenschutz gibt einen Überblick über wichtige Erfahrungen und umstrittene Fragen aus Verfahren wegen Verstößen gegen die DSGVO. INFOS

    19.12.2023 – 18:00-19:00 Uhr, online
    FNF, Vortrag Spanien und Portugal in politischen Turbulenzen: Was ist los in Europas Westen?
    Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) geht der Frage nach, wie sich die politische Situation auf der iberischen Halbinsel in den nächsten Monaten entwickelt. INFOS & ANMELDUNG

    19.12.2023 – 19:00-20:30 Uhr, online
    FNF, Diskussion Asylrecht in der Diskussion: Kontroverse um ein grundlegendes Menschenrecht
    Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) beleuchtet die Folgen einer Reform der EU-Migrationspolitik für das Asylrecht und die deutsche Asylpolitik. INFOS & ANMELDUNG

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    Einigung zur Strommarktreform steht

    In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag haben die Verhandler von Parlament und Rat den Trilog zur Strommarktreform abgeschlossen. Staatliche Unterstützung für erneuerbare Energien mit Ausnahme von Biomasse sowie für Atomenergie soll künftig in Form von zweiseitigen Differenzverträgen erfolgen. Erlaubt sind laut dem Einigungstext aber auch “gleichwertige Maßnahmen mit denselben Auswirkungen“. Dieser Zusatz war dem Parlament wichtig, damit bestehende Fördermechanismen der Mitgliedstaaten weiterlaufen können.

    Für Streit zwischen Deutschland und Frankreich hatte die Frage gesorgt, wie Einnahmen aus den Differenzverträgen (CfDs) an die Industrie und andere Verbraucher zurückverteilt werden können. Die Mitgliedstaaten erhalten nun weitgehend freie Hand. Empfangsberechtigt sind sämtliche Endkunden ohne weitere Einschränkungen. In einem Erwägungsgrund wird klargestellt, dass es neben Haushaltskunden unter anderem auch KMU und die energieintensive Industrie sein können.

    Alternativ können die Einnahmen auch genutzt werden, um die Differenzverträge zu finanzieren oder “Investitionen, welche die Kosten für die Stromkunden senken”. Laut Erwägungsgrund bezieht sich das unter anderem auf Verteilnetze, erneuerbare Energien und Ladeinfrastruktur.

    Polen kann Kohlekraftwerke weiter fördern

    Wie stark Frankreich seine Atomkraftwerke nun mit Differenzverträgen fördern kann, wird sich zeigen müssen. Nicht übernommen wurden in den finalen Text Einschränkungen, die das Parlament versucht hatte unterzubringen: So sollten Investitionen in bestehende Kraftwerke substanzielle Kapazitätszuwächse bringen und die CfDs sollten auf das Verhältnis von Neu- zu Ursprungsinvestition beschränkt sein (Proportionalität).

    Allerdings müssen wie in der allgemeinen Ausrichtung des Rates vorgesehen die Preislimits aus den CfD “an die Kosten der Neuinvestition angepasst sein” und “eine Überkompensation vermeiden”. Außerdem müssen die Einnahmen so verteilt werden, dass Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden. Durch die eher unbestimmten Regelungen wird es auf die Generaldirektion Wettbewerb ankommen, wie Frankreich, Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten die Einnahmen an ihre Industrie verteilen dürfen.

    Polen wird es durch die Einigung ermöglicht, seine Kohlekraftwerke bis Ende 2028 weiter staatlich zu fördern. Das Parlament konnte die Ausnahme nicht an die erwünschten Bedingungen knüpfen. “Einen Tag nach der historischen Einigung bei der Klimakonferenz in Dubai beschließt die EU neue fossile Subventionen für die dreckigsten Kohlekraftwerke. Damit macht sich Europa komplett unglaubwürdig”, kommentierte das der Schattenberichterstatter der Grünen, Michael Bloss. ber

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    Grenzen für De-minimis-Beihilfen steigen

    Mittelständler und kommunale Unternehmen in der EU können ab Anfang 2024 leichter von höheren Förderbeträgen profitieren. Die Kommission hat zwei zum Jahresende auslaufende Verordnungen zu De-minimis-Beihilfen bis Ende 2030 verlängert, wie die Behörde gestern mitteilte. Der über einen Zeitraum von drei Jahren zulässige Höchstbetrag steige zudem von 200.000 auf 300.000 Euro, um der Inflation Rechnung zu tragen. Er war seit 2008 nicht mehr erhöht worden.

    Für De-minimis-Beihilfen gilt grundsätzlich, dass sie nicht bei der Kommission angemeldet werden müssen. Für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse soll die entsprechende Höchstgrenze nun von 500.000 auf 750.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren steigen. Außerdem soll der Verwaltungsaufwand für begünstigte Unternehmen künftig weiter sinken.

    Daten für einen Zeitraum von drei Jahren

    Spätestens ab 2026 müssen die Mitgliedstaaten gewährte De-minimis-Beihilfen in einem zentralen Register eintragen, mit dem die Einhaltung der kumulierten Höchstbeträge überprüft werden kann. “Sobald das Zentralregister Daten für einen Zeitraum von drei Jahren enthält, werden die Unternehmen nach dieser Verordnung nicht mehr verpflichtet sein, ihre anderen De-minimis-Beihilfen im Auge zu behalten und anzugeben”, heißt es in der Verordnung.

    Weitere Vereinfachungen gelten künftig für Fälle, in denen die Beihilfen über Finanzintermediäre bereitgestellt werden. ber

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    EU und Chile unterzeichnen neues Rahmenabkommen

    Die EU und Chile haben am gestrigen Mittwoch ein Rahmenabkommen und ein Interimshandelsabkommen zur Stärkung der politischen Zusammenarbeit und zur Förderung von Handel und Investitionen unterzeichnet. Damit soll das 2002 geschlossene Assoziierungs- und Handelsabkommen modernisiert werden. Da die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen beiden Partnern in den vergangenen Jahren unter ihrem Potenzial geblieben seien, wollen diese das Abkommen reformieren.

    Es schaffe für beide Seiten gute Möglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung, sagte Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament. “Die EU wird damit eine stabilere Grundlage bekommen, um Lithium und Kupfer aus Chile zu beschaffen sowie den Handel mit grünem Wasserstoff auszuweiten”. Chile ist der wichtigste Lithium-Lieferant der EU, das Abkommen könnte zu einer Steigerung der Exporte führen, so Lange. Er rechne in den kommenden Jahren zudem mit einer verstärkten Entwicklung von Batterie-Kathoden in Chile, was für die wirtschaftliche Diversifizierung der EU wichtig wäre.

    Eigenständiges Kapitel zu Handel und Gender

    Das neue Abkommen enthält Vereinbarungen in Bezug auf Herausforderungen wie die Agenda 2030, Klimaschutz, Staatsmodernisierung, nachhaltige Entwicklung und Gleichstellung der Geschlechter. Ein eigenständiges Kapitel ist dem Thema Handel und Gender gewidmet, eine ausdrückliche Forderung des EU-Parlaments. In einer ergänzenden gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die EU und Chile, das Kapitel mit Arbeits- und Umweltbestimmungen zu aktualisieren.

    “Wir erleben derzeit eine Verlagerung weg von einem regelbasierten internationalen hin zu einem machtbasierten System, zu zunehmenden Protektionismus und schwerwiegenden Unterbrechungen der Lieferketten”, sagte Lange. Umso wichtiger sei es, das regelbasierte Handelssystem mit verlässlichen Partnern zu stabilisieren.

    Nach der Unterzeichnung müssen nun der Handelsausschuss und das Plenum des EU-Parlaments über das Abkommen entscheiden. Nach einer positiven Abstimmung kann der Rat die Beschlüsse annehmen, anschließend kann das Abkommen in Kraft treten. leo

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    Presseschau

    Vor EU-Gipfel: Scholz fordert höhere Ukraine-Hilfen SÜDDEUTSCHE
    Vor Gipfel zur Ukraine: Poker zwischen EU und Ungarn TAGESSCHAU
    Borrell: “EU-Erweiterung um Westbalkan-Staaten ist wichtigste Sicherheitsgarantie” DEUTSCHLANDFUNK
    EU berät mit Ländern des westlichen Balkan über gemeinsame Außenpolitik DEUTSCHLANDFUNK
    EU-Kommission gibt zehn Milliarden Euro für Ungarn frei DEUTSCHLANDFUNK
    Die ungarische Minderheit in der Ukraine will den EU-Beitritt SÜDDEUTSCHE
    EU-Kommission legt Grundstein für Nutzung russischer Gelder für die Ukraine EURACTIV
    Ukraine-Hilfe: Mitgliedsstaaten ringen um Aufstockung des EU-Haushalts EURACTIV
    EU-Sanktionsbeauftragter: “Keine guten Aussichten für Russlands Wirtschaft” EURONEWS
    Deutschland blockiert Richtlinie: Kritik an deutschem Nein zu EU-Gesetz gegen Vergewaltigung STUTTGARTER NACHRICHTEN
    EU-Behörde EFSA warnt: West-Nil-Virus in Europa auf dem Vormarsch EURONEWS
    Die erste EU-Liste kritischer Arzneimittel steht DEUTSCHE APOTHEKER ZEITUNG
    EU-Parlament: EU-weiter Zugang zu Rezepten PHARMAZEUTISCHE ZEITUNG
    EU-weite digitale Patientenakte beschlossen GOLEM
    EU-Wahlen: Parlament fordert Vorschlagsrecht für Kommissionspräsidentschaft EURACTIV
    EU-Parlament: Breite Unterstützung für kleine Atomreaktoren EURACTIV
    EU-Kommission macht Rechenzentren Auflagen zur Energieeffizienz HORIZONT
    Panzerbau: Deutschland und Frankreich wollen mit Italien kooperieren FAZ
    Umstrittener Unkrautvernichter: Özdemir setzt erneute EU-Zulassung für Glyphosat um STUTTGARTER ZEITUNG
    Neue EU-Direktive: bessere Bedingungen für Plattform-Arbeiter EURONEWS
    Gewerkschaften entsetzt: EU-Parlament einigt sich auf neue Pausenregelung für Busfahrer EURACTIV
    Urheberrecht: Mehr Freiheit für sprachliche Minderheiten: Geoblocking wird überarbeitet RAI NEWS
    Rückkehr von Huawei: Neue Fabrik in Europa CHIP
    Apple droht in EU Ungemach wegen Appstore-Regeln für Musikstreamer FINANZEN
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    Heads

    Daniel Mitrenga: Bedürfnisse der Familienunternehmer im Blick

    Mit den wirtschaftlichen Erwartungen des deutschen Mittelstandes bestens vertraut: Daniel Mitrenga.

    Daniel Mitrenga vom Verband “Die Familienunternehmer” hat eine Leidenschaft: Er liebt Wirtschaftspolitik. Angefangen habe alles in seinem Studium, erzählt der 47-Jährige: “Ich habe in Köln und Berlin Volkswirtschaftslehre studiert und an der Universität Bayreuth promoviert. Schon während meines Studiums hat mich der Kontakt mit der Ordnungsökonomik gepackt.” Die sich daraus ableitende Grundidee einer freien Marktwirtschaft, die für einen fairen Wettbewerb sowie soziale Aspekte einen Rahmen bekommt, in dem sich Unternehmertum entwickeln kann, habe er am stärksten bei den Familienunternehmern wiedergefunden.   

    Der Hauptgrund dafür, dass der Volkswirtschaftler in diesem Verband, der die wirtschaftspolitischen Interessen von 180.000 deutschen Familienunternehmen repräsentiert, seit vierzehn Jahren eine berufliche Heimat gefunden hat. Zunächst als wirtschaftspolitischer Referent, später als Leiter für volkswirtschaftliche Grundfragen und inzwischen als Kopf der Europa-Abteilung und Mitglied der Geschäftsleitung.

    Das Besondere an seiner Arbeit liegt für Mitrenga im direkten Kontakt mit den Eigentümern. Viele von ihnen seien strategisch und operativ tätig. Sie würden sehr gut Bescheid wissen über die Details, die man brauche, um mit der Politik ins Gespräch zu kommen. Und er hebt dann hervor: “Das macht Interessenvertretung glaubwürdig, weil man sich so auf reale Herausforderungen beziehen kann, die in den Unternehmen jeden Tag auftauchen.” 

    Pendler zwischen Berlin und Brüssel

    Dieses Wissen braucht der Ökonom für seine Arbeit. Denn er ist einer von schätzungsweise 25.000 Lobbyisten, die in Brüssel politische Interessenvertretung betreiben. Im Austausch dafür eröffnet er EU-Abgeordneten und Vertretern der Kommission Zugang zu seinem Spezialgebiet: der Geschäftslage und den wirtschaftlichen Erwartungen des deutschen Mittelstandes. Als Interessenvertreter ist Mitrenga viel unterwegs und wechselt ungefähr alle vierzehn Tage zwischen seinen Schreibtischen in Berlin und Brüssel hin und her.

    Zu seinem Arbeitsalltag gehört auch die Informationsverarbeitung: “Unsere Aufgabe ist es, die wichtigsten wirtschaftspolitischen Fakten und Entwicklungen abzubilden und darüber ins Gespräch zu kommen.” Dabei geht es für den Volkswirtschaftler nicht nur um die betriebswirtschaftliche Seite, sondern auch um eine strategische Vorausschau: Wie zum Beispiel um die Frage, ob gemeinsame Schulden in Europa zu einer Dauereinrichtung werden – eine Haushaltspolitik, die die Familienunternehmer strikt ablehnen.  

    Kritik an Umsetzung des Green Deal

    Mitrenga betrachtet die EU als “Versprechen für Frieden und Wohlstand”. Es geht ihm nicht nur um die nationale Perspektive. Er ist Mitglied im Management Board des Dachverbandes der “European Family Businesses”. Wachstumsmöglichkeiten hat die EU für ihn immer dann, wenn sie sich als “gemeinsamer wettbewerbsorientierter Wirtschaftsraum” versteht und sich auf die “großen Themen” konzentriert.

    Mit Blick auf die “bisher völlig praxisferne und bürokratische Umsetzung des Green Deals” oder die “eher dirigistische Hoch-Subventionierung einzelner Firmen und Branchen” brauche die Gemeinschaft, allerdings “dringend einen Kurswechsel”. Gabriele Voßkühler 

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