Table.Briefing: Europe

Draghi-Bericht + Sorgen wegen CBAM-Regeln + (Non)-Parität bei Nominierungen

Liebe Leserin, lieber Leser,

voraussichtlich am kommenden Montag wird Mario Draghi seinen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit Europas präsentieren, an der Seite seiner Auftraggeberin: Ursula von der Leyen. Am gestrigen Mittwoch stellte der frühere EZB-Präsident einige seiner Gedanken bereits hinter geschlossenen Türen in Brüssel vor, zuerst im Ausschuss der Ständigen Vertreter, dann in der Konferenz der Fraktionschefs des Europaparlaments.

Dabei warb er in drastischen Worten für eine große Kraftanstrengung: “Wenn wir nicht konkurrenzfähig werden, geht die EU unter”, warnte der frühere italienische Premierminister laut Teilnehmern. Europa kranke an zu geringer Produktivität infolge schwindender Innovationskraft, zu hohe Energiepreise, zu wenig Fachkräfte und Investitionen, fragmentierte Kapital-, Telekom- und Rüstungsmärkte.

Wie er diese Probleme zu lösen gedenkt, wollte Draghi gestern noch nicht konkretisieren. Wie man hört, will er in seinem rund 400 Seiten starken Bericht (einschließlich der Anhänge) sehr konkrete Vorschläge zu zehn Sektoren machen. Demnach wird Draghi unter anderem eine gemeinsame, auf Innovation fokussierte Industriepolitik vorschlagen, ebenso wie neue Wettbewerbsregeln und mehr private und öffentliche Investitionen. Einige seiner Vorschläge dürften dann in das Aufgabenheft für die neuen Kommissare einfließen, die von der Leyen am Mittwoch präsentieren will.

Genaueres sollten wir dann am nächsten Montag wissen – spätestens.

Ihr
János Allenbach-Ammann
Bild von János  Allenbach-Ammann

Analyse

CBAM: Unklare Regeln verunsichern Industrie

Der Frust über den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) ist auch nach monatelanger Testphase nicht weniger geworden. Betroffene Unternehmen und deren Interessenvertreter klagen weiter über bürokratische und finanzielle Überforderungen durch das neue Gesetz. Sie sehen dabei nicht nur die EU-Kommission in der Pflicht, europäische Unternehmen besser zu schützen, sondern auch die nationalen Behörden.

Seit Ende vergangenen Jahres ist der CBAM offiziell in Kraft. Wer Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Wasserstoff, Düngemittel oder Strom in die EU importieren will, muss die Emissionsintensität des Produkts angeben. Zwar fällt eine finanzielle Abgabe erst in knapp anderthalb Jahren an, jedoch drohen schon jetzt empfindliche Strafen, wenn die Berichte fehlerhaft oder unvollständig sind – bis zu 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO₂. Betroffen sind nicht nur außereuropäische Betriebe, sondern auch EU-Unternehmen, die auf Lieferungen von außerhalb angewiesen sind.

Seit Juli sind reale Emissionsdaten fällig

Die eigentliche Idee des CBAM ist zunächst, exakte Informationen über die Emissionsintensität der Produkte entlang der Lieferketten zu erhalten. Im zweiten Schritt wird ab 2026 etappenweise eine CO₂-Abgabe eingeführt, die am CO₂-Preis des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) bemessen wird. Importeure sollen so schließlich denselben CO₂-Preis zahlen, wie europäische Unternehmen, um diese vor CO₂-Abwanderung – Carbon Leakage genannt – zu schützen.

Vor allem die Erhebung der Emissionsdaten stellt Unternehmen allerdings vor große Herausforderungen. War es zu Beginn der CBAM-Übergangsphase (bis Juni 2024) noch möglich, Standardwerte anhand öffentlich verfügbarer Daten für Produkt und Produktionsland anzugeben, müssen für das laufende Quartal bereits die Realdaten berichtet werden. Nur noch ein kleiner Teil der Emissionen (20 Prozent) entlang einer Lieferkette darf bei verarbeiteten Produkten noch mit Standardwerten angegeben werden.

Das sei für den Anlagen- und Maschinenbau eine eklatante Herausforderung, sagt Sarah Brückner, Abteilungsleiterin Umwelt und Nachhaltigkeit des VDMA: “Die Realdaten sind oftmals schlicht nicht verfügbar, entweder weil die Lieferanten die Daten selbst gar nicht erheben oder sie nicht herausgeben wollen.”

Importeure haften für die Richtigkeit der Daten

Das Problem: Einzelne Unternehmen haben oftmals nicht die Marktmacht, ihre Lieferanten zur kostspieligen und bürokratisch aufwendigen Emissionserhebung zu zwingen – insbesondere bei kleinen, speziellen Teilen, für die es kaum mehr als einen Lieferanten gibt. Dazu kommt: Betriebe haben meist nicht nur einen Lieferanten mit einem einzigen Emissionswert, sondern mehrere Lieferanten mit unterschiedlichen Daten. Die importierenden Unternehmen haften für die Richtigkeit der Daten ihrer Zulieferer und müssen sie entsprechend überprüfen.

Mitgliedsunternehmen des VDMA hätten zwar schon Reisen zu ihren Lieferanten unternommen, um sie davon zu überzeugen, ihre Daten für CBAM zu liefern, erklärt Brückner. “Aber selbst dann können sie im Zweifel die Richtigkeit der Daten nicht garantieren.”

Unterstützung durch die EU-Kommission bleibt bislang aus. Auf Anfrage wollte sich die Brüsseler Behörde nicht zu den Problemen der Industrie äußern, verwies lediglich auf ein FAQ zu den CBAM-Berichtspflichten. Darin heißt es, wenn der Deklarant nicht in der Lage ist, tatsächliche Emissionsdaten vom Lieferanten zu erhalten und stattdessen Standardwerte meldet, wird der CBAM-Bericht als falsch oder unvollständig gewertet.

Verunsicherung durch Regeln aus Brüssel

Zwar gibt es einen Ermessensspielraum bei der Bewertung der CBAM-Berichte durch die nationalen CBAM-Behörden – in Deutschland ist dies die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) -, falls Realdaten nicht geliefert werden können. Jedoch ist dieser gänzlich unkonkret: Können die tatsächlichen Emissionen nicht berichtet werden, muss durch Dokumente nachgewiesen werden, “dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden”, um die Daten zu beschaffen.

Was genau “alle zumutbaren Anstrengungen” bedeutet, ist nicht klar, zumal die Unternehmensgröße und die Einfuhrmenge von CBAM-Waren bei der Bewertung des Berichts berücksichtigt werden soll. Für die Unternehmen bleibt die Verunsicherung und die Angst vor Strafen daher bestehen.

VDMA-Nachhaltigkeitsexpertin Brückner sieht deshalb auch die nationale CBAM-Behörde in der Pflicht. “Die Erreichbarkeit der DEHSt für Fragen ist sehr eingeschränkt.” Es sei wenig praktikabel, dass man momentan schon Daten liefern müsse, während die zuständige Behörde noch nicht das Personal habe, um Fragen zur Umsetzung des CBAM zu beantworten.

Angesichts der fortwährenden Herausforderungen bei der CBAM-Berichterstattung spricht sich der VDMA für eine längere Übergangsfrist aus, in der Standardwerte angegeben werden dürfen. “Der Wechsel zu einem anderen Lieferanten dauert im Maschinen- und Anlagenbau mit seinen oft komplexen Lieferketten länger als in anderen Industrien und im Schnitt schätzungsweise anderthalb Jahre.”

Bagatellgrenze liegt derzeit bei 150 Euro

Auch höhere sogenannte Bagatellgrenzen könnten dieses Problem lösen. Sie bedeuten: Werden CBAM-Produkte mit einem Wert unterhalb dieser Grenze importiert, wären Importeure von der Berichterstattung befreit. Derzeit liegt die Bagatellgrenze bei 150 Euro, was streng genommen nicht einmal Privatpersonen ausschließt. “Viele Importe, die diesen Geldwert im Maschinenbau erreichen, verursachen aufgrund der hohen Kosten für sehr hochwertige Kleinteile und Komponenten ein Kilogramm oder weniger CO₂-Emissionen”, so Brückner. Der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen stehe bei diesen Beispielen in keinem Verhältnis zu den sehr geringen Klimaauswirkungen ihrer Einfuhren.

Der VDMA bringt eine Bagatellgrenze von mindestens 5.000 Euro ins Spiel. Somit wären Abnehmer von Kleinstmengen von den CBAM-Berichtspflichten befreit, marktmächtige Akteure, die ihre Lieferanten zu mehr Transparenz bewegen können, müssten aber weiterhin Emissionsdaten erheben.

  • Berichtspflichten
  • CBAM
  • Industrie
  • Industriepolitik
  • Klima & Umwelt
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Strategiedialog Landwirtschaft: Wie das Gremium die GAP umkrempeln will

110 Seiten umfasst der Bericht, den Peter Strohschneider, Vorsitzender des Strategiedialogs Landwirtschaft, am Mittwoch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen übergeben hat. Auf Basis des Papiers will die wiedergewählte EU-Kommissionschefin in den ersten 100 Tagen ihrer neuen Amtszeit ein Visionspapier zur Landwirtschaft vorlegen.

Auf 14 Empfehlungen hat sich das Gremium aus Landwirtschafts- und Industrievertretern, Umwelt- und Tierschützern sowie Wissenschaftlern geeinigt. Vieles bleibt vage. Aber: Die Vorschläge des Gremiums für eine Umverteilung der EU-Agrarsubventionen könnten die Debatte um die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anheizen.

Gremium spricht sich gegen Konditionalität in der 1. Säule aus

Eine Absage erteilen die Mitglieder der Konditionalität, entsprechend sollen Direktzahlungen künftig nicht mehr an Umwelt- oder Tierschutzstandards gekoppelt werden. Dieses Modell sei zu komplex und unflexibel. Die wirtschaftliche und soziale Unterstützung von Landwirten solle unabhängig von der finanziellen Förderung für Maßnahmen im Umweltschutz erfolgen.

An Zahlungen zur Einkommensunterstützung der Landwirte hält das Gremium demnach fest, fordert aber eine grundlegende Reform. Die Direktzahlungen sollen nicht mehr flächenbasiert vergeben werden, sondern vorrangig an diejenigen gehen, die die Unterstützung “am meisten brauchen.”

Sozioökonomischer Status soll bei Umverteilung Berücksichtigung finden

Aktuell stehe die Einkommensgrundstützung kaum in Bezug zu den sozioökonomischen Bedarfen der Betriebe, moniert das Gremium. Hier wollen die Mitglieder schärfen, um das GAP-Budget zielgerichtet nutzen und Mehrkosten durch den Beitritt neuer Länder in die EU auffangen zu können. Mit der Weiterentwicklung der GAP wolle man auch vermeiden, Bodenpreise aufzublähen.

Eine heikle Frage spart der Bericht aber aus: Wie wird bestimmt, welche Betriebe den größten Bedarf haben? Kriterien hierfür soll eine Taskforce aus Ökonomen und Experten für Sozialpolitik erarbeiten. Die Arbeitsgruppe soll bewerten, welche Instrumente sich zur Umverteilung der Direktzahlungen eignen. Das Gremium nennt als Optionen beispielsweise die Kappung von Beihilfen, die ein einzelner Betrieb bekommen kann, betriebswirtschaftliche Vergabekriterien oder “Mechanismen, die sich an der Sozialpolitik orientieren”.

Umweltschutz: Gremium will Ergebnisse statt Maßnahmen entlohnen

Zusätzlich zur Unterstützung einkommensschwacher Betrieben plädiert das Gremium für finanzielle Anreize für Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen über die reine Kostendeckung hinaus. Landwirte, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, sollen für ihre Leistung “entlohnt” werden. Neu ist: Die Umweltprämien sollen an Ergebnisindikatoren geknüpft werden, statt wie bisher an die Umsetzung vorgegebener Maßnahmen. Der Anteil der Umweltprämien am Gesamtbudget soll über die kommenden beiden Förderperioden jährlich steigen – ausgehend vom Mindestanteil von 32 Prozent, der für die Mitgliedstaaten schon jetzt Pflicht ist.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigte sich unzufrieden mit den Vorschlägen. Vieles klinge “wie eine Bestätigung des bisherigen Kurses der Kommission”, moniert DBV-Präsident Joachim Rukwied. Anders Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: Er begrüßte den Ansatz, Gemeinwohlleistungen durch eine “ansprechende Förderung” zu honorieren. Im Nachgang der Bauernproteste hatte der Grünen-Politiker in den vergangenen Monaten dafür geworben, von Vorgaben wie jenen der Konditionalität abzurücken und stattdessen Anreize für freiwillige Umweltmaßnahmen zu stärken.

Von der Leyen zeigt sich offen für Beratergremium

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte, die Empfehlungen mit ihrem Team sorgsam durchzuarbeiten. Damit die Landwirtschaft in Einklang mit der Natur arbeiten könne, brauche es vor allem Unterstützung und Anreize, zudem müsse weiter Bürokratie abgebaut werden, erklärte sie.

Besonders angetan zeigte sie sich von der Idee des Gremiums, “Geist und Energie” des Austausches aufrechtzuerhalten. Konkret geschehen soll das durch ein neues, regelmäßig tagendes Beratungsgremium, in dem Verbändevertreter sich zunächst untereinander austauschen und anschließend an die Kommission herantreten. “Diese Idee gefällt mir sehr“, sagte von der Leyen.

  • Bauernproteste
  • Cem Özdemir
  • GAP
  • Gemeinsame Agrarpolitik
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  • Strategiedialog Landwirtschaft
  • Ursula von der Leyen
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Termine

09.09.-13.09.2024, online
ERA, Seminar Summer Course on EU Digital and Information Technology Law
The Academy of European Law (ERA) provides an introduction to European information technology law as well as digital law. INFO & REGISTRATION

09.09-11.09.2024, Berlin
HBS Maschinenbaukonferenz
Die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) diskutiert die Chancen und Risiken auf dem Weg zu einem klimaneutralen Maschinen- und Anlagenbau. INFOS & ANMELDUNG

09.09.2024 – 12:00-13:00 Uhr, online
FNF, Diskussion Thüringen und Sachsen haben gewählt – Ausgewählte Aspekte zur Nachbetrachtung der Landtagswahlen 2024
Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) bespricht die Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen. INFOS & ANMELDUNG

09.09.2024 – 12:00-13:00 Uhr, online
HBS, Diskussion Sachsen & Thüringen – was nun? Bestandsaufnahme eine Woche nach den Landtagswahlen
Die Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) bespricht die Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen. INFOS & ANMELDUNG

10.09.2024 – 18:00-20:00 Uhr, Berlin
DGAP, Conference The US Elections: Expectations, Perspectives, Implications
The German Council on Foreign Relations (DGAP) takes stock of Kamala Harris’ and Donald Trump’s campaign. INFO & REGISTRATION

10.09.2024 – 19:00-20:30 Uhr, Mainz
FNF, Podiumsdiskussion Kamala Harris oder Donald Trump?
Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) beleuchtet die aktuellen politischen Entwicklungen in den USA und deren potenzielle Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen. INFOS & ANMELDUNG

News

Geschlechterverhältnis der Kommission: Es gibt zehn Bewerberinnen

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spricht von einer “zweistelligen Zahl von Bewerberinnen” für die nächste Kommission. Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten dauerten an, sodass sich die Zahl der weiblichen Kandidaten noch erhöhen könnte. Die Kommissionspräsidentin will nächsten Mittwoch den Fraktionschefs ihren Vorschlag für die Besetzung der Kommission und den Zuschnitt der Portfolios vorlegen.

Auf die Frage eines Journalisten nach Geschlechterparität ihrer zweiten Kommission sprach sie von einer “anspruchsvollen Reise”: “Die Hälfte der Menschen sind Frauen. Deswegen sollten Frauen Zugang zur Hälfte der Führungspositionen haben.” Von 25 Mitgliedstaaten seien ursprünglich 21 Männer und vier Frauen nominiert worden.

Von der Leyen appelliert an die drei beteiligten EU-Institutionen, mehr für Geschlechterparität zu tun: “Wir arbeiten sehr ernsthaft an dem Thema. Zuständig sind die Mitgliedstaaten, die Kommission und das Europaparlament.” Dies ist als Hinweis an die Europaabgeordneten zu verstehen. Bei den Anhörungen der Kommissarsanwärter haben sie es in der Hand, männliche Bewerber durchfallen zu lassen. Die betroffenen Mitgliedstaaten wären dann wieder am Zug und könnten in der zweiten Runde weitere weibliche Bewerber nominieren. mgr

  • Europäische Kommission
  • Europäischer Rat
  • Europäisches Parlament

EU-Kommission: Dieses Abkommen zwischen Ungarn und China ruft Brüssel auf den Plan

Die EU-Kommission will die sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen Ungarn und China unter die Lupe nehmen. Die Brüsseler Behörde prüfe derzeit die Vereinbarkeit zweier Absichtserklärungen zwischen dem EU-Staat und der Volksrepublik mit dem EU-Recht, wie EU-Innenkommissarin Ylva Johansson in einer schriftlichen Antwort an das EU-Parlament mitteilte. Die ungarischen Behörden seien aufgefordert, Informationen über Zweck und Umfang der Kooperation bereitzustellen und zu erklären, wie diese ihrer Ansicht nach mit den Verpflichtungen Ungarns nach EU-Recht vereinbar seien, hieß es in der Antwort auf die Anfrage der EU-Abgeordneten Sophia in’t Veld.

Abhängig vom Ergebnis der Prüfung werde die EU-Kommission über mögliche nächste Schritte entscheiden, erklärte Johansson. Bedenken gibt es demnach vor allem beim Schutz von Daten. Außerdem könnte das gegenseitige Vertrauen zwischen den EU-Staaten im Schengen-Raum dadurch beschädigt werden.

Chinesische Soldaten könnten in Ungarn patrouillieren

Im Februar hatte sich Chinas Minister für öffentliche Sicherheit, Wang Xiaohong, in Budapest mit Ungarns Regierungschef Orbán und Innenminister Sándor Pintér getroffen. Dabei wurden mehrere Absichtserklärungen unterschrieben, unter anderem zur Kooperation im Bereich Sicherheit. Die Abkommen könnten zur Folge haben, dass chinesische Polizisten in Ungarn mit ihren Kollegen patrouillieren. Ziel sei ein engerer Austausch und gegenseitige Verständigung, hieß es dazu aus Budapest. Die Patrouillen seien laut der ungarischen Regierung derzeit noch nicht im Einsatz, erklärte Johansson. 

Budapest wirbt indes in Peking um neue Investitionen: Während seines Besuchs in der chinesischen Hauptstadt traf sich Ungarns Wirtschaftsminister Márton Nagy mit Führungskräften der Bank of China (BoC) und der China Construction Bank (CCB), wie das Ministerium für Volkswirtschaft am Mittwoch mitteilte. Ziel der Verhandlungen sei es, den Dialog zur Finanzierung von Energie- und Infrastrukturentwicklungen in Ungarn zu vertiefen. ari

  • China
  • EU-Kommission
  • Sicherheit
  • Ungarn

KI-Training mit Nutzerdaten: Einigung zwischen X und Irland ohne Strafe


Die irische Datenschutzbehörde hat ihre Klage gegen X wegen unrechtmäßiger Nutzung von Anwender-Daten für das Training einer KI fallen gelassen. Der Kurzmitteilungsdienst habe eingewilligt, dauerhaft auf die Verarbeitung bestimmter Daten von Anwendern aus der EU zu verzichten, teilte die DPC am Mittwoch mit.

Im August hatte ein Gericht festgestellt, dass X seinen Nutzern erst mehrere Wochen nach Beginn der Datensammlungen die Möglichkeit gegeben habe, zu widersprechen. Damals hatte das früher Twitter genannte Unternehmen angekündigt, die zwischen dem 7. Mai und 1. August 2024 gesammelten Daten vorerst nicht für das KI-Training zu verwenden.

Die DPC kündigte außerdem an, vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) Informationen zu erbitten, inwieweit personenbezogene Daten in den verschiedenen Phasen der Ausbildung und des Betriebs eines KI-Modells verarbeitet werden. “Die DPC hofft, dass die Stellungnahme eine proaktive, wirksame und kohärente europaweite Regulierung ermöglichen wird”, sagte Behördenchef Dale Sunderland. Irland ist in der EU für die Aufsicht der meisten US-Technologiekonzerne zuständig, weil diese dort ihre Europa-Zentrale haben.

Bürgerrechtler enttäuscht

“Im Grunde ist Twitter trotz eines eklatanten Verstoßes gegen das Gesetz ohne Strafe davongekommen”, kritisierte Bürgerrechtsaktivist Max Schrems, der Chef der Gruppe None Of Your Business (NOYB). “Die Daten, die bereits für ‘Grok AI’ erfasst wurden, werden auch nicht gelöscht, und Twitter bietet das Produkt weiterhin auf der Grundlage unrechtmäßig erlangter Daten an. Wir werden unsere Beschwerden aufrechterhalten.”

NOYB hatte im August in mehreren Ländern Einspruch gegen die Nutzung von persönlichen Daten für das Training von KI eingelegt. Nach ähnlichen Beschwerden von NOYB verzichtet die Facebook-Mutter Meta vorerst auf die Einführung ihres KI-Assistenten in Europa. rtr

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  • KI
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Dessert

Deutschland stellt die meisten Abgeordneten im Europäischen Parlament: 96 von 720. Dennoch habe sie die geringsten Chancen, die Institution zu wechseln und Mitglied der Europäischen Kommission zu werden. Genauer gesagt: Noch nie ist es einem deutschen Europaabgeordneten gelungen, am Tisch der Kommission als Mitglied teilzunehmen.

Einmal abgesehen von Fritz Hellwig. Der CDU-Mann aus NRW war 1959 für wenige Monate Mitglied im Europaparlament, um Ende November des Jahres Mitglied der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu werden. Deutsche Gewerkschaftsfunktionäre haben historisch betrachtet eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, ins Berlaymont zu wechseln. Außer der ÖTV-Chefin Monika Wulf-Mathies sind noch zwei weitere deutsche Gewerkschafter in Brüssel Kommissare geworden.

In anderen Mitgliedstaaten ist das anders. Dort ist der Durchmarsch direkt aus dem Europaparlament in die Kommission möglich. Unter den Politikern, die die Mitgliedstaaten in diesen Tagen für die nächste Kommission nominiert haben, sind etwa der Luxemburger MEP Christophe Hansen, ein Christdemokrat, sowie die beiden rumänischen MEPs Viktor Negrescu sowie Roxana Mînzatu, beide Sozialdemokraten. Negrescus Nominierung wurde wieder zurückgezogen. 

“Den Opa schicken wir nach Europa”

Woran liegt das, dass Abgeordnete aus Deutschland chancenlos sind im Rennen um einen Platz in der Kommission? Eine Antwort, die naheliegt: Die Zentralen der Bundesparteien glauben, dass sie die besseren Europäer haben. Seit dem Jahr 2000 haben FDP, Grüne, SPD und CDU hochdekorierte Bundes- oder Landespolitiker zu einem vorgerückten Punkt ihrer Karriere nach Brüssel geschickt: Martin Bangemann, Michaele Schreyer, Günter Verheugen und Günther Oettinger. Daher kommt der böse Spruch: “Den Opa schicken wir nach Europa.”

Ursula von der Leyen fällt aus dieser Reihe heraus. Sie kann ihre bundespolitische Karriere mit zwei Mandaten an der Spitze der Kommission noch einmal toppen. Außerdem hat ihren Namen ein Franzose aus dem Hut gezaubert. Sie wurde nicht in Berlin nominiert.

Europaparlament ist anderswo attraktiver

Festzustellen ist auch, dass ein Mandat im Europäischen Parlament in der politischen Kultur anderer Mitgliedstaaten deutlich attraktiver ist als hierzulande. Für Minister nationaler Regierungen, ja selbst für ehemalige EU-Kommissare aus anderen Mitgliedstaaten ist das Europaparlament ein erstrebenswerter Arbeitsplatz. Der ehemalige litauische Gesundheitskommissar Vytenis Povilas Andriukaitis etwa ist in Straßburg sozialdemokratischer Abgeordneter. Sein Nachfolger, Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, ist Mitglied der Grünen-Fraktion.

Die hohe Wertschätzung des Europaparlaments dürfte auch etwas mit Finanzen zu tun haben: Selbst in einigen südwesteuropäischen Mitgliedstaaten verdienen dem Hörensagen nach Minister in nationalen Regierungen deutlich weniger als Europaabgeordnete. mgr

Europe.Table Redaktion

EUROPE.TABLE REDAKTION

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    voraussichtlich am kommenden Montag wird Mario Draghi seinen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit Europas präsentieren, an der Seite seiner Auftraggeberin: Ursula von der Leyen. Am gestrigen Mittwoch stellte der frühere EZB-Präsident einige seiner Gedanken bereits hinter geschlossenen Türen in Brüssel vor, zuerst im Ausschuss der Ständigen Vertreter, dann in der Konferenz der Fraktionschefs des Europaparlaments.

    Dabei warb er in drastischen Worten für eine große Kraftanstrengung: “Wenn wir nicht konkurrenzfähig werden, geht die EU unter”, warnte der frühere italienische Premierminister laut Teilnehmern. Europa kranke an zu geringer Produktivität infolge schwindender Innovationskraft, zu hohe Energiepreise, zu wenig Fachkräfte und Investitionen, fragmentierte Kapital-, Telekom- und Rüstungsmärkte.

    Wie er diese Probleme zu lösen gedenkt, wollte Draghi gestern noch nicht konkretisieren. Wie man hört, will er in seinem rund 400 Seiten starken Bericht (einschließlich der Anhänge) sehr konkrete Vorschläge zu zehn Sektoren machen. Demnach wird Draghi unter anderem eine gemeinsame, auf Innovation fokussierte Industriepolitik vorschlagen, ebenso wie neue Wettbewerbsregeln und mehr private und öffentliche Investitionen. Einige seiner Vorschläge dürften dann in das Aufgabenheft für die neuen Kommissare einfließen, die von der Leyen am Mittwoch präsentieren will.

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    CBAM: Unklare Regeln verunsichern Industrie

    Der Frust über den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) ist auch nach monatelanger Testphase nicht weniger geworden. Betroffene Unternehmen und deren Interessenvertreter klagen weiter über bürokratische und finanzielle Überforderungen durch das neue Gesetz. Sie sehen dabei nicht nur die EU-Kommission in der Pflicht, europäische Unternehmen besser zu schützen, sondern auch die nationalen Behörden.

    Seit Ende vergangenen Jahres ist der CBAM offiziell in Kraft. Wer Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Wasserstoff, Düngemittel oder Strom in die EU importieren will, muss die Emissionsintensität des Produkts angeben. Zwar fällt eine finanzielle Abgabe erst in knapp anderthalb Jahren an, jedoch drohen schon jetzt empfindliche Strafen, wenn die Berichte fehlerhaft oder unvollständig sind – bis zu 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO₂. Betroffen sind nicht nur außereuropäische Betriebe, sondern auch EU-Unternehmen, die auf Lieferungen von außerhalb angewiesen sind.

    Seit Juli sind reale Emissionsdaten fällig

    Die eigentliche Idee des CBAM ist zunächst, exakte Informationen über die Emissionsintensität der Produkte entlang der Lieferketten zu erhalten. Im zweiten Schritt wird ab 2026 etappenweise eine CO₂-Abgabe eingeführt, die am CO₂-Preis des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) bemessen wird. Importeure sollen so schließlich denselben CO₂-Preis zahlen, wie europäische Unternehmen, um diese vor CO₂-Abwanderung – Carbon Leakage genannt – zu schützen.

    Vor allem die Erhebung der Emissionsdaten stellt Unternehmen allerdings vor große Herausforderungen. War es zu Beginn der CBAM-Übergangsphase (bis Juni 2024) noch möglich, Standardwerte anhand öffentlich verfügbarer Daten für Produkt und Produktionsland anzugeben, müssen für das laufende Quartal bereits die Realdaten berichtet werden. Nur noch ein kleiner Teil der Emissionen (20 Prozent) entlang einer Lieferkette darf bei verarbeiteten Produkten noch mit Standardwerten angegeben werden.

    Das sei für den Anlagen- und Maschinenbau eine eklatante Herausforderung, sagt Sarah Brückner, Abteilungsleiterin Umwelt und Nachhaltigkeit des VDMA: “Die Realdaten sind oftmals schlicht nicht verfügbar, entweder weil die Lieferanten die Daten selbst gar nicht erheben oder sie nicht herausgeben wollen.”

    Importeure haften für die Richtigkeit der Daten

    Das Problem: Einzelne Unternehmen haben oftmals nicht die Marktmacht, ihre Lieferanten zur kostspieligen und bürokratisch aufwendigen Emissionserhebung zu zwingen – insbesondere bei kleinen, speziellen Teilen, für die es kaum mehr als einen Lieferanten gibt. Dazu kommt: Betriebe haben meist nicht nur einen Lieferanten mit einem einzigen Emissionswert, sondern mehrere Lieferanten mit unterschiedlichen Daten. Die importierenden Unternehmen haften für die Richtigkeit der Daten ihrer Zulieferer und müssen sie entsprechend überprüfen.

    Mitgliedsunternehmen des VDMA hätten zwar schon Reisen zu ihren Lieferanten unternommen, um sie davon zu überzeugen, ihre Daten für CBAM zu liefern, erklärt Brückner. “Aber selbst dann können sie im Zweifel die Richtigkeit der Daten nicht garantieren.”

    Unterstützung durch die EU-Kommission bleibt bislang aus. Auf Anfrage wollte sich die Brüsseler Behörde nicht zu den Problemen der Industrie äußern, verwies lediglich auf ein FAQ zu den CBAM-Berichtspflichten. Darin heißt es, wenn der Deklarant nicht in der Lage ist, tatsächliche Emissionsdaten vom Lieferanten zu erhalten und stattdessen Standardwerte meldet, wird der CBAM-Bericht als falsch oder unvollständig gewertet.

    Verunsicherung durch Regeln aus Brüssel

    Zwar gibt es einen Ermessensspielraum bei der Bewertung der CBAM-Berichte durch die nationalen CBAM-Behörden – in Deutschland ist dies die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) -, falls Realdaten nicht geliefert werden können. Jedoch ist dieser gänzlich unkonkret: Können die tatsächlichen Emissionen nicht berichtet werden, muss durch Dokumente nachgewiesen werden, “dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden”, um die Daten zu beschaffen.

    Was genau “alle zumutbaren Anstrengungen” bedeutet, ist nicht klar, zumal die Unternehmensgröße und die Einfuhrmenge von CBAM-Waren bei der Bewertung des Berichts berücksichtigt werden soll. Für die Unternehmen bleibt die Verunsicherung und die Angst vor Strafen daher bestehen.

    VDMA-Nachhaltigkeitsexpertin Brückner sieht deshalb auch die nationale CBAM-Behörde in der Pflicht. “Die Erreichbarkeit der DEHSt für Fragen ist sehr eingeschränkt.” Es sei wenig praktikabel, dass man momentan schon Daten liefern müsse, während die zuständige Behörde noch nicht das Personal habe, um Fragen zur Umsetzung des CBAM zu beantworten.

    Angesichts der fortwährenden Herausforderungen bei der CBAM-Berichterstattung spricht sich der VDMA für eine längere Übergangsfrist aus, in der Standardwerte angegeben werden dürfen. “Der Wechsel zu einem anderen Lieferanten dauert im Maschinen- und Anlagenbau mit seinen oft komplexen Lieferketten länger als in anderen Industrien und im Schnitt schätzungsweise anderthalb Jahre.”

    Bagatellgrenze liegt derzeit bei 150 Euro

    Auch höhere sogenannte Bagatellgrenzen könnten dieses Problem lösen. Sie bedeuten: Werden CBAM-Produkte mit einem Wert unterhalb dieser Grenze importiert, wären Importeure von der Berichterstattung befreit. Derzeit liegt die Bagatellgrenze bei 150 Euro, was streng genommen nicht einmal Privatpersonen ausschließt. “Viele Importe, die diesen Geldwert im Maschinenbau erreichen, verursachen aufgrund der hohen Kosten für sehr hochwertige Kleinteile und Komponenten ein Kilogramm oder weniger CO₂-Emissionen”, so Brückner. Der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen stehe bei diesen Beispielen in keinem Verhältnis zu den sehr geringen Klimaauswirkungen ihrer Einfuhren.

    Der VDMA bringt eine Bagatellgrenze von mindestens 5.000 Euro ins Spiel. Somit wären Abnehmer von Kleinstmengen von den CBAM-Berichtspflichten befreit, marktmächtige Akteure, die ihre Lieferanten zu mehr Transparenz bewegen können, müssten aber weiterhin Emissionsdaten erheben.

    • Berichtspflichten
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    • Industrie
    • Industriepolitik
    • Klima & Umwelt
    • Nachhaltigkeitsberichterstattung
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    Strategiedialog Landwirtschaft: Wie das Gremium die GAP umkrempeln will

    110 Seiten umfasst der Bericht, den Peter Strohschneider, Vorsitzender des Strategiedialogs Landwirtschaft, am Mittwoch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen übergeben hat. Auf Basis des Papiers will die wiedergewählte EU-Kommissionschefin in den ersten 100 Tagen ihrer neuen Amtszeit ein Visionspapier zur Landwirtschaft vorlegen.

    Auf 14 Empfehlungen hat sich das Gremium aus Landwirtschafts- und Industrievertretern, Umwelt- und Tierschützern sowie Wissenschaftlern geeinigt. Vieles bleibt vage. Aber: Die Vorschläge des Gremiums für eine Umverteilung der EU-Agrarsubventionen könnten die Debatte um die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anheizen.

    Gremium spricht sich gegen Konditionalität in der 1. Säule aus

    Eine Absage erteilen die Mitglieder der Konditionalität, entsprechend sollen Direktzahlungen künftig nicht mehr an Umwelt- oder Tierschutzstandards gekoppelt werden. Dieses Modell sei zu komplex und unflexibel. Die wirtschaftliche und soziale Unterstützung von Landwirten solle unabhängig von der finanziellen Förderung für Maßnahmen im Umweltschutz erfolgen.

    An Zahlungen zur Einkommensunterstützung der Landwirte hält das Gremium demnach fest, fordert aber eine grundlegende Reform. Die Direktzahlungen sollen nicht mehr flächenbasiert vergeben werden, sondern vorrangig an diejenigen gehen, die die Unterstützung “am meisten brauchen.”

    Sozioökonomischer Status soll bei Umverteilung Berücksichtigung finden

    Aktuell stehe die Einkommensgrundstützung kaum in Bezug zu den sozioökonomischen Bedarfen der Betriebe, moniert das Gremium. Hier wollen die Mitglieder schärfen, um das GAP-Budget zielgerichtet nutzen und Mehrkosten durch den Beitritt neuer Länder in die EU auffangen zu können. Mit der Weiterentwicklung der GAP wolle man auch vermeiden, Bodenpreise aufzublähen.

    Eine heikle Frage spart der Bericht aber aus: Wie wird bestimmt, welche Betriebe den größten Bedarf haben? Kriterien hierfür soll eine Taskforce aus Ökonomen und Experten für Sozialpolitik erarbeiten. Die Arbeitsgruppe soll bewerten, welche Instrumente sich zur Umverteilung der Direktzahlungen eignen. Das Gremium nennt als Optionen beispielsweise die Kappung von Beihilfen, die ein einzelner Betrieb bekommen kann, betriebswirtschaftliche Vergabekriterien oder “Mechanismen, die sich an der Sozialpolitik orientieren”.

    Umweltschutz: Gremium will Ergebnisse statt Maßnahmen entlohnen

    Zusätzlich zur Unterstützung einkommensschwacher Betrieben plädiert das Gremium für finanzielle Anreize für Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen über die reine Kostendeckung hinaus. Landwirte, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, sollen für ihre Leistung “entlohnt” werden. Neu ist: Die Umweltprämien sollen an Ergebnisindikatoren geknüpft werden, statt wie bisher an die Umsetzung vorgegebener Maßnahmen. Der Anteil der Umweltprämien am Gesamtbudget soll über die kommenden beiden Förderperioden jährlich steigen – ausgehend vom Mindestanteil von 32 Prozent, der für die Mitgliedstaaten schon jetzt Pflicht ist.

    Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigte sich unzufrieden mit den Vorschlägen. Vieles klinge “wie eine Bestätigung des bisherigen Kurses der Kommission”, moniert DBV-Präsident Joachim Rukwied. Anders Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: Er begrüßte den Ansatz, Gemeinwohlleistungen durch eine “ansprechende Förderung” zu honorieren. Im Nachgang der Bauernproteste hatte der Grünen-Politiker in den vergangenen Monaten dafür geworben, von Vorgaben wie jenen der Konditionalität abzurücken und stattdessen Anreize für freiwillige Umweltmaßnahmen zu stärken.

    Von der Leyen zeigt sich offen für Beratergremium

    EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte, die Empfehlungen mit ihrem Team sorgsam durchzuarbeiten. Damit die Landwirtschaft in Einklang mit der Natur arbeiten könne, brauche es vor allem Unterstützung und Anreize, zudem müsse weiter Bürokratie abgebaut werden, erklärte sie.

    Besonders angetan zeigte sie sich von der Idee des Gremiums, “Geist und Energie” des Austausches aufrechtzuerhalten. Konkret geschehen soll das durch ein neues, regelmäßig tagendes Beratungsgremium, in dem Verbändevertreter sich zunächst untereinander austauschen und anschließend an die Kommission herantreten. “Diese Idee gefällt mir sehr“, sagte von der Leyen.

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    Termine

    09.09.-13.09.2024, online
    ERA, Seminar Summer Course on EU Digital and Information Technology Law
    The Academy of European Law (ERA) provides an introduction to European information technology law as well as digital law. INFO & REGISTRATION

    09.09-11.09.2024, Berlin
    HBS Maschinenbaukonferenz
    Die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) diskutiert die Chancen und Risiken auf dem Weg zu einem klimaneutralen Maschinen- und Anlagenbau. INFOS & ANMELDUNG

    09.09.2024 – 12:00-13:00 Uhr, online
    FNF, Diskussion Thüringen und Sachsen haben gewählt – Ausgewählte Aspekte zur Nachbetrachtung der Landtagswahlen 2024
    Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) bespricht die Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen. INFOS & ANMELDUNG

    09.09.2024 – 12:00-13:00 Uhr, online
    HBS, Diskussion Sachsen & Thüringen – was nun? Bestandsaufnahme eine Woche nach den Landtagswahlen
    Die Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) bespricht die Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen. INFOS & ANMELDUNG

    10.09.2024 – 18:00-20:00 Uhr, Berlin
    DGAP, Conference The US Elections: Expectations, Perspectives, Implications
    The German Council on Foreign Relations (DGAP) takes stock of Kamala Harris’ and Donald Trump’s campaign. INFO & REGISTRATION

    10.09.2024 – 19:00-20:30 Uhr, Mainz
    FNF, Podiumsdiskussion Kamala Harris oder Donald Trump?
    Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) beleuchtet die aktuellen politischen Entwicklungen in den USA und deren potenzielle Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen. INFOS & ANMELDUNG

    News

    Geschlechterverhältnis der Kommission: Es gibt zehn Bewerberinnen

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spricht von einer “zweistelligen Zahl von Bewerberinnen” für die nächste Kommission. Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten dauerten an, sodass sich die Zahl der weiblichen Kandidaten noch erhöhen könnte. Die Kommissionspräsidentin will nächsten Mittwoch den Fraktionschefs ihren Vorschlag für die Besetzung der Kommission und den Zuschnitt der Portfolios vorlegen.

    Auf die Frage eines Journalisten nach Geschlechterparität ihrer zweiten Kommission sprach sie von einer “anspruchsvollen Reise”: “Die Hälfte der Menschen sind Frauen. Deswegen sollten Frauen Zugang zur Hälfte der Führungspositionen haben.” Von 25 Mitgliedstaaten seien ursprünglich 21 Männer und vier Frauen nominiert worden.

    Von der Leyen appelliert an die drei beteiligten EU-Institutionen, mehr für Geschlechterparität zu tun: “Wir arbeiten sehr ernsthaft an dem Thema. Zuständig sind die Mitgliedstaaten, die Kommission und das Europaparlament.” Dies ist als Hinweis an die Europaabgeordneten zu verstehen. Bei den Anhörungen der Kommissarsanwärter haben sie es in der Hand, männliche Bewerber durchfallen zu lassen. Die betroffenen Mitgliedstaaten wären dann wieder am Zug und könnten in der zweiten Runde weitere weibliche Bewerber nominieren. mgr

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    • Europäischer Rat
    • Europäisches Parlament

    EU-Kommission: Dieses Abkommen zwischen Ungarn und China ruft Brüssel auf den Plan

    Die EU-Kommission will die sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen Ungarn und China unter die Lupe nehmen. Die Brüsseler Behörde prüfe derzeit die Vereinbarkeit zweier Absichtserklärungen zwischen dem EU-Staat und der Volksrepublik mit dem EU-Recht, wie EU-Innenkommissarin Ylva Johansson in einer schriftlichen Antwort an das EU-Parlament mitteilte. Die ungarischen Behörden seien aufgefordert, Informationen über Zweck und Umfang der Kooperation bereitzustellen und zu erklären, wie diese ihrer Ansicht nach mit den Verpflichtungen Ungarns nach EU-Recht vereinbar seien, hieß es in der Antwort auf die Anfrage der EU-Abgeordneten Sophia in’t Veld.

    Abhängig vom Ergebnis der Prüfung werde die EU-Kommission über mögliche nächste Schritte entscheiden, erklärte Johansson. Bedenken gibt es demnach vor allem beim Schutz von Daten. Außerdem könnte das gegenseitige Vertrauen zwischen den EU-Staaten im Schengen-Raum dadurch beschädigt werden.

    Chinesische Soldaten könnten in Ungarn patrouillieren

    Im Februar hatte sich Chinas Minister für öffentliche Sicherheit, Wang Xiaohong, in Budapest mit Ungarns Regierungschef Orbán und Innenminister Sándor Pintér getroffen. Dabei wurden mehrere Absichtserklärungen unterschrieben, unter anderem zur Kooperation im Bereich Sicherheit. Die Abkommen könnten zur Folge haben, dass chinesische Polizisten in Ungarn mit ihren Kollegen patrouillieren. Ziel sei ein engerer Austausch und gegenseitige Verständigung, hieß es dazu aus Budapest. Die Patrouillen seien laut der ungarischen Regierung derzeit noch nicht im Einsatz, erklärte Johansson. 

    Budapest wirbt indes in Peking um neue Investitionen: Während seines Besuchs in der chinesischen Hauptstadt traf sich Ungarns Wirtschaftsminister Márton Nagy mit Führungskräften der Bank of China (BoC) und der China Construction Bank (CCB), wie das Ministerium für Volkswirtschaft am Mittwoch mitteilte. Ziel der Verhandlungen sei es, den Dialog zur Finanzierung von Energie- und Infrastrukturentwicklungen in Ungarn zu vertiefen. ari

    • China
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    KI-Training mit Nutzerdaten: Einigung zwischen X und Irland ohne Strafe


    Die irische Datenschutzbehörde hat ihre Klage gegen X wegen unrechtmäßiger Nutzung von Anwender-Daten für das Training einer KI fallen gelassen. Der Kurzmitteilungsdienst habe eingewilligt, dauerhaft auf die Verarbeitung bestimmter Daten von Anwendern aus der EU zu verzichten, teilte die DPC am Mittwoch mit.

    Im August hatte ein Gericht festgestellt, dass X seinen Nutzern erst mehrere Wochen nach Beginn der Datensammlungen die Möglichkeit gegeben habe, zu widersprechen. Damals hatte das früher Twitter genannte Unternehmen angekündigt, die zwischen dem 7. Mai und 1. August 2024 gesammelten Daten vorerst nicht für das KI-Training zu verwenden.

    Die DPC kündigte außerdem an, vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) Informationen zu erbitten, inwieweit personenbezogene Daten in den verschiedenen Phasen der Ausbildung und des Betriebs eines KI-Modells verarbeitet werden. “Die DPC hofft, dass die Stellungnahme eine proaktive, wirksame und kohärente europaweite Regulierung ermöglichen wird”, sagte Behördenchef Dale Sunderland. Irland ist in der EU für die Aufsicht der meisten US-Technologiekonzerne zuständig, weil diese dort ihre Europa-Zentrale haben.

    Bürgerrechtler enttäuscht

    “Im Grunde ist Twitter trotz eines eklatanten Verstoßes gegen das Gesetz ohne Strafe davongekommen”, kritisierte Bürgerrechtsaktivist Max Schrems, der Chef der Gruppe None Of Your Business (NOYB). “Die Daten, die bereits für ‘Grok AI’ erfasst wurden, werden auch nicht gelöscht, und Twitter bietet das Produkt weiterhin auf der Grundlage unrechtmäßig erlangter Daten an. Wir werden unsere Beschwerden aufrechterhalten.”

    NOYB hatte im August in mehreren Ländern Einspruch gegen die Nutzung von persönlichen Daten für das Training von KI eingelegt. Nach ähnlichen Beschwerden von NOYB verzichtet die Facebook-Mutter Meta vorerst auf die Einführung ihres KI-Assistenten in Europa. rtr

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    Dessert

    Deutschland stellt die meisten Abgeordneten im Europäischen Parlament: 96 von 720. Dennoch habe sie die geringsten Chancen, die Institution zu wechseln und Mitglied der Europäischen Kommission zu werden. Genauer gesagt: Noch nie ist es einem deutschen Europaabgeordneten gelungen, am Tisch der Kommission als Mitglied teilzunehmen.

    Einmal abgesehen von Fritz Hellwig. Der CDU-Mann aus NRW war 1959 für wenige Monate Mitglied im Europaparlament, um Ende November des Jahres Mitglied der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu werden. Deutsche Gewerkschaftsfunktionäre haben historisch betrachtet eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, ins Berlaymont zu wechseln. Außer der ÖTV-Chefin Monika Wulf-Mathies sind noch zwei weitere deutsche Gewerkschafter in Brüssel Kommissare geworden.

    In anderen Mitgliedstaaten ist das anders. Dort ist der Durchmarsch direkt aus dem Europaparlament in die Kommission möglich. Unter den Politikern, die die Mitgliedstaaten in diesen Tagen für die nächste Kommission nominiert haben, sind etwa der Luxemburger MEP Christophe Hansen, ein Christdemokrat, sowie die beiden rumänischen MEPs Viktor Negrescu sowie Roxana Mînzatu, beide Sozialdemokraten. Negrescus Nominierung wurde wieder zurückgezogen. 

    “Den Opa schicken wir nach Europa”

    Woran liegt das, dass Abgeordnete aus Deutschland chancenlos sind im Rennen um einen Platz in der Kommission? Eine Antwort, die naheliegt: Die Zentralen der Bundesparteien glauben, dass sie die besseren Europäer haben. Seit dem Jahr 2000 haben FDP, Grüne, SPD und CDU hochdekorierte Bundes- oder Landespolitiker zu einem vorgerückten Punkt ihrer Karriere nach Brüssel geschickt: Martin Bangemann, Michaele Schreyer, Günter Verheugen und Günther Oettinger. Daher kommt der böse Spruch: “Den Opa schicken wir nach Europa.”

    Ursula von der Leyen fällt aus dieser Reihe heraus. Sie kann ihre bundespolitische Karriere mit zwei Mandaten an der Spitze der Kommission noch einmal toppen. Außerdem hat ihren Namen ein Franzose aus dem Hut gezaubert. Sie wurde nicht in Berlin nominiert.

    Europaparlament ist anderswo attraktiver

    Festzustellen ist auch, dass ein Mandat im Europäischen Parlament in der politischen Kultur anderer Mitgliedstaaten deutlich attraktiver ist als hierzulande. Für Minister nationaler Regierungen, ja selbst für ehemalige EU-Kommissare aus anderen Mitgliedstaaten ist das Europaparlament ein erstrebenswerter Arbeitsplatz. Der ehemalige litauische Gesundheitskommissar Vytenis Povilas Andriukaitis etwa ist in Straßburg sozialdemokratischer Abgeordneter. Sein Nachfolger, Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, ist Mitglied der Grünen-Fraktion.

    Die hohe Wertschätzung des Europaparlaments dürfte auch etwas mit Finanzen zu tun haben: Selbst in einigen südwesteuropäischen Mitgliedstaaten verdienen dem Hörensagen nach Minister in nationalen Regierungen deutlich weniger als Europaabgeordnete. mgr

    Europe.Table Redaktion

    EUROPE.TABLE REDAKTION

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