Table.Briefing: Europe

CSRD-Abschwächung + EU-Schweiz-Deal+ CO₂-Ziele

Liebe Leserin, lieber Leser,

es klingt immer mehr wie eine Beschwörungsformel: Die EU stehe auf der Seite der Ukraine, so lange wie nötig und was auch immer es brauche, um Russlands Invasion zu beenden, schreibt António Costa vor dem Gipfel in seinem ersten Einladungsbrief als Ratspräsident. Ähnlich die Durchhalteparolen im Entwurf der Schlussfolgerungen. Russland dürfte nicht obsiegen, heißt es dort. Verwiesen wird auf die Milliarden aus den Windfall Profits von den blockierten russischen Staatsbankgeldern, die auch 2025 noch einmal reichlich fließen sollen.

Gleichzeitig wird immer offener über Szenarien gesprochen, sollte Donald Trump gleich nach dem Amtsantritt im Januar die Ukraine an den Verhandlungstisch zwingen. Um die Vorbereitungen auf das Comeback des US-Präsidenten dürfte es auch bei einem Side Event gehen, das die Gipfeldramaturgie von António Costa unschön durcheinanderbringt. Eigentlich sollten die EU-Staats- und Regierungschefs heute Abend vor dem eigentlichen Gipfel mit den Kollegen der Kandidatenländer vom Westbalkan dinieren. Doch nun hat Nato-Generalsekretär Mark Rutte einen auserwählten Kreis zu einem Nebengipfel eingeladen: Olaf Scholz, Emmanuel Macron, Italiens Giorgia Meloni und der britische Außenminister David Lammy sollen sich in der Residenz des Niederländers mit Wolodymyr Selenskyj beraten.

Gut möglich, dass die Nebenveranstaltung bei einigen für Verstimmung sorgt. Thema in der Residenz des Nato-Generalsekretärs ist zwar auch zusätzliche Militärhilfe für die Abwehr russischer Luftangriffe. Die Verbündeten der Ukraine haben da allerdings nicht mehr viel in der Pipeline. Im Vordergrund dürften deshalb Vorbereitungen für eine mögliche Friedenskonferenz stehen, sowie die Frage von Sicherheitsgarantien und von europäischen Schutztruppen. Wladimir Putin könnte diese widersprüchlichen Signale durchaus als Aufmunterung sehen, seinen Vernichtungskrieg noch entschlossener weiterzuführen.

Ihr
Stephan Israel
Bild von Stephan  Israel

Analyse

Berichtspflichten: Wie Deutschland die CSRD abschwächen will

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission Vorschläge unterbreitet, wie die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen abgeschwächt werden sollten. In dem Schreiben, das Table.Briefings exklusiv vorliegt, fordern sie eine Verschiebung der CSRD-Richtlinie um zwei Jahre und eine Eingrenzung des Adressatenkreises. Unterzeichnet wurde das Papier von Justizminister Volker Wissing, Finanzminister Jörg Kukies, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Arbeitsminister Hubertus Heil.

Mit dem Schreiben an Finanzkommissarin Maria Luís Albuquerque und Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis will die Bundesregierung die laufenden Arbeiten in der EU-Kommission beeinflussen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ein sogenanntes Omnibus-Gesetz angekündigt, um die ESG-Berichtspflichten zu bündeln. Der Vorschlag ist derzeit für Ende Februar vorgesehen.

Die im Schreiben der Minister enthaltene Liste nimmt vor allem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ins Visier. Mit dieser will die EU europaweit sukzessive rund 50.000 Unternehmen dazu verpflichten, umfangreiche Daten offenzulegen. Die CSRD ist Teil des Green Deals, mit dem der Kontinent bis 2050 klimaneutral werden soll.

Nur große Unternehmen sollen berichten müssen

Hintergrund der Initiative der vier Minister ist, dass die CSRD-Berichtspflichten von vielen Unternehmen und Verbänden als zu kleinteilig und ambitioniert kritisiert wird; die Regulierung würde tatsächliche Innovationen verhindern und mehr Bürokratie aufbauen, so eine verbreitete Klage. Der ehemalige und federführende Justizminister Marco Buschmann hatte keinen Hehl daraus gemacht, die CSRD in Deutschland eigentlich nicht umsetzen zu wollen. 

Konkret schlagen die Minister jetzt diese Punkte vor:

  • Verschiebung der Berichtspflichten für große Unternehmen. Wer nach aktuellem Stand ab dem Finanzjahr 2025 zu berichten hat, soll seinen Bericht erstmals für das Finanzjahr 2027 einreichen müssen. In Deutschland betreffe dies mehr als 13.000 Firmen. Die Zulieferer dieser Unternehmen würden von einem ausbleibenden Trickle-Down-Effekt ebenfalls profitieren, so das Schreiben. Kleinere Unternehmen, die ab 2026 berichten müssen, sollten ebenfalls zwei Jahre mehr Zeit bekommen.
  • Anhebung der Definition “großer” Unternehmen. Das Papier schlägt vor, sich bei der CSRD nach dem im EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) festgelegten Kriterium zu richten. Demnach sei groß, wer einen Netto-Umsatz von 450 Millionen Euro (und nicht wie bislang 50 Millionen) erwirtschaftet sowie 1000 Mitarbeiter beschäftigt (und nicht 250). Diese Veränderung würde die Zahl der bald berichtspflichtigen Unternehmen ebenfalls reduzieren.
  • ESEF-Format nur für die Offenlegung. Unternehmen sollen das digitale “European Single Electronic Format” nach dem Willen der EU bereits bei der Erstellung ihrer Berichte anwenden. Die Bundesregierung schlägt jetzt vor, ESEF nur für veröffentlichte Reports vorzuschreiben. Zwar erlaubt das Format vielfältige Verknüpfungen innerhalb von Dokumenten und verspricht neue Erkenntnisse darüber, wie nachhaltig eine Firma bereits ist. In den letzten Monaten hatten sich aber selbst Konzerne und zahlreiche Verbände gegen die aufwendige Technik ausgesprochen.
  • Reduzierung der Datenpunkte. Mehr als 1000 ausgewählte Daten müssten Unternehmen für ihre Reports erheben, so die Regierung. Damit sollen sie belegen, wie hoch ihre Treibhausgasemissionen sind oder wie stark sie zum Verlust der Artenvielfalt beitragen. Diese Zahl sollte “signifikant reduziert” werden, so das Papier. Konkret heißt es, dass die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch den aktuellen Entwurf des Standards ersetzt werden könnte, der für große KMU gilt. Dieser sähe eine Reduzierung der Kriterien um etwa die Hälfte vor.
  • Vermeidung zusätzlicher Taxonomie-Pflichten. Dazu zählt das Papier etwa die “Green Asset Ratio” (GAR) im Finanzsektor auf, eine Kennziffer, die seit diesem Jahr belegen soll, wie groß der nachhaltige Anteil an der Bilanzsumme etwa eines Finanzinstituts ist. Banken haben das kritisiert, weil die Kennziffer keine geeignete Steuerung der Transformation ermögliche.

Die CSRD ist Anfang 2023 in der EU in Kraft getreten, die Mitgliedsstaaten hatten bis Juli 2024 Zeit, sie in nationale Gesetze zu überführen. In Deutschland hängt das Umsetzungsgesetz seit dem Ende der Ampel-Koalition im Parlament fest, weil sich keine Mehrheit für eine Verabschiedung des aktuellen Entwurfs findet. Wahrscheinlich ist, dass die Arbeit daran von der kommenden Bundesregierung und dem nächsten Bundestag übernommen werden muss – und somit erst im Herbst 2025 verabschiedet werden kann.

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Schweiz-EU: Verhandlungen sind “auf der Zielgeraden”

Eigentlich muss die Schweizer Regierung dem Deal an ihrer Sitzung am Freitag nur noch zustimmen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will am Samstag anreisen und mit Bundespräsidentin Viola Amherd in Bern die politische Einigung über die sogenannte Paketlösung mit verbindlichen Regeln für den Schweizer Zugang zum EU-Binnenmarkt und dem neuen Marktzugangsabkommen verkünden. Das ist zumindest der Plan. Denn es ist mit der Schweiz schon einmal schiefgegangen: 2021 machte die Schweizer Regierung in letzter Minute einen Rückzieher und verließ den Verhandlungstisch.

Deshalb Vorsicht und Vorbehalte in Brüssel bis zuletzt: Der zuständige EU-Kommissar Maroš Šefčovič hat am Dienstag beim Allgemeinen Rat über den Stand der Verhandlungen informiert, doch der ungarische Ratsvorsitz und die EU-Kommission gaben sich im Anschluss bedeckt. Letzte technische und politische Gespräche liefen noch, ein Abschluss vor Jahresende sei aber in Reichweite. Staatsministerin Anna Lührmann zeigte sich hingegen “sehr optimistisch”, dass es klappt. Die Verhandlungen befänden sich auf der “Zielgeraden”.

Streitpunkt Freizügigkeit

Das Ziel ist ähnlich wie beim gescheiterten Rahmenabkommen, nur ist die jetzt angestrebte Paketlösung deutlich umfassender. Die EU macht seit über zehn Jahren neue Binnenmarktabkommen von Regeln für die Streitschlichtung abhängig und warnt zudem vor einer Erosion des sektoriellen Binnenmarktzugangs der Schweiz, der auf einem Dickicht von über 120 bilateralen Abkommen basiert. Neu soll ein Schiedsgericht bei Streitigkeiten entscheiden, wobei der EuGH das letzte Wort hat, wenn es um reines EU-Recht geht. Zudem soll die Schweiz künftig dynamisch neues EU-Recht übernehmen. Die bestehenden Abkommen sind weitgehend statisch und auf dem Stand Ende 1990er-Jahre, als die EU noch auf einen Vollbeitritt der Schweiz hoffte.

Teil des Pakets ist diesmal zusätzlich ein neues Marktzugangsabkommen beim Strom sowie ein Gesundheitsabkommen und ein Abkommen zur Lebensmittelsicherheit. Die größte Hürde war bis zuletzt die Personenfreizügigkeit, wo die Schweiz Ausnahmen durchsetzen konnte, aber auch Zugeständnisse machen musste. Zwar kann die Schweiz nicht länger diskriminieren und muss auch EU-Bürgern aus den neuen Mitgliedstaaten nach fünf Jahren den Status als Daueraufenthalter gewähren. Das gilt aber nur für Europäer, die ohne Unterbrechung gearbeitet und keine Sozialhilfe bezogen haben. Außerdem darf die Schweiz weiterhin straffällig gewordene EU-Bürger abschieben, wenn diese schwere Delikte begangen haben.

Zuwanderungsregeln per Schiedsgericht

Die Schweiz bemühte sich in den Verhandlungen zudem um eine Schutzklausel, um die hohe Nettozuwanderung aus der EU ab einer gewissen Höhe beschränken zu können. Die EU-Kommission lehnte zwar eine einseitige Schutzklausel ab, zeigte sich aber mit Blick auf die zuwanderungskritische Stimmung in der Schweiz zuletzt bereit für einen Mechanismus, bei dem am Ende ein Schiedsgericht über die Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen entscheiden würde. Im Gegenzug setzte die EU durch, dass die Schweiz auf höhere Studiengebühren für Studierende aus den EU-Staaten verzichtet.

Das Stromabkommen ist mit Blick auf die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit von großem Interesse für die Schweizer Regierung. Doch einige Konzessionen sind innenpolitisch heikel. So muss die Schweiz als Preis für den gleichberechtigten Zugang zum Strombinnenmarkt der EU ihren Markt liberalisieren und auch Haushalten die Wahlfreiheit gewähren.

Subventionskontrolle im Stromsektor

Neu muss die Schweiz auf nationaler Ebene eine Subventionskontrolle einrichten, was bei den Kantonen auf Kritik stößt, die oft Teilhaber an Stromerzeugern sind. Aus deutscher Sicht problematisch waren zuletzt die staatlich finanzierten Reservekraftwerke und Winterreserven, da diese als wettbewerbsverzerrend gelten. Geregelt werden mussten auch die Übergangsfristen und Kompensationszahlungen für die Schweizer Langzeitverträge mit französischen Atomkraftbetreibern.

Bei den letzten Verhandlungen zwischen EU-Kommissar Maroš Šefčovič und dem Schweizer Außenminister Ignazio Cassis dürfte es vor allem noch um Geld gehen. Die Schweiz hat bisher nur lückenhaft Beiträge zur Kohäsionspolitik der EU beigetragen. Neu muss die Schweiz wie die EWR-Efta-Staaten jährliche Beiträge leisten, als eine Art Eintrittspreis für den EU-Binnenmarkt. Der Betrag soll dem Vernehmen nach knapp unter 400 Millionen Euro pro Jahr liegen, vergleichbar mit dem Beitrag Norwegens.

Linke und Rechte mobilisieren gegen Paket

Die Schweizer Regierung setzte beim zweiten Anlauf auf die Paketlösung, in der Hoffnung auf mehr Spielraum für Kompromisse. Bei einer künftigen Volksabstimmung bietet das Paket allerdings auch viel mehr Angriffspunkte. Die Gegner im linken und im rechten politischen Spektrum laufen bereits Sturm. Die Gewerkschaften befürchten trotz Zugeständnissen der EU eine Aufweichung des Schweizer Lohnschutzes, während die Nationalkonservativen grundsätzlich gegen den “Kolonialvertrag” sind.

Dem Vernehmen nach erwägt man in Bern, die einzelnen Bestandteile des umfassenden Deals getrennt zur Abstimmung zu bringen. Die politische Einigung ist absehbar, doch ob das Paket mit der Streitschlichtung und den neuen Abkommen 2027 oder 2028 tatsächlich in Kraft tritt, ist offen.

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Portugiesin Anjinho wird neue EU-Bürgerbeauftragte

Die Portugiesin Teresa Anjinho wird neue EU-Ombudsfrau. Am Dienstag wählten die Europaabgeordneten sie im zweiten Wahlgang zur neuen Europäischen Bürgerbeauftragten. Auch im ersten Wahlgang bei der geheimen Abstimmung hatte Anjinho die meisten Stimmen bekommen, jedoch noch keine absolute Mehrheit erreicht. Die 40-Jährige löst damit die Irin Emily O’Reilly ab. Am 27. Februar wird Anjinho ihr Amt in Brüssel antreten.

Dann wird sie dafür zuständig sein, Beschwerden von Bürgern zu Intransparenz oder Missständen in den EU-Institutionen nachzugehen. Außerdem kann die Europäische Bürgerbeauftragte selbst Untersuchungen initiieren.

Bislang ist Anjinho Mitglied im Überwachungsausschuss der Anti-Betrugsbehörde Olaf und war bis 2022 stellvertretende Bürgerbeauftragte in Portugal. In ihrem Lebenslauf zur Bewerbung auf das neue Amt bezeichnete sie sich als unabhängige Menschenrechtsexpertin und Forscherin. Vorher arbeitete die studierte Juristin unter anderem als Staatssekretärin für Justiz und als Dozentin für Frauenrechte und Menschenrechte an verschiedenen Universitäten.

Anjinho will Unterrepräsentierte ansprechen

Bei ihrer Anhörung vor dem zuständigen Petitionsausschuss Anfang Dezember kündigte Anjinho an, die effiziente Bearbeitung von Beschwerden zur Priorität zu machen. Darüber hinaus wolle sie “vulnerable und unterrepräsentierte Gruppen erreichen und die Zugänglichkeit von Informationen verbessern”. Eine Beschwerde sei mehr als ein Ausdruck von Unzufriedenheit, “es ist ein Akt von Vertrauen, ein Glaube daran, dass Institutionen zuhören, verstehen und eine Lösung finden können.”

Für den auf fünf Jahre befristeten Posten hatten zudem die Deutsch-Österreicherin Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte kandidiert, Reinier van Zutphen aus den Niederlanden, Julia Laffranque aus Estland, sowie die Italiener Emilio De Capitani und Marino Fardelli.

Anjinho war neben der Estin Laffranque die Favoritin der EVP-Fraktion gewesen. Auch Renew hatte im Vorfeld Anjinho favorisiert, neben dem Niederländer Zutphen. Zutphen hätten auch die Grünen gerne als Gewinner gesehen; bei der Abstimmung erhielt er in beiden Wahlgängen die zweitmeisten Stimmen.

O’Reilly hat Amt geprägt

Die CDU-Europaabgeordnete Alexandra Mehnert begrüßte die Wahl von Anjinho, weil sie die für das Amt nötigen Voraussetzungen einer “exzellenten juristischen Qualifikation” und den direkten Kontakt zu Bürgern mitbringe. Der SPD-Abgeordnete René Repasi erwartet von ihr, dass sie sich wie O’Reilly “nicht von den Mächtigen und einflussreichen Personen im Brüsseler Machtapparat einschüchtern lässt”.

Auch Linken-Ko-Fraktionschef Martin Schirdewan erwähnte das Erbe der Amtsvorgängerin O’Reilly: “Teresa Anjinho tritt in große Fußstapfen. Sie wird weiter für mehr Transparenz in den Institutionen kämpfen müssen und die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger vertreten, um damit die Glaubwürdigkeit europäischer Politik wieder zu stärken.

Die jetzige Ombudsfrau O’Reilly hat sich seit ihrem Amtsantritt 2013 einen Namen gemacht, zielstrebig und konsequent mehr Transparenz von den EU-Institutionen einzufordern. In einer am Dienstag mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung über O’Reillys Arbeit im Jahr 2023 lobten die Parlamentarier die Irin für ihre “bemerkenswerte Arbeit und ihre unermüdlichen Anstrengungen“.

Unbeirrt Druck auf die EU-Institutionen erzeugen

In der Affäre um die SMS zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla im Zusammenhang mit dem Kauf von Corona-Impfstoffen bewertete O’Reilly 2022 das Verhalten der EU-Kommission als “Missstand in der Verwaltungstätigkeit”. Die Kommission hatte eine Anfrage zur Offenlegung der SMS abgelehnt und dies damit begründet, dass SMS nicht zu den Dokumenten zählten, die sie speichern würde. O’Reilly forderte die Kommission auf, explizit nach den SMS zu suchen. Die Behörde teilte daraufhin aber nicht mit, ob sie wirklich gesucht hat. Die Ombudsfrau blieb bei ihren Vorwürfen und formulierte Empfehlungen für alle EU-Verwaltungen, wie arbeitsbezogene SMS als offizielle EU-Dokumente zu speichern seien.

Auch in Interviews mit Medien sprach die Irin, die 2019 wiedergewählt worden war, öffentlich über unzulängliches Verhalten der EU-Organe. Etwa nach dem Korruptionsskandal im Parlament, der ihrer Ansicht nach auch passieren konnte, weil bestehende Regeln nicht durchgesetzt und überwacht wurden.

Trotz ihrer Kritik sprach sie in ihrer Abschiedsrede vor dem EP am Montagabend auch von “vielen positiven Entwicklungen in der EU-Verwaltung” in den vergangenen Jahren. Als Beispiele nannte sie einen verschärften Verhaltenskodex für Kommissare und ein größeres Bewusstsein für “potenziellen Schaden” durch den Drehtür-Effekt, also wenn Politiker nach ihrem Mandat in die Wirtschaft wechseln. Darauf kann Anjinho aufbauen, wenn sie im kommenden Jahr der neue “EU watchdog” ist, wie das Amt auf Englisch auch bezeichnet wird. Marion Bergermann

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News

DSA: Kommission untersucht Empfehlungssysteme bei Tiktok

Die Kommission verschärft ihr Vorgehen gegen Tiktok und leitet wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) ein förmliches Untersuchungsverfahren gegen die Plattform ein. Dabei geht es um die Verpflichtung von Tiktok, systemische Risiken im Zusammenhang mit der Integrität von Wahlen ordnungsgemäß zu bewerten und abzumildern.

Konkreter Anlass für die Untersuchung waren die jüngsten Präsidentschaftswahlen in Rumänien, die das dortige Verfassungsgericht inzwischen annulliert hat. Dabei hat die Kommission auch die kommenden Wahlen in Kroatien (Präsidentschaft, 29. Dezember 2024) und Deutschland (Bundestag, 23. Februar 2025) im Blick. Das Thema “Desinformationen auf Social-Media-Plattformen wie Tiktok und damit verbundene Risiken für die Integrität von Wahlen in Europa” war am Dienstag auch Gegenstand einer Debatte im Parlament.

Im Visier sind Empfehlungssysteme und bezahlte politische Werbung

Grundlage für die Untersuchung seien Informationen, die aus freigegebenen Geheimdienstberichten der rumänischen Behörden sowie aus Berichten Dritter stammen, teilte die Kommission mit. Die Untersuchung stütze sich auch auf die Analyse der von Tiktok in den Jahren 2023 und 2024 vorgelegten Risikobewertungsberichte, Antworten auf die Auskunftsersuchen der Kommission und die von Tiktok vorgelegten internen Unterlagen. In dem Verfahren konzentriert sich die Kommission auf zwei Aspekte:

Auch Coimisiún na Meán, Koordinator für digitale Dienste in Irland, ist an der Untersuchung beteiligt, denn Irland ist das Land der Niederlassung von Tiktok in der EU.

Tiktok kooperiert

Beamte der Kommission bescheinigen immer wieder, dass Tiktok durchaus kooperiere. Eine Sprecherin des Unternehmens bekräftigt: “Wir haben die Integrität unserer Plattform bereits in über 150 Wahlen weltweit bewahrt und arbeiten weiterhin aktiv daran, diese branchenweiten Herausforderungen zu meistern.” Was Tiktok unternommen hat, hat das Unternehmen hier dargelegt.

Das Unternehmen verbiete politische Anzeigen auf seiner Seite in den Nutzungsbedingungen und entferne jene Inhalte proaktiv, “die gegen unsere Richtlinien zu Fehlinformationen, Belästigung und Hassrede verstoßen”, betonte eine Sprecherin. Doch der Kommission reicht das nicht aus.

Kontroverse Debatte im Parlament

Tatsächlich ist Tiktok mitnichten die einzige Plattform, die mit Desinformation zu kämpfen hat. Und auch gegen X und Meta hat die Kommission Verfahren angestrengt. Das wurde auch in der Parlamentsdebatte deutlich, in der Vizepräsidentin Henna Virkkunen den Abgeordneten von der Einleitung des Verfahrens gegen Tiktok berichtete. Obwohl aus dem ursprünglichen Titel der Debatte der Verweis auf X gestrichen wurde und nur noch Tiktok auf der Agenda stand, waren auch X und dessen Eigentümer Elon Musk zentraler Bestandteil der Diskussion.

Im Wesentlichen teilte sich die Debatte in zwei Seiten auf. Auf der einen argumentierten Abgeordnete von EVP, S&D, Grüne und Renew, dass die Integrität des Debattenraums geschützt werden müsse, um die Demokratie zu schützen – auch vor dem Einfluss ausländischer Kräfte. Die andere Seite argumentierte, dass die Kommission bei der Durchsetzung des DSA die Meinungsfreiheit einschränke, die Bürger entmachte und die Demokratie zerstöre. Ein Kompromiss war in der stundenlangen Debatte nicht in Sicht. vis

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Umweltrat: Polen lehnt 90 Prozent CO₂-Reduktion bis 2040 ab

90 Prozent Treibhausgasreduktion im Vergleich zu 1990, wie von der EU-Kommission als Klimaziel für 2040 vorgeschlagen, ist für Polen nur “schwer zu akzeptieren”. Das machte Polens Klima- und Umweltministerin Paulina Hennig-Kloska schon vor Beginn des Umweltrates in Brüssel deutlich. “Wir haben unterschiedliche Ausgangspunkte und historische Gegebenheiten, wir haben unterschiedliche Pro-Kopf-Einkommen – all das sollte bei den Zielen auf dem Weg zur Klimaneutralität berücksichtigt werden.”

Polen übernimmt im Januar den Vorsitz im Rat und wird maßgeblich dafür verantwortlich sein, die Position der Mitgliedstaaten zu verhandeln. Klimakommissar Wopke Hoekstra machte vor den Umweltministern noch einmal klar, dass er schnellstmöglich im kommenden Jahr eine entsprechende Anpassung des EU-Klimagesetzes vorlegen wird. Dies werde ein Emissionsreduktionsziel von 90 Prozent beinhalten.

Zahlreiche Länder unterstützen den Kommissionsvorschlag, verlangen von Brüssel aber eine starke Kopplung von Industrie- und Klimapolitik. Italien beispielsweise knüpft seine Unterstützung daran, dass die Auswirkungen des neuen Klimaziels auf die Industrie und die soziale Lage der Menschen zunächst überprüft werden. Deutschland hat noch keine geeinte Position.

ETS 2 und Flottenregulierung im Fokus

Zwei eigentlich längst beschlossene Themen rückten kurzfristig in den Fokus der Gespräche beim letzten Umweltrat des Jahres. Tschechien fordert, unterstützt von weiteren Ländern, eine Verschiebung des Emissionshandels für Verkehrskraftstoffe und Heizen (ETS 2) um ein Jahr auf 2028. Außerdem soll der ETS 2 um weitere Schutzmechanismen gegen Preissprünge ergänzt werden. Es sei nicht klar, wie der Preis bei maximal 45 Euro pro Tonne gehalten werden solle, kritisierte Tschechiens Umweltminister Petr Hladík. Auch dies dürfte auf offene Ohren in Polen stoßen – in Warschau fürchtet man zusätzliche soziale Belastungen durch den erweiterten CO₂-Preis.

Auch die CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw wurden erneut diskutiert. Einige Länder forderten die Aussetzung von Strafen, falls die Grenzwerte für 2025 verfehlt würden. Das Bild war allerdings durchmischt. Frankreich argumentierte, dass das Geld den Herstellern bei der Transformation fehle. Schweden entgegnete, eine Aussetzung sei Wettbewerbsverzerrung, da sie jene bestrafe, die die Ziele einhielten.

Allgemeine Ausrichtung für weniger Mikroplastik

Die europäischen Umweltminister beschlossen am Dienstag zudem eine allgemeine Ausrichtung zu einer Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat (“plastic pellets“). Das Gesetz soll die Freisetzung in die Umwelt um bis zu 74 Prozent verringern. “Viel zu häufig landet Mikroplastik über unsere Äcker in unseren Lebensmitteln und damit auf unserem Teller”, kritisiert Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Mit der Verordnung soll eine Quelle für Mikroplastik geschlossen werden, ohne “zu mehr Papierkram bei Unternehmen und Aufwand bei Behörden zu führen”, sagt Lemke.

Der Rat hat dem Kommissionsvorschlag spezifische Verpflichtungen zur Beförderung von Kunststoffgranulat auf dem Seeweg hinzugefügt, beispielsweise in Frachtcontainern. Allerdings eben doch mit neuen Berichtspflichten, ladungsbezogenen und anderen technischen Informationen. Jedoch sollen die Verpflichtungen für den Seeverkehr erst ein Jahr später als für die anderen Verkehrssektoren (18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes) eingeführt werden. Die Trilogverhandlungen mit dem Europaparlament sollen im kommenden Jahr beginnen. luk

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Strompreiszone: Termin für Vorschlag zur Teilung steht

Ein wichtiges Datum für eine mögliche Trennung der deutschen Strompreiszone steht fest. Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber wollen ihren Bericht zur Überprüfung der Gebotszonen am 27. Januar vorlegen. Das wurde Table.Briefings aus Kreisen der Netzbetreiber bestätigt. Nach jahrelangen Vorarbeiten werden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) damit konkrete Empfehlungen zu einem möglichen Neuzuschnitt der Gebotszonen veröffentlichen.

Für Deutschland war im November noch eine Aufspaltung in zwei Preiszonen im Gespräch. Im Großhandel könnte Strom dadurch im Süden und Westen Deutschlands teurer werden als im Rest der Bundesrepublik. Ziel soll eine Linderung von Engpässen im Stromnetz sein. Im Entwurf ihres Wahlprogramms sprechen sich CDU/CSU für den Erhalt der deutschen Preiszone aus.

Nach der Veröffentlichung haben die Bundesregierung und die vier deutschen ÜNB sechs Monate Zeit, um die Gebotszone entweder neu aufzuteilen oder einen Aktionsplan vorzulegen, um die Netzengpässe aufzulösen. In den weiteren Entscheidungsprozess eingebunden sind ACER, der Rat der Mitgliedstaaten und die Kommission, die das letzte Wort hat. Experten rechnen damit, dass bis zu einer tatsächlichen Teilung der Gebotszone drei Jahre vergehen würden. ber

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AI Act: Arbeitgeber warnen vor Überregulierung im Arbeitsrecht

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnt in ihrem aktuellen Positionspapier vor einem deutschen Sonderweg bei der Umsetzung des AI Act im Arbeitsrecht. Pläne des Bundesarbeitsministeriums zu einem Beschäftigtendatengesetz nennt die BDA sogar “gefährlich” in dem Papier, das Table.Briefings exklusiv vorliegt.

“Die Betroffenenrechte sind bereits umfassend in der Datenschutz-Grundverordnung und im Bundesdatenschutzgesetz geregelt”, heißt es dort. Diese Gesetze legten bereits jetzt fest, welche Daten erhoben werden dürfen und stellten so sicher, dass Beschäftigte ihre Rechte im Beschäftigungskontext durchsetzen können. “Es braucht nicht noch mehr Regulierung, die die Nutzung von KI-Anwendungen weiter bremsen würde”, betont die BDA.

Der Referentenentwurf zum Beschäftigtendatengesetz des Bundesarbeitsministeriums hatte etwa strengere Auflagen bei der Datenerhebung und -verarbeitung sowie mehr Auskunftsrechte für Beschäftigte vorgesehen. Zudem sollten Betriebsräte beim KI-Einsatz mehr Mitbestimmungsrechte erhalten.

Sozialpartnervereinbarungen als Alternative

Insgesamt sollte die Bundesregierung Abweichungen bei der Umsetzung des AI Acts vermeiden, um eine einheitliche Umsetzung der Verordnung in Europa zu garantieren. Die BDA warnt, dass die deutsche Wirtschaft schon heute vorsichtig beim Einsatz von KI sei wegen der Regulierungen. Noch mehr Berichtspflichten könnten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ausbremsen. Wenn Deutschland das Produktivitätspotenzial von KI ausschöpfen wolle, müsse die Zahl der Unternehmen, die KI einsetzen, “massiv” steigen.

Zudem plädiert die BDA dafür, dass Sozialpartnervereinbarungen als geeignete Alternative zu den Verhaltenskodizes für generative KI anerkannt und gefördert werden. “Derartige Sozialpartnerregelungen für den Bereich der Arbeitswelt bieten maßgeschneiderte und praxisnahe Lösungen”, betont die BDA. Solche Vereinbarungen gibt es entweder auf Betriebs- oder Sektorebene. So haben die Sozialpartner auf europäischer Ebene im Mai etwa eine KI-Vereinbarung für die europäische Bankenbranche beschlossen. In Deutschland gibt es zudem viele Firmen, die auf Betriebsebene Bestimmungen dazu haben.

Die Zuständigkeiten in Deutschland müssten zudem schnell geklärt und noch vor Ablauf der Übergangsfristen eine Behörde als zentraler bundesweiter Ansprechpartner für Unternehmen bestimmt werden. lei

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EU-Rechnungshof: Vertragsverletzungsverfahren dauern zu lange

Der Europäische Rechnungshof kritisiert die EU-Kommission in einem neuen Bericht für die langsame Durchsetzung von EU-Recht. “Die Europäische Kommission hat zwar ihre Methoden zur Aufdeckung und Korrektur von Verstößen gegen das EU-Recht verbessert, es dauert mitunter aber immer noch Jahre, bis diese Verstöße behoben sind“, sagt das Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, Lefteris Christoforou.

2017 hatte sich die Kommission eigene Ziele gesetzt für die Kontrolle und Durchsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Laut Rechnungshof hätte sich die Bearbeitungszeit seither zwar im Durchschnitt verkürzt, aber die Benchmarks werden oft nicht erreicht. Im Durchschnitt dauerten Überprüfungen der Umsetzung von EU-Recht zwischen 2017 und 2020 laut der Analyse 13,1 Monate. Früher hätten sie dagegen mehr als 16 Monate gedauert. Der Zielwert, den die Kommission sich gegeben hatte, liegt bei sechs Monaten.

Konformitätsüberprüfung dauert mehr als zwei Jahre

Bei der Überprüfung der Konformität der nationalen Umsetzung von EU-Recht dauert es noch länger. Durchschnittlich 25,8 Monate waren es zwischen 2017 und 2020, was aber ebenfalls eine deutliche Reduktion im Vergleich zu den Jahren zuvor bedeutet.

Der Rechnungshof kritisiert, dass in vielen Generaldirektionen der Kommission kein systematisches Monitoring betrieben werde. Da bekannt ist, wann welche Richtlinien und Verordnungen in Kraft treten und umgesetzt werden müssen, müssten die Generaldirektionen eigentlich in der Lage sein, ihre personellen Kapazitäten entsprechend anzupassen. Dies geschieht aber laut Rechnungshof zu wenig.

EU-Pilot-Verfahren langsamer als gewollt

Der Rechnungshof untersuchte auch die Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission gegen Mitgliedsstaaten eingeleitet hat. Zwischen 2012 und 2023 hat die EU-Kommission mehr als 9.000 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das sind weniger als in den 2000er-Jahren. Zwischen 2000 und 2011 wurden 15.000 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Rückgang hing unter anderem mit der Einführung des EU-Piloten zusammen, der eine Durchsetzung des EU-Rechts im kooperativen Austausch zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ermöglichen sollte.

In beiden Verfahren identifiziert der Rechnungshof jedoch Bearbeitungsdefizite. Verfahren unter dem EU-Piloten benötigten 2023 im Durchschnitt 28,4 Monate, mehr als das Dreifache des Zielwerts von neun Monaten. Die Verantwortung dafür scheint bei der Kommission zu liegen. Die Mitgliedstaaten halten sich im Durchschnitt an die Vorgabe, ihre Antworten auf die Anfragen der Kommission binnen zehn Wochen zu schicken. Die Kommission braucht dann aber im Durchschnitt 64 Wochen (Wert für 2023), um die Antworten der Mitgliedstaaten zu prüfen. Der Benchmark der Kommission läge bei zehn Wochen.

1,6 Jahre für Vertragsverletzungsverfahren

Auch die Vertragsverletzungsverfahren dauern zu lange. 2023 dauerte es im Durchschnitt 1,6 Jahre, bis ein Verfahren beigelegt oder ans Gericht weitergezogen wurde. Der Benchmark liegt bei einem Jahr.

Die Verzögerungen werfen Fragen auf, insbesondere da Wirtschaftsakteure sich nach wie vor über einen fragmentierten Binnenmarkt beklagen. Für das neue Mandat hatte sich die Kommission die konsequente und einheitliche Anwendung von EU-Recht auf die Fahne geschrieben. Auf die Presseanfrage von Table.Briefings hat die Kommission vorerst nicht geantwortet. jaa

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Solar: Wachstum verlangsamt sich

Das Wachstum der Photovoltaik in der EU hat sich nach Branchenangaben in diesem Jahr abgeschwächt und braucht weitere politische Unterstützung, um die europäischen Ausbauziele sicher zu erreichen. Bis Ende des Jahres erwartet SolarPower Europe 65,5 Gigawatt neu installierte PV-Leistung, im Vorjahr waren es noch 62,8 GW und 2022 rund 41 GW. Damit sei das Wachstum von 53 auf gut 4 Prozent zurückgegangen, heißt es im neuen Marktbericht für 2024-2028. Nach Angaben des Verbands kommen damit Sondereffekte durch die hohen Energiepreise während der Energiekrise zum Erliegen.

Das Ziel aus REPowerEU von 750 GW installierter Leistung bis zum Ende des Jahrzehnts hält SolarPower Europe immer noch für erreichbar. “Wenn wir unsere Prognosen aber so schnell senken müssen wie zuletzt, könnten wir das Ziel für 2030 um etwa 100 Gigawatt verfehlen“, sagte der Datenexperte des Verbands, Michael Schmela. “Wir können uns für die Energiewende nicht nur auf Marktkräfte verlassen. Wir brauchen einen passenden politischen Rahmen“, sagte der Leiter Politik, Dries Acke.

Von zentraler Bedeutung hält Acke einen EU-Aktionsplan für Batterien, wie ihn auch das Bundeswirtschaftsministerium am Montag beim Energierat gefordert hatte. Bei Ausschreibungen für Systemdienstleistungen etwa seien Batterien immer noch benachteiligt. Ein weiteres Mittel gegen Zwangsabschaltungen sieht der Verband im Elektrifizierungsplan, den die Kommission angekündigt hat. Die stellvertretende Generaldirektorin für Energie, Mechthild Wörsdörfer, dämpfte allerdings die Hoffnungen. Für Technologien wie Speicher und Lastmanagement brauche es zunächst keine neuen Gesetzesvorschläge. ber

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EUDR: Parlament und Rat besiegeln Aufschub um ein Jahr

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament dafür gestimmt, den Anwendungsstart der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Zusätzliche inhaltliche Änderungen gibt es nicht. Die Abgeordneten im Plenum bestätigten damit das Ergebnis der Trilogverhandlungen, bei denen Berichterstatterin Christine Schneider (CDU) vergeblich darauf gepocht hatte, Lockerungen für Unternehmen in den Text aufzunehmen.

Auch der Rat stimmte am Mittwoch im schriftlichen Verfahren zu. Ab dem 30. Dezember 2025 müssen damit größere Unternehmen die neuen Regeln einhalten, Klein- und Kleinstunternehmen ein halbes Jahr später.

Damit richtet sich der Blick auf die Kommission, die bis dahin die Umsetzung der Regeln konkretisieren muss. Kurz nach der Trilogeinigung Anfang Dezember hatte sie den Start des IT-Systems verkündet, über das die Unternehmen ihre Erklärungen zur Sorgfaltspflicht einreichen müssen. Das Benchmarking, das jedem Herkunftsland eine Risikostufe zuweist, soll spätestens Mitte 2025 vorliegen. jd

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Türkei: Unterstützung bei Flüchtlingen, Uneinigkeit in Sachen Syrien

Bei einem Besuch in Ankara hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine weitere Annäherung an die Türkei sowie die Zahlung von einer Milliarde Euro für Flüchtlinge angekündigt. Das Geld soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden, erklärte sie nach einem Treffen mit Präsident Recep Tayyip Erdoğan. Die EU-Hilfe werde zur “Migrations- und Grenzverwaltung beitragen, einschließlich der freiwilligen Rückkehr syrischer Flüchtlinge”.

Erdoğan forderte die EU auf, die Beziehungen zur Türkei aufzuwerten und alle Beschränkungen aufzuheben. Zur Frage einer möglichen Rückkehr der syrischen Flüchtlinge in ihre Heimat äußerte er sich nicht. Die Türkei teilt eine lange Landgrenze mit Syrien und hat fast drei Millionen Flüchtlinge aus dem Nachbarland aufgenommen. Zudem hat sie die islamistischen HTS-Milizen unterstützt, die nun die Macht in Damaskus übernommen haben.

Über die weitere Entwicklung Syriens und des Nahen Ostens wurden sich Erdoğan und von der Leyen offenbar nicht einig. Die EU-Politikerin forderte, ein “Wiederaufleben” der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) zu verhindern. Dies sei eine reale Gefahr. “Die Einheit der Nation muss respektiert und die Minderheiten müssen geschützt werden”, betonte sie. Außerdem müsse die territoriale Integrität und Souveränität des Landes gewahrt bleiben.

Erdoğan schließt weitere Militäreinsätze nicht aus

Demgegenüber erklärte Erdoğan, es gebe in Syrien “keinen Platz” für den IS und die kurdische Terrorgruppe PKK. Weitere Militäreinsätze, wie zuletzt im Norden Syriens, schloss er nicht aus. Scharf verurteilte Erdoğan in seinem Statement, bei dem keine Fragen von Journalisten zugelassen waren, das Vorgehen Israels in Gaza. “Unsere europäischen Freunde müssen Druck auf die Regierung ausüben”, um die “Gräueltaten” zu beenden, forderte er.

Von der Leyen ging darauf in ihrer Erklärung nicht ein. Die deutsche CDU-Politikerin hat Israel stets gegen Kritik verteidigt, weshalb sie auch mit ihrem früheren EU-Außenbeauftragten Josep Borrell und dem ehemaligen Ratspräsidenten Charles Michel aneinandergeraten war. Bei einem gemeinsamen Besuch in Ankara 2021 kam es wegen der Sitzordnung sogar zum Eklat mit Michel; das so genannte “Sofagate” ist in die EU-Annalen eingegangen.

Dieses Mal war von der Leyen allein in die Türkei gereist – und bewältigte alle protokollarischen Hürden ohne Probleme. Allerdings zeichnet sich bereits neuer Streit über den Wiederaufbau Syriens an. Auch die Zukunft der Kurden und der christlichen Minderheit könnte für Ärger sorgen. ebo

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Europe.Table Redaktion

EUROPE.TABLE REDAKTION

Licenses:
    Liebe Leserin, lieber Leser,

    es klingt immer mehr wie eine Beschwörungsformel: Die EU stehe auf der Seite der Ukraine, so lange wie nötig und was auch immer es brauche, um Russlands Invasion zu beenden, schreibt António Costa vor dem Gipfel in seinem ersten Einladungsbrief als Ratspräsident. Ähnlich die Durchhalteparolen im Entwurf der Schlussfolgerungen. Russland dürfte nicht obsiegen, heißt es dort. Verwiesen wird auf die Milliarden aus den Windfall Profits von den blockierten russischen Staatsbankgeldern, die auch 2025 noch einmal reichlich fließen sollen.

    Gleichzeitig wird immer offener über Szenarien gesprochen, sollte Donald Trump gleich nach dem Amtsantritt im Januar die Ukraine an den Verhandlungstisch zwingen. Um die Vorbereitungen auf das Comeback des US-Präsidenten dürfte es auch bei einem Side Event gehen, das die Gipfeldramaturgie von António Costa unschön durcheinanderbringt. Eigentlich sollten die EU-Staats- und Regierungschefs heute Abend vor dem eigentlichen Gipfel mit den Kollegen der Kandidatenländer vom Westbalkan dinieren. Doch nun hat Nato-Generalsekretär Mark Rutte einen auserwählten Kreis zu einem Nebengipfel eingeladen: Olaf Scholz, Emmanuel Macron, Italiens Giorgia Meloni und der britische Außenminister David Lammy sollen sich in der Residenz des Niederländers mit Wolodymyr Selenskyj beraten.

    Gut möglich, dass die Nebenveranstaltung bei einigen für Verstimmung sorgt. Thema in der Residenz des Nato-Generalsekretärs ist zwar auch zusätzliche Militärhilfe für die Abwehr russischer Luftangriffe. Die Verbündeten der Ukraine haben da allerdings nicht mehr viel in der Pipeline. Im Vordergrund dürften deshalb Vorbereitungen für eine mögliche Friedenskonferenz stehen, sowie die Frage von Sicherheitsgarantien und von europäischen Schutztruppen. Wladimir Putin könnte diese widersprüchlichen Signale durchaus als Aufmunterung sehen, seinen Vernichtungskrieg noch entschlossener weiterzuführen.

    Ihr
    Stephan Israel
    Bild von Stephan  Israel

    Analyse

    Berichtspflichten: Wie Deutschland die CSRD abschwächen will

    Die Bundesregierung hat der EU-Kommission Vorschläge unterbreitet, wie die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen abgeschwächt werden sollten. In dem Schreiben, das Table.Briefings exklusiv vorliegt, fordern sie eine Verschiebung der CSRD-Richtlinie um zwei Jahre und eine Eingrenzung des Adressatenkreises. Unterzeichnet wurde das Papier von Justizminister Volker Wissing, Finanzminister Jörg Kukies, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Arbeitsminister Hubertus Heil.

    Mit dem Schreiben an Finanzkommissarin Maria Luís Albuquerque und Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis will die Bundesregierung die laufenden Arbeiten in der EU-Kommission beeinflussen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ein sogenanntes Omnibus-Gesetz angekündigt, um die ESG-Berichtspflichten zu bündeln. Der Vorschlag ist derzeit für Ende Februar vorgesehen.

    Die im Schreiben der Minister enthaltene Liste nimmt vor allem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ins Visier. Mit dieser will die EU europaweit sukzessive rund 50.000 Unternehmen dazu verpflichten, umfangreiche Daten offenzulegen. Die CSRD ist Teil des Green Deals, mit dem der Kontinent bis 2050 klimaneutral werden soll.

    Nur große Unternehmen sollen berichten müssen

    Hintergrund der Initiative der vier Minister ist, dass die CSRD-Berichtspflichten von vielen Unternehmen und Verbänden als zu kleinteilig und ambitioniert kritisiert wird; die Regulierung würde tatsächliche Innovationen verhindern und mehr Bürokratie aufbauen, so eine verbreitete Klage. Der ehemalige und federführende Justizminister Marco Buschmann hatte keinen Hehl daraus gemacht, die CSRD in Deutschland eigentlich nicht umsetzen zu wollen. 

    Konkret schlagen die Minister jetzt diese Punkte vor:

    • Verschiebung der Berichtspflichten für große Unternehmen. Wer nach aktuellem Stand ab dem Finanzjahr 2025 zu berichten hat, soll seinen Bericht erstmals für das Finanzjahr 2027 einreichen müssen. In Deutschland betreffe dies mehr als 13.000 Firmen. Die Zulieferer dieser Unternehmen würden von einem ausbleibenden Trickle-Down-Effekt ebenfalls profitieren, so das Schreiben. Kleinere Unternehmen, die ab 2026 berichten müssen, sollten ebenfalls zwei Jahre mehr Zeit bekommen.
    • Anhebung der Definition “großer” Unternehmen. Das Papier schlägt vor, sich bei der CSRD nach dem im EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) festgelegten Kriterium zu richten. Demnach sei groß, wer einen Netto-Umsatz von 450 Millionen Euro (und nicht wie bislang 50 Millionen) erwirtschaftet sowie 1000 Mitarbeiter beschäftigt (und nicht 250). Diese Veränderung würde die Zahl der bald berichtspflichtigen Unternehmen ebenfalls reduzieren.
    • ESEF-Format nur für die Offenlegung. Unternehmen sollen das digitale “European Single Electronic Format” nach dem Willen der EU bereits bei der Erstellung ihrer Berichte anwenden. Die Bundesregierung schlägt jetzt vor, ESEF nur für veröffentlichte Reports vorzuschreiben. Zwar erlaubt das Format vielfältige Verknüpfungen innerhalb von Dokumenten und verspricht neue Erkenntnisse darüber, wie nachhaltig eine Firma bereits ist. In den letzten Monaten hatten sich aber selbst Konzerne und zahlreiche Verbände gegen die aufwendige Technik ausgesprochen.
    • Reduzierung der Datenpunkte. Mehr als 1000 ausgewählte Daten müssten Unternehmen für ihre Reports erheben, so die Regierung. Damit sollen sie belegen, wie hoch ihre Treibhausgasemissionen sind oder wie stark sie zum Verlust der Artenvielfalt beitragen. Diese Zahl sollte “signifikant reduziert” werden, so das Papier. Konkret heißt es, dass die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch den aktuellen Entwurf des Standards ersetzt werden könnte, der für große KMU gilt. Dieser sähe eine Reduzierung der Kriterien um etwa die Hälfte vor.
    • Vermeidung zusätzlicher Taxonomie-Pflichten. Dazu zählt das Papier etwa die “Green Asset Ratio” (GAR) im Finanzsektor auf, eine Kennziffer, die seit diesem Jahr belegen soll, wie groß der nachhaltige Anteil an der Bilanzsumme etwa eines Finanzinstituts ist. Banken haben das kritisiert, weil die Kennziffer keine geeignete Steuerung der Transformation ermögliche.

    Die CSRD ist Anfang 2023 in der EU in Kraft getreten, die Mitgliedsstaaten hatten bis Juli 2024 Zeit, sie in nationale Gesetze zu überführen. In Deutschland hängt das Umsetzungsgesetz seit dem Ende der Ampel-Koalition im Parlament fest, weil sich keine Mehrheit für eine Verabschiedung des aktuellen Entwurfs findet. Wahrscheinlich ist, dass die Arbeit daran von der kommenden Bundesregierung und dem nächsten Bundestag übernommen werden muss – und somit erst im Herbst 2025 verabschiedet werden kann.

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    Schweiz-EU: Verhandlungen sind “auf der Zielgeraden”

    Eigentlich muss die Schweizer Regierung dem Deal an ihrer Sitzung am Freitag nur noch zustimmen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will am Samstag anreisen und mit Bundespräsidentin Viola Amherd in Bern die politische Einigung über die sogenannte Paketlösung mit verbindlichen Regeln für den Schweizer Zugang zum EU-Binnenmarkt und dem neuen Marktzugangsabkommen verkünden. Das ist zumindest der Plan. Denn es ist mit der Schweiz schon einmal schiefgegangen: 2021 machte die Schweizer Regierung in letzter Minute einen Rückzieher und verließ den Verhandlungstisch.

    Deshalb Vorsicht und Vorbehalte in Brüssel bis zuletzt: Der zuständige EU-Kommissar Maroš Šefčovič hat am Dienstag beim Allgemeinen Rat über den Stand der Verhandlungen informiert, doch der ungarische Ratsvorsitz und die EU-Kommission gaben sich im Anschluss bedeckt. Letzte technische und politische Gespräche liefen noch, ein Abschluss vor Jahresende sei aber in Reichweite. Staatsministerin Anna Lührmann zeigte sich hingegen “sehr optimistisch”, dass es klappt. Die Verhandlungen befänden sich auf der “Zielgeraden”.

    Streitpunkt Freizügigkeit

    Das Ziel ist ähnlich wie beim gescheiterten Rahmenabkommen, nur ist die jetzt angestrebte Paketlösung deutlich umfassender. Die EU macht seit über zehn Jahren neue Binnenmarktabkommen von Regeln für die Streitschlichtung abhängig und warnt zudem vor einer Erosion des sektoriellen Binnenmarktzugangs der Schweiz, der auf einem Dickicht von über 120 bilateralen Abkommen basiert. Neu soll ein Schiedsgericht bei Streitigkeiten entscheiden, wobei der EuGH das letzte Wort hat, wenn es um reines EU-Recht geht. Zudem soll die Schweiz künftig dynamisch neues EU-Recht übernehmen. Die bestehenden Abkommen sind weitgehend statisch und auf dem Stand Ende 1990er-Jahre, als die EU noch auf einen Vollbeitritt der Schweiz hoffte.

    Teil des Pakets ist diesmal zusätzlich ein neues Marktzugangsabkommen beim Strom sowie ein Gesundheitsabkommen und ein Abkommen zur Lebensmittelsicherheit. Die größte Hürde war bis zuletzt die Personenfreizügigkeit, wo die Schweiz Ausnahmen durchsetzen konnte, aber auch Zugeständnisse machen musste. Zwar kann die Schweiz nicht länger diskriminieren und muss auch EU-Bürgern aus den neuen Mitgliedstaaten nach fünf Jahren den Status als Daueraufenthalter gewähren. Das gilt aber nur für Europäer, die ohne Unterbrechung gearbeitet und keine Sozialhilfe bezogen haben. Außerdem darf die Schweiz weiterhin straffällig gewordene EU-Bürger abschieben, wenn diese schwere Delikte begangen haben.

    Zuwanderungsregeln per Schiedsgericht

    Die Schweiz bemühte sich in den Verhandlungen zudem um eine Schutzklausel, um die hohe Nettozuwanderung aus der EU ab einer gewissen Höhe beschränken zu können. Die EU-Kommission lehnte zwar eine einseitige Schutzklausel ab, zeigte sich aber mit Blick auf die zuwanderungskritische Stimmung in der Schweiz zuletzt bereit für einen Mechanismus, bei dem am Ende ein Schiedsgericht über die Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen entscheiden würde. Im Gegenzug setzte die EU durch, dass die Schweiz auf höhere Studiengebühren für Studierende aus den EU-Staaten verzichtet.

    Das Stromabkommen ist mit Blick auf die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit von großem Interesse für die Schweizer Regierung. Doch einige Konzessionen sind innenpolitisch heikel. So muss die Schweiz als Preis für den gleichberechtigten Zugang zum Strombinnenmarkt der EU ihren Markt liberalisieren und auch Haushalten die Wahlfreiheit gewähren.

    Subventionskontrolle im Stromsektor

    Neu muss die Schweiz auf nationaler Ebene eine Subventionskontrolle einrichten, was bei den Kantonen auf Kritik stößt, die oft Teilhaber an Stromerzeugern sind. Aus deutscher Sicht problematisch waren zuletzt die staatlich finanzierten Reservekraftwerke und Winterreserven, da diese als wettbewerbsverzerrend gelten. Geregelt werden mussten auch die Übergangsfristen und Kompensationszahlungen für die Schweizer Langzeitverträge mit französischen Atomkraftbetreibern.

    Bei den letzten Verhandlungen zwischen EU-Kommissar Maroš Šefčovič und dem Schweizer Außenminister Ignazio Cassis dürfte es vor allem noch um Geld gehen. Die Schweiz hat bisher nur lückenhaft Beiträge zur Kohäsionspolitik der EU beigetragen. Neu muss die Schweiz wie die EWR-Efta-Staaten jährliche Beiträge leisten, als eine Art Eintrittspreis für den EU-Binnenmarkt. Der Betrag soll dem Vernehmen nach knapp unter 400 Millionen Euro pro Jahr liegen, vergleichbar mit dem Beitrag Norwegens.

    Linke und Rechte mobilisieren gegen Paket

    Die Schweizer Regierung setzte beim zweiten Anlauf auf die Paketlösung, in der Hoffnung auf mehr Spielraum für Kompromisse. Bei einer künftigen Volksabstimmung bietet das Paket allerdings auch viel mehr Angriffspunkte. Die Gegner im linken und im rechten politischen Spektrum laufen bereits Sturm. Die Gewerkschaften befürchten trotz Zugeständnissen der EU eine Aufweichung des Schweizer Lohnschutzes, während die Nationalkonservativen grundsätzlich gegen den “Kolonialvertrag” sind.

    Dem Vernehmen nach erwägt man in Bern, die einzelnen Bestandteile des umfassenden Deals getrennt zur Abstimmung zu bringen. Die politische Einigung ist absehbar, doch ob das Paket mit der Streitschlichtung und den neuen Abkommen 2027 oder 2028 tatsächlich in Kraft tritt, ist offen.

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    Portugiesin Anjinho wird neue EU-Bürgerbeauftragte

    Die Portugiesin Teresa Anjinho wird neue EU-Ombudsfrau. Am Dienstag wählten die Europaabgeordneten sie im zweiten Wahlgang zur neuen Europäischen Bürgerbeauftragten. Auch im ersten Wahlgang bei der geheimen Abstimmung hatte Anjinho die meisten Stimmen bekommen, jedoch noch keine absolute Mehrheit erreicht. Die 40-Jährige löst damit die Irin Emily O’Reilly ab. Am 27. Februar wird Anjinho ihr Amt in Brüssel antreten.

    Dann wird sie dafür zuständig sein, Beschwerden von Bürgern zu Intransparenz oder Missständen in den EU-Institutionen nachzugehen. Außerdem kann die Europäische Bürgerbeauftragte selbst Untersuchungen initiieren.

    Bislang ist Anjinho Mitglied im Überwachungsausschuss der Anti-Betrugsbehörde Olaf und war bis 2022 stellvertretende Bürgerbeauftragte in Portugal. In ihrem Lebenslauf zur Bewerbung auf das neue Amt bezeichnete sie sich als unabhängige Menschenrechtsexpertin und Forscherin. Vorher arbeitete die studierte Juristin unter anderem als Staatssekretärin für Justiz und als Dozentin für Frauenrechte und Menschenrechte an verschiedenen Universitäten.

    Anjinho will Unterrepräsentierte ansprechen

    Bei ihrer Anhörung vor dem zuständigen Petitionsausschuss Anfang Dezember kündigte Anjinho an, die effiziente Bearbeitung von Beschwerden zur Priorität zu machen. Darüber hinaus wolle sie “vulnerable und unterrepräsentierte Gruppen erreichen und die Zugänglichkeit von Informationen verbessern”. Eine Beschwerde sei mehr als ein Ausdruck von Unzufriedenheit, “es ist ein Akt von Vertrauen, ein Glaube daran, dass Institutionen zuhören, verstehen und eine Lösung finden können.”

    Für den auf fünf Jahre befristeten Posten hatten zudem die Deutsch-Österreicherin Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte kandidiert, Reinier van Zutphen aus den Niederlanden, Julia Laffranque aus Estland, sowie die Italiener Emilio De Capitani und Marino Fardelli.

    Anjinho war neben der Estin Laffranque die Favoritin der EVP-Fraktion gewesen. Auch Renew hatte im Vorfeld Anjinho favorisiert, neben dem Niederländer Zutphen. Zutphen hätten auch die Grünen gerne als Gewinner gesehen; bei der Abstimmung erhielt er in beiden Wahlgängen die zweitmeisten Stimmen.

    O’Reilly hat Amt geprägt

    Die CDU-Europaabgeordnete Alexandra Mehnert begrüßte die Wahl von Anjinho, weil sie die für das Amt nötigen Voraussetzungen einer “exzellenten juristischen Qualifikation” und den direkten Kontakt zu Bürgern mitbringe. Der SPD-Abgeordnete René Repasi erwartet von ihr, dass sie sich wie O’Reilly “nicht von den Mächtigen und einflussreichen Personen im Brüsseler Machtapparat einschüchtern lässt”.

    Auch Linken-Ko-Fraktionschef Martin Schirdewan erwähnte das Erbe der Amtsvorgängerin O’Reilly: “Teresa Anjinho tritt in große Fußstapfen. Sie wird weiter für mehr Transparenz in den Institutionen kämpfen müssen und die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger vertreten, um damit die Glaubwürdigkeit europäischer Politik wieder zu stärken.

    Die jetzige Ombudsfrau O’Reilly hat sich seit ihrem Amtsantritt 2013 einen Namen gemacht, zielstrebig und konsequent mehr Transparenz von den EU-Institutionen einzufordern. In einer am Dienstag mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung über O’Reillys Arbeit im Jahr 2023 lobten die Parlamentarier die Irin für ihre “bemerkenswerte Arbeit und ihre unermüdlichen Anstrengungen“.

    Unbeirrt Druck auf die EU-Institutionen erzeugen

    In der Affäre um die SMS zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla im Zusammenhang mit dem Kauf von Corona-Impfstoffen bewertete O’Reilly 2022 das Verhalten der EU-Kommission als “Missstand in der Verwaltungstätigkeit”. Die Kommission hatte eine Anfrage zur Offenlegung der SMS abgelehnt und dies damit begründet, dass SMS nicht zu den Dokumenten zählten, die sie speichern würde. O’Reilly forderte die Kommission auf, explizit nach den SMS zu suchen. Die Behörde teilte daraufhin aber nicht mit, ob sie wirklich gesucht hat. Die Ombudsfrau blieb bei ihren Vorwürfen und formulierte Empfehlungen für alle EU-Verwaltungen, wie arbeitsbezogene SMS als offizielle EU-Dokumente zu speichern seien.

    Auch in Interviews mit Medien sprach die Irin, die 2019 wiedergewählt worden war, öffentlich über unzulängliches Verhalten der EU-Organe. Etwa nach dem Korruptionsskandal im Parlament, der ihrer Ansicht nach auch passieren konnte, weil bestehende Regeln nicht durchgesetzt und überwacht wurden.

    Trotz ihrer Kritik sprach sie in ihrer Abschiedsrede vor dem EP am Montagabend auch von “vielen positiven Entwicklungen in der EU-Verwaltung” in den vergangenen Jahren. Als Beispiele nannte sie einen verschärften Verhaltenskodex für Kommissare und ein größeres Bewusstsein für “potenziellen Schaden” durch den Drehtür-Effekt, also wenn Politiker nach ihrem Mandat in die Wirtschaft wechseln. Darauf kann Anjinho aufbauen, wenn sie im kommenden Jahr der neue “EU watchdog” ist, wie das Amt auf Englisch auch bezeichnet wird. Marion Bergermann

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    DSA: Kommission untersucht Empfehlungssysteme bei Tiktok

    Die Kommission verschärft ihr Vorgehen gegen Tiktok und leitet wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) ein förmliches Untersuchungsverfahren gegen die Plattform ein. Dabei geht es um die Verpflichtung von Tiktok, systemische Risiken im Zusammenhang mit der Integrität von Wahlen ordnungsgemäß zu bewerten und abzumildern.

    Konkreter Anlass für die Untersuchung waren die jüngsten Präsidentschaftswahlen in Rumänien, die das dortige Verfassungsgericht inzwischen annulliert hat. Dabei hat die Kommission auch die kommenden Wahlen in Kroatien (Präsidentschaft, 29. Dezember 2024) und Deutschland (Bundestag, 23. Februar 2025) im Blick. Das Thema “Desinformationen auf Social-Media-Plattformen wie Tiktok und damit verbundene Risiken für die Integrität von Wahlen in Europa” war am Dienstag auch Gegenstand einer Debatte im Parlament.

    Im Visier sind Empfehlungssysteme und bezahlte politische Werbung

    Grundlage für die Untersuchung seien Informationen, die aus freigegebenen Geheimdienstberichten der rumänischen Behörden sowie aus Berichten Dritter stammen, teilte die Kommission mit. Die Untersuchung stütze sich auch auf die Analyse der von Tiktok in den Jahren 2023 und 2024 vorgelegten Risikobewertungsberichte, Antworten auf die Auskunftsersuchen der Kommission und die von Tiktok vorgelegten internen Unterlagen. In dem Verfahren konzentriert sich die Kommission auf zwei Aspekte:

    Auch Coimisiún na Meán, Koordinator für digitale Dienste in Irland, ist an der Untersuchung beteiligt, denn Irland ist das Land der Niederlassung von Tiktok in der EU.

    Tiktok kooperiert

    Beamte der Kommission bescheinigen immer wieder, dass Tiktok durchaus kooperiere. Eine Sprecherin des Unternehmens bekräftigt: “Wir haben die Integrität unserer Plattform bereits in über 150 Wahlen weltweit bewahrt und arbeiten weiterhin aktiv daran, diese branchenweiten Herausforderungen zu meistern.” Was Tiktok unternommen hat, hat das Unternehmen hier dargelegt.

    Das Unternehmen verbiete politische Anzeigen auf seiner Seite in den Nutzungsbedingungen und entferne jene Inhalte proaktiv, “die gegen unsere Richtlinien zu Fehlinformationen, Belästigung und Hassrede verstoßen”, betonte eine Sprecherin. Doch der Kommission reicht das nicht aus.

    Kontroverse Debatte im Parlament

    Tatsächlich ist Tiktok mitnichten die einzige Plattform, die mit Desinformation zu kämpfen hat. Und auch gegen X und Meta hat die Kommission Verfahren angestrengt. Das wurde auch in der Parlamentsdebatte deutlich, in der Vizepräsidentin Henna Virkkunen den Abgeordneten von der Einleitung des Verfahrens gegen Tiktok berichtete. Obwohl aus dem ursprünglichen Titel der Debatte der Verweis auf X gestrichen wurde und nur noch Tiktok auf der Agenda stand, waren auch X und dessen Eigentümer Elon Musk zentraler Bestandteil der Diskussion.

    Im Wesentlichen teilte sich die Debatte in zwei Seiten auf. Auf der einen argumentierten Abgeordnete von EVP, S&D, Grüne und Renew, dass die Integrität des Debattenraums geschützt werden müsse, um die Demokratie zu schützen – auch vor dem Einfluss ausländischer Kräfte. Die andere Seite argumentierte, dass die Kommission bei der Durchsetzung des DSA die Meinungsfreiheit einschränke, die Bürger entmachte und die Demokratie zerstöre. Ein Kompromiss war in der stundenlangen Debatte nicht in Sicht. vis

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    Umweltrat: Polen lehnt 90 Prozent CO₂-Reduktion bis 2040 ab

    90 Prozent Treibhausgasreduktion im Vergleich zu 1990, wie von der EU-Kommission als Klimaziel für 2040 vorgeschlagen, ist für Polen nur “schwer zu akzeptieren”. Das machte Polens Klima- und Umweltministerin Paulina Hennig-Kloska schon vor Beginn des Umweltrates in Brüssel deutlich. “Wir haben unterschiedliche Ausgangspunkte und historische Gegebenheiten, wir haben unterschiedliche Pro-Kopf-Einkommen – all das sollte bei den Zielen auf dem Weg zur Klimaneutralität berücksichtigt werden.”

    Polen übernimmt im Januar den Vorsitz im Rat und wird maßgeblich dafür verantwortlich sein, die Position der Mitgliedstaaten zu verhandeln. Klimakommissar Wopke Hoekstra machte vor den Umweltministern noch einmal klar, dass er schnellstmöglich im kommenden Jahr eine entsprechende Anpassung des EU-Klimagesetzes vorlegen wird. Dies werde ein Emissionsreduktionsziel von 90 Prozent beinhalten.

    Zahlreiche Länder unterstützen den Kommissionsvorschlag, verlangen von Brüssel aber eine starke Kopplung von Industrie- und Klimapolitik. Italien beispielsweise knüpft seine Unterstützung daran, dass die Auswirkungen des neuen Klimaziels auf die Industrie und die soziale Lage der Menschen zunächst überprüft werden. Deutschland hat noch keine geeinte Position.

    ETS 2 und Flottenregulierung im Fokus

    Zwei eigentlich längst beschlossene Themen rückten kurzfristig in den Fokus der Gespräche beim letzten Umweltrat des Jahres. Tschechien fordert, unterstützt von weiteren Ländern, eine Verschiebung des Emissionshandels für Verkehrskraftstoffe und Heizen (ETS 2) um ein Jahr auf 2028. Außerdem soll der ETS 2 um weitere Schutzmechanismen gegen Preissprünge ergänzt werden. Es sei nicht klar, wie der Preis bei maximal 45 Euro pro Tonne gehalten werden solle, kritisierte Tschechiens Umweltminister Petr Hladík. Auch dies dürfte auf offene Ohren in Polen stoßen – in Warschau fürchtet man zusätzliche soziale Belastungen durch den erweiterten CO₂-Preis.

    Auch die CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw wurden erneut diskutiert. Einige Länder forderten die Aussetzung von Strafen, falls die Grenzwerte für 2025 verfehlt würden. Das Bild war allerdings durchmischt. Frankreich argumentierte, dass das Geld den Herstellern bei der Transformation fehle. Schweden entgegnete, eine Aussetzung sei Wettbewerbsverzerrung, da sie jene bestrafe, die die Ziele einhielten.

    Allgemeine Ausrichtung für weniger Mikroplastik

    Die europäischen Umweltminister beschlossen am Dienstag zudem eine allgemeine Ausrichtung zu einer Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat (“plastic pellets“). Das Gesetz soll die Freisetzung in die Umwelt um bis zu 74 Prozent verringern. “Viel zu häufig landet Mikroplastik über unsere Äcker in unseren Lebensmitteln und damit auf unserem Teller”, kritisiert Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Mit der Verordnung soll eine Quelle für Mikroplastik geschlossen werden, ohne “zu mehr Papierkram bei Unternehmen und Aufwand bei Behörden zu führen”, sagt Lemke.

    Der Rat hat dem Kommissionsvorschlag spezifische Verpflichtungen zur Beförderung von Kunststoffgranulat auf dem Seeweg hinzugefügt, beispielsweise in Frachtcontainern. Allerdings eben doch mit neuen Berichtspflichten, ladungsbezogenen und anderen technischen Informationen. Jedoch sollen die Verpflichtungen für den Seeverkehr erst ein Jahr später als für die anderen Verkehrssektoren (18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes) eingeführt werden. Die Trilogverhandlungen mit dem Europaparlament sollen im kommenden Jahr beginnen. luk

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    Strompreiszone: Termin für Vorschlag zur Teilung steht

    Ein wichtiges Datum für eine mögliche Trennung der deutschen Strompreiszone steht fest. Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber wollen ihren Bericht zur Überprüfung der Gebotszonen am 27. Januar vorlegen. Das wurde Table.Briefings aus Kreisen der Netzbetreiber bestätigt. Nach jahrelangen Vorarbeiten werden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) damit konkrete Empfehlungen zu einem möglichen Neuzuschnitt der Gebotszonen veröffentlichen.

    Für Deutschland war im November noch eine Aufspaltung in zwei Preiszonen im Gespräch. Im Großhandel könnte Strom dadurch im Süden und Westen Deutschlands teurer werden als im Rest der Bundesrepublik. Ziel soll eine Linderung von Engpässen im Stromnetz sein. Im Entwurf ihres Wahlprogramms sprechen sich CDU/CSU für den Erhalt der deutschen Preiszone aus.

    Nach der Veröffentlichung haben die Bundesregierung und die vier deutschen ÜNB sechs Monate Zeit, um die Gebotszone entweder neu aufzuteilen oder einen Aktionsplan vorzulegen, um die Netzengpässe aufzulösen. In den weiteren Entscheidungsprozess eingebunden sind ACER, der Rat der Mitgliedstaaten und die Kommission, die das letzte Wort hat. Experten rechnen damit, dass bis zu einer tatsächlichen Teilung der Gebotszone drei Jahre vergehen würden. ber

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    AI Act: Arbeitgeber warnen vor Überregulierung im Arbeitsrecht

    Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnt in ihrem aktuellen Positionspapier vor einem deutschen Sonderweg bei der Umsetzung des AI Act im Arbeitsrecht. Pläne des Bundesarbeitsministeriums zu einem Beschäftigtendatengesetz nennt die BDA sogar “gefährlich” in dem Papier, das Table.Briefings exklusiv vorliegt.

    “Die Betroffenenrechte sind bereits umfassend in der Datenschutz-Grundverordnung und im Bundesdatenschutzgesetz geregelt”, heißt es dort. Diese Gesetze legten bereits jetzt fest, welche Daten erhoben werden dürfen und stellten so sicher, dass Beschäftigte ihre Rechte im Beschäftigungskontext durchsetzen können. “Es braucht nicht noch mehr Regulierung, die die Nutzung von KI-Anwendungen weiter bremsen würde”, betont die BDA.

    Der Referentenentwurf zum Beschäftigtendatengesetz des Bundesarbeitsministeriums hatte etwa strengere Auflagen bei der Datenerhebung und -verarbeitung sowie mehr Auskunftsrechte für Beschäftigte vorgesehen. Zudem sollten Betriebsräte beim KI-Einsatz mehr Mitbestimmungsrechte erhalten.

    Sozialpartnervereinbarungen als Alternative

    Insgesamt sollte die Bundesregierung Abweichungen bei der Umsetzung des AI Acts vermeiden, um eine einheitliche Umsetzung der Verordnung in Europa zu garantieren. Die BDA warnt, dass die deutsche Wirtschaft schon heute vorsichtig beim Einsatz von KI sei wegen der Regulierungen. Noch mehr Berichtspflichten könnten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ausbremsen. Wenn Deutschland das Produktivitätspotenzial von KI ausschöpfen wolle, müsse die Zahl der Unternehmen, die KI einsetzen, “massiv” steigen.

    Zudem plädiert die BDA dafür, dass Sozialpartnervereinbarungen als geeignete Alternative zu den Verhaltenskodizes für generative KI anerkannt und gefördert werden. “Derartige Sozialpartnerregelungen für den Bereich der Arbeitswelt bieten maßgeschneiderte und praxisnahe Lösungen”, betont die BDA. Solche Vereinbarungen gibt es entweder auf Betriebs- oder Sektorebene. So haben die Sozialpartner auf europäischer Ebene im Mai etwa eine KI-Vereinbarung für die europäische Bankenbranche beschlossen. In Deutschland gibt es zudem viele Firmen, die auf Betriebsebene Bestimmungen dazu haben.

    Die Zuständigkeiten in Deutschland müssten zudem schnell geklärt und noch vor Ablauf der Übergangsfristen eine Behörde als zentraler bundesweiter Ansprechpartner für Unternehmen bestimmt werden. lei

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    EU-Rechnungshof: Vertragsverletzungsverfahren dauern zu lange

    Der Europäische Rechnungshof kritisiert die EU-Kommission in einem neuen Bericht für die langsame Durchsetzung von EU-Recht. “Die Europäische Kommission hat zwar ihre Methoden zur Aufdeckung und Korrektur von Verstößen gegen das EU-Recht verbessert, es dauert mitunter aber immer noch Jahre, bis diese Verstöße behoben sind“, sagt das Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, Lefteris Christoforou.

    2017 hatte sich die Kommission eigene Ziele gesetzt für die Kontrolle und Durchsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Laut Rechnungshof hätte sich die Bearbeitungszeit seither zwar im Durchschnitt verkürzt, aber die Benchmarks werden oft nicht erreicht. Im Durchschnitt dauerten Überprüfungen der Umsetzung von EU-Recht zwischen 2017 und 2020 laut der Analyse 13,1 Monate. Früher hätten sie dagegen mehr als 16 Monate gedauert. Der Zielwert, den die Kommission sich gegeben hatte, liegt bei sechs Monaten.

    Konformitätsüberprüfung dauert mehr als zwei Jahre

    Bei der Überprüfung der Konformität der nationalen Umsetzung von EU-Recht dauert es noch länger. Durchschnittlich 25,8 Monate waren es zwischen 2017 und 2020, was aber ebenfalls eine deutliche Reduktion im Vergleich zu den Jahren zuvor bedeutet.

    Der Rechnungshof kritisiert, dass in vielen Generaldirektionen der Kommission kein systematisches Monitoring betrieben werde. Da bekannt ist, wann welche Richtlinien und Verordnungen in Kraft treten und umgesetzt werden müssen, müssten die Generaldirektionen eigentlich in der Lage sein, ihre personellen Kapazitäten entsprechend anzupassen. Dies geschieht aber laut Rechnungshof zu wenig.

    EU-Pilot-Verfahren langsamer als gewollt

    Der Rechnungshof untersuchte auch die Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission gegen Mitgliedsstaaten eingeleitet hat. Zwischen 2012 und 2023 hat die EU-Kommission mehr als 9.000 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das sind weniger als in den 2000er-Jahren. Zwischen 2000 und 2011 wurden 15.000 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Rückgang hing unter anderem mit der Einführung des EU-Piloten zusammen, der eine Durchsetzung des EU-Rechts im kooperativen Austausch zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ermöglichen sollte.

    In beiden Verfahren identifiziert der Rechnungshof jedoch Bearbeitungsdefizite. Verfahren unter dem EU-Piloten benötigten 2023 im Durchschnitt 28,4 Monate, mehr als das Dreifache des Zielwerts von neun Monaten. Die Verantwortung dafür scheint bei der Kommission zu liegen. Die Mitgliedstaaten halten sich im Durchschnitt an die Vorgabe, ihre Antworten auf die Anfragen der Kommission binnen zehn Wochen zu schicken. Die Kommission braucht dann aber im Durchschnitt 64 Wochen (Wert für 2023), um die Antworten der Mitgliedstaaten zu prüfen. Der Benchmark der Kommission läge bei zehn Wochen.

    1,6 Jahre für Vertragsverletzungsverfahren

    Auch die Vertragsverletzungsverfahren dauern zu lange. 2023 dauerte es im Durchschnitt 1,6 Jahre, bis ein Verfahren beigelegt oder ans Gericht weitergezogen wurde. Der Benchmark liegt bei einem Jahr.

    Die Verzögerungen werfen Fragen auf, insbesondere da Wirtschaftsakteure sich nach wie vor über einen fragmentierten Binnenmarkt beklagen. Für das neue Mandat hatte sich die Kommission die konsequente und einheitliche Anwendung von EU-Recht auf die Fahne geschrieben. Auf die Presseanfrage von Table.Briefings hat die Kommission vorerst nicht geantwortet. jaa

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    Solar: Wachstum verlangsamt sich

    Das Wachstum der Photovoltaik in der EU hat sich nach Branchenangaben in diesem Jahr abgeschwächt und braucht weitere politische Unterstützung, um die europäischen Ausbauziele sicher zu erreichen. Bis Ende des Jahres erwartet SolarPower Europe 65,5 Gigawatt neu installierte PV-Leistung, im Vorjahr waren es noch 62,8 GW und 2022 rund 41 GW. Damit sei das Wachstum von 53 auf gut 4 Prozent zurückgegangen, heißt es im neuen Marktbericht für 2024-2028. Nach Angaben des Verbands kommen damit Sondereffekte durch die hohen Energiepreise während der Energiekrise zum Erliegen.

    Das Ziel aus REPowerEU von 750 GW installierter Leistung bis zum Ende des Jahrzehnts hält SolarPower Europe immer noch für erreichbar. “Wenn wir unsere Prognosen aber so schnell senken müssen wie zuletzt, könnten wir das Ziel für 2030 um etwa 100 Gigawatt verfehlen“, sagte der Datenexperte des Verbands, Michael Schmela. “Wir können uns für die Energiewende nicht nur auf Marktkräfte verlassen. Wir brauchen einen passenden politischen Rahmen“, sagte der Leiter Politik, Dries Acke.

    Von zentraler Bedeutung hält Acke einen EU-Aktionsplan für Batterien, wie ihn auch das Bundeswirtschaftsministerium am Montag beim Energierat gefordert hatte. Bei Ausschreibungen für Systemdienstleistungen etwa seien Batterien immer noch benachteiligt. Ein weiteres Mittel gegen Zwangsabschaltungen sieht der Verband im Elektrifizierungsplan, den die Kommission angekündigt hat. Die stellvertretende Generaldirektorin für Energie, Mechthild Wörsdörfer, dämpfte allerdings die Hoffnungen. Für Technologien wie Speicher und Lastmanagement brauche es zunächst keine neuen Gesetzesvorschläge. ber

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    EUDR: Parlament und Rat besiegeln Aufschub um ein Jahr

    Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament dafür gestimmt, den Anwendungsstart der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Zusätzliche inhaltliche Änderungen gibt es nicht. Die Abgeordneten im Plenum bestätigten damit das Ergebnis der Trilogverhandlungen, bei denen Berichterstatterin Christine Schneider (CDU) vergeblich darauf gepocht hatte, Lockerungen für Unternehmen in den Text aufzunehmen.

    Auch der Rat stimmte am Mittwoch im schriftlichen Verfahren zu. Ab dem 30. Dezember 2025 müssen damit größere Unternehmen die neuen Regeln einhalten, Klein- und Kleinstunternehmen ein halbes Jahr später.

    Damit richtet sich der Blick auf die Kommission, die bis dahin die Umsetzung der Regeln konkretisieren muss. Kurz nach der Trilogeinigung Anfang Dezember hatte sie den Start des IT-Systems verkündet, über das die Unternehmen ihre Erklärungen zur Sorgfaltspflicht einreichen müssen. Das Benchmarking, das jedem Herkunftsland eine Risikostufe zuweist, soll spätestens Mitte 2025 vorliegen. jd

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    Türkei: Unterstützung bei Flüchtlingen, Uneinigkeit in Sachen Syrien

    Bei einem Besuch in Ankara hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine weitere Annäherung an die Türkei sowie die Zahlung von einer Milliarde Euro für Flüchtlinge angekündigt. Das Geld soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden, erklärte sie nach einem Treffen mit Präsident Recep Tayyip Erdoğan. Die EU-Hilfe werde zur “Migrations- und Grenzverwaltung beitragen, einschließlich der freiwilligen Rückkehr syrischer Flüchtlinge”.

    Erdoğan forderte die EU auf, die Beziehungen zur Türkei aufzuwerten und alle Beschränkungen aufzuheben. Zur Frage einer möglichen Rückkehr der syrischen Flüchtlinge in ihre Heimat äußerte er sich nicht. Die Türkei teilt eine lange Landgrenze mit Syrien und hat fast drei Millionen Flüchtlinge aus dem Nachbarland aufgenommen. Zudem hat sie die islamistischen HTS-Milizen unterstützt, die nun die Macht in Damaskus übernommen haben.

    Über die weitere Entwicklung Syriens und des Nahen Ostens wurden sich Erdoğan und von der Leyen offenbar nicht einig. Die EU-Politikerin forderte, ein “Wiederaufleben” der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) zu verhindern. Dies sei eine reale Gefahr. “Die Einheit der Nation muss respektiert und die Minderheiten müssen geschützt werden”, betonte sie. Außerdem müsse die territoriale Integrität und Souveränität des Landes gewahrt bleiben.

    Erdoğan schließt weitere Militäreinsätze nicht aus

    Demgegenüber erklärte Erdoğan, es gebe in Syrien “keinen Platz” für den IS und die kurdische Terrorgruppe PKK. Weitere Militäreinsätze, wie zuletzt im Norden Syriens, schloss er nicht aus. Scharf verurteilte Erdoğan in seinem Statement, bei dem keine Fragen von Journalisten zugelassen waren, das Vorgehen Israels in Gaza. “Unsere europäischen Freunde müssen Druck auf die Regierung ausüben”, um die “Gräueltaten” zu beenden, forderte er.

    Von der Leyen ging darauf in ihrer Erklärung nicht ein. Die deutsche CDU-Politikerin hat Israel stets gegen Kritik verteidigt, weshalb sie auch mit ihrem früheren EU-Außenbeauftragten Josep Borrell und dem ehemaligen Ratspräsidenten Charles Michel aneinandergeraten war. Bei einem gemeinsamen Besuch in Ankara 2021 kam es wegen der Sitzordnung sogar zum Eklat mit Michel; das so genannte “Sofagate” ist in die EU-Annalen eingegangen.

    Dieses Mal war von der Leyen allein in die Türkei gereist – und bewältigte alle protokollarischen Hürden ohne Probleme. Allerdings zeichnet sich bereits neuer Streit über den Wiederaufbau Syriens an. Auch die Zukunft der Kurden und der christlichen Minderheit könnte für Ärger sorgen. ebo

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    Presseschau

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    Kallas: EU “bereit” zur Wiedereröffnung ihrer Vertretung in Syrien STERN
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