Table.Briefing: Europe

Borrell zur Chinapolitik + Verteidigungsindustrie + Due Diligence

Liebe Leserin, lieber Leser,

vor ihrer Reise in die Volksrepublik hatte sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in deutlichen Worten für eine neue China-Politik ausgesprochen. Nun hat auch der EU-Außenbeauftragte einen neuen Kurs angekündigt. “Die Systemrivalität hat zugenommen, der Wettbewerb hat sich verschärft”, sagte Josep Borrell nach einem Treffen der EU-Außenminister in Luxemburg. Die drei Achsen – Partner, Konkurrent, Systemrivale – müssten neu gewichtet und “austariert” werden. Eric Bonse berichtet. 

Das neue Instrument zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie (EDIRPA) war eigentlich für den schnellen Einsatz vorgesehen – für den Zeitraum von Ende 2022 bis 2024. Doch erst jetzt nimmt die Verordnung eine wichtige Hürde: Heute soll in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Industrieausschusses abgestimmt werden. Inhaltliche Differenzen gibt es unter anderem in der Frage, wie hoch bei gemeinsamen Beschaffungen der Anteil sein darf, der aus Drittstaaten außerhalb der EU kommt, wie Stephan Israel analysiert. 

Lange hat der Rechtsausschuss JURI um einen Kompromiss gerungen, heute nun stimmen die Abgeordneten über ihre Position zum Sorgfaltspflichtengesetz (CSDD) ab. Berichterstatterin Lara Wolters musste dabei deutliche Abstriche in Kauf nehmen: Kleine und mittlere Unternehmen etwa sind gemäß den Kompromissen fast vollständig von der Richtlinie ausgenommen. Das Parlament will aber weiterhin mehr Unternehmen einbeziehen als Rat und Kommission. Charlotte Wirth gibt einen Überblick.

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Sarah Schaefer
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Analyse

Borrell will Chinapolitik neu justieren

Die Neuausrichtung der europäischen China-Politik schreitet voran. Nach EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nun auch der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell einen neuen Kurs angekündigt. “Die Systemrivalität hat zugenommen, der Wettbewerb hat sich verschärft”, sagte Borrell nach einem Treffen der EU-Außenminister in Luxemburg. Auch die USA nähmen mittlerweile eine andere Haltung zu China ein. Darauf müsse die EU reagieren.

Hintergrund sind die wachsenden Spannungen um die Taiwan-Straße, aber auch umstrittene Äußerungen des chinesischen Botschafters in Paris, Lu Shaye. In einem Interview im französischen Fernsehen hatte Lu den völkerrechtlichen Status der Länder der ehemaligen Sowjetunion infrage gestellt, da “es kein internationales Abkommen gibt, um ihren Status als souveränes Land zu konkretisieren”. Dies führte zu scharfen Protesten in der Ukraine und im Baltikum.

Peking stellt Position klar

Borrell nannte Lus Äußerungen “inakzeptabel”. Allerdings sei der Streit bereits ausgeräumt, erklärte er nach dem Treffen in Luxemburg. Zuvor hatte die chinesische Regierung ihre Position klargestellt. Am Montag stellte das Außenministerium daraufhin seine Position klar. “China respektiert den Status der ehemaligen Sowjetrepubliken als souveräne Länder nach der Auflösung der Sowjetunion“, sagte eine Sprecherin. China sei eines der ersten Länder gewesen, das diplomatische Beziehungen zu den Ex-Sowjetrepubliken aufgenommen habe.

“Peking hat sich von den inakzeptablen Bemerkungen des Botschafters distanziert, das sind gute Nachrichten”, sagte Borrell. Damit sei der Fall erledigt. Allerdings sehen das offenbar nicht alle EU-Länder so. Der litauische Ressortchef Gabrielius Landsbergis kündigte an, die drei baltischen Länder – sie alle gehörten zur Sowjetunion – würden chinesische Vertreter vorladen. Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn sprach von einem “Fehler”.

China soll auch Thema bei Gymnich-Treffen sein

Einig war man sich darin, dass die Beziehungen zu China neu bewertet werden müssten. Zwar gelte weiterhin die Einschätzung, dass China zugleich Partner, Konkurrent und Systemrivale sei, so Borrell. Allerdings müssten diese drei Achsen neu gewichtet und “austariert” werden. Die neue Positionsbestimmung will der Spanier beim nächsten Treffen der EU-Außenminister im Gymnich-Format vorlegen. Danach soll auch der Europäische Rat befasst werden.

In einem Gastbeitrag für die französischen Sonntagszeitung “Le Journal du Dimanche” hat Borrell bereits angedeutet, wohin die Reise geht. Die EU wolle an der Ein-China-Politik festhalten, schrieb er mit Blick auf Taiwan. Dies gelte aber nicht unter allen Umständen und schon gar nicht, wenn Gewalt angewendet werden sollte. Europa müsse “sehr präsent” sein, fordert Borrell, denn “Taiwan betrifft uns wirtschaftlich, kommerziell und technologisch” – etwa bei Halbleitern.

Borrell widerspricht Macron

Deshalb sollten europäische Kriegsschiffe in der Taiwanstraße patrouillieren. Es gehe darum, “Europas Engagement für die Freiheit der Schifffahrt in diesem absolut entscheidenden Bereich unter Beweis zu stellen”. Damit widerspricht Borrell dem französischen Staatschef Emmanuel Macron, der die Bedeutung der Taiwan-Frage heruntergespielt und die EU aufgefordert hat, bei Taiwan nicht blind den USA zu folgen, sondern auf den Status quo zu setzen. 

Der Vizepräsident der EU-Kommission betont die wirtschaftliche Bedeutung Chinas für Europa. Der gemeinsame Handel belaufe sich auf einen Wert von fünf Milliarden Euro pro Tag. “Das kann man nicht ignorieren.” Auch beim Klimaschutz und in der Gesundheitspolitik müsse die EU weiter mit China zusammenarbeiten.

Härtetest für Wirtschaftsbeziehungen

Um die Wirtschaftspolitik ging es auch bei einem Treffen von EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis mit dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao in Brüssel. Dombrovskis betonte die Notwendigkeit, die bestehenden Ungleichgewichte im Handel und bei den Investitionen zulasten der EU zu beseitigen. Zudem mahnte er ein “level playing field” beim Handel und beim Marktzugang an. Wang Wentao betonte das Interesse an guten Wirtschaftsbeziehungen.

Allerdings könnten diese schon bald einem Härtetest ausgesetzt sein. So hat von der Leyen angekündigt, dass sie die wirtschaftliche Abhängigkeit der EU von China verringern und ein gezieltes “De-Risking” betreiben will, etwa im strategisch wichtigen Hightech-Sektor. Zudem bereitet die EU-Kommission eine neue Regulierung zur Kontrolle kritischer Auslandsinvestitionen in China vor. Die Vorlage wird in wenigen Wochen erwartet.

  • Ein-China-Politik

EDIRPA: Ein kleiner Schritt Richtung Verteidigungsunion

Die EU tut sich schwer, dem Bekenntnis zu mehr gemeinsamer Rüstungsbeschaffung Taten folgen zu lassen. Ein aktuelles Beispiel sind die Mühen bei der Beschaffung von einer Million Artilleriegeschosse für die Ukraine, ein anderes die Verzögerung beim Instrument zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung (EDIRPA). Der Europaabgeordnete Michael Gahler (CDU) ist Berichterstatter im EU-Parlament für die Verordnung, über die am heutigen Dienstag in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET) und des Industrieausschusses (ITRE) abgestimmt werden soll.

Weshalb hat es so lange gedauert? “Wir haben leider durch parlamentsinterne Streitigkeiten über Kompetenzen rund vier Monate verloren“, sagt Michael Gahler. Die Rechtsgrundlage für das Instrument ist Artikel 173, und da geht es um Industriepolitik. Der Auswärtige Ausschuss mit seinem Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung wollte jedoch wegen des militärischen Bezugs auch mitreden. Zuletzt kam noch der Binnenmarktausschuss hinzu, weil es um öffentliche Ausschreibungen geht. Michael Gahler ist aber zuversichtlich, dass neben den prozeduralen Hindernissen auch die inhaltlichen Hürden überwunden sind und im Mai der Trilog beginnen kann.

Bestandteile aus Drittstaaten

Denn auch inhaltlich gab es größere Differenzen zu überwinden. Etwa zur Frage, wie hoch bei gemeinsamen Beschaffungen der Anteil sein darf, der aus Drittstaaten außerhalb der EU kommt. Im Binnenmarktausschuss war man zum Beispiel für einen Anteil von 50 Prozent, andere wollten maximal 20 Prozent. “Ich möchte ja im Prinzip auch so viel wie möglich aus der EU”, sagt Michael Gahler.

Man müsse aber auch pragmatisch genug sein und Bestandteile aus Drittstaaten zulassen, wenn diese eben nur außerhalb der EU hergestellt würden. Der CDU-Abgeordnete rechnet deshalb damit, dass nach dem Trilog mit den Mitgliedstaaten der Kompromiss bei 30 bis 40 Prozent Anteil liegen wird. 

Die Kommission hatte das neue Instrument im Juli vergangenen Jahres mit Fanfaren und vor dem Hintergrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine für den schnellen Einsatz präsentiert. Vizepräsidentin Margrethe Vestager sprach von einem “historischen Meilenstein” bei der Verwirklichung der Europäischen Verteidigungsunion. Die Mitgliedstaaten hätten in mutigen Schritten der Ukraine dringend benötigte Verteidigungsgüter abgegeben, und die EU helfe jetzt im “selben Geist der Solidarität”, die Bestände aufzufüllen und Anreize für gemeinsame Beschaffung einzuführen. 

Breton arbeitet bereits am Nachfolger EDIP

Die Kommission hat zuletzt Medienberichte dementiert, wonach sie erwägt, die Vorlage aus Frust über die schleppende Beratung im Parlament zurückzuziehen. EDIRPA war eigentlich für den schnellen Einsatz für die Periode von Ende 2022 bis 2024 vorgesehen, und tatsächlich arbeitet Binnenmarktkommissar Thierry Breton bereits an einem ambitionierteren Nachfolgeprogramm, dem “European Defence Investment Programm (EDIP), für das zusätzlich Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) mobilisiert werden sollen.

Wobei die EIB ähnlich wie die EU bisher keine Rüstungsgüter finanzieren kann. Schon die 500 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt können nicht für den direkten Kauf von Kriegsmaterial verwendet werden. Die Mitgliedstaaten sollen die Mittel nur abrufen können, um die Zusatzkosten der Koordination für den gemeinsamen Einkauf zu bezahlen. 

Michael Gahler sieht EDIRPA denn vor allem als “Probelauf” für die Mitgliedstaaten, damit diese die Vorteile der gemeinsamen Beschaffung erkennen. Die EU habe sich schon 2007 zum Ziel gesetzt, 35 Prozent der Verteidigungsinvestitionen gemeinsam zu tätigen, sagt Gahler. Der Anteil der gemeinsamen Beschaffungen liege aber noch immer unter 20 Prozent. Bei einem gemeinsamen Einkauf mehrerer Staaten entstünden nicht nur Skaleneffekte, sagt der Politiker. Wenn alle dasselbe Gerät anschafften, sei auch die Interoperabilität zwischen den europäischen Streitkräften gewährleistet. 

Munition für die Ukraine

EDIRPA ist jetzt auf der Zielgeraden, und auch bei der dringlichen gemeinsamen Munitionsbeschaffung für die Ukraine gibt es Hoffnung. Die schwedische Ratspräsidentschaft setzt darauf, dass die EU-Botschafter am Mittwoch einem Kompromiss zustimmen können, wie die zweite Schiene der politischen Einigung vom März rechtlich umgesetzt werden kann.

Zur Erinnerung: Der Plan des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell und von Thierry Breton sieht einen dreigleisigen Ansatz vor. Auf der ersten Schiene wird eine Milliarde Euro der Europäischen Friedensfazilität (EFF) reserviert, um Mitgliedstaaten zu entschädigen, die bis Ende Mai Artilleriegeschosse insbesondere vom Kaliber 155 Millimeter abgeben. Die Mittel der EFF kommen aus einem separaten Fonds außerhalb des EU-Haushalts. Und deshalb gelten dessen Einschränkungen mit Blick auf Rüstungsbeschaffung nicht. 

Bei dieser ersten Schiene läuft laut Borrell alles nach Plan. Zwei Drittel der Mittel seien bereits zugesagt. Probleme gibt es bei der zweiten Schiene, für die eine weitere Milliarde vorgesehen ist. Dies, um die Bestände in den Mitgliedstaaten auffüllen und weitere Artilleriegeschosse sowie Raketen an die Ukraine abgeben zu können.

Definition “Made in Europe”

Bis zuletzt wurde mit Blick auf Lieferketten und Bestandteile aus Drittstaaten um eine genaue Definition von “Made in Europe” gerungen. Paris drängt auf eine möglichst strikte Auslegung. Zugleich will Frankreich auch Raketen mit den Mitteln beschaffen, was Polen ablehnt.  

Diplomaten warnten davor, die Definition zu eng zu fassen. Die EU werde so das hohe Ziel nicht erreichen, der Ukraine in diesem Jahr eine Million Artilleriegeschosse zu liefern. 16 Firmen in elf Mitgliedstaaten könnten zwar Munition produzieren, hätten aber schon meist volle Auftragsbücher.

Gemäß dem Vorschlag von Borrell und Thierry Breton ist als dritte Schiene deshalb vorgesehen, die Produktionskapazitäten in der EU auszubauen. Der Binnenmarktkommissar hat dafür in den vergangenen Wochen alle Fabriken in den Mitgliedstaaten besucht und will am 3. Mai seinen Plan vorlegen, wie die Kapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie gestärkt werden können. 

  • Sicherheitspolitik
  • Verteidigungspolitik

Due Diligence: Worauf sich das Parlament einigen kann

Der Rechtsausschuss JURI hat lange um einen Kompromiss gerungen. Heute stimmen die Abgeordneten über ihre Position zum Sorgfaltspflichtengesetz (CSDD) ab. Bis in den frühen Morgen haben die Sitzungen mit Berichterstattern und Schattenberichterstattern zum Teil gedauert.

Um zu einer Einigung zu kommen, musste Berichterstatterin Lara Wolters deutliche Abstriche in Kauf nehmen: Kleine und mittlere Unternehmen etwa sind gemäß den Kompromissen fast gänzlich von der Richtlinie ausgenommen. Ähnlich wie es der Rat vorschlägt, soll die Richtlinie erst nach und nach auf alle Unternehmen angewendet werden: Unternehmen mit 250 Mitarbeitern, die im letzten Finanzjahr weniger als 150 Millionen Euro Umsatz hatten, müssen erst vier bis fünf Jahre nach Umsetzung der Richtlinie Sorgfaltspflicht leisten.

“Mir war es wichtiger, ein gutes, kohärentes Gesetz zu haben als eines, das möglichst schnell umgesetzt wird”, sagte Wolters (S&D) gestern vor der Presse. Es sei wichtig, dass das Parlament mit einer Stimme spreche, schließlich werde die Richtlinie in der ganzen Welt von Bedeutung sein. EVP-Schattenberichterstatter Axel Voss freute sich: “Unser Hauptziel war es, diese Gesetzgebung nicht in eine riesige bürokratische Aufgabe für Unternehmen zu verwandeln, die dann grundlos Tausende von Zulieferern prüfen müssen.”

Größerer Geltungsbereich als bei Kommission und Rat

Das Parlament will aber weiterhin mehr Unternehmen einbeziehen als Rat und Kommission. Betroffen sind:

  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro. Auch Holdings und ähnliche Unternehmensstrukturen sind erfasst. Laut Kompromiss soll das Gesetz auch für Muttergesellschaften von Unternehmen mit 500 Beschäftigen und 150 Millionen Nettoumsatz gelten. Zum Vergleich: Der Rat schlägt vor, dass die Richtlinie, angelehnt an das deutsche Lieferkettengesetz, im ersten Jahr lediglich für Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern und 300 Millionen Euro Umsatz gilt.
  • Der Kompromisstext behält an der Definition von “Wertschöpfungsketten” statt “Lieferketten” fest. Nicht nur Upstream-, sondern auch bestimmte Downstream-Aktivitäten sind erfasst: Verkauf, Vertrieb, Transport, Lagerung, Entsorgung und/oder Recycling.
  • Wie der Rat sieht auch das Parlament vor, die Definition der “etablierten Geschäftsbeziehungen” zu streichen, die die Kommission aus dem französischen Lieferkettengesetz übernommen hatte. Der Kompromisstext bleibt dem Wolters-Vorschlag in diesem Punkt treu, indem er sich für einen risikobasierten Ansatz ausspricht. Die Unternehmen sollen die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten priorisieren.
  • Der Fokus liegt vor allem auf der Erkennung, Verhinderung und Behebung von negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt. Unternehmen sollen ihre Geschäftspartner und Lieferanten bei der Beseitigung der Folgen unterstützen.
  • Das sogenannte Disengagement, also die Beendigung von Geschäftsbeziehungen und/oder der Rückzug aus problematischen Gebieten, soll als letzte Maßnahme angewendet werden. Mit einer Ausnahme – vom Staat durchgesetzte Zwangsarbeit.

“Enormer bürokratischer Aufwand”

Obwohl KMU nur indirekt von dem Gesetz betroffen sind, will das Parlament dafür sorgen, dass sie etwaige Konsequenzen abfedern können. So sieht der Kompromisstext Klauseln zur verantwortlichen Vertragsvergabe sowie die Unterstützung von KMU vor, damit Konzerne die finanzielle und administrative Bürde nicht einfach nach unten entlang der Wertschöpfungskette weiterreichen.

Dennoch zeigen sich KMU-Vertreter unzufrieden: Der Vorschlag überfordere Unternehmen, schreibt etwa der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau und kritisiert den “enormen bürokratischen Aufwand” des Gesetzes. Ähnlich sieht es der Zentralverband des Deutschen Handwerks: Die Belastungen, die auf KMU zukämen, seien besonders unangemessen angesichts der Tatsache, “dass die EU im internationalen Vergleich zu den Regionen mit den höchsten Menschenrechts- und Umweltstandards gehört”.

Hochrisikobranchen sind raus

Der Kompromissvorschlag enthält im Gegensatz zu Kommissionsvorschlag und Ratskompromiss keine Definition von Hochrisikobranchen. Dies sei nicht mehr unbedingt nötig, da KMU nur noch indirekt unter das Gesetz fallen, erklärte Wolters.

Allerdings sprechen sich Berichterstatterin und Schattenberichterstatter für eine konfliktsensible Sorgfaltspflicht in Risikogebieten aus. Was genau darunter zu verstehen ist, sollen die Mitgliedstaaten in Leitlinien ausarbeiten. Angesichts dessen, welche Probleme die Kommission im Rahmen der Konfliktmineralienverordnung mit der Ausweisung von Konfliktgebieten hatte, scheint fragwürdig, ob die nationalen Behörden dieser Aufgabe gewachsen sind.

Eine Definition von Hochrisikobranchen findet man nur noch in Artikel 13. Dieser legt fest, welche Guidelines die Mitgliedstaaten für ihre Unternehmen ausarbeiten müssen. Darunter: eine Liste von Risikofaktoren und Risikobranchen, angelehnt an den OECD-Leitfaden für verantwortliche Unternehmen. Hier wird die Finanzbranche als Risikobranche geführt.

Finanzbranche mit Ausnahmen

Der Rat ließ sich davon nicht leiten und räumt der Finanzbranche eine Sonderstellung ein. Sie wird fast ganz von der Sorgfaltspflicht ausgenommen. Das Parlament hingegen konnte sich auf einen Kompromiss einigen, der den Finanzsektor stärker zur Verantwortung zieht. Banken, Versicherungen, Investoren oder Fondsmanager müssen Sorgfaltspflicht leisten. Und:

  • Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag müssen sie nicht nur vor dem Erbringen einer Finanzdienstleistung Sorgfaltspflicht leisten, sondern auch währenddessen. Also bei jeder Durchführungsmaßnahme wie bei Beschwerden.
  • Artikel 8a hält Investoren und Asset-Manager dazu an, dafür zu sorgen, dass die Beteiligungsunternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die nachteiligen Auswirkungen ihrer Aktivitäten zu beheben.
  • Dennoch gibt es Ausnahmen: Pensionsfonds, alternative Investmentfonds und Kreditratingagenturen sind beispielsweise weiterhin von der Sorgfaltspflicht ausgenommen. Zudem gilt die Sorgfaltspflicht nur für direkte Geschäftsbeziehungen. Für Finanzdienstleister gilt keine zivilrechtliche Haftung.

Wie viel Harmonisierung will das Parlament?

Ein Knackpunkt bei der Suche nach einem parlamentsinternen Kompromiss war lange die sogenannte Binnenmarktklausel. Dabei geht es darum, dass nationale Gesetze später möglichst kompatibel sind. Sprich, die Transposition der Richtlinie soll nicht zur Fragmentierung des Marktes führen.

Die Wortwahl des Kompromisses lässt allerdings aufhorchen. Im Kompromisstext ist von “full harmonisation” die Rede. Dabei spricht man in diesem Zusammenhang in der Regel von minimaler oder maximaler Harmonisierung. Erstere Formulierung bedeutet, dass die nationalen Gesetze nicht schwächer ausfallen dürfen als das EU-Gesetz. Letzteres, dass sie nicht strenger sein dürfen. Für diese Variante hatte sich der Binnenmarktausschuss im März ausgesprochen, mit einer Mehrheit von EVP, Renew und EKR.

Volle Harmonisierung hingegen lässt Raum für Interpretation. Allerdings betonte Lara Wolters gestern auf Nachfrage, man wollte Mitgliedstaaten nicht davon abhalten, weiterzugehen, als die EU-Richtlinie. “Die neue Single Market Clause beinhaltet keine Vollharmonisierung.” Es ginge darum, dass die Umsetzung des CSDDD so einheitlich wie möglich verläuft, um ein Level-Playing Field im Binnenmark zu erreichen”, betont René Repasi (SPD). Er hatte im März gegen die Forderung des Binnenmarktausschusses nach einer maximalen Harmonisierung gestimmt.

Zivilrechtliche Haftung ohne umgekehrte Beweispflicht

Weiterer Knackpunkt bei den Verhandlungen der Berichterstatter und Schattenberichterstatter war die zivilrechtliche Haftung, bei der insbesondere EVP und Renew blockierten. Sie wehrten sich ausgiebig gegen eine Umkehrung der Beweispflicht. Letztlich akzeptierten sie allerdings, dass Unternehmen sich vor Gerichten für Mängel bei der Sorgfaltspflicht und den daraus resultierenden Folgen verantworten müssen.

Nicht nur die Betroffenen selbst können vor europäischen Gerichten gegen Unternehmen vorgehen. Auch Vertreter der Zivilgesellschaft, etwa NGOs, dürfen stellvertretend Klagen einreichen. Sammelklagen sind laut Kompromisspapier des Parlamentes ebenfalls zulässig. Der Text erlaubt es den Konzernen, sich in Industrieinitiativen und Multi-Stakeholder-Gemeinschaften zu organisieren, um den Due-Diligence-Prozess zu erleichtern. Allerdings bleiben die Unternehmen dennoch für Mängel in der Sorgfaltspflicht haftbar.

Unabhängig davon können die nationalen Behörden Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. Im Gegensatz zur Konfliktmineralienverordnung, bei der die Strafen von 726 bis zu über 50.000 Euro reichen, versucht das Parlament hier, eine Fragmentierung zu verhindern. Die Sanktionen sollen sich nach dem Umsatz der Unternehmen richten und dürfen bis zu fünf Prozent des Umsatzes umfassen.

Bezahlung der Direktoren wird separat gestimmt

Im Gegensatz zu Kommission und Rat enthält der Kompromisstext des Parlamentes auch eine Klimakomponente. Unternehmen müssen Klimaübergangspläne vorlegen, wie sie ihre Wertschöpfungsketten bis 2050 klimaneutral gestalten wollen.

Ob die Bezahlung der Direktoren allerdings an die Einhaltung dieser Pläne sowie ihrer Sorgfaltspflichten gebunden ist, steht noch aus. Über diesen Punkt wird separat angestimmt, da man sich mit der EVP hier nicht auf einen Kompromiss einigen konnte. “Andere Akteure und politische Parteien haben versucht, Dinge zu regeln, die nichts mit der Gesetzgebung zur Lieferkette zu tun haben, wie z. B. das Verhalten von Vorständen und die Corporate Governance”, kommentierte Voss.

  • Corporate Governance
  • Due Diligence
  • Europäisches Parlament
  • Lieferketten
  • Umweltschutz
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks

Termine

26.04.2023 – 10:00-11:00 Uhr, online
FSR, Seminar How to make the best use of EU’s natural gas network in the energy transition
The Florence School of Regulation (FSR) is hosting a policy debate on the role of the EU natural gas network in the energy transition, reflecting on whether the current framework will deliver, and asking what still needs to be done. INFOS & ANMELDUNG

26.04.2023 – 12:30-14:00 Uhr, Florenz (Italien)
EUI, Seminar Towards a new deal on migration: The African Union and the European Union
Professor Mehari Maru from the European University Institute (EUI) will give an insight into current problems in the cooperation between Europe and Africa in the field of migration and what steps the EU should take to work out a mutually beneficial migration regime.
INFOS & ANMELDUNG

26.04.2023 – 13:00-14:00 Uhr, online
Unternehmensnetzwerk Klimaschutz, Seminar Umstellung auf Erneuerbare: Von der Intention zur Umsetzung
Das Webinar thematisiert Chancen und Herausforderungen für Unternehmen rund um die Umstellung der Beschaffung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt auf Green Power Purchase Agreements (PPAs). INFOS & ANMELDUNG

26.04.2023 – 14:00-16:00 Uhr, Berlin
FZE, Konferenz Zeitenwende: Energiewirtschaftliches Krisenmanagement in Deutschland und der EU
Auf der Konferenz des Forums für Zukunftsenergien (FZE) kommen Vertreterinnen und Vertreter aus der Energiewirtschaft und Politik zusammen, um die Ausgestaltung eines energiewirtschaftlichen Krisenmanagements in Deutschland und der EU zu diskutieren. INFOS

26.04.2023 – 14:00 Uhr, online
EBD, Seminar De-Briefing AGRIFISH
Die Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD) veranstaltet ein digitales De-Briefing zur Tagung des Rates “Landwirtschaft und Fischerei” (AGRIFISH), u.a. mit dem Referatsleiter für EU-Koordination beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. INFOS

26.04.2023 – 15:00-17:00 Uhr, Brüssel (Belgien)
ERCST, Presentation 2023 State of the EU ETS Report – Launch Event
The European Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition (ERCST) will present and discuss the annual report on the State of the EU Emissions Trading Scheme (ETS), focusing on the revised EU ETS Directive to be adopted in mid-2023.
INFOS & ANMELDUNG

26.04.2023 – 18:30 Uhr, Berlin/online
Körber Stiftung, Diskussion Global Leaders Dialogue mit dem litauischen Präsidenten Gitanas Nausėda in Berlin
Der litauische Präsident Gitanas Nausėda hält eine Rede zum litauischen sicherheitspolitischen Ansatz in der Zeitenwende mit anschließender Diskussion. INFOS

26.04.2023 – 19:00-21:30 Uhr, Berlin
United Europe, Podiumsdiskussion Die Europäische Union vor den Wahlen 2024: Ausgangslage, Themen, Personal- und Reformbedarf
Vertreterinnen und Vertreter aus der Medienbranche, Wissenschaft sowie der europäischen und Bundespolitik diskutieren über Themen rund um die Europawahl 2024. INFOS & ANMELDUNG

27.04.-28.04.2023, Trier/online
ERA, Seminar Sanctions in the EU’s External Relations
This seminar by the Academy of European Law (ERA) will provide detailed knowledge on legal aspects of restrictive measures applied by the European Union, including the recent jurisprudence of the Court of Justice of the EU (CJEU). INFOS & ANMELDUNG

27.04.2023 – 09:30-13:00 Uhr, online
KlimaWirtschaft, Workshop Einführung in das Umweltmanagement nach EMAS
Der Workshop vermittelt Wissen über die Bausteine des Umweltmanagements nach EMAS und bietet Hilfestellung in der Implementierung. INFOS & ANMELDUNG

27.04.2023 – 13:00-14:30 Uhr, Königswinter
CSP, Seminar Ein Jahr “Zeitenwende” – Konsequenzen für den Globalen Süden
Die Veranstaltung der Stiftung Christlich-Soziale Politik e.V. (CSP) thematisiert die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen dem Globalen Norden und Globalen Süden, besonders in Bezug auf den als “Zeitenwende” titulierten Epochenwechsel. INFOS & ANMELDUNG

27.04.2023 – 16:00-17:30 Uhr, online
Mittelstand-Digital Zentrum Bau, Seminar Open BIM2FM – Mit offenen Standards vom BIM-Projekt zum digitalen Gebäudebetrieb
Das Webinar behandelt anhand eines Projektbeispiels die Planungs- und Implementierungsphase des open BIM2FM-Prozesses. INFOS & ANMELDUNG

27.04.2023 – 17:00-18:00 Uhr, online
SNV, Discussion Is halting AI development the right aim for Europe’s AI policy?
Stiftung Neue Verantwortung (SNV) is hosting a background discussion on whether and how Europe should regulate potentially powerful and risky AI models. INFOS & ANMELDUNG

News

EU und Norwegen wollen mit Allianz Klimaneutralität beschleunigen

Die EU und Norwegen haben am gestrigen Montag eine neue “Grüne Allianz” beschlossen, um den Weg zur Klimaneutralität zu beschleunigen. Darin verpflichten sie sich zur Entwicklung von erneuerbaren Energien, grünem Wasserstoff und Technologien zur CO2-Abscheidung. Umweltorganisationen kritisierten, dass das Abkommen fossile Brennstoffe ausklammere.

“Viele Themen fallen unter das Dach der Grünen Allianz. Sie wird uns ermöglichen, den Weg zur Klimaneutralität Seite an Seite zu gehen und unsere Kräfte zu bündeln”, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Unterzeichnung des Abkommens in Brüssel.

Die Allianz wurde am Rand des Nordsee-Gipfeltreffens der europäischen Staats- und Regierungschefs und der Energieminister unterzeichnet. Ziel des Gipfels war es, die Nordsee zu einem Motor für erneuerbare Offshore-Energie und saubere Industrietechnologien zu machen.

Herstellung von grünem Wasserstoff

Die Bemühungen um die Abscheidung von CO2-Emissionen aus der Industrie und deren unterirdische Speicherung in der Nordsee haben in den vergangenen Jahren im Zuge des Wettlaufs der Länder um die Erreichung der Klimaziele an Fahrt gewonnen, wobei einige der wichtigsten Projekte von norwegischen Unternehmen durchgeführt werden.

Die EU und Norwegen planen, europäische Marktregeln und Infrastrukturen für die Abscheidung, den Transport, die Nutzung und die Speicherung von CO2-Emissionen zu entwickeln. “Beide Seiten beabsichtigen, zusammenzuarbeiten, um diese Schlüsseltechnologie auf den Markt zu bringen und die Dekarbonisierung schwer abbaubarer Industriesektoren zu fördern”, heißt es in dem Abkommen.

Die Allianz zielt auch bei der Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien darauf ab, stärker zusammenzuarbeiten. Dabei handelt es sich um eine weitere grüne Technologie, auf die die EU setzt, um Schwerindustrien wie die Stahl- und Zementherstellung zu dekarbonisieren. “Beide Seiten beabsichtigen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff in Europa zu fördern”, heißt es in dem Dokument.

Umweltschützer warnen vor Schlupfloch

Das Abkommen ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die über ein Jahr gedauert haben. Dabei gab es große Meinungsverschiedenheiten über die Rolle von Öl und Gas nach 2030 und den Schutz der Arktis. Umweltschützer warnen, dass die fehlende Erwähnung von Öl und Gas in dem Abkommen nicht als Schlupfloch für Norwegen genutzt werden sollte, um weiterhin fossile Ressourcen, insbesondere in der Arktis, zu erforschen. Norwegen ist heute der größte Gaslieferant der EU und deckt 25 Prozent ihres Bedarfs.

“Mit dieser Allianz hat sich die Kommission für die Arktis und den Green Deal der EU stark gemacht“, sagte Niels Fuglsang, Mitglied des Europäischen Parlaments (S&D) und Berichterstatter für die Energie- und Energieeffizienzrichtlinie. Norwegen sei ein unverzichtbarer Partner und Verbündeter, und “diese Partnerschaft sollte stetig auf einem sauberen Weg gehalten werden”.

Die Verlängerung des fossilen Zeitalters sei keine Antwort auf die Bedürfnisse und Sorgen der Europäer in Bezug auf die Energiesicherheit und unvereinbar mit dem Kurs der EU in Richtung Klimaneutralität, fügte er hinzu. “Ich hoffe, dass die Kommission auch in Zukunft die gleiche Entschlossenheit bei allen Aspekten der Beziehungen zu Norwegen an den Tag legen wird”, so Fuglsang weiter. cst

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Nordsee-Anrainer planen Verzehnfachung der Offshore-Windkraft bis 2050

Neun europäische Länder haben sich bei ihrem Treffen in Ostende (Belgien) dazu verpflichtet, die Offshore-Windenergie bis 2050 auf 300 Gigawatt auszubauen. Das ist zehnmal mehr als die derzeit installierten Kapazitäten. Und eine kolossale industrielle Herausforderung, um die Dekarbonisierung des Kontinents zu beschleunigen.

Gemeinsam wollen wir bis 2050 eine Produktion von etwa 300 Gigawatt erreichen“, sagte der belgische Premierminister Alexander De Croo, der den diesjährigen Gipfel initiiert hatte. Das Ziel für 2030 sei mindestens eine Vervierfachung des derzeitigen Kraftwerksparks. Nun gehe es um eine zügige Umsetzung. Die technologische “Standardisierung” müsse deshalb verstärkt werden, es müsse schneller gebaut werden. Die Ausschreibungen müssten besser aufeinander abgestimmt werden, um die Lieferketten nicht zu überlasten, sagte De Croo.

Die neun Länder verpflichten sich zum raschen Bau von Windparks, zur Entwicklung von “Energieinseln” – oder zusammenhängenden Standorten für erneuerbare Energien auf See – und zur Förderung von Projekten für Kohlenstoffabscheidung und erneuerbaren Wasserstoff in der Region.

Luxemburg ist auch dabei

Das Bestreben des Nordseegipfels sei es, die Region “zum größten grünen Kraftwerk Europas” zu machen, fuhr De Croo fort. “Das Ziel ist es, die Kontrolle über die Energieproduktion zurückzugewinnen, sie grüner und unabhängiger zu machen.” Dieser Ansatz wurde auch vom deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz unterstützt.

Im Vorjahr hatte der Gipfel auf die Initiative von Kopenhagen Belgien, Dänemark, die Niederlande und Deutschland zusammengeführt. Bei der nun zweiten Veranstaltung wurde die Besetzung des Gipfels auf neun Länder ausgeweitet: Frankreich, Irland, Luxemburg, Norwegen und das Vereinigte Königreich kamen hinzu. Auch die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sowie rund 100 Unternehmen aus der Branche waren anwesend.

Auf die Frage, warum Luxemburg, das keine Küste hat, am Gipfel teilnahm, antwortete der luxemburgische Premierminister Xavier Bettel, dass sein Land “über das Geld für Investitionen” verfüge. Er betonte, dass es darum gehe, in erneuerbare Energien zu investieren, “die eine Alternative zur Atomenergie darstellen”.

Diese Position stand im Gegensatz zum französischen Präsidenten Emmanuel Macron, der die französische Verteidigung der Kernenergie als kohlenstofffreie Energiequelle verfolgt. “Die Energiewende beruht auf drei Säulen: Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien und Kernenergie”, sagte er am Rande des Gipfels.

Wind Europe: Infrastruktur nicht ausreichend

Der erklärte Ehrgeiz der neun Länder scheitere noch an einer noch nicht ausreichend entwickelten Infrastruktur, sagte Christoph Zipf, Sprecher von Wind Europe, zu Table.Media. Konkret sei es notwendig, die Hafeninfrastruktur zu vergrößern und anzupassen. Aber nicht nur das: Man müsse zudem Umfang und Anzahl der Schiffe vergrößern. Die Frage nach qualifizierten Arbeitskräften sei ebenso dringend. “Wir haben heute 80.000 Menschen, die in der Offshore-Windenergiebranche arbeiten. Bis 2030 werden wir 250.000 brauchen.”

Während in Großbritannien 14 GW und in Deutschland acht GW an Offshore-Windkraftanlagen installiert sind, liegen die Kapazitäten in Dänemark, Belgien und den Niederlanden zwischen zwei und drei GW und in Frankreich bei etwa 0,5 GW. “Die Größenordnungen sind gigantisch (…). Bei uns und unseren Nachbarn wird die Offshore-Windenergie zwischen 2030 und 2050 wahrscheinlich die wichtigste Quelle für die Erzeugung erneuerbarer Energien sein, weit vor der Solarenergie und der Onshore-Windenergie”, sagte eine Quelle im Élysée-Palast zur französische Presse.

Frankreich strebt an, bis 2050 an allen Küsten 40 GW an Offshore-Windkraftanlagen in Betrieb zu nehmen. Bisher hat das Land jedoch nur einen einzigen Offshore-Windpark in Saint-Nazaire (Bretagne) eingeweiht. cst

  • Belgien
  • Windkraft

Strommarkt: Bruegel warnt vor Überkapazitäten

Der Kommissionsentwurf für ein neues Strommarktdesign ist laut Experten ungeeignet, die Strompreise in der EU zu senken. “Wir könnten auf ein sehr teures System zusteuern und ein sehr komplexes”, sagte Georg Zachmann von der Denkfabrik Bruegel am Montag bei einer Anhörung im Industrieausschuss des Parlaments.

Grund sei die Vielzahl an vorgesehenen Förderinstrumenten und fehlende europäischer Koordinierung. “Wir könnten in einer Welt enden, in der die Mitgliedstaaten zu viel von gewissen Dingen bauen”, sagte Zachmann und nannte als Beispiel Batterien. Falls in Deutschland tatsächlich 100 Gigawatt gebaut werden sollten, um das Stromsystem flexibler zu machen, müssten auch Nachbarstaaten darauf zugreifen können. Vielleicht sei es stattdessen auch sinnvoller, noch mehr Gas- und Windkraftwerke zu bauen.

Energiewirtschaft gegen Industriestrompreis

Der Entwurf der Kommission enthalte keine neuen Instrumente, um die Strompreise zu begrenzen, kritisierte die Ökonomin Natalia Fabra von der Universität Madrid. Die bloße Regulierung der Endkundenpreise müssten am Ende die Steuerzahler bezahlen. Stattdessen müssten die Mitgliedstaaten dauerhaft die Möglichkeit erhalten, die Erlöse von Kraftwerken mit niedrigen Erzeugungskosten zu begrenzen, auch von Bestandskraftwerken, sagte Fabra.

Auch zu langfristigen Stromlieferverträgen für die Industrie äußerte sich die Wissenschaftlerin skeptisch. Es gebe keine Garantie, dass diese die wahren Erzeugungskosten besser widerspiegelten als die kurzfristigen Märkte.

Ablehnend zu einem Industriestrompreis äußerte sich auch die Energiewirtschaft selbst. “Ich möchte darauf drängen, dass wir dies bei der Reform außen vorlassen, um noch größere Komplexität zu vermeiden”, sagte Kristian Ruby, Generalsekretär von Eurelectric. Schon die Frage, welche Industriezweige von einem vergünstigten Tarif profitieren sollten, sei beihilferechtlich relevant. ber

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BDI fordert Schwarze Liste bei Sanktionsumgehung

Der Bundesverband der deutschen Industrie spricht sich in einem neuen Positionspapier für ein zentrales Register für Unternehmen aus, die Russland dabei helfen, EU-Sanktionen zu umgehen. So sollten Akteure, die auffällig werden, zunächst auf eine Verdachtsliste gesetzt werden, und, wenn sich die Hinweise erhärten, auf eine Blockadeliste. Dadurch würden sie vom Handel mit dem EU-Binnenmarkt ausgeschlossen.

Die Bundesregierung solle sich für ein solches Verfahren in Europa einsetzen, fordert der BDI. Behördlich geführte Listen seien die bessere Alternative zu verschärften Endverbleibserklärungen durch die exportierenden Unternehmen. “Für die Unternehmen ist der Wirkungsgrad der Selbstkontrolle ausgereizt”, heißt es in dem BDI-Papier. Die Summe der Ausweichmöglichkeiten sei schlicht zu groß, da sich nur knapp 50 Staaten den westlichen Sanktionen gegen Moskau angeschlossen hätten.

Zehn-Punkte-Plan des Wirtschaftsministeriums

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte Ende Februar einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, wie die zunehmende Umgehung der Sanktionen über Länder wie die Türkei, Georgien oder die Vereinigten Arabischen Emirate eingegrenzt werden könne. So sollten “Exporte in bestimmte Drittstaaten nur noch bei Abgabe von transparenten Endverbleibserklärungen im Rahmen der Ausfuhranmeldung möglich sein”.

Der BDI warnt nun, dies würde einen “immensen Verwaltungsaufwand erzeugen” und das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überfordern. Zudem würde der Handel mit den betroffenen Drittstaaten signifikant erschwert. tho

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Geistiges Eigentum: Breton verteidigt SEP-Pläne

Industriekommissar Thierry Breton hat die geplante Regulierung von Standardessentiellen Patenten (SEP) gegen Kritik verteidigt: “SEP stehen im Zentrum des globalen technologischen Wettlaufs. Sie spielen eine Schlüsselrolle bei der Erschließung des boomenden Marktes des Internet of Things.” Die SEP-Regulierung ist Teil des Paktes für geistiges Eigentum, das die Kommission am Mittwoch beschließen will. Table.Media liegt ein neuer Leak zur SEP-Regulierung vor.   

Breton rechnet damit, dass bis 2026 mit dem Internet der Dinge Umsätze von 650 Milliarden Euro erwirtschaftet werden. Es sei höchste Zeit für bessere Rahmenbedingungen für SEP: “Der Anteil europäischer Unternehmen, die global SEP halten, ist von 2014 bis heute von 22 auf 15 Prozent zurückgegangen. China hat seinen Anteil dagegen von 15 auf 30 Prozent verdoppeln können.”

SEP wichtig für Autos und Smartphones

SEP sind Patente, die grundlegend für eine Technologie sind. Sie werden etwa für Telekommunikationsanwendungen eingesetzt, in Smartphones, internetfähigen Autos sowie allen Gegenständen, die mit einem Bauteil zur Vernetzung ausgestattet sind.

Die Kommission will, dass SEP künftig verpflichtend beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante registriert werden. Das EUIPO zieht dabei externe Experten hinzu. Für die Lizenzierung von SEP nach FRAND-Bedingungen soll es einen Zeitrahmen von neun Monaten geben. In dieser Zeit sollen Lizenzinhaber und Lizenznehmer nicht gegeneinander vor Gericht ziehen dürfen.

Es gibt schätzungsweise über 75.000 SEPs. Breton weist auf deren Bedeutung für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) hin: “84 Prozent der Unternehmen, die mit SEP arbeiten, sind KMU.”  Die geplante Regulierung sorge dafür, dass KMU von den Chancen und Kostenreduzierungen eines transparenten und modernen SEP-Rahmenwerks profitieren könnten.  

Ein erster Entwurf der SEP-Regulierung hatte kontroverse Reaktionen ausgelöst. Fachleute kritisierten etwa, dass für die Registrierung EUIPO zuständig sein soll. Damit werde die einschlägige Expertise des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) nicht genutzt. mgr

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  • Thierry Breton

Bürgerpanel schlägt Regeln fürs Metaverse vor

150 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger der Union haben 23 Empfehlungen für die Kommission erarbeitet, wie virtuelle Welten wie das Metaverse fair und menschenfreundlich zu gestalten sind. Die Vorschläge umfassen unter anderem Regelungen zu Datenschutz und Transparenz bei der Datennutzung wie auch zur digitalen Identifizierung einerseits und einem Recht auf Anonymität andererseits. Die Empfehlungen, die um acht Werte und Prinzipien herum aufgebaut sind, sind Ergebnis des Bürgerpanels zu virtuellen Welten.

Das Panel, das an drei Wochenenden in diesem Jahr stattfand, gehört zur neuen Generation von Bürgerforen nach der Konferenz zur Zukunft Europas. Ziel ist, die Beteiligung der Bürger am politischen Entscheidungsprozess zu fördern. Das erste Bürgerforum befasste sich mit Lebensmittelverschwendung, ein weiteres mit Lernmobilität.

Das Bürgerforum zu virtuellen Welten steht im Zusammenhang mit der von Kommissar Thierry Breton im September 2022 angekündigten neuen Initiative, die virtuelle Welten im Einklang mit den europäischen digitalen Rechten und Prinzipien beschreibt. Am 31. Mai soll sie kommen. Hierzu hat die Kommission neben dem Bürgerpanel einen weiteren Aufruf gestartet, wo Bürgerinnen und Institutionen ihre Meinung zum Thema noch bis zum 3. Mai mitteilen können.

Acht Prinzipien für das Metaverse

Die acht Werte und Prinzipien, die die Teilnehmer des Bürgerpanels für virtuelle Welten aufgestellt haben, sind:

  1. Wahlfreiheit: Jeder kann virtuelle Welten frei nutzen – ohne Nachteile für diejenigen, die nicht teilnehmen.
  2. Nachhaltigkeit: Der Aufbau und die Nutzung virtueller Welten sind umweltfreundlich.
  3. Menschenzentrierung: Die technologische Entwicklung und Regulierung virtueller Welten dient und respektiert Bedürfnisse, Rechte und Erwartungen der Nutzer.
  4. Gesundheit: Die physische und mentale Gesundheit ist ein Grundpfeiler für die Entwicklung und Nutzung virtueller Welten.
  5. Bildung und Anleitung: Bildung, Bewusstseinsbildung und Fähigkeiten zur Nutzung virtueller Welten stehen im Mittelpunkt der Entwicklung virtueller Welten.
  6. Sicherheit: Die Sicherheit europäischer Bürger muss gewährleistet sein, einschließlich des Schutzes von Daten und der Verhinderung von Manipulation und Diebstahl.
  7. Transparenz: 1) Transparente Regulierung schützt Menschen, ihre persönlichen Daten sowie ihre physische und psychische Gesundheit. 2) Die Nutzung von Daten (durch Dritte) ist transparent.
  8. Inklusion: Allen Bürgern ist der gleiche Zugang garantiert – unabhängig von Alter, Einkommen, Fähigkeiten, technischer Verfügbarkeit, Land usw. vis
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Presseschau

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Markus Kurze – Konservativer Kritiker aus Sachsen-Anhalt

Markus Kurze ist europapolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU Sachsen-Anhalt.

Aus Sicht von Markus Kurze beschäftigen die Menschen in Sachsen-Anhalt aktuell vor allem zwei Europathemen: das Aus des Verbrennermotors und die Cybersicherheit.

Kurze ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Europaangelegenheiten und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt. In der Energie- und Klimapolitik komme es auf Augenmaß an, betont der 52-Jährige. “Menschen mit kleinen und mittleren Gehältern kann man da nur mitnehmen, wenn sie es am Ende auch bezahlen können.” Viele seien bereit, auch persönlich etwas für den Klimaschutz zu tun.

Aber gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt könne nicht jeder mit dem Zug, mit dem Bus oder mit dem Fahrrad zu Arbeit fahren. Ohne Energiesicherheit sei es nicht möglich, vollständig auf Elektromobilität umsteigen. Dass ab 2035 in der Europäischen Union keine PKW mehr neu zugelassen werden dürfen, die mit Benzin oder Diesel fahren, sieht der Politiker entsprechend kritisch.

Bürgermeister inspiriert zur Politik

Sein Lebenslauf, erzählt Markus Kurze, war von Höhen und Tiefen geprägt: Dem Erzieher und Grundschullehrer wurde seine Ausbildung in der DDR nach der Wende nicht anerkannt, nach dem ersten Staatsexamen im Westen bekam er – wie viele damals – keine Referendarstelle. Schließlich sei er in die Kinder- und Jugendarbeit eines Wohlfahrtsverbands sowie in den Katastrophenschutz eingestiegen.

Zur Politik hat Kurze über ein Hobby gefunden: Nachdem er sich im Studium mit Sagen aus seiner Heimatregion beschäftigt hatte, schrieb er Bücher über die Geschichte des Jerichower Lands. Im Zuge der Recherchen hatte er auch Kontakt zu einem Bürgermeister, dessen Lebensgeschichte ihn begeisterte: “Ich wollte ja mal mit Menschen arbeiten und er gab mir die Initialzündung, in die Politik zu gehen”, erzählt Kurze. Gesagt, getan: 1998 wurde er Landesvorsitzender der Jungen Union in Sachsen-Anhalt, 2002 gelang ihn über ein Direktmandat der Einzug in den Landtag.

Kritiker des Rundfunkbeitrags

Als Mitglied des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Kultur beschäftigt Kurze auch die Medienpolitik – seit 2003 ist er Mitglied der Medienanstalt Sachsen-Anhalt. In den Diskussionen um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags und eine mögliche Abschaffung der ARD verursachte er im vergangenen Jahr Medienrummel. “Damals gab es einen Ansturm der Entrüstung, und auch der Druck auf mich persönlich war ziemlich groß”, erinnert sich der Politiker. Er fordert nach wie vor eine Umstrukturierung: “Wir können uns den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Größenordnung in dieser medialen Welt nicht mehr leisten – und für die Bürger sind die 20 Euro auch ein Kostenpunkt.”

2016 warfen Medien Kurze vor, während einer Rede als Parlamentarischer Geschäftsführer im Landtag unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Das “Handelsblatt” bezeichnete ihn später als “Systemsprenger”. Darauf angesprochen, reagiert Kurze gelassen. Man habe ihm unterstellt, dass die Auswirkungen der Weihnachtsfeier noch zu spüren gewesen waren: “Das war sicherlich nicht mein stärkster Tag und trotzdem habe ich in meiner Rede den wunden Punkt getroffen.” Janna Degener-Storr

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Europe.Table Redaktion

EUROPE.TABLE REDAKTION

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    Liebe Leserin, lieber Leser,

    vor ihrer Reise in die Volksrepublik hatte sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in deutlichen Worten für eine neue China-Politik ausgesprochen. Nun hat auch der EU-Außenbeauftragte einen neuen Kurs angekündigt. “Die Systemrivalität hat zugenommen, der Wettbewerb hat sich verschärft”, sagte Josep Borrell nach einem Treffen der EU-Außenminister in Luxemburg. Die drei Achsen – Partner, Konkurrent, Systemrivale – müssten neu gewichtet und “austariert” werden. Eric Bonse berichtet. 

    Das neue Instrument zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie (EDIRPA) war eigentlich für den schnellen Einsatz vorgesehen – für den Zeitraum von Ende 2022 bis 2024. Doch erst jetzt nimmt die Verordnung eine wichtige Hürde: Heute soll in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Industrieausschusses abgestimmt werden. Inhaltliche Differenzen gibt es unter anderem in der Frage, wie hoch bei gemeinsamen Beschaffungen der Anteil sein darf, der aus Drittstaaten außerhalb der EU kommt, wie Stephan Israel analysiert. 

    Lange hat der Rechtsausschuss JURI um einen Kompromiss gerungen, heute nun stimmen die Abgeordneten über ihre Position zum Sorgfaltspflichtengesetz (CSDD) ab. Berichterstatterin Lara Wolters musste dabei deutliche Abstriche in Kauf nehmen: Kleine und mittlere Unternehmen etwa sind gemäß den Kompromissen fast vollständig von der Richtlinie ausgenommen. Das Parlament will aber weiterhin mehr Unternehmen einbeziehen als Rat und Kommission. Charlotte Wirth gibt einen Überblick.

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    Ihre
    Sarah Schaefer
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    Borrell will Chinapolitik neu justieren

    Die Neuausrichtung der europäischen China-Politik schreitet voran. Nach EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nun auch der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell einen neuen Kurs angekündigt. “Die Systemrivalität hat zugenommen, der Wettbewerb hat sich verschärft”, sagte Borrell nach einem Treffen der EU-Außenminister in Luxemburg. Auch die USA nähmen mittlerweile eine andere Haltung zu China ein. Darauf müsse die EU reagieren.

    Hintergrund sind die wachsenden Spannungen um die Taiwan-Straße, aber auch umstrittene Äußerungen des chinesischen Botschafters in Paris, Lu Shaye. In einem Interview im französischen Fernsehen hatte Lu den völkerrechtlichen Status der Länder der ehemaligen Sowjetunion infrage gestellt, da “es kein internationales Abkommen gibt, um ihren Status als souveränes Land zu konkretisieren”. Dies führte zu scharfen Protesten in der Ukraine und im Baltikum.

    Peking stellt Position klar

    Borrell nannte Lus Äußerungen “inakzeptabel”. Allerdings sei der Streit bereits ausgeräumt, erklärte er nach dem Treffen in Luxemburg. Zuvor hatte die chinesische Regierung ihre Position klargestellt. Am Montag stellte das Außenministerium daraufhin seine Position klar. “China respektiert den Status der ehemaligen Sowjetrepubliken als souveräne Länder nach der Auflösung der Sowjetunion“, sagte eine Sprecherin. China sei eines der ersten Länder gewesen, das diplomatische Beziehungen zu den Ex-Sowjetrepubliken aufgenommen habe.

    “Peking hat sich von den inakzeptablen Bemerkungen des Botschafters distanziert, das sind gute Nachrichten”, sagte Borrell. Damit sei der Fall erledigt. Allerdings sehen das offenbar nicht alle EU-Länder so. Der litauische Ressortchef Gabrielius Landsbergis kündigte an, die drei baltischen Länder – sie alle gehörten zur Sowjetunion – würden chinesische Vertreter vorladen. Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn sprach von einem “Fehler”.

    China soll auch Thema bei Gymnich-Treffen sein

    Einig war man sich darin, dass die Beziehungen zu China neu bewertet werden müssten. Zwar gelte weiterhin die Einschätzung, dass China zugleich Partner, Konkurrent und Systemrivale sei, so Borrell. Allerdings müssten diese drei Achsen neu gewichtet und “austariert” werden. Die neue Positionsbestimmung will der Spanier beim nächsten Treffen der EU-Außenminister im Gymnich-Format vorlegen. Danach soll auch der Europäische Rat befasst werden.

    In einem Gastbeitrag für die französischen Sonntagszeitung “Le Journal du Dimanche” hat Borrell bereits angedeutet, wohin die Reise geht. Die EU wolle an der Ein-China-Politik festhalten, schrieb er mit Blick auf Taiwan. Dies gelte aber nicht unter allen Umständen und schon gar nicht, wenn Gewalt angewendet werden sollte. Europa müsse “sehr präsent” sein, fordert Borrell, denn “Taiwan betrifft uns wirtschaftlich, kommerziell und technologisch” – etwa bei Halbleitern.

    Borrell widerspricht Macron

    Deshalb sollten europäische Kriegsschiffe in der Taiwanstraße patrouillieren. Es gehe darum, “Europas Engagement für die Freiheit der Schifffahrt in diesem absolut entscheidenden Bereich unter Beweis zu stellen”. Damit widerspricht Borrell dem französischen Staatschef Emmanuel Macron, der die Bedeutung der Taiwan-Frage heruntergespielt und die EU aufgefordert hat, bei Taiwan nicht blind den USA zu folgen, sondern auf den Status quo zu setzen. 

    Der Vizepräsident der EU-Kommission betont die wirtschaftliche Bedeutung Chinas für Europa. Der gemeinsame Handel belaufe sich auf einen Wert von fünf Milliarden Euro pro Tag. “Das kann man nicht ignorieren.” Auch beim Klimaschutz und in der Gesundheitspolitik müsse die EU weiter mit China zusammenarbeiten.

    Härtetest für Wirtschaftsbeziehungen

    Um die Wirtschaftspolitik ging es auch bei einem Treffen von EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis mit dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao in Brüssel. Dombrovskis betonte die Notwendigkeit, die bestehenden Ungleichgewichte im Handel und bei den Investitionen zulasten der EU zu beseitigen. Zudem mahnte er ein “level playing field” beim Handel und beim Marktzugang an. Wang Wentao betonte das Interesse an guten Wirtschaftsbeziehungen.

    Allerdings könnten diese schon bald einem Härtetest ausgesetzt sein. So hat von der Leyen angekündigt, dass sie die wirtschaftliche Abhängigkeit der EU von China verringern und ein gezieltes “De-Risking” betreiben will, etwa im strategisch wichtigen Hightech-Sektor. Zudem bereitet die EU-Kommission eine neue Regulierung zur Kontrolle kritischer Auslandsinvestitionen in China vor. Die Vorlage wird in wenigen Wochen erwartet.

    • Ein-China-Politik

    EDIRPA: Ein kleiner Schritt Richtung Verteidigungsunion

    Die EU tut sich schwer, dem Bekenntnis zu mehr gemeinsamer Rüstungsbeschaffung Taten folgen zu lassen. Ein aktuelles Beispiel sind die Mühen bei der Beschaffung von einer Million Artilleriegeschosse für die Ukraine, ein anderes die Verzögerung beim Instrument zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung (EDIRPA). Der Europaabgeordnete Michael Gahler (CDU) ist Berichterstatter im EU-Parlament für die Verordnung, über die am heutigen Dienstag in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET) und des Industrieausschusses (ITRE) abgestimmt werden soll.

    Weshalb hat es so lange gedauert? “Wir haben leider durch parlamentsinterne Streitigkeiten über Kompetenzen rund vier Monate verloren“, sagt Michael Gahler. Die Rechtsgrundlage für das Instrument ist Artikel 173, und da geht es um Industriepolitik. Der Auswärtige Ausschuss mit seinem Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung wollte jedoch wegen des militärischen Bezugs auch mitreden. Zuletzt kam noch der Binnenmarktausschuss hinzu, weil es um öffentliche Ausschreibungen geht. Michael Gahler ist aber zuversichtlich, dass neben den prozeduralen Hindernissen auch die inhaltlichen Hürden überwunden sind und im Mai der Trilog beginnen kann.

    Bestandteile aus Drittstaaten

    Denn auch inhaltlich gab es größere Differenzen zu überwinden. Etwa zur Frage, wie hoch bei gemeinsamen Beschaffungen der Anteil sein darf, der aus Drittstaaten außerhalb der EU kommt. Im Binnenmarktausschuss war man zum Beispiel für einen Anteil von 50 Prozent, andere wollten maximal 20 Prozent. “Ich möchte ja im Prinzip auch so viel wie möglich aus der EU”, sagt Michael Gahler.

    Man müsse aber auch pragmatisch genug sein und Bestandteile aus Drittstaaten zulassen, wenn diese eben nur außerhalb der EU hergestellt würden. Der CDU-Abgeordnete rechnet deshalb damit, dass nach dem Trilog mit den Mitgliedstaaten der Kompromiss bei 30 bis 40 Prozent Anteil liegen wird. 

    Die Kommission hatte das neue Instrument im Juli vergangenen Jahres mit Fanfaren und vor dem Hintergrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine für den schnellen Einsatz präsentiert. Vizepräsidentin Margrethe Vestager sprach von einem “historischen Meilenstein” bei der Verwirklichung der Europäischen Verteidigungsunion. Die Mitgliedstaaten hätten in mutigen Schritten der Ukraine dringend benötigte Verteidigungsgüter abgegeben, und die EU helfe jetzt im “selben Geist der Solidarität”, die Bestände aufzufüllen und Anreize für gemeinsame Beschaffung einzuführen. 

    Breton arbeitet bereits am Nachfolger EDIP

    Die Kommission hat zuletzt Medienberichte dementiert, wonach sie erwägt, die Vorlage aus Frust über die schleppende Beratung im Parlament zurückzuziehen. EDIRPA war eigentlich für den schnellen Einsatz für die Periode von Ende 2022 bis 2024 vorgesehen, und tatsächlich arbeitet Binnenmarktkommissar Thierry Breton bereits an einem ambitionierteren Nachfolgeprogramm, dem “European Defence Investment Programm (EDIP), für das zusätzlich Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) mobilisiert werden sollen.

    Wobei die EIB ähnlich wie die EU bisher keine Rüstungsgüter finanzieren kann. Schon die 500 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt können nicht für den direkten Kauf von Kriegsmaterial verwendet werden. Die Mitgliedstaaten sollen die Mittel nur abrufen können, um die Zusatzkosten der Koordination für den gemeinsamen Einkauf zu bezahlen. 

    Michael Gahler sieht EDIRPA denn vor allem als “Probelauf” für die Mitgliedstaaten, damit diese die Vorteile der gemeinsamen Beschaffung erkennen. Die EU habe sich schon 2007 zum Ziel gesetzt, 35 Prozent der Verteidigungsinvestitionen gemeinsam zu tätigen, sagt Gahler. Der Anteil der gemeinsamen Beschaffungen liege aber noch immer unter 20 Prozent. Bei einem gemeinsamen Einkauf mehrerer Staaten entstünden nicht nur Skaleneffekte, sagt der Politiker. Wenn alle dasselbe Gerät anschafften, sei auch die Interoperabilität zwischen den europäischen Streitkräften gewährleistet. 

    Munition für die Ukraine

    EDIRPA ist jetzt auf der Zielgeraden, und auch bei der dringlichen gemeinsamen Munitionsbeschaffung für die Ukraine gibt es Hoffnung. Die schwedische Ratspräsidentschaft setzt darauf, dass die EU-Botschafter am Mittwoch einem Kompromiss zustimmen können, wie die zweite Schiene der politischen Einigung vom März rechtlich umgesetzt werden kann.

    Zur Erinnerung: Der Plan des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell und von Thierry Breton sieht einen dreigleisigen Ansatz vor. Auf der ersten Schiene wird eine Milliarde Euro der Europäischen Friedensfazilität (EFF) reserviert, um Mitgliedstaaten zu entschädigen, die bis Ende Mai Artilleriegeschosse insbesondere vom Kaliber 155 Millimeter abgeben. Die Mittel der EFF kommen aus einem separaten Fonds außerhalb des EU-Haushalts. Und deshalb gelten dessen Einschränkungen mit Blick auf Rüstungsbeschaffung nicht. 

    Bei dieser ersten Schiene läuft laut Borrell alles nach Plan. Zwei Drittel der Mittel seien bereits zugesagt. Probleme gibt es bei der zweiten Schiene, für die eine weitere Milliarde vorgesehen ist. Dies, um die Bestände in den Mitgliedstaaten auffüllen und weitere Artilleriegeschosse sowie Raketen an die Ukraine abgeben zu können.

    Definition “Made in Europe”

    Bis zuletzt wurde mit Blick auf Lieferketten und Bestandteile aus Drittstaaten um eine genaue Definition von “Made in Europe” gerungen. Paris drängt auf eine möglichst strikte Auslegung. Zugleich will Frankreich auch Raketen mit den Mitteln beschaffen, was Polen ablehnt.  

    Diplomaten warnten davor, die Definition zu eng zu fassen. Die EU werde so das hohe Ziel nicht erreichen, der Ukraine in diesem Jahr eine Million Artilleriegeschosse zu liefern. 16 Firmen in elf Mitgliedstaaten könnten zwar Munition produzieren, hätten aber schon meist volle Auftragsbücher.

    Gemäß dem Vorschlag von Borrell und Thierry Breton ist als dritte Schiene deshalb vorgesehen, die Produktionskapazitäten in der EU auszubauen. Der Binnenmarktkommissar hat dafür in den vergangenen Wochen alle Fabriken in den Mitgliedstaaten besucht und will am 3. Mai seinen Plan vorlegen, wie die Kapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie gestärkt werden können. 

    • Sicherheitspolitik
    • Verteidigungspolitik

    Due Diligence: Worauf sich das Parlament einigen kann

    Der Rechtsausschuss JURI hat lange um einen Kompromiss gerungen. Heute stimmen die Abgeordneten über ihre Position zum Sorgfaltspflichtengesetz (CSDD) ab. Bis in den frühen Morgen haben die Sitzungen mit Berichterstattern und Schattenberichterstattern zum Teil gedauert.

    Um zu einer Einigung zu kommen, musste Berichterstatterin Lara Wolters deutliche Abstriche in Kauf nehmen: Kleine und mittlere Unternehmen etwa sind gemäß den Kompromissen fast gänzlich von der Richtlinie ausgenommen. Ähnlich wie es der Rat vorschlägt, soll die Richtlinie erst nach und nach auf alle Unternehmen angewendet werden: Unternehmen mit 250 Mitarbeitern, die im letzten Finanzjahr weniger als 150 Millionen Euro Umsatz hatten, müssen erst vier bis fünf Jahre nach Umsetzung der Richtlinie Sorgfaltspflicht leisten.

    “Mir war es wichtiger, ein gutes, kohärentes Gesetz zu haben als eines, das möglichst schnell umgesetzt wird”, sagte Wolters (S&D) gestern vor der Presse. Es sei wichtig, dass das Parlament mit einer Stimme spreche, schließlich werde die Richtlinie in der ganzen Welt von Bedeutung sein. EVP-Schattenberichterstatter Axel Voss freute sich: “Unser Hauptziel war es, diese Gesetzgebung nicht in eine riesige bürokratische Aufgabe für Unternehmen zu verwandeln, die dann grundlos Tausende von Zulieferern prüfen müssen.”

    Größerer Geltungsbereich als bei Kommission und Rat

    Das Parlament will aber weiterhin mehr Unternehmen einbeziehen als Rat und Kommission. Betroffen sind:

    • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro. Auch Holdings und ähnliche Unternehmensstrukturen sind erfasst. Laut Kompromiss soll das Gesetz auch für Muttergesellschaften von Unternehmen mit 500 Beschäftigen und 150 Millionen Nettoumsatz gelten. Zum Vergleich: Der Rat schlägt vor, dass die Richtlinie, angelehnt an das deutsche Lieferkettengesetz, im ersten Jahr lediglich für Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern und 300 Millionen Euro Umsatz gilt.
    • Der Kompromisstext behält an der Definition von “Wertschöpfungsketten” statt “Lieferketten” fest. Nicht nur Upstream-, sondern auch bestimmte Downstream-Aktivitäten sind erfasst: Verkauf, Vertrieb, Transport, Lagerung, Entsorgung und/oder Recycling.
    • Wie der Rat sieht auch das Parlament vor, die Definition der “etablierten Geschäftsbeziehungen” zu streichen, die die Kommission aus dem französischen Lieferkettengesetz übernommen hatte. Der Kompromisstext bleibt dem Wolters-Vorschlag in diesem Punkt treu, indem er sich für einen risikobasierten Ansatz ausspricht. Die Unternehmen sollen die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten priorisieren.
    • Der Fokus liegt vor allem auf der Erkennung, Verhinderung und Behebung von negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt. Unternehmen sollen ihre Geschäftspartner und Lieferanten bei der Beseitigung der Folgen unterstützen.
    • Das sogenannte Disengagement, also die Beendigung von Geschäftsbeziehungen und/oder der Rückzug aus problematischen Gebieten, soll als letzte Maßnahme angewendet werden. Mit einer Ausnahme – vom Staat durchgesetzte Zwangsarbeit.

    “Enormer bürokratischer Aufwand”

    Obwohl KMU nur indirekt von dem Gesetz betroffen sind, will das Parlament dafür sorgen, dass sie etwaige Konsequenzen abfedern können. So sieht der Kompromisstext Klauseln zur verantwortlichen Vertragsvergabe sowie die Unterstützung von KMU vor, damit Konzerne die finanzielle und administrative Bürde nicht einfach nach unten entlang der Wertschöpfungskette weiterreichen.

    Dennoch zeigen sich KMU-Vertreter unzufrieden: Der Vorschlag überfordere Unternehmen, schreibt etwa der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau und kritisiert den “enormen bürokratischen Aufwand” des Gesetzes. Ähnlich sieht es der Zentralverband des Deutschen Handwerks: Die Belastungen, die auf KMU zukämen, seien besonders unangemessen angesichts der Tatsache, “dass die EU im internationalen Vergleich zu den Regionen mit den höchsten Menschenrechts- und Umweltstandards gehört”.

    Hochrisikobranchen sind raus

    Der Kompromissvorschlag enthält im Gegensatz zu Kommissionsvorschlag und Ratskompromiss keine Definition von Hochrisikobranchen. Dies sei nicht mehr unbedingt nötig, da KMU nur noch indirekt unter das Gesetz fallen, erklärte Wolters.

    Allerdings sprechen sich Berichterstatterin und Schattenberichterstatter für eine konfliktsensible Sorgfaltspflicht in Risikogebieten aus. Was genau darunter zu verstehen ist, sollen die Mitgliedstaaten in Leitlinien ausarbeiten. Angesichts dessen, welche Probleme die Kommission im Rahmen der Konfliktmineralienverordnung mit der Ausweisung von Konfliktgebieten hatte, scheint fragwürdig, ob die nationalen Behörden dieser Aufgabe gewachsen sind.

    Eine Definition von Hochrisikobranchen findet man nur noch in Artikel 13. Dieser legt fest, welche Guidelines die Mitgliedstaaten für ihre Unternehmen ausarbeiten müssen. Darunter: eine Liste von Risikofaktoren und Risikobranchen, angelehnt an den OECD-Leitfaden für verantwortliche Unternehmen. Hier wird die Finanzbranche als Risikobranche geführt.

    Finanzbranche mit Ausnahmen

    Der Rat ließ sich davon nicht leiten und räumt der Finanzbranche eine Sonderstellung ein. Sie wird fast ganz von der Sorgfaltspflicht ausgenommen. Das Parlament hingegen konnte sich auf einen Kompromiss einigen, der den Finanzsektor stärker zur Verantwortung zieht. Banken, Versicherungen, Investoren oder Fondsmanager müssen Sorgfaltspflicht leisten. Und:

    • Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag müssen sie nicht nur vor dem Erbringen einer Finanzdienstleistung Sorgfaltspflicht leisten, sondern auch währenddessen. Also bei jeder Durchführungsmaßnahme wie bei Beschwerden.
    • Artikel 8a hält Investoren und Asset-Manager dazu an, dafür zu sorgen, dass die Beteiligungsunternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die nachteiligen Auswirkungen ihrer Aktivitäten zu beheben.
    • Dennoch gibt es Ausnahmen: Pensionsfonds, alternative Investmentfonds und Kreditratingagenturen sind beispielsweise weiterhin von der Sorgfaltspflicht ausgenommen. Zudem gilt die Sorgfaltspflicht nur für direkte Geschäftsbeziehungen. Für Finanzdienstleister gilt keine zivilrechtliche Haftung.

    Wie viel Harmonisierung will das Parlament?

    Ein Knackpunkt bei der Suche nach einem parlamentsinternen Kompromiss war lange die sogenannte Binnenmarktklausel. Dabei geht es darum, dass nationale Gesetze später möglichst kompatibel sind. Sprich, die Transposition der Richtlinie soll nicht zur Fragmentierung des Marktes führen.

    Die Wortwahl des Kompromisses lässt allerdings aufhorchen. Im Kompromisstext ist von “full harmonisation” die Rede. Dabei spricht man in diesem Zusammenhang in der Regel von minimaler oder maximaler Harmonisierung. Erstere Formulierung bedeutet, dass die nationalen Gesetze nicht schwächer ausfallen dürfen als das EU-Gesetz. Letzteres, dass sie nicht strenger sein dürfen. Für diese Variante hatte sich der Binnenmarktausschuss im März ausgesprochen, mit einer Mehrheit von EVP, Renew und EKR.

    Volle Harmonisierung hingegen lässt Raum für Interpretation. Allerdings betonte Lara Wolters gestern auf Nachfrage, man wollte Mitgliedstaaten nicht davon abhalten, weiterzugehen, als die EU-Richtlinie. “Die neue Single Market Clause beinhaltet keine Vollharmonisierung.” Es ginge darum, dass die Umsetzung des CSDDD so einheitlich wie möglich verläuft, um ein Level-Playing Field im Binnenmark zu erreichen”, betont René Repasi (SPD). Er hatte im März gegen die Forderung des Binnenmarktausschusses nach einer maximalen Harmonisierung gestimmt.

    Zivilrechtliche Haftung ohne umgekehrte Beweispflicht

    Weiterer Knackpunkt bei den Verhandlungen der Berichterstatter und Schattenberichterstatter war die zivilrechtliche Haftung, bei der insbesondere EVP und Renew blockierten. Sie wehrten sich ausgiebig gegen eine Umkehrung der Beweispflicht. Letztlich akzeptierten sie allerdings, dass Unternehmen sich vor Gerichten für Mängel bei der Sorgfaltspflicht und den daraus resultierenden Folgen verantworten müssen.

    Nicht nur die Betroffenen selbst können vor europäischen Gerichten gegen Unternehmen vorgehen. Auch Vertreter der Zivilgesellschaft, etwa NGOs, dürfen stellvertretend Klagen einreichen. Sammelklagen sind laut Kompromisspapier des Parlamentes ebenfalls zulässig. Der Text erlaubt es den Konzernen, sich in Industrieinitiativen und Multi-Stakeholder-Gemeinschaften zu organisieren, um den Due-Diligence-Prozess zu erleichtern. Allerdings bleiben die Unternehmen dennoch für Mängel in der Sorgfaltspflicht haftbar.

    Unabhängig davon können die nationalen Behörden Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. Im Gegensatz zur Konfliktmineralienverordnung, bei der die Strafen von 726 bis zu über 50.000 Euro reichen, versucht das Parlament hier, eine Fragmentierung zu verhindern. Die Sanktionen sollen sich nach dem Umsatz der Unternehmen richten und dürfen bis zu fünf Prozent des Umsatzes umfassen.

    Bezahlung der Direktoren wird separat gestimmt

    Im Gegensatz zu Kommission und Rat enthält der Kompromisstext des Parlamentes auch eine Klimakomponente. Unternehmen müssen Klimaübergangspläne vorlegen, wie sie ihre Wertschöpfungsketten bis 2050 klimaneutral gestalten wollen.

    Ob die Bezahlung der Direktoren allerdings an die Einhaltung dieser Pläne sowie ihrer Sorgfaltspflichten gebunden ist, steht noch aus. Über diesen Punkt wird separat angestimmt, da man sich mit der EVP hier nicht auf einen Kompromiss einigen konnte. “Andere Akteure und politische Parteien haben versucht, Dinge zu regeln, die nichts mit der Gesetzgebung zur Lieferkette zu tun haben, wie z. B. das Verhalten von Vorständen und die Corporate Governance”, kommentierte Voss.

    • Corporate Governance
    • Due Diligence
    • Europäisches Parlament
    • Lieferketten
    • Umweltschutz
    • Zentralverband des Deutschen Handwerks

    Termine

    26.04.2023 – 10:00-11:00 Uhr, online
    FSR, Seminar How to make the best use of EU’s natural gas network in the energy transition
    The Florence School of Regulation (FSR) is hosting a policy debate on the role of the EU natural gas network in the energy transition, reflecting on whether the current framework will deliver, and asking what still needs to be done. INFOS & ANMELDUNG

    26.04.2023 – 12:30-14:00 Uhr, Florenz (Italien)
    EUI, Seminar Towards a new deal on migration: The African Union and the European Union
    Professor Mehari Maru from the European University Institute (EUI) will give an insight into current problems in the cooperation between Europe and Africa in the field of migration and what steps the EU should take to work out a mutually beneficial migration regime.
    INFOS & ANMELDUNG

    26.04.2023 – 13:00-14:00 Uhr, online
    Unternehmensnetzwerk Klimaschutz, Seminar Umstellung auf Erneuerbare: Von der Intention zur Umsetzung
    Das Webinar thematisiert Chancen und Herausforderungen für Unternehmen rund um die Umstellung der Beschaffung erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt auf Green Power Purchase Agreements (PPAs). INFOS & ANMELDUNG

    26.04.2023 – 14:00-16:00 Uhr, Berlin
    FZE, Konferenz Zeitenwende: Energiewirtschaftliches Krisenmanagement in Deutschland und der EU
    Auf der Konferenz des Forums für Zukunftsenergien (FZE) kommen Vertreterinnen und Vertreter aus der Energiewirtschaft und Politik zusammen, um die Ausgestaltung eines energiewirtschaftlichen Krisenmanagements in Deutschland und der EU zu diskutieren. INFOS

    26.04.2023 – 14:00 Uhr, online
    EBD, Seminar De-Briefing AGRIFISH
    Die Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD) veranstaltet ein digitales De-Briefing zur Tagung des Rates “Landwirtschaft und Fischerei” (AGRIFISH), u.a. mit dem Referatsleiter für EU-Koordination beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. INFOS

    26.04.2023 – 15:00-17:00 Uhr, Brüssel (Belgien)
    ERCST, Presentation 2023 State of the EU ETS Report – Launch Event
    The European Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition (ERCST) will present and discuss the annual report on the State of the EU Emissions Trading Scheme (ETS), focusing on the revised EU ETS Directive to be adopted in mid-2023.
    INFOS & ANMELDUNG

    26.04.2023 – 18:30 Uhr, Berlin/online
    Körber Stiftung, Diskussion Global Leaders Dialogue mit dem litauischen Präsidenten Gitanas Nausėda in Berlin
    Der litauische Präsident Gitanas Nausėda hält eine Rede zum litauischen sicherheitspolitischen Ansatz in der Zeitenwende mit anschließender Diskussion. INFOS

    26.04.2023 – 19:00-21:30 Uhr, Berlin
    United Europe, Podiumsdiskussion Die Europäische Union vor den Wahlen 2024: Ausgangslage, Themen, Personal- und Reformbedarf
    Vertreterinnen und Vertreter aus der Medienbranche, Wissenschaft sowie der europäischen und Bundespolitik diskutieren über Themen rund um die Europawahl 2024. INFOS & ANMELDUNG

    27.04.-28.04.2023, Trier/online
    ERA, Seminar Sanctions in the EU’s External Relations
    This seminar by the Academy of European Law (ERA) will provide detailed knowledge on legal aspects of restrictive measures applied by the European Union, including the recent jurisprudence of the Court of Justice of the EU (CJEU). INFOS & ANMELDUNG

    27.04.2023 – 09:30-13:00 Uhr, online
    KlimaWirtschaft, Workshop Einführung in das Umweltmanagement nach EMAS
    Der Workshop vermittelt Wissen über die Bausteine des Umweltmanagements nach EMAS und bietet Hilfestellung in der Implementierung. INFOS & ANMELDUNG

    27.04.2023 – 13:00-14:30 Uhr, Königswinter
    CSP, Seminar Ein Jahr “Zeitenwende” – Konsequenzen für den Globalen Süden
    Die Veranstaltung der Stiftung Christlich-Soziale Politik e.V. (CSP) thematisiert die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen dem Globalen Norden und Globalen Süden, besonders in Bezug auf den als “Zeitenwende” titulierten Epochenwechsel. INFOS & ANMELDUNG

    27.04.2023 – 16:00-17:30 Uhr, online
    Mittelstand-Digital Zentrum Bau, Seminar Open BIM2FM – Mit offenen Standards vom BIM-Projekt zum digitalen Gebäudebetrieb
    Das Webinar behandelt anhand eines Projektbeispiels die Planungs- und Implementierungsphase des open BIM2FM-Prozesses. INFOS & ANMELDUNG

    27.04.2023 – 17:00-18:00 Uhr, online
    SNV, Discussion Is halting AI development the right aim for Europe’s AI policy?
    Stiftung Neue Verantwortung (SNV) is hosting a background discussion on whether and how Europe should regulate potentially powerful and risky AI models. INFOS & ANMELDUNG

    News

    EU und Norwegen wollen mit Allianz Klimaneutralität beschleunigen

    Die EU und Norwegen haben am gestrigen Montag eine neue “Grüne Allianz” beschlossen, um den Weg zur Klimaneutralität zu beschleunigen. Darin verpflichten sie sich zur Entwicklung von erneuerbaren Energien, grünem Wasserstoff und Technologien zur CO2-Abscheidung. Umweltorganisationen kritisierten, dass das Abkommen fossile Brennstoffe ausklammere.

    “Viele Themen fallen unter das Dach der Grünen Allianz. Sie wird uns ermöglichen, den Weg zur Klimaneutralität Seite an Seite zu gehen und unsere Kräfte zu bündeln”, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Unterzeichnung des Abkommens in Brüssel.

    Die Allianz wurde am Rand des Nordsee-Gipfeltreffens der europäischen Staats- und Regierungschefs und der Energieminister unterzeichnet. Ziel des Gipfels war es, die Nordsee zu einem Motor für erneuerbare Offshore-Energie und saubere Industrietechnologien zu machen.

    Herstellung von grünem Wasserstoff

    Die Bemühungen um die Abscheidung von CO2-Emissionen aus der Industrie und deren unterirdische Speicherung in der Nordsee haben in den vergangenen Jahren im Zuge des Wettlaufs der Länder um die Erreichung der Klimaziele an Fahrt gewonnen, wobei einige der wichtigsten Projekte von norwegischen Unternehmen durchgeführt werden.

    Die EU und Norwegen planen, europäische Marktregeln und Infrastrukturen für die Abscheidung, den Transport, die Nutzung und die Speicherung von CO2-Emissionen zu entwickeln. “Beide Seiten beabsichtigen, zusammenzuarbeiten, um diese Schlüsseltechnologie auf den Markt zu bringen und die Dekarbonisierung schwer abbaubarer Industriesektoren zu fördern”, heißt es in dem Abkommen.

    Die Allianz zielt auch bei der Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien darauf ab, stärker zusammenzuarbeiten. Dabei handelt es sich um eine weitere grüne Technologie, auf die die EU setzt, um Schwerindustrien wie die Stahl- und Zementherstellung zu dekarbonisieren. “Beide Seiten beabsichtigen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff in Europa zu fördern”, heißt es in dem Dokument.

    Umweltschützer warnen vor Schlupfloch

    Das Abkommen ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die über ein Jahr gedauert haben. Dabei gab es große Meinungsverschiedenheiten über die Rolle von Öl und Gas nach 2030 und den Schutz der Arktis. Umweltschützer warnen, dass die fehlende Erwähnung von Öl und Gas in dem Abkommen nicht als Schlupfloch für Norwegen genutzt werden sollte, um weiterhin fossile Ressourcen, insbesondere in der Arktis, zu erforschen. Norwegen ist heute der größte Gaslieferant der EU und deckt 25 Prozent ihres Bedarfs.

    “Mit dieser Allianz hat sich die Kommission für die Arktis und den Green Deal der EU stark gemacht“, sagte Niels Fuglsang, Mitglied des Europäischen Parlaments (S&D) und Berichterstatter für die Energie- und Energieeffizienzrichtlinie. Norwegen sei ein unverzichtbarer Partner und Verbündeter, und “diese Partnerschaft sollte stetig auf einem sauberen Weg gehalten werden”.

    Die Verlängerung des fossilen Zeitalters sei keine Antwort auf die Bedürfnisse und Sorgen der Europäer in Bezug auf die Energiesicherheit und unvereinbar mit dem Kurs der EU in Richtung Klimaneutralität, fügte er hinzu. “Ich hoffe, dass die Kommission auch in Zukunft die gleiche Entschlossenheit bei allen Aspekten der Beziehungen zu Norwegen an den Tag legen wird”, so Fuglsang weiter. cst

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    Nordsee-Anrainer planen Verzehnfachung der Offshore-Windkraft bis 2050

    Neun europäische Länder haben sich bei ihrem Treffen in Ostende (Belgien) dazu verpflichtet, die Offshore-Windenergie bis 2050 auf 300 Gigawatt auszubauen. Das ist zehnmal mehr als die derzeit installierten Kapazitäten. Und eine kolossale industrielle Herausforderung, um die Dekarbonisierung des Kontinents zu beschleunigen.

    Gemeinsam wollen wir bis 2050 eine Produktion von etwa 300 Gigawatt erreichen“, sagte der belgische Premierminister Alexander De Croo, der den diesjährigen Gipfel initiiert hatte. Das Ziel für 2030 sei mindestens eine Vervierfachung des derzeitigen Kraftwerksparks. Nun gehe es um eine zügige Umsetzung. Die technologische “Standardisierung” müsse deshalb verstärkt werden, es müsse schneller gebaut werden. Die Ausschreibungen müssten besser aufeinander abgestimmt werden, um die Lieferketten nicht zu überlasten, sagte De Croo.

    Die neun Länder verpflichten sich zum raschen Bau von Windparks, zur Entwicklung von “Energieinseln” – oder zusammenhängenden Standorten für erneuerbare Energien auf See – und zur Förderung von Projekten für Kohlenstoffabscheidung und erneuerbaren Wasserstoff in der Region.

    Luxemburg ist auch dabei

    Das Bestreben des Nordseegipfels sei es, die Region “zum größten grünen Kraftwerk Europas” zu machen, fuhr De Croo fort. “Das Ziel ist es, die Kontrolle über die Energieproduktion zurückzugewinnen, sie grüner und unabhängiger zu machen.” Dieser Ansatz wurde auch vom deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz unterstützt.

    Im Vorjahr hatte der Gipfel auf die Initiative von Kopenhagen Belgien, Dänemark, die Niederlande und Deutschland zusammengeführt. Bei der nun zweiten Veranstaltung wurde die Besetzung des Gipfels auf neun Länder ausgeweitet: Frankreich, Irland, Luxemburg, Norwegen und das Vereinigte Königreich kamen hinzu. Auch die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sowie rund 100 Unternehmen aus der Branche waren anwesend.

    Auf die Frage, warum Luxemburg, das keine Küste hat, am Gipfel teilnahm, antwortete der luxemburgische Premierminister Xavier Bettel, dass sein Land “über das Geld für Investitionen” verfüge. Er betonte, dass es darum gehe, in erneuerbare Energien zu investieren, “die eine Alternative zur Atomenergie darstellen”.

    Diese Position stand im Gegensatz zum französischen Präsidenten Emmanuel Macron, der die französische Verteidigung der Kernenergie als kohlenstofffreie Energiequelle verfolgt. “Die Energiewende beruht auf drei Säulen: Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien und Kernenergie”, sagte er am Rande des Gipfels.

    Wind Europe: Infrastruktur nicht ausreichend

    Der erklärte Ehrgeiz der neun Länder scheitere noch an einer noch nicht ausreichend entwickelten Infrastruktur, sagte Christoph Zipf, Sprecher von Wind Europe, zu Table.Media. Konkret sei es notwendig, die Hafeninfrastruktur zu vergrößern und anzupassen. Aber nicht nur das: Man müsse zudem Umfang und Anzahl der Schiffe vergrößern. Die Frage nach qualifizierten Arbeitskräften sei ebenso dringend. “Wir haben heute 80.000 Menschen, die in der Offshore-Windenergiebranche arbeiten. Bis 2030 werden wir 250.000 brauchen.”

    Während in Großbritannien 14 GW und in Deutschland acht GW an Offshore-Windkraftanlagen installiert sind, liegen die Kapazitäten in Dänemark, Belgien und den Niederlanden zwischen zwei und drei GW und in Frankreich bei etwa 0,5 GW. “Die Größenordnungen sind gigantisch (…). Bei uns und unseren Nachbarn wird die Offshore-Windenergie zwischen 2030 und 2050 wahrscheinlich die wichtigste Quelle für die Erzeugung erneuerbarer Energien sein, weit vor der Solarenergie und der Onshore-Windenergie”, sagte eine Quelle im Élysée-Palast zur französische Presse.

    Frankreich strebt an, bis 2050 an allen Küsten 40 GW an Offshore-Windkraftanlagen in Betrieb zu nehmen. Bisher hat das Land jedoch nur einen einzigen Offshore-Windpark in Saint-Nazaire (Bretagne) eingeweiht. cst

    • Belgien
    • Windkraft

    Strommarkt: Bruegel warnt vor Überkapazitäten

    Der Kommissionsentwurf für ein neues Strommarktdesign ist laut Experten ungeeignet, die Strompreise in der EU zu senken. “Wir könnten auf ein sehr teures System zusteuern und ein sehr komplexes”, sagte Georg Zachmann von der Denkfabrik Bruegel am Montag bei einer Anhörung im Industrieausschuss des Parlaments.

    Grund sei die Vielzahl an vorgesehenen Förderinstrumenten und fehlende europäischer Koordinierung. “Wir könnten in einer Welt enden, in der die Mitgliedstaaten zu viel von gewissen Dingen bauen”, sagte Zachmann und nannte als Beispiel Batterien. Falls in Deutschland tatsächlich 100 Gigawatt gebaut werden sollten, um das Stromsystem flexibler zu machen, müssten auch Nachbarstaaten darauf zugreifen können. Vielleicht sei es stattdessen auch sinnvoller, noch mehr Gas- und Windkraftwerke zu bauen.

    Energiewirtschaft gegen Industriestrompreis

    Der Entwurf der Kommission enthalte keine neuen Instrumente, um die Strompreise zu begrenzen, kritisierte die Ökonomin Natalia Fabra von der Universität Madrid. Die bloße Regulierung der Endkundenpreise müssten am Ende die Steuerzahler bezahlen. Stattdessen müssten die Mitgliedstaaten dauerhaft die Möglichkeit erhalten, die Erlöse von Kraftwerken mit niedrigen Erzeugungskosten zu begrenzen, auch von Bestandskraftwerken, sagte Fabra.

    Auch zu langfristigen Stromlieferverträgen für die Industrie äußerte sich die Wissenschaftlerin skeptisch. Es gebe keine Garantie, dass diese die wahren Erzeugungskosten besser widerspiegelten als die kurzfristigen Märkte.

    Ablehnend zu einem Industriestrompreis äußerte sich auch die Energiewirtschaft selbst. “Ich möchte darauf drängen, dass wir dies bei der Reform außen vorlassen, um noch größere Komplexität zu vermeiden”, sagte Kristian Ruby, Generalsekretär von Eurelectric. Schon die Frage, welche Industriezweige von einem vergünstigten Tarif profitieren sollten, sei beihilferechtlich relevant. ber

    • Batterien
    • Erdgas
    • Strommarkt
    • Strompreis
    • Windkraft

    BDI fordert Schwarze Liste bei Sanktionsumgehung

    Der Bundesverband der deutschen Industrie spricht sich in einem neuen Positionspapier für ein zentrales Register für Unternehmen aus, die Russland dabei helfen, EU-Sanktionen zu umgehen. So sollten Akteure, die auffällig werden, zunächst auf eine Verdachtsliste gesetzt werden, und, wenn sich die Hinweise erhärten, auf eine Blockadeliste. Dadurch würden sie vom Handel mit dem EU-Binnenmarkt ausgeschlossen.

    Die Bundesregierung solle sich für ein solches Verfahren in Europa einsetzen, fordert der BDI. Behördlich geführte Listen seien die bessere Alternative zu verschärften Endverbleibserklärungen durch die exportierenden Unternehmen. “Für die Unternehmen ist der Wirkungsgrad der Selbstkontrolle ausgereizt”, heißt es in dem BDI-Papier. Die Summe der Ausweichmöglichkeiten sei schlicht zu groß, da sich nur knapp 50 Staaten den westlichen Sanktionen gegen Moskau angeschlossen hätten.

    Zehn-Punkte-Plan des Wirtschaftsministeriums

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte Ende Februar einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, wie die zunehmende Umgehung der Sanktionen über Länder wie die Türkei, Georgien oder die Vereinigten Arabischen Emirate eingegrenzt werden könne. So sollten “Exporte in bestimmte Drittstaaten nur noch bei Abgabe von transparenten Endverbleibserklärungen im Rahmen der Ausfuhranmeldung möglich sein”.

    Der BDI warnt nun, dies würde einen “immensen Verwaltungsaufwand erzeugen” und das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überfordern. Zudem würde der Handel mit den betroffenen Drittstaaten signifikant erschwert. tho

    • Geopolitik
    • Sanktionen

    Geistiges Eigentum: Breton verteidigt SEP-Pläne

    Industriekommissar Thierry Breton hat die geplante Regulierung von Standardessentiellen Patenten (SEP) gegen Kritik verteidigt: “SEP stehen im Zentrum des globalen technologischen Wettlaufs. Sie spielen eine Schlüsselrolle bei der Erschließung des boomenden Marktes des Internet of Things.” Die SEP-Regulierung ist Teil des Paktes für geistiges Eigentum, das die Kommission am Mittwoch beschließen will. Table.Media liegt ein neuer Leak zur SEP-Regulierung vor.   

    Breton rechnet damit, dass bis 2026 mit dem Internet der Dinge Umsätze von 650 Milliarden Euro erwirtschaftet werden. Es sei höchste Zeit für bessere Rahmenbedingungen für SEP: “Der Anteil europäischer Unternehmen, die global SEP halten, ist von 2014 bis heute von 22 auf 15 Prozent zurückgegangen. China hat seinen Anteil dagegen von 15 auf 30 Prozent verdoppeln können.”

    SEP wichtig für Autos und Smartphones

    SEP sind Patente, die grundlegend für eine Technologie sind. Sie werden etwa für Telekommunikationsanwendungen eingesetzt, in Smartphones, internetfähigen Autos sowie allen Gegenständen, die mit einem Bauteil zur Vernetzung ausgestattet sind.

    Die Kommission will, dass SEP künftig verpflichtend beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante registriert werden. Das EUIPO zieht dabei externe Experten hinzu. Für die Lizenzierung von SEP nach FRAND-Bedingungen soll es einen Zeitrahmen von neun Monaten geben. In dieser Zeit sollen Lizenzinhaber und Lizenznehmer nicht gegeneinander vor Gericht ziehen dürfen.

    Es gibt schätzungsweise über 75.000 SEPs. Breton weist auf deren Bedeutung für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) hin: “84 Prozent der Unternehmen, die mit SEP arbeiten, sind KMU.”  Die geplante Regulierung sorge dafür, dass KMU von den Chancen und Kostenreduzierungen eines transparenten und modernen SEP-Rahmenwerks profitieren könnten.  

    Ein erster Entwurf der SEP-Regulierung hatte kontroverse Reaktionen ausgelöst. Fachleute kritisierten etwa, dass für die Registrierung EUIPO zuständig sein soll. Damit werde die einschlägige Expertise des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) nicht genutzt. mgr

    • Europäische Kommission
    • Standardisierung
    • Thierry Breton

    Bürgerpanel schlägt Regeln fürs Metaverse vor

    150 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger der Union haben 23 Empfehlungen für die Kommission erarbeitet, wie virtuelle Welten wie das Metaverse fair und menschenfreundlich zu gestalten sind. Die Vorschläge umfassen unter anderem Regelungen zu Datenschutz und Transparenz bei der Datennutzung wie auch zur digitalen Identifizierung einerseits und einem Recht auf Anonymität andererseits. Die Empfehlungen, die um acht Werte und Prinzipien herum aufgebaut sind, sind Ergebnis des Bürgerpanels zu virtuellen Welten.

    Das Panel, das an drei Wochenenden in diesem Jahr stattfand, gehört zur neuen Generation von Bürgerforen nach der Konferenz zur Zukunft Europas. Ziel ist, die Beteiligung der Bürger am politischen Entscheidungsprozess zu fördern. Das erste Bürgerforum befasste sich mit Lebensmittelverschwendung, ein weiteres mit Lernmobilität.

    Das Bürgerforum zu virtuellen Welten steht im Zusammenhang mit der von Kommissar Thierry Breton im September 2022 angekündigten neuen Initiative, die virtuelle Welten im Einklang mit den europäischen digitalen Rechten und Prinzipien beschreibt. Am 31. Mai soll sie kommen. Hierzu hat die Kommission neben dem Bürgerpanel einen weiteren Aufruf gestartet, wo Bürgerinnen und Institutionen ihre Meinung zum Thema noch bis zum 3. Mai mitteilen können.

    Acht Prinzipien für das Metaverse

    Die acht Werte und Prinzipien, die die Teilnehmer des Bürgerpanels für virtuelle Welten aufgestellt haben, sind:

    1. Wahlfreiheit: Jeder kann virtuelle Welten frei nutzen – ohne Nachteile für diejenigen, die nicht teilnehmen.
    2. Nachhaltigkeit: Der Aufbau und die Nutzung virtueller Welten sind umweltfreundlich.
    3. Menschenzentrierung: Die technologische Entwicklung und Regulierung virtueller Welten dient und respektiert Bedürfnisse, Rechte und Erwartungen der Nutzer.
    4. Gesundheit: Die physische und mentale Gesundheit ist ein Grundpfeiler für die Entwicklung und Nutzung virtueller Welten.
    5. Bildung und Anleitung: Bildung, Bewusstseinsbildung und Fähigkeiten zur Nutzung virtueller Welten stehen im Mittelpunkt der Entwicklung virtueller Welten.
    6. Sicherheit: Die Sicherheit europäischer Bürger muss gewährleistet sein, einschließlich des Schutzes von Daten und der Verhinderung von Manipulation und Diebstahl.
    7. Transparenz: 1) Transparente Regulierung schützt Menschen, ihre persönlichen Daten sowie ihre physische und psychische Gesundheit. 2) Die Nutzung von Daten (durch Dritte) ist transparent.
    8. Inklusion: Allen Bürgern ist der gleiche Zugang garantiert – unabhängig von Alter, Einkommen, Fähigkeiten, technischer Verfügbarkeit, Land usw. vis
    • Digitalpolitik
    • Thierry Breton

    Presseschau

    Windenergie in der Nordsee soll boomen SUEDDEUTSCHE
    Wie Europa die Seekabel in der Nordsee schützen will HANDELSBLATT
    Nach Eskalation im Sudan: Mehr als 1000 EU-Bürger evakuiert TAGESSCHAU
    EU und USA verhängen neue Sanktionen gegen den Iran ZEIT
    EU will Republik Moldau gegen russische Einflussnahme stärken HANDELSBLATT
    EU verspricht Lösung im Streit um Munitionslieferungen für Ukraine RND
    EU-Fraktionen fordern Schritte gegen LGBTQ-feindliches Gesetz ZEIT
    Wohl 1.200 vorzeitige Todesfälle: Luftverschmutzung in Europa gefährdet Kinder ZDF
    EU-Staaten beschließen Regeln: Firmen müssen Gehaltsunterschiede offenlegen TAGESSCHAU
    World’s largest cross-border power line will deliver clean energy to 1.8 million homes in Europe EURONEWS
    “Grüne Allianz” zwischen EU und Norwegen zur Bekämpfung des Klimawandels EURACTIV
    Oder: Umweltschützer fürchten neues Fischsterben FAZ
    Europe: Solar energy thriving as climate warms DW
    EU regulators set out ideas to plug climate ‘insurance gap’ REUTERS
    Slowenien will EU-Pestizidpläne abschwächen EURACTIV
    EU outlines plan to take control of medicine production in health crises FT
    Dürre in Norditalien: Fluss Po mit außergewöhnlich niedrigem Wasserstand SPIEGEL

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    Markus Kurze – Konservativer Kritiker aus Sachsen-Anhalt

    Markus Kurze ist europapolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU Sachsen-Anhalt.

    Aus Sicht von Markus Kurze beschäftigen die Menschen in Sachsen-Anhalt aktuell vor allem zwei Europathemen: das Aus des Verbrennermotors und die Cybersicherheit.

    Kurze ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Europaangelegenheiten und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt. In der Energie- und Klimapolitik komme es auf Augenmaß an, betont der 52-Jährige. “Menschen mit kleinen und mittleren Gehältern kann man da nur mitnehmen, wenn sie es am Ende auch bezahlen können.” Viele seien bereit, auch persönlich etwas für den Klimaschutz zu tun.

    Aber gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt könne nicht jeder mit dem Zug, mit dem Bus oder mit dem Fahrrad zu Arbeit fahren. Ohne Energiesicherheit sei es nicht möglich, vollständig auf Elektromobilität umsteigen. Dass ab 2035 in der Europäischen Union keine PKW mehr neu zugelassen werden dürfen, die mit Benzin oder Diesel fahren, sieht der Politiker entsprechend kritisch.

    Bürgermeister inspiriert zur Politik

    Sein Lebenslauf, erzählt Markus Kurze, war von Höhen und Tiefen geprägt: Dem Erzieher und Grundschullehrer wurde seine Ausbildung in der DDR nach der Wende nicht anerkannt, nach dem ersten Staatsexamen im Westen bekam er – wie viele damals – keine Referendarstelle. Schließlich sei er in die Kinder- und Jugendarbeit eines Wohlfahrtsverbands sowie in den Katastrophenschutz eingestiegen.

    Zur Politik hat Kurze über ein Hobby gefunden: Nachdem er sich im Studium mit Sagen aus seiner Heimatregion beschäftigt hatte, schrieb er Bücher über die Geschichte des Jerichower Lands. Im Zuge der Recherchen hatte er auch Kontakt zu einem Bürgermeister, dessen Lebensgeschichte ihn begeisterte: “Ich wollte ja mal mit Menschen arbeiten und er gab mir die Initialzündung, in die Politik zu gehen”, erzählt Kurze. Gesagt, getan: 1998 wurde er Landesvorsitzender der Jungen Union in Sachsen-Anhalt, 2002 gelang ihn über ein Direktmandat der Einzug in den Landtag.

    Kritiker des Rundfunkbeitrags

    Als Mitglied des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Kultur beschäftigt Kurze auch die Medienpolitik – seit 2003 ist er Mitglied der Medienanstalt Sachsen-Anhalt. In den Diskussionen um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags und eine mögliche Abschaffung der ARD verursachte er im vergangenen Jahr Medienrummel. “Damals gab es einen Ansturm der Entrüstung, und auch der Druck auf mich persönlich war ziemlich groß”, erinnert sich der Politiker. Er fordert nach wie vor eine Umstrukturierung: “Wir können uns den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Größenordnung in dieser medialen Welt nicht mehr leisten – und für die Bürger sind die 20 Euro auch ein Kostenpunkt.”

    2016 warfen Medien Kurze vor, während einer Rede als Parlamentarischer Geschäftsführer im Landtag unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Das “Handelsblatt” bezeichnete ihn später als “Systemsprenger”. Darauf angesprochen, reagiert Kurze gelassen. Man habe ihm unterstellt, dass die Auswirkungen der Weihnachtsfeier noch zu spüren gewesen waren: “Das war sicherlich nicht mein stärkster Tag und trotzdem habe ich in meiner Rede den wunden Punkt getroffen.” Janna Degener-Storr

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