damit das so genannte “Generationenkapital” einmal einen Beitrag zum gesetzlichen Rentenversicherungssystem leisten kann, muss es gut angelegt werden. Einerseits bedeutet “gut” dabei eine möglichst hohe Rendite. Andererseits heißt “gut” auch, dass mit dem Geld kein Schaden an Klima und Umwelt angerichtet wird, der die natürlichen Lebensgrundlagen der künftigen Rentenempfänger weiter verschlechtert. Ein Zielkonflikt, meinen viele NGOs, wie auch die Bündnisgrünen. Kenfo-Chefin Anja Mikus, die das Kapital verwalten wird, ist da anderer Meinung. Im Interview mit Okan Bellikli und Malte Kreutzfeldt spricht sie über ihre Sicht auf Rendite und Nachhaltigkeit.
Ob Rendite und ethisches Wirtschaften sich in den globalen Lieferketten widersprechen, ist ebenso umstritten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll hier Abhilfe schaffen, nachdem Menschenrechte und Umweltschutz zu lange und zu oft nicht beachtet wurden. Viele Unternehmensverbände fürchteten eine Vielzahl unbegründeter Beschwerden. Nun zeigt sich, dass die überprüfende Behörde, das Bafa, im ersten Jahr nach der Einführung nur wenige Beschwerden erhalten hat. Dafür wurden aber einige hundert präventive Kontrollen durchgeführt. Was dabei herausgekommen ist, lesen Sie in der Analyse von Caspar Dohmen.
Ich wünsche eine interessante Lektüre,
Die Grünen wollen die Nachhaltigkeitskriterien für das Generationenkapital gesetzlich festlegen. Eine Anlagerichtlinie sei nicht ausreichend, da diese zu leicht geändert werden könne. Würde das nicht auch für Sie mehr Planbarkeit bedeuten?
Grundsätzlich ja. Aber Nachhaltigkeit ist ein sehr dynamischer Prozess, da gibt es immer neue Erkenntnisse, Messverfahren, Technologien. Wenn man diese Details heute im Gesetz festschreibt, ist es schwierig, diese zu ändern, wenn es später nicht mehr passt. Außerdem stehen zu viele Vorgaben im Widerspruch zu den Renditeerwartungen.
Aber beim Anlagekapital für die Entsorgung der atomaren Altlasten gibt es doch auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit.
Ja, natürlich. Wir verfolgen einen renditeorientierten Nachhaltigkeitsansatz und achten besonders darauf, dass wir die Ergebnisse auch messen können, zum Beispiel bei der Reduktion des CO₂-Ausstoßes. Denn die Erreichung unserer Renditeziele ist wichtig, um unseren gesetzlichen Auftrag zur Finanzierung der Entsorgung des Atommülls erfüllen zu können. Manche Sektoren sind ausgenommen, etwa Atomkraft oder Rüstung – wobei sich der Blick auf die Rüstungsindustrie verändert hat. Auch Kinderarbeit oder ein Verstoß gegen Menschenrechte sind selbstverständlich Ausschlusskriterien. Und Unternehmen, bei denen Kohleverstromung eine wichtige Rolle spielt, sind auch ausgeschlossen, weil das die CO₂-intensivste Industrie ist.
Öl- und Gaskonzerne stehen nicht auf der Ausschlussliste. Ist das angesichts der Klimakrise vertretbar?
Wenn wir Aktien fossiler Unternehmen nicht mehr kaufen, wird dadurch keinerlei CO₂ eingespart. Denn wir kaufen die ja in der Regel von einem anderen Aktionär und verkaufen sie später an einen dritten. Das Unternehmen wird weiterhin den gleichen CO₂-Ausstoß haben. Unter den Kenfo-Ausschluss fallen insbesondere unkonventionelle Fördertechniken wie die Öl- und Gasgewinnung aus Fracking, Teersandöl und Atomenergie.
Was ist mit der Beteiligung an Infrastruktur-Projekten?
Hier hat der Fonds Investitionen in neue Öl- und Gasförderungen, Öl- und Gaspipelines und Raffinerien ausgeschlossen, soweit diese nicht mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind. Ende 2023 machten Investitionen in Aktien und Anleihen im Öl-, Gas- und Kohlesektor rund 50 Prozent weniger aus als in den großen globalen Aktien- und Rentenmarktindizes.
Aber Sie könnten damit doch trotzdem Druck ausüben. Denn wenn viele Anleger die Aktien ausschließen, sinkt der Kurs – und damit der Unternehmenswert.
Damit überschätzen Sie die Anzahl der Anleger, die fossile Aktien ausschließen. Die Kausalkette beginnt immer noch bei den Gewinnerwartungen. Fallen die Gewinnerwartungen, wird verkauft und der Kurs sinkt. Wenn wir nur 0,1 Prozent der Aktien haben, können wir auch schlecht Druck ausüben. Wir setzen stattdessen auf einen anderen Weg: Als Mitglied der “Net Zero Asset Owner Alliance” – einem Zusammenschluss großer Staatsfonds, Pensionskassen und Kapitalsammelstellen – haben wir uns vorgenommen, dass der CO₂-Ausstoß der Unternehmen, in die wir investiert sind, in fünf Jahren um 20 Prozent klimawirksam sinkt. Tatsächlich sind es sogar fast 50 Prozent.
Wie viel mehr könnten Sie denn erwirtschaften, wenn Sie komplett ohne Vorgaben anlegen dürften?
Grundsätzliche Vorgaben wird es immer geben. Unternehmen, die nach ESG-Kriterien arbeiten, also Umweltvorgaben einhalten, anständig mit ihren Mitarbeitern umgehen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung haben, werden langfristig erfolgreich sein. Von daher ist das für einen langfristig orientierten Investor wie uns kein Widerspruch zur Rendite. Im Gegenteil.
Anja Mikus ist Vorstandsvorsitzende und Chief Investment Officer des Kenfo in Berlin. Sie studierte in Göttingen an der Georg-August-Universität Betriebswirtschaftslehre und war unter anderem bei der als Geschäftsführerin bei der Allianz Kapitalanlagegesellschaft in München tätig.
Mit dem Jahresbericht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) 2023 liegt seit Ende September ein Bericht für das erste Jahr vor, in dem Unternehmen in Deutschland die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfüllen mussten. 2023 galt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Noch nicht erfasst sind entsprechend Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Für diese galt das Gesetz erst ab 2024.
Anders als von manchen Wirtschaftsakteuren befürchtet, gab es keine Beschwerdeflut über Regelverletzungen. 2023 gingen nur 30 Beschwerden ein. Weil 40 Unternehmen involviert waren, ergaben sich daraus ebenso viele Vorgänge. Davon sortierte das Amt Fälle aus, bei denen die Unternehmen nicht LkSG-pflichtig waren, Daten nicht vorlagen oder Sachverhalte betroffen waren, die das Gesetz nicht schützt. In sechs Beschwerdefällen schrieb die Behörde 14 Unternehmen an.
Für eine Bewertung der Substanz dieser Beschwerden ist es noch zu früh. Denn im Berichtsjahr schloss das Amt erst einen Vorgang ab. Das betroffene Unternehmen habe unverzüglich und angemessen reagiert, heißt es im Bericht.
Für die Beschwerdeführenden allerdings ist das Vorgehen der Bafa oft eine Blackbox. Denn die Behörde bindet sie nur bis zum Zeitpunkt der Annahme oder Ablehnung einer Beschwerde ein. Anschließend kommuniziert sie nur noch mit den betroffenen Unternehmen, was dem Verwaltungsverfahrensgesetz entspricht. Was am Ende kommuniziert wird, hängt damit von den betroffenen Unternehmen selbst ab. Ein Interesse, über Beschwerden zu berichten, haben sie vor allem dann, wenn das Amt sie von Vorwürfen entlastet, wie zuletzt im Fall des Textildiscounters KiK.
Anders als von manchen Akteuren – vor allem aus der Zivilgesellschaft – befürchtet, verhielt sich das Amt keineswegs passiv. Es führte 2023 492 Prüfungen durch und schloss 180 ab. Meist handelte es sich um Kontrollen, bei denen das Bafa unter generellen Risikoerwägungen Prüfschwerpunkte festgelegt und dann stichprobenartig Unternehmen kontrolliert hatte. Im Fokus standen Branchen
Neben eigenen Risikoerwägungen kontrollierte die Behörde auch infolge medialer Berichterstattung. So ermittelte die Bafa nach wiederholten Streiks von Lkw-Fahrern im hessischen Gräfenhausen. Die Fahrer forderten ausstehende Löhne ihres polnischen Arbeitgebers ein.
Insgesamt gab es 2023 86 anlassbezogene Kontrollen. Neben dem Fall der Lkw-Fahrer führt das Amt zwei Fälle detaillierter auf, ohne jedoch – wie generell im Bericht – Namen von betroffenen Unternehmen zu nennen. Auslöser waren ebenfalls Medienberichte. Dazu zählen Vorwürfe gegen Gemüseproduzenten in Italien und Spanien zum Umgang mit vornehmlich saisonalen Mitarbeitern. Im Raum standen Verstöße gegen Mindestlohnregeln, Höchstarbeitszeiten und Arbeitsschutzvorgaben. Prüfungen des Bafa hätten ergeben, “dass die Erzeugnisse dieser Produzenten potenziell in Verbindung mit den Lieferketten diverser LkSG-pflichtigen Unternehmen in Deutschland” gestanden hätten. Alle in dem Fall kontaktierten Unternehmen “bemühten sich in angemessener Weise um Aufklärung der Vorwürfe”.
Anlassbezogene Kontrollen führte das Amt ebenfalls nach Berichten verschiedener NGOs über Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit in der chinesischen Provinz Xinjiang durch. Die Prüfung “LkSG-pflichtige Unternehmen verschiedener Branchen” seien aber noch nicht abgeschlossen und würden für 2024 erwartet.
Im Berichtsjahr reichten Unternehmen selbst 53 Berichte ein. Bei 30 Berichten nutzten sie die verkürzte Berichtsform, was unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Die notwendige Begründung sei in den meisten Fällen aber “gar nicht oder nur unzureichend” erfolgt, heißt es. Angesichts der geringen Zahl verzichtete die Behörde auf eine detaillierte Auswertung.
Unsicherheit gab es vor dem Start des LkSG darüber, inwieweit die Unternehmen darauf vorbereitet waren. Das Bafa stellt den Unternehmen nun ein gutes Zeugnis aus. Die meisten Unternehmen seien gut oder sehr gut auf die Umsetzung der Sorgfaltspflichten vorbereitet gewesen. Das Amt hebt ebenfalls die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen bei Prüfungen als “besonders positiv hervor”. Das gelte für die Kommunikation und “bereitwillige Dokumentation”. Zudem stellen die Prüfer infolge der Kontrollen “bereits positive Veränderungen bei einzelnen Unternehmen” fest, etwa im Hinblick auf bessere Sichtbarkeit und Mehrsprachlichkeit von Beschwerdemöglichkeiten auf deren Internetseiten.
Nur in wenigen Fällen prüfte das Bafa, ob eine Ordnungswidrigkeit von Unternehmen vorlag, beispielsweise Verstöße gegen Sorgfaltspflichten im Risikomanagement oder bei Beschwerdemechanismen. Zunächst beschränkte sich die Behörde auf einen präventiven Ansatz, “so dass im Berichtsjahr in keinem Fall ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden musste.” Dieser Ansatz findet zum jetzigen Zeitpunkt breite Zustimmung unter Fachleuten. Manche mahnen allerdings: Sollte das Bafa dauerhaft auf seine Sanktionierung von Unternehmen im Falle eines Fehlverhalten verzichten, dürften Unternehmen die Sorgfaltspflichten des LkSG weniger ernst nehmen.
Die am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene Überarbeitung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) “reicht nicht aus, um das Recycling von Elektrogeräten nachhaltig zu verbessern und Brandrisiken wirkungsvoll zu minimieren“, sagte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE).
Die Entsorgungsinfrastruktur sei bedroht, weil die Reform “die akuten Brandgefahren bei der Entsorgung batteriebetriebener Elektroaltgeräte nicht” adressiere, warnte auch Anja Siegesmund, Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE). Daher fordert der Verband einen Batteriepfand und einen herstellerfinanzierten Fonds für Brandprävention und -schutz.
Um etwa in Recyclinganlagen Brände zu vermeiden, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen, regelt die Reform die Sammlung neu. Demnach dürfen Altgeräte nur noch durch geschultes Personal in Wertstoffhöfen sortiert werden. Beide Verbände begrüßen dies. Kritik äußern sie aber an den neuen Vorgaben für Einweg-E-Zigaretten. Diese können laut der Novelle zukünftig an Verkaufsstellen zurückgegeben werden, während sie bislang häufig im Restmüll landen. Dass Verbraucher die neue Möglichkeit nutzen, bezweifelt der BVSE. Ohne ein Pfandsystem oder ein Verbot lasse sich die Brandgefahr nicht wirksam reduzieren.
Die Novelle des ElektroG sieht außerdem vor, dass Sammelstellen für Altgeräte in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen auch beim Kauf durch ein Symbol auf die separate Entsorgung hingewiesen werden. Laut BDE-Präsidentin Siegesmund braucht es aber einfachere Rückgabemöglichkeiten – auch für große Geräte – und mehr Sammelstellen. Sonst lasse sich das Rohstoffpotenzial von Elektroaltgeräten nicht heben, sagte sie zu Table.Briefings.
“Mit dieser Pseudo-Novelle bleibt im Wesentlichen alles beim Alten“, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe. Denn “die gesetzliche Sammelquote für Elektroschrott von 65 Prozent kann weiterhin ohne jede Konsequenz unterschritten werden”. Grund dafür sei die nach wie vor geltende Branchenquote, die mit derzeit 30 Prozent deutlich verfehlt wird. Die Organisation fordert daher, dass Hersteller die Quote jeweils selbst erfüllen müssen. nh
In der EU fehlt es nach Ansicht von Nachhaltigkeitsbanken und kirchlichen Finanzinstituten an einer Definition für soziale Investitionen. Als Folge würde die Finanzierung sozialer Infrastruktur durch nachhaltige Investoren ausbleiben. In einem gestern vorgestellten Papier fordern sie von der EU-Kommission, einen Rahmen für soziale Investitionen zu schaffen, um diese Lücke zu schließen.
Als Beispiel nennen sie darin die Definition ökologischer Nachhaltigkeit, die dazu beigetragen habe, dass mittlerweile mehr als vier Billionen Euro in eine klimafreundlichere Wirtschaft geflossen seien. “Es ist unverständlich, warum die Kommission dieses Instrument für grüne Investitionen nutzt, aber nicht für soziale Investitionen, obwohl der Investitionsbedarf dort ebenso hoch ist”, sagt Antje Schneeweiß, Geschäftsführerin des Arbeitskreises Kirchliche Investitionen (AKI).
Die nun geforderte Definition von sozialen Investitionen sollte für Investoren auf freiwilliger Basis anwendbar sein und sich beispielsweise an den Social Bond Principles und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren, die bereits am Markt eingeführt seien und sich bewährt hätten.
Wie aus dem Papier hervorgeht, ist der europaweite Investitionsbedarf in die soziale Infrastruktur enorm. Die Autoren gehen von 1,5 Billionen Euro aus. Hinzu kämen hohe Investitionen aufgrund von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Deshalb sei es wichtig, dass Unternehmen und Banken diese Investitionen als nachhaltig deklarieren können, so wie es bei Umweltinvestitionen bereits möglich ist. Dies helfe bei der Orientierung und sorge für eine Lenkungswirkung in Richtung soziale Infrastruktur, heißt es.
Aus Sicht der Unterzeichner sollte dies möglichst bald passieren. Die für das kommende Jahr geplante Überarbeitung der Offenlegungsverordnung böte dafür eine gute Möglichkeit. Sie gilt als Herzstück der EU-Regulierung für nachhaltige Investitionen. ch
Mittels einer Lobbykampagne hat die europäische Rüstungsindustrie in den vergangenen zwei Jahren versucht, die EU-Kommission von der Aufnahme von “Verteidigung, Resilienz und Sicherheit” in die EU-Taxonomie zu überzeugen. Dadurch sollen Waffenhersteller als nachhaltig eingestuft werden. Dies zeigen Recherchen der NGO Lobbycontrol und der taz. Im Erfolgsfall würden der Rüstungsindustrie Investitionen aus ESG-Fonds zufließen und Vorteile bei der Risikobewertung und Kreditvergabe durch Banken entstehen.
Die Industrie argumentiert, Investitionen in Rüstung und Verteidigung würden den Frieden sichern und damit Nachhaltigkeit erst ermöglichen. Laut taz und Lobbycontrol hat diese Argumentation Eingang in mindestens zwei der wichtigsten Strategiedokumente der EU-Kommission gefunden, darunter die Europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich (EDIS). In diesen würden Formulierungen verwendet, die sich wortgleich mit Passagen aus Stellungnahmen eines Verbandes der Rüstungslobby deckten.
Die Recherchen haben im Lobbyregister insgesamt 44 Treffen von hochrangigen Vertretern der Rüstungslobby und der EU-Kommission zum Thema Verteidigung ermittelt. Darunter waren sieben Treffen, bei denen es explizit um die EU-Taxonomie, nachhaltige Investitionen oder die EDIS gegangen sei.
Waffen als nachhaltig einzustufen, bezeichnet Katharina Beck als absurd. “Rüstung und Verteidigung sind zwar notwendig, gerade in Zeiten, wo Krieg mitten in Europa herrscht”, kommentierte die finanzpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion auf X (vormals Twitter). “Aber Teil einer nachhaltigen, wünschenswerten Zukunft sind sie nicht. Waffen haben in Nachhaltigkeits-/ESG-Fonds daher nichts zu suchen.”
Auch Antje Schneeweiß, die 2022 als Mitglied der EU-Plattform für nachhaltiges Finanzwesen den Bericht zur Sozialen Taxonomie vorgestellt hatte, kritisiert die Überlegungen der EU-Kommission: Es gebe historische Situationen, in denen Waffen notwendig seien. Doch: “Nicht alles, was notwendig ist, ist auch nachhaltig”, sagte sie zu Table.Briefings. “Der Grund für den unnachgiebigen Versuch der Rüstungsindustrie als nachhaltig zu gelten liegt darin, dass sie ihre Finanzierung dauerhaft sichern will, also auch in Zeiten, in denen sie weniger notwendig ist und Geld in anderen Bereich benötigt wird, zum Beispiel für die Behandlung von Kriegstraumatisierten und Minenopfer.”
Im Mai 2024 entschied die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), dass nur Hersteller von völkerrechtlich geächteten Waffen aus ESG-Fonds auszuschließen seien – alle anderen Rüstungsunternehmen werden gegenwärtig in nachhaltigen Fonds geduldet. Es ist jedoch weiterhin offen, ob die EU-Kommission die Rüstungsindustrie in die grüne Taxonomie aufnehmen und sie damit explizit als nachhaltig deklarieren wird. leo
EU-Parlament und Ministerrat haben die Arbeit am Vorschlag der Europäischen Kommission aufgenommen, die EU-Regeln für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Bei einer ersten Aussprache der EU-Botschafter am Mittwoch ist der Vorschlag Diplomatenkreisen zufolge auf breite Zustimmung gestoßen. Bis Ende des Monats könnten die Botschafter abstimmen – möglicherweise bereits am 23. Oktober.
Derweil haben die Koordinatoren im zuständigen ENVI-Ausschuss Parlamentsquellen zufolge ausgemacht, die Nutzung des Dringlichkeitsverfahrens zu beantragen. Dabei stimmt direkt das Plenum ab, statt erst der zuständige Ausschuss. Den Antrag wollen sie nach dem Votum der Botschafter stellen. Akzeptiert es das Schnellverfahren, könnte das Parlament bei einer der beiden Plenarsitzungen im November über den Vorschlag abstimmen.
Die Trilogverhandlungen können Rat und Parlament auslassen, wenn beide den Kommissionsvorschlag ohne substanzielle Änderungen mittragen. Bisheriges Startdatum der EUDR-Regeln war der 30. Dezember 2024. Bis dahin soll die Verschiebung unter Dach und Fach sein. jd/luk
Ein Zusammenschluss von 47 Unternehmen, NGOs und Verbänden aus ganz Europa fordert von der EU-Kommission mehr Geld für die sozial-ökologische Transformation. Insgesamt, so heißt es in einem diese Woche veröffentlichten offenen Brief, brauche es einen “grüneren EU-Haushalt”, um die im Green Deal festgelegten Klima- und Biodiversitätsziele zu erreichen. Als Kernstück eines umfassenden Investitionspakets schlagen sie einen Nachfolger für das Corona-Konjunkturpaket NextGenerationEU vor.
Die Unterzeichner, zu denen unter anderem die Corporate Leaders Group (CLG), Danone, Pepsico, Uber, Transport & Environment (T&E) und der WWF gehören, betonen in ihrem Schreiben, dass neben privaten Investitionen auch öffentliche Mittel unerlässlich seien, um “einen gerechten Übergang zu steuern und privates Kapital zu mobilisieren”.
Ein solches Investitionspaket müsse jedoch weit über das hinausgehen, was derzeit im EU-Haushalt vorgesehen sei, sagte Xavier Sol, Direktor für nachhaltige Finanzen, Verkehr und Umwelt bei T&E. Andernfalls würden nicht nur die Klima- und Umweltziele gefährdet, sondern auch die Nahrungsmittel-, Wasser- und Energiesicherheit.
Ursula Woodburn, Direktorin der CLG Europe, hob zudem hervor, die sozial-ökologische Transformation sei für die europäischen Unternehmen mehr als nur eine Verpflichtung. Vielmehr sei der grüne Wandel “eine Chance, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern”. Doch dafür brauche es aus ihrer Sicht entschlossenes Handeln und eine klare Finanzierungsstrategie, damit Europa seine Führungsrolle in der grünen Wirtschaft nicht aufs Spiel setze. ch
21 Persönlichkeiten aus dem Nachhaltigkeitsmanagement wurden am Mittwochabend in Hamburg für ihr Engagement und ihre Pionierarbeit ausgezeichnet. Zuvor waren 120 Kandidaten durch ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Management und der Beratung nominiert worden. Aus diesem Kreis hat sich auch die Jury gebildet, die nun die “beeindruckendsten” Nachhaltigkeitsmanager ausgewählt hat. Organisator der Auszeichnung ist die “Sustainability People Company”, die Unternehmen mit Nachhaltigkeitsexperten vernetzt.
“Wir müssen mehr über Erfolgsgeschichten sprechen, um voneinander zu lernen”, sagte Jonas Spitra, Jurymitglied und Head of Sustainability Communications beim Spezialglas- und Glaskeramikhersteller Schott. Ziel der Liste sei, “Best Practices im Bereich Nachhaltigkeit zu fördern und Inspiration zu bieten”, so die Organisatoren.
Die ausgewählten Persönlichkeiten zeichneten sich durch besondere Lebens- und Karrierewege sowie “inspirierendes Wirken und ihre starke Führung” aus. Die Ausgezeichneten inklusive ausführlicher Profile stellt die Sustainability People Company auf ihrer Website vor. nh
Geht es nach der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), müssen Bildungseinrichtungen einen neuen Schwerpunkt auf Zukunftskompetenzen legen. Das fordert die BDA in einem Positionspapier, das Table.Briefings vorab vorlag. Bei der Aus- und Weiterbildung seien hingegen in erster Linie die Unternehmen gefordert.
“Innovation gehört zu Kultur und Leitbild von zukunftsfähigen Unternehmen“, heißt es in dem Papier. Schon heute würden die Betriebe mit rund 73 Milliarden Euro pro Jahr “mehr denn je” in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter investieren. Primärer Lernort für Beschäftigte sei damit “das Unternehmen als Zukunftsgestalter”.
Folgende Kompetenzen sind laut BDA für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entscheidend:
Darüber hinaus müssten die Weichen in Teilen des Bildungs- und Ausbildungsbereichs neu gestellt werden:
Der Bundestag wird in der kommenden Woche zu mehreren ESG-relevanten Themen öffentliche Anhörungen durchführen. Den Auftakt macht am Montagnachmittag der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Sachverständige zum Rentenpaket II geladen hat. Strittige Themen sind das Rentenniveau sowie die Höhe und die Anlagekriterien des Generationenkapitals.
Ebenfalls am Montag tagt der Unterausschuss Globale Gesundheit. Er befasst sich mit der UN-Biodiversitätskonferenz (COP16) in Kolumbien und mit der UN-Klimakonferenz (COP29) in Aserbaidschan.
Ebenfalls am Montag hört der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Experten zur Novellierung des Tierschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem ein Verbot der Anbindehaltung und des Ausstellens oder Bewerbens von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen vor.
Am Mittwochvormittag befasst sich der Rechtsausschuss in öffentlicher Sitzung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Als Sachverständige sind bislang Vertreter des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), der DIHK und der Wirtschaftsprüferkammer geladen.
Zeitgleich berät der Ausschuss für Klimaschutz und Energie über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Windenergie an Land, zur Solarenergie sowie zu Energiespeicheranlagen. Im Kern geht es um die Ausweisung, Genehmigung und das Monitoring von Gebieten, in denen die erneuerbaren Energien besonders schnell ausgebaut werden sollen.
Am Mittwochabend kommt schließlich turnusgemäß der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung zusammen. Er tagt traditionell öffentlich.
Die Tagesordnung des Bundestagsplenums lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. ch
Netzagenturchef im Interview: Sinken jetzt die Strompreise, Herr Müller? – Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bislang bezahlen Stromverbraucher in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren besonders hohe Netzentgelte. Im Interview mit Nadine Bös und Hanna Decker erläutert der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, wie er das ab 2025 ändern und benachteiligte Regionen entlasten will. Er erklärt außerdem, wieso das Netzentgeltprivileg für energieintensive Unternehmen an das neue Normal der Stromerzeugung angeglichen werden muss. Zum Artikel
ESG-Ranking: Diese Unternehmen sind Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit – Handelsblatt
Seit diesem Jahr müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD erstellen. Ein neues ESG-Ranking von Scope hat nun das ESG-Management von 40 Dax-Unternehmen in den Blick genommen, wie Dirk Wohleb berichtet. Am besten schneidet die Deutsche Telekom ab. Zum Artikel
Qualität durch die Hintertür: Wie unsere Nachbarländer den Wärmepumpen-Hochlauf lösen – Deutsche Handwerks Zeitung
Frankreich, die Schweiz und Dänemark sind wichtige Märkte für Wärmepumpen, der Ausbau ist oft rasant. Barbara Oberst ist der Frage nachgegangen, was sich diese Länder haben einfallen lassen, um möglichst schnell viele Installateure auszubilden, ohne dass die Qualität darunter leidet. Zum Artikel
Canada to Launch Sustainable Investment Taxonomy – ESG Today
Die kanadische Regierung habe Pläne für eine Nachhaltigkeitstaxonomie vorgestellt, berichtet Mark Segal. Diese solle in zwei Kategorien aufgeteilt sein: “Grün” für nachhaltige Investments und “Übergang” für Investitionen, die auf das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels einzahlen. Zum Artikel
Naturschutz in der Chefetage – Süddeutsche Zeitung
Kathrin Werner stellt die Investorin Anna Alex vor. Sie wolle großen Unternehmen helfen, Biodiversitätsrisiken für ihr Geschäft zu verstehen. Aus Sicht von Alex werde Naturschutz bald bei jeder Geschäftsentscheidung wichtig sein. Das liege nicht nur an EU-Berichtspflichten. Das Wirtschaften hänge schließlich von gesunden Ökosystemen ab. Zum Artikel
Zukunft wird abgebaggert – taz
Reiner Wandler war in Nordportugal, wo demnächst viel Lithium abgebaut werden soll. Oder auch nicht? Der Bergbaukonzern Savannah Resources produziere vor allem Schlagzeilen, um den Aktienkurs zu erhöhen, meinen manche Anwohner. Andere sind besorgt über die Folgen des Bergbaus für die Natur. Zum Artikel
Wer die Kritik am Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) verfolgt, könnte meinen, das Budget von rund zehn Milliarden Euro jährlich wäre woanders besser investiert. Das Gegenteil ist der Fall. Als Berater für Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten stellen wir immer wieder fest: Entwicklungspolitik ist wichtiger als je zuvor. Wir müssen aber über das “Wie” reden. Bislang wirkt das BMZ häufig wie eine etwas in die Jahre gekommene “CSR-Abteilung” Deutschlands, die sich mit viel Herzblut um Wohlfühlthemen kümmert, die das Kerngeschäft aber kaum tangieren. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sollte sich stattdessen zu einem strategischen Instrument wandeln, das Deutschlands globale Verantwortung und wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt.
Dem BMZ ist es bislang nicht gelungen, die für Deutschland wesentlichen Themen zu definieren. Wirtschaftliche Aspekte wie die Dekarbonisierung von Unternehmen oder der Zugang zu Rohstoffen fehlen weitgehend in den Prioritäten, obwohl Deutschland stark von globalen Lieferketten abhängt. Ein Beispiel: Bei kritischen Rohstoffen wie Kobalt, Lithium und Bauxit – unerlässlich für viele Zukunftstechnologien – hat das BMZ seine Aktivitäten reduziert.
Deutsche Unternehmen können wichtige Verbündete der Entwicklungszusammenarbeit bei der Lösung globaler Herausforderungen sein. Sie bringen durch Lieferverträge, Zertifizierungen und Anreizmechanismen neue Werkzeuge zur Stärkung von Nachhaltigkeit ein. Dabei sind sie häufig mit Herausforderungen auf systemischer Ebene konfrontiert. Hier bräuchten sie Partner. Stattdessen sind die wirtschaftlichen Projekte des BMZ häufig auf der Mikroebene angesiedelt, beispielsweise bei der Unterstützung einzelner Zulieferbetriebe. Was helfen würde, schildert der Nachhaltigkeits-Chef eines großen Sportartikelherstellers: “Wir brauchen die Entwicklungszusammenarbeit nicht dafür, unsere Lieferanten in Energieeffizienz zu schulen – das schaffen wir selbst. Doch in vielen Sourcing-Ländern gibt es keinen Grünstromtarif. Hier sind wir selbst als großes Unternehmen machtlos.”
Das BMZ beschränkt sich oft darauf, Initiativen wie das Textilbündnis oder Branchendialoge zu moderieren. Dies greift zu kurz. Anders als Unternehmen und NGOs hat staatliche Entwicklungszusammenarbeit den Zugang, das Mandat und die Expertise, Veränderung auf höchster Regierungsebene anzustoßen. Daher sollte sie diese Governance-Expertise aktiv einbringen und verbindliche Beiträge zur Stärkung staatlicher Strukturen leisten, um mit Partnern aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft umfassende Lösungen zu entwickeln und Synergien zu nutzen.
Die Politik hat der Wirtschaft richtigerweise Regeln auferlegt, die eine ernsthafte, konsequente und wirksame Befassung mit den positiven und negativen Wirkungen eines Unternehmens verlangen. Die deutsche Entwicklungspolitik muss diesen Transformationsprozess ebenfalls durchlaufen. Hierzu sollte sie an drei Hebeln ansetzen:
1. Strategisch wichtige Themen fokussieren: Das BMZ hat dazu beigetragen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsthemen durch das Konzept der “doppelten Wesentlichkeit” priorisieren müssen: Sowohl ihre eigenen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch externe Chancen und Risiken. Nach dem gleichen Konzept sollte aber auch das BMZ die für Deutschland relevanten Bereiche definieren. Diese sollten sowohl die Verantwortung für Menschenrechte und faire Lieferketten umfassen, als auch Chancen wie die Schaffung von Jobs und die Förderung von Gesundheit.
2. Attraktive, politisch verhandelte Angebote: Um im Wettbewerb der internationalen Angebote zu bestehen, sollte die Entwicklungszusammenarbeit ihre komplementären Stärken ausspielen. In einer echten Rohstoffpartnerschaft etwa könnte die staatliche Entwicklungszusammenarbeit den Aufbau von Infrastruktur und Rechtsrahmen unterstützen, während deutsche Unternehmen für lokale Wertschöpfung und faire Arbeitsbedingungen sorgen. Eine solche Partnerschaft würde privates Kapital mobilisieren und Wirkungen verstärken.
3. Wirksamkeit sicherstellen: Das BMZ sollte eine stärkere Ergebnisverantwortung übernehmen. Analog zum Lieferkettengesetz muss die zentrale Frage sein, ob das eigentliche Problem tatsächlich gelöst wurde: Gibt es ethisch vertretbare Quellen für die wichtigsten Rohstoffe? Gibt es Grünstromangebote in den wichtigsten Beschaffungsmärkten? Für die wichtigsten Themen sollte das BMZ diese Prozesse politisch steuern, Partnerschaften eingehen, regelmäßig Fortschritte überprüfen und Maßnahmen anpassen.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit steht an einem Wendepunkt. In einer sich rapide verändernden globalen Landschaft kann sie nicht länger als isolierte CSR-Abteilung Deutschlands agieren. Vielmehr muss sie die gleiche Professionalisierung durchlaufen, die sie Unternehmen gerade auferlegt hat: Die Entwicklungszusammenarbeit muss sich zu einem strategischen Instrument entwickeln, das Deutschlands Verantwortung und Interessen gleichermaßen dient. Durch die Fokussierung auf wesentliche Themen, die Schaffung attraktiver politischer Angebote und den konsequenten Nachweis von Wirksamkeit kann die Entwicklungszusammenarbeit ihre Relevanz neu definieren.
Janosch Jerman ist Geschäftsführer von Part of the Solution, einer Beratungsfirma für Nachhaltigkeit. Aktuell arbeitet er an Strategien zur weltweiten verantwortungsvollen Rohstoffgewinnung. Zuvor war er an Projekten in der Textilproduktion in Asien und der Rohstoffbeschaffung in Afrika beteiligt.
Africa.Table – Wasserstoff: Mit welchen Strategien Mauretanien Investoren anziehen will: Grüner Wasserstoff soll künftig auch von Mauretanien nach Deutschland fließen. Doch es müssen dort erst einmal die Bedingungen und der Markt geschaffen werden. Mauretanien geht das mit einem neuen Gesetz an – aber es bleiben große Hürden. Zum Artikel
Climate.Table – Landwirtschaft: Essen aus CO₂, Wasser und Erneuerbaren: Immer mehr Start-ups wollen Lebensmittelzutaten mithilfe neuer Produktionsverfahren und ohne den Einsatz von Ackerland herstellen. Dabei soll auch CO₂ aus industriellen Prozessen genutzt werden. Einen Unterschied beim Geschmack soll es nicht geben. Zum Artikel
damit das so genannte “Generationenkapital” einmal einen Beitrag zum gesetzlichen Rentenversicherungssystem leisten kann, muss es gut angelegt werden. Einerseits bedeutet “gut” dabei eine möglichst hohe Rendite. Andererseits heißt “gut” auch, dass mit dem Geld kein Schaden an Klima und Umwelt angerichtet wird, der die natürlichen Lebensgrundlagen der künftigen Rentenempfänger weiter verschlechtert. Ein Zielkonflikt, meinen viele NGOs, wie auch die Bündnisgrünen. Kenfo-Chefin Anja Mikus, die das Kapital verwalten wird, ist da anderer Meinung. Im Interview mit Okan Bellikli und Malte Kreutzfeldt spricht sie über ihre Sicht auf Rendite und Nachhaltigkeit.
Ob Rendite und ethisches Wirtschaften sich in den globalen Lieferketten widersprechen, ist ebenso umstritten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll hier Abhilfe schaffen, nachdem Menschenrechte und Umweltschutz zu lange und zu oft nicht beachtet wurden. Viele Unternehmensverbände fürchteten eine Vielzahl unbegründeter Beschwerden. Nun zeigt sich, dass die überprüfende Behörde, das Bafa, im ersten Jahr nach der Einführung nur wenige Beschwerden erhalten hat. Dafür wurden aber einige hundert präventive Kontrollen durchgeführt. Was dabei herausgekommen ist, lesen Sie in der Analyse von Caspar Dohmen.
Ich wünsche eine interessante Lektüre,
Die Grünen wollen die Nachhaltigkeitskriterien für das Generationenkapital gesetzlich festlegen. Eine Anlagerichtlinie sei nicht ausreichend, da diese zu leicht geändert werden könne. Würde das nicht auch für Sie mehr Planbarkeit bedeuten?
Grundsätzlich ja. Aber Nachhaltigkeit ist ein sehr dynamischer Prozess, da gibt es immer neue Erkenntnisse, Messverfahren, Technologien. Wenn man diese Details heute im Gesetz festschreibt, ist es schwierig, diese zu ändern, wenn es später nicht mehr passt. Außerdem stehen zu viele Vorgaben im Widerspruch zu den Renditeerwartungen.
Aber beim Anlagekapital für die Entsorgung der atomaren Altlasten gibt es doch auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit.
Ja, natürlich. Wir verfolgen einen renditeorientierten Nachhaltigkeitsansatz und achten besonders darauf, dass wir die Ergebnisse auch messen können, zum Beispiel bei der Reduktion des CO₂-Ausstoßes. Denn die Erreichung unserer Renditeziele ist wichtig, um unseren gesetzlichen Auftrag zur Finanzierung der Entsorgung des Atommülls erfüllen zu können. Manche Sektoren sind ausgenommen, etwa Atomkraft oder Rüstung – wobei sich der Blick auf die Rüstungsindustrie verändert hat. Auch Kinderarbeit oder ein Verstoß gegen Menschenrechte sind selbstverständlich Ausschlusskriterien. Und Unternehmen, bei denen Kohleverstromung eine wichtige Rolle spielt, sind auch ausgeschlossen, weil das die CO₂-intensivste Industrie ist.
Öl- und Gaskonzerne stehen nicht auf der Ausschlussliste. Ist das angesichts der Klimakrise vertretbar?
Wenn wir Aktien fossiler Unternehmen nicht mehr kaufen, wird dadurch keinerlei CO₂ eingespart. Denn wir kaufen die ja in der Regel von einem anderen Aktionär und verkaufen sie später an einen dritten. Das Unternehmen wird weiterhin den gleichen CO₂-Ausstoß haben. Unter den Kenfo-Ausschluss fallen insbesondere unkonventionelle Fördertechniken wie die Öl- und Gasgewinnung aus Fracking, Teersandöl und Atomenergie.
Was ist mit der Beteiligung an Infrastruktur-Projekten?
Hier hat der Fonds Investitionen in neue Öl- und Gasförderungen, Öl- und Gaspipelines und Raffinerien ausgeschlossen, soweit diese nicht mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind. Ende 2023 machten Investitionen in Aktien und Anleihen im Öl-, Gas- und Kohlesektor rund 50 Prozent weniger aus als in den großen globalen Aktien- und Rentenmarktindizes.
Aber Sie könnten damit doch trotzdem Druck ausüben. Denn wenn viele Anleger die Aktien ausschließen, sinkt der Kurs – und damit der Unternehmenswert.
Damit überschätzen Sie die Anzahl der Anleger, die fossile Aktien ausschließen. Die Kausalkette beginnt immer noch bei den Gewinnerwartungen. Fallen die Gewinnerwartungen, wird verkauft und der Kurs sinkt. Wenn wir nur 0,1 Prozent der Aktien haben, können wir auch schlecht Druck ausüben. Wir setzen stattdessen auf einen anderen Weg: Als Mitglied der “Net Zero Asset Owner Alliance” – einem Zusammenschluss großer Staatsfonds, Pensionskassen und Kapitalsammelstellen – haben wir uns vorgenommen, dass der CO₂-Ausstoß der Unternehmen, in die wir investiert sind, in fünf Jahren um 20 Prozent klimawirksam sinkt. Tatsächlich sind es sogar fast 50 Prozent.
Wie viel mehr könnten Sie denn erwirtschaften, wenn Sie komplett ohne Vorgaben anlegen dürften?
Grundsätzliche Vorgaben wird es immer geben. Unternehmen, die nach ESG-Kriterien arbeiten, also Umweltvorgaben einhalten, anständig mit ihren Mitarbeitern umgehen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung haben, werden langfristig erfolgreich sein. Von daher ist das für einen langfristig orientierten Investor wie uns kein Widerspruch zur Rendite. Im Gegenteil.
Anja Mikus ist Vorstandsvorsitzende und Chief Investment Officer des Kenfo in Berlin. Sie studierte in Göttingen an der Georg-August-Universität Betriebswirtschaftslehre und war unter anderem bei der als Geschäftsführerin bei der Allianz Kapitalanlagegesellschaft in München tätig.
Mit dem Jahresbericht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) 2023 liegt seit Ende September ein Bericht für das erste Jahr vor, in dem Unternehmen in Deutschland die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfüllen mussten. 2023 galt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Noch nicht erfasst sind entsprechend Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Für diese galt das Gesetz erst ab 2024.
Anders als von manchen Wirtschaftsakteuren befürchtet, gab es keine Beschwerdeflut über Regelverletzungen. 2023 gingen nur 30 Beschwerden ein. Weil 40 Unternehmen involviert waren, ergaben sich daraus ebenso viele Vorgänge. Davon sortierte das Amt Fälle aus, bei denen die Unternehmen nicht LkSG-pflichtig waren, Daten nicht vorlagen oder Sachverhalte betroffen waren, die das Gesetz nicht schützt. In sechs Beschwerdefällen schrieb die Behörde 14 Unternehmen an.
Für eine Bewertung der Substanz dieser Beschwerden ist es noch zu früh. Denn im Berichtsjahr schloss das Amt erst einen Vorgang ab. Das betroffene Unternehmen habe unverzüglich und angemessen reagiert, heißt es im Bericht.
Für die Beschwerdeführenden allerdings ist das Vorgehen der Bafa oft eine Blackbox. Denn die Behörde bindet sie nur bis zum Zeitpunkt der Annahme oder Ablehnung einer Beschwerde ein. Anschließend kommuniziert sie nur noch mit den betroffenen Unternehmen, was dem Verwaltungsverfahrensgesetz entspricht. Was am Ende kommuniziert wird, hängt damit von den betroffenen Unternehmen selbst ab. Ein Interesse, über Beschwerden zu berichten, haben sie vor allem dann, wenn das Amt sie von Vorwürfen entlastet, wie zuletzt im Fall des Textildiscounters KiK.
Anders als von manchen Akteuren – vor allem aus der Zivilgesellschaft – befürchtet, verhielt sich das Amt keineswegs passiv. Es führte 2023 492 Prüfungen durch und schloss 180 ab. Meist handelte es sich um Kontrollen, bei denen das Bafa unter generellen Risikoerwägungen Prüfschwerpunkte festgelegt und dann stichprobenartig Unternehmen kontrolliert hatte. Im Fokus standen Branchen
Neben eigenen Risikoerwägungen kontrollierte die Behörde auch infolge medialer Berichterstattung. So ermittelte die Bafa nach wiederholten Streiks von Lkw-Fahrern im hessischen Gräfenhausen. Die Fahrer forderten ausstehende Löhne ihres polnischen Arbeitgebers ein.
Insgesamt gab es 2023 86 anlassbezogene Kontrollen. Neben dem Fall der Lkw-Fahrer führt das Amt zwei Fälle detaillierter auf, ohne jedoch – wie generell im Bericht – Namen von betroffenen Unternehmen zu nennen. Auslöser waren ebenfalls Medienberichte. Dazu zählen Vorwürfe gegen Gemüseproduzenten in Italien und Spanien zum Umgang mit vornehmlich saisonalen Mitarbeitern. Im Raum standen Verstöße gegen Mindestlohnregeln, Höchstarbeitszeiten und Arbeitsschutzvorgaben. Prüfungen des Bafa hätten ergeben, “dass die Erzeugnisse dieser Produzenten potenziell in Verbindung mit den Lieferketten diverser LkSG-pflichtigen Unternehmen in Deutschland” gestanden hätten. Alle in dem Fall kontaktierten Unternehmen “bemühten sich in angemessener Weise um Aufklärung der Vorwürfe”.
Anlassbezogene Kontrollen führte das Amt ebenfalls nach Berichten verschiedener NGOs über Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit in der chinesischen Provinz Xinjiang durch. Die Prüfung “LkSG-pflichtige Unternehmen verschiedener Branchen” seien aber noch nicht abgeschlossen und würden für 2024 erwartet.
Im Berichtsjahr reichten Unternehmen selbst 53 Berichte ein. Bei 30 Berichten nutzten sie die verkürzte Berichtsform, was unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Die notwendige Begründung sei in den meisten Fällen aber “gar nicht oder nur unzureichend” erfolgt, heißt es. Angesichts der geringen Zahl verzichtete die Behörde auf eine detaillierte Auswertung.
Unsicherheit gab es vor dem Start des LkSG darüber, inwieweit die Unternehmen darauf vorbereitet waren. Das Bafa stellt den Unternehmen nun ein gutes Zeugnis aus. Die meisten Unternehmen seien gut oder sehr gut auf die Umsetzung der Sorgfaltspflichten vorbereitet gewesen. Das Amt hebt ebenfalls die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen bei Prüfungen als “besonders positiv hervor”. Das gelte für die Kommunikation und “bereitwillige Dokumentation”. Zudem stellen die Prüfer infolge der Kontrollen “bereits positive Veränderungen bei einzelnen Unternehmen” fest, etwa im Hinblick auf bessere Sichtbarkeit und Mehrsprachlichkeit von Beschwerdemöglichkeiten auf deren Internetseiten.
Nur in wenigen Fällen prüfte das Bafa, ob eine Ordnungswidrigkeit von Unternehmen vorlag, beispielsweise Verstöße gegen Sorgfaltspflichten im Risikomanagement oder bei Beschwerdemechanismen. Zunächst beschränkte sich die Behörde auf einen präventiven Ansatz, “so dass im Berichtsjahr in keinem Fall ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden musste.” Dieser Ansatz findet zum jetzigen Zeitpunkt breite Zustimmung unter Fachleuten. Manche mahnen allerdings: Sollte das Bafa dauerhaft auf seine Sanktionierung von Unternehmen im Falle eines Fehlverhalten verzichten, dürften Unternehmen die Sorgfaltspflichten des LkSG weniger ernst nehmen.
Die am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene Überarbeitung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) “reicht nicht aus, um das Recycling von Elektrogeräten nachhaltig zu verbessern und Brandrisiken wirkungsvoll zu minimieren“, sagte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE).
Die Entsorgungsinfrastruktur sei bedroht, weil die Reform “die akuten Brandgefahren bei der Entsorgung batteriebetriebener Elektroaltgeräte nicht” adressiere, warnte auch Anja Siegesmund, Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE). Daher fordert der Verband einen Batteriepfand und einen herstellerfinanzierten Fonds für Brandprävention und -schutz.
Um etwa in Recyclinganlagen Brände zu vermeiden, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen, regelt die Reform die Sammlung neu. Demnach dürfen Altgeräte nur noch durch geschultes Personal in Wertstoffhöfen sortiert werden. Beide Verbände begrüßen dies. Kritik äußern sie aber an den neuen Vorgaben für Einweg-E-Zigaretten. Diese können laut der Novelle zukünftig an Verkaufsstellen zurückgegeben werden, während sie bislang häufig im Restmüll landen. Dass Verbraucher die neue Möglichkeit nutzen, bezweifelt der BVSE. Ohne ein Pfandsystem oder ein Verbot lasse sich die Brandgefahr nicht wirksam reduzieren.
Die Novelle des ElektroG sieht außerdem vor, dass Sammelstellen für Altgeräte in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen auch beim Kauf durch ein Symbol auf die separate Entsorgung hingewiesen werden. Laut BDE-Präsidentin Siegesmund braucht es aber einfachere Rückgabemöglichkeiten – auch für große Geräte – und mehr Sammelstellen. Sonst lasse sich das Rohstoffpotenzial von Elektroaltgeräten nicht heben, sagte sie zu Table.Briefings.
“Mit dieser Pseudo-Novelle bleibt im Wesentlichen alles beim Alten“, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe. Denn “die gesetzliche Sammelquote für Elektroschrott von 65 Prozent kann weiterhin ohne jede Konsequenz unterschritten werden”. Grund dafür sei die nach wie vor geltende Branchenquote, die mit derzeit 30 Prozent deutlich verfehlt wird. Die Organisation fordert daher, dass Hersteller die Quote jeweils selbst erfüllen müssen. nh
In der EU fehlt es nach Ansicht von Nachhaltigkeitsbanken und kirchlichen Finanzinstituten an einer Definition für soziale Investitionen. Als Folge würde die Finanzierung sozialer Infrastruktur durch nachhaltige Investoren ausbleiben. In einem gestern vorgestellten Papier fordern sie von der EU-Kommission, einen Rahmen für soziale Investitionen zu schaffen, um diese Lücke zu schließen.
Als Beispiel nennen sie darin die Definition ökologischer Nachhaltigkeit, die dazu beigetragen habe, dass mittlerweile mehr als vier Billionen Euro in eine klimafreundlichere Wirtschaft geflossen seien. “Es ist unverständlich, warum die Kommission dieses Instrument für grüne Investitionen nutzt, aber nicht für soziale Investitionen, obwohl der Investitionsbedarf dort ebenso hoch ist”, sagt Antje Schneeweiß, Geschäftsführerin des Arbeitskreises Kirchliche Investitionen (AKI).
Die nun geforderte Definition von sozialen Investitionen sollte für Investoren auf freiwilliger Basis anwendbar sein und sich beispielsweise an den Social Bond Principles und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren, die bereits am Markt eingeführt seien und sich bewährt hätten.
Wie aus dem Papier hervorgeht, ist der europaweite Investitionsbedarf in die soziale Infrastruktur enorm. Die Autoren gehen von 1,5 Billionen Euro aus. Hinzu kämen hohe Investitionen aufgrund von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Deshalb sei es wichtig, dass Unternehmen und Banken diese Investitionen als nachhaltig deklarieren können, so wie es bei Umweltinvestitionen bereits möglich ist. Dies helfe bei der Orientierung und sorge für eine Lenkungswirkung in Richtung soziale Infrastruktur, heißt es.
Aus Sicht der Unterzeichner sollte dies möglichst bald passieren. Die für das kommende Jahr geplante Überarbeitung der Offenlegungsverordnung böte dafür eine gute Möglichkeit. Sie gilt als Herzstück der EU-Regulierung für nachhaltige Investitionen. ch
Mittels einer Lobbykampagne hat die europäische Rüstungsindustrie in den vergangenen zwei Jahren versucht, die EU-Kommission von der Aufnahme von “Verteidigung, Resilienz und Sicherheit” in die EU-Taxonomie zu überzeugen. Dadurch sollen Waffenhersteller als nachhaltig eingestuft werden. Dies zeigen Recherchen der NGO Lobbycontrol und der taz. Im Erfolgsfall würden der Rüstungsindustrie Investitionen aus ESG-Fonds zufließen und Vorteile bei der Risikobewertung und Kreditvergabe durch Banken entstehen.
Die Industrie argumentiert, Investitionen in Rüstung und Verteidigung würden den Frieden sichern und damit Nachhaltigkeit erst ermöglichen. Laut taz und Lobbycontrol hat diese Argumentation Eingang in mindestens zwei der wichtigsten Strategiedokumente der EU-Kommission gefunden, darunter die Europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich (EDIS). In diesen würden Formulierungen verwendet, die sich wortgleich mit Passagen aus Stellungnahmen eines Verbandes der Rüstungslobby deckten.
Die Recherchen haben im Lobbyregister insgesamt 44 Treffen von hochrangigen Vertretern der Rüstungslobby und der EU-Kommission zum Thema Verteidigung ermittelt. Darunter waren sieben Treffen, bei denen es explizit um die EU-Taxonomie, nachhaltige Investitionen oder die EDIS gegangen sei.
Waffen als nachhaltig einzustufen, bezeichnet Katharina Beck als absurd. “Rüstung und Verteidigung sind zwar notwendig, gerade in Zeiten, wo Krieg mitten in Europa herrscht”, kommentierte die finanzpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion auf X (vormals Twitter). “Aber Teil einer nachhaltigen, wünschenswerten Zukunft sind sie nicht. Waffen haben in Nachhaltigkeits-/ESG-Fonds daher nichts zu suchen.”
Auch Antje Schneeweiß, die 2022 als Mitglied der EU-Plattform für nachhaltiges Finanzwesen den Bericht zur Sozialen Taxonomie vorgestellt hatte, kritisiert die Überlegungen der EU-Kommission: Es gebe historische Situationen, in denen Waffen notwendig seien. Doch: “Nicht alles, was notwendig ist, ist auch nachhaltig”, sagte sie zu Table.Briefings. “Der Grund für den unnachgiebigen Versuch der Rüstungsindustrie als nachhaltig zu gelten liegt darin, dass sie ihre Finanzierung dauerhaft sichern will, also auch in Zeiten, in denen sie weniger notwendig ist und Geld in anderen Bereich benötigt wird, zum Beispiel für die Behandlung von Kriegstraumatisierten und Minenopfer.”
Im Mai 2024 entschied die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), dass nur Hersteller von völkerrechtlich geächteten Waffen aus ESG-Fonds auszuschließen seien – alle anderen Rüstungsunternehmen werden gegenwärtig in nachhaltigen Fonds geduldet. Es ist jedoch weiterhin offen, ob die EU-Kommission die Rüstungsindustrie in die grüne Taxonomie aufnehmen und sie damit explizit als nachhaltig deklarieren wird. leo
EU-Parlament und Ministerrat haben die Arbeit am Vorschlag der Europäischen Kommission aufgenommen, die EU-Regeln für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Bei einer ersten Aussprache der EU-Botschafter am Mittwoch ist der Vorschlag Diplomatenkreisen zufolge auf breite Zustimmung gestoßen. Bis Ende des Monats könnten die Botschafter abstimmen – möglicherweise bereits am 23. Oktober.
Derweil haben die Koordinatoren im zuständigen ENVI-Ausschuss Parlamentsquellen zufolge ausgemacht, die Nutzung des Dringlichkeitsverfahrens zu beantragen. Dabei stimmt direkt das Plenum ab, statt erst der zuständige Ausschuss. Den Antrag wollen sie nach dem Votum der Botschafter stellen. Akzeptiert es das Schnellverfahren, könnte das Parlament bei einer der beiden Plenarsitzungen im November über den Vorschlag abstimmen.
Die Trilogverhandlungen können Rat und Parlament auslassen, wenn beide den Kommissionsvorschlag ohne substanzielle Änderungen mittragen. Bisheriges Startdatum der EUDR-Regeln war der 30. Dezember 2024. Bis dahin soll die Verschiebung unter Dach und Fach sein. jd/luk
Ein Zusammenschluss von 47 Unternehmen, NGOs und Verbänden aus ganz Europa fordert von der EU-Kommission mehr Geld für die sozial-ökologische Transformation. Insgesamt, so heißt es in einem diese Woche veröffentlichten offenen Brief, brauche es einen “grüneren EU-Haushalt”, um die im Green Deal festgelegten Klima- und Biodiversitätsziele zu erreichen. Als Kernstück eines umfassenden Investitionspakets schlagen sie einen Nachfolger für das Corona-Konjunkturpaket NextGenerationEU vor.
Die Unterzeichner, zu denen unter anderem die Corporate Leaders Group (CLG), Danone, Pepsico, Uber, Transport & Environment (T&E) und der WWF gehören, betonen in ihrem Schreiben, dass neben privaten Investitionen auch öffentliche Mittel unerlässlich seien, um “einen gerechten Übergang zu steuern und privates Kapital zu mobilisieren”.
Ein solches Investitionspaket müsse jedoch weit über das hinausgehen, was derzeit im EU-Haushalt vorgesehen sei, sagte Xavier Sol, Direktor für nachhaltige Finanzen, Verkehr und Umwelt bei T&E. Andernfalls würden nicht nur die Klima- und Umweltziele gefährdet, sondern auch die Nahrungsmittel-, Wasser- und Energiesicherheit.
Ursula Woodburn, Direktorin der CLG Europe, hob zudem hervor, die sozial-ökologische Transformation sei für die europäischen Unternehmen mehr als nur eine Verpflichtung. Vielmehr sei der grüne Wandel “eine Chance, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern”. Doch dafür brauche es aus ihrer Sicht entschlossenes Handeln und eine klare Finanzierungsstrategie, damit Europa seine Führungsrolle in der grünen Wirtschaft nicht aufs Spiel setze. ch
21 Persönlichkeiten aus dem Nachhaltigkeitsmanagement wurden am Mittwochabend in Hamburg für ihr Engagement und ihre Pionierarbeit ausgezeichnet. Zuvor waren 120 Kandidaten durch ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Management und der Beratung nominiert worden. Aus diesem Kreis hat sich auch die Jury gebildet, die nun die “beeindruckendsten” Nachhaltigkeitsmanager ausgewählt hat. Organisator der Auszeichnung ist die “Sustainability People Company”, die Unternehmen mit Nachhaltigkeitsexperten vernetzt.
“Wir müssen mehr über Erfolgsgeschichten sprechen, um voneinander zu lernen”, sagte Jonas Spitra, Jurymitglied und Head of Sustainability Communications beim Spezialglas- und Glaskeramikhersteller Schott. Ziel der Liste sei, “Best Practices im Bereich Nachhaltigkeit zu fördern und Inspiration zu bieten”, so die Organisatoren.
Die ausgewählten Persönlichkeiten zeichneten sich durch besondere Lebens- und Karrierewege sowie “inspirierendes Wirken und ihre starke Führung” aus. Die Ausgezeichneten inklusive ausführlicher Profile stellt die Sustainability People Company auf ihrer Website vor. nh
Geht es nach der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), müssen Bildungseinrichtungen einen neuen Schwerpunkt auf Zukunftskompetenzen legen. Das fordert die BDA in einem Positionspapier, das Table.Briefings vorab vorlag. Bei der Aus- und Weiterbildung seien hingegen in erster Linie die Unternehmen gefordert.
“Innovation gehört zu Kultur und Leitbild von zukunftsfähigen Unternehmen“, heißt es in dem Papier. Schon heute würden die Betriebe mit rund 73 Milliarden Euro pro Jahr “mehr denn je” in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter investieren. Primärer Lernort für Beschäftigte sei damit “das Unternehmen als Zukunftsgestalter”.
Folgende Kompetenzen sind laut BDA für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entscheidend:
Darüber hinaus müssten die Weichen in Teilen des Bildungs- und Ausbildungsbereichs neu gestellt werden:
Der Bundestag wird in der kommenden Woche zu mehreren ESG-relevanten Themen öffentliche Anhörungen durchführen. Den Auftakt macht am Montagnachmittag der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Sachverständige zum Rentenpaket II geladen hat. Strittige Themen sind das Rentenniveau sowie die Höhe und die Anlagekriterien des Generationenkapitals.
Ebenfalls am Montag tagt der Unterausschuss Globale Gesundheit. Er befasst sich mit der UN-Biodiversitätskonferenz (COP16) in Kolumbien und mit der UN-Klimakonferenz (COP29) in Aserbaidschan.
Ebenfalls am Montag hört der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Experten zur Novellierung des Tierschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem ein Verbot der Anbindehaltung und des Ausstellens oder Bewerbens von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen vor.
Am Mittwochvormittag befasst sich der Rechtsausschuss in öffentlicher Sitzung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Als Sachverständige sind bislang Vertreter des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), der DIHK und der Wirtschaftsprüferkammer geladen.
Zeitgleich berät der Ausschuss für Klimaschutz und Energie über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Windenergie an Land, zur Solarenergie sowie zu Energiespeicheranlagen. Im Kern geht es um die Ausweisung, Genehmigung und das Monitoring von Gebieten, in denen die erneuerbaren Energien besonders schnell ausgebaut werden sollen.
Am Mittwochabend kommt schließlich turnusgemäß der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung zusammen. Er tagt traditionell öffentlich.
Die Tagesordnung des Bundestagsplenums lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. ch
Netzagenturchef im Interview: Sinken jetzt die Strompreise, Herr Müller? – Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bislang bezahlen Stromverbraucher in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren besonders hohe Netzentgelte. Im Interview mit Nadine Bös und Hanna Decker erläutert der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, wie er das ab 2025 ändern und benachteiligte Regionen entlasten will. Er erklärt außerdem, wieso das Netzentgeltprivileg für energieintensive Unternehmen an das neue Normal der Stromerzeugung angeglichen werden muss. Zum Artikel
ESG-Ranking: Diese Unternehmen sind Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit – Handelsblatt
Seit diesem Jahr müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD erstellen. Ein neues ESG-Ranking von Scope hat nun das ESG-Management von 40 Dax-Unternehmen in den Blick genommen, wie Dirk Wohleb berichtet. Am besten schneidet die Deutsche Telekom ab. Zum Artikel
Qualität durch die Hintertür: Wie unsere Nachbarländer den Wärmepumpen-Hochlauf lösen – Deutsche Handwerks Zeitung
Frankreich, die Schweiz und Dänemark sind wichtige Märkte für Wärmepumpen, der Ausbau ist oft rasant. Barbara Oberst ist der Frage nachgegangen, was sich diese Länder haben einfallen lassen, um möglichst schnell viele Installateure auszubilden, ohne dass die Qualität darunter leidet. Zum Artikel
Canada to Launch Sustainable Investment Taxonomy – ESG Today
Die kanadische Regierung habe Pläne für eine Nachhaltigkeitstaxonomie vorgestellt, berichtet Mark Segal. Diese solle in zwei Kategorien aufgeteilt sein: “Grün” für nachhaltige Investments und “Übergang” für Investitionen, die auf das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels einzahlen. Zum Artikel
Naturschutz in der Chefetage – Süddeutsche Zeitung
Kathrin Werner stellt die Investorin Anna Alex vor. Sie wolle großen Unternehmen helfen, Biodiversitätsrisiken für ihr Geschäft zu verstehen. Aus Sicht von Alex werde Naturschutz bald bei jeder Geschäftsentscheidung wichtig sein. Das liege nicht nur an EU-Berichtspflichten. Das Wirtschaften hänge schließlich von gesunden Ökosystemen ab. Zum Artikel
Zukunft wird abgebaggert – taz
Reiner Wandler war in Nordportugal, wo demnächst viel Lithium abgebaut werden soll. Oder auch nicht? Der Bergbaukonzern Savannah Resources produziere vor allem Schlagzeilen, um den Aktienkurs zu erhöhen, meinen manche Anwohner. Andere sind besorgt über die Folgen des Bergbaus für die Natur. Zum Artikel
Wer die Kritik am Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) verfolgt, könnte meinen, das Budget von rund zehn Milliarden Euro jährlich wäre woanders besser investiert. Das Gegenteil ist der Fall. Als Berater für Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten stellen wir immer wieder fest: Entwicklungspolitik ist wichtiger als je zuvor. Wir müssen aber über das “Wie” reden. Bislang wirkt das BMZ häufig wie eine etwas in die Jahre gekommene “CSR-Abteilung” Deutschlands, die sich mit viel Herzblut um Wohlfühlthemen kümmert, die das Kerngeschäft aber kaum tangieren. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sollte sich stattdessen zu einem strategischen Instrument wandeln, das Deutschlands globale Verantwortung und wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt.
Dem BMZ ist es bislang nicht gelungen, die für Deutschland wesentlichen Themen zu definieren. Wirtschaftliche Aspekte wie die Dekarbonisierung von Unternehmen oder der Zugang zu Rohstoffen fehlen weitgehend in den Prioritäten, obwohl Deutschland stark von globalen Lieferketten abhängt. Ein Beispiel: Bei kritischen Rohstoffen wie Kobalt, Lithium und Bauxit – unerlässlich für viele Zukunftstechnologien – hat das BMZ seine Aktivitäten reduziert.
Deutsche Unternehmen können wichtige Verbündete der Entwicklungszusammenarbeit bei der Lösung globaler Herausforderungen sein. Sie bringen durch Lieferverträge, Zertifizierungen und Anreizmechanismen neue Werkzeuge zur Stärkung von Nachhaltigkeit ein. Dabei sind sie häufig mit Herausforderungen auf systemischer Ebene konfrontiert. Hier bräuchten sie Partner. Stattdessen sind die wirtschaftlichen Projekte des BMZ häufig auf der Mikroebene angesiedelt, beispielsweise bei der Unterstützung einzelner Zulieferbetriebe. Was helfen würde, schildert der Nachhaltigkeits-Chef eines großen Sportartikelherstellers: “Wir brauchen die Entwicklungszusammenarbeit nicht dafür, unsere Lieferanten in Energieeffizienz zu schulen – das schaffen wir selbst. Doch in vielen Sourcing-Ländern gibt es keinen Grünstromtarif. Hier sind wir selbst als großes Unternehmen machtlos.”
Das BMZ beschränkt sich oft darauf, Initiativen wie das Textilbündnis oder Branchendialoge zu moderieren. Dies greift zu kurz. Anders als Unternehmen und NGOs hat staatliche Entwicklungszusammenarbeit den Zugang, das Mandat und die Expertise, Veränderung auf höchster Regierungsebene anzustoßen. Daher sollte sie diese Governance-Expertise aktiv einbringen und verbindliche Beiträge zur Stärkung staatlicher Strukturen leisten, um mit Partnern aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft umfassende Lösungen zu entwickeln und Synergien zu nutzen.
Die Politik hat der Wirtschaft richtigerweise Regeln auferlegt, die eine ernsthafte, konsequente und wirksame Befassung mit den positiven und negativen Wirkungen eines Unternehmens verlangen. Die deutsche Entwicklungspolitik muss diesen Transformationsprozess ebenfalls durchlaufen. Hierzu sollte sie an drei Hebeln ansetzen:
1. Strategisch wichtige Themen fokussieren: Das BMZ hat dazu beigetragen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsthemen durch das Konzept der “doppelten Wesentlichkeit” priorisieren müssen: Sowohl ihre eigenen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch externe Chancen und Risiken. Nach dem gleichen Konzept sollte aber auch das BMZ die für Deutschland relevanten Bereiche definieren. Diese sollten sowohl die Verantwortung für Menschenrechte und faire Lieferketten umfassen, als auch Chancen wie die Schaffung von Jobs und die Förderung von Gesundheit.
2. Attraktive, politisch verhandelte Angebote: Um im Wettbewerb der internationalen Angebote zu bestehen, sollte die Entwicklungszusammenarbeit ihre komplementären Stärken ausspielen. In einer echten Rohstoffpartnerschaft etwa könnte die staatliche Entwicklungszusammenarbeit den Aufbau von Infrastruktur und Rechtsrahmen unterstützen, während deutsche Unternehmen für lokale Wertschöpfung und faire Arbeitsbedingungen sorgen. Eine solche Partnerschaft würde privates Kapital mobilisieren und Wirkungen verstärken.
3. Wirksamkeit sicherstellen: Das BMZ sollte eine stärkere Ergebnisverantwortung übernehmen. Analog zum Lieferkettengesetz muss die zentrale Frage sein, ob das eigentliche Problem tatsächlich gelöst wurde: Gibt es ethisch vertretbare Quellen für die wichtigsten Rohstoffe? Gibt es Grünstromangebote in den wichtigsten Beschaffungsmärkten? Für die wichtigsten Themen sollte das BMZ diese Prozesse politisch steuern, Partnerschaften eingehen, regelmäßig Fortschritte überprüfen und Maßnahmen anpassen.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit steht an einem Wendepunkt. In einer sich rapide verändernden globalen Landschaft kann sie nicht länger als isolierte CSR-Abteilung Deutschlands agieren. Vielmehr muss sie die gleiche Professionalisierung durchlaufen, die sie Unternehmen gerade auferlegt hat: Die Entwicklungszusammenarbeit muss sich zu einem strategischen Instrument entwickeln, das Deutschlands Verantwortung und Interessen gleichermaßen dient. Durch die Fokussierung auf wesentliche Themen, die Schaffung attraktiver politischer Angebote und den konsequenten Nachweis von Wirksamkeit kann die Entwicklungszusammenarbeit ihre Relevanz neu definieren.
Janosch Jerman ist Geschäftsführer von Part of the Solution, einer Beratungsfirma für Nachhaltigkeit. Aktuell arbeitet er an Strategien zur weltweiten verantwortungsvollen Rohstoffgewinnung. Zuvor war er an Projekten in der Textilproduktion in Asien und der Rohstoffbeschaffung in Afrika beteiligt.
Africa.Table – Wasserstoff: Mit welchen Strategien Mauretanien Investoren anziehen will: Grüner Wasserstoff soll künftig auch von Mauretanien nach Deutschland fließen. Doch es müssen dort erst einmal die Bedingungen und der Markt geschaffen werden. Mauretanien geht das mit einem neuen Gesetz an – aber es bleiben große Hürden. Zum Artikel
Climate.Table – Landwirtschaft: Essen aus CO₂, Wasser und Erneuerbaren: Immer mehr Start-ups wollen Lebensmittelzutaten mithilfe neuer Produktionsverfahren und ohne den Einsatz von Ackerland herstellen. Dabei soll auch CO₂ aus industriellen Prozessen genutzt werden. Einen Unterschied beim Geschmack soll es nicht geben. Zum Artikel