Table.Briefing: ESG

Jurist im Interview: ESG-Gesetze werden „Hard Law” + Biodiesel: EU will chinesisches Dumping stoppen + US-Wahl: Kamala Harris’ Klimapolitik

Liebe Leserin, lieber Leser,

gerade haben sich die Ausschüsse im EU-Parlament neu konstituiert, Ursula von der Leyen ist als Kommissionspräsidentin wiedergewählt worden. Damit startet die neue Legislaturperiode, in der sich vieles um die Umsetzung der zahlreichen Gesetze aus dem Green Deal dreht. Vor allem die neuen Regeln für Lieferketten fordern viele Unternehmen heraus, viele klagen über Rechtsunsicherheit. Wie sie reagieren sollten und warum es jetzt auch auf die Forschung ankommt, erklärt Anwalt Ingo Theusinger im Gespräch mit Marc Winkelmann.

Über die Strafzölle der EU auf Biodiesel-Importe aus China berichtet Carsten Hübner in seiner Analyse. Ab dem 16. August sind mehr als 40 Hersteller betroffen, gab die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission bekannt. Vorausgegangen war eine sechsmonatige Untersuchung wegen Dumpingvorwürfen gegen chinesische Unternehmen.

Weiterhin auf sich warten lässt das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz. Die Abstimmungen innerhalb des Kabinetts sind immer noch nicht abgeschlossen. Laut der EU-Richtlinie hätten die Mitgliedstaaten ihr Recht allerdings schon bis zum 6. Juli anpassen müssen. Diese Frist haben neben Deutschland sechs weitere Staaten verpasst, wie eine New Yorker Kanzlei analysiert hat. Mehr dazu lesen Sie in den News.

Ihre
Leonie Düngefeld
Bild von Leonie  Düngefeld

Analyse

ESG-Gesetze: “Aus Soft Law wird auf einmal Hard Law”

Jurist Ingo Theusinger: “Das LkSG ist handhabbar.”

Herr Theusinger, der Green Deal führt zu Verunsicherungen bei Unternehmen. Einzelne Gesetze scheinen nicht ausgereift zu sein, werden verändert oder brauchen lange bei der nationalen Umsetzung. Grundsätzlich gefragt: Was verstehen Sie unter Rechtssicherheit?
Es geht darum, klare und anwendbare Regelungen zu haben. Beides ist wichtig, wie aktuell die Anti-Entwaldungsverordnung zeigt. Unternehmen sollen demnach keine Produkte auf den EU-Markt bringen dürfen, die zur Entwaldung beitragen. Um das nachzuweisen, werden sehr viele Daten verlangt. Etwa Geodaten eines Grundstücks, auf dem Rinder geweidet haben, deren Fleisch importiert wird. Das Sammeln dieser Daten scheint in der Praxis aber große Probleme aufzuwerfen – und das führt trotz einer klaren Regelung zu Unsicherheit, weil Unternehmen die Regelung nicht erfüllen können.

Es gibt zudem Regelungen, die weniger klar sind und Interpretationen zulassen.
Richtig, und dann weiß man eventuell nicht, was im Einzelnen zu tun ist. Aber mit diesen klarzukommen, ist einfacher. Denn bei der Auslegung kann man mit Beraterinnen und Beratern zu einem gangbaren Weg kommen. Dafür gibt es Methoden. 

Gilt das etwa für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Ja, das LkSG ist handhabbar. Auch das verlangt zwar Transparenz und insofern auch Daten und Informationen. Aber der Gesetzgeber gibt ja einen sogenannten Angemessenheitsvorbehalt, der dazu führt, dass die Unternehmen nichts tun müssen, was faktisch nicht geht. Das heißt nicht, dass das Gesetz perfekt ist. Es gibt immer Lücken, über die man streiten kann, sicherlich auch mal mit dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Aber momentan ist dessen Herangehensweise, sich als Partner der Unternehmen zu verstehen.

Kann der Gesetzgeber von Tag eins eines neuen Gesetzes für Rechtssicherheit sorgen? Oder müssen Unternehmen gewisse offene Fragen hinnehmen, die sich erst in der Praxis klären?
Nehmen Sie zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch. Das ist ein Gesetz, das immer Bewunderung abnötigt, weil es eindeutig verständlich ist. Neuere Gesetze leiden zum Teil darunter, dass sie sehr schnell entworfen und verabschiedet werden müssen. Natürlich werden vor jedem Gesetz Sachverständige gehört, und die Politik bemüht sich, alle Interessengruppen einzubeziehen. Das ändert aber nichts daran, dass der Praxistest häufig Themen hervorbringt, die dann gelöst werden müssen. Aber auch gelöst werden können.

Zählen das LkSG und die Corporate Sustainability Reporting Directive zu den Werken, die zu schnell umgesetzt wurden und noch werden?
Das will ich nicht beurteilen. Beim LkSG ist es offenbar so, dass das gesellschaftsrechtliche Dezernat gar nicht mit einbezogen wurde in den Gesetzgebungsprozess, obwohl das Gesetz natürlich konzern- und haftungsrechtliche Fragen aufwirft. Es wäre immer wünschenswert, wenn man mehr Zeit hat. Auf der anderen Seite gibt es praktische Zwänge, die erfüllt werden müssen.

Sie meinen etwa Druck, der von NGOs und Medien ausgeht? Oder durch Forschende, die zeigen, dass mehr Tempo bei der Transformation notwendig wäre?
Das sind gesellschaftliche Bestrebungen, die die Politik treiben. Wobei ich glaube, dass auch die meisten derjenigen, die diese Gesetze kritisch sehen, die Ziele dahinter befürworten. Nur: Über die Umsetzung gibt es eben Streit. Es geht jetzt darum, die Regelungen bestmöglich mit Maß und Mitte umzusetzen. Von allen Akteuren.

Dafür braucht es Geschick und Kommunikation. Wie sieht es damit innerhalb von Unternehmen aus?
Die Gesetze führen dazu, dass ganz unterschiedliche Bereiche jetzt miteinander in den Austausch gehen müssen. Sie müssen künftig viel breiter miteinander vernetzt sein. Aus Soft Law wird auf einmal Hard Law. Was früher ausschließlich in Nachhaltigkeitsabteilungen behandelt wurde, gehört jetzt auch in die Rechtsabteilung, weil es eine rechtliche Verpflichtung ist. Und deshalb müssen mehr Abteilungen als vorher wissen, wo möglicherweise Risiken auftreten können.

Sollten Unternehmen also mehr Rechtsexpertise aufbauen und Juristen einstellen?
Ja, wobei sich die Frage stellt, ob es immer Juristen sein müssen. Im Zuge der CSRD werden Nachhaltigkeitsberichte der Finanzberichterstattung angeglichen – und dafür braucht man Betriebswirte oder andere Personen, die Erfahrungen mit vergleichbaren Prüfungen haben. Wichtig ist, dass Unternehmen es schaffen, die unterschiedlichen Regulierungen des Green Deals ganzheitlich anzugehen und nicht etwa die Entwaldungsverordnung nur für sich zu betrachten. Viele Gesetze fordern letztlich das Gleiche.

Ist dieser übergreifende Ansatz das eigentlich Neue an diesen Gesetzen?
Wenn man ESG in seine Elemente herunterbricht, geht es im Einzelnen um Fragen zu Umwelt, Sozialem und Corporate Governance und den damit verbundenen Rechtsgebieten. Das ist nicht neu, das kennen wir bereits. Beim Lieferkettengesetz und der CSRD geht es dagegen tatsächlich um einen neuen Ansatz. Wir müssen verfolgen, wie sich das entwickelt. Aktuell gibt es einen Trend dazu, Gerichte mit politischen und gesellschaftlichen Anliegen zu befassen, um Unternehmen und Politik unter Druck zu setzen. Sie werden für die Versuche eingespannt, kriegerische Handlungen zu stoppen, Klimaklagen gegen Unternehmen und Staaten vorzubringen – und mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir das auch mit Blick auf die Menschenrechte in Lieferketten sehen.

Unternehmen wollen natürlich unbedingt vermeiden, eine solche Klage auf den Tisch zu bekommen. Zugleich wissen sie nicht, ob sie alles richtig machen. Und ob die eigentlichen Probleme durch die Gesetze behoben werden.
Die Forschung beginnt gerade, auch mit Unterstützung der Politik, die Wirksamkeit der Regulierung mit Blick auf die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten zu überprüfen. In Niedersachsen ist zum Beispiel ein Verbund aus verschiedenen Universitäten und Disziplinen dazu entstanden. Es ist nicht leicht, zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Das ist aber von großer Bedeutung. Nur wenn wir wissen, dass die Gesetze, die vielfach kritisiert werden, wirksam sind, können sie mit einem positiven Spirit umgesetzt werden. Und wenn wir feststellen, dass sie nur mehr Bürokratie produzieren, müssen alle zusammen überlegen, was man besser machen kann.

Dr. Ingo Theusinger ist Partner im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Noerr und Leiter des Kompetenzteams ESG. Er berät zu Corporate Governance und Fragen des Kapitalgesellschaftsrechts und hat kürzlich eine Studie zum Einfluss von ESG auf die Unternehmenstransformation mit herausgegeben.

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Biodiesel: Wie die EU-Kommission Dumping-Importe aus China verhindern will

Biodiesel-Lager in Hongkong: “Marktverwerfungen im deutschen und europäischen Biokraftstoffmarkt.”

Ab dem 16. August 2024 erhebt die EU vorläufige Strafzölle auf Biodiesel-Importe aus China. Die Entscheidung folgte auf eine sechsmonatige Untersuchung wegen Dumpingvorwürfen gegen chinesische Unternehmen. Mehr als 40 Hersteller sind betroffen, für die zum Teil eigene Zollsätze festgelegt wurden.

Vergleichsweise glimpflich kommt die EcoCeres Group mit 12,8 Prozent des Importwerts davon. Bei der Zhuoyue Group sind es schon 25,4 Prozent. Für die Jiaao Group und Dutzende andere Unternehmen gelten 36,4 Prozent. Die Höhe der Zölle spiegelt das Ausmaß wider, in dem die jeweiligen Unternehmen nach Kenntnis der Kommission durch Dumping zur Marktverzerrung beitragen. Ziel der Strafzölle ist es, Preisnachteile europäischer Hersteller auszugleichen.

Branchenvertreter begrüßen Entscheidung der Kommission

Das Anti-Dumping-Verfahren geht auf eine Beschwerde des europäischen Branchenverbands European Biodiesel Board (EBB) vom Oktober vergangenen Jahres zurück. Dessen Präsident Dickon Posnett begrüßte die Entscheidung und sprach von einem ersten Erfolg “im Kampf gegen unfaire chinesische Biodieseleinfuhren”. Der Anfang sei gemacht, um “die Waage wieder ins Gleichgewicht zu bringen”, so Posnett.

Der EBB kündigte an, die Einfuhren von chinesischem Biodiesel bis zum offiziellen Inkrafttreten der Strafzölle Mitte August genau zu beobachten. Sollten diese in der Zwischenzeit ansteigen, behalte man sich vor, eine rückwirkende Erhebung der Zölle zu beantragen.

Eine positive Reaktion auf die Entscheidung der EU-Kommission kam auch vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann sprach von einem “wichtigen industriepolitischen Zeichen”. Es zeige, dass die EU nicht tatenlos zusehe, wenn unfaire Handelspraktiken eingesetzt werden, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen.

VDB: Strafzölle sollten höher ausfallen

Aus Sicht des VDB hätte die untere Grenze der Zölle jedoch höher liegen müssen, da auf diesem niedrigen Niveau die gestiegenen Kosten eingepreist werden könnten. “Der unfaire Wettbewerbsvorteil wird so nicht ausgeglichen”, warnte Baumann.

Kritisch sieht er auch, dass Hydrotreated Vegetable Oil (HVO), das als Sustainable Aviation Fuel (SAF) im Luftverkehr eingesetzt wird, zunächst von den Strafzöllen ausgenommen ist. “Ein solches Schlupfloch kann dazu führen, dass die Zölle ins Leere laufen”, so Baumann. Der VDB fordert daher, auch SAF in die Maßnahmen einzubeziehen.

Biokraftstoffe sind wichtiger Faktor bei der Verkehrswende

Biodiesel und andere Biokraftstoffe spielen eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Im Gegensatz zu fossilen Kraftstoffen sind die Rohstoffe für Biokraftstoffe erneuerbar. Sie werden derzeit hauptsächlich fossilen Kraftstoffen beigemischt. So enthält der Dieselkraftstoff, der unter dem Namen B7 an Tankstellen erhältlich ist, eine Beimischung von maximal sieben Prozent Biodiesel. Biodiesel emittiert zwischen 65 und 90 Prozent weniger CO₂ als fossiler Diesel.

Sogenannte Inverkehrbringer von Kraftstoffen, zumeist Mineralölkonzerne, sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu erfüllen, die schrittweise von derzeit sechs Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 erhöht wird. Entsprechend wird die Nachfrage nach Biodiesel in den kommenden Jahren steigen.

Zum Dumping kommen Betrugsvorwürfe

Dumping ist aus Sicht der Branche allerdings nicht das einzige Problem bei Biodiesel-Importen aus China. Hinzu käme, dass die Lieferungen fälschlich als “fortschrittlich” deklariert würden. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden auch als “Biokraftstoffe der zweiten Generation” bezeichnet. Sie werden aus Biomasserohstoffen wie Abfällen, Reststoffen und Waldholz hergestellt.

Im Vergleich zu konventionellen Biokraftstoffen, zum Beispiel aus Raps, Soja oder Palmöl, steht ihre Produktion nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelversorgung und hat geringere Auswirkungen auf Umwelt und Landnutzung. Deshalb können sie doppelt auf die THG-Quote angerechnet werden, was sie für Mineralölkonzerne besonders interessant macht.

Verdacht: Biodiesel wurde umetikettiert

Seit Anfang 2023 sind die Importe von fortschrittlichem Biodiesel aus China sprunghaft angestiegen, berichtet der VDB. In der Branche wird vermutet, dass Biodiesel der ersten Generation einfach umetikettiert wurde. Dies könnte insbesondere bei Palmöl der Fall sein, da palmölbasierte Biokraftstoffe in Deutschland seit 2023 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden können.

“Zusammen mit dem nunmehr festgestellten Dumping haben die mutmaßlich falsch zertifizierten Importe aus China nicht nur zu Marktverwerfungen im deutschen und europäischen Biokraftstoffmarkt geführt, sondern infolge des Preisverfalls jegliche Investitionen in Klimaschutz im Straßenverkehr unmöglich gemacht”, so Baumann.

Bundesumweltministerium setzt strikte Zertifizierung

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMUV) teilte auf Anfrage von Table.Briefings mit, dass man die Berichte über mutmaßliche Betrugsfälle auf dem Biokraftstoffmarkt sehr ernst nehme und den Vorwürfen bereits im Frühjahr vergangenen Jahres nachgegangen sei. Bisher hätten die Ermittlungen der EU-Kommission und der Staatsanwaltschaft Bonn jedoch zu keinem Ergebnis geführt.

Darüber hinaus setze sich das BMUV in Gesprächen mit der EU-Kommission dafür ein, “die rechtlichen Grundlagen und die Praxis der Zertifizierung von nachhaltigen Biokraftstoffen so auszugestalten, dass sie einem Betrug bei der Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen vorbeugen”, so der Sprecher.

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US-Wahl: So kann Kamala Harris die Klimapolitik verändern

Nimmt die Klimakrise im Gegensatz zu Donald Trump ernst: Kamala Harris im Dezember 2023 auf der Weltklimakonferenz in Dubai.

Nach dem Rückzug von US-Präsident Joe Biden für die Wahlen im November zeichnet sich auch für die Klimapolitik des Landes eine Grundsatzentscheidung ab: Ein möglicher Präsident Donald Trump will die Klima- und Energiepolitik seines Vorgängers in weiten Teilen zurückdrehen. Sollte allerdings Vizepräsidentin Kamala Harris ins Weiße Haus ziehen, könnte sie die grüne Entwicklung des Landes auf Dauer festlegen und möglicherweise noch deutlich beschleunigen.

“Sie wird die Ölindustrie zur Rechenschaft ziehen”

Kamala Harris gilt als deutlich engagierter bei der grünen Transformation der USA als der eher konservative Joe Biden, der stark in der Arbeiterschaft und der Stahlindustrie seines Heimatsstaats Pennsylvania verankert ist. Harris hat als Generalstaatsanwältin in Kalifornien die Konfrontation mit der Ölindustrie nicht gescheut: Sie verklagte eine Pipeline-Gesellschaft wegen eines Lecks und ermittelte gegen ExxonMobil wegen Falschinformationen zum Klimawandel. Ihre Ablehnung von Fracking und Offshore-Ölsuche mache sie zu einer “wütenden Öl-Antagonistin”, die “die Ölindustrie zur Rechenschaft ziehe”, heißt es bei Bloomberg.

In ihrem Wahlprogramm für die Bewerbung um die demokratische Präsidentschaftskandidatur 2020 forderte sie deutlich mehr Geld für den grünen Umbau der USA: Zehn Billionen US-Dollar, Klimaneutralität bereits 2045, CO₂-freien Strom innerhalb von zehn Jahren, ein Verbrenner-Verbot für Neuwagen ab 2035 und eine CO₂-Steuer. Allerdings schied sie im Vorwahlkampf um die Nominierung früh und chancenlos aus.

Aggressive Rhetorik gegen die Fossilen

Ihre Rhetorik auch als Vizepräsidentin ist gegenüber der Ölindustrie und den Bremsern in UN-Klimaprozess deutlich aggressiver als die von Biden. Auf der COP28 in Dubai sagte sie in der Debatte um einen Ausstieg aus den Fossilen: “Fortschritt ist nicht möglich ohne Kampf.” Auf der ganzen Welt gebe es “Anführer, die die Klima-Wissenschaft leugnen, das Handeln verzögern und Desinformation verbreiten”. Es gebe “Unternehmen, die ihr Nichthandeln grün waschen und für Milliarden an fossilen Subventionen Lobbyarbeit machen”.

Bei den Klima-Investitionen der Biden-Regierung sprach sie Anfang des Jahres davon, die USA würden in den nächsten zehn Jahren “eine Billion Dollar” für die grüne Transformation ausgeben. Das liegt deutlich über den bislang angegeben etwa 370 Milliarden durch das Investitionsprogramm “Inflation Reduction Act” (IRA) und bezieht sich nach Angaben des Weißen Hauses auf die Summe aller Programme zu sauberer Energie und Transformation.

Bidens klimapolitische Erfolge sichern

Vor allem erwarten Beobachter, dass Harris im Fall eines Wahlsiegs erst einmal die klimapolitischen Erfolge von Biden absichern und langfristig umsetzen würde:

  • Klimaziele: Halbierung der Emissionen bis 2030, netto-Null bis 2050
  • Wiedereintritt der USA ins Pariser Klimaabkommen
  • Finanzierungszusagen für internationalen Klimaschutz und UN-Institutionen mit öffentlichen und privaten Mitteln
  • Aktive Klimadiplomatie, unter anderem mit China, trotz politischer Konfrontation
  • Investmentprogramm IRA und andere Förderinstrumente mit dreistelligen Milliardenprogrammen für Klimaschutz und Aufbau grüner Infrastruktur
  • Striktere Regeln für Emissionen bei Autos und Kraftwerken
  • Fokus auf “Klima-Gerechtigkeit” für indigene und arme Bevölkerungsschichten, Milliardenprogramme für kommunalen Klimaschutz
  • Subventionen für Atom- und CCS-Entwicklung
  • Ausbaustopp für LNG-Infrastruktur (gerade von Gerichten aufgehoben)

Die Umweltorganisation 350.org erwartet von einer möglichen Harris-Präsidentschaft dann auch mehr Gehör als von Trump: “Vizepräsidentin Harris ist bekannt dafür, gegen Big Oil aufzustehen. Sie hat den Green Deal unterstützt und über die Rolle der Unternehmen gesprochen, die menschliches Leid verschlimmern. Wenn wir Umweltexperten zum Weißen Haus schicken, wird sie sie hereinlassen, während Trump sie vor der Tür stehen lässt.”

Als Präsidentin viel weniger radikal?

Allerdings ist fraglich, wie radikal Harris jenseits der Biden-Pläne zu Klima und Energie agieren würde. Als US-Präsidentin wäre sie wahrscheinlich weitaus weniger angriffslustig als in ihrem Job als Generalstaatsanwältin im Öko-Vorreiterstaat Kalifornien. In Washington sähe sie sich bei der Klimapolitik eingeklemmt zwischen einem ganz oder teilweise republikanischen Kongress und auch demokratisch regierten Bundesstaaten, die auf ihre fossile Industrie setzen. Der demokratische Senator von West Virginia, Joe Manchin, dessen Amtszeit demnächst endet, hat Biden bei Klima- und Energiefragen oft unter Druck gesetzt und Entscheidungen verhindert.

Hinzu kommt: Der oberste US-Gerichtshof hat auch in der ökologischen Frage eine deutliche Wende zu Deregulierung und Beschneidung der staatlichen Behörden gemacht. In seinem Urteil zum “Chevron-Fall” hat er erst kürzlich die Rechte der Umweltbehörde EPA bei der Auslegung von strittigen Gesetzen geschwächt. Und in der Klima- und Umweltpolitik stehen viele wichtige Entscheidungen an, die die konservative Mehrheit im Obersten Gericht gegen die Linie einer demokratisch geführten Bundesregierung entscheiden kann.

Trump will Fossile statt Klimapolitik

Aber selbst wenn Harris trotz der Hoffnung der linken Umweltschützer keinen besonders “grünen” Kurs fahren würde – einen deutlichen Unterschied zu einer Präsidentschaft von Donald Trump würde sie auf jeden Fall machen. Denn Trump hat in seiner ersten Amtszeit, bei seiner Bewerbung und mit seinem Umfeld klargemacht, dass er die Klima- und Energiepolitik der USA vor allem versteht als:

  • Rücknahme der internationalen Klima-Verpflichtungen, Ausstieg aus dem Pariser Abkommen und möglicherweise der UN-Klima-Konvention;
  • fossile “Energie-Dominanz” der USA, ohnehin schon weltweit größter Produzent von Öl und Gas;
  • zumindest teilweise Rücknahme der IRA-Bestimmungen (auch wenn viele republikanische Staaten derzeit von den Investitionen profitieren);
  • isolationistische Diplomatie auch in Klimafragen, Härte gegen China, Unwillen zur Zahlung von Klimahilfen oder “Loss and Damage”-Reparationen;
  • Abstreiten der Wissenschaft des Klimawandels und finanzielle Austrocknung von wichtigen Behörden wie der NOAA, und
  • Schwächung von Struktur, Finanzen und politischem Rückhalt für die Umweltbehörde EPA.

Käme Donald Trump ins Amt und würde er Bidens Klimapolitik vollständig zurückdrehen, könnte das nach Berechnungen der Webseite Carbon Brief die US-amerikanische und globale Klimapolitik schwer beschädigen. Die Folge wären etwa vier Milliarden Tonnen zusätzliche CO₂-Emissionen bis 2030 – und die Emissionen der USA würden bis 2030 nicht wie bisher geplant um 50-52 Prozent sinken, sondern nur um 28 Prozent. “Eine zweite Amtszeit für Trump, die erfolgreich Bidens Klima-Erbe auseinandernimmt, wäre wahrscheinlich das Ende für jede globale Hoffnung, die Erderwärmung unter 1,5 Grad zu halten”, heißt es in der Analyse.

  • Energiepolitik
  • Geopolitik
  • Inflation Reduction Act
  • Klimapolitik
  • Ölindustrie
  • Pariser Klimaabkommen
  • Umweltpolitik
  • USA
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Termine

25. Juli 2024, 10:00 bis 12:30 Uhr, Online
Schulung Treibhausgasbilanzierung mit Ecocockpit (Veranstalter: Effizienz-Agentur NRW) Info & Anmeldung

25. Juli bis 1. August 2024, Borkum
Tagung Die Konstanz des Wandels (Veranstalter: Institut für Kirche und Gesellschaft) Info & Anmeldung

31. Juli 2024, 9:00 bis 10:00 Uhr, Online
Diskussion Breakfast Briefing: Klimaszenarioanalyse – wie und wozu? (Veranstalter: 4L Impact Strategies) Info & Anmeldung

7. August 2024, 9:00 bis 11:00 Uhr, Online
Webinar Nachhaltige öffentliche Beschaffung – Vom vergabefremden Aspekt zum Standard der Vergabe (Veranstalter: Auftragsberatungsstelle Sachsen) Info & Anmeldung

9. August 2024, 9:00 bis 11:00 Uhr, Online
Webinar: Nachhaltige (zirkuläre) Textilbeschaffung. Von neuen europäischen Vorgaben bis zu textilen Produktlabeln wie Blauer Engel oder EU Ecolabel (Veranstalter: Auftragsberatungsstelle Sachsen) Info & Anmeldung

9. August 2024, 10:00 bis 11:00 Uhr, Online
Webinar Dos und Don’ts einer nachhaltigen Unternehmensführung (Veranstalter: Bitkom Akademie) Info & Anmeldung

News

Wasserstoff: Importstrategie im Kabinett, Kernnetz-Antrag bei der Netzagentur

An diesem Mittwoch wird das Bundeskabinett die lange erwartete Wasserstoff-Importstrategie der Bundesregierung beschließen. Der finale Entwurf, der Table.Briefings vorliegt, unterscheidet sich dabei nur minimal von einer früheren Version, über hier berichtet wurde. Neu eingefügt wurde der Hinweis auf einen Indikatorenkatalog für die Überprüfung der Nachhaltigkeitskriterien, die beim Wasserstoff-Import berücksichtigt werden soll.

Der Direktor des Thinktanks Agora Industrie, Frank Peter, begrüßte die Strategie grundsätzlich, vermisst aber konkrete Aussagen zur Finanzierung. “Bisher fehlt im Entwurf die für den Hochlauf nötige Sicherheit in Form von Vereinbarungen mit Exporteuren und Transitländern zur Finanzierung der Wasserstoffprojekte”, sagte er Table.Briefings. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte im Vorfeld der Verabschiedung, dass neben grünem Wasserstoff, der mittels erneuerbarem Strom erzeugt wird, auch blauer Wasserstoff importiert werden soll, der unter Abspaltung und Speicherung des CO₂ aus fossilem Erdgas hergestellt wird. “Ohne ein klares Bekenntnis zu grünem Wasserstoff und konkrete Ansätze für eine effiziente Nutzung wird der erhoffte Klima-Effekt ins Absurde geführt”, erklärte Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Im Entwurf für die Strategie erklärt das BMWK die Nutzung von blauem Wasserstoff damit, dass dieser notwendig sei, um “den notwendigen raschen Wasserstoffhochlauf zu ermöglichen”. Unterstützung dafür kommt aus der Wissenschaft. “Ich glaube, wir kommen nicht daran vorbei, blauen Wasserstoff als Brücke einzusetzen”, sagte Tilmann Altenburg vom German Institute of Development and Sustainability am Montag. Grund sei, “dass der Markthochlauf für grünen Wasserstoff sehr langsam vorankommt”. Felix Matthes vom Öko-Institut betont zudem, dass blauer Wasserstoff derzeit deutlich günstiger sei als grüner. “Von daher ist blauer Wasserstoff nicht nur aus der Mengenperspektive, sondern auch aus der Kostenperspektive ganz interessant.”

Kernnetz kann starten

Einen wichtigen Fortschritt gibt es auch bei der Frage, wie der Wasserstoff künftig innerhalb von Deutschland verteilt werden soll: Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben am Montag ihren gemeinsamen Antrag für das künftige Wasserstoff-Kernnetz bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Es umfasst eine Leitungslänge von 9666 Kilometern, wovon etwa 60 Prozent auf die Umrüstung bestehender Erdgas-Pipelines und 40 Prozent auf Neubauten entfallen.

Wenn die Bundesnetzagentur den Antrag in voraussichtlich zwei Monaten genehmigt hat, soll im Herbst mit der Umsetzung begonnen werden. Erste Leitungen sollen laut FNB bereits im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden; für das Gesamtnetz wird als Zieljahr 2032 genannt. Das Investitionsvolumen wird auf knapp 20 Milliarden Euro geschätzt. Diese sollen privatwirtschaftlich aufgebracht und Nutzungsentgelte refinanziert werden, die über ein Amortisationskonto über einen langen Zeitraum gestreckt werden sollen. Für den Fall, dass der geplante Markthochlauf nicht gelingt, sichert die Regierung die Investitionen teilweise ab.

Aus Sicht von Wirtschaftsminister Robert Habeck ist der Antrag “ein entscheidender Schritt zum Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur”. Lob kam vom BDI: “Der Aufbau der notwendigen Infrastruktur erhöht die Planungssicherheit für künftige Erzeuger und Verbraucher“, erklärte der stellvertretende Geschäftsführer Holger Lösch. Auch der Energieverband BDEW begrüßte den Antrag, forderte aber, nun zügig auch die Rahmenbedingungen für das Verteilnetz festzulegen, durch das der Wasserstoff zu den Industrie- und Gewerbekunden gelangt. mkr

Deutschland hinkt bei der CSRD-Einführung hinterher

Deutschland zählt zu den sieben Staaten innerhalb Europas, die die Frist für die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 6. Juli nicht eingehalten haben. Das geht aus dem “Transposition Tracker” der New Yorker Kanzlei Ropes & Gray hervor, der monatlich den Fortschritt der nationalen Gesetzgebungen dokumentiert. Untersucht werden darin die 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Deadline markierte das Ende der 18 Monate, die die Staaten für die Einführung der EU-Richtlinie Zeit hatten.

Neben Deutschland haben auch Österreich, Belgien, Griechenland, Malta, Portugal und Island weder eine Konsultation in Form eines parlamentarischen Verfahrens abgehalten noch Rechtsvorschriften erlassen. Andere Länder waren bemühter, die Vorgabe einzuhalten. “Angesichts der drohenden Frist gab es im letzten Monat erhebliche Fortschritte”, so die Autoren des Berichts, darunter Irland, Italien und die Niederlande. Von den insgesamt 30 Staaten hatten elf Rechtsvorschriften erlassen oder dies in Teilen getan. Weitere acht Länder haben Gesetzesentwürfe vorgelegt, in weiteren vier wurden Konsultationen durchgeführt.

Aufgelistet wird auch, welche Staaten sich für ein “Gold-Plating” entschieden haben und somit zusätzliche Anforderungen an berichtspflichtige Unternehmen stellen, die über die von der EU vorgegebenen Pflichten hinausgehen. Aktuell trifft dies auf neun Länder zu, darunter Italien, Rumänien, Frankreich, Finnland und Dänemark.

Zu dem CSRD-Tracker haben 18 europäische Kanzleien beigetragen, darunter Gleiss Lutz in Deutschland. Die CSRD ist Teil des europäischen Green Deal, mit dem die Nachhaltigkeitsziele erreicht werden sollen. Die Richtlinie verschärft und vereinheitlicht die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und weitet sie europaweit auf rund 50.000 Unternehmen aus. maw

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BAFA: Mandy Pastohr soll neue Präsidentin werden

Mandy Pastohr soll auf Torsten Safarik als Präsidentin des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgen, heißt es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Bundeskabinett muss die Personalie noch bestätigen. Pastohr soll Mitte August mit der Arbeit als Chefin der Behörde beginnen, die die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beaufsichtigt.

Bislang ist die aus Jena stammende Pastohr Abteilungsleiterin im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum. Sie ist dort für Außenwirtschaft, Mittelstand, Berufliche Bildung, Technologie und Innovation zuständig. Zuvor arbeitete sie acht Jahre für das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft – ein Netzwerk, das sich für die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen einsetzt.

Safarik, der sich sehr für die Umsetzung des LkSG engagiert hatte, ist seit dem 1. Juli Geschäftsführer der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft. Sein Abgang war Anfang Juni bekannt geworden – als die Bundesregierung über Entlastungen für Unternehmen bei dem Gesetz diskutierte. Anfang Juli entschied die Ampel-Koalition dann, dass zwei Drittel der bislang erfassten Firmen ab 2025 nicht mehr unter das Gesetz fallen sollen. Dem Vernehmen nach hatte sich Safarik aber schon vor längerer Zeit auf die neue Stelle beworben. nh

  • Bafa
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  • KMU
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Gemeinwohlorientierung: 110 Millionen Euro für Unterstützung von Unternehmen

Um die Kompetenzen von gemeinwohlorientierten Unternehmen zu stärken, sollen etwa Impact Hubs, Kammern, Gründerzentren und Hochschulen von 2024 bis 2028 Zuschüsse in Höhe von 110 Millionen Euro erhalten. Das Geld können diese für die Beratung, Qualifizierung und Vernetzung von Unternehmen und Start-ups verwenden, die ihr Geschäft auf das Gemeinwohl ausrichten oder planen, dies künftig zu tun. Die Förderrichtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium vergangene Woche veröffentlicht. Anträge können laut dem Ministerium voraussichtlich ab dem 7. August gestellt werden.

Die Förderung gliedert sich in zwei Module:

  • Modul 1: individuelle Unterstützungsangebote wie Seminare oder Akzelerator-Programme und Vernetzungsangebote wie Mentoren-Programme.
  • Modul 2: Informations- und Vernetzungsangebote, die vielen Unternehmen gleichzeitig offenstehen, etwa Beratungen und Workshops und Angebote zum Wissenstransfer wie gemeinsame Lernformate.

Welche Unterlagen Organisationen einreichen müssen, die die Förderung beantragen, und welche Nachweise Unternehmen erbringen müssen, um an Maßnahmen teilnehmen zu können, hat das Wirtschaftsministerium in einem Faktenblatt vermerkt. Zudem gibt es auf der Website des Ministeriums Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Förderprogramm.

Mit dem Förderprogramm will die Bundesregierung ihre “Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen” vorantreiben. Diese soll die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Start-ups verbessern, die an der Lösung von gesellschaftlichen Problemen arbeiten – und damit die Transformation voranbringen. Die Hälfte der 110 Millionen Euro sollen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus kommen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. nh

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EU-Parlament: Diese Ausschüsse verhandeln die Transformationsthemen

Die Ausschüsse im EU-Parlament haben während ihrer konstituierenden Sitzung am Dienstag ihre Vorsitzenden und die bis zu vier stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die für die Transformation der Wirtschaft relevantesten Ausschüsse sind die folgenden:

  • Vorsitzende des Binnenmarktausschusses (IMCO) ist erneut Anna Cavazzini (Grüne).
  • Barry Andrews (Renew, Irland) ist Vorsitzender des Entwicklungsausschusses (DEVE), eine Stellvertreterin Hildegard Bentele (CDU).
  • Bernd Lange (SPD, Deutschland) ist wieder Vorsitzender des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA).
  • Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) ist Borys Budka (EVP, Polen).
  • Antonio Decaro (SPD, Italien) ist Vorsitzender des Umweltausschusses (ENVI).
  • Vorsitzender des Rechtsausschusses (JURI) ist Ilhan Kyuchyuk (Renew, Bulgarien), eine der Stellvertreterinnen Marion Walsmann (CDU) .
  • Vorsitzende des Ausschusses für Frauenrechte und Gleichstellung (FEMM) ist Lina Gálvez (S&D, Spanien).
  • Li Andersson (Linke, Finnland) ist Vorsitzende im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL), eine ihrer Stellvertreterinnen Katrin Langensiepen (Grüne).

Insgesamt gibt es im EU-Parlament zwanzig ständige Ausschüsse und vier Unterausschüsse. Ihr jeweiliger Vorstand wird für ein zweieinhalbjähriges Mandat gewählt. Die Ausschüsse befassen sich mit Legislativvorschlägen, ernennen Verhandlungsteams für Gespräche mit dem Rat, nehmen Berichte an, organisieren Anhörungen und kontrollieren andere EU-Gremien und Institutionen. leo

  • Europäisches Parlament
  • Europawahlen 2024
  • Transformation

Must-reads

Sparbemühungen zum Trotz: Weltweit wächst der Stromverbrauch so schnell wie schon lange nicht mehr – NZZ
Die europäischen Regierungen haben seit dem russischen Angriffskrieg viel unternommen, damit weniger Strom verbraucht werde. Mit einigem Erfolg: Im Vergleich zum Vorjahr habe sich der europäische Stromverbrauch 2023 reduziert. Doch die weltweite Nachfrage nach Strom wachse, vor allem in Indien. Obwohl der Anteil erneuerbarer Energiequellen rasch zunehme, stelle das die globale Klimapolitik vor große Herausforderungen, schreibt Jannik Belser. Zum Artikel

Porsche will sich an Varta beteiligen – FAZ
Um eine Insolvenz zu verhindern, habe der deutsche Batteriehersteller Varta ein Restrukturierungsvorhaben beim Amtsgericht angemeldet. Nach Recherchen von Benjamin Wagener könnte der Großkunde Porsche eine Schlüsselrolle einnehmen und sich an der Produktion der Hochleistungszelle V4Drive beteiligen, die im Turbohybrid-Antrieb des Porsche 911 GTS zum Einsatz komme. Im Gespräch sei auch eine Beteiligung Porsches an der Varta AG. Zum Artikel

Renault-Chef fordert mehr Flexibilität beim Verbrenner-Aus – Handelsblatt
Die Fristen für die Einhaltung von CO₂-Flottenzielen und des Verbrennerverbots könnten zu knapp sein, wenn nicht gleichzeitig die Kosten von E-Autos gesenkt werden, die Ladeinfrastruktur viel schneller ausgebaut werde und die Kundennachfrage steige, sagt Renault-Chef Luca de Meo. Warum die Gespräche mit VW für eine Kooperation gescheitert seien, wisse er nicht. Zum Artikel

Warum die EU Klarheit bei den Klimalabels schaffen will – Süddeutsche Zeitung
Seitdem die Werbung mit dem Begriff “klimaneutral” vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sei, finden Firmen neue Wege, um ihren Produkten ein ökologisches Image zu verschaffen, schreiben Lea Hampel und Silvia Liebrich. Es gebe nun “viele grüne Blätter auf den Packungen”. Ob die neuen EU-Regeln zu Green Claims wirken, sei angesichts des Widerstands aus der Lebensmittelindustrie zweifelhaft. Zum Artikel

The White House Has a Plan to Slash Plastic Use in the U.S. – New York Times
Die US-Regierung kündigte am Freitag an, den Kauf von Einwegplastik schrittweise einzustellen, schreibt Hiroko Tabuchi. Da die Regierung der weltweit größte Käufer von Konsumgütern sei, könne dies einen großen Effekt für weniger Plastikmüll haben – sofern die Regelung nicht von einem potenziellen Präsidenten Trump zurückgedreht würde. Zum Artikel

“Die soziale Dimension der Klimapolitik ist noch unterbelichtet” – Klimareporter
Das Umweltbundesamt (UBA) wird 50 Jahre alt. Im Interview mit Joachim Wille spricht UBA-Präsident Dirk Messner über den Ampel-Haushalt, das Rollback der Umweltbewegung, den Widerstand der Industrie und die soziale Frage. Dabei sieht er eine Reihe von Erfolgen. Gleichzeitig stellt er fest, dass die großen Systemfragen noch lange nicht gelöst seien. Zum Artikel

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Die 100 entscheidenden Köpfe der ESG-Szene – Stiftungen 

Lernen Sie die “Top of the Table” kennen: die 100 entscheidenden Köpfe der ESG-Szene. Ausgewählt von der ESG.Table-Redaktion in zehn Kategorien, von Politik über Verwaltung, Beratung, Thinktanks bis Stiftungen und NGOs. Heute: die wichtigsten Persönlichkeiten aus Stiftungen. Hier geht’s zur Übersicht.

Hermann Falk – Vorstand, GLS Treuhand e.V.

Hermann Falk arbeitet als Vorstand der GLS Treuhand, die zu den wichtigen Impulsgebern in Deutschland für eine nachhaltigere Gesellschaft gehört. Der Jurist übernahm den Posten 2017. Zuvor arbeitete er drei Jahre als Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie in Berlin. Von 2004 bis 2012 war er acht Jahre lang stellvertretender Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Stiftungen in Berlin. Seit 2020 ist er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der NaturEnergy GmbH & Co. KGaA.

Christiane von Websky – Bereichsleiterin Teilhabe und Zusammenhalt, Stiftung Mercator

Die Chance zur Gestaltung der Gesellschaft darf keine Frage von Herkunft und Geldbörse sein – sie muss Menschen mit allen Biografien ermöglicht werden. Daran arbeitet Christiane von Websky. Seit zehn Jahren schon leitet sie den Bereich “Teilhabe und Zusammenhalt” bei der Stiftung Mercator. Dort initiiert sie Programme, die Diversität fördern und Diskriminierung abbauen und etwa Menschen mit Migrationsgeschichte den Weg in die Politik eröffnen sollen. In der Hoffnung, dass möglichst viele die Transformation zu ihrer Aufgabe machen. Zuvor war von Websky unter anderem in der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft tätig.

Dr. Adelheid Wessler – Leiterin Profilbereich Gesellschaftliche Transformationen, VolkswagenStiftung

Ohne Wissenschaft kann es keine Transformation und Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele geben – auf dieser Annahme fußt die Arbeit von Adelheid Wessler. Sie will aber mehr erreichen als die kritische Begleitung: Wessler, die seit 17 Jahren in der VolkswagenStiftung tätig ist und seit fünf Jahren den Bereich Gesellschaftliche Transformationen leitet, will die interdisziplinäre Forschung mit Akteuren bereichern, die nicht aus der Forschung kommen. Das Ziel: Komplexe Themen wie die Kreislaufwirtschaft sollen neue Impulse erfahren und eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft erhalten. Zuvor hat sie in Köln promoviert und an der Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet.

Ottilie Bälz – Bereichsleiterin Globale Fragen, Robert Bosch Stiftung

Ottilie Bälz ist Expertin für das Zusammenspiel von Migration und Klimawandel. Wo der Klimawandel auf strukturelle Ungleichheiten trifft, könne sich das Risiko für Konflikte und ungewollte Migration multiplizieren, sagt sie. Als Bereichsleiterin “Globale Fragen” arbeitet sie daran, wie die Transformation gerecht ablaufen kann. Im Fokus steht der sektorübergreifende Dialog zwischen Europa, Afrika und dem Nahen Osten. Bälz studierte zuerst Slawistik, Germanistik und osteuropäische Geschichte in Köln und Moskau. Danach arbeitete sie unter anderem für das Goethe-Institut in Moskau, bevor sie 2002 zur Robert Bosch Stiftung ging.

Stefan Heidbreder – Geschäftsführer, Stiftung Familienunternehmen

Stefan Heidbreder ist überzeugt, dass das Know-how der Familienunternehmen ein wesentlicher Faktor für die Energiewende ist. Gerade für die “Next Gen”, also die nächste Unternehmergeneration, stehe das Thema Nachhaltigkeit ganz oben auf der Agenda. Sie seien bereit, Verantwortung zu übernehmen – für das Unternehmen, für die Mitarbeiter und für die Gesellschaft insgesamt. Heidbreder hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth studiert und war anschließend in verschiedenen Unternehmen tätig, bevor er 2005 die Geschäftsführung der Stiftung übernahm. Darüber hinaus hat er verschiedene Lehraufträge, unter anderem an der Technischen Universität München.

Sven Tetzlaff – Leiter des Bereichs Demokratie, Engagement und Zusammenhalt, Körber-Stiftung

Sven Tetzlaff folgt einem Grundsatz: Ohne Demokratie, Transparenz und Kooperation sind Transformationsprozesse nicht zu bewältigen. Politische Entscheidungen müssen erklärt, Dialoge auf Augenhöhe geführt und mehr Bürgerbeteiligung ermöglicht werden. Das gilt für den Sozial- und Wirtschaftshistoriker nicht zuletzt auf kommunaler Ebene: Die von ihm verantwortete Initiative “Deutschland besser machen – mit der zukunftsfähigen Stadt” steht in diesem Jahr unter dem Motto “Lebendige Innenstädte für alle”. Bundesweit beteiligen sich sechs Kommunen. Eine andere Facette seiner Arbeit beleuchten die bevorstehenden “Tage des Exils” in Bonn. Sie bieten die Möglichkeit, sich mit Erfahrungen des Exils und politischer Verfolgung auseinanderzusetzen.

Sabina Wölkner – Abteilungsleiterin Agenda 2030, Konrad Adenauer Stiftung

Sabina Wölkner bereichert die Debatte um die Transformation immer wieder mit Beiträgen zur Finanzierung von Klimaschutz oder der Energiewende. Seit fünf Jahren ist sie bei der Konrad Adenauer Stiftung (KAS) Abteilungsleiterin für die Agenda 2030. Zuvor war sie Programmdirektorin des Multinationalen Entwicklungsdialogs der KAS in Brüssel, mit dem sich die Stiftung für Multilateralismus einsetzt. Dort vertrat sie die KAS auch im Europäischen Netzwerk der politischen Stiftungen. Nach Brüssel kam Wölkner aus Bosnien-Herzegowina, wo sie ebenfalls fünf Jahre das KAS-Auslandsbüro leitete. Ihre Themen dort: Demokratisierung, EU-Integration und Versöhnung.

Carola Dittmann – Bereichsleiterin CSR und Mitbestimmung, Stiftung Arbeit und Umwelt der Industriegewerkschaft IGBCE

Seit vielen Jahren setzt Carola Dittmann sich dafür ein, dass Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen – in ihren Lieferketten und in der Ausbildung. In der Stiftung Arbeit und Umwelt der IGCBE verantwortet sie seit 2015 den Bereich Nachhaltigkeit, CSR und Mitbestimmung. Als Expertin für berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Transparenz- und Berichtspflichten bereichert die Diplombiologin zudem die Arbeit diverser Gremien: Seit 2019 ist sie etwa Mitglied der Multistakeholdergruppe der “Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor” (D-EITI).

Franziska Korn – Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte, Friedrich-Ebert-Stiftung

Franziska Korn ist bei der Friedrich-Ebert-Stiftung Expertin für Unternehmensverantwortung und “Gute Arbeit weltweit”. Die Politik- und Südasienwissenschaftlerin kann dabei auf wertvolle Erfahrungen zurückgreifen: Von 2015 bis 2018 leitete sie das Büro der Stiftung in Dhaka, Bangladesch, das kurz nach dem Einsturz der Rana-Plaza-Textilfabrik eröffnet wurde. Sie arbeitete dort eng mit lokalen Gewerkschaften zusammen und unterstützte den sozialen Dialog in der Textilindustrie. Die Diskussionen um bessere Arbeitsstandards müssen jedoch nicht nur in Ländern wie Bangladesch, sondern auch in den Käuferländern stattfinden, sagt sie.

Johanna Sydow – Referatsleiterin Internationale Umweltpolitik, Heinrich-Böll-Stiftung

Johanna Sydow ist viel gefragte Expertin für Ressourcenpolitik und Lieferketten. Nicht erst seit ihrer Feldforschung zum Bergbau in Ghana, Peru und Ecuador setzt sie sich für einen intelligenten Umgang mit Ressourcen ein. Dies bedeutet für die Soziologin vor allem, den Rohstoffkonsum zu reduzieren und verbindliche Regeln für Unternehmen zu schaffen. Sydow war acht Jahre lang Referentin für Ressourcenpolitik bei Germanwatch. Seit 2022 leitet sie das Referat für Internationale Umweltpolitik der Heinrich-Böll-Stiftung.

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ESG.Table Redaktion

ESG.TABLE REDAKTION

Licenses:
    Liebe Leserin, lieber Leser,

    gerade haben sich die Ausschüsse im EU-Parlament neu konstituiert, Ursula von der Leyen ist als Kommissionspräsidentin wiedergewählt worden. Damit startet die neue Legislaturperiode, in der sich vieles um die Umsetzung der zahlreichen Gesetze aus dem Green Deal dreht. Vor allem die neuen Regeln für Lieferketten fordern viele Unternehmen heraus, viele klagen über Rechtsunsicherheit. Wie sie reagieren sollten und warum es jetzt auch auf die Forschung ankommt, erklärt Anwalt Ingo Theusinger im Gespräch mit Marc Winkelmann.

    Über die Strafzölle der EU auf Biodiesel-Importe aus China berichtet Carsten Hübner in seiner Analyse. Ab dem 16. August sind mehr als 40 Hersteller betroffen, gab die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission bekannt. Vorausgegangen war eine sechsmonatige Untersuchung wegen Dumpingvorwürfen gegen chinesische Unternehmen.

    Weiterhin auf sich warten lässt das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz. Die Abstimmungen innerhalb des Kabinetts sind immer noch nicht abgeschlossen. Laut der EU-Richtlinie hätten die Mitgliedstaaten ihr Recht allerdings schon bis zum 6. Juli anpassen müssen. Diese Frist haben neben Deutschland sechs weitere Staaten verpasst, wie eine New Yorker Kanzlei analysiert hat. Mehr dazu lesen Sie in den News.

    Ihre
    Leonie Düngefeld
    Bild von Leonie  Düngefeld

    Analyse

    ESG-Gesetze: “Aus Soft Law wird auf einmal Hard Law”

    Jurist Ingo Theusinger: “Das LkSG ist handhabbar.”

    Herr Theusinger, der Green Deal führt zu Verunsicherungen bei Unternehmen. Einzelne Gesetze scheinen nicht ausgereift zu sein, werden verändert oder brauchen lange bei der nationalen Umsetzung. Grundsätzlich gefragt: Was verstehen Sie unter Rechtssicherheit?
    Es geht darum, klare und anwendbare Regelungen zu haben. Beides ist wichtig, wie aktuell die Anti-Entwaldungsverordnung zeigt. Unternehmen sollen demnach keine Produkte auf den EU-Markt bringen dürfen, die zur Entwaldung beitragen. Um das nachzuweisen, werden sehr viele Daten verlangt. Etwa Geodaten eines Grundstücks, auf dem Rinder geweidet haben, deren Fleisch importiert wird. Das Sammeln dieser Daten scheint in der Praxis aber große Probleme aufzuwerfen – und das führt trotz einer klaren Regelung zu Unsicherheit, weil Unternehmen die Regelung nicht erfüllen können.

    Es gibt zudem Regelungen, die weniger klar sind und Interpretationen zulassen.
    Richtig, und dann weiß man eventuell nicht, was im Einzelnen zu tun ist. Aber mit diesen klarzukommen, ist einfacher. Denn bei der Auslegung kann man mit Beraterinnen und Beratern zu einem gangbaren Weg kommen. Dafür gibt es Methoden. 

    Gilt das etwa für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
    Ja, das LkSG ist handhabbar. Auch das verlangt zwar Transparenz und insofern auch Daten und Informationen. Aber der Gesetzgeber gibt ja einen sogenannten Angemessenheitsvorbehalt, der dazu führt, dass die Unternehmen nichts tun müssen, was faktisch nicht geht. Das heißt nicht, dass das Gesetz perfekt ist. Es gibt immer Lücken, über die man streiten kann, sicherlich auch mal mit dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Aber momentan ist dessen Herangehensweise, sich als Partner der Unternehmen zu verstehen.

    Kann der Gesetzgeber von Tag eins eines neuen Gesetzes für Rechtssicherheit sorgen? Oder müssen Unternehmen gewisse offene Fragen hinnehmen, die sich erst in der Praxis klären?
    Nehmen Sie zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch. Das ist ein Gesetz, das immer Bewunderung abnötigt, weil es eindeutig verständlich ist. Neuere Gesetze leiden zum Teil darunter, dass sie sehr schnell entworfen und verabschiedet werden müssen. Natürlich werden vor jedem Gesetz Sachverständige gehört, und die Politik bemüht sich, alle Interessengruppen einzubeziehen. Das ändert aber nichts daran, dass der Praxistest häufig Themen hervorbringt, die dann gelöst werden müssen. Aber auch gelöst werden können.

    Zählen das LkSG und die Corporate Sustainability Reporting Directive zu den Werken, die zu schnell umgesetzt wurden und noch werden?
    Das will ich nicht beurteilen. Beim LkSG ist es offenbar so, dass das gesellschaftsrechtliche Dezernat gar nicht mit einbezogen wurde in den Gesetzgebungsprozess, obwohl das Gesetz natürlich konzern- und haftungsrechtliche Fragen aufwirft. Es wäre immer wünschenswert, wenn man mehr Zeit hat. Auf der anderen Seite gibt es praktische Zwänge, die erfüllt werden müssen.

    Sie meinen etwa Druck, der von NGOs und Medien ausgeht? Oder durch Forschende, die zeigen, dass mehr Tempo bei der Transformation notwendig wäre?
    Das sind gesellschaftliche Bestrebungen, die die Politik treiben. Wobei ich glaube, dass auch die meisten derjenigen, die diese Gesetze kritisch sehen, die Ziele dahinter befürworten. Nur: Über die Umsetzung gibt es eben Streit. Es geht jetzt darum, die Regelungen bestmöglich mit Maß und Mitte umzusetzen. Von allen Akteuren.

    Dafür braucht es Geschick und Kommunikation. Wie sieht es damit innerhalb von Unternehmen aus?
    Die Gesetze führen dazu, dass ganz unterschiedliche Bereiche jetzt miteinander in den Austausch gehen müssen. Sie müssen künftig viel breiter miteinander vernetzt sein. Aus Soft Law wird auf einmal Hard Law. Was früher ausschließlich in Nachhaltigkeitsabteilungen behandelt wurde, gehört jetzt auch in die Rechtsabteilung, weil es eine rechtliche Verpflichtung ist. Und deshalb müssen mehr Abteilungen als vorher wissen, wo möglicherweise Risiken auftreten können.

    Sollten Unternehmen also mehr Rechtsexpertise aufbauen und Juristen einstellen?
    Ja, wobei sich die Frage stellt, ob es immer Juristen sein müssen. Im Zuge der CSRD werden Nachhaltigkeitsberichte der Finanzberichterstattung angeglichen – und dafür braucht man Betriebswirte oder andere Personen, die Erfahrungen mit vergleichbaren Prüfungen haben. Wichtig ist, dass Unternehmen es schaffen, die unterschiedlichen Regulierungen des Green Deals ganzheitlich anzugehen und nicht etwa die Entwaldungsverordnung nur für sich zu betrachten. Viele Gesetze fordern letztlich das Gleiche.

    Ist dieser übergreifende Ansatz das eigentlich Neue an diesen Gesetzen?
    Wenn man ESG in seine Elemente herunterbricht, geht es im Einzelnen um Fragen zu Umwelt, Sozialem und Corporate Governance und den damit verbundenen Rechtsgebieten. Das ist nicht neu, das kennen wir bereits. Beim Lieferkettengesetz und der CSRD geht es dagegen tatsächlich um einen neuen Ansatz. Wir müssen verfolgen, wie sich das entwickelt. Aktuell gibt es einen Trend dazu, Gerichte mit politischen und gesellschaftlichen Anliegen zu befassen, um Unternehmen und Politik unter Druck zu setzen. Sie werden für die Versuche eingespannt, kriegerische Handlungen zu stoppen, Klimaklagen gegen Unternehmen und Staaten vorzubringen – und mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir das auch mit Blick auf die Menschenrechte in Lieferketten sehen.

    Unternehmen wollen natürlich unbedingt vermeiden, eine solche Klage auf den Tisch zu bekommen. Zugleich wissen sie nicht, ob sie alles richtig machen. Und ob die eigentlichen Probleme durch die Gesetze behoben werden.
    Die Forschung beginnt gerade, auch mit Unterstützung der Politik, die Wirksamkeit der Regulierung mit Blick auf die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten zu überprüfen. In Niedersachsen ist zum Beispiel ein Verbund aus verschiedenen Universitäten und Disziplinen dazu entstanden. Es ist nicht leicht, zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Das ist aber von großer Bedeutung. Nur wenn wir wissen, dass die Gesetze, die vielfach kritisiert werden, wirksam sind, können sie mit einem positiven Spirit umgesetzt werden. Und wenn wir feststellen, dass sie nur mehr Bürokratie produzieren, müssen alle zusammen überlegen, was man besser machen kann.

    Dr. Ingo Theusinger ist Partner im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Noerr und Leiter des Kompetenzteams ESG. Er berät zu Corporate Governance und Fragen des Kapitalgesellschaftsrechts und hat kürzlich eine Studie zum Einfluss von ESG auf die Unternehmenstransformation mit herausgegeben.

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    Biodiesel: Wie die EU-Kommission Dumping-Importe aus China verhindern will

    Biodiesel-Lager in Hongkong: “Marktverwerfungen im deutschen und europäischen Biokraftstoffmarkt.”

    Ab dem 16. August 2024 erhebt die EU vorläufige Strafzölle auf Biodiesel-Importe aus China. Die Entscheidung folgte auf eine sechsmonatige Untersuchung wegen Dumpingvorwürfen gegen chinesische Unternehmen. Mehr als 40 Hersteller sind betroffen, für die zum Teil eigene Zollsätze festgelegt wurden.

    Vergleichsweise glimpflich kommt die EcoCeres Group mit 12,8 Prozent des Importwerts davon. Bei der Zhuoyue Group sind es schon 25,4 Prozent. Für die Jiaao Group und Dutzende andere Unternehmen gelten 36,4 Prozent. Die Höhe der Zölle spiegelt das Ausmaß wider, in dem die jeweiligen Unternehmen nach Kenntnis der Kommission durch Dumping zur Marktverzerrung beitragen. Ziel der Strafzölle ist es, Preisnachteile europäischer Hersteller auszugleichen.

    Branchenvertreter begrüßen Entscheidung der Kommission

    Das Anti-Dumping-Verfahren geht auf eine Beschwerde des europäischen Branchenverbands European Biodiesel Board (EBB) vom Oktober vergangenen Jahres zurück. Dessen Präsident Dickon Posnett begrüßte die Entscheidung und sprach von einem ersten Erfolg “im Kampf gegen unfaire chinesische Biodieseleinfuhren”. Der Anfang sei gemacht, um “die Waage wieder ins Gleichgewicht zu bringen”, so Posnett.

    Der EBB kündigte an, die Einfuhren von chinesischem Biodiesel bis zum offiziellen Inkrafttreten der Strafzölle Mitte August genau zu beobachten. Sollten diese in der Zwischenzeit ansteigen, behalte man sich vor, eine rückwirkende Erhebung der Zölle zu beantragen.

    Eine positive Reaktion auf die Entscheidung der EU-Kommission kam auch vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann sprach von einem “wichtigen industriepolitischen Zeichen”. Es zeige, dass die EU nicht tatenlos zusehe, wenn unfaire Handelspraktiken eingesetzt werden, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen.

    VDB: Strafzölle sollten höher ausfallen

    Aus Sicht des VDB hätte die untere Grenze der Zölle jedoch höher liegen müssen, da auf diesem niedrigen Niveau die gestiegenen Kosten eingepreist werden könnten. “Der unfaire Wettbewerbsvorteil wird so nicht ausgeglichen”, warnte Baumann.

    Kritisch sieht er auch, dass Hydrotreated Vegetable Oil (HVO), das als Sustainable Aviation Fuel (SAF) im Luftverkehr eingesetzt wird, zunächst von den Strafzöllen ausgenommen ist. “Ein solches Schlupfloch kann dazu führen, dass die Zölle ins Leere laufen”, so Baumann. Der VDB fordert daher, auch SAF in die Maßnahmen einzubeziehen.

    Biokraftstoffe sind wichtiger Faktor bei der Verkehrswende

    Biodiesel und andere Biokraftstoffe spielen eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Im Gegensatz zu fossilen Kraftstoffen sind die Rohstoffe für Biokraftstoffe erneuerbar. Sie werden derzeit hauptsächlich fossilen Kraftstoffen beigemischt. So enthält der Dieselkraftstoff, der unter dem Namen B7 an Tankstellen erhältlich ist, eine Beimischung von maximal sieben Prozent Biodiesel. Biodiesel emittiert zwischen 65 und 90 Prozent weniger CO₂ als fossiler Diesel.

    Sogenannte Inverkehrbringer von Kraftstoffen, zumeist Mineralölkonzerne, sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu erfüllen, die schrittweise von derzeit sechs Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 erhöht wird. Entsprechend wird die Nachfrage nach Biodiesel in den kommenden Jahren steigen.

    Zum Dumping kommen Betrugsvorwürfe

    Dumping ist aus Sicht der Branche allerdings nicht das einzige Problem bei Biodiesel-Importen aus China. Hinzu käme, dass die Lieferungen fälschlich als “fortschrittlich” deklariert würden. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden auch als “Biokraftstoffe der zweiten Generation” bezeichnet. Sie werden aus Biomasserohstoffen wie Abfällen, Reststoffen und Waldholz hergestellt.

    Im Vergleich zu konventionellen Biokraftstoffen, zum Beispiel aus Raps, Soja oder Palmöl, steht ihre Produktion nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelversorgung und hat geringere Auswirkungen auf Umwelt und Landnutzung. Deshalb können sie doppelt auf die THG-Quote angerechnet werden, was sie für Mineralölkonzerne besonders interessant macht.

    Verdacht: Biodiesel wurde umetikettiert

    Seit Anfang 2023 sind die Importe von fortschrittlichem Biodiesel aus China sprunghaft angestiegen, berichtet der VDB. In der Branche wird vermutet, dass Biodiesel der ersten Generation einfach umetikettiert wurde. Dies könnte insbesondere bei Palmöl der Fall sein, da palmölbasierte Biokraftstoffe in Deutschland seit 2023 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden können.

    “Zusammen mit dem nunmehr festgestellten Dumping haben die mutmaßlich falsch zertifizierten Importe aus China nicht nur zu Marktverwerfungen im deutschen und europäischen Biokraftstoffmarkt geführt, sondern infolge des Preisverfalls jegliche Investitionen in Klimaschutz im Straßenverkehr unmöglich gemacht”, so Baumann.

    Bundesumweltministerium setzt strikte Zertifizierung

    Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMUV) teilte auf Anfrage von Table.Briefings mit, dass man die Berichte über mutmaßliche Betrugsfälle auf dem Biokraftstoffmarkt sehr ernst nehme und den Vorwürfen bereits im Frühjahr vergangenen Jahres nachgegangen sei. Bisher hätten die Ermittlungen der EU-Kommission und der Staatsanwaltschaft Bonn jedoch zu keinem Ergebnis geführt.

    Darüber hinaus setze sich das BMUV in Gesprächen mit der EU-Kommission dafür ein, “die rechtlichen Grundlagen und die Praxis der Zertifizierung von nachhaltigen Biokraftstoffen so auszugestalten, dass sie einem Betrug bei der Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen vorbeugen”, so der Sprecher.

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    US-Wahl: So kann Kamala Harris die Klimapolitik verändern

    Nimmt die Klimakrise im Gegensatz zu Donald Trump ernst: Kamala Harris im Dezember 2023 auf der Weltklimakonferenz in Dubai.

    Nach dem Rückzug von US-Präsident Joe Biden für die Wahlen im November zeichnet sich auch für die Klimapolitik des Landes eine Grundsatzentscheidung ab: Ein möglicher Präsident Donald Trump will die Klima- und Energiepolitik seines Vorgängers in weiten Teilen zurückdrehen. Sollte allerdings Vizepräsidentin Kamala Harris ins Weiße Haus ziehen, könnte sie die grüne Entwicklung des Landes auf Dauer festlegen und möglicherweise noch deutlich beschleunigen.

    “Sie wird die Ölindustrie zur Rechenschaft ziehen”

    Kamala Harris gilt als deutlich engagierter bei der grünen Transformation der USA als der eher konservative Joe Biden, der stark in der Arbeiterschaft und der Stahlindustrie seines Heimatsstaats Pennsylvania verankert ist. Harris hat als Generalstaatsanwältin in Kalifornien die Konfrontation mit der Ölindustrie nicht gescheut: Sie verklagte eine Pipeline-Gesellschaft wegen eines Lecks und ermittelte gegen ExxonMobil wegen Falschinformationen zum Klimawandel. Ihre Ablehnung von Fracking und Offshore-Ölsuche mache sie zu einer “wütenden Öl-Antagonistin”, die “die Ölindustrie zur Rechenschaft ziehe”, heißt es bei Bloomberg.

    In ihrem Wahlprogramm für die Bewerbung um die demokratische Präsidentschaftskandidatur 2020 forderte sie deutlich mehr Geld für den grünen Umbau der USA: Zehn Billionen US-Dollar, Klimaneutralität bereits 2045, CO₂-freien Strom innerhalb von zehn Jahren, ein Verbrenner-Verbot für Neuwagen ab 2035 und eine CO₂-Steuer. Allerdings schied sie im Vorwahlkampf um die Nominierung früh und chancenlos aus.

    Aggressive Rhetorik gegen die Fossilen

    Ihre Rhetorik auch als Vizepräsidentin ist gegenüber der Ölindustrie und den Bremsern in UN-Klimaprozess deutlich aggressiver als die von Biden. Auf der COP28 in Dubai sagte sie in der Debatte um einen Ausstieg aus den Fossilen: “Fortschritt ist nicht möglich ohne Kampf.” Auf der ganzen Welt gebe es “Anführer, die die Klima-Wissenschaft leugnen, das Handeln verzögern und Desinformation verbreiten”. Es gebe “Unternehmen, die ihr Nichthandeln grün waschen und für Milliarden an fossilen Subventionen Lobbyarbeit machen”.

    Bei den Klima-Investitionen der Biden-Regierung sprach sie Anfang des Jahres davon, die USA würden in den nächsten zehn Jahren “eine Billion Dollar” für die grüne Transformation ausgeben. Das liegt deutlich über den bislang angegeben etwa 370 Milliarden durch das Investitionsprogramm “Inflation Reduction Act” (IRA) und bezieht sich nach Angaben des Weißen Hauses auf die Summe aller Programme zu sauberer Energie und Transformation.

    Bidens klimapolitische Erfolge sichern

    Vor allem erwarten Beobachter, dass Harris im Fall eines Wahlsiegs erst einmal die klimapolitischen Erfolge von Biden absichern und langfristig umsetzen würde:

    • Klimaziele: Halbierung der Emissionen bis 2030, netto-Null bis 2050
    • Wiedereintritt der USA ins Pariser Klimaabkommen
    • Finanzierungszusagen für internationalen Klimaschutz und UN-Institutionen mit öffentlichen und privaten Mitteln
    • Aktive Klimadiplomatie, unter anderem mit China, trotz politischer Konfrontation
    • Investmentprogramm IRA und andere Förderinstrumente mit dreistelligen Milliardenprogrammen für Klimaschutz und Aufbau grüner Infrastruktur
    • Striktere Regeln für Emissionen bei Autos und Kraftwerken
    • Fokus auf “Klima-Gerechtigkeit” für indigene und arme Bevölkerungsschichten, Milliardenprogramme für kommunalen Klimaschutz
    • Subventionen für Atom- und CCS-Entwicklung
    • Ausbaustopp für LNG-Infrastruktur (gerade von Gerichten aufgehoben)

    Die Umweltorganisation 350.org erwartet von einer möglichen Harris-Präsidentschaft dann auch mehr Gehör als von Trump: “Vizepräsidentin Harris ist bekannt dafür, gegen Big Oil aufzustehen. Sie hat den Green Deal unterstützt und über die Rolle der Unternehmen gesprochen, die menschliches Leid verschlimmern. Wenn wir Umweltexperten zum Weißen Haus schicken, wird sie sie hereinlassen, während Trump sie vor der Tür stehen lässt.”

    Als Präsidentin viel weniger radikal?

    Allerdings ist fraglich, wie radikal Harris jenseits der Biden-Pläne zu Klima und Energie agieren würde. Als US-Präsidentin wäre sie wahrscheinlich weitaus weniger angriffslustig als in ihrem Job als Generalstaatsanwältin im Öko-Vorreiterstaat Kalifornien. In Washington sähe sie sich bei der Klimapolitik eingeklemmt zwischen einem ganz oder teilweise republikanischen Kongress und auch demokratisch regierten Bundesstaaten, die auf ihre fossile Industrie setzen. Der demokratische Senator von West Virginia, Joe Manchin, dessen Amtszeit demnächst endet, hat Biden bei Klima- und Energiefragen oft unter Druck gesetzt und Entscheidungen verhindert.

    Hinzu kommt: Der oberste US-Gerichtshof hat auch in der ökologischen Frage eine deutliche Wende zu Deregulierung und Beschneidung der staatlichen Behörden gemacht. In seinem Urteil zum “Chevron-Fall” hat er erst kürzlich die Rechte der Umweltbehörde EPA bei der Auslegung von strittigen Gesetzen geschwächt. Und in der Klima- und Umweltpolitik stehen viele wichtige Entscheidungen an, die die konservative Mehrheit im Obersten Gericht gegen die Linie einer demokratisch geführten Bundesregierung entscheiden kann.

    Trump will Fossile statt Klimapolitik

    Aber selbst wenn Harris trotz der Hoffnung der linken Umweltschützer keinen besonders “grünen” Kurs fahren würde – einen deutlichen Unterschied zu einer Präsidentschaft von Donald Trump würde sie auf jeden Fall machen. Denn Trump hat in seiner ersten Amtszeit, bei seiner Bewerbung und mit seinem Umfeld klargemacht, dass er die Klima- und Energiepolitik der USA vor allem versteht als:

    • Rücknahme der internationalen Klima-Verpflichtungen, Ausstieg aus dem Pariser Abkommen und möglicherweise der UN-Klima-Konvention;
    • fossile “Energie-Dominanz” der USA, ohnehin schon weltweit größter Produzent von Öl und Gas;
    • zumindest teilweise Rücknahme der IRA-Bestimmungen (auch wenn viele republikanische Staaten derzeit von den Investitionen profitieren);
    • isolationistische Diplomatie auch in Klimafragen, Härte gegen China, Unwillen zur Zahlung von Klimahilfen oder “Loss and Damage”-Reparationen;
    • Abstreiten der Wissenschaft des Klimawandels und finanzielle Austrocknung von wichtigen Behörden wie der NOAA, und
    • Schwächung von Struktur, Finanzen und politischem Rückhalt für die Umweltbehörde EPA.

    Käme Donald Trump ins Amt und würde er Bidens Klimapolitik vollständig zurückdrehen, könnte das nach Berechnungen der Webseite Carbon Brief die US-amerikanische und globale Klimapolitik schwer beschädigen. Die Folge wären etwa vier Milliarden Tonnen zusätzliche CO₂-Emissionen bis 2030 – und die Emissionen der USA würden bis 2030 nicht wie bisher geplant um 50-52 Prozent sinken, sondern nur um 28 Prozent. “Eine zweite Amtszeit für Trump, die erfolgreich Bidens Klima-Erbe auseinandernimmt, wäre wahrscheinlich das Ende für jede globale Hoffnung, die Erderwärmung unter 1,5 Grad zu halten”, heißt es in der Analyse.

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    • Geopolitik
    • Inflation Reduction Act
    • Klimapolitik
    • Ölindustrie
    • Pariser Klimaabkommen
    • Umweltpolitik
    • USA
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    Termine

    25. Juli 2024, 10:00 bis 12:30 Uhr, Online
    Schulung Treibhausgasbilanzierung mit Ecocockpit (Veranstalter: Effizienz-Agentur NRW) Info & Anmeldung

    25. Juli bis 1. August 2024, Borkum
    Tagung Die Konstanz des Wandels (Veranstalter: Institut für Kirche und Gesellschaft) Info & Anmeldung

    31. Juli 2024, 9:00 bis 10:00 Uhr, Online
    Diskussion Breakfast Briefing: Klimaszenarioanalyse – wie und wozu? (Veranstalter: 4L Impact Strategies) Info & Anmeldung

    7. August 2024, 9:00 bis 11:00 Uhr, Online
    Webinar Nachhaltige öffentliche Beschaffung – Vom vergabefremden Aspekt zum Standard der Vergabe (Veranstalter: Auftragsberatungsstelle Sachsen) Info & Anmeldung

    9. August 2024, 9:00 bis 11:00 Uhr, Online
    Webinar: Nachhaltige (zirkuläre) Textilbeschaffung. Von neuen europäischen Vorgaben bis zu textilen Produktlabeln wie Blauer Engel oder EU Ecolabel (Veranstalter: Auftragsberatungsstelle Sachsen) Info & Anmeldung

    9. August 2024, 10:00 bis 11:00 Uhr, Online
    Webinar Dos und Don’ts einer nachhaltigen Unternehmensführung (Veranstalter: Bitkom Akademie) Info & Anmeldung

    News

    Wasserstoff: Importstrategie im Kabinett, Kernnetz-Antrag bei der Netzagentur

    An diesem Mittwoch wird das Bundeskabinett die lange erwartete Wasserstoff-Importstrategie der Bundesregierung beschließen. Der finale Entwurf, der Table.Briefings vorliegt, unterscheidet sich dabei nur minimal von einer früheren Version, über hier berichtet wurde. Neu eingefügt wurde der Hinweis auf einen Indikatorenkatalog für die Überprüfung der Nachhaltigkeitskriterien, die beim Wasserstoff-Import berücksichtigt werden soll.

    Der Direktor des Thinktanks Agora Industrie, Frank Peter, begrüßte die Strategie grundsätzlich, vermisst aber konkrete Aussagen zur Finanzierung. “Bisher fehlt im Entwurf die für den Hochlauf nötige Sicherheit in Form von Vereinbarungen mit Exporteuren und Transitländern zur Finanzierung der Wasserstoffprojekte”, sagte er Table.Briefings. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte im Vorfeld der Verabschiedung, dass neben grünem Wasserstoff, der mittels erneuerbarem Strom erzeugt wird, auch blauer Wasserstoff importiert werden soll, der unter Abspaltung und Speicherung des CO₂ aus fossilem Erdgas hergestellt wird. “Ohne ein klares Bekenntnis zu grünem Wasserstoff und konkrete Ansätze für eine effiziente Nutzung wird der erhoffte Klima-Effekt ins Absurde geführt”, erklärte Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

    Im Entwurf für die Strategie erklärt das BMWK die Nutzung von blauem Wasserstoff damit, dass dieser notwendig sei, um “den notwendigen raschen Wasserstoffhochlauf zu ermöglichen”. Unterstützung dafür kommt aus der Wissenschaft. “Ich glaube, wir kommen nicht daran vorbei, blauen Wasserstoff als Brücke einzusetzen”, sagte Tilmann Altenburg vom German Institute of Development and Sustainability am Montag. Grund sei, “dass der Markthochlauf für grünen Wasserstoff sehr langsam vorankommt”. Felix Matthes vom Öko-Institut betont zudem, dass blauer Wasserstoff derzeit deutlich günstiger sei als grüner. “Von daher ist blauer Wasserstoff nicht nur aus der Mengenperspektive, sondern auch aus der Kostenperspektive ganz interessant.”

    Kernnetz kann starten

    Einen wichtigen Fortschritt gibt es auch bei der Frage, wie der Wasserstoff künftig innerhalb von Deutschland verteilt werden soll: Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben am Montag ihren gemeinsamen Antrag für das künftige Wasserstoff-Kernnetz bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Es umfasst eine Leitungslänge von 9666 Kilometern, wovon etwa 60 Prozent auf die Umrüstung bestehender Erdgas-Pipelines und 40 Prozent auf Neubauten entfallen.

    Wenn die Bundesnetzagentur den Antrag in voraussichtlich zwei Monaten genehmigt hat, soll im Herbst mit der Umsetzung begonnen werden. Erste Leitungen sollen laut FNB bereits im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden; für das Gesamtnetz wird als Zieljahr 2032 genannt. Das Investitionsvolumen wird auf knapp 20 Milliarden Euro geschätzt. Diese sollen privatwirtschaftlich aufgebracht und Nutzungsentgelte refinanziert werden, die über ein Amortisationskonto über einen langen Zeitraum gestreckt werden sollen. Für den Fall, dass der geplante Markthochlauf nicht gelingt, sichert die Regierung die Investitionen teilweise ab.

    Aus Sicht von Wirtschaftsminister Robert Habeck ist der Antrag “ein entscheidender Schritt zum Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur”. Lob kam vom BDI: “Der Aufbau der notwendigen Infrastruktur erhöht die Planungssicherheit für künftige Erzeuger und Verbraucher“, erklärte der stellvertretende Geschäftsführer Holger Lösch. Auch der Energieverband BDEW begrüßte den Antrag, forderte aber, nun zügig auch die Rahmenbedingungen für das Verteilnetz festzulegen, durch das der Wasserstoff zu den Industrie- und Gewerbekunden gelangt. mkr

    Deutschland hinkt bei der CSRD-Einführung hinterher

    Deutschland zählt zu den sieben Staaten innerhalb Europas, die die Frist für die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 6. Juli nicht eingehalten haben. Das geht aus dem “Transposition Tracker” der New Yorker Kanzlei Ropes & Gray hervor, der monatlich den Fortschritt der nationalen Gesetzgebungen dokumentiert. Untersucht werden darin die 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Deadline markierte das Ende der 18 Monate, die die Staaten für die Einführung der EU-Richtlinie Zeit hatten.

    Neben Deutschland haben auch Österreich, Belgien, Griechenland, Malta, Portugal und Island weder eine Konsultation in Form eines parlamentarischen Verfahrens abgehalten noch Rechtsvorschriften erlassen. Andere Länder waren bemühter, die Vorgabe einzuhalten. “Angesichts der drohenden Frist gab es im letzten Monat erhebliche Fortschritte”, so die Autoren des Berichts, darunter Irland, Italien und die Niederlande. Von den insgesamt 30 Staaten hatten elf Rechtsvorschriften erlassen oder dies in Teilen getan. Weitere acht Länder haben Gesetzesentwürfe vorgelegt, in weiteren vier wurden Konsultationen durchgeführt.

    Aufgelistet wird auch, welche Staaten sich für ein “Gold-Plating” entschieden haben und somit zusätzliche Anforderungen an berichtspflichtige Unternehmen stellen, die über die von der EU vorgegebenen Pflichten hinausgehen. Aktuell trifft dies auf neun Länder zu, darunter Italien, Rumänien, Frankreich, Finnland und Dänemark.

    Zu dem CSRD-Tracker haben 18 europäische Kanzleien beigetragen, darunter Gleiss Lutz in Deutschland. Die CSRD ist Teil des europäischen Green Deal, mit dem die Nachhaltigkeitsziele erreicht werden sollen. Die Richtlinie verschärft und vereinheitlicht die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und weitet sie europaweit auf rund 50.000 Unternehmen aus. maw

    • Berichtspflichten
    • CSRD
    • Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Rumänien

    BAFA: Mandy Pastohr soll neue Präsidentin werden

    Mandy Pastohr soll auf Torsten Safarik als Präsidentin des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgen, heißt es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Bundeskabinett muss die Personalie noch bestätigen. Pastohr soll Mitte August mit der Arbeit als Chefin der Behörde beginnen, die die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beaufsichtigt.

    Bislang ist die aus Jena stammende Pastohr Abteilungsleiterin im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum. Sie ist dort für Außenwirtschaft, Mittelstand, Berufliche Bildung, Technologie und Innovation zuständig. Zuvor arbeitete sie acht Jahre für das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft – ein Netzwerk, das sich für die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen einsetzt.

    Safarik, der sich sehr für die Umsetzung des LkSG engagiert hatte, ist seit dem 1. Juli Geschäftsführer der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft. Sein Abgang war Anfang Juni bekannt geworden – als die Bundesregierung über Entlastungen für Unternehmen bei dem Gesetz diskutierte. Anfang Juli entschied die Ampel-Koalition dann, dass zwei Drittel der bislang erfassten Firmen ab 2025 nicht mehr unter das Gesetz fallen sollen. Dem Vernehmen nach hatte sich Safarik aber schon vor längerer Zeit auf die neue Stelle beworben. nh

    • Bafa
    • Berichtspflichten
    • Berufliche Bildung
    • KMU
    • Lieferkettengesetz
    • Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Gemeinwohlorientierung: 110 Millionen Euro für Unterstützung von Unternehmen

    Um die Kompetenzen von gemeinwohlorientierten Unternehmen zu stärken, sollen etwa Impact Hubs, Kammern, Gründerzentren und Hochschulen von 2024 bis 2028 Zuschüsse in Höhe von 110 Millionen Euro erhalten. Das Geld können diese für die Beratung, Qualifizierung und Vernetzung von Unternehmen und Start-ups verwenden, die ihr Geschäft auf das Gemeinwohl ausrichten oder planen, dies künftig zu tun. Die Förderrichtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium vergangene Woche veröffentlicht. Anträge können laut dem Ministerium voraussichtlich ab dem 7. August gestellt werden.

    Die Förderung gliedert sich in zwei Module:

    • Modul 1: individuelle Unterstützungsangebote wie Seminare oder Akzelerator-Programme und Vernetzungsangebote wie Mentoren-Programme.
    • Modul 2: Informations- und Vernetzungsangebote, die vielen Unternehmen gleichzeitig offenstehen, etwa Beratungen und Workshops und Angebote zum Wissenstransfer wie gemeinsame Lernformate.

    Welche Unterlagen Organisationen einreichen müssen, die die Förderung beantragen, und welche Nachweise Unternehmen erbringen müssen, um an Maßnahmen teilnehmen zu können, hat das Wirtschaftsministerium in einem Faktenblatt vermerkt. Zudem gibt es auf der Website des Ministeriums Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Förderprogramm.

    Mit dem Förderprogramm will die Bundesregierung ihre “Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen” vorantreiben. Diese soll die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Start-ups verbessern, die an der Lösung von gesellschaftlichen Problemen arbeiten – und damit die Transformation voranbringen. Die Hälfte der 110 Millionen Euro sollen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus kommen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. nh

    • Gemeinsamer Wohlstand
    • Innovation
    • Sozialpolitik
    • Start-ups

    EU-Parlament: Diese Ausschüsse verhandeln die Transformationsthemen

    Die Ausschüsse im EU-Parlament haben während ihrer konstituierenden Sitzung am Dienstag ihre Vorsitzenden und die bis zu vier stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die für die Transformation der Wirtschaft relevantesten Ausschüsse sind die folgenden:

    • Vorsitzende des Binnenmarktausschusses (IMCO) ist erneut Anna Cavazzini (Grüne).
    • Barry Andrews (Renew, Irland) ist Vorsitzender des Entwicklungsausschusses (DEVE), eine Stellvertreterin Hildegard Bentele (CDU).
    • Bernd Lange (SPD, Deutschland) ist wieder Vorsitzender des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA).
    • Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) ist Borys Budka (EVP, Polen).
    • Antonio Decaro (SPD, Italien) ist Vorsitzender des Umweltausschusses (ENVI).
    • Vorsitzender des Rechtsausschusses (JURI) ist Ilhan Kyuchyuk (Renew, Bulgarien), eine der Stellvertreterinnen Marion Walsmann (CDU) .
    • Vorsitzende des Ausschusses für Frauenrechte und Gleichstellung (FEMM) ist Lina Gálvez (S&D, Spanien).
    • Li Andersson (Linke, Finnland) ist Vorsitzende im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL), eine ihrer Stellvertreterinnen Katrin Langensiepen (Grüne).

    Insgesamt gibt es im EU-Parlament zwanzig ständige Ausschüsse und vier Unterausschüsse. Ihr jeweiliger Vorstand wird für ein zweieinhalbjähriges Mandat gewählt. Die Ausschüsse befassen sich mit Legislativvorschlägen, ernennen Verhandlungsteams für Gespräche mit dem Rat, nehmen Berichte an, organisieren Anhörungen und kontrollieren andere EU-Gremien und Institutionen. leo

    • Europäisches Parlament
    • Europawahlen 2024
    • Transformation

    Must-reads

    Sparbemühungen zum Trotz: Weltweit wächst der Stromverbrauch so schnell wie schon lange nicht mehr – NZZ
    Die europäischen Regierungen haben seit dem russischen Angriffskrieg viel unternommen, damit weniger Strom verbraucht werde. Mit einigem Erfolg: Im Vergleich zum Vorjahr habe sich der europäische Stromverbrauch 2023 reduziert. Doch die weltweite Nachfrage nach Strom wachse, vor allem in Indien. Obwohl der Anteil erneuerbarer Energiequellen rasch zunehme, stelle das die globale Klimapolitik vor große Herausforderungen, schreibt Jannik Belser. Zum Artikel

    Porsche will sich an Varta beteiligen – FAZ
    Um eine Insolvenz zu verhindern, habe der deutsche Batteriehersteller Varta ein Restrukturierungsvorhaben beim Amtsgericht angemeldet. Nach Recherchen von Benjamin Wagener könnte der Großkunde Porsche eine Schlüsselrolle einnehmen und sich an der Produktion der Hochleistungszelle V4Drive beteiligen, die im Turbohybrid-Antrieb des Porsche 911 GTS zum Einsatz komme. Im Gespräch sei auch eine Beteiligung Porsches an der Varta AG. Zum Artikel

    Renault-Chef fordert mehr Flexibilität beim Verbrenner-Aus – Handelsblatt
    Die Fristen für die Einhaltung von CO₂-Flottenzielen und des Verbrennerverbots könnten zu knapp sein, wenn nicht gleichzeitig die Kosten von E-Autos gesenkt werden, die Ladeinfrastruktur viel schneller ausgebaut werde und die Kundennachfrage steige, sagt Renault-Chef Luca de Meo. Warum die Gespräche mit VW für eine Kooperation gescheitert seien, wisse er nicht. Zum Artikel

    Warum die EU Klarheit bei den Klimalabels schaffen will – Süddeutsche Zeitung
    Seitdem die Werbung mit dem Begriff “klimaneutral” vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sei, finden Firmen neue Wege, um ihren Produkten ein ökologisches Image zu verschaffen, schreiben Lea Hampel und Silvia Liebrich. Es gebe nun “viele grüne Blätter auf den Packungen”. Ob die neuen EU-Regeln zu Green Claims wirken, sei angesichts des Widerstands aus der Lebensmittelindustrie zweifelhaft. Zum Artikel

    The White House Has a Plan to Slash Plastic Use in the U.S. – New York Times
    Die US-Regierung kündigte am Freitag an, den Kauf von Einwegplastik schrittweise einzustellen, schreibt Hiroko Tabuchi. Da die Regierung der weltweit größte Käufer von Konsumgütern sei, könne dies einen großen Effekt für weniger Plastikmüll haben – sofern die Regelung nicht von einem potenziellen Präsidenten Trump zurückgedreht würde. Zum Artikel

    “Die soziale Dimension der Klimapolitik ist noch unterbelichtet” – Klimareporter
    Das Umweltbundesamt (UBA) wird 50 Jahre alt. Im Interview mit Joachim Wille spricht UBA-Präsident Dirk Messner über den Ampel-Haushalt, das Rollback der Umweltbewegung, den Widerstand der Industrie und die soziale Frage. Dabei sieht er eine Reihe von Erfolgen. Gleichzeitig stellt er fest, dass die großen Systemfragen noch lange nicht gelöst seien. Zum Artikel

    Heads

    Die 100 entscheidenden Köpfe der ESG-Szene – Stiftungen 

    Lernen Sie die “Top of the Table” kennen: die 100 entscheidenden Köpfe der ESG-Szene. Ausgewählt von der ESG.Table-Redaktion in zehn Kategorien, von Politik über Verwaltung, Beratung, Thinktanks bis Stiftungen und NGOs. Heute: die wichtigsten Persönlichkeiten aus Stiftungen. Hier geht’s zur Übersicht.

    Hermann Falk – Vorstand, GLS Treuhand e.V.

    Hermann Falk arbeitet als Vorstand der GLS Treuhand, die zu den wichtigen Impulsgebern in Deutschland für eine nachhaltigere Gesellschaft gehört. Der Jurist übernahm den Posten 2017. Zuvor arbeitete er drei Jahre als Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie in Berlin. Von 2004 bis 2012 war er acht Jahre lang stellvertretender Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Stiftungen in Berlin. Seit 2020 ist er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der NaturEnergy GmbH & Co. KGaA.

    Christiane von Websky – Bereichsleiterin Teilhabe und Zusammenhalt, Stiftung Mercator

    Die Chance zur Gestaltung der Gesellschaft darf keine Frage von Herkunft und Geldbörse sein – sie muss Menschen mit allen Biografien ermöglicht werden. Daran arbeitet Christiane von Websky. Seit zehn Jahren schon leitet sie den Bereich “Teilhabe und Zusammenhalt” bei der Stiftung Mercator. Dort initiiert sie Programme, die Diversität fördern und Diskriminierung abbauen und etwa Menschen mit Migrationsgeschichte den Weg in die Politik eröffnen sollen. In der Hoffnung, dass möglichst viele die Transformation zu ihrer Aufgabe machen. Zuvor war von Websky unter anderem in der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft tätig.

    Dr. Adelheid Wessler – Leiterin Profilbereich Gesellschaftliche Transformationen, VolkswagenStiftung

    Ohne Wissenschaft kann es keine Transformation und Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele geben – auf dieser Annahme fußt die Arbeit von Adelheid Wessler. Sie will aber mehr erreichen als die kritische Begleitung: Wessler, die seit 17 Jahren in der VolkswagenStiftung tätig ist und seit fünf Jahren den Bereich Gesellschaftliche Transformationen leitet, will die interdisziplinäre Forschung mit Akteuren bereichern, die nicht aus der Forschung kommen. Das Ziel: Komplexe Themen wie die Kreislaufwirtschaft sollen neue Impulse erfahren und eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft erhalten. Zuvor hat sie in Köln promoviert und an der Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet.

    Ottilie Bälz – Bereichsleiterin Globale Fragen, Robert Bosch Stiftung

    Ottilie Bälz ist Expertin für das Zusammenspiel von Migration und Klimawandel. Wo der Klimawandel auf strukturelle Ungleichheiten trifft, könne sich das Risiko für Konflikte und ungewollte Migration multiplizieren, sagt sie. Als Bereichsleiterin “Globale Fragen” arbeitet sie daran, wie die Transformation gerecht ablaufen kann. Im Fokus steht der sektorübergreifende Dialog zwischen Europa, Afrika und dem Nahen Osten. Bälz studierte zuerst Slawistik, Germanistik und osteuropäische Geschichte in Köln und Moskau. Danach arbeitete sie unter anderem für das Goethe-Institut in Moskau, bevor sie 2002 zur Robert Bosch Stiftung ging.

    Stefan Heidbreder – Geschäftsführer, Stiftung Familienunternehmen

    Stefan Heidbreder ist überzeugt, dass das Know-how der Familienunternehmen ein wesentlicher Faktor für die Energiewende ist. Gerade für die “Next Gen”, also die nächste Unternehmergeneration, stehe das Thema Nachhaltigkeit ganz oben auf der Agenda. Sie seien bereit, Verantwortung zu übernehmen – für das Unternehmen, für die Mitarbeiter und für die Gesellschaft insgesamt. Heidbreder hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth studiert und war anschließend in verschiedenen Unternehmen tätig, bevor er 2005 die Geschäftsführung der Stiftung übernahm. Darüber hinaus hat er verschiedene Lehraufträge, unter anderem an der Technischen Universität München.

    Sven Tetzlaff – Leiter des Bereichs Demokratie, Engagement und Zusammenhalt, Körber-Stiftung

    Sven Tetzlaff folgt einem Grundsatz: Ohne Demokratie, Transparenz und Kooperation sind Transformationsprozesse nicht zu bewältigen. Politische Entscheidungen müssen erklärt, Dialoge auf Augenhöhe geführt und mehr Bürgerbeteiligung ermöglicht werden. Das gilt für den Sozial- und Wirtschaftshistoriker nicht zuletzt auf kommunaler Ebene: Die von ihm verantwortete Initiative “Deutschland besser machen – mit der zukunftsfähigen Stadt” steht in diesem Jahr unter dem Motto “Lebendige Innenstädte für alle”. Bundesweit beteiligen sich sechs Kommunen. Eine andere Facette seiner Arbeit beleuchten die bevorstehenden “Tage des Exils” in Bonn. Sie bieten die Möglichkeit, sich mit Erfahrungen des Exils und politischer Verfolgung auseinanderzusetzen.

    Sabina Wölkner – Abteilungsleiterin Agenda 2030, Konrad Adenauer Stiftung

    Sabina Wölkner bereichert die Debatte um die Transformation immer wieder mit Beiträgen zur Finanzierung von Klimaschutz oder der Energiewende. Seit fünf Jahren ist sie bei der Konrad Adenauer Stiftung (KAS) Abteilungsleiterin für die Agenda 2030. Zuvor war sie Programmdirektorin des Multinationalen Entwicklungsdialogs der KAS in Brüssel, mit dem sich die Stiftung für Multilateralismus einsetzt. Dort vertrat sie die KAS auch im Europäischen Netzwerk der politischen Stiftungen. Nach Brüssel kam Wölkner aus Bosnien-Herzegowina, wo sie ebenfalls fünf Jahre das KAS-Auslandsbüro leitete. Ihre Themen dort: Demokratisierung, EU-Integration und Versöhnung.

    Carola Dittmann – Bereichsleiterin CSR und Mitbestimmung, Stiftung Arbeit und Umwelt der Industriegewerkschaft IGBCE

    Seit vielen Jahren setzt Carola Dittmann sich dafür ein, dass Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen – in ihren Lieferketten und in der Ausbildung. In der Stiftung Arbeit und Umwelt der IGCBE verantwortet sie seit 2015 den Bereich Nachhaltigkeit, CSR und Mitbestimmung. Als Expertin für berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Transparenz- und Berichtspflichten bereichert die Diplombiologin zudem die Arbeit diverser Gremien: Seit 2019 ist sie etwa Mitglied der Multistakeholdergruppe der “Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor” (D-EITI).

    Franziska Korn – Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte, Friedrich-Ebert-Stiftung

    Franziska Korn ist bei der Friedrich-Ebert-Stiftung Expertin für Unternehmensverantwortung und “Gute Arbeit weltweit”. Die Politik- und Südasienwissenschaftlerin kann dabei auf wertvolle Erfahrungen zurückgreifen: Von 2015 bis 2018 leitete sie das Büro der Stiftung in Dhaka, Bangladesch, das kurz nach dem Einsturz der Rana-Plaza-Textilfabrik eröffnet wurde. Sie arbeitete dort eng mit lokalen Gewerkschaften zusammen und unterstützte den sozialen Dialog in der Textilindustrie. Die Diskussionen um bessere Arbeitsstandards müssen jedoch nicht nur in Ländern wie Bangladesch, sondern auch in den Käuferländern stattfinden, sagt sie.

    Johanna Sydow – Referatsleiterin Internationale Umweltpolitik, Heinrich-Böll-Stiftung

    Johanna Sydow ist viel gefragte Expertin für Ressourcenpolitik und Lieferketten. Nicht erst seit ihrer Feldforschung zum Bergbau in Ghana, Peru und Ecuador setzt sie sich für einen intelligenten Umgang mit Ressourcen ein. Dies bedeutet für die Soziologin vor allem, den Rohstoffkonsum zu reduzieren und verbindliche Regeln für Unternehmen zu schaffen. Sydow war acht Jahre lang Referentin für Ressourcenpolitik bei Germanwatch. Seit 2022 leitet sie das Referat für Internationale Umweltpolitik der Heinrich-Böll-Stiftung.

    • Bergbau
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