am heutigen Donnerstag startet der Deutsche Schulträgerkongress (DSTK) in Düsseldorf und widmet sich zwei Tage lang den 5.500 Akteuren, die eine, im wahrsten Sinne des Wortes, tragende Rollen für Schulen haben: den Schulträgern. Im Rahmen einer Medienkooperation mit dem DSTK erhalten Sie heute einen Sonder-Newsletter von uns, in dem wir für Sie aktuelle Herausforderungen von Schulträgern analysieren.
Ein dieser drängenden Herausforderungen ist der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Mein Kollege Holger Schleper hat sich mit den rechtlichen und kommunalen Details auseinandergesetzt und herausgefunden: Besonders für Landkreise ist die (Rechts-)Lage kompliziert. Was das aktuelle Gerangel um Verantwortlichkeiten für Kreise, Kommunen, Schulen – und letztlich auch die Schülerinnen und Schüler – bedeutet, lesen Sie in seiner Analyse.
Wie dringend es ein innovativeres Denken braucht, insbesondere beim Schulbau, zeigen Barbara Pampe und Meike Kricke in ihrem Standpunkt. Das Bild von Schule, das die meisten von uns aus ihrer eigenen Schulzeit haben, ist überholt – doch das spiegelt sich noch viel zu wenig in der Architektur wider. Die beiden Vorständinnen der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft fordern daher, Schulentwicklung viel stärker bei der Bauplanung zu berücksichtigen.
Und nachdem das Beste zum Schluss kommt, haben wir Ihnen in unserem letzten Artikel ein kleines “Best of” zusammengestellt – mit kuratierten Artikeln zu Schulträgern, die wir in den vergangenen Monaten in unseren Briefings hatten.
Ich wünsche Ihnen eine gewinnbringende Lektüre!
Der Beginn des Schuljahres 2026/2027 ist für die Bildungsrepublik Deutschland eine Zäsur. Denn bundesweit haben alle Kinder, die in die Grundschule kommen, ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf ganztägige Förderung über den Schulunterricht hinaus. Vor allen Dingen in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten blickt man mit wachsender Sorge auf dieses Datum. Denn eine Klagewelle von Eltern, deren Kinder keinen Ganztagsplatz erhalten, ist nicht ausgeschlossen.
“Deswegen brauchen wir einen landesrechtlichen Schutz vor ausufernden und weder organisatorisch noch finanziell leistbaren Ansprüchen”, fordert Jörg Freese. Er ist Beigeordneter beim Deutschen Landkreistag und dort unter anderem für die Schulen zuständig.
Die Verantwortung, dass jedes Kind, das einen Platz erhalten soll, auch einen bekommt, liegt grundsätzlich auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte – in ihrer Rolle als Träger der örtlichen Jugendhilfe. So ist es im SGB VIII geregelt. Und laut Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wirkt ab dem 1. August 2026 im SGB VIII der Paragraf 24 Abs. 4 in der Neufassung wie folgt:
“Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.”
Kurz gesagt: Der Rechtsanspruch auf den Ganztag kann über Tageseinrichtungen oder aber über Angebote der Grundschulen erfüllt werden. Für die Schulen sind die Kreise in der Regel nicht zuständig, sondern die Gemeinden. Wie viele Ganztagsplätze einzelne Kommunen schaffen, haben die Kreise also nicht in der Hand.
Man habe “seinerzeit auch dafür plädiert, den Betreuungsanspruch nach Landesschulrecht gegen den Grundschulträger zu richten”, blickt Jörg Freese zurück. Aber es sei anders gekommen. “Dennoch können die Länder das immer noch so regeln, wie es bei ihnen am besten passt.” Derzeit ist die Sachlage vielerorts aber folgende: Die Kreise sind für etwas verantwortlich, was sie selbst nicht verbindlich umsetzen können.
“Der Kreis kann zwar Handlungserfordernisse feststellen, aber er kann den Gemeinden nicht verbindlich vorgeben, wie diese damit umgehen”, heißt es entsprechend in einer aktuellen qualitativen Studie der Bertelsmann Stiftung. Sie beleuchtet die Herausforderung der Kapazitätsplanung im Ganztag anhand der brandenburgischen Stadt Neuruppin.
Exemplarisch zeigt sich hier, dass dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Falle von zu wenig Ganztagsplätzen die Hebel fehlen, den prognostizierten Bedarfsplan in den Gemeinden durchzusetzen. In den Gemeinden würde der Platzmangel zweifellos “zu einem politischen Problem mit den Eltern” werden, heißt es in der Studie. “Die rechtlichen Konsequenzen bis hin zu Schadensersatzansprüchen trägt jedoch der Landkreis.”
Studienautor René Geißler von der TH Wildau erklärt im Gespräch mit Table.Briefings, dass die Rechtslage “absurd” sei. Für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin und die Stadt Neuruppin ist das absehbar zu verkraften, denn die 31.000-Einwohner-Stadt ist vergleichsweise gut aufgestellt. Selbst für den Fall, dass die Betreuungsquote infolge des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz um fünf Prozentpunkte steigt, würden die jetzigen Kapazitäten nur in drei der sechs städtischen Horte leicht überschritten. Und das, so ist es in der Studie zu lesen, auch nur vorübergehend.
Andernorts ist die Lage hingegen deutlich angespannter. Eine Ende 2023 erschienene Studie im Auftrag von BMFSFJ und BMBF prognostizierte bundesweit, dass – bei von den Eltern angemeldeten, steigenden Betreuungsbedarfen – bis 2026 noch knapp 550.000 Plätze geschaffen werden müssten. Das Gros davon – mit 470.000 Plätzen – in Westdeutschland. Vor allem in NRW (123.000), Bayern (93.000) und Baden-Württemberg (76.000) mangelt es demnach an Plätzen. Angesichts dieser Dimensionen wird klar, wie sehr die Kreise vor allem in Westdeutschland der Stichtag 1. August 2026 umtreibt.
Auch vor diesem Hintergrund müsse es laut Freese Erleichterungen im Bundesrecht geben, die es in den Ländern möglich machen, “den zeitlichen und inhaltlichen Anspruch sachgerecht eingrenzen zu können”. Unter anderem denkt der Beigeordnete dabei etwa an landesrechtliche Möglichkeiten, übergangsweise den Umfang des Ganztagsanspruchs zu verringern. Und er fordert Konkretisierungen zu “Art und Umfang der Ferienbetreuung” ein.
Wie komplex die Umsetzung des Ganztags angesichts der vielen beteiligten Ebenen und Akteure ist, veranschaulicht Verwaltungswissenschaftler René Geißler am Beispiel Neuruppins.
Braucht es also rechtliche Anpassungen, die etwa den Kreisen die Möglichkeit geben, Gemeinden verbindliche Vorgaben zu machen? Geißler hält diese Debatte nicht für zielführend, auch wenn “das Recht einen Konflikt zwischen Kreis und Gemeinden” konstruiert, wie er schreibt.
Zum einen steht die verfassungsrechtlich geschützte, kommunale Selbstverwaltung der Auflösung der problematischen Konstellation entgegen. Zum anderen ist für Geißler angesichts “quasi unauflöslicher Konfliktlinien” ein anderer Weg vielversprechender: die zielorientierte Zusammenarbeit der Akteure vor Ort. “Ich erlebe bei Gesprächen in Ministerien, Jugendämtern und Stadtverwaltungen viele hoch motivierte Menschen. Sie müssen gemeinsam flexible Lösungen finden.”
Christina Wieda, Senior Project Manager bei der Bertelsmann Stiftung, untermauert das. Im Nachwort der Neuruppin-Studie schreibt sie: “Solange die Erfüllung des Rechtsanspruchs einem Gerangel gleicht, wo der Verlierer den Anspruch irgendwie erfüllen muss, bleiben Qualität und die damit verbundene Hoffnung auf mehr Bildungsgerechtigkeit auf der Strecke.”
Christina Wieda ist auch Referentin beim Deutschen Schulträgerkongress am heutigen 7. und am 8. November in Düsseldorf. Thema des Workshops: “Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen ab 2026” .
Zum Download:
Von Barbara Pampe und Meike Kricke
Wenn es um Schulbau geht, reden wir (zurecht) darüber, wie dringend wir neue Schulgebäude brauchen und alte sanieren müssen. Was dabei oft zu kurz kommt: Der Investitionsstau ist vor allem auch ein Innovationsstau. Wer heute zukunftsorientiert in Bildung investieren will, muss Schulen anders denken, planen und bauen als in der Vergangenheit. Dafür gibt es keine Standardlösung – aber viele interessante Wege.
Das Bild von Schule, das die meisten von uns aus ihrer eigenen Schulzeit haben, ist überholt. Schule heute ist ein Ort, der anders gestaltet ist, der anders organisiert ist und an dem anders gelernt und zusammengearbeitet wird. Das verbindet Schule mit allen anderen Bereichen unserer Arbeits- und Lebenswelt im 21. Jahrhundert. Anforderungen und Aktivitäten haben sich gewandelt, natürlich verändern sich damit auch die dafür vorgesehenen Räume.
Digitalität, KI, Ganztag, Inklusion, Bildung für nachhaltige Entwicklung sind nur einige Stichworte für diesen Wandel. Die Wissensproduktion ist nicht mehr das Ziel, Zukunftskompetenzen wie Kreativität und Kommunikation spielen eine zentrale Rolle. Unterschiedliche Lernsettings, Konstellationen und Gruppengrößen bieten vielfältige Möglichkeiten, um auf individuelle Talente einzugehen.
Architektur hat die Aufgabe, Angebote für diese Anforderungen zu machen:
Lernen findet ganztägig statt, die Schule ist ein Ort im Quartier, an dem Bildung für alle gemeinsam gestaltet und von unterschiedlichen Professionen begleitet wird.
Wie bei jeder Bauaufgabe bilden die Bedarfe des Standorts und der zukünftigen Nutzer*innen die Grundlage, um ein Konzept für einen Bau oder Umbau zu entwickeln. Vor die Planung sollte deshalb ein Organisations-/Schulentwicklungsprozess vorgeschaltet sein, eine sogenannte Phase Null. Schon früh lassen sich hier finanzielle und andere Rahmenbedingungen ermitteln und verhandeln. Die so entwickelten Lösungen weisen eine nachhaltige Verankerung für alle Beteiligten auf. Spätere Änderungen können reduziert, Synergien im Quartier entdeckt und genutzt werden.
Dokumentierte Prozesse und gebaute Beispiele machen nachvollziehbar, wie solche Lösungen aussehen können – und wie sie entstehen. Auf schulbauopensource.de zeigen wir, wie konkrete Projekte Innovationen im Schulbau umsetzen und wie Entscheidungen zu zentralen Themen zustande kommen. Auf diese Weise bilden sich neue Routinen heraus, die zum Vorbild für andere Kommunen werden können.
Im Projekt “Ganztag und Raum” zeigen wir, wie durch Ganztagsschulentwicklung sogar erhebliche Kosten eingespart werden. Zum Beispiel, indem ein nach einer herkömmlichen additiven Flächenberechnungssystematik notwendiger Anbau gar nicht mehr nötig ist, weil mit kleineren Maßnahmen eine bessere Lösung möglich ist. In dem Projekt entwickeln wir an verschiedenen Standorten kostensparende Lösungen für Schulen, die durch den bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung neue Anforderungen abdecken müssen.
Diese Lösungen finden wir im Bestand – und in einer Verzahnung mit dem Quartier. Veränderte Nutzungskonzepte – entwickelt vor dem Hintergrund einer zukunftsgerichteten Pädagogik und Organisation – sind die Basis, um mit möglichst kleinen baulichen Eingriffen, einem angepassten Brandschutzkonzept und einer veränderten Möblierung die Potenziale des jeweiligen Schulbaus an seinem Standort zu ermitteln und nutzbar zu machen.
Typologien zukunftsgerichteter Schulen haben nicht mehr viel zu tun mit den Strukturen der Klassenraum-Flur-Schule. Umgekehrt bedeutet das: Schulfremde Typologien können heute viel geeigneter sein für das, was in Schule passiert. So liegt eine große Chance darin, neue Orte für Schule zu entdecken und zu erschließen.
Aktueller Leerstand wie Kaufhäuser, Supermärkte oder Büroflächen können aufgrund ihrer offeneren Strukturen zum Lernort der Zukunft umgenutzt werden. Gleichzeitig leisten solche Lösungen durch Umnutzungen einen Beitrag zur CO₂-reduzierenden Bauwende.
Klar ist: Mit allem, was Kommunen heute zu stemmen haben, lässt sich der “alte” Schulbau erst recht nicht mehr vereinbaren. Gebäude, die den Anforderungen an Schule heute nicht gerecht werden, sind ein Kostenfaktor, der unkalkulierbar ist – der aber als relevante Größe mitgedacht werden muss, wenn Investitionsentscheidungen anstehen.
Es lohnt sich deshalb für die Kommunen und alle an Schule Beteiligten, Altbekanntes zu hinterfragen und Mut zu haben, Neues zu entwickeln, Freiräume gemeinsam zu nutzen und Lösungen zu finden für die Anforderungen von heute.
Die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft stellt das Projekt “Ganztag und Raum” auch beim Deutschen Schulträgerkongress in Düsseldorf am heutigen 7. November von 13.45 Uhr bis 15 Uhr vor.
Mehr als 5.500 Schulträger gibt es in Deutschland. Als Mittler zwischen Schulen und der Bildungsverwaltung sind sie in einer Schlüsselposition, wenn es darum geht, den Wandel in Deutschlands Bildungssystem zu gestalten. Regelmäßig blickt Bildung.Table auf die Situation und Rolle der Schulträger.
Daniela Schneckenburger, Beigeordnete für Bildung, Integration, Kultur, Sport und Gleichstellung des Deutschen Städtetages, schreibt etwa zu Jahresbeginn in einem Standpunkt mit dem Titel “Mehr als nur ,Hausmeister’ – die Rolle der Kommunen”:
“Über 90 Prozent der Schulen in Deutschland werden von Kommunen getragen, die Länder stellen das lehrende Personal und bestimmen die Inhalte des Unterrichts. So sah – und sieht – die überkommene, aber auch immer wieder kritisch reflektierte Arbeitsteilung im Schulwesen aus. So ist sie auch in den Schulgesetzen der Länder niedergelegt. Die damit beschriebene ‘innere’ und ‘äußere’ Schulverwaltung ist in der Verwaltungssprache ein geprägter Dualismus, der als Grundlage einer klaren Aufgabenteilung im Bildungswesen gilt.”
Schneckenburger beschreibt, warum dieses Konzept kaum noch trägt und was sich in der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ändern muss. Außerdem geht es um die Frage, warum die Digitalisierung eine kooperative Schulträgerschaft zwischen Land und Kommunen umso notwendiger macht. Denn Städte allein könnten sie nicht dauerhaft finanzieren. Womit zwangsläufig auch die Verhandlungen zum Digitalpakt II zwischen Bund und Ländern angesprochen sind.
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Kommunen? Und wie können sie mit der Förderlücke zwischen dem Digitalpakt I (im Mai 2024 ausgelaufen) und dem noch nicht beschlossenen Digitalpakt II umgehen? Das lesen Sie in der Analyse “Digitalpakt II: Was die Förderlücke für die Schulträger bedeutet” von Vera Kraft aus dem September:
“Bleibt der Digitalpakt II aus, sind die bisherigen Fortschritte in der digitalen Bildung in Gefahr. Diese Sorge treibt aktuell viele Schulträger um. Neun Schul-IT-Abteilungen der größten öffentlichen Schulträger in Deutschland warnen in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Folgen. Sie versorgen rund 1.500 Schulen aller Schularten, knapp 63.000 Lehrkräfte und mehr als 714.000 Schülerinnen und Schüler. Ihre Befürchtung: Kommt kein zweiter Digitalpakt, bleiben Schulen ohne WLAN, Lehrer und Schüler ohne Endgeräte. Noch dazu würden junge Menschen ohne Medienbildung in das gesellschaftliche und berufliche Leben starten.”
Riesig ist der Handlungsbedarf auch beim Thema Schulbau (siehe dazu den Standpunkt “Warum der Investitionsstau auch ein Innovationsstau ist” in dieser Ausgabe). Die Kommunen beziffern den wahrgenommenen Investitionsrückstand an Deutschlands Schulen laut KfW auf knapp 55 Milliarden Euro.
Was hemmt den Schulbau in Deutschland? Unsere Autorin Sandra Hermes ist dieser Frage nachgegangen und hat mit Fachleuten aus Politik und Verwaltung in Solingen, Köln, Frankfurt und Berlin gesprochen:
“Das Hemmnis Baukosten trifft hier auf eine weitere Herausforderung, die alle befragten Schulbauexperten nannten: Bürokratie. ‘Bis eine Schule bezugsfertig ist, dauert es Jahre‘, so Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und neues Bauen in Frankfurt. Nach der Ermittlung der konkreten Bedarfe und Anforderungen der Schulgemeinden folgen ‘oft zeitintensive Abstimmungen mit den politischen Gremien und eine europaweite Ausschreibung‘. So ist es ‘kaum möglich, das Versäumnis vieler Jahrzehnte in kurzer Zeit wieder aufzuholen.'”
Welche weiteren Gründe es gibt, dass der Schulbau vielerorts so schleppend vorankommt, lesen Sie in der Analyse “Investitionsrückstand – Was den Schulbau in Deutschland hemmt“. hsc
am heutigen Donnerstag startet der Deutsche Schulträgerkongress (DSTK) in Düsseldorf und widmet sich zwei Tage lang den 5.500 Akteuren, die eine, im wahrsten Sinne des Wortes, tragende Rollen für Schulen haben: den Schulträgern. Im Rahmen einer Medienkooperation mit dem DSTK erhalten Sie heute einen Sonder-Newsletter von uns, in dem wir für Sie aktuelle Herausforderungen von Schulträgern analysieren.
Ein dieser drängenden Herausforderungen ist der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Mein Kollege Holger Schleper hat sich mit den rechtlichen und kommunalen Details auseinandergesetzt und herausgefunden: Besonders für Landkreise ist die (Rechts-)Lage kompliziert. Was das aktuelle Gerangel um Verantwortlichkeiten für Kreise, Kommunen, Schulen – und letztlich auch die Schülerinnen und Schüler – bedeutet, lesen Sie in seiner Analyse.
Wie dringend es ein innovativeres Denken braucht, insbesondere beim Schulbau, zeigen Barbara Pampe und Meike Kricke in ihrem Standpunkt. Das Bild von Schule, das die meisten von uns aus ihrer eigenen Schulzeit haben, ist überholt – doch das spiegelt sich noch viel zu wenig in der Architektur wider. Die beiden Vorständinnen der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft fordern daher, Schulentwicklung viel stärker bei der Bauplanung zu berücksichtigen.
Und nachdem das Beste zum Schluss kommt, haben wir Ihnen in unserem letzten Artikel ein kleines “Best of” zusammengestellt – mit kuratierten Artikeln zu Schulträgern, die wir in den vergangenen Monaten in unseren Briefings hatten.
Ich wünsche Ihnen eine gewinnbringende Lektüre!
Der Beginn des Schuljahres 2026/2027 ist für die Bildungsrepublik Deutschland eine Zäsur. Denn bundesweit haben alle Kinder, die in die Grundschule kommen, ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf ganztägige Förderung über den Schulunterricht hinaus. Vor allen Dingen in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten blickt man mit wachsender Sorge auf dieses Datum. Denn eine Klagewelle von Eltern, deren Kinder keinen Ganztagsplatz erhalten, ist nicht ausgeschlossen.
“Deswegen brauchen wir einen landesrechtlichen Schutz vor ausufernden und weder organisatorisch noch finanziell leistbaren Ansprüchen”, fordert Jörg Freese. Er ist Beigeordneter beim Deutschen Landkreistag und dort unter anderem für die Schulen zuständig.
Die Verantwortung, dass jedes Kind, das einen Platz erhalten soll, auch einen bekommt, liegt grundsätzlich auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte – in ihrer Rolle als Träger der örtlichen Jugendhilfe. So ist es im SGB VIII geregelt. Und laut Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wirkt ab dem 1. August 2026 im SGB VIII der Paragraf 24 Abs. 4 in der Neufassung wie folgt:
“Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.”
Kurz gesagt: Der Rechtsanspruch auf den Ganztag kann über Tageseinrichtungen oder aber über Angebote der Grundschulen erfüllt werden. Für die Schulen sind die Kreise in der Regel nicht zuständig, sondern die Gemeinden. Wie viele Ganztagsplätze einzelne Kommunen schaffen, haben die Kreise also nicht in der Hand.
Man habe “seinerzeit auch dafür plädiert, den Betreuungsanspruch nach Landesschulrecht gegen den Grundschulträger zu richten”, blickt Jörg Freese zurück. Aber es sei anders gekommen. “Dennoch können die Länder das immer noch so regeln, wie es bei ihnen am besten passt.” Derzeit ist die Sachlage vielerorts aber folgende: Die Kreise sind für etwas verantwortlich, was sie selbst nicht verbindlich umsetzen können.
“Der Kreis kann zwar Handlungserfordernisse feststellen, aber er kann den Gemeinden nicht verbindlich vorgeben, wie diese damit umgehen”, heißt es entsprechend in einer aktuellen qualitativen Studie der Bertelsmann Stiftung. Sie beleuchtet die Herausforderung der Kapazitätsplanung im Ganztag anhand der brandenburgischen Stadt Neuruppin.
Exemplarisch zeigt sich hier, dass dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Falle von zu wenig Ganztagsplätzen die Hebel fehlen, den prognostizierten Bedarfsplan in den Gemeinden durchzusetzen. In den Gemeinden würde der Platzmangel zweifellos “zu einem politischen Problem mit den Eltern” werden, heißt es in der Studie. “Die rechtlichen Konsequenzen bis hin zu Schadensersatzansprüchen trägt jedoch der Landkreis.”
Studienautor René Geißler von der TH Wildau erklärt im Gespräch mit Table.Briefings, dass die Rechtslage “absurd” sei. Für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin und die Stadt Neuruppin ist das absehbar zu verkraften, denn die 31.000-Einwohner-Stadt ist vergleichsweise gut aufgestellt. Selbst für den Fall, dass die Betreuungsquote infolge des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz um fünf Prozentpunkte steigt, würden die jetzigen Kapazitäten nur in drei der sechs städtischen Horte leicht überschritten. Und das, so ist es in der Studie zu lesen, auch nur vorübergehend.
Andernorts ist die Lage hingegen deutlich angespannter. Eine Ende 2023 erschienene Studie im Auftrag von BMFSFJ und BMBF prognostizierte bundesweit, dass – bei von den Eltern angemeldeten, steigenden Betreuungsbedarfen – bis 2026 noch knapp 550.000 Plätze geschaffen werden müssten. Das Gros davon – mit 470.000 Plätzen – in Westdeutschland. Vor allem in NRW (123.000), Bayern (93.000) und Baden-Württemberg (76.000) mangelt es demnach an Plätzen. Angesichts dieser Dimensionen wird klar, wie sehr die Kreise vor allem in Westdeutschland der Stichtag 1. August 2026 umtreibt.
Auch vor diesem Hintergrund müsse es laut Freese Erleichterungen im Bundesrecht geben, die es in den Ländern möglich machen, “den zeitlichen und inhaltlichen Anspruch sachgerecht eingrenzen zu können”. Unter anderem denkt der Beigeordnete dabei etwa an landesrechtliche Möglichkeiten, übergangsweise den Umfang des Ganztagsanspruchs zu verringern. Und er fordert Konkretisierungen zu “Art und Umfang der Ferienbetreuung” ein.
Wie komplex die Umsetzung des Ganztags angesichts der vielen beteiligten Ebenen und Akteure ist, veranschaulicht Verwaltungswissenschaftler René Geißler am Beispiel Neuruppins.
Braucht es also rechtliche Anpassungen, die etwa den Kreisen die Möglichkeit geben, Gemeinden verbindliche Vorgaben zu machen? Geißler hält diese Debatte nicht für zielführend, auch wenn “das Recht einen Konflikt zwischen Kreis und Gemeinden” konstruiert, wie er schreibt.
Zum einen steht die verfassungsrechtlich geschützte, kommunale Selbstverwaltung der Auflösung der problematischen Konstellation entgegen. Zum anderen ist für Geißler angesichts “quasi unauflöslicher Konfliktlinien” ein anderer Weg vielversprechender: die zielorientierte Zusammenarbeit der Akteure vor Ort. “Ich erlebe bei Gesprächen in Ministerien, Jugendämtern und Stadtverwaltungen viele hoch motivierte Menschen. Sie müssen gemeinsam flexible Lösungen finden.”
Christina Wieda, Senior Project Manager bei der Bertelsmann Stiftung, untermauert das. Im Nachwort der Neuruppin-Studie schreibt sie: “Solange die Erfüllung des Rechtsanspruchs einem Gerangel gleicht, wo der Verlierer den Anspruch irgendwie erfüllen muss, bleiben Qualität und die damit verbundene Hoffnung auf mehr Bildungsgerechtigkeit auf der Strecke.”
Christina Wieda ist auch Referentin beim Deutschen Schulträgerkongress am heutigen 7. und am 8. November in Düsseldorf. Thema des Workshops: “Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen ab 2026” .
Zum Download:
Von Barbara Pampe und Meike Kricke
Wenn es um Schulbau geht, reden wir (zurecht) darüber, wie dringend wir neue Schulgebäude brauchen und alte sanieren müssen. Was dabei oft zu kurz kommt: Der Investitionsstau ist vor allem auch ein Innovationsstau. Wer heute zukunftsorientiert in Bildung investieren will, muss Schulen anders denken, planen und bauen als in der Vergangenheit. Dafür gibt es keine Standardlösung – aber viele interessante Wege.
Das Bild von Schule, das die meisten von uns aus ihrer eigenen Schulzeit haben, ist überholt. Schule heute ist ein Ort, der anders gestaltet ist, der anders organisiert ist und an dem anders gelernt und zusammengearbeitet wird. Das verbindet Schule mit allen anderen Bereichen unserer Arbeits- und Lebenswelt im 21. Jahrhundert. Anforderungen und Aktivitäten haben sich gewandelt, natürlich verändern sich damit auch die dafür vorgesehenen Räume.
Digitalität, KI, Ganztag, Inklusion, Bildung für nachhaltige Entwicklung sind nur einige Stichworte für diesen Wandel. Die Wissensproduktion ist nicht mehr das Ziel, Zukunftskompetenzen wie Kreativität und Kommunikation spielen eine zentrale Rolle. Unterschiedliche Lernsettings, Konstellationen und Gruppengrößen bieten vielfältige Möglichkeiten, um auf individuelle Talente einzugehen.
Architektur hat die Aufgabe, Angebote für diese Anforderungen zu machen:
Lernen findet ganztägig statt, die Schule ist ein Ort im Quartier, an dem Bildung für alle gemeinsam gestaltet und von unterschiedlichen Professionen begleitet wird.
Wie bei jeder Bauaufgabe bilden die Bedarfe des Standorts und der zukünftigen Nutzer*innen die Grundlage, um ein Konzept für einen Bau oder Umbau zu entwickeln. Vor die Planung sollte deshalb ein Organisations-/Schulentwicklungsprozess vorgeschaltet sein, eine sogenannte Phase Null. Schon früh lassen sich hier finanzielle und andere Rahmenbedingungen ermitteln und verhandeln. Die so entwickelten Lösungen weisen eine nachhaltige Verankerung für alle Beteiligten auf. Spätere Änderungen können reduziert, Synergien im Quartier entdeckt und genutzt werden.
Dokumentierte Prozesse und gebaute Beispiele machen nachvollziehbar, wie solche Lösungen aussehen können – und wie sie entstehen. Auf schulbauopensource.de zeigen wir, wie konkrete Projekte Innovationen im Schulbau umsetzen und wie Entscheidungen zu zentralen Themen zustande kommen. Auf diese Weise bilden sich neue Routinen heraus, die zum Vorbild für andere Kommunen werden können.
Im Projekt “Ganztag und Raum” zeigen wir, wie durch Ganztagsschulentwicklung sogar erhebliche Kosten eingespart werden. Zum Beispiel, indem ein nach einer herkömmlichen additiven Flächenberechnungssystematik notwendiger Anbau gar nicht mehr nötig ist, weil mit kleineren Maßnahmen eine bessere Lösung möglich ist. In dem Projekt entwickeln wir an verschiedenen Standorten kostensparende Lösungen für Schulen, die durch den bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung neue Anforderungen abdecken müssen.
Diese Lösungen finden wir im Bestand – und in einer Verzahnung mit dem Quartier. Veränderte Nutzungskonzepte – entwickelt vor dem Hintergrund einer zukunftsgerichteten Pädagogik und Organisation – sind die Basis, um mit möglichst kleinen baulichen Eingriffen, einem angepassten Brandschutzkonzept und einer veränderten Möblierung die Potenziale des jeweiligen Schulbaus an seinem Standort zu ermitteln und nutzbar zu machen.
Typologien zukunftsgerichteter Schulen haben nicht mehr viel zu tun mit den Strukturen der Klassenraum-Flur-Schule. Umgekehrt bedeutet das: Schulfremde Typologien können heute viel geeigneter sein für das, was in Schule passiert. So liegt eine große Chance darin, neue Orte für Schule zu entdecken und zu erschließen.
Aktueller Leerstand wie Kaufhäuser, Supermärkte oder Büroflächen können aufgrund ihrer offeneren Strukturen zum Lernort der Zukunft umgenutzt werden. Gleichzeitig leisten solche Lösungen durch Umnutzungen einen Beitrag zur CO₂-reduzierenden Bauwende.
Klar ist: Mit allem, was Kommunen heute zu stemmen haben, lässt sich der “alte” Schulbau erst recht nicht mehr vereinbaren. Gebäude, die den Anforderungen an Schule heute nicht gerecht werden, sind ein Kostenfaktor, der unkalkulierbar ist – der aber als relevante Größe mitgedacht werden muss, wenn Investitionsentscheidungen anstehen.
Es lohnt sich deshalb für die Kommunen und alle an Schule Beteiligten, Altbekanntes zu hinterfragen und Mut zu haben, Neues zu entwickeln, Freiräume gemeinsam zu nutzen und Lösungen zu finden für die Anforderungen von heute.
Die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft stellt das Projekt “Ganztag und Raum” auch beim Deutschen Schulträgerkongress in Düsseldorf am heutigen 7. November von 13.45 Uhr bis 15 Uhr vor.
Mehr als 5.500 Schulträger gibt es in Deutschland. Als Mittler zwischen Schulen und der Bildungsverwaltung sind sie in einer Schlüsselposition, wenn es darum geht, den Wandel in Deutschlands Bildungssystem zu gestalten. Regelmäßig blickt Bildung.Table auf die Situation und Rolle der Schulträger.
Daniela Schneckenburger, Beigeordnete für Bildung, Integration, Kultur, Sport und Gleichstellung des Deutschen Städtetages, schreibt etwa zu Jahresbeginn in einem Standpunkt mit dem Titel “Mehr als nur ,Hausmeister’ – die Rolle der Kommunen”:
“Über 90 Prozent der Schulen in Deutschland werden von Kommunen getragen, die Länder stellen das lehrende Personal und bestimmen die Inhalte des Unterrichts. So sah – und sieht – die überkommene, aber auch immer wieder kritisch reflektierte Arbeitsteilung im Schulwesen aus. So ist sie auch in den Schulgesetzen der Länder niedergelegt. Die damit beschriebene ‘innere’ und ‘äußere’ Schulverwaltung ist in der Verwaltungssprache ein geprägter Dualismus, der als Grundlage einer klaren Aufgabenteilung im Bildungswesen gilt.”
Schneckenburger beschreibt, warum dieses Konzept kaum noch trägt und was sich in der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ändern muss. Außerdem geht es um die Frage, warum die Digitalisierung eine kooperative Schulträgerschaft zwischen Land und Kommunen umso notwendiger macht. Denn Städte allein könnten sie nicht dauerhaft finanzieren. Womit zwangsläufig auch die Verhandlungen zum Digitalpakt II zwischen Bund und Ländern angesprochen sind.
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Kommunen? Und wie können sie mit der Förderlücke zwischen dem Digitalpakt I (im Mai 2024 ausgelaufen) und dem noch nicht beschlossenen Digitalpakt II umgehen? Das lesen Sie in der Analyse “Digitalpakt II: Was die Förderlücke für die Schulträger bedeutet” von Vera Kraft aus dem September:
“Bleibt der Digitalpakt II aus, sind die bisherigen Fortschritte in der digitalen Bildung in Gefahr. Diese Sorge treibt aktuell viele Schulträger um. Neun Schul-IT-Abteilungen der größten öffentlichen Schulträger in Deutschland warnen in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Folgen. Sie versorgen rund 1.500 Schulen aller Schularten, knapp 63.000 Lehrkräfte und mehr als 714.000 Schülerinnen und Schüler. Ihre Befürchtung: Kommt kein zweiter Digitalpakt, bleiben Schulen ohne WLAN, Lehrer und Schüler ohne Endgeräte. Noch dazu würden junge Menschen ohne Medienbildung in das gesellschaftliche und berufliche Leben starten.”
Riesig ist der Handlungsbedarf auch beim Thema Schulbau (siehe dazu den Standpunkt “Warum der Investitionsstau auch ein Innovationsstau ist” in dieser Ausgabe). Die Kommunen beziffern den wahrgenommenen Investitionsrückstand an Deutschlands Schulen laut KfW auf knapp 55 Milliarden Euro.
Was hemmt den Schulbau in Deutschland? Unsere Autorin Sandra Hermes ist dieser Frage nachgegangen und hat mit Fachleuten aus Politik und Verwaltung in Solingen, Köln, Frankfurt und Berlin gesprochen:
“Das Hemmnis Baukosten trifft hier auf eine weitere Herausforderung, die alle befragten Schulbauexperten nannten: Bürokratie. ‘Bis eine Schule bezugsfertig ist, dauert es Jahre‘, so Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und neues Bauen in Frankfurt. Nach der Ermittlung der konkreten Bedarfe und Anforderungen der Schulgemeinden folgen ‘oft zeitintensive Abstimmungen mit den politischen Gremien und eine europaweite Ausschreibung‘. So ist es ‘kaum möglich, das Versäumnis vieler Jahrzehnte in kurzer Zeit wieder aufzuholen.'”
Welche weiteren Gründe es gibt, dass der Schulbau vielerorts so schleppend vorankommt, lesen Sie in der Analyse “Investitionsrückstand – Was den Schulbau in Deutschland hemmt“. hsc