Table.Briefing: Bildung

Förderlücke nach Digitalpakt I + Kita-Gesetz im Bundestag + EduCheck-Kriterien

Liebe Leserin, lieber Leser,

“Der infrastrukturelle Flickenteppich in Deutschland wurde durch den DigitalPakt Schule 1.0 verbessert, aber nicht beseitigt.” Dieser Satz hat besonderes Gewicht. Denn er stammt aus einer Stellungnahme der neun Schul-IT-Abteilungen der größten öffentlichen Schulträger in Deutschland – von Bremen bis München. Sie versorgen mehr als 700.000 Schülerinnen und Schüler.

Der Frage, was die große Ungewissheit zur Fortsetzung des Digitalpakts für die Schulträger konkret bedeutet, ist meine Kollegin Vera Kraft nachgegangen. Sie zeigt auch auf, wieso es in den laufenden Bund-Länder-Verhandlungen um die grundlegende Frage von Bildungsgerechtigkeit geht.

Laufend ist übrigens auch das Gesetzgebungsverfahren zum Kita-Qualitätsgesetz. Bereits am vergangenen Donnerstag fand dazu im Bundestag die erste Lesung statt, wie mein Kollege Maximilian Stascheit berichtet. Und das ohne öffentliche Debatte – “fast schon heimlich”. Grund genug, besonders genau hinzuschauen, wie es mit dem umstrittenen Gesetz von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) weitergeht.

Genau hingeschaut hat auch Anna Parrisius. Sie hat aufgeschrieben, wo Azubis Defizite in der Pflegeausbildung sehen – und auch, wie zufrieden sie in ihrer Ausbildung sind.

Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre – und ein erholsames Wochenende!

Ihr
Holger Schleper
Bild von Holger  Schleper

Analyse

Digitalpakt II: Was die Förderlücke für die Schulträger bedeutet

Bleibt der Digitalpakt II aus, sind die bisherigen Fortschritte in der digitalen Bildung in Gefahr. Diese Sorge treibt aktuell viele Schulträger um. Neun Schul-IT-Abteilungen der größten öffentlichen Schulträger in Deutschland warnen in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Folgen. Sie versorgen rund 1.500 Schulen aller Schularten, knapp 63.000 Lehrkräfte und mehr als 714.000 Schülerinnen und Schüler. Ihre Befürchtung: Kommt kein zweiter Digitalpakt, bleiben Schulen ohne WLAN, Lehrer und Schüler ohne Endgeräte. Noch dazu würden junge Menschen ohne Medienbildung in das gesellschaftliche und berufliche Leben starten.

“Der infrastrukturelle Flickenteppich in Deutschland wurde durch den DigitalPakt Schule 1.0 verbessert, aber nicht beseitigt”, heißt es in der Stellungnahme. Ob in Bremen, München, Frankfurt am Main, Stuttgart oder Dresden – die finanzielle Förderung des Bundes ermöglichte es, Schulen ans Breitbandnetz anzuschließen, Daten- und Stromnetze zu verbessern, WLAN einzurichten. Aber: Diese Arbeiten seien noch nicht abgeschlossen.

Liefer- und Personalengpässe, hohe Kosten und strikte Zeitpläne – das alles sind Gründe, warum der Ausbau der Infrastruktur noch mehr Zeit braucht – und mehr Geld. Ähnlich sieht es bei der Ausstattung mit technischen Geräten aus. Veraltete oder kaputte Tablets und Laptops können ohne weitere Fördergelder womöglich nicht ersetzt werden. Das hieße: bye, bye, zeitgemäßes Arbeiten und Lernen und zurück in veraltete Computerräume.

Geld vom Bund ermöglichte Digitalisierungsschub

In Chemnitz, als ein Beispiel, lässt sich das Vorher und das Nachher klar beziffern. “2018 hatten wir rund 8.500 zu betreuende Endgeräte”, sagt Thomas Martin, Leiter des Schulrechenzentrums in Chemnitz. Dazu zählen mobile Endgeräte wie Tablets und Notebooks, aber auch PCs, Beamer, Displays und die aktive Netzwerktechnik. “Nach dem Digitalpakt, Ende 2023, haben wir 22.000 Geräte betreut.”

12,5 Millionen Euro hat die Stadt Chemnitz aus dem Digitalpakt I bekommen. Hinzu kamen zusätzliche Fördermittel wie Corona-Hilfen und knapp 1,2 Millionen Euro von der Stadt selbst. In Summe waren es fast 20 Millionen Euro, der Großteil des Geldes kam vom Bund. “Das hat den Knoten durchgehauen. Solche Investitionen und solche Fortschritte hätten wir ohne den Digitalpakt nie geschafft”, sagt Jirka Meyer, Leiter des Schulamts der Stadt Chemnitz. “Aus kommunaler Sicht können wir sagen: Das Geld ist angekommen.”

Chemnitz: Stabiles Fundament wackelt

In Chemnitz gibt es keine Geschichten von hunderten Tablets, die ungenutzt in Regalen liegen. “Wir haben bei den Schulen abgefragt, welche Ausstattung sie brauchen und was sie damit tun wollen. Sie mussten also vorab überlegen, was pädagogisch und technisch sinnvoll ist“, sagt Meyer. Außerdem hat die Stadt ihre IT-Struktur neu aufgebaut, um alle Schulen zentral zu betreuen, einen schnellen Support zu gewährleisten und auch Eltern, Sozialarbeitern und Schülern Zugriff zu ermöglichen.

Nun steht infrage, ob sich all das langfristig auszahlt. Ersatzausstattungen im aktuellen Umfang könne man sich ohne Anschlussförderung jedenfalls nicht leisten, sagt Martin. “Die Schulen werden deutlich länger mit alten Geräten arbeiten müssen.” Auch der administrative Aufwand steige, da die Fehleranfälligkeit älterer Geräte zunehme.

Weniger Förderung, mehr Ungerechtigkeit?

Doch steht die digitale Bildung auf dem Spiel – bloß weil Lehrer und Schüler nicht mehr mit brandneuen Tablets arbeiten? Ohne weitere Fördergelder werden die “Standardunterschiede zwischen Schulen, Schularten und Regionen wieder stark zum Tragen kommen”, schreiben die Leitungen der Schul-IT-Abteilungen in ihrer Stellungnahme. Die Folge: Der Digital Divide im Bildungsbereich werde nicht nivelliert, sondern verschärft. Denn es wäre dann wieder die Finanzstärke der Kommune – oder natürlich des Elternhauses -, die darüber entscheidet, ob ein Kind ein (neues) Tablet erhält oder nicht.

Noch dazu ist der Prozess der digitalen Schulentwicklung nicht mit dem Digitalpakt I abgeschlossen – sondern gerade erst angelaufen. Um allerdings eine hochwertige digitale Bildung zu gewährleisten, bräuchten die Schulen “Sicherheit bei der Bereitstellung aller notwendigen IT-Infrastruktur und -Ausstattung, dass die Unterrichtskonzepte und -szenarien mit digitalen Medien nachhaltig umgesetzt werden können”, wie es in der Stellungnahme heißt.

Geld in Kommunen reicht nicht

Wie also gehen die Schulträger mit der aktuellen Förderlücke um? Eine baldige Einigung zwischen Bund und Ländern steht auch nach der aktuellen Digitalpakt-Verhandlung nicht in Aussicht. Wer es sich leisten kann, greift daher in die eigene Tasche. Rund 10 Millionen Euro stellt beispielsweise Stuttgart für das Jahr 2024 in Aussicht, ab 2025 sind sogar jährliche Haushaltsmittel von 21,3 Millionen Euro geplant.

“Vorfinanzierung der Wiederbeschaffung” nennt die Landeshauptstadt diese Mittel für neue Geräte. Die Finanzierung ist demnach vorläufig – bis der Digitalpakt II und die Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg bereitstehen. Bis dahin gibt es zu wenig Geld für alle: Schüler von Klasse 1 bis 7 sowie Lehrkräfte dürfen daher zunächst nicht auf ein neues Endgerät hoffen.

Alles eine Frage der Planung?

“Am wichtigsten ist für Schulträger in der aktuellen Situation, sich einen Überblick zu verschaffen“, sagt Sandra Noto, die als Managerin bei der PD (Berater der öffentlichen Hand GmbH) Kommunen berät. Wie sind die Schulen aktuell ausgestattet, welche Bedarfe gibt es künftig und wo gehen die Ressourcen hin? Darüber hinaus gehöre zu der Bestandsaufnahme auch, aktuelle Rahmenverträge, etwa mit IT-Firmen, und die darin enthaltenen Ausstattungsvarianten in den Blick zu nehmen. Dieser Überblick könne Kommunen und Schulen helfen, einen ressourcenschonenden Plan aufzusetzen.

Zudem müssten sich Kommunen die Frage stellen, ob sie Schul-IT als Regelaufgabe alleine stemmen können. “Viele nutzen oder schaffen deshalb interkommunale Strukturen. Hier findet Wissenstransfer von Kommune zu Kommune statt”, sagt Noto. Teilweise arbeite man auch mit externen IT-Dienstleistern zusammen.

Doch gute (Um-)Planung allein – da sind sich Schulträger bundesweit einig – kann eine Anschlussfinanzierung durch den Bund nicht ersetzen. Das aktuelle Angebot des Bundesbildungsministeriums sieht 2,5 Milliarden Euro über fünf Jahre hinweg vor. Länder, aber auch Kommunen, äußern Zweifel, ob das reicht. Der Vorschlag setze zwar den Digitalpakt fort, nicht aber die Zusatzvereinbarungen, die die Förderung weiter aufgestockt haben, lautet die Kritik aus Stuttgart. Das Geld reiche voraussichtlich nicht einmal, um das Niveau zu stabilisieren und Ersatzausstattungen tätigen zu können, sagt Jirka Meyer von der Stadt Chemnitz. Für ihn ist die Situation eindeutig: “Der Digitalpakt war erfolgreich, aber ohne weitere Mittel droht ein Stillstand oder Rückschritt in der digitalen Bildung.”

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Kita-Qualitätsgesetz: Wie der Bundestag fast heimlich das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet hat

Ohne große öffentliche Beachtung – fast schon heimlich – hat der Bundestag das Gesetzgebungsverfahren zum Kita-Qualitätsgesetz gestartet. Bereits am vergangenen Donnerstag fand dazu die erste Lesung statt – wobei sie in diesem Fall ihrem Namen nicht gerecht wurde.

Normalerweise stellt die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister den Gesetzentwurf in diesem ersten Schritt im Parlament vor und es folgt eine öffentliche Debatte. Anschließend wird der Entwurf in den zuständigen Ausschuss verwiesen, sodass er durch die Fachpolitiker bearbeitet werden kann. In der zweiten und dritten Lesung, die in der Regel kombiniert wird, debattiert das Parlament erneut darüber und verabschiedet das Gesetz daraufhin.

Eine öffentliche Debatte gab es nicht

In diesem Fall hat der Bundestag auf die öffentliche Debatte jedoch verzichtet. Ohne Aussprache und im Bündel mit einem Haufen anderer Gesetze wurde der Beschluss gefasst, es an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Auch das ist in diesem Fall komplexer: In dem Gesetzentwurf ist das Kita-Qualitätsgesetz direkt mit einem Gesetz des Finanzministeriums zur staatlichen Kreditaufnahme verknüpft. Inhaltlich gibt es dabei keinen Zusammenhang; es geht vor allem um das Verfahren: Durch die Verknüpfung gibt es in allen Gremien – Bundeskabinett, Bundestag, Fachausschuss, Bundesrat – nur eine gemeinsame Abstimmung.

Die Fachpolitiker der Ampel-Koalition haben die Arbeit bereits aufgenommen. Wie die Initiative “Jedes Kind zählt” in ihrem aktuellen Newsletter schreibt, wollen SPD, Grüne und FDP bis zum 8. Oktober über den Gesetzentwurf verhandeln. Am kommenden Montag, 23. September, um 16.30 Uhr soll eine öffentliche Anhörung im Familienausschuss stattfinden. 13 Sachverständige von verschiedenen Institutionen sind dafür angekündigt.

Verbände üben Kritik

Drei von ihnen haben vorab bereits schriftliche Stellungnahmen eingereicht. Darin zeigen sich zwei zentrale Kritikpunkte: Zum einen, dass die Finanzierung nicht dauerhaft, sondern lediglich für zwei Jahre sichergestellt wird. Und zum anderen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten bundesweiten Qualitätsstandards in dem Gesetz fehlen (wir berichteten).

“Eine langfristige und verlässliche Finanzierung sowie eine strategische Planung sind von wesentlicher Bedeutung, um die Qualität und Verfügbarkeit der geschaffenen Angebote sicherzustellen”, schreiben Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag, Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag und Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die zeitliche Befristung und Kurzfristigkeit der Mittelbereitstellung führten auf kommunaler Ebene zu großen Verunsicherungen. Nur mit verlässlichen Planungs- und Finanzierungsgrundlagen könnten die Mittel wirksam eingesetzt werden. “Sonst drohen bestehende und bewährte Strukturen, die über Jahre mit einem enormen Mitteleinsatz aufgebaut worden sind, wegzubrechen”, warnen die kommunalen Spitzenverbände.

Verknüpfung mit Startchancen-Programm?

Im Rahmen der Bundestagsdebatte zum Haushaltsplan des Familienministeriums für das kommende Jahr hatten Vertreter der Ampel-Koalition offen darüber nachgedacht, ob aus dem Kita-Qualitätsgesetz auch ein “Startchancen-Programm für Kitas” werden könne (wir berichteten). In den Ländern wurden teilweise bereits Schritte in diese Richtung unternommen. Sie starten zwar kein eigenes Programm, versuchen aber, räumliche Verbindungen zwischen Startchancen-Schulen und durch andere Programme unterstützen Kitas herzustellen.

So haben Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) in Schleswig-Holstein ein eigenes “Perspektivkita-Programm” aufgesetzt, das 2025 starten soll. An zunächst 40 Standorten sollen bestehende Kitas in Kooperation mit bereits etablierten Perspektivschulen (die ab dem nächsten Jahr in das Startchancen-Programm aufgenommen werden) zu Perspektivkitas weiterentwickelt werden. Die Einrichtungen erhalten dadurch eine halbe zusätzliche Fachkraftstelle.

Auch in Bayern hat das zuständige Familienministerium angekündigt, die landeseigenen Sprach-Kitas künftig mit den Standorten der Startchancen-Grundschulen zu koppeln. “Dann erhalten die Kitas mit besonderen Bedarfen zusätzliche personelle Ressourcen zur Stärkung des Übergangs von der Kita in die Grundschule und zur Sprachförderung”, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine schriftliche Frage der SPD-Fraktion, die Table.Briefings vorliegt. Durch die Kopplung würden aktuell geförderte Sprach-Kitas wegfallen, aber auch neue hinzukommen.

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News

EduCheck: Neue Prüfkriterien für digitale Bildungsangebote

Das länderübergreifende Projekt EduCheck digital hat neue Prüfkriterien für digitale Bildungsangebote veröffentlicht. Ziel ist es, digitale Lernmaterialien umfassend zu bewerten, damit diese technisch zuverlässig und rechtskonform im Unterricht zum Einsatz kommen können. Das Projekt liegt in den Händen des Medieninstituts der Länder (FWU), welches den neuen Kriterienkatalog am Dienstag online stellte.

Der Katalog unterscheidet zwischen Muss-Kriterien, die Bildungsmedien verpflichtend erfüllen müssen, und Soll-Kriterien, die als Empfehlungen dienen. Nur wer alle Muss-Kriterien erfüllt, qualifiziert sich für das EduCheck-Siegel. Welche Medien als Bildungsmedien gelten, hat das FWU genau definiert (zum Download) – auf Basis des KMK-Strategiepapiers “Bildung in der digitalen Welt”.

Technischer Check speziell im Bildungskontext

EduCheck digital stellt explizit keine inhaltliche Prüfung der digitalen Bildungsmedien dar. Stattdessen umfassen die Kriterien fünf Bereiche:

  • Recht und Datenschutz: Dabei steht der Schutz personenbezogener Daten im Vordergrund. Cookie-Verwaltung und Datenspeicherung müssen konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein.
  • Technik: Die Medien müssen technische Voraussetzungen erfüllen, die für Transparenz und Zuverlässigkeit sorgen. Dazu stellt das FWU beispielsweise Mindestanforderungen an das Service-Level-Agreement und das IT-Change-Management.
  • IT-Sicherheit: Der Zugang zu dem Angebot muss für Nutzer sicher sein – etwa, indem es sichere Passwörter, Zugriffskontrollen und Verschlüsselung gibt. Ziel ist es, keine generellen Standards zu übernehmen, sondern konkrete Anforderungen für den Bildungsbereich zu berücksichtigen.
  • Interoperabilität: Systeme sollen nahtlos zusammenwirken und Daten effizient und verwertbar austauschen. Für Benutzer soll so eine Anwendung über verschiedene Plattformen hinweg möglich sein.
  • Barrierefreiheit: Angebote sollen für Nutzer mit bestimmten Einschränkungen geeignet sein. Dabei werden verschiedene Formen des Zugangs geprüft: auditiv, visuell, kognitiv und motorisch.

Kriterien sollen weiterentwickelt werden

Final ist der neue Prüfkriterienkatalog nicht. Vielmehr befinde er sich in kontinuierlicher Weiterentwicklung, wie das FWU mitteilte. Zum einen sollen aktuelle Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz künftig noch stärker einfließen. Zum anderen ist geplant, den DIRECTIONS-Kriterienkatalog einzubinden. Dieses Projekt konzentriert sich ganz auf die Datenschutzzertifizierung im Bildungsbereich (Table.Briefings berichtete).

Doch auch der Bereich “Barrierefreiheit” könnte bis zur nächsten Version überarbeitet werden. Die aktuellen Kriterien sollen “ausdrücklich als erster Versuch verstanden werden, im Bereich Barrierefreiheit den besonderen Anforderungen an Schule und Unterricht gerecht zu werden”, wie es im Katalog heißt (S. I). Rückmeldungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge seien daher erwünscht. Vera Kraft

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Handwerk: Warum immer mehr Ausbildungsabsolventen im Betrieb bleiben

Der Anteil der Azubis im Handwerk, die nach Ende ihrer Ausbildung im Betrieb bleiben, hat zugenommen. Das zeigt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB, zum Download). Die Forscher werteten dafür Daten von 13 Handwerkskammern aus, die mit Daten des IAB zu Erwerbsverläufen kombiniert wurden.

Aus dem Abschlussjahrgang 2020 arbeiteten demnach 2021, zwölf Monate nach Abschluss, noch 58 Prozent der Absolventen im Ausbildungsbetrieb. Das waren sechs Prozent mehr als aus dem Abschlussjahrgang 2014. Und auch dem Beruf blieben mehr Azubis treu: Im gleichen Ausbildungsberuf waren nach einem Jahr noch 79 Prozent beschäftigt, vier Prozent mehr als aus den Kohorten von 2014 und 2017.

Es könnte an der Marktlage und besseren Arbeitsbedingungen liegen

“Handwerksbetriebe klagen oft darüber, dass sie viel ausbilden, ihnen aber wenige Fachkräfte bleiben, weil viele in die Industrie abwandern, wo sie mehr verdienen können”, sagte Studienautor Holger Seibert zu Table.Briefings. Er ist Mitarbeiter im Regionalen Forschungsnetz des IAB. “Unsere Daten zeigen: Die Handwerkstreue hat zugenommen.”

Ein Grund könnte sein, dass der Markt in der Pandemie nicht so aufnahmefähig war, weil viele Unternehmen ihre Produktion heruntergefahren haben, etwa in der Automobilindustrie. Außerdem, vermutet Seibert, bekommen Handwerksbetriebe den Fachkräftemangel zunehmend zu spüren und verbessern daher die Arbeitsbedingungen, etwa durch höhere Löhne und neue Arbeitszeitmodelle.

Zahl der Absolventen gleichzeitig gesunken

“Von der gestiegenen Treue profitiert das Handwerk insgesamt jedoch nur bedingt”, sagt Seibert. Denn gleichzeitig sank die Zahl der Absolventen. Beendeten in den 13 betrachteten Handwerkskammerbezirken 2014 noch 35.000 Menschen ihre Ausbildung, waren es 2020 nur noch 31.500 Absolventen, ein Rückgang um zehn Prozent.

Zur aktuellen Situation fehlen noch Daten, Seibert geht jedoch davon aus, dass aufgrund der konjunkturell angespannten Lage gerade weniger Betriebe ausbilden und Azubis seltener übernommen werden. “Gerade kleine Betriebe haben wenig finanziellen Spielraum. Allerdings sollten sie aufgrund der Demografie Absolventen dringend halten.”Anna Parrisius

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Pflege: Wo Azubis Defizite in der Ausbildung sehen

Viele angehende Pflegefachkräfte fühlen sich in ihrer Ausbildung im praktischen Arbeiten zu wenig angeleitet. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), an der 508 Azubis und Studierende teilnahmen (zum Download). Es handelte sich dabei überwiegend um Azubis, die die Theorie an einer Berufsfachschule lernen.

Nur 27 Prozent der Azubis gaben an, dass sie, wie vorgeschrieben, in zehn Prozent ihrer praktischen Ausbildungszeit von Praxisanleiterinnen und -anleitern geschult werden. Dabei soll diese Anleitung eigentlich im Dienstplan festgeschrieben sein. Etwas mehr als ein Fünftel der Azubis erhält nach eigenen Angaben sogar “eher selten” oder “nie” eine Anleitung.

Verband fordert tiefergehende Analyse durch das BIBB

“Ein unzureichendes Angebot an Praxisanleitung kann zu Defiziten in der praktischen Ausbildung führen und setzt Auszubildende unter Druck: Nur wer die vorgeschriebenen Stunden nachweisen kann, wird zur Prüfung zugelassen”, sagte Björn Klink, Sprecher der Lenkungsgruppe Junge Pflege im DBfK. “Unsere Umfrage deutet darauf hin, dass ein Teil der Befragten Praxisanleitungen dokumentieren muss, die möglicherweise nicht in vollem Umfang stattgefunden haben.”

Die Lenkungsgruppe fordert, dass eine tiefergehende Analyse der ausbleibenden Praxisanleitungen Teil des Monitorings der Pflegeausbildung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung wird. Auch die Methoden der Praxisanleiter sollten zudem besser werden: Meistens begleiteten sie Azubis bei ihrer Arbeit auf der Station. Björn Klink zufolge fehlt allerdings Zeit zur Vor- und Nachbereitung. “Gerade diese Zeiten sind jedoch entscheidend, um das Gelernte zu reflektieren und zu festigen.”

Auch bei der Zufriedenheit der Azubis zeigte die Umfrage Luft nach oben: Fast 40 Prozent gaben an, nur teilweise zufrieden zu sein, 23 Prozent sind eher oder sehr unzufrieden. Anna Parrisius

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Wohnkosten: In welchen Städten Studierende und Azubis besonders viel zahlen

Die durchschnittlichen Wohnkosten für Studierende und Azubis sind gegenüber dem Vorjahr kaum gestiegen (plus drei Prozent / 17 Euro). Sie bleiben aber auf einem sehr hohen Niveau von jetzt durchschnittlich 489 Euro. Das ergibt eine Auswertung des Moses Mendelssohn Instituts (MMI) in Kooperation mit WG-Gesucht.de, die das Institut regelmäßig durchführt. Im Wintersemester 2013/14 lagen die Wohnkosten im Durchschnitt noch bei 324 Euro.

Die Analyse bezieht alle 88 Hochschulstandorte in Deutschland mit mindestens 5.000 Studierenden (ohne Fern- und Verwaltungshochschulen) ein. Sie untersucht dabei unbefristete Angebote für Zimmer in Wohngemeinschaften mit zwei bis drei Personen. In diesen Städten sind 91 Prozent der rund 2,7 Millionen Studierenden eingeschrieben.

“Nach dem Auslaufen der Covid-19-Pandemie und dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die Wohnkosten extrem gestiegen”, sagte der Geschäftsführende Direktor des Instituts und Projektleiter Stefan Brauckmann. Die Wohnkosten lagen in diesem Zeitraum deutlich oberhalb der allgemeinen Teuerungsrate. “Jetzt können wir eine Erholungsphase erkennen.” Angespannt bleibt die Lage trotzdem, insbesondere in nachgefragten Hochschulstädten.

MMI fordert öffentliche Förderprogramme

In 37 der untersuchten Standorte, in denen etwa die Hälfte der Studierenden eingeschrieben ist, lassen sich kaum WG-Zimmer finden, die nicht über der Wohnkostenpauschale nach Bafög liegen. Die Pauschale wurde zu Beginn des Wintersemesters von 360 auf 380 Euro erhöht. In Berlin liegt der Durchschnittspreis für das Wintersemester bei 650 Euro, in München bei 790 Euro, in Köln bei 600 Euro und in Hamburg bei 620 Euro. Drei Viertel der Studierenden sind in einer Stadt eingeschrieben, in der der Durchschnittspreis für ein WG-Zimmer über der Wohnkostenpauschale von 380 Euro liegt.

Damit es künftig mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende und Azubis gibt, hält Stefan Brackmann öffentliche Förderprogramme für preis- und belegungsgebundenen Wohnraum für zwingend notwendig. Die Wohnkostenpauschalen sollten zudem an den Studienort angepasst werden. Er sagte: “An vielen Standorten wird deutlich, dass selbst gemeinnützige Träger, wie die Studierendenwerke, in den mit öffentlicher Förderung errichteten Neubauwohnheimen nur schwer Endkundenpreise anbieten können, die innerhalb der neuen Bafög-Wohnkostenpauschale liegen.” Durch verschiedene Maßnahmen müssten die Baukosten dringend gesenkt werden. Anna Parrisius

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Bayern: Welche Ideen Markus Söder für die Schulen hat

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angekündigt, dass es für Bayerns Grundschülerinnen und Grundschüler künftig eine verpflichtende halbe Stunde Bewegung geben soll, “egal in welcher Form”. Der Zeitpunkt passe perfekt, erklärte er bei der CSU-Fraktionsklausur. Denn ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter schrittweise eingeführt. Gemeinsam mit Sportvereinen könne ein Nachmittagsangebot entstehen. 

Auch über Angebote für Kitas denke der Bayerische Landes-Sportverband nach, erklärte Söder. Zudem kündigte der CSU-Chef Bayern-Jugendspiele an und den Ausbau der Elitesportschulen von vier auf zehn Standorte. (Söders Erklärung im Video, zur Bewegung in Schulen ab Minute 17:50)

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) reagierte mit beißender Kritik. “Die Bildungspolitik in Bayern macht der Ministerpräsident mit Machtworten und Schnellschüssen.” Sie basierten noch dazu auf einem veralteten, tradierten Bildungs- und Leistungsverständnis. 

“Wir wollen die Olympischen Spiele nach München holen? Wir brauchen mehr Bewegung und Sport für die Kinder!” kritisiert der BLLV unter anderem. Für verschiedene Schulfragen würden vermeintlich einfache, aber nicht fundierte Lösungen präsentiert. 

Lesen Sie auch: Sportlehrer-Präsident – “Das fehlende Steuerungswissen ist skandalös”

Dass die körperlichen Aktivitäten von Kindern abnehmen, untermauert derweil eine aktuelle Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Während und nach Schließungen von Schulen, Sportvereinen und Freizeiteinrichtungen in der Corona-Pandemie nahmen demnach die körperlichen Aktivitäten junger Menschen deutlich ab. 

“Die tägliche Bewegungszeit sank im Durchschnitt um 48 Minuten, die intensivere sportliche Aktivität um zwölf Minuten pro Tag ab – was einem Rückgang der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 20 Prozent gleichzusetzen ist”, teilte das Institut mit. Eine Normalisierung lasse sich bis heute nicht feststellen.

Lesen Sie auch: HBSC-Studienautor – “Mädchen wird weniger Bewegungsfreiraum zugestanden”

Söder nutzte die CSU-Fraktionsklausur auch, um eine Petition bayerischer Schülerinnen und Schüler den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sie fordern die Abschaffung von nicht-angekündigten Tests – sogenannten Exen. “Das wollen wir auf gar keinen Fall”, sagte Söder. Zu sagen, “wir schaffen das jetzt generell ab, würde die Leistungsdichte verschlechtern”. Was haben “Exen mit Leistung oder Lernerfolgen zu tun?”, fragt dazu der BLLV. Zudem moniert der Verband den Versuch, basisdemokratische Initiativen von Schülern “schon im Ansatz mit einem Machtwort auszuhebeln”. 

Auch in Richtung des bayerischen Kultusministeriums hatte Söder noch eine Botschaft. Es mache gute Arbeit, und Anna Stolz sei “eigentlich die stärkste Ministerin der Freien Wähler”. Holger Schleper

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Michael Eibl: Wie er sich für einen anderen Weg der Inklusion einsetzt

Förderschulen, für die Michael Eibl zuständig ist, verfolgen ein besonderes Konzept.

Michael Eibl ist mit dem Thema Inklusion groß geworden – heute engagiert er sich selbst für das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. “Ich habe einen schwerbehinderten Vater gehabt, der beruflich sehr erfolgreich war und sich nicht nur in der Kommunalpolitik, sondern auch ehrenamtlich engagiert hat”, erinnert sich der Direktor der Katholischen Jugendfürsorge Regensburg (KJF). Seit 1992 ist der 62-Jährige bei der KJF und verantwortet dort unter anderem die Ausbildungseinrichtungen.

Für den studierten Pädagogen ist klar: Nicht nur Regelschulen sollten sich für Kinder mit Förderbedarf öffnen, auch Förderschulen sollten nicht behinderte Kinder aufnehmen. Unter diesem Motto geht Eibls Arbeitgeber, die KJF, als Träger von über 80 Einrichtungen in Niederbayern – darunter mehrere Schulen – seit mehr als 20
Jahren neue Wege. Das Prinzip: Förderschüler integrieren Regelschüler. Oder mit anderen Worten: Eine Förderschulklasse und eine Partnerklasse aus einer Regelschule haben möglichst viel gemeinsamen Unterricht.

Integration von Regelschülern in Förderklasse als Win-Win

Am Förderzentrum St. Wolfgang in Straubing wurde 2011 erstmals eine komplette Grundschul-Regelklasse an das Förderzentrum geholt und integriert, seit 2014 gibt es vier dieser Inklusionsklassen. “Weder die Behinderung noch die Nicht-Behinderung der Schülerinnen und Schüler stehen hier im Vordergrund”, sagt Eibl über den Schulalltag.

Aber wie funktioniert der Unterricht in den Inklusionsklassen? Aktuell finde am Förderzentrum etwa 40 Prozent des Unterrichts gemeinsam statt – zum Beispiel in den Fächern Kunst und Musik. Eine Win-Win-Situation für alle Kinder, glaubt Eibl: Die Kinder mit Förderbedarf orientieren sich an den nicht beeinträchtigten Kindern und finden Vorbilder. Die nicht beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler bauen Berührungsängste ab, entwickeln soziale Kompetenz und lernen Vielfalt.

Übergangsquote ins Gymnasium von Förderschülern zeige Erfolg

Mindestens fünf Betreuer seien für eine Klasse eingeteilt, dazu gehörten neben Grundschullehrkräften auch Sonderpädagoginnen und Erzieherinnen. Ein weiterer “Erfolgsgarant” für das Projekt: Die enge Zusammenarbeit zwischen Förderschul- und Regelschulleitung, zum Beispiel bei der Personalbesetzung. Die Kooperation ist so wichtig, weil die Regelschüler im Förderzentrum St. Wolfgang weiterhin zu ihrer Grundschule gehören, allerdings im Förderzentrum unterrichtet werden.

Eibl betont auch, dass am Förderzentrum St. Wolfgang genauso viele nicht beeinträchtigte Kinder den Sprung auf das Gymnasium schaffen wie in Regelschulen. Aktuell gebe es außerdem mehr Anmeldungen als Plätze. Eine besondere Herausforderung gab es aber auch: die Regelschul-Kinder, die nicht aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Schule kommen, jeden Morgen in das Förderzentrum zu bringen. Geholfen habe da das “sehr gute inklusive Klima” in der Stadt Straubing, sagt Eibl. Die Stadt unterstützt inzwischen bei den Buskosten.

Teilt Kritik der UN am Stand inklusiver Bildung in Deutschland nicht

Acht von zwölf Förderschulen der KJS Regensburg haben inzwischen das Profil Inklusion. Michael Eibl lobt, dass in ganz Bayern jedes Jahr 100 zusätzliche Planstellen für Inklusion an Regel- und Förderschulen geschaffen werden. Gemeinsames Lernen in einer Förderschule gebe es seines Wissens nach bisher aber kaum, er kennt sonst nur Projekte in Freising und Leipzig.

Die Kritik der UN, dass Deutschland die Behindertenrechtskonvention unzureichend umsetzt, insbesondere weil Förderschulen und Sonderklassen in vielen Bundesländern weiterbestehen, teilt Eibl nicht. “Ich finde gut, dass wir die Umsetzung der inklusiven Bildung in Deutschland nicht im Hauruckverfahren eingeleitet haben.” Förderschulen ganz abzuschaffen, lehnt der Pädagoge sowieso ab. “In Förderschulen können wir optimal auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung eingehen.” Auch deshalb betrachtet Eibl das Inklusionsprojekt am Förderzentrum St. Wolfgang als ein “Modell für die Zukunft“. Gabriele Voßkühler

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Personalien

Der EdTech-Verband hat für die kommenden zwei Jahre einen neuen Vorstand gewählt. Zu dem fünfköpfigen Gremium gehören:

  • Erste Vorsitzende: Anja Hagen, Gründerin und Geschäftsführerin von Online-Vertretungsstunden, einem Anbieter vollständiger Online-Unterrichtsstunden in Physik für die Klassen 5 bis 10
  • Stellvertretender Vorsitzender: Stephan Bayer, Gründer und Geschäftsführer des Nachhilfeanbieters Sofatutor
  • Diana Knodel, Mitgründerin und Geschäftsführerin von Fobizz, einer Plattform für Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte
  • Dario Schramm, Public Affairs Manager bei der Lernplattform für Schüler und Azubis Simpleclub
  • Sebastian Waack, Mitgründer und Geschäftsführer von Edkimo, einem Anbieter für Online-Umfragen im Bildungssystem

In dem Verband haben sich mehr als 30 EdTechs zusammengetan. Nach eigenen Angaben setzt er sich für die Förderung innovativer digitaler Bildungsansätze in Deutschland ein. Zugleich will der Verband die Positionen der EdTech-Unternehmen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit vertreten. 

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Best of Table

Research.Table: Emilie Caspar – Forschung gegen den blinden Gehorsam. Die belgische Neuropsychologin will wissen, warum Menschen fähig sind, auf Befehl hin grausame Taten zu begehen. Dafür reist sie auch zu Tätern und Überlebenden von Völkermorden. Sie hat so herausgefunden, warum Gewalt und Konflikte über Generationen bestehen. Zum Porträt.

Research.Table: Wer in der EU-Forschungs- und Innovationspolitik in der Kommission über welche Themen entscheiden soll. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ihr neues Kommissionskollegium bekannt gegeben und eines ist klar: Zum dritten Mal wird voraussichtlich eine Bulgarin als Kommissarin für Forschung und Innovation fungieren. Wer ansonsten die Geschicke der EU-Innovationspolitik leiten soll, lesen Sie hier.

Berlin.Table: Wie Social Media das Behördenverhalten verändert und Pflichten untergräbt. Die Initiative FragdenStaat kritisiert die spärliche Dokumentenausgabe durch Ministerien. Die mangelhafte Koordination der Ministerien lässt sich auch über die aktuelle Affäre im Bundesforschungsministerium erklären. Mehr dazu hier.

Must-Reads

Welt: Warum eingewanderte Jugendliche seltener höhere Abschlüssen schaffen. Insbesondere für Jugendliche im Alter von etwa 15 Jahren sei der Wechsel in die deutsche Schule schwierig. Sobald sie volljährig werden, würden sie durch das System fallen. Die zwei Jahre in Vorqualifizierungsjahrgängen seien für sie meist nicht ausreichend. Migrationsforscherin Havva Engin spricht sich daher für eine Ausweitung der Schulpflicht aus. Zu selten gebe es zudem Willkommensklassen an Gymnasien. (Die Schulpflicht ausdehnen? “Ich halte das für eine sinnvolle Maßnahme”

Dlf: Meditation für gestresste Lehrer. Lehrkräfte leiden unter Stress – und arbeiten auch deswegen häufiger in Teilzeit. Um den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten, sollen Lehrer auf Empfehlung der KMK nun beispielsweise Achtsamkeitstrainings erhalten. So erhalten Referendare Kurse in Yoga, um besser mit dem Leistungsdruck des Berufs umzugehen. 82 Prozent der Berliner Referendare berichten über stressinduzierte Gesundheitsprobleme. (Stress im Referendariat: Wie Yoga angehende Lehrkräfte resilient machen soll

Zeit: Sollte die AfD zu Schulveranstaltungen eingeladen werden? In Brandenburg lud eine Schule Parteivertreter ein, um mit Schülern zu diskutieren – die AfD war jedoch nicht eingeladen. Stattdessen trug ein Sozialarbeiter der Schule die Positionen der Partei vor. Brandenburgs Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) verteidigt diese Entscheidung und betont die Pflicht der Schule, die Verfassung zu schützen. Die AfD reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, denn sie sieht das Neutralitätsgebot verletzt. (Minister verteidigt Gesprächsrunde in Schule ohne AfD

MDR: Wie steht es um die Umsetzung des Digitalpakts in Thüringen? Diese verzögert sich in manchen Regionen. Es fehlen unter anderem noch passende Datenanschlüsse. So wurden in einem Thüringer Landkreis erst 300.000 Euro des Drei-Millionen-Budgets genutzt. Die installierte Technik muss zudem gewartet und teils ersetzt werden – Millionen an Euro, die die Schulträger in den nächsten Jahren selbst zahlen müssen. (Nachgefragt – wie weit ist Thüringen mit dem Digitalpakt Schule?)  

WAZ: ZVDH gegen Abschiebung von arbeitswilligen Azubis. Seit über zwei Jahren befindet sich Sekou Sidibe in der Ausbildung zum Dachdecker. Sein Betrieb ist begeistert von ihm. Doch nun soll er abgeschoben werden – auch die Erlaubnis zum Arbeiten wurde ihm entzogen. Nachdem Guinea ihn nicht einreisen ließ, erhält er nur noch zeitlich begrenzte Duldungen. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks kritisiert nun öffentlich seine Abschiebung. (Abschiebe-Drama: Sekou darf doch bleiben, eine weitere Woche

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    “Der infrastrukturelle Flickenteppich in Deutschland wurde durch den DigitalPakt Schule 1.0 verbessert, aber nicht beseitigt.” Dieser Satz hat besonderes Gewicht. Denn er stammt aus einer Stellungnahme der neun Schul-IT-Abteilungen der größten öffentlichen Schulträger in Deutschland – von Bremen bis München. Sie versorgen mehr als 700.000 Schülerinnen und Schüler.

    Der Frage, was die große Ungewissheit zur Fortsetzung des Digitalpakts für die Schulträger konkret bedeutet, ist meine Kollegin Vera Kraft nachgegangen. Sie zeigt auch auf, wieso es in den laufenden Bund-Länder-Verhandlungen um die grundlegende Frage von Bildungsgerechtigkeit geht.

    Laufend ist übrigens auch das Gesetzgebungsverfahren zum Kita-Qualitätsgesetz. Bereits am vergangenen Donnerstag fand dazu im Bundestag die erste Lesung statt, wie mein Kollege Maximilian Stascheit berichtet. Und das ohne öffentliche Debatte – “fast schon heimlich”. Grund genug, besonders genau hinzuschauen, wie es mit dem umstrittenen Gesetz von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) weitergeht.

    Genau hingeschaut hat auch Anna Parrisius. Sie hat aufgeschrieben, wo Azubis Defizite in der Pflegeausbildung sehen – und auch, wie zufrieden sie in ihrer Ausbildung sind.

    Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre – und ein erholsames Wochenende!

    Ihr
    Holger Schleper
    Bild von Holger  Schleper

    Analyse

    Digitalpakt II: Was die Förderlücke für die Schulträger bedeutet

    Bleibt der Digitalpakt II aus, sind die bisherigen Fortschritte in der digitalen Bildung in Gefahr. Diese Sorge treibt aktuell viele Schulträger um. Neun Schul-IT-Abteilungen der größten öffentlichen Schulträger in Deutschland warnen in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Folgen. Sie versorgen rund 1.500 Schulen aller Schularten, knapp 63.000 Lehrkräfte und mehr als 714.000 Schülerinnen und Schüler. Ihre Befürchtung: Kommt kein zweiter Digitalpakt, bleiben Schulen ohne WLAN, Lehrer und Schüler ohne Endgeräte. Noch dazu würden junge Menschen ohne Medienbildung in das gesellschaftliche und berufliche Leben starten.

    “Der infrastrukturelle Flickenteppich in Deutschland wurde durch den DigitalPakt Schule 1.0 verbessert, aber nicht beseitigt”, heißt es in der Stellungnahme. Ob in Bremen, München, Frankfurt am Main, Stuttgart oder Dresden – die finanzielle Förderung des Bundes ermöglichte es, Schulen ans Breitbandnetz anzuschließen, Daten- und Stromnetze zu verbessern, WLAN einzurichten. Aber: Diese Arbeiten seien noch nicht abgeschlossen.

    Liefer- und Personalengpässe, hohe Kosten und strikte Zeitpläne – das alles sind Gründe, warum der Ausbau der Infrastruktur noch mehr Zeit braucht – und mehr Geld. Ähnlich sieht es bei der Ausstattung mit technischen Geräten aus. Veraltete oder kaputte Tablets und Laptops können ohne weitere Fördergelder womöglich nicht ersetzt werden. Das hieße: bye, bye, zeitgemäßes Arbeiten und Lernen und zurück in veraltete Computerräume.

    Geld vom Bund ermöglichte Digitalisierungsschub

    In Chemnitz, als ein Beispiel, lässt sich das Vorher und das Nachher klar beziffern. “2018 hatten wir rund 8.500 zu betreuende Endgeräte”, sagt Thomas Martin, Leiter des Schulrechenzentrums in Chemnitz. Dazu zählen mobile Endgeräte wie Tablets und Notebooks, aber auch PCs, Beamer, Displays und die aktive Netzwerktechnik. “Nach dem Digitalpakt, Ende 2023, haben wir 22.000 Geräte betreut.”

    12,5 Millionen Euro hat die Stadt Chemnitz aus dem Digitalpakt I bekommen. Hinzu kamen zusätzliche Fördermittel wie Corona-Hilfen und knapp 1,2 Millionen Euro von der Stadt selbst. In Summe waren es fast 20 Millionen Euro, der Großteil des Geldes kam vom Bund. “Das hat den Knoten durchgehauen. Solche Investitionen und solche Fortschritte hätten wir ohne den Digitalpakt nie geschafft”, sagt Jirka Meyer, Leiter des Schulamts der Stadt Chemnitz. “Aus kommunaler Sicht können wir sagen: Das Geld ist angekommen.”

    Chemnitz: Stabiles Fundament wackelt

    In Chemnitz gibt es keine Geschichten von hunderten Tablets, die ungenutzt in Regalen liegen. “Wir haben bei den Schulen abgefragt, welche Ausstattung sie brauchen und was sie damit tun wollen. Sie mussten also vorab überlegen, was pädagogisch und technisch sinnvoll ist“, sagt Meyer. Außerdem hat die Stadt ihre IT-Struktur neu aufgebaut, um alle Schulen zentral zu betreuen, einen schnellen Support zu gewährleisten und auch Eltern, Sozialarbeitern und Schülern Zugriff zu ermöglichen.

    Nun steht infrage, ob sich all das langfristig auszahlt. Ersatzausstattungen im aktuellen Umfang könne man sich ohne Anschlussförderung jedenfalls nicht leisten, sagt Martin. “Die Schulen werden deutlich länger mit alten Geräten arbeiten müssen.” Auch der administrative Aufwand steige, da die Fehleranfälligkeit älterer Geräte zunehme.

    Weniger Förderung, mehr Ungerechtigkeit?

    Doch steht die digitale Bildung auf dem Spiel – bloß weil Lehrer und Schüler nicht mehr mit brandneuen Tablets arbeiten? Ohne weitere Fördergelder werden die “Standardunterschiede zwischen Schulen, Schularten und Regionen wieder stark zum Tragen kommen”, schreiben die Leitungen der Schul-IT-Abteilungen in ihrer Stellungnahme. Die Folge: Der Digital Divide im Bildungsbereich werde nicht nivelliert, sondern verschärft. Denn es wäre dann wieder die Finanzstärke der Kommune – oder natürlich des Elternhauses -, die darüber entscheidet, ob ein Kind ein (neues) Tablet erhält oder nicht.

    Noch dazu ist der Prozess der digitalen Schulentwicklung nicht mit dem Digitalpakt I abgeschlossen – sondern gerade erst angelaufen. Um allerdings eine hochwertige digitale Bildung zu gewährleisten, bräuchten die Schulen “Sicherheit bei der Bereitstellung aller notwendigen IT-Infrastruktur und -Ausstattung, dass die Unterrichtskonzepte und -szenarien mit digitalen Medien nachhaltig umgesetzt werden können”, wie es in der Stellungnahme heißt.

    Geld in Kommunen reicht nicht

    Wie also gehen die Schulträger mit der aktuellen Förderlücke um? Eine baldige Einigung zwischen Bund und Ländern steht auch nach der aktuellen Digitalpakt-Verhandlung nicht in Aussicht. Wer es sich leisten kann, greift daher in die eigene Tasche. Rund 10 Millionen Euro stellt beispielsweise Stuttgart für das Jahr 2024 in Aussicht, ab 2025 sind sogar jährliche Haushaltsmittel von 21,3 Millionen Euro geplant.

    “Vorfinanzierung der Wiederbeschaffung” nennt die Landeshauptstadt diese Mittel für neue Geräte. Die Finanzierung ist demnach vorläufig – bis der Digitalpakt II und die Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg bereitstehen. Bis dahin gibt es zu wenig Geld für alle: Schüler von Klasse 1 bis 7 sowie Lehrkräfte dürfen daher zunächst nicht auf ein neues Endgerät hoffen.

    Alles eine Frage der Planung?

    “Am wichtigsten ist für Schulträger in der aktuellen Situation, sich einen Überblick zu verschaffen“, sagt Sandra Noto, die als Managerin bei der PD (Berater der öffentlichen Hand GmbH) Kommunen berät. Wie sind die Schulen aktuell ausgestattet, welche Bedarfe gibt es künftig und wo gehen die Ressourcen hin? Darüber hinaus gehöre zu der Bestandsaufnahme auch, aktuelle Rahmenverträge, etwa mit IT-Firmen, und die darin enthaltenen Ausstattungsvarianten in den Blick zu nehmen. Dieser Überblick könne Kommunen und Schulen helfen, einen ressourcenschonenden Plan aufzusetzen.

    Zudem müssten sich Kommunen die Frage stellen, ob sie Schul-IT als Regelaufgabe alleine stemmen können. “Viele nutzen oder schaffen deshalb interkommunale Strukturen. Hier findet Wissenstransfer von Kommune zu Kommune statt”, sagt Noto. Teilweise arbeite man auch mit externen IT-Dienstleistern zusammen.

    Doch gute (Um-)Planung allein – da sind sich Schulträger bundesweit einig – kann eine Anschlussfinanzierung durch den Bund nicht ersetzen. Das aktuelle Angebot des Bundesbildungsministeriums sieht 2,5 Milliarden Euro über fünf Jahre hinweg vor. Länder, aber auch Kommunen, äußern Zweifel, ob das reicht. Der Vorschlag setze zwar den Digitalpakt fort, nicht aber die Zusatzvereinbarungen, die die Förderung weiter aufgestockt haben, lautet die Kritik aus Stuttgart. Das Geld reiche voraussichtlich nicht einmal, um das Niveau zu stabilisieren und Ersatzausstattungen tätigen zu können, sagt Jirka Meyer von der Stadt Chemnitz. Für ihn ist die Situation eindeutig: “Der Digitalpakt war erfolgreich, aber ohne weitere Mittel droht ein Stillstand oder Rückschritt in der digitalen Bildung.”

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    Kita-Qualitätsgesetz: Wie der Bundestag fast heimlich das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet hat

    Ohne große öffentliche Beachtung – fast schon heimlich – hat der Bundestag das Gesetzgebungsverfahren zum Kita-Qualitätsgesetz gestartet. Bereits am vergangenen Donnerstag fand dazu die erste Lesung statt – wobei sie in diesem Fall ihrem Namen nicht gerecht wurde.

    Normalerweise stellt die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister den Gesetzentwurf in diesem ersten Schritt im Parlament vor und es folgt eine öffentliche Debatte. Anschließend wird der Entwurf in den zuständigen Ausschuss verwiesen, sodass er durch die Fachpolitiker bearbeitet werden kann. In der zweiten und dritten Lesung, die in der Regel kombiniert wird, debattiert das Parlament erneut darüber und verabschiedet das Gesetz daraufhin.

    Eine öffentliche Debatte gab es nicht

    In diesem Fall hat der Bundestag auf die öffentliche Debatte jedoch verzichtet. Ohne Aussprache und im Bündel mit einem Haufen anderer Gesetze wurde der Beschluss gefasst, es an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Auch das ist in diesem Fall komplexer: In dem Gesetzentwurf ist das Kita-Qualitätsgesetz direkt mit einem Gesetz des Finanzministeriums zur staatlichen Kreditaufnahme verknüpft. Inhaltlich gibt es dabei keinen Zusammenhang; es geht vor allem um das Verfahren: Durch die Verknüpfung gibt es in allen Gremien – Bundeskabinett, Bundestag, Fachausschuss, Bundesrat – nur eine gemeinsame Abstimmung.

    Die Fachpolitiker der Ampel-Koalition haben die Arbeit bereits aufgenommen. Wie die Initiative “Jedes Kind zählt” in ihrem aktuellen Newsletter schreibt, wollen SPD, Grüne und FDP bis zum 8. Oktober über den Gesetzentwurf verhandeln. Am kommenden Montag, 23. September, um 16.30 Uhr soll eine öffentliche Anhörung im Familienausschuss stattfinden. 13 Sachverständige von verschiedenen Institutionen sind dafür angekündigt.

    Verbände üben Kritik

    Drei von ihnen haben vorab bereits schriftliche Stellungnahmen eingereicht. Darin zeigen sich zwei zentrale Kritikpunkte: Zum einen, dass die Finanzierung nicht dauerhaft, sondern lediglich für zwei Jahre sichergestellt wird. Und zum anderen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten bundesweiten Qualitätsstandards in dem Gesetz fehlen (wir berichteten).

    “Eine langfristige und verlässliche Finanzierung sowie eine strategische Planung sind von wesentlicher Bedeutung, um die Qualität und Verfügbarkeit der geschaffenen Angebote sicherzustellen”, schreiben Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag, Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag und Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund in einer gemeinsamen Stellungnahme.

    Die zeitliche Befristung und Kurzfristigkeit der Mittelbereitstellung führten auf kommunaler Ebene zu großen Verunsicherungen. Nur mit verlässlichen Planungs- und Finanzierungsgrundlagen könnten die Mittel wirksam eingesetzt werden. “Sonst drohen bestehende und bewährte Strukturen, die über Jahre mit einem enormen Mitteleinsatz aufgebaut worden sind, wegzubrechen”, warnen die kommunalen Spitzenverbände.

    Verknüpfung mit Startchancen-Programm?

    Im Rahmen der Bundestagsdebatte zum Haushaltsplan des Familienministeriums für das kommende Jahr hatten Vertreter der Ampel-Koalition offen darüber nachgedacht, ob aus dem Kita-Qualitätsgesetz auch ein “Startchancen-Programm für Kitas” werden könne (wir berichteten). In den Ländern wurden teilweise bereits Schritte in diese Richtung unternommen. Sie starten zwar kein eigenes Programm, versuchen aber, räumliche Verbindungen zwischen Startchancen-Schulen und durch andere Programme unterstützen Kitas herzustellen.

    So haben Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) und Bildungsministerin Karin Prien (CDU) in Schleswig-Holstein ein eigenes “Perspektivkita-Programm” aufgesetzt, das 2025 starten soll. An zunächst 40 Standorten sollen bestehende Kitas in Kooperation mit bereits etablierten Perspektivschulen (die ab dem nächsten Jahr in das Startchancen-Programm aufgenommen werden) zu Perspektivkitas weiterentwickelt werden. Die Einrichtungen erhalten dadurch eine halbe zusätzliche Fachkraftstelle.

    Auch in Bayern hat das zuständige Familienministerium angekündigt, die landeseigenen Sprach-Kitas künftig mit den Standorten der Startchancen-Grundschulen zu koppeln. “Dann erhalten die Kitas mit besonderen Bedarfen zusätzliche personelle Ressourcen zur Stärkung des Übergangs von der Kita in die Grundschule und zur Sprachförderung”, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine schriftliche Frage der SPD-Fraktion, die Table.Briefings vorliegt. Durch die Kopplung würden aktuell geförderte Sprach-Kitas wegfallen, aber auch neue hinzukommen.

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    News

    EduCheck: Neue Prüfkriterien für digitale Bildungsangebote

    Das länderübergreifende Projekt EduCheck digital hat neue Prüfkriterien für digitale Bildungsangebote veröffentlicht. Ziel ist es, digitale Lernmaterialien umfassend zu bewerten, damit diese technisch zuverlässig und rechtskonform im Unterricht zum Einsatz kommen können. Das Projekt liegt in den Händen des Medieninstituts der Länder (FWU), welches den neuen Kriterienkatalog am Dienstag online stellte.

    Der Katalog unterscheidet zwischen Muss-Kriterien, die Bildungsmedien verpflichtend erfüllen müssen, und Soll-Kriterien, die als Empfehlungen dienen. Nur wer alle Muss-Kriterien erfüllt, qualifiziert sich für das EduCheck-Siegel. Welche Medien als Bildungsmedien gelten, hat das FWU genau definiert (zum Download) – auf Basis des KMK-Strategiepapiers “Bildung in der digitalen Welt”.

    Technischer Check speziell im Bildungskontext

    EduCheck digital stellt explizit keine inhaltliche Prüfung der digitalen Bildungsmedien dar. Stattdessen umfassen die Kriterien fünf Bereiche:

    • Recht und Datenschutz: Dabei steht der Schutz personenbezogener Daten im Vordergrund. Cookie-Verwaltung und Datenspeicherung müssen konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein.
    • Technik: Die Medien müssen technische Voraussetzungen erfüllen, die für Transparenz und Zuverlässigkeit sorgen. Dazu stellt das FWU beispielsweise Mindestanforderungen an das Service-Level-Agreement und das IT-Change-Management.
    • IT-Sicherheit: Der Zugang zu dem Angebot muss für Nutzer sicher sein – etwa, indem es sichere Passwörter, Zugriffskontrollen und Verschlüsselung gibt. Ziel ist es, keine generellen Standards zu übernehmen, sondern konkrete Anforderungen für den Bildungsbereich zu berücksichtigen.
    • Interoperabilität: Systeme sollen nahtlos zusammenwirken und Daten effizient und verwertbar austauschen. Für Benutzer soll so eine Anwendung über verschiedene Plattformen hinweg möglich sein.
    • Barrierefreiheit: Angebote sollen für Nutzer mit bestimmten Einschränkungen geeignet sein. Dabei werden verschiedene Formen des Zugangs geprüft: auditiv, visuell, kognitiv und motorisch.

    Kriterien sollen weiterentwickelt werden

    Final ist der neue Prüfkriterienkatalog nicht. Vielmehr befinde er sich in kontinuierlicher Weiterentwicklung, wie das FWU mitteilte. Zum einen sollen aktuelle Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz künftig noch stärker einfließen. Zum anderen ist geplant, den DIRECTIONS-Kriterienkatalog einzubinden. Dieses Projekt konzentriert sich ganz auf die Datenschutzzertifizierung im Bildungsbereich (Table.Briefings berichtete).

    Doch auch der Bereich “Barrierefreiheit” könnte bis zur nächsten Version überarbeitet werden. Die aktuellen Kriterien sollen “ausdrücklich als erster Versuch verstanden werden, im Bereich Barrierefreiheit den besonderen Anforderungen an Schule und Unterricht gerecht zu werden”, wie es im Katalog heißt (S. I). Rückmeldungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge seien daher erwünscht. Vera Kraft

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    Handwerk: Warum immer mehr Ausbildungsabsolventen im Betrieb bleiben

    Der Anteil der Azubis im Handwerk, die nach Ende ihrer Ausbildung im Betrieb bleiben, hat zugenommen. Das zeigt eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB, zum Download). Die Forscher werteten dafür Daten von 13 Handwerkskammern aus, die mit Daten des IAB zu Erwerbsverläufen kombiniert wurden.

    Aus dem Abschlussjahrgang 2020 arbeiteten demnach 2021, zwölf Monate nach Abschluss, noch 58 Prozent der Absolventen im Ausbildungsbetrieb. Das waren sechs Prozent mehr als aus dem Abschlussjahrgang 2014. Und auch dem Beruf blieben mehr Azubis treu: Im gleichen Ausbildungsberuf waren nach einem Jahr noch 79 Prozent beschäftigt, vier Prozent mehr als aus den Kohorten von 2014 und 2017.

    Es könnte an der Marktlage und besseren Arbeitsbedingungen liegen

    “Handwerksbetriebe klagen oft darüber, dass sie viel ausbilden, ihnen aber wenige Fachkräfte bleiben, weil viele in die Industrie abwandern, wo sie mehr verdienen können”, sagte Studienautor Holger Seibert zu Table.Briefings. Er ist Mitarbeiter im Regionalen Forschungsnetz des IAB. “Unsere Daten zeigen: Die Handwerkstreue hat zugenommen.”

    Ein Grund könnte sein, dass der Markt in der Pandemie nicht so aufnahmefähig war, weil viele Unternehmen ihre Produktion heruntergefahren haben, etwa in der Automobilindustrie. Außerdem, vermutet Seibert, bekommen Handwerksbetriebe den Fachkräftemangel zunehmend zu spüren und verbessern daher die Arbeitsbedingungen, etwa durch höhere Löhne und neue Arbeitszeitmodelle.

    Zahl der Absolventen gleichzeitig gesunken

    “Von der gestiegenen Treue profitiert das Handwerk insgesamt jedoch nur bedingt”, sagt Seibert. Denn gleichzeitig sank die Zahl der Absolventen. Beendeten in den 13 betrachteten Handwerkskammerbezirken 2014 noch 35.000 Menschen ihre Ausbildung, waren es 2020 nur noch 31.500 Absolventen, ein Rückgang um zehn Prozent.

    Zur aktuellen Situation fehlen noch Daten, Seibert geht jedoch davon aus, dass aufgrund der konjunkturell angespannten Lage gerade weniger Betriebe ausbilden und Azubis seltener übernommen werden. “Gerade kleine Betriebe haben wenig finanziellen Spielraum. Allerdings sollten sie aufgrund der Demografie Absolventen dringend halten.”Anna Parrisius

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    Pflege: Wo Azubis Defizite in der Ausbildung sehen

    Viele angehende Pflegefachkräfte fühlen sich in ihrer Ausbildung im praktischen Arbeiten zu wenig angeleitet. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), an der 508 Azubis und Studierende teilnahmen (zum Download). Es handelte sich dabei überwiegend um Azubis, die die Theorie an einer Berufsfachschule lernen.

    Nur 27 Prozent der Azubis gaben an, dass sie, wie vorgeschrieben, in zehn Prozent ihrer praktischen Ausbildungszeit von Praxisanleiterinnen und -anleitern geschult werden. Dabei soll diese Anleitung eigentlich im Dienstplan festgeschrieben sein. Etwas mehr als ein Fünftel der Azubis erhält nach eigenen Angaben sogar “eher selten” oder “nie” eine Anleitung.

    Verband fordert tiefergehende Analyse durch das BIBB

    “Ein unzureichendes Angebot an Praxisanleitung kann zu Defiziten in der praktischen Ausbildung führen und setzt Auszubildende unter Druck: Nur wer die vorgeschriebenen Stunden nachweisen kann, wird zur Prüfung zugelassen”, sagte Björn Klink, Sprecher der Lenkungsgruppe Junge Pflege im DBfK. “Unsere Umfrage deutet darauf hin, dass ein Teil der Befragten Praxisanleitungen dokumentieren muss, die möglicherweise nicht in vollem Umfang stattgefunden haben.”

    Die Lenkungsgruppe fordert, dass eine tiefergehende Analyse der ausbleibenden Praxisanleitungen Teil des Monitorings der Pflegeausbildung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung wird. Auch die Methoden der Praxisanleiter sollten zudem besser werden: Meistens begleiteten sie Azubis bei ihrer Arbeit auf der Station. Björn Klink zufolge fehlt allerdings Zeit zur Vor- und Nachbereitung. “Gerade diese Zeiten sind jedoch entscheidend, um das Gelernte zu reflektieren und zu festigen.”

    Auch bei der Zufriedenheit der Azubis zeigte die Umfrage Luft nach oben: Fast 40 Prozent gaben an, nur teilweise zufrieden zu sein, 23 Prozent sind eher oder sehr unzufrieden. Anna Parrisius

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    Wohnkosten: In welchen Städten Studierende und Azubis besonders viel zahlen

    Die durchschnittlichen Wohnkosten für Studierende und Azubis sind gegenüber dem Vorjahr kaum gestiegen (plus drei Prozent / 17 Euro). Sie bleiben aber auf einem sehr hohen Niveau von jetzt durchschnittlich 489 Euro. Das ergibt eine Auswertung des Moses Mendelssohn Instituts (MMI) in Kooperation mit WG-Gesucht.de, die das Institut regelmäßig durchführt. Im Wintersemester 2013/14 lagen die Wohnkosten im Durchschnitt noch bei 324 Euro.

    Die Analyse bezieht alle 88 Hochschulstandorte in Deutschland mit mindestens 5.000 Studierenden (ohne Fern- und Verwaltungshochschulen) ein. Sie untersucht dabei unbefristete Angebote für Zimmer in Wohngemeinschaften mit zwei bis drei Personen. In diesen Städten sind 91 Prozent der rund 2,7 Millionen Studierenden eingeschrieben.

    “Nach dem Auslaufen der Covid-19-Pandemie und dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die Wohnkosten extrem gestiegen”, sagte der Geschäftsführende Direktor des Instituts und Projektleiter Stefan Brauckmann. Die Wohnkosten lagen in diesem Zeitraum deutlich oberhalb der allgemeinen Teuerungsrate. “Jetzt können wir eine Erholungsphase erkennen.” Angespannt bleibt die Lage trotzdem, insbesondere in nachgefragten Hochschulstädten.

    MMI fordert öffentliche Förderprogramme

    In 37 der untersuchten Standorte, in denen etwa die Hälfte der Studierenden eingeschrieben ist, lassen sich kaum WG-Zimmer finden, die nicht über der Wohnkostenpauschale nach Bafög liegen. Die Pauschale wurde zu Beginn des Wintersemesters von 360 auf 380 Euro erhöht. In Berlin liegt der Durchschnittspreis für das Wintersemester bei 650 Euro, in München bei 790 Euro, in Köln bei 600 Euro und in Hamburg bei 620 Euro. Drei Viertel der Studierenden sind in einer Stadt eingeschrieben, in der der Durchschnittspreis für ein WG-Zimmer über der Wohnkostenpauschale von 380 Euro liegt.

    Damit es künftig mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende und Azubis gibt, hält Stefan Brackmann öffentliche Förderprogramme für preis- und belegungsgebundenen Wohnraum für zwingend notwendig. Die Wohnkostenpauschalen sollten zudem an den Studienort angepasst werden. Er sagte: “An vielen Standorten wird deutlich, dass selbst gemeinnützige Träger, wie die Studierendenwerke, in den mit öffentlicher Förderung errichteten Neubauwohnheimen nur schwer Endkundenpreise anbieten können, die innerhalb der neuen Bafög-Wohnkostenpauschale liegen.” Durch verschiedene Maßnahmen müssten die Baukosten dringend gesenkt werden. Anna Parrisius

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    Bayern: Welche Ideen Markus Söder für die Schulen hat

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angekündigt, dass es für Bayerns Grundschülerinnen und Grundschüler künftig eine verpflichtende halbe Stunde Bewegung geben soll, “egal in welcher Form”. Der Zeitpunkt passe perfekt, erklärte er bei der CSU-Fraktionsklausur. Denn ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter schrittweise eingeführt. Gemeinsam mit Sportvereinen könne ein Nachmittagsangebot entstehen. 

    Auch über Angebote für Kitas denke der Bayerische Landes-Sportverband nach, erklärte Söder. Zudem kündigte der CSU-Chef Bayern-Jugendspiele an und den Ausbau der Elitesportschulen von vier auf zehn Standorte. (Söders Erklärung im Video, zur Bewegung in Schulen ab Minute 17:50)

    Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) reagierte mit beißender Kritik. “Die Bildungspolitik in Bayern macht der Ministerpräsident mit Machtworten und Schnellschüssen.” Sie basierten noch dazu auf einem veralteten, tradierten Bildungs- und Leistungsverständnis. 

    “Wir wollen die Olympischen Spiele nach München holen? Wir brauchen mehr Bewegung und Sport für die Kinder!” kritisiert der BLLV unter anderem. Für verschiedene Schulfragen würden vermeintlich einfache, aber nicht fundierte Lösungen präsentiert. 

    Lesen Sie auch: Sportlehrer-Präsident – “Das fehlende Steuerungswissen ist skandalös”

    Dass die körperlichen Aktivitäten von Kindern abnehmen, untermauert derweil eine aktuelle Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Während und nach Schließungen von Schulen, Sportvereinen und Freizeiteinrichtungen in der Corona-Pandemie nahmen demnach die körperlichen Aktivitäten junger Menschen deutlich ab. 

    “Die tägliche Bewegungszeit sank im Durchschnitt um 48 Minuten, die intensivere sportliche Aktivität um zwölf Minuten pro Tag ab – was einem Rückgang der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 20 Prozent gleichzusetzen ist”, teilte das Institut mit. Eine Normalisierung lasse sich bis heute nicht feststellen.

    Lesen Sie auch: HBSC-Studienautor – “Mädchen wird weniger Bewegungsfreiraum zugestanden”

    Söder nutzte die CSU-Fraktionsklausur auch, um eine Petition bayerischer Schülerinnen und Schüler den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sie fordern die Abschaffung von nicht-angekündigten Tests – sogenannten Exen. “Das wollen wir auf gar keinen Fall”, sagte Söder. Zu sagen, “wir schaffen das jetzt generell ab, würde die Leistungsdichte verschlechtern”. Was haben “Exen mit Leistung oder Lernerfolgen zu tun?”, fragt dazu der BLLV. Zudem moniert der Verband den Versuch, basisdemokratische Initiativen von Schülern “schon im Ansatz mit einem Machtwort auszuhebeln”. 

    Auch in Richtung des bayerischen Kultusministeriums hatte Söder noch eine Botschaft. Es mache gute Arbeit, und Anna Stolz sei “eigentlich die stärkste Ministerin der Freien Wähler”. Holger Schleper

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    Michael Eibl: Wie er sich für einen anderen Weg der Inklusion einsetzt

    Förderschulen, für die Michael Eibl zuständig ist, verfolgen ein besonderes Konzept.

    Michael Eibl ist mit dem Thema Inklusion groß geworden – heute engagiert er sich selbst für das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. “Ich habe einen schwerbehinderten Vater gehabt, der beruflich sehr erfolgreich war und sich nicht nur in der Kommunalpolitik, sondern auch ehrenamtlich engagiert hat”, erinnert sich der Direktor der Katholischen Jugendfürsorge Regensburg (KJF). Seit 1992 ist der 62-Jährige bei der KJF und verantwortet dort unter anderem die Ausbildungseinrichtungen.

    Für den studierten Pädagogen ist klar: Nicht nur Regelschulen sollten sich für Kinder mit Förderbedarf öffnen, auch Förderschulen sollten nicht behinderte Kinder aufnehmen. Unter diesem Motto geht Eibls Arbeitgeber, die KJF, als Träger von über 80 Einrichtungen in Niederbayern – darunter mehrere Schulen – seit mehr als 20
    Jahren neue Wege. Das Prinzip: Förderschüler integrieren Regelschüler. Oder mit anderen Worten: Eine Förderschulklasse und eine Partnerklasse aus einer Regelschule haben möglichst viel gemeinsamen Unterricht.

    Integration von Regelschülern in Förderklasse als Win-Win

    Am Förderzentrum St. Wolfgang in Straubing wurde 2011 erstmals eine komplette Grundschul-Regelklasse an das Förderzentrum geholt und integriert, seit 2014 gibt es vier dieser Inklusionsklassen. “Weder die Behinderung noch die Nicht-Behinderung der Schülerinnen und Schüler stehen hier im Vordergrund”, sagt Eibl über den Schulalltag.

    Aber wie funktioniert der Unterricht in den Inklusionsklassen? Aktuell finde am Förderzentrum etwa 40 Prozent des Unterrichts gemeinsam statt – zum Beispiel in den Fächern Kunst und Musik. Eine Win-Win-Situation für alle Kinder, glaubt Eibl: Die Kinder mit Förderbedarf orientieren sich an den nicht beeinträchtigten Kindern und finden Vorbilder. Die nicht beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler bauen Berührungsängste ab, entwickeln soziale Kompetenz und lernen Vielfalt.

    Übergangsquote ins Gymnasium von Förderschülern zeige Erfolg

    Mindestens fünf Betreuer seien für eine Klasse eingeteilt, dazu gehörten neben Grundschullehrkräften auch Sonderpädagoginnen und Erzieherinnen. Ein weiterer “Erfolgsgarant” für das Projekt: Die enge Zusammenarbeit zwischen Förderschul- und Regelschulleitung, zum Beispiel bei der Personalbesetzung. Die Kooperation ist so wichtig, weil die Regelschüler im Förderzentrum St. Wolfgang weiterhin zu ihrer Grundschule gehören, allerdings im Förderzentrum unterrichtet werden.

    Eibl betont auch, dass am Förderzentrum St. Wolfgang genauso viele nicht beeinträchtigte Kinder den Sprung auf das Gymnasium schaffen wie in Regelschulen. Aktuell gebe es außerdem mehr Anmeldungen als Plätze. Eine besondere Herausforderung gab es aber auch: die Regelschul-Kinder, die nicht aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Schule kommen, jeden Morgen in das Förderzentrum zu bringen. Geholfen habe da das “sehr gute inklusive Klima” in der Stadt Straubing, sagt Eibl. Die Stadt unterstützt inzwischen bei den Buskosten.

    Teilt Kritik der UN am Stand inklusiver Bildung in Deutschland nicht

    Acht von zwölf Förderschulen der KJS Regensburg haben inzwischen das Profil Inklusion. Michael Eibl lobt, dass in ganz Bayern jedes Jahr 100 zusätzliche Planstellen für Inklusion an Regel- und Förderschulen geschaffen werden. Gemeinsames Lernen in einer Förderschule gebe es seines Wissens nach bisher aber kaum, er kennt sonst nur Projekte in Freising und Leipzig.

    Die Kritik der UN, dass Deutschland die Behindertenrechtskonvention unzureichend umsetzt, insbesondere weil Förderschulen und Sonderklassen in vielen Bundesländern weiterbestehen, teilt Eibl nicht. “Ich finde gut, dass wir die Umsetzung der inklusiven Bildung in Deutschland nicht im Hauruckverfahren eingeleitet haben.” Förderschulen ganz abzuschaffen, lehnt der Pädagoge sowieso ab. “In Förderschulen können wir optimal auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung eingehen.” Auch deshalb betrachtet Eibl das Inklusionsprojekt am Förderzentrum St. Wolfgang als ein “Modell für die Zukunft“. Gabriele Voßkühler

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    Personalien

    Der EdTech-Verband hat für die kommenden zwei Jahre einen neuen Vorstand gewählt. Zu dem fünfköpfigen Gremium gehören:

    • Erste Vorsitzende: Anja Hagen, Gründerin und Geschäftsführerin von Online-Vertretungsstunden, einem Anbieter vollständiger Online-Unterrichtsstunden in Physik für die Klassen 5 bis 10
    • Stellvertretender Vorsitzender: Stephan Bayer, Gründer und Geschäftsführer des Nachhilfeanbieters Sofatutor
    • Diana Knodel, Mitgründerin und Geschäftsführerin von Fobizz, einer Plattform für Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte
    • Dario Schramm, Public Affairs Manager bei der Lernplattform für Schüler und Azubis Simpleclub
    • Sebastian Waack, Mitgründer und Geschäftsführer von Edkimo, einem Anbieter für Online-Umfragen im Bildungssystem

    In dem Verband haben sich mehr als 30 EdTechs zusammengetan. Nach eigenen Angaben setzt er sich für die Förderung innovativer digitaler Bildungsansätze in Deutschland ein. Zugleich will der Verband die Positionen der EdTech-Unternehmen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit vertreten. 

    Ändert sich etwas in Ihrer Organisation? Schicken Sie doch einen Hinweis für unsere Personal-Rubrik an bildung@table.media!

    Best of Table

    Research.Table: Emilie Caspar – Forschung gegen den blinden Gehorsam. Die belgische Neuropsychologin will wissen, warum Menschen fähig sind, auf Befehl hin grausame Taten zu begehen. Dafür reist sie auch zu Tätern und Überlebenden von Völkermorden. Sie hat so herausgefunden, warum Gewalt und Konflikte über Generationen bestehen. Zum Porträt.

    Research.Table: Wer in der EU-Forschungs- und Innovationspolitik in der Kommission über welche Themen entscheiden soll. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ihr neues Kommissionskollegium bekannt gegeben und eines ist klar: Zum dritten Mal wird voraussichtlich eine Bulgarin als Kommissarin für Forschung und Innovation fungieren. Wer ansonsten die Geschicke der EU-Innovationspolitik leiten soll, lesen Sie hier.

    Berlin.Table: Wie Social Media das Behördenverhalten verändert und Pflichten untergräbt. Die Initiative FragdenStaat kritisiert die spärliche Dokumentenausgabe durch Ministerien. Die mangelhafte Koordination der Ministerien lässt sich auch über die aktuelle Affäre im Bundesforschungsministerium erklären. Mehr dazu hier.

    Must-Reads

    Welt: Warum eingewanderte Jugendliche seltener höhere Abschlüssen schaffen. Insbesondere für Jugendliche im Alter von etwa 15 Jahren sei der Wechsel in die deutsche Schule schwierig. Sobald sie volljährig werden, würden sie durch das System fallen. Die zwei Jahre in Vorqualifizierungsjahrgängen seien für sie meist nicht ausreichend. Migrationsforscherin Havva Engin spricht sich daher für eine Ausweitung der Schulpflicht aus. Zu selten gebe es zudem Willkommensklassen an Gymnasien. (Die Schulpflicht ausdehnen? “Ich halte das für eine sinnvolle Maßnahme”

    Dlf: Meditation für gestresste Lehrer. Lehrkräfte leiden unter Stress – und arbeiten auch deswegen häufiger in Teilzeit. Um den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten, sollen Lehrer auf Empfehlung der KMK nun beispielsweise Achtsamkeitstrainings erhalten. So erhalten Referendare Kurse in Yoga, um besser mit dem Leistungsdruck des Berufs umzugehen. 82 Prozent der Berliner Referendare berichten über stressinduzierte Gesundheitsprobleme. (Stress im Referendariat: Wie Yoga angehende Lehrkräfte resilient machen soll

    Zeit: Sollte die AfD zu Schulveranstaltungen eingeladen werden? In Brandenburg lud eine Schule Parteivertreter ein, um mit Schülern zu diskutieren – die AfD war jedoch nicht eingeladen. Stattdessen trug ein Sozialarbeiter der Schule die Positionen der Partei vor. Brandenburgs Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) verteidigt diese Entscheidung und betont die Pflicht der Schule, die Verfassung zu schützen. Die AfD reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, denn sie sieht das Neutralitätsgebot verletzt. (Minister verteidigt Gesprächsrunde in Schule ohne AfD

    MDR: Wie steht es um die Umsetzung des Digitalpakts in Thüringen? Diese verzögert sich in manchen Regionen. Es fehlen unter anderem noch passende Datenanschlüsse. So wurden in einem Thüringer Landkreis erst 300.000 Euro des Drei-Millionen-Budgets genutzt. Die installierte Technik muss zudem gewartet und teils ersetzt werden – Millionen an Euro, die die Schulträger in den nächsten Jahren selbst zahlen müssen. (Nachgefragt – wie weit ist Thüringen mit dem Digitalpakt Schule?)  

    WAZ: ZVDH gegen Abschiebung von arbeitswilligen Azubis. Seit über zwei Jahren befindet sich Sekou Sidibe in der Ausbildung zum Dachdecker. Sein Betrieb ist begeistert von ihm. Doch nun soll er abgeschoben werden – auch die Erlaubnis zum Arbeiten wurde ihm entzogen. Nachdem Guinea ihn nicht einreisen ließ, erhält er nur noch zeitlich begrenzte Duldungen. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks kritisiert nun öffentlich seine Abschiebung. (Abschiebe-Drama: Sekou darf doch bleiben, eine weitere Woche

    Bildung.Table Redaktion

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