Table.Briefing: Bildung

+++Alert+++ Sonder-KMK: Teil-Abkehr vom Prinzip der Einstimmigkeit + Digitalpakt II

Liebe Leserin, lieber Leser,

auch wenn der Termin der Sonder-KMK schon länger feststand: Die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen haben heute auch die Kultusministerinnen und Kultusminister beschäftigt. Digital beriet die Kultusministerkonferenz darüber, wie künftig Blockaden des Gremiums durch einzelne Landesminister verhindert werden können. Angesichts der hohen Zustimmungswerte für die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht rückt diese Frage in den Vordergrund – auch wenn immer wieder zu hören ist, dass man sich von Wahlergebnissen nicht treiben lassen will.

Hauptthema der Sonderkonferenz war die Strukturreform der KMK. Und es ging um einen Brief von Bettina Stark-Watzinger vom Freitag. In ihm hatte die Bundesbildungsministerin erstmalig eine konkrete Summe für den Digitalpakt veranschlagt. Die Antwort der Länder fällt deutlich aus. Holger Schleper berichtet von den Ergebnissen der Sonder-KMK und fasst für Sie die wichtigsten Beschlüsse zusammen.

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Was die Sonder-KMK zur Abkehr vom Prinzip der Einstimmigkeit beschlossen hat

Zumindest in Teilen hat die Kultusministerkonferenz die Abkehr von der Einstimmigkeit vorangetrieben: Der Haushalt der KMK muss künftig nicht mehr einstimmig beschlossen werden. Und auch für Entscheidungen über bestehende Einrichtungen der KMK “wird das Instrument eines Klärungs- und Vermittlungsprozesses in die Geschäftsordnung” aufgenommen, heißt es im Beschluss der Sonder-KMK von heute Nachmittag. Eine bestehende Einrichtung ist etwa die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Sie ist in Deutschland für die Bewertung ausländischer Qualifikationen zuständig.

Der Klärungs- und Vermittlungsprozess wird im Beschluss genauer erläutert. Kommen Entscheidungen nicht einstimmig zustande, leitet das Präsidium oder aber der künftige Vorstand der Gesamtkonferenz ein Klärungsverfahren ein. Bringt das keine Lösung, kann bei der nächsten Sitzung ein Beschluss mit einer Mehrheit von mindestens 13 Stimmen gefasst werden.

Hubig: A-Länder hätten sich mehr vorstellen können

“Wir haben heute hart und lange miteinander gerungen”, erklärte Stefanie Hubig (SPD), rheinland-pfälzische Bildungsministerin und Koordinatorin der A-Länder, nach einer – so war an mehreren Stellen zu hören -intensiven Sitzung. “Wir haben gemeinsam einen wichtigen Schritt zum jetzigen Zeitpunkt gemacht, um die KMK zukunftsfest aufzustellen.” Die Möglichkeit der Mehrheitsentscheidungen würden die KMK krisenfest machen und ihre Handlungsfähigkeit sichern. Der Blick auf die Wahlergebnisse in Sachsen und Thüringen dürfte bei dieser Aussage eine Rolle gespielt haben. Auch Karin Prien (CDU), Kultusministerin von Schleswig-Holstein und zugleich Koordinatorin der B-Länder in der KMK, sprach von einem wichtigen Schritt in Richtung mehr Resilienz.

Zugleich ist – nicht nur zwischen den Zeilen – zu erkennen, dass zwischen A- und B-Ländern eine Abkehr von der Einstimmigkeit umstritten bleibt. Gerade Bayern und Sachsen, so ist an verschiedenen Stellen zu hören, haben große Bedenken, diesen Schritt zu gehen. “Es ist kein Geheimnis, dass sich die A-Länder auch noch weitergehende Veränderungen hätten vorstellen können, um die KMK agiler zu machen”, erklärte Hubig nach der Sitzung.

Prien hingegen hebt den Charakter der KMK als das “bundesweite Koordinationsgremium der Länder mit der Kompetenz in Sachen Bildung” hervor. Die Einstimmigkeit sei Wesensmerkmal der KMK. “Weitergehende Regelungen müssten Gegenstand eines Staatsvertrags oder einer Verfassungsänderung sein.”

So bleibt das Einstimmigkeitserfordernis für die Kernthemen der KMK unangetastet. Dabei geht es unter anderem um Beschlüsse, die eine notwendige Einheitlichkeit herstellen und Mobilität im Bildungswesen ermöglichen sollen sowie Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Landeshaushalte haben.

Bereits während der jüngsten Kultusministerkonferenz hatte die KMK beschlossen, das Abkommen über das Sekretariat – es stammt von 1959 – anzupassen. Bis dahin konnte ein einziges Bundesland mit seiner Aufkündigung des Abkommens dafür sorgen, dass das gesamte Sekretariat aufgelöst werden muss. Holger Schleper

Lesen Sie auch: KMK-Sekretariat – Wieso die Änderung des Abkommens wichtig ist

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Wie die Länder Stark-Watzingers Digitalpakt-Angebot bewerten

Die Bildungsministerinnen und -minister der Länder bewerten das Digitalpakt-Angebot aus dem BMBF als ungenügend. “Das Angebot des Bundes mit einem Bundesanteil im Gesamtumfang von 2,5 Milliarden Euro bleibt weit unter dem Ansatz, den die Länder erwarten”, erklärte KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot nach der Sonder-KMK am Nachmittag. “Das kann und darf nicht das letzte Wort gewesen sein!”

Am vergangenen Freitag hatte das BMBF in einem Schreiben an Streichert-Clivot nach langem Zögern erstmals benannt, wie viel Geld der Bund für den Digitalpakt II geben will. Demnach sollen 2,5 Milliarden Euro in die Länder fließen, die die gleiche Summe aufbringen sollen. Als Zeitraum für die Fortsetzung des Digitalpaktes nennt das Schreiben, das – so ist zu hören – bei der KMK etwa 30 Minuten früher als bei den Medien einging, die Jahre 2025 bis 2030.

KMK-Präsidentin kritisiert Rückzug des BMBF aus gesamtstaatlicher Verantwortung

“Mit dem von der Bundesministerin vorgeschlagenen Volumen, das im Umfang nur ein Drittel des Bundesanteils im DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 entspricht, will sich der Bund aus seiner gesamtstaatlichen Verantwortung in diesem Bereich deutlich zurückziehen”, monierte Streichert-Clivot. Die Länder ihrerseits fordern einen Umfang von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr während des gesamten zukünftigen Förderzeitraums 2025 bis 2030.

Stark-Watzinger beharrt in dem Schreiben zudem darauf, dass es ein Gesamtkonzept für digitale Bildung geben müsse. Darum hatte es im Frühjahr Streit zwischen Bund und Ländern gegeben. Denn im Entwurf des Bundesbildungsministeriums stehen unter anderem detailreiche Vorgaben zur Qualifizierung von Lehrkräften und zu den Curricula in den Ländern.

Diese waren brüskiert und betonten die Hoheit der Länder in diesen Fragen. Nun sind wohl wieder die Staatssekretäre am Zug, die am 17. September tagen. Streichert-Clivot erklärte: “Die Kultusministerkonferenz hat die Ländervertreterinnen und -vertreter in der Verhandlungsgruppe entsprechend beauftragt, die Verhandlungen konstruktiv weiterzuführen.” Holger Schleper

Lesen Sie auch: Digitalpakt II – GEW nennt BMBF-Papier eine Provokation

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    Hauptthema der Sonderkonferenz war die Strukturreform der KMK. Und es ging um einen Brief von Bettina Stark-Watzinger vom Freitag. In ihm hatte die Bundesbildungsministerin erstmalig eine konkrete Summe für den Digitalpakt veranschlagt. Die Antwort der Länder fällt deutlich aus. Holger Schleper berichtet von den Ergebnissen der Sonder-KMK und fasst für Sie die wichtigsten Beschlüsse zusammen.

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    Zumindest in Teilen hat die Kultusministerkonferenz die Abkehr von der Einstimmigkeit vorangetrieben: Der Haushalt der KMK muss künftig nicht mehr einstimmig beschlossen werden. Und auch für Entscheidungen über bestehende Einrichtungen der KMK “wird das Instrument eines Klärungs- und Vermittlungsprozesses in die Geschäftsordnung” aufgenommen, heißt es im Beschluss der Sonder-KMK von heute Nachmittag. Eine bestehende Einrichtung ist etwa die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Sie ist in Deutschland für die Bewertung ausländischer Qualifikationen zuständig.

    Der Klärungs- und Vermittlungsprozess wird im Beschluss genauer erläutert. Kommen Entscheidungen nicht einstimmig zustande, leitet das Präsidium oder aber der künftige Vorstand der Gesamtkonferenz ein Klärungsverfahren ein. Bringt das keine Lösung, kann bei der nächsten Sitzung ein Beschluss mit einer Mehrheit von mindestens 13 Stimmen gefasst werden.

    Hubig: A-Länder hätten sich mehr vorstellen können

    “Wir haben heute hart und lange miteinander gerungen”, erklärte Stefanie Hubig (SPD), rheinland-pfälzische Bildungsministerin und Koordinatorin der A-Länder, nach einer – so war an mehreren Stellen zu hören -intensiven Sitzung. “Wir haben gemeinsam einen wichtigen Schritt zum jetzigen Zeitpunkt gemacht, um die KMK zukunftsfest aufzustellen.” Die Möglichkeit der Mehrheitsentscheidungen würden die KMK krisenfest machen und ihre Handlungsfähigkeit sichern. Der Blick auf die Wahlergebnisse in Sachsen und Thüringen dürfte bei dieser Aussage eine Rolle gespielt haben. Auch Karin Prien (CDU), Kultusministerin von Schleswig-Holstein und zugleich Koordinatorin der B-Länder in der KMK, sprach von einem wichtigen Schritt in Richtung mehr Resilienz.

    Zugleich ist – nicht nur zwischen den Zeilen – zu erkennen, dass zwischen A- und B-Ländern eine Abkehr von der Einstimmigkeit umstritten bleibt. Gerade Bayern und Sachsen, so ist an verschiedenen Stellen zu hören, haben große Bedenken, diesen Schritt zu gehen. “Es ist kein Geheimnis, dass sich die A-Länder auch noch weitergehende Veränderungen hätten vorstellen können, um die KMK agiler zu machen”, erklärte Hubig nach der Sitzung.

    Prien hingegen hebt den Charakter der KMK als das “bundesweite Koordinationsgremium der Länder mit der Kompetenz in Sachen Bildung” hervor. Die Einstimmigkeit sei Wesensmerkmal der KMK. “Weitergehende Regelungen müssten Gegenstand eines Staatsvertrags oder einer Verfassungsänderung sein.”

    So bleibt das Einstimmigkeitserfordernis für die Kernthemen der KMK unangetastet. Dabei geht es unter anderem um Beschlüsse, die eine notwendige Einheitlichkeit herstellen und Mobilität im Bildungswesen ermöglichen sollen sowie Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Landeshaushalte haben.

    Bereits während der jüngsten Kultusministerkonferenz hatte die KMK beschlossen, das Abkommen über das Sekretariat – es stammt von 1959 – anzupassen. Bis dahin konnte ein einziges Bundesland mit seiner Aufkündigung des Abkommens dafür sorgen, dass das gesamte Sekretariat aufgelöst werden muss. Holger Schleper

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    Die Bildungsministerinnen und -minister der Länder bewerten das Digitalpakt-Angebot aus dem BMBF als ungenügend. “Das Angebot des Bundes mit einem Bundesanteil im Gesamtumfang von 2,5 Milliarden Euro bleibt weit unter dem Ansatz, den die Länder erwarten”, erklärte KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot nach der Sonder-KMK am Nachmittag. “Das kann und darf nicht das letzte Wort gewesen sein!”

    Am vergangenen Freitag hatte das BMBF in einem Schreiben an Streichert-Clivot nach langem Zögern erstmals benannt, wie viel Geld der Bund für den Digitalpakt II geben will. Demnach sollen 2,5 Milliarden Euro in die Länder fließen, die die gleiche Summe aufbringen sollen. Als Zeitraum für die Fortsetzung des Digitalpaktes nennt das Schreiben, das – so ist zu hören – bei der KMK etwa 30 Minuten früher als bei den Medien einging, die Jahre 2025 bis 2030.

    KMK-Präsidentin kritisiert Rückzug des BMBF aus gesamtstaatlicher Verantwortung

    “Mit dem von der Bundesministerin vorgeschlagenen Volumen, das im Umfang nur ein Drittel des Bundesanteils im DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 entspricht, will sich der Bund aus seiner gesamtstaatlichen Verantwortung in diesem Bereich deutlich zurückziehen”, monierte Streichert-Clivot. Die Länder ihrerseits fordern einen Umfang von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr während des gesamten zukünftigen Förderzeitraums 2025 bis 2030.

    Stark-Watzinger beharrt in dem Schreiben zudem darauf, dass es ein Gesamtkonzept für digitale Bildung geben müsse. Darum hatte es im Frühjahr Streit zwischen Bund und Ländern gegeben. Denn im Entwurf des Bundesbildungsministeriums stehen unter anderem detailreiche Vorgaben zur Qualifizierung von Lehrkräften und zu den Curricula in den Ländern.

    Diese waren brüskiert und betonten die Hoheit der Länder in diesen Fragen. Nun sind wohl wieder die Staatssekretäre am Zug, die am 17. September tagen. Streichert-Clivot erklärte: “Die Kultusministerkonferenz hat die Ländervertreterinnen und -vertreter in der Verhandlungsgruppe entsprechend beauftragt, die Verhandlungen konstruktiv weiterzuführen.” Holger Schleper

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