“schlappmachen oder Foul spielen ist für Bund, Länder und Kommunen keine verantwortbare Option.” So steht es in einem gemeinsamen Beitrag, den KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot und die Bildungsministerinnen Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) und Karin Prien (Schleswig-Holstein) zur Fortsetzung des Digitalpakts verfasst haben. Sie können ihn in dieser Sonderausgabe exklusiv bei Table.Briefings lesen.
Wer in den vergangenen Wochen und Monaten der nicht enden wollenden Digitalpakt-Verhandlungen nun wann und wie Foul gespielt hat, kann dahingestellt bleiben. Die Antwort auf diese Frage ist wenig zielführend. Andere Fragen sind für die Schulen drängender: Kommt er nun, der Digitalpakt II? Welches Finanzvolumen umfasst er? Und was löst er besser als der Digitalpakt I? Denn, dass es reichlich Verbesserungspotenzial gibt, bestreitet im Grunde niemand.
Fest steht: Die gemeinsame Veröffentlichung dieses Beitrages von der SPD-geführten A- und der CDU-geführten B-Seite in der Kultusministerkonferenz ist ein gewichtiges Zeichen. Es zeigt, wie groß der Handlungsdruck ist und die Sorge, dass die Verhandlungen tatsächlich scheitern.
Denn Bund und Länder liegen in vielen Fragen noch weit auseinander. Das belegt eindrücklich das Positionspapier, das die Länder heute dem BMBF zugestellt haben und in das wir Ihnen Einblick geben. Es ist der offensive Gegenentwurf der Kultusministerinnen und -minister zum Papier des Ministeriums von Bettina Stark-Watzinger von Ende April.
Der Brückentag hat also Bewegung gebracht in die Verhandlungen zum Digitalpakt. Ob er auch Brücken baut zwischen Bund und Ländern, ist schwer abzusehen. Die Distanz zwischen beiden Seiten scheint groß.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und kündige Ihnen hier auch schon mal einen Sondernewsletter für Montag an.
Die Länder fordern für die Fortsetzung des Digitalpakts, dass der Bund sich mit mindestens 1,3 Milliarden Euro pro Jahr einbringt. Nur so würden “die bedarfsgerechte Ausweitung der Förderpalette sowie Preissteigerungen seit 2019 angemessen berücksichtigt und sichergestellt, dass der DPS 2.0 in seinen Investitionseffekten nicht hinter den laufenden DigitalPakt zurückfällt”. Das steht im aktuellen Positionspapier (hier zum Download) der Länder zum Digitalpakt Schule. Die Kultusministerkonferenz hat es am heutigen Freitag dem BMBF übermittelt. Das fünfseitige Schreiben liegt Table.Briefings vor. Der Digitalpakt I läuft am 16. Mai aus.
Es ist die direkte Antwort der Länder auf den Entwurf des Ministeriums von Bettina Stark-Watzinger vom 26. April. Darin hatte das BMBF auch formuliert, dass es sich um eine “letztmalige Unterstützung des Bundes” handele. Diese Ankündigung lassen die Länder nicht unkommentiert: “Die gesamtstaatliche Relevanz und Dauerhaftigkeit der Aufgabe ist partnerschaftlich anzuerkennen.” Gegenstand und Auftrag der Verhandlungen zum Digitalpakt II sei “ausschließlich der Zeitraum von 2024 bis 2030, nicht aber Vorfestlegungen zu Aufgaben-und Finanzierungsstrukturen in der Zukunft”. Zudem fordern die Länder, dass zugesicherte Mittel auch über den Jahreswechsel hinaus zur Verfügung stehen müssen. Im BMBF-Entwurf heißt es hingegen: “Die Mittel aus der Finanzhilfe stehen für die Länder zum jährlichen Abruf bereit. Eine Überjährigkeit der Mittel ist nicht vorgesehen.”
Insgesamt umfasst das Papier sechs Punkte:
Die Punkte, die sich auf die Verfassung beziehen, machen nochmals deutlich, wie sehr die Länder den BMBF-Vorschlag in einigen Punkten als übergriffig und verfassungsrechtlich nicht haltbar einordnen. “Eine unspezifische und die grundlegenden Länderkompetenzen einschränkende Gemeinschaftsaufgabe Digitale Bildung, die z. B. die Bereiche der schulischen Curricula oder die Implementierung der Bildungsstandards in den landesspezifischen Bildungsgängen tangiert”, schließen die Länder aus. Genau das zählte zu den Forderungen vonseiten des BMBF.
Wie sehr die Verhandlungen von Bund und Ländern aus dem Ruder gelaufen sind, zeigt der Abschluss des Papiers, der in den Blick nimmt, wie es nun weitergehen sollte. “Im Zentrum steht die umgehende Vereinbarung eines verlässlichen Zeitplans und die Zusicherung zur Einhaltung getroffener Vereinbarungen, um wieder eine gestufte und erfolgreiche Verhandlungsführung zum DPS 2.0 anzustoßen.” Holger Schleper
Unsere Schulen digital fit zu machen für die Zukunft, das ist kein Sprint, sondern ein Dauerlauf. Und jeder Läufer weiß: Der Marathon entscheidet sich nicht auf den ersten zehn Kilometern, sondern auf den letzten. Wie der Läufer auf der Straße braucht auch die Politik einen langen Atem und Durchhaltevermögen. Und schlappmachen oder Foul spielen ist für Bund, Länder und Kommunen keine verantwortbare Option.
Konkret heißt das: Auf das Erfolgsmodell DigitalPakt 1.0 muss der zweite Schritt folgen. Mehr noch: Der DigitalPakt 2.0 darf kein zweiter Aufguss sein/werden, er muss das Geschaffene konsolidieren, erweitern und vertiefen. Dabei sind Bund, Länder und Kommunen in doppelter Hinsicht gemeinsam in der Pflicht: Die Bildungsmedieninfrastruktur muss ebenso dauerhaft gesichert, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte zeitgemäß aufgestellt, länderübergreifende Vorhaben verstetigt und intelligente KI-Lösungen gemeinsam entwickelt werden.
Wir müssen junge Menschen heute auf eine Welt vorbereiten, die von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz geprägt sein wird. Die Digitalisierung des Schulwesens in Deutschland ist damit schon lange keine Kür mehr, sondern Pflichtprogramm. Kein Luxus, oder ein kurzfristiges Projekt. Es ist eine nachhaltige Gestaltungsaufgabe. Der Digitalpakt 2.0 darf sich deshalb auch nicht darauf beschränken, Lücken zu schließen.
Langfristiges Engagement von Bund, Ländern und Kommunen, das flexibel auf neue technologische Entwicklungen und pädagogische Herausforderungen reagiert – das ist nach unserem Verständnis der richtige Weg. Hardware muss immer wieder erneuert, Software und Content aktualisiert werden, Wartung, Support und Beratung müssen stimmen, ebenso die IT-Vernetzung in Schulgebäuden und ein starkes Angebot an Bildungsmedien und tutorieller Systeme.
Die digitale Zukunftsfähigkeit der Schulen und vor allem die der Schülerinnen und Schüler als angehende Fachkräfte und mündige Bürger zu sichern – das schaffen weder Bund noch Länder oder Kommunen im Alleingang. Keiner allein hat das nötige Geld und das nötige Knowhow. Der Digitalpakt Schule und das Startchancen-Programm zeigen, was möglich ist, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen.
Das Grundgesetz gibt mit Artikel 104c dem Bund nicht nur den Schlüssel in die Hand, in kommunale Bildungsinfrastruktur zu investieren, er verpflichtet ihn sogar dazu, diesen zu nutzen. Ressourcen effizienter zu nutzen und die Digitalisierung in der Fläche umzusetzen – das wird indes durch gute Zusammenarbeit aller Ebenen möglich. Gute Beispiele dafür finden sich in länderübergreifenden Projekten, aus denen eine einheitliche und nachhaltige Bildungsmedieninfrastruktur entsteht.
Wir müssen jetzt handeln und dürfen uns nicht weiter in endlosen Debatten verzetteln. Kontinuierliche Investition in Bildungstechnologien sichern nicht zuletzt Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und sind entscheidend zur Hebung von Wachstumspotenzialen. Nur durch eine dauerhafte finanzielle Absicherung der Bildung für eine digitale Welt kann Deutschlands Rang in der globalen Bildungs-, Wissens- und Wirtschaftslandschaft gesichert werden. Andere Staaten legen derweil auch nicht die Hände in den Schoß, beim Marathonlauf tickt die Uhr mit jedem Schritt.
Investieren müssen wir aber nicht nur in Bits und Bytes, sondern auch in Brains. Die Digitalisierung verändert die Lehr- und Lernmethoden grundlegend, wie rasant das geschieht, zeigt der Einzug der KI in die Schulen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Lehrerinnen und Lehrer nicht nur auf den technischen Einsatz digitaler Medien vorbereitet sind, sondern auch wissen, wie digitale Lehrmethoden effektiv in den Unterricht integriert werden können und wie sie dieses Wissen kontinuierlich erweitern können. Die Länder haben anspruchsvolle und sehr gut nachgefragte Fortbildungsprogramme aufgebaut, die alle Lehrkräfte ansprechen und begleiten.
Solche Programme sind inzwischen in vielen Ländern fest etabliert. Um die digitale Infrastruktur und Administration und Wartung auf Dauer zu sichern, benötigen die Bundesländer Planungssicherheit und verlässliche finanzielle Zusagen des Bundes. Nur so können sie notwendige Maßnahmen langfristig planen und durchführen. Zudem ist im Digitalpakt 2.0 eine stärkere Einbindung der kommunalen Schulträger notwendig, um die Maßnahmen an den Bedürfnissen der Schulen auszurichten.
Unser Fazit bleibt daher: Der Marathonlauf zur digitalen Schule von morgen geht weiter. Wir sind noch längst nicht am Ziel, die entscheidende Wegstrecke steht uns noch bevor. Der Digitalpakt 2.0 bietet die Chance, digitale Bildung in Deutschland auf ein neues Niveau zu heben. Davon werden in erster Linie Millionen von Schülerinnen und Schülern profitieren, die wir heute gut auf das Leben und die Arbeitswelt von morgen und übermorgen vorbereiten müssen.
Die Lektionen aus dem ersten Digitalpakt sind klar: Flexibilität, nachhaltige Planung, weniger Bürokratie und eine intensive, verlässliche Kooperation sind der Schlüssel zum Erfolg. Wenn Bund, Länder und Kommunen ihre Kräfte bündeln, aus den Erfahrungen lernen, den Weg gemeinsam beharrlich und umsichtig weitergehen, dann wird der Digitalpakt 2.0 ein Meilenstein in der Bildungsgeschichte Deutschlands.
Christine Streichert-Clivot ist die amtierende KMK-Präsidentin und Bildungsministerin des Saarlandes. Stefanie Hubig ist rheinland-pfälzische Bildungsministerin und in der KMK Koordinatorin der A-Länder. Karin Prien leitet das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein und ist Koordinatorin der B-Länder.
“schlappmachen oder Foul spielen ist für Bund, Länder und Kommunen keine verantwortbare Option.” So steht es in einem gemeinsamen Beitrag, den KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot und die Bildungsministerinnen Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) und Karin Prien (Schleswig-Holstein) zur Fortsetzung des Digitalpakts verfasst haben. Sie können ihn in dieser Sonderausgabe exklusiv bei Table.Briefings lesen.
Wer in den vergangenen Wochen und Monaten der nicht enden wollenden Digitalpakt-Verhandlungen nun wann und wie Foul gespielt hat, kann dahingestellt bleiben. Die Antwort auf diese Frage ist wenig zielführend. Andere Fragen sind für die Schulen drängender: Kommt er nun, der Digitalpakt II? Welches Finanzvolumen umfasst er? Und was löst er besser als der Digitalpakt I? Denn, dass es reichlich Verbesserungspotenzial gibt, bestreitet im Grunde niemand.
Fest steht: Die gemeinsame Veröffentlichung dieses Beitrages von der SPD-geführten A- und der CDU-geführten B-Seite in der Kultusministerkonferenz ist ein gewichtiges Zeichen. Es zeigt, wie groß der Handlungsdruck ist und die Sorge, dass die Verhandlungen tatsächlich scheitern.
Denn Bund und Länder liegen in vielen Fragen noch weit auseinander. Das belegt eindrücklich das Positionspapier, das die Länder heute dem BMBF zugestellt haben und in das wir Ihnen Einblick geben. Es ist der offensive Gegenentwurf der Kultusministerinnen und -minister zum Papier des Ministeriums von Bettina Stark-Watzinger von Ende April.
Der Brückentag hat also Bewegung gebracht in die Verhandlungen zum Digitalpakt. Ob er auch Brücken baut zwischen Bund und Ländern, ist schwer abzusehen. Die Distanz zwischen beiden Seiten scheint groß.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und kündige Ihnen hier auch schon mal einen Sondernewsletter für Montag an.
Die Länder fordern für die Fortsetzung des Digitalpakts, dass der Bund sich mit mindestens 1,3 Milliarden Euro pro Jahr einbringt. Nur so würden “die bedarfsgerechte Ausweitung der Förderpalette sowie Preissteigerungen seit 2019 angemessen berücksichtigt und sichergestellt, dass der DPS 2.0 in seinen Investitionseffekten nicht hinter den laufenden DigitalPakt zurückfällt”. Das steht im aktuellen Positionspapier (hier zum Download) der Länder zum Digitalpakt Schule. Die Kultusministerkonferenz hat es am heutigen Freitag dem BMBF übermittelt. Das fünfseitige Schreiben liegt Table.Briefings vor. Der Digitalpakt I läuft am 16. Mai aus.
Es ist die direkte Antwort der Länder auf den Entwurf des Ministeriums von Bettina Stark-Watzinger vom 26. April. Darin hatte das BMBF auch formuliert, dass es sich um eine “letztmalige Unterstützung des Bundes” handele. Diese Ankündigung lassen die Länder nicht unkommentiert: “Die gesamtstaatliche Relevanz und Dauerhaftigkeit der Aufgabe ist partnerschaftlich anzuerkennen.” Gegenstand und Auftrag der Verhandlungen zum Digitalpakt II sei “ausschließlich der Zeitraum von 2024 bis 2030, nicht aber Vorfestlegungen zu Aufgaben-und Finanzierungsstrukturen in der Zukunft”. Zudem fordern die Länder, dass zugesicherte Mittel auch über den Jahreswechsel hinaus zur Verfügung stehen müssen. Im BMBF-Entwurf heißt es hingegen: “Die Mittel aus der Finanzhilfe stehen für die Länder zum jährlichen Abruf bereit. Eine Überjährigkeit der Mittel ist nicht vorgesehen.”
Insgesamt umfasst das Papier sechs Punkte:
Die Punkte, die sich auf die Verfassung beziehen, machen nochmals deutlich, wie sehr die Länder den BMBF-Vorschlag in einigen Punkten als übergriffig und verfassungsrechtlich nicht haltbar einordnen. “Eine unspezifische und die grundlegenden Länderkompetenzen einschränkende Gemeinschaftsaufgabe Digitale Bildung, die z. B. die Bereiche der schulischen Curricula oder die Implementierung der Bildungsstandards in den landesspezifischen Bildungsgängen tangiert”, schließen die Länder aus. Genau das zählte zu den Forderungen vonseiten des BMBF.
Wie sehr die Verhandlungen von Bund und Ländern aus dem Ruder gelaufen sind, zeigt der Abschluss des Papiers, der in den Blick nimmt, wie es nun weitergehen sollte. “Im Zentrum steht die umgehende Vereinbarung eines verlässlichen Zeitplans und die Zusicherung zur Einhaltung getroffener Vereinbarungen, um wieder eine gestufte und erfolgreiche Verhandlungsführung zum DPS 2.0 anzustoßen.” Holger Schleper
Unsere Schulen digital fit zu machen für die Zukunft, das ist kein Sprint, sondern ein Dauerlauf. Und jeder Läufer weiß: Der Marathon entscheidet sich nicht auf den ersten zehn Kilometern, sondern auf den letzten. Wie der Läufer auf der Straße braucht auch die Politik einen langen Atem und Durchhaltevermögen. Und schlappmachen oder Foul spielen ist für Bund, Länder und Kommunen keine verantwortbare Option.
Konkret heißt das: Auf das Erfolgsmodell DigitalPakt 1.0 muss der zweite Schritt folgen. Mehr noch: Der DigitalPakt 2.0 darf kein zweiter Aufguss sein/werden, er muss das Geschaffene konsolidieren, erweitern und vertiefen. Dabei sind Bund, Länder und Kommunen in doppelter Hinsicht gemeinsam in der Pflicht: Die Bildungsmedieninfrastruktur muss ebenso dauerhaft gesichert, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte zeitgemäß aufgestellt, länderübergreifende Vorhaben verstetigt und intelligente KI-Lösungen gemeinsam entwickelt werden.
Wir müssen junge Menschen heute auf eine Welt vorbereiten, die von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz geprägt sein wird. Die Digitalisierung des Schulwesens in Deutschland ist damit schon lange keine Kür mehr, sondern Pflichtprogramm. Kein Luxus, oder ein kurzfristiges Projekt. Es ist eine nachhaltige Gestaltungsaufgabe. Der Digitalpakt 2.0 darf sich deshalb auch nicht darauf beschränken, Lücken zu schließen.
Langfristiges Engagement von Bund, Ländern und Kommunen, das flexibel auf neue technologische Entwicklungen und pädagogische Herausforderungen reagiert – das ist nach unserem Verständnis der richtige Weg. Hardware muss immer wieder erneuert, Software und Content aktualisiert werden, Wartung, Support und Beratung müssen stimmen, ebenso die IT-Vernetzung in Schulgebäuden und ein starkes Angebot an Bildungsmedien und tutorieller Systeme.
Die digitale Zukunftsfähigkeit der Schulen und vor allem die der Schülerinnen und Schüler als angehende Fachkräfte und mündige Bürger zu sichern – das schaffen weder Bund noch Länder oder Kommunen im Alleingang. Keiner allein hat das nötige Geld und das nötige Knowhow. Der Digitalpakt Schule und das Startchancen-Programm zeigen, was möglich ist, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen.
Das Grundgesetz gibt mit Artikel 104c dem Bund nicht nur den Schlüssel in die Hand, in kommunale Bildungsinfrastruktur zu investieren, er verpflichtet ihn sogar dazu, diesen zu nutzen. Ressourcen effizienter zu nutzen und die Digitalisierung in der Fläche umzusetzen – das wird indes durch gute Zusammenarbeit aller Ebenen möglich. Gute Beispiele dafür finden sich in länderübergreifenden Projekten, aus denen eine einheitliche und nachhaltige Bildungsmedieninfrastruktur entsteht.
Wir müssen jetzt handeln und dürfen uns nicht weiter in endlosen Debatten verzetteln. Kontinuierliche Investition in Bildungstechnologien sichern nicht zuletzt Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und sind entscheidend zur Hebung von Wachstumspotenzialen. Nur durch eine dauerhafte finanzielle Absicherung der Bildung für eine digitale Welt kann Deutschlands Rang in der globalen Bildungs-, Wissens- und Wirtschaftslandschaft gesichert werden. Andere Staaten legen derweil auch nicht die Hände in den Schoß, beim Marathonlauf tickt die Uhr mit jedem Schritt.
Investieren müssen wir aber nicht nur in Bits und Bytes, sondern auch in Brains. Die Digitalisierung verändert die Lehr- und Lernmethoden grundlegend, wie rasant das geschieht, zeigt der Einzug der KI in die Schulen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Lehrerinnen und Lehrer nicht nur auf den technischen Einsatz digitaler Medien vorbereitet sind, sondern auch wissen, wie digitale Lehrmethoden effektiv in den Unterricht integriert werden können und wie sie dieses Wissen kontinuierlich erweitern können. Die Länder haben anspruchsvolle und sehr gut nachgefragte Fortbildungsprogramme aufgebaut, die alle Lehrkräfte ansprechen und begleiten.
Solche Programme sind inzwischen in vielen Ländern fest etabliert. Um die digitale Infrastruktur und Administration und Wartung auf Dauer zu sichern, benötigen die Bundesländer Planungssicherheit und verlässliche finanzielle Zusagen des Bundes. Nur so können sie notwendige Maßnahmen langfristig planen und durchführen. Zudem ist im Digitalpakt 2.0 eine stärkere Einbindung der kommunalen Schulträger notwendig, um die Maßnahmen an den Bedürfnissen der Schulen auszurichten.
Unser Fazit bleibt daher: Der Marathonlauf zur digitalen Schule von morgen geht weiter. Wir sind noch längst nicht am Ziel, die entscheidende Wegstrecke steht uns noch bevor. Der Digitalpakt 2.0 bietet die Chance, digitale Bildung in Deutschland auf ein neues Niveau zu heben. Davon werden in erster Linie Millionen von Schülerinnen und Schülern profitieren, die wir heute gut auf das Leben und die Arbeitswelt von morgen und übermorgen vorbereiten müssen.
Die Lektionen aus dem ersten Digitalpakt sind klar: Flexibilität, nachhaltige Planung, weniger Bürokratie und eine intensive, verlässliche Kooperation sind der Schlüssel zum Erfolg. Wenn Bund, Länder und Kommunen ihre Kräfte bündeln, aus den Erfahrungen lernen, den Weg gemeinsam beharrlich und umsichtig weitergehen, dann wird der Digitalpakt 2.0 ein Meilenstein in der Bildungsgeschichte Deutschlands.
Christine Streichert-Clivot ist die amtierende KMK-Präsidentin und Bildungsministerin des Saarlandes. Stefanie Hubig ist rheinland-pfälzische Bildungsministerin und in der KMK Koordinatorin der A-Länder. Karin Prien leitet das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein und ist Koordinatorin der B-Länder.