Liebe Leserin, lieber Leser,
das Thema ist hochaktuell, daher wollen wir Sie mit diesem Alert auf dem Laufenden halten. Sie ahnen wahrscheinlich schon: Es geht um den Digitalpakt. Bis Montag hatte die KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot das BMBF um Antwort zur Finanzierungsfrage des Digitalpakts gebeten. Bis Dienstagfrüh lag keine Antwort vor – die dann aber doch noch später am Vormittag einging. Was drinsteht, hat sich Maximilian Stascheit angeschaut.
Ich verspreche Ihnen – wir bleiben dran!
News
Digitalpakt: Was Stark-Watzinger der KMK geantwortet hat
Einen Tag nach der eigentlichen Frist hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot auf ihren Brief auf der vergangenen Woche geantwortet. Darin hatte Streichert-Clivot gefragt, “ob und welche Gelder” für den Digitalpakt II im Bundeshaushalt 2025 vorgesehen sind. Stark-Watzingers Antwortschreiben liegt Table.Briefings vor (hier zum Download).
In einer tabellarischen Übersicht zeigt Stark-Watzinger darin auf, dass die Summe der abgerufenen Mittel in den Jahren 2022 bis 2024 deutlich unter der ursprünglich abgemeldeten Summe gelegen habe. Aufgrund der “beständigen massiven Abweichungen” berücksichtige der Bund bei der Haushaltsaufstellung daher neben den angemeldeten Mitteln auch die gemeldete Mittelbindung und den tatsächlichen Mittelabfluss.
Das BMBF gehe davon aus, “dass der tatsächliche Bedarf der Länder an den Mitteln der Finanzhilfen des Bundes bis zum Ende des Abrechnungszeitraums zum DigitalPakt Schule weniger als 6,5 Milliarden Euro betragen wird”, heißt es in dem Schreiben weiter. Da im Regierungsentwurf 2025 eine Zweckbestimmung dieser Mittel vorgesehen sei, stünden diese “grundsätzlich auch zur Finanzierung eines möglichen Digitalpakt 2.0 zur Verfügung“.
Stark-Watzinger: Länder müssen Finanzierungsfrage selbst klären
Am Ende ihres vierseitigen Briefes spielt Stark-Watzinger den Ball dann zurück an die Länder. Der Bund sei bereit, die Hälfte der Finanzierung eines zweiten Digitalpakts zu übernehmen. “Deshalb erwarte ich von den Ländern die Bereitschaft der hälftigen Finanzierung des Digitalpakt 2.0 (50:50-Finanzierung) sowie Aussagen darüber, in welcher Höhe sich die Länder an der Finanzierung des Digitalpakt 2.0 beteiligen werden, ohne die Kommunen zusätzlich zu belasten”, schreibt die Bundesministerin. Dies sei “entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben zwingend”.
Auch beim Thema Planungsgewissheit dreht Stark-Watzinger den Spieß um: Die Auskunft, “welchen finanziellen Gesamtrahmen sich die Länder in ihren jeweiligen Haushaltsplänen für die nächsten Jahre vorgestellt haben”, sei für die Planungen des Bundes “dringend notwendig”. Stark-Watzinger schließt ihren Brief daher mit der Aufforderung, ihr “zeitnah” eine “entsprechende Aufstellung” zukommen zu lassen.
Jarzombek: “Respektloser Vorgang”
Eine ähnliche Antwort hatte zuvor CDU-Bildungspolitiker Thomas Jarzombek vom Parlamentarischen Staatssekretär Jens Brandenburg erhalten (hier zum Download). “Die Gesamtfinanzierung, die vonseiten des Bundes im Haushalt 2025 und den Folgejahren als Vorsorge angelegt ist, hängt weiterhin maßgeblich von der Bereitschaft der Länder ab, hierzu die Voraussetzungen zu schaffen und einen substantiellen finanziellen Beitrag zu leisten”, heißt es darin. Das BMBF habe seit Beginn der Verhandlungen betont, “dass Finanzhilfen auf Grundlage von Art. 104c GG auf einer hälftigen Kofinanzierung von Bund und Ländern beruhen werden”. Die Summe eines zweiten Digitalpakts könne daher erst “mit Fortgang der Verhandlungen mit den Ländern” beziffert werden.
Offen ließ Brandenburg allerdings die Frage, wie viele Mittel nach den Regierungsplänen 2025 für einen Digitalpakt II zur Verfügung stehen und wie viele Mittel dafür für Neubewilligungen geplant sind. Jarzombek hat die Antwort des BMBF daher am Mittwoch erneut gerügt. “Trotz Rüge und nochmaliger Möglichkeit zur Beantwortung meiner Einzelfrage wird mein parlamentarisches Frage- und Informationsrecht weiter verletzt“, schreibt er in seinem Brief (hier zum Download). Dies sei ein “gegenüber dem Parlament und meinen Rechten als Abgeordneter respektloser Vorgang“.
Lesen Sie hier: Warum die Länder die Finanzierung des Digitalpakts anzweifeln
Nächste Klausurtagung noch diese Woche
Am Donnerstag und Freitag (1. und 2. August) steht die nächste Klausurtagung der Fach-AG von Bund und Ländern an. Dort sollen auf Arbeitsebene zunächst weitere fachliche Fragen geklärt werden. “Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, dass wir wie vereinbart in der nächsten Staatssekretärs-Runde Mitte September die wichtigen politischen und finanziellen Klärungspunkte angehen und bis dahin die Fachebene die redaktionelle und fachliche Arbeit in gewohnt guter Weise fortsetzt”, schreibt Stark-Watzinger in ihrem Brief an die KMK-Präsidentin.
Offen ist noch, ob die Länder an ihrem Vorhaben festhalten, zeitnah eine Sonder-KMK einzuberufen. Das hatten sie für den Fall angekündigt, keine Antwort von Stark-Watzinger auf ihren Brief zu erhalten. Maximilian Stascheit
- Bettina Stark-Watzinger
- Bildungsföderalismus
- BMBF
- Digitalpakt
- KMK
- Kultusminister
- Streichert-Clivot
Bildung.Table Redaktion
Liebe Leserin, lieber Leser,
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Digitalpakt: Was Stark-Watzinger der KMK geantwortet hat
Einen Tag nach der eigentlichen Frist hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot auf ihren Brief auf der vergangenen Woche geantwortet. Darin hatte Streichert-Clivot gefragt, “ob und welche Gelder” für den Digitalpakt II im Bundeshaushalt 2025 vorgesehen sind. Stark-Watzingers Antwortschreiben liegt Table.Briefings vor (hier zum Download).
In einer tabellarischen Übersicht zeigt Stark-Watzinger darin auf, dass die Summe der abgerufenen Mittel in den Jahren 2022 bis 2024 deutlich unter der ursprünglich abgemeldeten Summe gelegen habe. Aufgrund der “beständigen massiven Abweichungen” berücksichtige der Bund bei der Haushaltsaufstellung daher neben den angemeldeten Mitteln auch die gemeldete Mittelbindung und den tatsächlichen Mittelabfluss.
Das BMBF gehe davon aus, “dass der tatsächliche Bedarf der Länder an den Mitteln der Finanzhilfen des Bundes bis zum Ende des Abrechnungszeitraums zum DigitalPakt Schule weniger als 6,5 Milliarden Euro betragen wird”, heißt es in dem Schreiben weiter. Da im Regierungsentwurf 2025 eine Zweckbestimmung dieser Mittel vorgesehen sei, stünden diese “grundsätzlich auch zur Finanzierung eines möglichen Digitalpakt 2.0 zur Verfügung“.
Stark-Watzinger: Länder müssen Finanzierungsfrage selbst klären
Am Ende ihres vierseitigen Briefes spielt Stark-Watzinger den Ball dann zurück an die Länder. Der Bund sei bereit, die Hälfte der Finanzierung eines zweiten Digitalpakts zu übernehmen. “Deshalb erwarte ich von den Ländern die Bereitschaft der hälftigen Finanzierung des Digitalpakt 2.0 (50:50-Finanzierung) sowie Aussagen darüber, in welcher Höhe sich die Länder an der Finanzierung des Digitalpakt 2.0 beteiligen werden, ohne die Kommunen zusätzlich zu belasten”, schreibt die Bundesministerin. Dies sei “entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben zwingend”.
Auch beim Thema Planungsgewissheit dreht Stark-Watzinger den Spieß um: Die Auskunft, “welchen finanziellen Gesamtrahmen sich die Länder in ihren jeweiligen Haushaltsplänen für die nächsten Jahre vorgestellt haben”, sei für die Planungen des Bundes “dringend notwendig”. Stark-Watzinger schließt ihren Brief daher mit der Aufforderung, ihr “zeitnah” eine “entsprechende Aufstellung” zukommen zu lassen.
Jarzombek: “Respektloser Vorgang”
Eine ähnliche Antwort hatte zuvor CDU-Bildungspolitiker Thomas Jarzombek vom Parlamentarischen Staatssekretär Jens Brandenburg erhalten (hier zum Download). “Die Gesamtfinanzierung, die vonseiten des Bundes im Haushalt 2025 und den Folgejahren als Vorsorge angelegt ist, hängt weiterhin maßgeblich von der Bereitschaft der Länder ab, hierzu die Voraussetzungen zu schaffen und einen substantiellen finanziellen Beitrag zu leisten”, heißt es darin. Das BMBF habe seit Beginn der Verhandlungen betont, “dass Finanzhilfen auf Grundlage von Art. 104c GG auf einer hälftigen Kofinanzierung von Bund und Ländern beruhen werden”. Die Summe eines zweiten Digitalpakts könne daher erst “mit Fortgang der Verhandlungen mit den Ländern” beziffert werden.
Offen ließ Brandenburg allerdings die Frage, wie viele Mittel nach den Regierungsplänen 2025 für einen Digitalpakt II zur Verfügung stehen und wie viele Mittel dafür für Neubewilligungen geplant sind. Jarzombek hat die Antwort des BMBF daher am Mittwoch erneut gerügt. “Trotz Rüge und nochmaliger Möglichkeit zur Beantwortung meiner Einzelfrage wird mein parlamentarisches Frage- und Informationsrecht weiter verletzt“, schreibt er in seinem Brief (hier zum Download). Dies sei ein “gegenüber dem Parlament und meinen Rechten als Abgeordneter respektloser Vorgang“.
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Nächste Klausurtagung noch diese Woche
Am Donnerstag und Freitag (1. und 2. August) steht die nächste Klausurtagung der Fach-AG von Bund und Ländern an. Dort sollen auf Arbeitsebene zunächst weitere fachliche Fragen geklärt werden. “Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, dass wir wie vereinbart in der nächsten Staatssekretärs-Runde Mitte September die wichtigen politischen und finanziellen Klärungspunkte angehen und bis dahin die Fachebene die redaktionelle und fachliche Arbeit in gewohnt guter Weise fortsetzt”, schreibt Stark-Watzinger in ihrem Brief an die KMK-Präsidentin.
Offen ist noch, ob die Länder an ihrem Vorhaben festhalten, zeitnah eine Sonder-KMK einzuberufen. Das hatten sie für den Fall angekündigt, keine Antwort von Stark-Watzinger auf ihren Brief zu erhalten. Maximilian Stascheit
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