für Naturschutzverbände und Umweltorganisationen kam die Nachricht wie ein Schlag. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hingegen reagierte mit Erleichterung, als am vergangenen Donnerstag bekannt wurde, dass die Bundesregierung der Entscheidung der EU-Kommission zu GLÖZ 8 folgt und die Pflicht auf vier Prozent Brachflächen dieses Jahr erneut aussetzt.
Eigentlich wollte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) dem nicht zustimmen, ohne an anderer Stelle Geld für Umweltmaßnahmen zu mobilisieren. Der Kompromiss aber, den er gemeinsam mit Parteikollegin und Bundesumweltministerin Steffi Lemke ersonnen hatte, verlief im Sand.
Für die von seinem Ministerium vorgeschlagene neue Öko-Regelung, mit der er das GAP-Direktzahlungsgesetz anpassen will, bekam Özdemir kein grünes Licht innerhalb der Koalition. Auch die zur Finanzierung hierfür vorgesehenen Kürzungen der Direktzahlungen waren mit der FDP nicht zu machen.
Vom Tisch sind die Vorschläge aus dem BMEL zur Änderung des GAP-Direktzahlungsgesetzes damit aber noch nicht. Am 27. März will das Bundeskabinett über die GAP-Anpassungen entscheiden. Und: Ende nächster Woche – am 15. März – tagt die Agrarministerkonferenz (AMK) in Erfurt. Dort stehen die Anpassungen der GAP zwar nicht explizit auf der Tagesordnung, in Thüringens Landwirtschaftsministerium, das die Konferenz ausrichtet, ist man sich aber sicher, dass sie auch dort Thema sein werden.
Freitagnacht ist die WTO-Ministerkonferenz ohne Ergebnis im Agrarbereich zu Ende gegangen. Zur Debatte stand unter anderem eine stärkere Einschränkung nationaler Subventionen. Wie schätzen Sie die Lage ein?
John Clarke: Es gab nicht einmal eine Vereinbarung oder einen Text, der die WTO-Mitglieder zur Fortsetzung der Verhandlungen verpflichtet. Mehrere große Subventionsgeber wie die USA, China und Indien sind mit dem Status quo zufrieden und wollten keine Fortschritte sehen. Wir stehen also wieder ganz am Anfang.
Was heißt das für die Zukunft?
Es muss bei der WTO ein Umdenken geben. “Business as usual” funktioniert eindeutig nicht. Möglicherweise muss man sich darauf konzentrieren, welche Art von Agrarreform der globalen Ernährungssicherheit oder der Umwelt hilft.
Und vielleicht sollte man schrittweise vorgehen, erst einmal mit leichter zu erreichenden Zielen beginnen. Ein Beispiel: Statt darauf hinzuarbeiten, dass Länder wie Argentinien keine Ausfuhrbeschränkungen für Lebensmittel mehr verhängen, könnte man anstreben, dass zumindest die am wenigsten entwickelten Länder hiervon ausgenommen werden.
Vor allem aber muss wieder Vertrauen zwischen den WTO-Mitgliedern geschaffen werden. Das ist unerlässlich.
Wie gelingt das?
Das braucht Zeit. Zudem müssen die Botschafter wieder mehr Handlungsspielraum bekommen, statt dass nationale Minister die Verhandlungen “micromanagen” oder die Generaldirektion der WTO alles kontrollieren will. In der Vergangenheit hatte dieser Ansatz Erfolg.
Sollte die EU ihre Interessen im internationalen Handel stärker durch Spiegelklauseln durchsetzen, wie die protestierenden Bauern fordern?
Das ist komplex. Man muss die Rechtmäßigkeit von Spiegelklauseln von Fall zu Fall prüfen. Grundsätzlich kann man ein Produkt nicht verbieten, weil man damit, wie es hergestellt wurde, nicht einverstanden ist. Vorausgesetzt, die Herstellungsmethode hat keine Auswirkungen auf das importierte Produkt. Die WTO verbietet aus guten Gründen ein solches Vorgehen, das schnell in Protektionismus ausarten kann. Vergeltungsmaßnahmen kann sich die EU als größter und erfolgreichster Agrarexporteur der Welt nicht leisten.
Aber es gibt Ausnahmen.
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet, Rindfleisch, Soja, Palmöl und mehr zu importieren, wenn für die Produktion Wald abgeholzt wird. Das geht, ohne gegen WTO-Recht zu verstoßen, weil Klimaschutz ein globales Gut ist. Auch der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung ist verboten, weil er ein Risiko für die globale Gesundheit darstellt.
Für Schlachtung und Transport von Nutztieren gelten für importiertes Fleisch bereits gleichwertige Tierschutzstandards wie in der EU. Wenn die EU hoffentlich bald die Käfighaltung verbietet, müsste das entsprechend für die Herstellung importierter Ware gelten – nichts spricht dagegen.
Entscheidend ist hier, dass es um Praktiken geht, die in den Augen der europäischen Öffentlichkeit als Tierquälerei sind. Beruft sich die EU bei Importverboten entsprechend auf das WTO-Kriterium der “öffentlichen Moral”, muss sie das im Fall eines WTO-Verfahrens belegen können. Ein starker solcher Beleg wäre die Petition zum Ende der Käfighaltung, die eine Million Menschen unterschrieben haben.
Die EU-Kommission verbietet mittlerweile Rückstände zweier Insektizide in importierten Gütern und begründet es mit Artenschutz als globalem Gut. Ist damit ein Trend gesetzt?
Das ist möglich. Ich glaube aber nicht, dass ein solches Vorgehen in Bezug auf Pestizidrückstände oder das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel systematisch erfolgen kann, sondern nur in Einzelfällen. Jedes Mal müsste die Frage gestellt werden: Beeinträchtigt der Einsatz dieses verbotenen Pestizids im Ausland wirklich die Umwelt in Europa, und nicht nur zum Beispiel in Argentinien oder Ghana?
Aus meiner Sicht liegt das Verbot der beiden bienenschädlichen Insektizide schon nahe an der Grenze dessen, was rechtlich möglich ist.
Stimmen Sie der Kritik zu, dass Landwirte in der EU wegen gehobener Produktionsstandards auf internationalen Märkten benachteiligt sind?
Ich glaube nicht daran, dass es ein systematisches Problem des unlauteren Wettbewerbs gibt. Hier und da vielleicht, aber nicht strukturell. Andere Länder haben außerdem das Recht, andere Prioritäten zu setzen.
Die protestierenden Bauern in der EU zeichnen ein anderes Bild. Haben Sie Verständnis?
Wir sollten nicht vergessen, dass wir im Agrarbereich eine sehr erfolgreiche und wettbewerbsfähige Handelsmacht sind, und dass Importe ja ohnehin unsere Lebensmittelsicherheits-, Gesundheits- und teils Tierschutzstandards erfüllen müssen.
Trotzdem gibt es Fälle, in denen Erzeuger in anderen Ländern niedrigere Standards haben und dadurch einen Vorteil haben. Das ist aber nicht unbedingt von Nachteil.
Warum nicht?
In hohen Produktionsstandards liegt die Stärke der EU. Das ist ein fantastisches Instrument für die weltweite Vermarktung. Zudem glaube ich, dass Länder, die in die EU exportieren, um ihren Ruf besorgt sind und sich von sich aus bemühen, wenigstens auf dem europäischen Markt hohe Produktionsstandards einzuhalten.
Wie kann die EU ein “Level Playing Field” im internationalen Agrarhandel fördern?
Wir müssen zusammenarbeiten, um uns auf globale Standards zu einigen. Zugegeben: Das kann dauern. Aber wenn wir keine Handelskriege oder die Isolation Europas wollen, gibt es keine Alternative.
Außerdem können wir in einigen Bereichen Anreize für andere Länder schaffen, sich freiwillig an unsere Standards zu halten, die aufgrund der Größe unseres Marktes oft de facto ohnehin international Standard sind. Man nennt das den Brüssel-Effekt.
Ein Beispiel?
Das EU-interne Verbot zur Nutzung von Hormonen und Wachstumsbeschleunigern in der Tierhaltung gilt auch in vielen unserer Handelsabkommen. Die Handelspartner lassen sich darauf ein und setzen unsere Regeln um, weil sie nur so Zugang zum europäischen Markt bekommen.
Befeuert Russland die teils gewalttätigen Bauernproteste? Das Bundesinnenministerium, dessen nachgeordnete Sicherheitsbehörden für das Erkennen solcher Einflussaktionen zuständig wäre, sieht das für Deutschland derzeit nicht. Auf Anfrage von Table.Media teilt eine Sprecherin mit: “Dem BMI liegen keine Erkenntnisse zu einer gezielten Steuerung der Bauernproteste durch ausländische Akteure vor.” Vor einer Woche hatte die polnische Regierung vor einer möglichen Unterwanderung der dortigen Proteste durch Moskau gewarnt.
Etwas anders sei die Lage bezüglich Propaganda in Deutschland, heißt es aus dem Innenministerium: “Prorussische Hacktivisten reklamieren mutmaßliche Angriffe auf Webseiten für sich und propagieren diese als vermeintliche Unterstützung der Proteste der deutschen Bauern.” Der Staatspropaganda-Kanal Russland Heute (RT) nutze zudem “relevante Fälle, um das kontinuierlich gezeichnete Bild eines dysfunktionalen Staates zu erweitern und zu bekräftigen.” Sprich: Die Bilder aus Deutschland und Europa werden gerne weiterverbreitet. fst
Hersteller von Produkten mit geschützten geografischen Angaben, wie Aachener Printen oder Nürnberger Rostbratwurst, können sich zwar künftig selbst verpflichten, Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten. Die Regelung wurde aber abgeschwächt: Statt durch die EU-Kommission kontrolliert, können die Hersteller die Kriterien frei gestalten. Einzige Bedingung: Sie müssen über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Die europäischen Grünen kritisieren das und befürchten Greenwashing.
Ob Hersteller Vorgaben zu Klima-, Umwelt- und Tierschutz, fairen Erzeugerpreisen oder zur Förderung von Junglandwirten zur Bedingung für die Nutzung der Bezeichnung machen wollen, darüber halten diese sich noch bedeckt. Nach Veröffentlichung des finalen Textes wolle man sich beraten, sagt der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI), der die Hersteller mehrerer geschützter Produkte vertritt. Der Spreewaldverein, in dem Produzenten von Spreewaldgurken und Spreewälder Meerrettich organisiert sind, teilt mit, es gebe “noch kein klares Meinungsbild.”
Die Reform der EU-Regeln soll Ende April in Kraft treten. Nach der Zustimmung des Parlaments vergangene Woche muss noch der Ministerrat grünes Licht geben. Das gilt aber als Formsache.
Gestrichen wurde auch ein Passus, der zu Herkunftsangaben für Zutaten aus anderen Ländern verpflichtet hätte. Ob das Fleisch in der Nürnberger Rostbratwurst beispielsweise aus Bulgarien stammt, muss künftig nicht transparent gemacht werden. Die CDU-Europaabgeordnete Christine Schneider freute sich, eine “überflüssige Klein-Klein-Regulierung” verhindert zu haben.
Eine Studie der EU-Kommission von 2020 kommt zu dem Ergebnis, dass Produkte mit einer geschützten Bezeichnung im Schnitt doppelt so hohe Preise erzielten wie vergleichbare andere Produkte. jd
Lebensmittelverarbeitung und Herstellung, Einzelhandel und Verbraucher in der EU sollen weniger Lebensmittelabfälle erzeugen. Über entsprechende Änderungen an der Abfallrahmenrichtlinie stimmen die Europaabgeordneten am 13. März ab. Damit würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Programme zur Abfallvermeidung zu entwickeln. Während Umweltorganisationen für schärfere Vorgaben plädieren als bislang angedacht, fallen die Reaktionen auf die Pläne aus Brüssel innerhalb der deutschen Lebensmittelbranche höchst unterschiedlich aus.
Der Kompromiss, auf den sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) Mitte Februar verständigt hat, sieht konkrete Ziele für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen vor, die Ende 2027 überprüft werden sollen. Die Mitgliedstaaten müssen demnach Maßnahmen ergreifen, um ihre Abfälle bis Ende 2030 – gegenüber dem Jahresdurchschnitt der Abfallmengen zwischen 2020 und 2022 – um 20 Prozent bei der Verarbeitung und Herstellung und um 40 Prozent pro Kopf im Einzelhandel und Verbrauch (Restaurants, Lebensmitteldienste und Haushalte) zu verringern. Das ist mehr, als die EU-Kommission in ihrem ersten Entwurf vorgeschlagen hatte.
Elisa Kollenda, Referentin für Nachhaltige Ernährung beim WWF, sind diese Ziele dennoch “nicht ambitioniert genug”. Im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen wünscht sie sich für den Lebensmitteleinzelhandel und auf der Ebene der Verbraucher Reduktionsvorgaben von mindestens 50 Prozent. Kritisch sieht Kollenda auch, dass Nahrungsmittelverluste, die im Agrarsektor anfallen, weder im Kommissionsvorschlag noch im ENVI-Kompromiss berücksichtigt werden. Sie kann aber nachvollziehen, woran das liegt: Weil Lebensmittel innerhalb der Abfallrahmenrichtlinie erst nach der Ernte als Lebensmittel definiert würden, könne der Agrarsektor bislang nicht einbezogen werden.
Innerhalb der deutschen Lebensmittelbranche, die von den neuen Vorgaben unmittelbar betroffen wäre, fallen die Reaktionen auf die Regulierungsbestrebungen aus Brüssel sehr gemischt aus. “Eine pauschale Einsparung von 20 Prozent der gesamten Lebensmittelabfälle in der Produktion, die nicht zu 100 Prozent sicher, geschweige denn vielleicht überhaupt nicht essbar sind, macht keinen Sinn, ist überambitioniert und realitätsfern“, stellt Olivier Kölsch, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), fest.
Als Vergleichswerte den Jahresdurchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 hinzuzuziehen, hält Kölsch ebenfalls für falsch. Da Lebensmittelabfälle insbesondere zwischen 2015 und 2020 zurückgegangen seien, erachte er es als sinnvoller, die Daten aus 2015 als Referenz zu nutzen oder den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, eine frühere Baseline individuell wählen zu können, wenn es dafür belegbare Gründe gibt.
Sabine Eichner, Geschäftsführerin des Deutschen Tiefkühlinstituts (dti), die Interessenvertretung der Tiefkühlwirtschaft in Deutschland, lehnt pauschale und verbindliche Zielvorgaben zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten in der Verarbeitung ebenfalls ab, da diese an der Realität in den Unternehmen vorbeigehen würden. Die Tiefkühlindustrie verwerte Reststoffe bereits effizient, so Eichner. Unternehmen bräuchten von der Politik keine Zielvorgaben, sondern bestenfalls praktikable Messmethoden und Datenbanken, um Daten nach einem anerkannten Standard zu erheben und sich mit anderen zu vergleichen.
Die Schwarz-Gruppe hingegen, zu der unter anderem Lidl und Kaufland gehören, begrüßt eine einheitliche europäische Zielsetzung zur Erfüllung der UN-Nachhaltigkeitsziele. Die Unternehmen der Gruppe hätten sich selbst als Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle bis Ende 2030 um 50 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2018 zu reduzieren, teilt das Unternehmen mit.
Sollte der Vorschlag aus dem ENVI Mitte März vom EU-Parlament angenommen werden – wovon Beobachter ausgehen – muss noch der Rat seine Position festlegen, bevor der Trilog beginnen kann. Bei den Treffen der Umwelt- und Agrarminister der Mitgliedsstaaten Mitte Oktober hatten sich vor allem Frankreich, die Niederlande und Deutschland als Verfechter schärferer Vorgaben positioniert.
Zuständig für die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland ist grundsätzlich das Bundesumweltministerium, das sich hierbei jedoch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium abstimmt. heu
Die SPD-Fraktion stellt sich gegen das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). “Der vorliegende Referentenentwurf ist eigentlich nicht brauchbar. Er entspricht nicht dem Koalitionsvertrag und wird in der SPD-Bundestagsfraktion insgesamt kritisch gesehen”, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl, Mitglied im Ausschuss Ernährung und Landwirtschaft, zu Table.Briefings. Ähnlich äußert sich auch Alexander Bartz, SPD-Berichterstatter zum KLWG in der AG Wirtschaft: “Was im Referentenentwurf steht, geht aus wirtschaftlicher Sicht eindeutig zu weit.”
Der Referentenentwurf würde darauf abzielen, sämtliche Werbung für zucker-, salz- und fetthaltige Lebensmittel zu verbieten, die nicht den WHO-Grenzwerten entsprechen, kritisiert Hagl-Kehl. Im Koalitionsvertrag sei aber nur von “an Kinder gerichtete Werbung” die Rede, die verboten werden solle. Im Gesetzentwurf müsse klar definiert werden, was genau verboten werden soll, beispielsweise Werbung mit Comicfiguren oder Werbung, in der Kinder selbst im Vordergrund stehen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, fordert die SPD-Abgeordnete einen klaren Kriterienkatalog: “Es nutzt ja nichts, wenn die Landesmedienanstalten später mit dem Gesetz nicht arbeiten können.”
Hagl-Kehl hält es nicht für ausgeschlossen, dass das Gesetzesvorhaben noch scheitert, “wenn das Ministerium nicht langsam in die Gänge kommt.” Die SPD-Bundestagsfraktion will nach ihren Worten aber weiter ein Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz und hat dies so auch an die Fraktions- und die Parteispitze kommuniziert. Dazu brauche man allerdings einen Entwurf, bei dem alle drei Koalitionspartner mitgehen. “Bei dem Entwurf, der jetzt vorliegt, spielt die FDP schon grundsätzlich nicht mit.”
Insgesamt beklagt sie das mangelnde Tempo im BMEL: “Wir sind ja in der Koalition bestrebt, möglichst viel umzusetzen. Und in anderen Bereichen ist schon viel mehr umgesetzt worden. Bei Ernährung und Landwirtschaft kommt wenig in die Gänge.”
Im BMEL hofft man unterdessen weiter auf die Unterstützung der SPD. Dass es von der FDP Gegenwind gebe, sei zu erwarten gewesen. Es sei aber schwierig zu verstehen, dass sich der größere Koalitionspartner, die SPD, nicht klar positioniere, heißt es aus Ministeriumskreisen. Ein Kinder-Lebensmittel-Werbeverbot sei schließlich seit langen auch eine Forderung der SPD. mo
Das Landwirtschaftsministerium arbeitet an einer neuen Afrika-Strategie. Wie ein Sprecher des Ministeriums Table.Briefings bestätigte, laufe zurzeit ein Prozess unter dem Titel “BMEL-Strategie zur Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern und Regionen”. “Sie hat zum Ziel, die Kooperation mit afrikanischen Partnern stärker als bisher zu betonen, die nachhaltige Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme und das Menschenrecht auf Nahrung in den Mittelpunkt zu stellen”, hieß es aus dem Ministerium weiter. Die Veröffentlichung der Strategie ist im Sommer oder Herbst dieses Jahres geplant.
Folgende thematische Schwerpunkte soll die Strategie umfassen:
Bei der Erarbeitung der Strategie würden Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Jugend und afrikanischen Partner beteiligt, teilte das Ministerium mit.
Neben dem BMEL arbeitet auch das Auswärtige Amt an einem neuen Strategiepapier zum Thema Afrika. Die sogenannten Afrikapolitischen Richtlinien der Bundesregierung sollen als Grundlage für alle Ressorts gelten. Zuletzt wurden die Richtlinien unter der großen Koalition 2019 erneuert. Anfang 2023 hatte bereits das BMZ eine eigene Afrika-Strategie vorgelegt. dre
05.03.- 08.03.2024 / Justus-Liebig-Universität Gießen
17. Wissenschaftstagung Ökologischer Landbau Landwirtschaft und Ernährung – Transformation macht nur gemeinsam Sinn
Im Fokus stehen der fachliche Austausch zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und innovativen Lösungsansätzen für eine zukunftsfähige Land- und Ernährungswirtschaft sowie für die Transformation hin zu einem nachhaltigeren Ernährungssystem. INFO & PROGRAMM
06.03.2024 – 9.00 – 16.00 Uhr / Auditorium Friedrichstraße 180, 10117 Berlin
Symposium HumusKlimaTag – Symposium für Humusaufbau und Klimaschutz
Der HumusKlimaTag ist ein Symposium für Humusaufbau und Klimaschutz. Am Vorabend findet der Politische Auftakt zum HumusKlimaNetz statt. Veranstalter sind der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft und DBV. INFO & ANMELDUNG
06.03.2024 – 9:15 – 16:00 Uhr / online
Tagung Ökolandbau und Wasserschutz – Jede Region ist anders
Ökolandbau verzichtet auf synthetische Pflanzenschutzmittel und hat eine geringere Stickstoff-Intensität pro Hektar. Aber auch Ökolandbau braucht genug Nährstoffe für akzeptable Erträge. Die zentrale Frage, die sich an jedem Standort je nach Boden, Klima und Kulturen anders stellt, lautet: Wie Öko-Kulturen gut ernähren – ohne das Grundwasser zu belasten? INFO
7.03.2024 – 11:30 Uhr / online
Pressekonferenz Gemeinsam für gesunde Ernährung in Kita und Schule
Wie können wir die Ernährung in Kita oder Schule verbessern und zum Ziel der Bundesregierung einer gesunden Ernährung für alle beitragen? Diese Fragen diskutieren wir mit Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Köchin Sarah Wiener und Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, im Rahmen einer gemeinsamen PK der BARMER, der Sarah Wiener Stiftung und ihrer gemeinsamen Ernährungsinitiative “Ich kann kochen!”. INFO
08.03. – 10.03.2024 / Hohenwart Forum Pforzheim
Tagung Bundestagung Lernort Bauernhof 2024
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Lernort Bauernhof lädt alle Akteur*innen und Interessierte aus dem Landwirtschafts- und Bildungsbereich zur traditionellen Bundestagung Lernort Bauernhof 2024 ein. Die Inhalte reichen von Bildung für nachhaltige Entwicklung über Biodiversität und Demokratievermittlung auf dem Lernort Bauernhof bis hin zur Gestaltung von Social Media auf dem LoB. INFO & ANMELDUNG
11.03.- 14.03.2024 / Potsdam
DAFA-Konferenz Agrarforschung zum Klimawandel
Bei der Konferenz “Agrarforschung zum Klimawandel” der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) wird der aktuelle Stand der Wissenschaft zu zentralen Themen im Bereich Landwirtschaft im Klimawandel präsentiert und diskutiert. Es soll gezeigt werden, welche Auswirkungen des Klimawandels die Landwirtschaft zukünftig zu erwarten hat, welche Anpassungsmaßnahmen erfolgversprechend sind und welche Stellschrauben für den Klimaschutz im Agrarsektor nötig sind. INFO
12.03.2024 – 10:00 – 12:00 Uhr / online
Webinar des BMEL Leitlinien zu Artikel 210a der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO)
Im Jahr 2021 wurde Art. 210a (Vertikale und horizontale Initiativen für Nachhaltigkeit) der GMO neu geschaffen, um die Erreichung der im Green Deal formulierten europäischen Nachhaltigkeitsziele durch Änderungen im Wettbewerbsrecht zu unterstützen. Referat 415 des BMEL möchte Ihnen die zentralen Inhalte der Leitlinien zu Art. 210a GMO im Rahmen eines Webinars näherbringen. INFO & ANMELDUNG
12.-13.03.2024 / Köln
Handelslogistik Kongress 30. Handelslogistik Kongress: Einblicke – Ausblicke – Zukunft
Täglich werden die Supply-Chains des Handels und der Konsumgüterindustrie bis an ihre Grenzen gefordert. Gleichzeitig sollen die Netzwerke effizienter, nachhaltiger und belastbarer werden. Wie das geht und wie man diese Herausforderungen gemeinsam meistern kann, zeigt die diesjährige Log. INFO
15.03. – 16.03.2024 / Heinrich-Böll-Stiftung Berlin
Konferenz Komplexität wagen – Vielfalt kultivieren
Monokulturen sind eine erhebliche Verschwendung von Land und Ressourcen, die wir uns angesichts der Herausforderungen des Klimawandels und Artensterbens nicht mehr leisten können. Neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis zu Vielfalt, Mischkulturen und den Grundlagen des Lebens zeigen Wege zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, sowohl im Süden als auch im Norden. INFO
19.03.2024 – 19:00 – 21.00 Uhr / Landesvertretung des Saarlandes in Berlin & online
Diskussion Pflanzenbau im Wandel – Wie werden wir Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen gerecht?
Wie geht das zusammen mit immer weniger zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und gleichzeitig höheren Bewirtschaftungsauflagen? Inwieweit hilft dabei der integrierte Pflanzenschutz? Was erwarten Praktiker und Politiker voneinander? Und welche Lösungsansätze bringen die Branche nach vorne? Diese Fragen wwerden mit vier Politikern und einem Pflanzenschutzexperten diskutiert werden. INFO
19.03. – 22.03.2024 /
Messe Anuga FoodTec
Die Anuga FoodTec ist eine Informations- und Businessplattform für neue Konzepte und innovative Entwicklungen in der internationalen Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Sie deckt alle Aspekte der Lebensmittel- und Getränkeproduktion ab – von Prozesstechnologie sowie Abfüll- und Verpackungstechnik über Lebensmittelsicherheit und Verpackungen bis hin zur Digitalisierung und Intralogistik. Als neuen Sektor gibt es 2024 erstmals einen Ausstellungbereich für Umwelttechnologie und Energie. INFO
22.03.2024 – 09:00 – 12:00 Uhr / online
Mitteilung des BMEL Veröffentlichung der Nationalen Strategie zu genetischen Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei
Am 22. März 2024 stellt Bundesminister Özdemir die Nationale Strategie zu genetischen Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei im BMEL in Berlin vor. INFO
für Naturschutzverbände und Umweltorganisationen kam die Nachricht wie ein Schlag. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hingegen reagierte mit Erleichterung, als am vergangenen Donnerstag bekannt wurde, dass die Bundesregierung der Entscheidung der EU-Kommission zu GLÖZ 8 folgt und die Pflicht auf vier Prozent Brachflächen dieses Jahr erneut aussetzt.
Eigentlich wollte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) dem nicht zustimmen, ohne an anderer Stelle Geld für Umweltmaßnahmen zu mobilisieren. Der Kompromiss aber, den er gemeinsam mit Parteikollegin und Bundesumweltministerin Steffi Lemke ersonnen hatte, verlief im Sand.
Für die von seinem Ministerium vorgeschlagene neue Öko-Regelung, mit der er das GAP-Direktzahlungsgesetz anpassen will, bekam Özdemir kein grünes Licht innerhalb der Koalition. Auch die zur Finanzierung hierfür vorgesehenen Kürzungen der Direktzahlungen waren mit der FDP nicht zu machen.
Vom Tisch sind die Vorschläge aus dem BMEL zur Änderung des GAP-Direktzahlungsgesetzes damit aber noch nicht. Am 27. März will das Bundeskabinett über die GAP-Anpassungen entscheiden. Und: Ende nächster Woche – am 15. März – tagt die Agrarministerkonferenz (AMK) in Erfurt. Dort stehen die Anpassungen der GAP zwar nicht explizit auf der Tagesordnung, in Thüringens Landwirtschaftsministerium, das die Konferenz ausrichtet, ist man sich aber sicher, dass sie auch dort Thema sein werden.
Freitagnacht ist die WTO-Ministerkonferenz ohne Ergebnis im Agrarbereich zu Ende gegangen. Zur Debatte stand unter anderem eine stärkere Einschränkung nationaler Subventionen. Wie schätzen Sie die Lage ein?
John Clarke: Es gab nicht einmal eine Vereinbarung oder einen Text, der die WTO-Mitglieder zur Fortsetzung der Verhandlungen verpflichtet. Mehrere große Subventionsgeber wie die USA, China und Indien sind mit dem Status quo zufrieden und wollten keine Fortschritte sehen. Wir stehen also wieder ganz am Anfang.
Was heißt das für die Zukunft?
Es muss bei der WTO ein Umdenken geben. “Business as usual” funktioniert eindeutig nicht. Möglicherweise muss man sich darauf konzentrieren, welche Art von Agrarreform der globalen Ernährungssicherheit oder der Umwelt hilft.
Und vielleicht sollte man schrittweise vorgehen, erst einmal mit leichter zu erreichenden Zielen beginnen. Ein Beispiel: Statt darauf hinzuarbeiten, dass Länder wie Argentinien keine Ausfuhrbeschränkungen für Lebensmittel mehr verhängen, könnte man anstreben, dass zumindest die am wenigsten entwickelten Länder hiervon ausgenommen werden.
Vor allem aber muss wieder Vertrauen zwischen den WTO-Mitgliedern geschaffen werden. Das ist unerlässlich.
Wie gelingt das?
Das braucht Zeit. Zudem müssen die Botschafter wieder mehr Handlungsspielraum bekommen, statt dass nationale Minister die Verhandlungen “micromanagen” oder die Generaldirektion der WTO alles kontrollieren will. In der Vergangenheit hatte dieser Ansatz Erfolg.
Sollte die EU ihre Interessen im internationalen Handel stärker durch Spiegelklauseln durchsetzen, wie die protestierenden Bauern fordern?
Das ist komplex. Man muss die Rechtmäßigkeit von Spiegelklauseln von Fall zu Fall prüfen. Grundsätzlich kann man ein Produkt nicht verbieten, weil man damit, wie es hergestellt wurde, nicht einverstanden ist. Vorausgesetzt, die Herstellungsmethode hat keine Auswirkungen auf das importierte Produkt. Die WTO verbietet aus guten Gründen ein solches Vorgehen, das schnell in Protektionismus ausarten kann. Vergeltungsmaßnahmen kann sich die EU als größter und erfolgreichster Agrarexporteur der Welt nicht leisten.
Aber es gibt Ausnahmen.
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet, Rindfleisch, Soja, Palmöl und mehr zu importieren, wenn für die Produktion Wald abgeholzt wird. Das geht, ohne gegen WTO-Recht zu verstoßen, weil Klimaschutz ein globales Gut ist. Auch der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung ist verboten, weil er ein Risiko für die globale Gesundheit darstellt.
Für Schlachtung und Transport von Nutztieren gelten für importiertes Fleisch bereits gleichwertige Tierschutzstandards wie in der EU. Wenn die EU hoffentlich bald die Käfighaltung verbietet, müsste das entsprechend für die Herstellung importierter Ware gelten – nichts spricht dagegen.
Entscheidend ist hier, dass es um Praktiken geht, die in den Augen der europäischen Öffentlichkeit als Tierquälerei sind. Beruft sich die EU bei Importverboten entsprechend auf das WTO-Kriterium der “öffentlichen Moral”, muss sie das im Fall eines WTO-Verfahrens belegen können. Ein starker solcher Beleg wäre die Petition zum Ende der Käfighaltung, die eine Million Menschen unterschrieben haben.
Die EU-Kommission verbietet mittlerweile Rückstände zweier Insektizide in importierten Gütern und begründet es mit Artenschutz als globalem Gut. Ist damit ein Trend gesetzt?
Das ist möglich. Ich glaube aber nicht, dass ein solches Vorgehen in Bezug auf Pestizidrückstände oder das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel systematisch erfolgen kann, sondern nur in Einzelfällen. Jedes Mal müsste die Frage gestellt werden: Beeinträchtigt der Einsatz dieses verbotenen Pestizids im Ausland wirklich die Umwelt in Europa, und nicht nur zum Beispiel in Argentinien oder Ghana?
Aus meiner Sicht liegt das Verbot der beiden bienenschädlichen Insektizide schon nahe an der Grenze dessen, was rechtlich möglich ist.
Stimmen Sie der Kritik zu, dass Landwirte in der EU wegen gehobener Produktionsstandards auf internationalen Märkten benachteiligt sind?
Ich glaube nicht daran, dass es ein systematisches Problem des unlauteren Wettbewerbs gibt. Hier und da vielleicht, aber nicht strukturell. Andere Länder haben außerdem das Recht, andere Prioritäten zu setzen.
Die protestierenden Bauern in der EU zeichnen ein anderes Bild. Haben Sie Verständnis?
Wir sollten nicht vergessen, dass wir im Agrarbereich eine sehr erfolgreiche und wettbewerbsfähige Handelsmacht sind, und dass Importe ja ohnehin unsere Lebensmittelsicherheits-, Gesundheits- und teils Tierschutzstandards erfüllen müssen.
Trotzdem gibt es Fälle, in denen Erzeuger in anderen Ländern niedrigere Standards haben und dadurch einen Vorteil haben. Das ist aber nicht unbedingt von Nachteil.
Warum nicht?
In hohen Produktionsstandards liegt die Stärke der EU. Das ist ein fantastisches Instrument für die weltweite Vermarktung. Zudem glaube ich, dass Länder, die in die EU exportieren, um ihren Ruf besorgt sind und sich von sich aus bemühen, wenigstens auf dem europäischen Markt hohe Produktionsstandards einzuhalten.
Wie kann die EU ein “Level Playing Field” im internationalen Agrarhandel fördern?
Wir müssen zusammenarbeiten, um uns auf globale Standards zu einigen. Zugegeben: Das kann dauern. Aber wenn wir keine Handelskriege oder die Isolation Europas wollen, gibt es keine Alternative.
Außerdem können wir in einigen Bereichen Anreize für andere Länder schaffen, sich freiwillig an unsere Standards zu halten, die aufgrund der Größe unseres Marktes oft de facto ohnehin international Standard sind. Man nennt das den Brüssel-Effekt.
Ein Beispiel?
Das EU-interne Verbot zur Nutzung von Hormonen und Wachstumsbeschleunigern in der Tierhaltung gilt auch in vielen unserer Handelsabkommen. Die Handelspartner lassen sich darauf ein und setzen unsere Regeln um, weil sie nur so Zugang zum europäischen Markt bekommen.
Befeuert Russland die teils gewalttätigen Bauernproteste? Das Bundesinnenministerium, dessen nachgeordnete Sicherheitsbehörden für das Erkennen solcher Einflussaktionen zuständig wäre, sieht das für Deutschland derzeit nicht. Auf Anfrage von Table.Media teilt eine Sprecherin mit: “Dem BMI liegen keine Erkenntnisse zu einer gezielten Steuerung der Bauernproteste durch ausländische Akteure vor.” Vor einer Woche hatte die polnische Regierung vor einer möglichen Unterwanderung der dortigen Proteste durch Moskau gewarnt.
Etwas anders sei die Lage bezüglich Propaganda in Deutschland, heißt es aus dem Innenministerium: “Prorussische Hacktivisten reklamieren mutmaßliche Angriffe auf Webseiten für sich und propagieren diese als vermeintliche Unterstützung der Proteste der deutschen Bauern.” Der Staatspropaganda-Kanal Russland Heute (RT) nutze zudem “relevante Fälle, um das kontinuierlich gezeichnete Bild eines dysfunktionalen Staates zu erweitern und zu bekräftigen.” Sprich: Die Bilder aus Deutschland und Europa werden gerne weiterverbreitet. fst
Hersteller von Produkten mit geschützten geografischen Angaben, wie Aachener Printen oder Nürnberger Rostbratwurst, können sich zwar künftig selbst verpflichten, Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten. Die Regelung wurde aber abgeschwächt: Statt durch die EU-Kommission kontrolliert, können die Hersteller die Kriterien frei gestalten. Einzige Bedingung: Sie müssen über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Die europäischen Grünen kritisieren das und befürchten Greenwashing.
Ob Hersteller Vorgaben zu Klima-, Umwelt- und Tierschutz, fairen Erzeugerpreisen oder zur Förderung von Junglandwirten zur Bedingung für die Nutzung der Bezeichnung machen wollen, darüber halten diese sich noch bedeckt. Nach Veröffentlichung des finalen Textes wolle man sich beraten, sagt der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI), der die Hersteller mehrerer geschützter Produkte vertritt. Der Spreewaldverein, in dem Produzenten von Spreewaldgurken und Spreewälder Meerrettich organisiert sind, teilt mit, es gebe “noch kein klares Meinungsbild.”
Die Reform der EU-Regeln soll Ende April in Kraft treten. Nach der Zustimmung des Parlaments vergangene Woche muss noch der Ministerrat grünes Licht geben. Das gilt aber als Formsache.
Gestrichen wurde auch ein Passus, der zu Herkunftsangaben für Zutaten aus anderen Ländern verpflichtet hätte. Ob das Fleisch in der Nürnberger Rostbratwurst beispielsweise aus Bulgarien stammt, muss künftig nicht transparent gemacht werden. Die CDU-Europaabgeordnete Christine Schneider freute sich, eine “überflüssige Klein-Klein-Regulierung” verhindert zu haben.
Eine Studie der EU-Kommission von 2020 kommt zu dem Ergebnis, dass Produkte mit einer geschützten Bezeichnung im Schnitt doppelt so hohe Preise erzielten wie vergleichbare andere Produkte. jd
Lebensmittelverarbeitung und Herstellung, Einzelhandel und Verbraucher in der EU sollen weniger Lebensmittelabfälle erzeugen. Über entsprechende Änderungen an der Abfallrahmenrichtlinie stimmen die Europaabgeordneten am 13. März ab. Damit würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Programme zur Abfallvermeidung zu entwickeln. Während Umweltorganisationen für schärfere Vorgaben plädieren als bislang angedacht, fallen die Reaktionen auf die Pläne aus Brüssel innerhalb der deutschen Lebensmittelbranche höchst unterschiedlich aus.
Der Kompromiss, auf den sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) Mitte Februar verständigt hat, sieht konkrete Ziele für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen vor, die Ende 2027 überprüft werden sollen. Die Mitgliedstaaten müssen demnach Maßnahmen ergreifen, um ihre Abfälle bis Ende 2030 – gegenüber dem Jahresdurchschnitt der Abfallmengen zwischen 2020 und 2022 – um 20 Prozent bei der Verarbeitung und Herstellung und um 40 Prozent pro Kopf im Einzelhandel und Verbrauch (Restaurants, Lebensmitteldienste und Haushalte) zu verringern. Das ist mehr, als die EU-Kommission in ihrem ersten Entwurf vorgeschlagen hatte.
Elisa Kollenda, Referentin für Nachhaltige Ernährung beim WWF, sind diese Ziele dennoch “nicht ambitioniert genug”. Im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen wünscht sie sich für den Lebensmitteleinzelhandel und auf der Ebene der Verbraucher Reduktionsvorgaben von mindestens 50 Prozent. Kritisch sieht Kollenda auch, dass Nahrungsmittelverluste, die im Agrarsektor anfallen, weder im Kommissionsvorschlag noch im ENVI-Kompromiss berücksichtigt werden. Sie kann aber nachvollziehen, woran das liegt: Weil Lebensmittel innerhalb der Abfallrahmenrichtlinie erst nach der Ernte als Lebensmittel definiert würden, könne der Agrarsektor bislang nicht einbezogen werden.
Innerhalb der deutschen Lebensmittelbranche, die von den neuen Vorgaben unmittelbar betroffen wäre, fallen die Reaktionen auf die Regulierungsbestrebungen aus Brüssel sehr gemischt aus. “Eine pauschale Einsparung von 20 Prozent der gesamten Lebensmittelabfälle in der Produktion, die nicht zu 100 Prozent sicher, geschweige denn vielleicht überhaupt nicht essbar sind, macht keinen Sinn, ist überambitioniert und realitätsfern“, stellt Olivier Kölsch, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), fest.
Als Vergleichswerte den Jahresdurchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 hinzuzuziehen, hält Kölsch ebenfalls für falsch. Da Lebensmittelabfälle insbesondere zwischen 2015 und 2020 zurückgegangen seien, erachte er es als sinnvoller, die Daten aus 2015 als Referenz zu nutzen oder den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, eine frühere Baseline individuell wählen zu können, wenn es dafür belegbare Gründe gibt.
Sabine Eichner, Geschäftsführerin des Deutschen Tiefkühlinstituts (dti), die Interessenvertretung der Tiefkühlwirtschaft in Deutschland, lehnt pauschale und verbindliche Zielvorgaben zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten in der Verarbeitung ebenfalls ab, da diese an der Realität in den Unternehmen vorbeigehen würden. Die Tiefkühlindustrie verwerte Reststoffe bereits effizient, so Eichner. Unternehmen bräuchten von der Politik keine Zielvorgaben, sondern bestenfalls praktikable Messmethoden und Datenbanken, um Daten nach einem anerkannten Standard zu erheben und sich mit anderen zu vergleichen.
Die Schwarz-Gruppe hingegen, zu der unter anderem Lidl und Kaufland gehören, begrüßt eine einheitliche europäische Zielsetzung zur Erfüllung der UN-Nachhaltigkeitsziele. Die Unternehmen der Gruppe hätten sich selbst als Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle bis Ende 2030 um 50 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2018 zu reduzieren, teilt das Unternehmen mit.
Sollte der Vorschlag aus dem ENVI Mitte März vom EU-Parlament angenommen werden – wovon Beobachter ausgehen – muss noch der Rat seine Position festlegen, bevor der Trilog beginnen kann. Bei den Treffen der Umwelt- und Agrarminister der Mitgliedsstaaten Mitte Oktober hatten sich vor allem Frankreich, die Niederlande und Deutschland als Verfechter schärferer Vorgaben positioniert.
Zuständig für die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland ist grundsätzlich das Bundesumweltministerium, das sich hierbei jedoch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium abstimmt. heu
Die SPD-Fraktion stellt sich gegen das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). “Der vorliegende Referentenentwurf ist eigentlich nicht brauchbar. Er entspricht nicht dem Koalitionsvertrag und wird in der SPD-Bundestagsfraktion insgesamt kritisch gesehen”, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl, Mitglied im Ausschuss Ernährung und Landwirtschaft, zu Table.Briefings. Ähnlich äußert sich auch Alexander Bartz, SPD-Berichterstatter zum KLWG in der AG Wirtschaft: “Was im Referentenentwurf steht, geht aus wirtschaftlicher Sicht eindeutig zu weit.”
Der Referentenentwurf würde darauf abzielen, sämtliche Werbung für zucker-, salz- und fetthaltige Lebensmittel zu verbieten, die nicht den WHO-Grenzwerten entsprechen, kritisiert Hagl-Kehl. Im Koalitionsvertrag sei aber nur von “an Kinder gerichtete Werbung” die Rede, die verboten werden solle. Im Gesetzentwurf müsse klar definiert werden, was genau verboten werden soll, beispielsweise Werbung mit Comicfiguren oder Werbung, in der Kinder selbst im Vordergrund stehen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, fordert die SPD-Abgeordnete einen klaren Kriterienkatalog: “Es nutzt ja nichts, wenn die Landesmedienanstalten später mit dem Gesetz nicht arbeiten können.”
Hagl-Kehl hält es nicht für ausgeschlossen, dass das Gesetzesvorhaben noch scheitert, “wenn das Ministerium nicht langsam in die Gänge kommt.” Die SPD-Bundestagsfraktion will nach ihren Worten aber weiter ein Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz und hat dies so auch an die Fraktions- und die Parteispitze kommuniziert. Dazu brauche man allerdings einen Entwurf, bei dem alle drei Koalitionspartner mitgehen. “Bei dem Entwurf, der jetzt vorliegt, spielt die FDP schon grundsätzlich nicht mit.”
Insgesamt beklagt sie das mangelnde Tempo im BMEL: “Wir sind ja in der Koalition bestrebt, möglichst viel umzusetzen. Und in anderen Bereichen ist schon viel mehr umgesetzt worden. Bei Ernährung und Landwirtschaft kommt wenig in die Gänge.”
Im BMEL hofft man unterdessen weiter auf die Unterstützung der SPD. Dass es von der FDP Gegenwind gebe, sei zu erwarten gewesen. Es sei aber schwierig zu verstehen, dass sich der größere Koalitionspartner, die SPD, nicht klar positioniere, heißt es aus Ministeriumskreisen. Ein Kinder-Lebensmittel-Werbeverbot sei schließlich seit langen auch eine Forderung der SPD. mo
Das Landwirtschaftsministerium arbeitet an einer neuen Afrika-Strategie. Wie ein Sprecher des Ministeriums Table.Briefings bestätigte, laufe zurzeit ein Prozess unter dem Titel “BMEL-Strategie zur Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern und Regionen”. “Sie hat zum Ziel, die Kooperation mit afrikanischen Partnern stärker als bisher zu betonen, die nachhaltige Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme und das Menschenrecht auf Nahrung in den Mittelpunkt zu stellen”, hieß es aus dem Ministerium weiter. Die Veröffentlichung der Strategie ist im Sommer oder Herbst dieses Jahres geplant.
Folgende thematische Schwerpunkte soll die Strategie umfassen:
Bei der Erarbeitung der Strategie würden Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Jugend und afrikanischen Partner beteiligt, teilte das Ministerium mit.
Neben dem BMEL arbeitet auch das Auswärtige Amt an einem neuen Strategiepapier zum Thema Afrika. Die sogenannten Afrikapolitischen Richtlinien der Bundesregierung sollen als Grundlage für alle Ressorts gelten. Zuletzt wurden die Richtlinien unter der großen Koalition 2019 erneuert. Anfang 2023 hatte bereits das BMZ eine eigene Afrika-Strategie vorgelegt. dre
05.03.- 08.03.2024 / Justus-Liebig-Universität Gießen
17. Wissenschaftstagung Ökologischer Landbau Landwirtschaft und Ernährung – Transformation macht nur gemeinsam Sinn
Im Fokus stehen der fachliche Austausch zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und innovativen Lösungsansätzen für eine zukunftsfähige Land- und Ernährungswirtschaft sowie für die Transformation hin zu einem nachhaltigeren Ernährungssystem. INFO & PROGRAMM
06.03.2024 – 9.00 – 16.00 Uhr / Auditorium Friedrichstraße 180, 10117 Berlin
Symposium HumusKlimaTag – Symposium für Humusaufbau und Klimaschutz
Der HumusKlimaTag ist ein Symposium für Humusaufbau und Klimaschutz. Am Vorabend findet der Politische Auftakt zum HumusKlimaNetz statt. Veranstalter sind der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft und DBV. INFO & ANMELDUNG
06.03.2024 – 9:15 – 16:00 Uhr / online
Tagung Ökolandbau und Wasserschutz – Jede Region ist anders
Ökolandbau verzichtet auf synthetische Pflanzenschutzmittel und hat eine geringere Stickstoff-Intensität pro Hektar. Aber auch Ökolandbau braucht genug Nährstoffe für akzeptable Erträge. Die zentrale Frage, die sich an jedem Standort je nach Boden, Klima und Kulturen anders stellt, lautet: Wie Öko-Kulturen gut ernähren – ohne das Grundwasser zu belasten? INFO
7.03.2024 – 11:30 Uhr / online
Pressekonferenz Gemeinsam für gesunde Ernährung in Kita und Schule
Wie können wir die Ernährung in Kita oder Schule verbessern und zum Ziel der Bundesregierung einer gesunden Ernährung für alle beitragen? Diese Fragen diskutieren wir mit Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Köchin Sarah Wiener und Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, im Rahmen einer gemeinsamen PK der BARMER, der Sarah Wiener Stiftung und ihrer gemeinsamen Ernährungsinitiative “Ich kann kochen!”. INFO
08.03. – 10.03.2024 / Hohenwart Forum Pforzheim
Tagung Bundestagung Lernort Bauernhof 2024
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Lernort Bauernhof lädt alle Akteur*innen und Interessierte aus dem Landwirtschafts- und Bildungsbereich zur traditionellen Bundestagung Lernort Bauernhof 2024 ein. Die Inhalte reichen von Bildung für nachhaltige Entwicklung über Biodiversität und Demokratievermittlung auf dem Lernort Bauernhof bis hin zur Gestaltung von Social Media auf dem LoB. INFO & ANMELDUNG
11.03.- 14.03.2024 / Potsdam
DAFA-Konferenz Agrarforschung zum Klimawandel
Bei der Konferenz “Agrarforschung zum Klimawandel” der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) wird der aktuelle Stand der Wissenschaft zu zentralen Themen im Bereich Landwirtschaft im Klimawandel präsentiert und diskutiert. Es soll gezeigt werden, welche Auswirkungen des Klimawandels die Landwirtschaft zukünftig zu erwarten hat, welche Anpassungsmaßnahmen erfolgversprechend sind und welche Stellschrauben für den Klimaschutz im Agrarsektor nötig sind. INFO
12.03.2024 – 10:00 – 12:00 Uhr / online
Webinar des BMEL Leitlinien zu Artikel 210a der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO)
Im Jahr 2021 wurde Art. 210a (Vertikale und horizontale Initiativen für Nachhaltigkeit) der GMO neu geschaffen, um die Erreichung der im Green Deal formulierten europäischen Nachhaltigkeitsziele durch Änderungen im Wettbewerbsrecht zu unterstützen. Referat 415 des BMEL möchte Ihnen die zentralen Inhalte der Leitlinien zu Art. 210a GMO im Rahmen eines Webinars näherbringen. INFO & ANMELDUNG
12.-13.03.2024 / Köln
Handelslogistik Kongress 30. Handelslogistik Kongress: Einblicke – Ausblicke – Zukunft
Täglich werden die Supply-Chains des Handels und der Konsumgüterindustrie bis an ihre Grenzen gefordert. Gleichzeitig sollen die Netzwerke effizienter, nachhaltiger und belastbarer werden. Wie das geht und wie man diese Herausforderungen gemeinsam meistern kann, zeigt die diesjährige Log. INFO
15.03. – 16.03.2024 / Heinrich-Böll-Stiftung Berlin
Konferenz Komplexität wagen – Vielfalt kultivieren
Monokulturen sind eine erhebliche Verschwendung von Land und Ressourcen, die wir uns angesichts der Herausforderungen des Klimawandels und Artensterbens nicht mehr leisten können. Neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis zu Vielfalt, Mischkulturen und den Grundlagen des Lebens zeigen Wege zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, sowohl im Süden als auch im Norden. INFO
19.03.2024 – 19:00 – 21.00 Uhr / Landesvertretung des Saarlandes in Berlin & online
Diskussion Pflanzenbau im Wandel – Wie werden wir Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen gerecht?
Wie geht das zusammen mit immer weniger zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und gleichzeitig höheren Bewirtschaftungsauflagen? Inwieweit hilft dabei der integrierte Pflanzenschutz? Was erwarten Praktiker und Politiker voneinander? Und welche Lösungsansätze bringen die Branche nach vorne? Diese Fragen wwerden mit vier Politikern und einem Pflanzenschutzexperten diskutiert werden. INFO
19.03. – 22.03.2024 /
Messe Anuga FoodTec
Die Anuga FoodTec ist eine Informations- und Businessplattform für neue Konzepte und innovative Entwicklungen in der internationalen Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Sie deckt alle Aspekte der Lebensmittel- und Getränkeproduktion ab – von Prozesstechnologie sowie Abfüll- und Verpackungstechnik über Lebensmittelsicherheit und Verpackungen bis hin zur Digitalisierung und Intralogistik. Als neuen Sektor gibt es 2024 erstmals einen Ausstellungbereich für Umwelttechnologie und Energie. INFO
22.03.2024 – 09:00 – 12:00 Uhr / online
Mitteilung des BMEL Veröffentlichung der Nationalen Strategie zu genetischen Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei
Am 22. März 2024 stellt Bundesminister Özdemir die Nationale Strategie zu genetischen Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei im BMEL in Berlin vor. INFO