nachdem die EU-Wahlen heute in den Niederlanden begonnen haben, scheint ganz Brüssel für ein paar Tage stillzustehen. Ganz Brüssel? Nein! Aufseiten des EU-Rats, der nicht wie Kommission und Parlament neu besetzt wird, geht die Arbeit weiter.
Dort haben sich die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten auf ihre Verhandlungsposition zur Green-Claims-Richtlinie geeinigt und gehen dabei gleich in mehreren Fragen auf Konfrontationskurs mit dem Europäischen Parlament. Was die Einigung im Einzelnen vorsieht, weiß unser Autor Kai Moll.
Ihre Julia Dahm
News
Green-Claims-Richtlinie: EU-Rat bringt CO₂-Kompensationen wieder ins Spiel
Wann Produkte als klimaneutral betitelt werden dürfen, will die EU künftig strenger regeln.
Der EU-Ministerrat will in der Green-Claims-Richtlinie verankern, dass Produkte auch dann als “klimaneutral” oder “CO₂-reduziert” beworben werden können, wenn der Klimanutzen durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten erreicht wurde. Einen entsprechenden Kompromissvorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft haben laut gut informierten Kreisen die nationalen EU-Botschafter am Mittwoch nach längeren Verhandlungen befürwortet.
Damit nimmt der Rat in einer bedeutenden Frage eine gegensätzliche Position zum Europäischen Parlament ein. Dessen im März verabschiedete Verhandlungsposition sieht vor, CO₂-Kompensationen nur in Ausnahmefällen zu erlauben, nämlich wenn ein Unternehmen seine CO₂-Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert hat. Das EU-Parlament will, dass Einsparungen tatsächlich in der Wertschöpfungskette eines Produktes erfolgt sind, damit es mit einem Green Claim beworben werden darf.
Bundesregierung will nicht zustimmen
Mehr nationale Freiheiten wollen die EU-Länder bei Strafen für Unternehmen, die gegen die Green-Claims-Richtlinie verstoßen. In der nun vorliegenden Version des Rates sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten diese selbst festlegen, vorausgesetzt, die Sanktionen sind “effektiv, angemessen und abschreckend”. Das EU-Parlament will dagegen Geldbußen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes EU-weit vorschreiben.
Darüber hinaus soll die Green-Claims-Richtlinie laut Ratskompromiss auch für Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern gelten. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission sah vor, diese Unternehmen von der Richtlinie auszunehmen, was auch vom EU-Parlament unterstützt wird. Für Kleinstunternehmen soll die Richtlinie nach dem Willen des Rates aber erst ein halbes Jahr später in Kraft treten als für alle anderen, für die die Regeln ab 2028 gelten sollen.
Die Einigung der Botschafter soll am 17. Juni vom EU-Umweltrat als offizielle Verhandlungsposition beschlossen werden. Beobachter rechnen auch hier mit der nötigen qualifizierten Mehrheit. Die deutsche Bundesregierung will sich laut gut informierten Kreisen enthalten. Nimmt der Rat sein Verhandlungsmandat an, muss er sich danach mit dem Parlament auf eine gemeinsame Fassung des Textes einigen. mo
nachdem die EU-Wahlen heute in den Niederlanden begonnen haben, scheint ganz Brüssel für ein paar Tage stillzustehen. Ganz Brüssel? Nein! Aufseiten des EU-Rats, der nicht wie Kommission und Parlament neu besetzt wird, geht die Arbeit weiter.
Dort haben sich die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten auf ihre Verhandlungsposition zur Green-Claims-Richtlinie geeinigt und gehen dabei gleich in mehreren Fragen auf Konfrontationskurs mit dem Europäischen Parlament. Was die Einigung im Einzelnen vorsieht, weiß unser Autor Kai Moll.
Ihre Julia Dahm
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Green-Claims-Richtlinie: EU-Rat bringt CO₂-Kompensationen wieder ins Spiel
Wann Produkte als klimaneutral betitelt werden dürfen, will die EU künftig strenger regeln.
Der EU-Ministerrat will in der Green-Claims-Richtlinie verankern, dass Produkte auch dann als “klimaneutral” oder “CO₂-reduziert” beworben werden können, wenn der Klimanutzen durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten erreicht wurde. Einen entsprechenden Kompromissvorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft haben laut gut informierten Kreisen die nationalen EU-Botschafter am Mittwoch nach längeren Verhandlungen befürwortet.
Damit nimmt der Rat in einer bedeutenden Frage eine gegensätzliche Position zum Europäischen Parlament ein. Dessen im März verabschiedete Verhandlungsposition sieht vor, CO₂-Kompensationen nur in Ausnahmefällen zu erlauben, nämlich wenn ein Unternehmen seine CO₂-Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert hat. Das EU-Parlament will, dass Einsparungen tatsächlich in der Wertschöpfungskette eines Produktes erfolgt sind, damit es mit einem Green Claim beworben werden darf.
Bundesregierung will nicht zustimmen
Mehr nationale Freiheiten wollen die EU-Länder bei Strafen für Unternehmen, die gegen die Green-Claims-Richtlinie verstoßen. In der nun vorliegenden Version des Rates sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten diese selbst festlegen, vorausgesetzt, die Sanktionen sind “effektiv, angemessen und abschreckend”. Das EU-Parlament will dagegen Geldbußen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes EU-weit vorschreiben.
Darüber hinaus soll die Green-Claims-Richtlinie laut Ratskompromiss auch für Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern gelten. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission sah vor, diese Unternehmen von der Richtlinie auszunehmen, was auch vom EU-Parlament unterstützt wird. Für Kleinstunternehmen soll die Richtlinie nach dem Willen des Rates aber erst ein halbes Jahr später in Kraft treten als für alle anderen, für die die Regeln ab 2028 gelten sollen.
Die Einigung der Botschafter soll am 17. Juni vom EU-Umweltrat als offizielle Verhandlungsposition beschlossen werden. Beobachter rechnen auch hier mit der nötigen qualifizierten Mehrheit. Die deutsche Bundesregierung will sich laut gut informierten Kreisen enthalten. Nimmt der Rat sein Verhandlungsmandat an, muss er sich danach mit dem Parlament auf eine gemeinsame Fassung des Textes einigen. mo