Table.Briefing: Agrifood

Table.Special: Ampel einigt sich auf steuerliche Gewinnglättung + EU erhebt Zölle auf ukrainische Agrarimporte

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Landwirtschaft schafft es normalerweise eher selten auf die höchste politische Ebene, auf der Geopolitik oder Wirtschaftsfragen diskutiert werden. Dass sich das mit den Bauernprotesten zuletzt geändert hat, zeigt sich diese Woche wieder deutlich.

In Brüssel ist unter anderem die Antwort der EU auf aktuelle “Anliegen im Agrarsektor” Thema, wenn heute und morgen die Staats- und Regierungschefs zum Gipfeltreffen zusammenkommen. Im Entwurf für das Abschlussdokument nimmt das Thema, dem sonst höchstens ein oder zwei Sätze zugedacht werden, ungewöhnlich viel Raum ein.

Tatsächliche Neuerungen sind allerdings eher nicht zu erwarten. Stattdessen dürften Scholz, Macron und Co. Vorhaben grundsätzlich Rückenwind geben, die in Brüssel ohnehin im Gange sind, und beispielsweise zur Stärkung der Marktmacht von Bauern und zum Bürokratieabbau aufrufen.

Letzterer bleibt auch in Deutschland ein hochpolitisches Thema: Die Ampelkoalition hat sich gestern auf zehn Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft geeinigt, wie Henrike Schirmacher berichtet.

Ihre
Julia Dahm
Bild von Julia  Dahm

Ampeleinigung zur steuerlichen Gewinnglättung reicht CSU und DBV nicht

Die Ampelkoalition hat sich darauf geeinigt, die steuerliche Gewinnglättung erneut einzuführen. Sie soll rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre gelten, vorausgesetzt, die Beihilfe wird von der EU-Kommission genehmigt. Die politische Verständigung ist bemerkenswert. Denn die Gewinnglättung ist umstritten, weil sie vor allem großen Betrieben, die große Preissprünge zu verzeichnen haben, hilft. Landwirte erhalten jeweils am Ende eines dritten Jahres eine Steuerrückzahlung, wenn die Steuer auf den durchschnittlichen Gewinn der drei Jahre niedriger ausfällt als die Summe der Steuern für die drei Einzeljahre – Spitzen in der Besteuerung werden quasi glattgebügelt.

Die Ampelkoalition knüpft die Hoffnung daran, dass die Union am Freitag im Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zustimmt. Gegenwind kommt von der CSU, die auf Agrardiesel-Subventionen beharrt. “Aus bayerischer Sicht passt es überhaupt nicht in die Zeit, hunderttausende landwirtschaftliche Betriebe mit einer höheren Steuer beim Agrardiesel zu belasten. Die Rücknahme dieser falschen Entscheidung bleibt wichtig. Daran ändern auch sinnvolle Entlastungen in anderen Bereichen nichts”, teilt die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) Table.Briefings mit.

DBV pocht auf steuerlich befreiter Risikoausgleichsrücklage

Auch der Deutsche Bauernverband, der in die Verhandlungen eingebunden wurde, steht nicht gänzlich hinter dem Angebot der Ampelkoalition. Neben der steuerlichen Gewinnglättung fordert der DBV zusätzlich eine steuerlich befreite Risikoausgleichsrücklage. Zwar prüft das Bundesfinanzministerium dieses Instrument. Große Chancen werden ihm allerdings nicht eingeräumt, heißt es in Regierungskreisen. Der DBV fordert die steuerlich befreite Risikoausgleichsrücklage schon seit Langem, flankiert auch durch Bundesratsinitiativen – bislang ohne Ergebnis.

Insgesamt umfasst die Einigung der Ampelkoalition zur Unterstützung der Landwirtschaft zehn Maßnahmen, die schon länger im Gespräch sind. Als Beispiel: Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz, das Landwirte in Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel stärken soll, wurde bereits vor den Bauernprotesten diskutiert, bislang ohne Einigung. Zähe Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition und zwischen Bund und Ländern dürften auch bei den anzupassenden Öko-Regelungen zu erwarten sein. Die EU-Kommission knüpft ihre Pläne, auf Vorgaben zur verpflichtenden Brache bis zum Ende der laufenden GAP zu verzichten, an ausgleichende Maßnahmen bei den Eco-Schemes. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir teilt mit, dass die “vereinbarten höheren Biodiversitätsleistungen” nicht aus den Augen verloren werden dürften.

Auf folgende zehn Maßnahmen hat sich die Ampelkoalition zur Unterstützung der Landwirtschaft geeinigt:

  • Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung für 2024 und Engagement der Bundesregierung für das Aussetzen der Regelung bis zum Ende der GAP-Periode
  • Wiedereinführung der einkommensteuerlichen Tarifglättung rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre (vorausgesetzt, Beihilfe wird von der EU-Kommission genehmigt) 
  • Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Stärkung der Markt- und Preisbeobachtung als Grundlage für Verkaufsentscheidungen der Landwirtschaft. 
  • Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft bzw. von Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe, sobald die EU-rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BMEL-Expertengruppe zur Ausarbeitung konkreter Maßnahmen u.a. mit Blick auf Pflanzenöle). 
  • Entlastungen durch die überarbeitete Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung, welche für die verursachergerechte einzelbetriebliche Betrachtung notwendig ist, u.a. Orientierung an den Richt- und Schwellenwerten der Düngeverordnung, Vereinheitlichung von Dokumentationsfristen, ggf. Einführung von Bagatellgrenzen 
  • Umfassende, konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau (Prozess des BMEL mit der AMK); Beispiele:  Ohrmarken bei gekoppelten Prämien, Weinüberwachungsverordnung, Entschlackung bei bestehenden Ökoregelungen, Verschlankung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Nutztierhalter, Einheitlichkeit in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer 
  • Umbau der Tierhaltung: Weiterentwicklung Tierhaltungskennzeichnung mit Auswirkung auf Außer-Haus-Verpflegung, erfolgreicher Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung, Prüfung, wie eine verlässliche Finanzierung für die tierwohlgerechte Tierhaltung sichergestellt werden kann. 
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausgestaltung der GAP. Hierfür bietet der Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) aus Sicht der Bundesregierung eine gute Grundlage. 
  • Zahlreiche Entlastungen im Steuerrecht, z.B. degressive AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern, Anhebung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Anpassung der Stromsteuerentlastungen; Neugestaltung der Höfeordnung 
  • Prüfung einer Risikoausgleichsrücklage (BMF-Prozess mit den Ländern) 

Die Gewinnglättung galt in der Vergangenheit befristet bis 2022 für die Dreijahreszeiträume 2014 bis 2016, 2016 bis 2019 und 2020 bis 2022. Sie war 2016 ins Spiel gebracht worden, um Landwirten über die Krise am Milchmarkt hinwegzuhelfen. has

  • Agrardiesel
  • AgrarOLkG
  • Ampel-Koalition
  • Bauernproteste
  • Bio-AHVV
  • LEH
  • Michaela Kaniber
  • Tierhaltungskennzeichnung
  • Union
  • Wachstumschancengesetz
Translation missing.

News

EU-Einigung zum Ukraine-Handel entkernt Forderungen der Bauern

Die Verhandler von EU-Parlament und Rat haben sich am frühen Mittwochmorgen darauf geeinigt, den Freihandel mit der Ukraine zu verlängern, künftig aber stärker einzuschränken als ursprünglich vorgeschlagen. Kernforderungen der Landwirte, die die Konkurrenz durch günstigere Einfuhren kritisieren, bleiben jedoch außen vor. Auch das Parlamentsplenum hatte, vor allem mit Stimmen aus den Anrainerstaaten der Ukraine, Forderungen nach weitergehenden Schutzmaßnahmen unterstützt.

Dass es der nun gefundenen Einigung zustimmt, ist deshalb nicht sicher. Zwar stimmte der Handelsausschuss am Mittwoch zu, dessen Position spiegelt aber nicht unbedingt die des Plenums wider. Der Ukraine könnte der Faktor Zeit in die Hände spielen. Denn dem Parlamentsplenum bleibt nur noch der April, um zu entscheiden. Lehnt es den Kompromiss dann ab, dürften die Freihandelsmaßnahmen, die für das kriegsgebeutelte Land eine wichtige Einkommensstütze sind, Anfang Juni ersatzlos auslaufen. Das möchte nur eine kleine Minderheit der Abgeordneten.

Notbremse für Weizen und Gerste abgewiesen

Die Verhandler wollen die geplante automatische Notbremse für Hühnerfleisch, Zucker und Eier zwar auf Honig, Mais, Hafer und Grütze ausweiten, nicht aber auf Weizen und Gerste, wie von Parlament und Bauern gefordert. Flankiert wird der Kompromiss von einer nicht bindenden Zusicherung der Kommission, die Getreideimporte “genau zu überwachen” und, wenn nötig, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Auch die Forderung, die Bremse bereits ab einer geringeren Einfuhrmenge greifen zu lassen, findet sich nicht in der Einigung. Stattdessen bleibt es beim von der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwert, der auf der durchschnittlichen Einfuhrmenge von 2022 und 2023 basiert. Scharfe Kritik kommt vom Bauernverband Copa Cogeca.

Neben dem Parlament müssen auch die nationalen Minister der Einigung noch zustimmen. Eine ursprünglich für Mittwoch angesetzte erste Abstimmung der EU-Botschafter soll erst nächste Woche stattfinden, weil mehrere Länder mehr Zeit einforderten, um den Kompromiss zu prüfen. Eine Mehrheit im Rat gilt aber als wahrscheinlich. jd

  • Agrarpolitik
  • Handel
  • Landwirtschaft
  • Ukraine

Frankreichs Parlament stellt CETA-Ratifizierung infrage

Am heutigen Donnerstag (21. März) stimmt das Oberhaus des französischen Parlaments auf Antrag der kommunistischen Partei über die Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen Kanada und der EU ab. 2019 hatte mit der Nationalversammlung das Unterhaus des Parlaments ihr grünes Licht gegeben.

Die kommunistische Partei hofft, dass sie im Senat eine Mehrheit gegen die CETA-Ratifizierung hinter sich versammeln kann. Am 13. März hatte sich auch die außenpolitische Kommission des Senats gegen das Abkommen ausgesprochen.

Bedenken der Landwirtschaft

Ihrer Meinung nach sind die wirtschaftlichen Vorzüge seit der provisorischen Anwendung des Abkommens im Jahr 2017 begrenzt und wiegen die Nachteile für die französische Landwirtschaft nicht auf. Insbesondere kritisiert sie das Fehlen von “Spiegelklauseln”, die europäische Produktionsstandards für die Landwirtschaft auch auf kanadische Produkte anwenden würden.

Durch die massiven Bauernproteste der letzten Monate hat sich die Rhetorik über Freihandelsabkommen im gesamten politischen Spektrum Frankreichs verhärtet. Wenn der Senat die Ratifizierung ablehnt, kommt die Angelegenheit zurück in die Nationalversammlung. Da Emmanuel Macrons Partei Renaissance im Unterschied zu 2019 in der Nationalversammlung keine Mehrheit mehr hat, könnte die Ratifizierung auch dort scheitern.

Verschiedene Szenarien denkbar

In diesem Fall sind laut David Kleimann, Senior Research Associate beim Thinktank ODI Europe, mehrere Szenarien möglich. Die französische Regierung könnte versuchen, die Ratifizierung später noch einmal durchs Parlament zu bringen. Alternativ könnte Paris Brüssel formell über die Nicht-Ratifizierung informieren. Dann läge der Ball beim Rat. Er müsste entscheiden, ob er die provisorische Anwendung des Abkommens beendet. Dass es hierfür die nötige Mehrheit gäbe, ist aus Kleimanns Sicht jedoch fraglich.

Als weiteres denkbares Szenario könnte die EU-Kommission das Abkommen mit Kanada neu verhandeln, den Anwendungsbereich aber auf jene Teile limitieren, die in die exklusive Kompetenz der EU fallen, sagt Kleimann.

CETA war schon vor der Unterzeichnung hart umkämpft. 2016 stellte sich das wallonische Parlament gegen CETA und verzögerte damit die Unterzeichnung. jaa

  • Frankreich
  • Handel
  • Handelspolitik
  • Kanada

Agrifood.Table Redaktion

AGRIFOOD.TABLE REDAKTION

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    die Landwirtschaft schafft es normalerweise eher selten auf die höchste politische Ebene, auf der Geopolitik oder Wirtschaftsfragen diskutiert werden. Dass sich das mit den Bauernprotesten zuletzt geändert hat, zeigt sich diese Woche wieder deutlich.

    In Brüssel ist unter anderem die Antwort der EU auf aktuelle “Anliegen im Agrarsektor” Thema, wenn heute und morgen die Staats- und Regierungschefs zum Gipfeltreffen zusammenkommen. Im Entwurf für das Abschlussdokument nimmt das Thema, dem sonst höchstens ein oder zwei Sätze zugedacht werden, ungewöhnlich viel Raum ein.

    Tatsächliche Neuerungen sind allerdings eher nicht zu erwarten. Stattdessen dürften Scholz, Macron und Co. Vorhaben grundsätzlich Rückenwind geben, die in Brüssel ohnehin im Gange sind, und beispielsweise zur Stärkung der Marktmacht von Bauern und zum Bürokratieabbau aufrufen.

    Letzterer bleibt auch in Deutschland ein hochpolitisches Thema: Die Ampelkoalition hat sich gestern auf zehn Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft geeinigt, wie Henrike Schirmacher berichtet.

    Ihre
    Julia Dahm
    Bild von Julia  Dahm

    Ampeleinigung zur steuerlichen Gewinnglättung reicht CSU und DBV nicht

    Die Ampelkoalition hat sich darauf geeinigt, die steuerliche Gewinnglättung erneut einzuführen. Sie soll rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre gelten, vorausgesetzt, die Beihilfe wird von der EU-Kommission genehmigt. Die politische Verständigung ist bemerkenswert. Denn die Gewinnglättung ist umstritten, weil sie vor allem großen Betrieben, die große Preissprünge zu verzeichnen haben, hilft. Landwirte erhalten jeweils am Ende eines dritten Jahres eine Steuerrückzahlung, wenn die Steuer auf den durchschnittlichen Gewinn der drei Jahre niedriger ausfällt als die Summe der Steuern für die drei Einzeljahre – Spitzen in der Besteuerung werden quasi glattgebügelt.

    Die Ampelkoalition knüpft die Hoffnung daran, dass die Union am Freitag im Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zustimmt. Gegenwind kommt von der CSU, die auf Agrardiesel-Subventionen beharrt. “Aus bayerischer Sicht passt es überhaupt nicht in die Zeit, hunderttausende landwirtschaftliche Betriebe mit einer höheren Steuer beim Agrardiesel zu belasten. Die Rücknahme dieser falschen Entscheidung bleibt wichtig. Daran ändern auch sinnvolle Entlastungen in anderen Bereichen nichts”, teilt die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) Table.Briefings mit.

    DBV pocht auf steuerlich befreiter Risikoausgleichsrücklage

    Auch der Deutsche Bauernverband, der in die Verhandlungen eingebunden wurde, steht nicht gänzlich hinter dem Angebot der Ampelkoalition. Neben der steuerlichen Gewinnglättung fordert der DBV zusätzlich eine steuerlich befreite Risikoausgleichsrücklage. Zwar prüft das Bundesfinanzministerium dieses Instrument. Große Chancen werden ihm allerdings nicht eingeräumt, heißt es in Regierungskreisen. Der DBV fordert die steuerlich befreite Risikoausgleichsrücklage schon seit Langem, flankiert auch durch Bundesratsinitiativen – bislang ohne Ergebnis.

    Insgesamt umfasst die Einigung der Ampelkoalition zur Unterstützung der Landwirtschaft zehn Maßnahmen, die schon länger im Gespräch sind. Als Beispiel: Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz, das Landwirte in Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel stärken soll, wurde bereits vor den Bauernprotesten diskutiert, bislang ohne Einigung. Zähe Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition und zwischen Bund und Ländern dürften auch bei den anzupassenden Öko-Regelungen zu erwarten sein. Die EU-Kommission knüpft ihre Pläne, auf Vorgaben zur verpflichtenden Brache bis zum Ende der laufenden GAP zu verzichten, an ausgleichende Maßnahmen bei den Eco-Schemes. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir teilt mit, dass die “vereinbarten höheren Biodiversitätsleistungen” nicht aus den Augen verloren werden dürften.

    Auf folgende zehn Maßnahmen hat sich die Ampelkoalition zur Unterstützung der Landwirtschaft geeinigt:

    • Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung für 2024 und Engagement der Bundesregierung für das Aussetzen der Regelung bis zum Ende der GAP-Periode
    • Wiedereinführung der einkommensteuerlichen Tarifglättung rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre (vorausgesetzt, Beihilfe wird von der EU-Kommission genehmigt) 
    • Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Stärkung der Markt- und Preisbeobachtung als Grundlage für Verkaufsentscheidungen der Landwirtschaft. 
    • Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft bzw. von Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe, sobald die EU-rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BMEL-Expertengruppe zur Ausarbeitung konkreter Maßnahmen u.a. mit Blick auf Pflanzenöle). 
    • Entlastungen durch die überarbeitete Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung, welche für die verursachergerechte einzelbetriebliche Betrachtung notwendig ist, u.a. Orientierung an den Richt- und Schwellenwerten der Düngeverordnung, Vereinheitlichung von Dokumentationsfristen, ggf. Einführung von Bagatellgrenzen 
    • Umfassende, konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau (Prozess des BMEL mit der AMK); Beispiele:  Ohrmarken bei gekoppelten Prämien, Weinüberwachungsverordnung, Entschlackung bei bestehenden Ökoregelungen, Verschlankung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Nutztierhalter, Einheitlichkeit in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer 
    • Umbau der Tierhaltung: Weiterentwicklung Tierhaltungskennzeichnung mit Auswirkung auf Außer-Haus-Verpflegung, erfolgreicher Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung, Prüfung, wie eine verlässliche Finanzierung für die tierwohlgerechte Tierhaltung sichergestellt werden kann. 
    • Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausgestaltung der GAP. Hierfür bietet der Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) aus Sicht der Bundesregierung eine gute Grundlage. 
    • Zahlreiche Entlastungen im Steuerrecht, z.B. degressive AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern, Anhebung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Anpassung der Stromsteuerentlastungen; Neugestaltung der Höfeordnung 
    • Prüfung einer Risikoausgleichsrücklage (BMF-Prozess mit den Ländern) 

    Die Gewinnglättung galt in der Vergangenheit befristet bis 2022 für die Dreijahreszeiträume 2014 bis 2016, 2016 bis 2019 und 2020 bis 2022. Sie war 2016 ins Spiel gebracht worden, um Landwirten über die Krise am Milchmarkt hinwegzuhelfen. has

    • Agrardiesel
    • AgrarOLkG
    • Ampel-Koalition
    • Bauernproteste
    • Bio-AHVV
    • LEH
    • Michaela Kaniber
    • Tierhaltungskennzeichnung
    • Union
    • Wachstumschancengesetz
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    EU-Einigung zum Ukraine-Handel entkernt Forderungen der Bauern

    Die Verhandler von EU-Parlament und Rat haben sich am frühen Mittwochmorgen darauf geeinigt, den Freihandel mit der Ukraine zu verlängern, künftig aber stärker einzuschränken als ursprünglich vorgeschlagen. Kernforderungen der Landwirte, die die Konkurrenz durch günstigere Einfuhren kritisieren, bleiben jedoch außen vor. Auch das Parlamentsplenum hatte, vor allem mit Stimmen aus den Anrainerstaaten der Ukraine, Forderungen nach weitergehenden Schutzmaßnahmen unterstützt.

    Dass es der nun gefundenen Einigung zustimmt, ist deshalb nicht sicher. Zwar stimmte der Handelsausschuss am Mittwoch zu, dessen Position spiegelt aber nicht unbedingt die des Plenums wider. Der Ukraine könnte der Faktor Zeit in die Hände spielen. Denn dem Parlamentsplenum bleibt nur noch der April, um zu entscheiden. Lehnt es den Kompromiss dann ab, dürften die Freihandelsmaßnahmen, die für das kriegsgebeutelte Land eine wichtige Einkommensstütze sind, Anfang Juni ersatzlos auslaufen. Das möchte nur eine kleine Minderheit der Abgeordneten.

    Notbremse für Weizen und Gerste abgewiesen

    Die Verhandler wollen die geplante automatische Notbremse für Hühnerfleisch, Zucker und Eier zwar auf Honig, Mais, Hafer und Grütze ausweiten, nicht aber auf Weizen und Gerste, wie von Parlament und Bauern gefordert. Flankiert wird der Kompromiss von einer nicht bindenden Zusicherung der Kommission, die Getreideimporte “genau zu überwachen” und, wenn nötig, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

    Auch die Forderung, die Bremse bereits ab einer geringeren Einfuhrmenge greifen zu lassen, findet sich nicht in der Einigung. Stattdessen bleibt es beim von der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwert, der auf der durchschnittlichen Einfuhrmenge von 2022 und 2023 basiert. Scharfe Kritik kommt vom Bauernverband Copa Cogeca.

    Neben dem Parlament müssen auch die nationalen Minister der Einigung noch zustimmen. Eine ursprünglich für Mittwoch angesetzte erste Abstimmung der EU-Botschafter soll erst nächste Woche stattfinden, weil mehrere Länder mehr Zeit einforderten, um den Kompromiss zu prüfen. Eine Mehrheit im Rat gilt aber als wahrscheinlich. jd

    • Agrarpolitik
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    • Ukraine

    Frankreichs Parlament stellt CETA-Ratifizierung infrage

    Am heutigen Donnerstag (21. März) stimmt das Oberhaus des französischen Parlaments auf Antrag der kommunistischen Partei über die Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen Kanada und der EU ab. 2019 hatte mit der Nationalversammlung das Unterhaus des Parlaments ihr grünes Licht gegeben.

    Die kommunistische Partei hofft, dass sie im Senat eine Mehrheit gegen die CETA-Ratifizierung hinter sich versammeln kann. Am 13. März hatte sich auch die außenpolitische Kommission des Senats gegen das Abkommen ausgesprochen.

    Bedenken der Landwirtschaft

    Ihrer Meinung nach sind die wirtschaftlichen Vorzüge seit der provisorischen Anwendung des Abkommens im Jahr 2017 begrenzt und wiegen die Nachteile für die französische Landwirtschaft nicht auf. Insbesondere kritisiert sie das Fehlen von “Spiegelklauseln”, die europäische Produktionsstandards für die Landwirtschaft auch auf kanadische Produkte anwenden würden.

    Durch die massiven Bauernproteste der letzten Monate hat sich die Rhetorik über Freihandelsabkommen im gesamten politischen Spektrum Frankreichs verhärtet. Wenn der Senat die Ratifizierung ablehnt, kommt die Angelegenheit zurück in die Nationalversammlung. Da Emmanuel Macrons Partei Renaissance im Unterschied zu 2019 in der Nationalversammlung keine Mehrheit mehr hat, könnte die Ratifizierung auch dort scheitern.

    Verschiedene Szenarien denkbar

    In diesem Fall sind laut David Kleimann, Senior Research Associate beim Thinktank ODI Europe, mehrere Szenarien möglich. Die französische Regierung könnte versuchen, die Ratifizierung später noch einmal durchs Parlament zu bringen. Alternativ könnte Paris Brüssel formell über die Nicht-Ratifizierung informieren. Dann läge der Ball beim Rat. Er müsste entscheiden, ob er die provisorische Anwendung des Abkommens beendet. Dass es hierfür die nötige Mehrheit gäbe, ist aus Kleimanns Sicht jedoch fraglich.

    Als weiteres denkbares Szenario könnte die EU-Kommission das Abkommen mit Kanada neu verhandeln, den Anwendungsbereich aber auf jene Teile limitieren, die in die exklusive Kompetenz der EU fallen, sagt Kleimann.

    CETA war schon vor der Unterzeichnung hart umkämpft. 2016 stellte sich das wallonische Parlament gegen CETA und verzögerte damit die Unterzeichnung. jaa

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