die protestierenden Bauern waren erfolgreich. Im Eilverfahren haben EU-Kommission und EU-Parlament beschlossen, die Gemeinsame Agrarpolitik zu vereinfachen, um der Landwirtschaft entgegenzukommen. Am 13. Mai soll der Ministerrat die Lockerungen formell verabschieden.
Trotz der Warnung von Wissenschaft und Umweltschutz wird die Pflicht zur Stilllegung (GLÖZ 8) bis Ende 2027 aufgehoben. Inwieweit Landwirte dies in Deutschland nutzen, um mehr Ackerfrüchte anzubauen, analysieren wir in unserem heutigen Briefing. Hohe finanzielle Anreize, Flächen freiwillig brach liegen zu lassen, dürften bei ihrer Entscheidung eine Rolle spielen.
So verkündete Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) kürzlich mit Blick auf die Öko-Regelungen: “Dass GAP-Mittel nicht mehr abgerufen werden, wird nicht mehr passieren.” Das Ressort des Grünen-Politikers hat 2024 Prämien für Flächen, die Landwirte freiwillig brach liegen lassen, erhöht und Vorgaben vereinfacht.
Aufatmen können Umweltschützer aber wohl trotzdem nicht. Das Finanzvolumen für die Öko-Regelungen ist begrenzt. In Deutschland wären laut Thünen-Wissenschaftler Norbert Röder zwischen 300 Millionen und einer halben Milliarde Euro pro Jahr nötig, um 3,5 Prozent Brachen zu erreichen. Für die verschiedenen Öko-Regelungen stehen pro Jahr insgesamt rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
Landwirte sollten in diesem Jahr eigentlich vier Prozent ihrer Flächen ungenutzt lassen, um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Mitte März schlug die EU-Kommission vor, die Landwirte von dieser Pflicht zu befreien. In Deutschland könnten so theoretisch mehr als 400.000 ha zusätzlich bewirtschaftet werden, ein Wert, der in der Praxis nicht zu erreichen ist, weil Landschaftselemente wie Hecken nicht angetastet werden dürfen. Dennoch hat die Regelung das Potenzial, den Ackerbau um mehr als 300.000 ha auszudehnen. Geschehen wird das wohl nicht und das hat mehrere Gründe:
Auf mehr als zwei Dritteln der Ackerfläche werden Winterkulturen wie Winterweizen, -Gerste; Roggen- und Raps angebaut. Für diese wichtigsten Feldfrüchte in der deutschen Landwirtschaft kam die Entscheidung zu spät.
Schwierige Erntebedingungen im vergangenen Jahr hatten sich negativ auf die Saatgutqualität ausgewirkt. Zu nasse Böden im Herbst behinderten im Norden und Westen im Herbst die Aussaat, sodass im Frühjahr mehr Flächen bestellt werden mussten als erwartet. Die höhere Saatgutnachfrage stieß auf ein knappes Angebot. Bei Braugerste, Hafer und Sommerweizen kam es deshalb zu Engpässen.
Die Preise für Getreide und Ölsaaten liegen weit unter dem Niveau der vergangenen beiden Jahre. Gleichzeitig sind die Kosten – unter anderem auch für das knappe Saatgut – gestiegen. Dies schafft kaum Anreize, die Produktion auszudehnen.
Die bisher für die Stilllegung vorgesehenen Flächen sind in den Betrieben in der Regel die am wenigsten wirtschaftlichen. Gründe können die schlechte Bodenqualität, die Neigung zur Staunässe, Einschränkungen beim Pflanzenschutz oder eine ungünstige Geometrie sein. Deshalb ist der Anreiz, diese Flächen zu bewirtschaften, kleiner.
Betriebe, die freiwillig Flächen unbearbeitet lassen, können Mittel aus dem Topf für Öko-Regelungen beantragen. Im Detail wurden die Förderbedingungen vom Bundeslandwirtschaftsministerium für dieses Jahr vereinfacht und attraktiver gestaltet. Pro Hektar Brache erhalten Landwirte maximal 1.300 Euro. So viel Geld können Sie selbst auf den besten Böden kaum verdienen. Deshalb werden viele Betriebe diese Möglichkeit nutzen.
Händler und Berater schätzen, dass deshalb nur ein Teil der bisher vorgeschriebenen Stilllegungsflächen genutzt werden. Dabei können die Entscheidungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ausfallen. Relativ stark werden die Möglichkeit wahrscheinlich Rinderhalter nutzen, um Futterpflanzen anzubauen. Für reine Ackerbaubetriebe, die vor allem Wintergetreide und Raps produzieren, ist es dagegen schwieriger, die Flächen sinnvoll zu nutzen. Eine theoretische Möglichkeit wäre der Anbau von Kartoffeln, der aber in den meisten Fällen an der mangelnden Verfügbarkeit von Pflanzkartoffeln scheitern wird. Auch der Anbau von Zuckerrüben und Leguminosen wird von den Marktfruchtbetrieben wahrscheinlich nur minimal ausgedehnt, weil es schwierig ist, Abnehmer für die Ernte zu finden. In Süddeutschland rechnet der Landhandel mit einer etwas größeren Sojabohnenfläche, die in der Gesamtbilanz aber kaum Spuren hinterlassen wird. Am stärksten dürfte Mais von der Regelung profitieren. Die Ernte kann als Körnermais oder als Silomais für die Rinderfütterung und Versorgung von Biogasanlagen verwendet werden. Die Maisfläche in Deutschland wird in diesem Jahr aber vor allem deshalb steigen, weil im Herbst nicht alle vorgesehenen Flächen mit Wintergetreide bestellt werden konnten.
Der deutsche Raiffeisenverband kommt zu dem Schluss, dass sich die Aussetzung nicht nennenswert auf die diesjährige Getreideernte auswirken wird. “Die Entscheidung ist absolut richtig, kommt aber für den Getreideanbau schlichtweg zu spät”, betont der Getreidemarktexperte des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), Guido Seedler. Sollte die Regelung verlängert werden, müssten die Weichen dafür rechtzeitig gestellt werde, damit die Landwirte ihre Anbauflächen planen können, denn die Rapsaussaat für die Ernte 2025 startet bereits im August.
Die Europäische Kommission erwägt offenbar eine Anhebung der Höchstgrenze für genehmigungsfreie nationale Beihilfen im Agrarsektor, die sogenannte De-minimis-Grenze. Bis zu 20.000 Euro pro Agrarbetrieb über drei Steuerjahre können die Mitgliedstaaten aktuell als “geringfügige” Subventionen auszahlen, die nicht erst von der Kommission genehmigt werden müssen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) forderte beim EU-Agrarrat am Montag, den Betrag zu verdoppeln und auf 50.000 Euro anzuheben. Auch die Gesamtsumme, die jedem Mitgliedstaat zusteht, will er erhöht sehen.
16 weitere Staaten unterstützten laut gut informierten Kreisen den Vorstoß, der hinter verschlossenen Türen diskutiert wurde. Die Kommission arbeite hieran, sagte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski nach dem Treffen, äußerte sich aber auf Nachfrage nicht näher zum Zeitplan. Vor knapp zwei Wochen hatten bereits die EU-Staats- und Regierungschefs die Kommission aufgefordert, eine Anhebung der De-minimis-Grenze zu prüfen.
Mehr Spielraum für nationale Subventionen sei ein praktischer und unbürokratischer Weg, die Landwirtschaft zu unterstützen, ohne Umweltstandards abzusenken, argumentiert Özdemir. Zudem sei der Betrag seit 2019 nicht angepasst worden und trage der wirtschaftlichen Lage nicht länger Rechnung. Die EU-Beihilferegeln dienen dazu, innerhalb des europäischen Binnenmarktes Wettbewerbsgleichheit zwischen Betrieben in unterschiedlichen Ländern sicherzustellen.
Der belgische Minister und aktuelle Agrarratsvorsitzende David Clarinval mahnte vor dem Treffen an, auch weniger finanzstarke Länder müssten Gehör finden. “Nicht alle Länder haben die finanziellen Kapazitäten, ihren Landwirten unter die Arme zu greifen”, betonte er. Explizit gegen die Anhebung der Höchstgrenze stellte sich während der Gespräche aber dem Vernehmen nach nur die dänische Delegation, die vor Wettbewerbsverzerrungen warnte.
Die deutsche Bundesregierung schöpfte den erlaubten Gesamtbetrag in den letzten Jahren nicht aus. Rund 22 Millionen Euro waren es 2022, knapp 46 Prozent der Höchstsumme, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anfrage mit. Aber: “Immer mehr Förderprogramme werden im Rahmen einer de-minimis Beihilfemaßnahme gewährt”, erklärt eine Sprecherin. Die Anhebung der Grenze sei nötig, um diesem Trend Rechnung zu tragen und auf gezielt auf Krisen reagieren zu können.
Auch an anderer Stelle will die Kommission den Mitgliedstaaten mehr Freiraum für nationale Agrarsubventionen einräumen. Anfang April hatte sie entsprechend einer Forderung der Staats- und Regierungschefs vorgeschlagen, den sogenannten befristeten Krisenrahmen zu verlängern. Dieser macht es EU-Ländern temporär einfacher, Landwirte bei Marktverwerfungen im Zuge von Russlands Krieg in der Ukraine durch Hilfsprogramme zu unterstützen. Dabei geht es um Summen, die über die De-minimis-Grenze hinausgehen und von der Kommission genehmigt werden müssen. jd
Sechs NGO aus Deutschland, Argentinien, Brasilien, Paraguay und Bolivien haben eine OECD-Beschwerde gegen die Bayer AG eingereicht. Dies verkündeten sie am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Der Vorwurf: Der Pharma- und Chemiekonzern sei für schwerwiegende Folgen der industriellen Landwirtschaft in Südamerika verantwortlich und verstoße gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Das NGO-Bündnis, darunter Misereor und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), beruft sich auf eigene Recherchen und Interviews mit Betroffenen. Durch den Vertrieb von Soja-Saatgut und giftigen Pestiziden fördere die Bayer AG ein Agrarmodell in Südamerika, dass unter anderem zu Nahrungsunsicherheit, Wasserknappheit, Abholzung, Biodiversitätsverlust, Gesundheitsproblemen und Landkonflikten mit indigenen Gemeinschaften führe.
“Wir fordern, dass Bayer für gentechnisch verändertes Soja und Pestizide auf Glyphosatbasis Sorgfaltspflichten entwickelt, die risikobasiert sind und den Kontext in Lateinamerika berücksichtigen, um zu langfristigen Lösungen beizutragen”, erklärte Silvia Rojas Castro, Legal Advisor beim ECCHR. In den angeführten Fällen solle der Konzern zudem Wiedergutmachung leisten.
Laut den OECD-Leitsätzen müssen Unternehmen in ihren globalen Wertschöpfungsketten Menschenrechte und Umwelt respektieren und dürfen nicht zu negativen Auswirkungen auf das Recht auf Gesundheit, Nahrung, Land und eine gesunde Umwelt beitragen. Damit gelten die Richtlinien auch für die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Diese Risiken fallen nach Auslegung des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit nicht unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Auf Anfrage von Table.Briefings dementierte ein Sprecher der Bayer AG die Vorwürfe. Die Vorfälle aus Paraguay, Argentinien und Brasilien seien dem Konzern nicht bekannt, sie passten außerdem nicht zum Produkt- und Sicherheitsprofil des Pestizids Glyphosat. “Zulassungsstudien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln basieren auf den strengen internationalen Richtlinien der OECD”, erklärte er. “Unsere internen Sicherheitskriterien sind im Übrigen oft noch strenger als die behördlichen Anforderungen.”
Die Bayer AG begleite die Anwendung ihrer Produkte durch Maßnahmen wie Schulungen, auch in Lateinamerika. Für die Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in den verschiedenen Ländern seien im Übrigen die jeweiligen staatlichen Behörden zuständig.
Die deutsche Nationale Kontaktstelle der OECD hat nun drei Monate Zeit, zu reagieren. Bestätigt sie die Zulässigkeit der Beschwerde, müsste sie eine Mediation zwischen den Betroffenen und dem Konzern unterstützen. leo
Mit dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) reguliert Deutschland die Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und Händlern zwar teils strenger, als die EU vorschreibt. Einige Länder gehen aber noch deutlich weiter über das europäische Mindestmaß hinaus. Das geht aus einem neuen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie über unfaire Handelspraktiken (UTP) hervor, den die Europäische Kommission als Teil ihrer Bemühungen zur Stärkung der Bauern in der Lieferkette veröffentlicht hat.
Die Richtlinie von 2019 verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte Handelspraktiken zu verbieten. Sie können aber darüber hinausgehen. Das tut das AgrarOLkG, indem es die Rücksendung nicht verkaufter Ware ohne Zahlung des Kaufpreises und der Beseitigungskosten verbietet. Die EU-Richtlinie schreibt lediglich vor, dass diese Praktik vorab zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart sein muss. Deutschland tut also mehr, als es muss, ist damit aber nicht allein: Die “große Mehrheit der Mitgliedstaaten” – alle bis auf sieben – gehen laut dem Bericht über das Mindestmaß hinaus.
Viele Länder verbieten nicht nur eine, sondern eine Reihe zusätzliche Praktiken (aufgelistet im Hintergrunddokument zum Bericht). Vieldiskutiert ist die Idee eines Verbots des Verkaufs unter Produktionskosten. Die EU-Richtlinie macht dazu keine Vorgaben, vier Länder – Spanien, Ungarn, Italien und Kroatien – haben es auf eigene Faust eingeführt. Spanien zum Beispiel verbietet fünf weitere Praktiken, die EU-rechtlich nicht vorgegeben sind, darunter Werbemaßnahmen, die der Wahrnehmung der Verbraucher zu Qualität oder Wert eines Produkts abträglich sind.
Nicht untersucht wird in dem Bericht, welche Wirkung die Regulierungen in der Praxis zeigen. Ob zum Beispiel das Verbot des Verkaufs unter Produktionskosten tatsächlich zu faireren Erzeugerpreisen führt, ist umstritten. Analysen hierzu sind von der Kommission erst 2025 zu erwarten. Dann will sie einen umfassenden Evaluierungsbericht vorlegen. Falls nötig, soll eine Überarbeitung der Richtlinie folgen.
Einen Aspekt will die Brüsseler Behörde aber schneller in Angriff nehmen: Diesen Herbst – im dritten Quartal des Jahres – will sie ein ergänzendes Gesetz vorlegen, um die grenzüberschreitende Durchsetzung der UTP-Richtlinie zu verbessern. Aktuell hapert es laut dem Bericht bei der Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener EU-Länder. Sprachbarrieren, rechtliche und bürokratische Hürden sowie Datenschutzregeln stünden im Weg.
Die Konsequenz: Ist der Käufer in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als der Erzeuger, werden unlautere Handelspraktiken oft nicht geahndet. Das neue Gesetz solle deshalb “den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Durchsetzungsbehörden verbessern oder die Möglichkeit koordinierter Maßnahmen gegen Käufer in einem grenzüberschreitenden Kontext vorsehen”, so der Bericht. Damit geht die Kommission auch auf eine Forderung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron ein, der genau hier Verbesserungen angemahnt hatte. jd
EU-Höchstwerte für Pestizidrückstände auf Lebensmitteln werden nur relativ selten überschritten. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der jährlich für einen festgelegten Warenkorb Daten aus allen EU-Ländern zusammenträgt. Die nun veröffentlichten Daten wurden 2022 erhoben. Bei knapp vier Prozent der untersuchten Produkte wurden Rückstände gemessen, die die zulässigen Höchstwerte überschreiten.
Wegen Messunsicherheiten stuft die EFSA aber nur rund zwei Prozent als “gesichert rechtswidrig” ein. Die Behörde geht von einem “geringen Gesundheitsrisiko für Verbraucher” aus. Gegenüber dem Vorjahr sind die Daten stabil. Deutschland liegt mit rund zwei Prozent unzulässig stark belasteter Produkte im EU-Durchschnitt.
Entscheidungen darüber, welche Höchstwerte die EU für Rückstände verschiedener Pestizide zulässt, sorgen immer wieder für Streit. Zuletzt änderte die Europäische Kommission beim Neonicotinoid Thiacloprid nach Kritik des EU-Parlaments ihre Meinung. Vergangene Woche legte sie einen Verordnungsentwurf vor, der nachweisbare Rückstände des Insektizids auf Importprodukten verbietet.
In der EU ist die Anwendung von Thiacloprid bereits verboten. Die Kommission hatte aber ursprünglich vorgeschlagen, Rückstände auf den meisten Importen aus Drittländern trotzdem weiter zuzulassen, wogegen das Parlament Einspruch erhob. Dazu, warum die Brüsseler Behörde nun umschwenkt, wollte sich eine Kommissionssprecherin auf Anfrage nicht genauer äußern. Über den neuen Vorschlag müssen jetzt die Mitgliedstaaten entscheiden. Dies solle in den “kommenden Monaten” geschehen, so die Sprecherin. jd
Die Bioenergiebranche sieht Nachbesserungsbedarf beim Solarpaket I, das Bundestag und Bundesrat am Freitag verabschiedet haben. Als positiv hob Guido Erhardt vom Fachverband Biogas bei einer Expertenanhörung im Bundestag hervor, dass die Südquote bei den Ausschreibungen zur Förderung von Biomasse- und Biomethananlagen ausgesetzt würde. Die Südquote sieht vor, dass mindestens die Hälfte der ausgeschriebenen Leistung den südlichen Bundesländern zugeschlagen werden soll. Ehrhardt: “Durch die Südquote wurden alle Standorte, die nicht in Bayern und Baden-Württemberg liegen, ganz oder teilweise vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Aussetzung stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Wettbewerb zwischen den Standorten und damit zu mehr Kosteneffizienz dar.“
Ebenfalls eine Verbesserung sei die neue Regelung, wonach nicht genutzte Volumina an Biomethan in die Biomasse-Ausschreibungen übernommen werden können. Bei der letzten Förderausschreibung für Biomethan Ende 2023 hatte es keinerlei Angebote gegeben, während die Ausschreibung für Biomasse dreifach überzeichnet war. “Die Regelung kann zumindest für 2025 das Problem der zu geringen Ausschreibungsvolumina bei Biomasse etwas abpuffern”, räumte Ehrhardt ein.
Die geringen Ausschreibungsmengen bei Biomasse sind denn auch das drängendste Problem der Bioenergiebranche, wie Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie in der Anhörung erläuterte. “Für Ende 2023 wurden knapp 300 Megawatt ausgeschrieben. Es wurden Angebote mit 910 Megawatt Leistung eingereicht, nahezu alle davon Bestandsanlagen. Zwei Drittel wurden also nicht bezuschlagt”, rechnete sie vor.
Wer keine Förderung erhalte, dem würden auch die Verbesserungen im Solarpaket I nichts bringen. Ohne Anschlussförderung müsse er seine Anlage stilllegen. Und in den kommenden Jahren verschlechtere sich die Lage zusehends, da die Bestandsanlagen ein immer geringeres Ausschreibungsvolumen bieten würden. In einer Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hatte die Bundesregierung 2022 festgelegt, dass die Ausschreibungsvolumina für Biomasse/Biogas von 600 Megawatt (MW) im Jahr 2023 auf 300 MW für den Zeitraum 2026 bis 2028 sinken sollen. Für Biomethan ist für denselben Zeitraum ein gleichbleibendes Volumen von 600 MW vorgesehen.
“Die neue Übertragungsregelung von Biomethan auf Biomasse ist kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Volumina für Biomasse müssen kurzfristig signifikant erhöht werden“, forderte Rostek. Sonst drohe bis 2030 eine Halbierung des Anlagenbestandes von derzeit knapp 10.000 und der Verlust von 34 Terawattstunden (TWh) erneuerbarer, regelbarer Stromerzeugung und 23 TWh erneuerbarer Wärme. Die Lage für die Bioenergie sei absurd: Sie werde von der Politik eingeplant als Backup für die schwerer planbare Stromerzeugung aus Wind und Sonne und als ein Baustein im Gebäudeenergiegesetz und im Wärmeplanungsgesetz. Dennoch erlebe sie jetzt “ein Sterben auf Raten”, beklagte Rostek.
Schützenhilfe bekam die Bioenergiebranche am Freitag vom Bundesrat. Das Gremium verabschiedete eine vom Land Schleswig-Holstein eingebrachte Entschließung, in der eine Sonderausschreibung “mit ausreichendem Volumen” noch in diesem Jahr für bestehende Biogasanlagen, die das Wärmenetz beliefern, gefordert wird. mo
Knapp 282 Millionen Menschen weltweit waren 2023 stark von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen. Zu dem Ergebnis kommt der Globale Bericht zu Ernährungskrisen, der seit 2016 jährlich von einer Allianz internationaler Akteure erstellt wird, darunter die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), das Welternährungsprogramm (WFP) und die EU. “Das ist die höchste Zahl, die wir jemals gemessen haben“, betonte Sara McHattie, mitverantwortlich für den Bericht, bei der Vorstellung vergangene Woche.
Vor allem Kriege und bewaffnete Konflikte waren demnach dafür verantwortlich, dass sich trotz Bemühungen um Entwicklungs- und humanitäre Hilfe die Lage verschlechtert hat. Sie sind, gemessen an der betroffenen Bevölkerung, die häufigste Ursache für Ernährungsunsicherheit. “In Konfliktherden eskalierten Ernährungskrisen 2023 in alarmierendem Maße – vor allem in Palästina (Gaza-Streifen) und dem Sudan“, heißt es in dem Bericht. Zweithäufigster Grund waren 2023 wirtschaftliche Schocks. Fast gleichauf sind Extremwetterereignisse – Tendenz steigend.
Ein weiterer Befund ist eine hohe geografische Konzentration der weltweiten Ernährungsunsicherheit: “Ein Großteil der Betroffenen ist in nur 19 Ländern zu finden”, betont McHattie. Dazu gehören viele afrikanische Länder, aber auch beispielsweise Syrien und Jemen.
Besserung ist vorerst nicht zu erwarten: Für 2024 gibt der Bericht eine düstere Prognose ab. Bei vielen bewaffneten Konflikten sei kurzfristig keine Lösung zu erwarten. Dazu kämen die Auswirkungen des Wetterphänomens El Niño, das durch Extremwetterereignisse wie Überflutungen oder Dürreperioden die Lage in Süd- und Ostafrika verschlimmern könnte. “Abnehmende Mittel für humanitäre Hilfe und steigende Kosten für die Bereitstellung stellen eine weitere Bedrohung dar”, so der Bericht. jd
Der Weltmarktpreis für Kakao hat ein Rekordniveau erreicht und liegt nun erstmals bei mehr als 10.000 Dollar pro Tonne. Der S&P GSCI Cocoa Index ist allein in diesem Jahr schon um 173 Prozent in die Höhe gegangen, in den vergangenen fünf Jahren um 383 Prozent. Der Preisanstieg ist auf die erwartete Verknappung von Kakaobohnen angesichts von Nutzpflanzenkrankheiten und extremen Wetterbedingungen in Westafrika zurückzuführen. In Erwartung des vierten schlechten Jahres in Folge haben die Schokoladenhersteller die Preise für die Verbraucher bereits erhöht.
Elfenbeinküste und Ghana sind die weltweit größten Kakaoproduzenten und machen zusammen etwa 60 Prozent des Weltmarktes aus. Zählt man noch Kamerun und Nigeria hinzu, produziert Westafrika mehr als Dreiviertel des globalen Kakaoangebots. Die Region hat jedoch aufgrund von Dürren, Bränden und anderen durch den Klimawandel bedingten Wetterphänomenen drastische Ertragseinbußen zu verzeichnen.
Darunter leiden vor allem die Bauern, denn die Probleme werden durch jahrzehntelange Unterinvestitionen in dem Sektor verschärft. Seit Jahren wird ein Großteil des Rohkakaos exportiert, ohne dass die Bohnen lokal verarbeitet würden. Nach Angaben des BMZ erhalten Hersteller und Händler für jeden Euro, der für eine Tafel Schokolade bezahlt wird, etwa 80 Cent, während die Kakaobauern nur rund sieben Cent erhalten.
Laut Internationaler Kakao-Organisation (ICCO) ist die in ivorischen und ghanaischen Häfen umgeschlagene Kakaomenge seit Beginn der Saison um 28 beziehungsweise 35 Prozent zurückgegangen. Die ICCO rechnet mit einem Defizit von 374.000 Tonnen in dieser Saison und geht davon aus, dass die Kakaobestände bis zum Ende der Saison auf den niedrigsten Stand seit 45 Jahren fallen werden.
Der Rückgang der Produktion wirkt sich auch auf die ohnehin geringe lokale Verarbeitung aus. Zwei der größten Verarbeitungsbetriebe in Afrika, die in Ghana und Elfenbeinküste angesiedelt sind, haben die Verarbeitung entweder eingestellt oder zurückgefahren, weil sie die Bohnen nicht mehr bezahlen können. Viele Bauern suchen inzwischen nach alternativen Einnahmequellen, etwa durch den Verkauf ihres Landes an Bergbauunternehmen.
Die kritische Lage auf dem Kakaomarkt war auch Thema auf der 5. Weltkakaokonferenz in Brüssel in der vergangenen Woche. Die NGO Oxfam veröffentlichte anlässlich der Konferenz einen Bericht. Darin machen die Autoren die großen Schokoladenproduzenten für die gegenwärtige Situation verantwortlich: “Die Explosion des Kakaopreises hätte verhindert werden können, wenn die Konzerne den Bauern einen fairen Preis gezahlt und ihnen geholfen hätten, ihre Farmen widerstandsfähiger gegen extreme Wetterbedingungen zu machen”, sagte Bart Van Biesen, politischer Berater bei Oxfam.
Weltmarktführer in der Kakaoverarbeitung ist der schweizerische Konzern Barry Callebaut mit einem Weltmarktanteil von 30 Prozent, gefolgt vom amerikanischen Verarbeiter Cargill, dem asiatischen Konzern Olam in Singapur, dem US-Marktführer Blommer Chocolate Company und dem chinesischen Unternehmen Guan Chong. ajs
03.05. – 12.05.2024 / Bezirksgärtnerei Charlottenburg-Wilmersdorf, Königsweg 6, 14193 Berlin
Aktionswoche des BMEL Torffrei gärtnern!
Mit torffreien Erden leisten Hobbygärtnernde einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Denn der Abbau und die Nutzung von Torf setzen klimaschädliches Kohlendioxid frei. Um weitere Pflanzenfreundinnen und -freunde für den Klimaschutz zu gewinnen, findet erstmals eine bundesweite Aktionswoche statt, bei der sich alles um das torffreie Gärtnern dreht. Gemeinsam mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft informiert das BMEL über die Vorteile und Besonderheiten der torffreien Pflanzenpflege. INFO
15.05.024 – 14.00 – 15.00 Uhr / online
digital talk NEWMEAT: AltProtein-Etikette: “Clean Label” – der neue heilige Gral
Content is King – das gilt auch bei Lebensmitteln. Immer mehr Unternehmen im Bereich alternativer Proteine fokussieren sich darauf, ihre Rezeptur entlang einer möglichst kurzen Liste an Zusatzstoffen aufzubauen. Seien Sie dabei, wenn wir in die Untiefen der Inhaltsstoffe der neuen Produkte einsteigen und erörtern, was Zusatzstoffe mit dem Verarbeitungsgrad zu tun haben, ob es eine neue Klassifizierung von Lebensmitteln braucht und welche Bedeutung die Entwicklung für den Trend Convenience mit sich bringt. INFO & ANMELDUNG
16.05.2024 – 19.00 – 20.30 Uhr / online
Experimentierfelder Talk Vier Beispiele für den digitalen Weinbau von morgen
Ein Abend, ein Thema, viele Gäste aus Praxis und Forschung, zwei ModeratorInnen – in den Experimentierfelder Talks 2024 kommen Forscher und Landwirte ins Gespräch, tauschen Zahlen, Meinungen und Argumente aus, beleuchten unterschiedliche Aspekte eines Themas aus verschiedenen Perspektiven. Das Thema diesmal: Vier Beispiele für den Weinanbau von Morgen. INFO & ANMELDUNG
17.05.2024 – 9.30 Uhr / Berlin
Plenarsitzung Bundesrat
Die endgültige Tagesordnung liegt am Dienstag, den 7. Mai 2024 vor, etwaige Nachträge werden ergänzt. INFO
23.05.2024 – 11.00 – 16:30 Uhr / Kulturforum “Historisches U”, An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
Fachkonferenz Forschung.Digital Ländliche Räume in Zeiten der Digitalisierung | #FFD24
Unter dem Titel “Ländliche Räume in Zeiten der Digitalisierung” analysierten elf Forschungsprojekte aktuelle wirtschaftliche, gesellschaftliche und räumliche Veränderungen in Zusammenhang mit der Digitalisierung in den ländlichen Regionen Deutschlands. Im Anschluss wurde eine fachliche Auswertung der Fördermaßnahme vorgenommen. Die Ergebnisse möchten wir mit Ihnen in einer Fachkonferenz diskutieren. Eröffnet wird die Veranstaltung von Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. INFO & ANMELDUNG
24.05. -25.05.2024 / Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg
Jahrestagung der Jungen DLG 2024 Landwirtschaft 2040 – Herausforderungen und Chancen für eine nachhaltige Zukunft
Die Jahrestagung der Jungen DLG ist der zentrale Ort in Deutschland für Studierende, Berufseinsteiger und Young Professionals im Bereich Landwirtschaft und Agribusiness, um sich zu vernetzen, fortzubilden und miteinander Spaß zu haben. Dazu sind alle Interessierte (egal ob DLG-Mitglied, oder nicht) sehr herzlich eingeladen. INFO & ANMELDUNG
27.05.2024 / Brüssel
Tagung Europäischer Rat Rat für Landwirtschaft und Fischerei
Wichtigste Tagesordnungspunkte erscheinen eine Woche vor der Tagung. INFO
European Commission: Exports and imports of agri-food products increased in January 2024
Im Januar 2024 erreichten die EU-Agrar- und Lebensmittelexporte einen Wert von 18,4 Milliarden Euro, teilweise aufgrund höherer Preise für Oliven, Olivenöl und Getreidezubereitungen. Die Einfuhren hatten einen Wert von 13,4 Milliarden Euro. Infolgedessen erreichte der Handelsüberschuss der EU im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft 5 Milliarden Euro, was einem Anstieg um 27 % gegenüber Januar 2023 entspricht. Die wichtigsten Bestimmungsländer für EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern waren das Vereinigte Königreich, die USA und China. Zum Artikel
Politico: Von der Leyen finally stands up for nature law – just as it may fall
Ursula von der Leyen hat ihr Gesetz zur Wiederherstellung der Natur inmitten wachsender interner Meinungsverschiedenheiten und abnehmender Unterstützung durch die EU-Länder verteidigt. Das Gesetz ist ein zentraler Bestandteil der Bemühungen um biologische Vielfalt im Rahmen des Green Deal, dem zufolge bis 2030 20 % der Landflächen und Meere in der EU saniert werden sollen. Obwohl das EU-Parlament das Gesetz formell gebilligt hat, haben Länder wie die Slowakei kürzlich ihre Unterstützung zurückgezogen, da sie eine übermäßige Haftung und Übervorteilung durch Brüssel befürchten. Diese Verschiebung erfolgt kurz vor den Wahlen zum Europäischen Parlament, was die legislative Landschaft verändern und die formelle Verabschiedung des Gesetzes verzögern könnte. Zum Artikel
Agra Europe: Interview mit Ökotoxikologe Prof. Schulz: Pestizideinsatz unbedingt reduzieren
Trotz des Scheiterns der SUR betont Prof. Ralf Schulz, Ökotoxikologe an der RPTU Kaiserslautern-Landau, die dringende Notwendigkeit, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Er fordert ein neues EU-Gesetz, da die aktuellen Zulassungsmodelle die tatsächliche Belastung der Umwelt ungenau prognostizieren. Problematisch sei, dass zu viele Wirkstoffe in die Umwelt gelangen. Die zunehmende Giftigkeit von Pestiziden bedrohe nicht nur die Biodiversität, sondern auch die Produktionsgrundlage der Landwirtschaft. Zum Artikel
Euronews.com: Turkish kebabs turn to Europe for protected status
Die Türkei hat einen Antrag auf ein besonderes EU-Schutz-Label für ihren berühmten Döner Kebab gestellt, um eine ähnliche Anerkennung wie andere Länder für neapolitanische Pizza und spanischen Jamón Serrano zu erhalten. Der Antrag zielt darauf ab sicherzustellen, dass nur Produzenten, die bestimmte Methoden und Standards einhalten, den Namen “Döner” verwenden dürfen. Bei erfolgreicher Genehmigung würde der geschützte Status Aspekte wie die Dicke der Fleischscheiben und die Art des Fleisches regeln. Während der Konsultationsphase könnten Beschwerden aus Griechenland kommen. Das Nachbarland behauptet, Döner als “gyro” bereits 1922 nach Europa eingeführt zu haben. Zum Artikel
Euractiv: Souveraineté alimentaire: Emmanuel Macron demande un « réajustement » de la politique commerciale de l’UE
In seiner zweiten Sorbonne-Rede hat Emmanuel Macron die Wiedererlangung der Ernährungssouveränität durch die Verteidigung des europäischen Agrarsektors gegen unfaire Handelspraktiken und eine Neujustierung der EU-Handelspolitik gefordert. Im Rahmen einer nationalen und europäischen Strategie zur Wiedererlangung der industriellen Souveränität bekräftigte der Präsident die “Schlüsselrolle” der Landwirtschaft und lobte die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), während er gleichzeitig die Notwendigkeit einer starken und entbürokratisierten EU-Politik hervorhob. Macron betonte die Wichtigkeit von Handelsabkommen wie dem CETA-Abkommen. Zum Artikel
Der Spiegel: Ukrainischer Agrarminister Mykola Solskyj nach Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft
Der ukrainische Agrarminister Mykola Solskyj hat am Donnerstagabend seinen Rücktritt eingereicht, nachdem das nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine ihn wegen des Verdachts auf Korruption angeklagt hatte. Solskyj wird vorgeworfen, während seiner Amtszeit 1.250 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von fast 2.500 Hektaren in den Besitz seiner Agrarholding gebracht zu haben. Solskyj bestreitet dies. Das Parlament wird bald über seine Entlassung entscheiden. Zum Artikel
die protestierenden Bauern waren erfolgreich. Im Eilverfahren haben EU-Kommission und EU-Parlament beschlossen, die Gemeinsame Agrarpolitik zu vereinfachen, um der Landwirtschaft entgegenzukommen. Am 13. Mai soll der Ministerrat die Lockerungen formell verabschieden.
Trotz der Warnung von Wissenschaft und Umweltschutz wird die Pflicht zur Stilllegung (GLÖZ 8) bis Ende 2027 aufgehoben. Inwieweit Landwirte dies in Deutschland nutzen, um mehr Ackerfrüchte anzubauen, analysieren wir in unserem heutigen Briefing. Hohe finanzielle Anreize, Flächen freiwillig brach liegen zu lassen, dürften bei ihrer Entscheidung eine Rolle spielen.
So verkündete Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) kürzlich mit Blick auf die Öko-Regelungen: “Dass GAP-Mittel nicht mehr abgerufen werden, wird nicht mehr passieren.” Das Ressort des Grünen-Politikers hat 2024 Prämien für Flächen, die Landwirte freiwillig brach liegen lassen, erhöht und Vorgaben vereinfacht.
Aufatmen können Umweltschützer aber wohl trotzdem nicht. Das Finanzvolumen für die Öko-Regelungen ist begrenzt. In Deutschland wären laut Thünen-Wissenschaftler Norbert Röder zwischen 300 Millionen und einer halben Milliarde Euro pro Jahr nötig, um 3,5 Prozent Brachen zu erreichen. Für die verschiedenen Öko-Regelungen stehen pro Jahr insgesamt rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
Landwirte sollten in diesem Jahr eigentlich vier Prozent ihrer Flächen ungenutzt lassen, um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Mitte März schlug die EU-Kommission vor, die Landwirte von dieser Pflicht zu befreien. In Deutschland könnten so theoretisch mehr als 400.000 ha zusätzlich bewirtschaftet werden, ein Wert, der in der Praxis nicht zu erreichen ist, weil Landschaftselemente wie Hecken nicht angetastet werden dürfen. Dennoch hat die Regelung das Potenzial, den Ackerbau um mehr als 300.000 ha auszudehnen. Geschehen wird das wohl nicht und das hat mehrere Gründe:
Auf mehr als zwei Dritteln der Ackerfläche werden Winterkulturen wie Winterweizen, -Gerste; Roggen- und Raps angebaut. Für diese wichtigsten Feldfrüchte in der deutschen Landwirtschaft kam die Entscheidung zu spät.
Schwierige Erntebedingungen im vergangenen Jahr hatten sich negativ auf die Saatgutqualität ausgewirkt. Zu nasse Böden im Herbst behinderten im Norden und Westen im Herbst die Aussaat, sodass im Frühjahr mehr Flächen bestellt werden mussten als erwartet. Die höhere Saatgutnachfrage stieß auf ein knappes Angebot. Bei Braugerste, Hafer und Sommerweizen kam es deshalb zu Engpässen.
Die Preise für Getreide und Ölsaaten liegen weit unter dem Niveau der vergangenen beiden Jahre. Gleichzeitig sind die Kosten – unter anderem auch für das knappe Saatgut – gestiegen. Dies schafft kaum Anreize, die Produktion auszudehnen.
Die bisher für die Stilllegung vorgesehenen Flächen sind in den Betrieben in der Regel die am wenigsten wirtschaftlichen. Gründe können die schlechte Bodenqualität, die Neigung zur Staunässe, Einschränkungen beim Pflanzenschutz oder eine ungünstige Geometrie sein. Deshalb ist der Anreiz, diese Flächen zu bewirtschaften, kleiner.
Betriebe, die freiwillig Flächen unbearbeitet lassen, können Mittel aus dem Topf für Öko-Regelungen beantragen. Im Detail wurden die Förderbedingungen vom Bundeslandwirtschaftsministerium für dieses Jahr vereinfacht und attraktiver gestaltet. Pro Hektar Brache erhalten Landwirte maximal 1.300 Euro. So viel Geld können Sie selbst auf den besten Böden kaum verdienen. Deshalb werden viele Betriebe diese Möglichkeit nutzen.
Händler und Berater schätzen, dass deshalb nur ein Teil der bisher vorgeschriebenen Stilllegungsflächen genutzt werden. Dabei können die Entscheidungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ausfallen. Relativ stark werden die Möglichkeit wahrscheinlich Rinderhalter nutzen, um Futterpflanzen anzubauen. Für reine Ackerbaubetriebe, die vor allem Wintergetreide und Raps produzieren, ist es dagegen schwieriger, die Flächen sinnvoll zu nutzen. Eine theoretische Möglichkeit wäre der Anbau von Kartoffeln, der aber in den meisten Fällen an der mangelnden Verfügbarkeit von Pflanzkartoffeln scheitern wird. Auch der Anbau von Zuckerrüben und Leguminosen wird von den Marktfruchtbetrieben wahrscheinlich nur minimal ausgedehnt, weil es schwierig ist, Abnehmer für die Ernte zu finden. In Süddeutschland rechnet der Landhandel mit einer etwas größeren Sojabohnenfläche, die in der Gesamtbilanz aber kaum Spuren hinterlassen wird. Am stärksten dürfte Mais von der Regelung profitieren. Die Ernte kann als Körnermais oder als Silomais für die Rinderfütterung und Versorgung von Biogasanlagen verwendet werden. Die Maisfläche in Deutschland wird in diesem Jahr aber vor allem deshalb steigen, weil im Herbst nicht alle vorgesehenen Flächen mit Wintergetreide bestellt werden konnten.
Der deutsche Raiffeisenverband kommt zu dem Schluss, dass sich die Aussetzung nicht nennenswert auf die diesjährige Getreideernte auswirken wird. “Die Entscheidung ist absolut richtig, kommt aber für den Getreideanbau schlichtweg zu spät”, betont der Getreidemarktexperte des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), Guido Seedler. Sollte die Regelung verlängert werden, müssten die Weichen dafür rechtzeitig gestellt werde, damit die Landwirte ihre Anbauflächen planen können, denn die Rapsaussaat für die Ernte 2025 startet bereits im August.
Die Europäische Kommission erwägt offenbar eine Anhebung der Höchstgrenze für genehmigungsfreie nationale Beihilfen im Agrarsektor, die sogenannte De-minimis-Grenze. Bis zu 20.000 Euro pro Agrarbetrieb über drei Steuerjahre können die Mitgliedstaaten aktuell als “geringfügige” Subventionen auszahlen, die nicht erst von der Kommission genehmigt werden müssen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) forderte beim EU-Agrarrat am Montag, den Betrag zu verdoppeln und auf 50.000 Euro anzuheben. Auch die Gesamtsumme, die jedem Mitgliedstaat zusteht, will er erhöht sehen.
16 weitere Staaten unterstützten laut gut informierten Kreisen den Vorstoß, der hinter verschlossenen Türen diskutiert wurde. Die Kommission arbeite hieran, sagte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski nach dem Treffen, äußerte sich aber auf Nachfrage nicht näher zum Zeitplan. Vor knapp zwei Wochen hatten bereits die EU-Staats- und Regierungschefs die Kommission aufgefordert, eine Anhebung der De-minimis-Grenze zu prüfen.
Mehr Spielraum für nationale Subventionen sei ein praktischer und unbürokratischer Weg, die Landwirtschaft zu unterstützen, ohne Umweltstandards abzusenken, argumentiert Özdemir. Zudem sei der Betrag seit 2019 nicht angepasst worden und trage der wirtschaftlichen Lage nicht länger Rechnung. Die EU-Beihilferegeln dienen dazu, innerhalb des europäischen Binnenmarktes Wettbewerbsgleichheit zwischen Betrieben in unterschiedlichen Ländern sicherzustellen.
Der belgische Minister und aktuelle Agrarratsvorsitzende David Clarinval mahnte vor dem Treffen an, auch weniger finanzstarke Länder müssten Gehör finden. “Nicht alle Länder haben die finanziellen Kapazitäten, ihren Landwirten unter die Arme zu greifen”, betonte er. Explizit gegen die Anhebung der Höchstgrenze stellte sich während der Gespräche aber dem Vernehmen nach nur die dänische Delegation, die vor Wettbewerbsverzerrungen warnte.
Die deutsche Bundesregierung schöpfte den erlaubten Gesamtbetrag in den letzten Jahren nicht aus. Rund 22 Millionen Euro waren es 2022, knapp 46 Prozent der Höchstsumme, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anfrage mit. Aber: “Immer mehr Förderprogramme werden im Rahmen einer de-minimis Beihilfemaßnahme gewährt”, erklärt eine Sprecherin. Die Anhebung der Grenze sei nötig, um diesem Trend Rechnung zu tragen und auf gezielt auf Krisen reagieren zu können.
Auch an anderer Stelle will die Kommission den Mitgliedstaaten mehr Freiraum für nationale Agrarsubventionen einräumen. Anfang April hatte sie entsprechend einer Forderung der Staats- und Regierungschefs vorgeschlagen, den sogenannten befristeten Krisenrahmen zu verlängern. Dieser macht es EU-Ländern temporär einfacher, Landwirte bei Marktverwerfungen im Zuge von Russlands Krieg in der Ukraine durch Hilfsprogramme zu unterstützen. Dabei geht es um Summen, die über die De-minimis-Grenze hinausgehen und von der Kommission genehmigt werden müssen. jd
Sechs NGO aus Deutschland, Argentinien, Brasilien, Paraguay und Bolivien haben eine OECD-Beschwerde gegen die Bayer AG eingereicht. Dies verkündeten sie am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Der Vorwurf: Der Pharma- und Chemiekonzern sei für schwerwiegende Folgen der industriellen Landwirtschaft in Südamerika verantwortlich und verstoße gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Das NGO-Bündnis, darunter Misereor und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), beruft sich auf eigene Recherchen und Interviews mit Betroffenen. Durch den Vertrieb von Soja-Saatgut und giftigen Pestiziden fördere die Bayer AG ein Agrarmodell in Südamerika, dass unter anderem zu Nahrungsunsicherheit, Wasserknappheit, Abholzung, Biodiversitätsverlust, Gesundheitsproblemen und Landkonflikten mit indigenen Gemeinschaften führe.
“Wir fordern, dass Bayer für gentechnisch verändertes Soja und Pestizide auf Glyphosatbasis Sorgfaltspflichten entwickelt, die risikobasiert sind und den Kontext in Lateinamerika berücksichtigen, um zu langfristigen Lösungen beizutragen”, erklärte Silvia Rojas Castro, Legal Advisor beim ECCHR. In den angeführten Fällen solle der Konzern zudem Wiedergutmachung leisten.
Laut den OECD-Leitsätzen müssen Unternehmen in ihren globalen Wertschöpfungsketten Menschenrechte und Umwelt respektieren und dürfen nicht zu negativen Auswirkungen auf das Recht auf Gesundheit, Nahrung, Land und eine gesunde Umwelt beitragen. Damit gelten die Richtlinien auch für die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Diese Risiken fallen nach Auslegung des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit nicht unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Auf Anfrage von Table.Briefings dementierte ein Sprecher der Bayer AG die Vorwürfe. Die Vorfälle aus Paraguay, Argentinien und Brasilien seien dem Konzern nicht bekannt, sie passten außerdem nicht zum Produkt- und Sicherheitsprofil des Pestizids Glyphosat. “Zulassungsstudien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln basieren auf den strengen internationalen Richtlinien der OECD”, erklärte er. “Unsere internen Sicherheitskriterien sind im Übrigen oft noch strenger als die behördlichen Anforderungen.”
Die Bayer AG begleite die Anwendung ihrer Produkte durch Maßnahmen wie Schulungen, auch in Lateinamerika. Für die Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in den verschiedenen Ländern seien im Übrigen die jeweiligen staatlichen Behörden zuständig.
Die deutsche Nationale Kontaktstelle der OECD hat nun drei Monate Zeit, zu reagieren. Bestätigt sie die Zulässigkeit der Beschwerde, müsste sie eine Mediation zwischen den Betroffenen und dem Konzern unterstützen. leo
Mit dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) reguliert Deutschland die Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und Händlern zwar teils strenger, als die EU vorschreibt. Einige Länder gehen aber noch deutlich weiter über das europäische Mindestmaß hinaus. Das geht aus einem neuen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie über unfaire Handelspraktiken (UTP) hervor, den die Europäische Kommission als Teil ihrer Bemühungen zur Stärkung der Bauern in der Lieferkette veröffentlicht hat.
Die Richtlinie von 2019 verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte Handelspraktiken zu verbieten. Sie können aber darüber hinausgehen. Das tut das AgrarOLkG, indem es die Rücksendung nicht verkaufter Ware ohne Zahlung des Kaufpreises und der Beseitigungskosten verbietet. Die EU-Richtlinie schreibt lediglich vor, dass diese Praktik vorab zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart sein muss. Deutschland tut also mehr, als es muss, ist damit aber nicht allein: Die “große Mehrheit der Mitgliedstaaten” – alle bis auf sieben – gehen laut dem Bericht über das Mindestmaß hinaus.
Viele Länder verbieten nicht nur eine, sondern eine Reihe zusätzliche Praktiken (aufgelistet im Hintergrunddokument zum Bericht). Vieldiskutiert ist die Idee eines Verbots des Verkaufs unter Produktionskosten. Die EU-Richtlinie macht dazu keine Vorgaben, vier Länder – Spanien, Ungarn, Italien und Kroatien – haben es auf eigene Faust eingeführt. Spanien zum Beispiel verbietet fünf weitere Praktiken, die EU-rechtlich nicht vorgegeben sind, darunter Werbemaßnahmen, die der Wahrnehmung der Verbraucher zu Qualität oder Wert eines Produkts abträglich sind.
Nicht untersucht wird in dem Bericht, welche Wirkung die Regulierungen in der Praxis zeigen. Ob zum Beispiel das Verbot des Verkaufs unter Produktionskosten tatsächlich zu faireren Erzeugerpreisen führt, ist umstritten. Analysen hierzu sind von der Kommission erst 2025 zu erwarten. Dann will sie einen umfassenden Evaluierungsbericht vorlegen. Falls nötig, soll eine Überarbeitung der Richtlinie folgen.
Einen Aspekt will die Brüsseler Behörde aber schneller in Angriff nehmen: Diesen Herbst – im dritten Quartal des Jahres – will sie ein ergänzendes Gesetz vorlegen, um die grenzüberschreitende Durchsetzung der UTP-Richtlinie zu verbessern. Aktuell hapert es laut dem Bericht bei der Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener EU-Länder. Sprachbarrieren, rechtliche und bürokratische Hürden sowie Datenschutzregeln stünden im Weg.
Die Konsequenz: Ist der Käufer in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als der Erzeuger, werden unlautere Handelspraktiken oft nicht geahndet. Das neue Gesetz solle deshalb “den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Durchsetzungsbehörden verbessern oder die Möglichkeit koordinierter Maßnahmen gegen Käufer in einem grenzüberschreitenden Kontext vorsehen”, so der Bericht. Damit geht die Kommission auch auf eine Forderung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron ein, der genau hier Verbesserungen angemahnt hatte. jd
EU-Höchstwerte für Pestizidrückstände auf Lebensmitteln werden nur relativ selten überschritten. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der jährlich für einen festgelegten Warenkorb Daten aus allen EU-Ländern zusammenträgt. Die nun veröffentlichten Daten wurden 2022 erhoben. Bei knapp vier Prozent der untersuchten Produkte wurden Rückstände gemessen, die die zulässigen Höchstwerte überschreiten.
Wegen Messunsicherheiten stuft die EFSA aber nur rund zwei Prozent als “gesichert rechtswidrig” ein. Die Behörde geht von einem “geringen Gesundheitsrisiko für Verbraucher” aus. Gegenüber dem Vorjahr sind die Daten stabil. Deutschland liegt mit rund zwei Prozent unzulässig stark belasteter Produkte im EU-Durchschnitt.
Entscheidungen darüber, welche Höchstwerte die EU für Rückstände verschiedener Pestizide zulässt, sorgen immer wieder für Streit. Zuletzt änderte die Europäische Kommission beim Neonicotinoid Thiacloprid nach Kritik des EU-Parlaments ihre Meinung. Vergangene Woche legte sie einen Verordnungsentwurf vor, der nachweisbare Rückstände des Insektizids auf Importprodukten verbietet.
In der EU ist die Anwendung von Thiacloprid bereits verboten. Die Kommission hatte aber ursprünglich vorgeschlagen, Rückstände auf den meisten Importen aus Drittländern trotzdem weiter zuzulassen, wogegen das Parlament Einspruch erhob. Dazu, warum die Brüsseler Behörde nun umschwenkt, wollte sich eine Kommissionssprecherin auf Anfrage nicht genauer äußern. Über den neuen Vorschlag müssen jetzt die Mitgliedstaaten entscheiden. Dies solle in den “kommenden Monaten” geschehen, so die Sprecherin. jd
Die Bioenergiebranche sieht Nachbesserungsbedarf beim Solarpaket I, das Bundestag und Bundesrat am Freitag verabschiedet haben. Als positiv hob Guido Erhardt vom Fachverband Biogas bei einer Expertenanhörung im Bundestag hervor, dass die Südquote bei den Ausschreibungen zur Förderung von Biomasse- und Biomethananlagen ausgesetzt würde. Die Südquote sieht vor, dass mindestens die Hälfte der ausgeschriebenen Leistung den südlichen Bundesländern zugeschlagen werden soll. Ehrhardt: “Durch die Südquote wurden alle Standorte, die nicht in Bayern und Baden-Württemberg liegen, ganz oder teilweise vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Aussetzung stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Wettbewerb zwischen den Standorten und damit zu mehr Kosteneffizienz dar.“
Ebenfalls eine Verbesserung sei die neue Regelung, wonach nicht genutzte Volumina an Biomethan in die Biomasse-Ausschreibungen übernommen werden können. Bei der letzten Förderausschreibung für Biomethan Ende 2023 hatte es keinerlei Angebote gegeben, während die Ausschreibung für Biomasse dreifach überzeichnet war. “Die Regelung kann zumindest für 2025 das Problem der zu geringen Ausschreibungsvolumina bei Biomasse etwas abpuffern”, räumte Ehrhardt ein.
Die geringen Ausschreibungsmengen bei Biomasse sind denn auch das drängendste Problem der Bioenergiebranche, wie Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie in der Anhörung erläuterte. “Für Ende 2023 wurden knapp 300 Megawatt ausgeschrieben. Es wurden Angebote mit 910 Megawatt Leistung eingereicht, nahezu alle davon Bestandsanlagen. Zwei Drittel wurden also nicht bezuschlagt”, rechnete sie vor.
Wer keine Förderung erhalte, dem würden auch die Verbesserungen im Solarpaket I nichts bringen. Ohne Anschlussförderung müsse er seine Anlage stilllegen. Und in den kommenden Jahren verschlechtere sich die Lage zusehends, da die Bestandsanlagen ein immer geringeres Ausschreibungsvolumen bieten würden. In einer Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hatte die Bundesregierung 2022 festgelegt, dass die Ausschreibungsvolumina für Biomasse/Biogas von 600 Megawatt (MW) im Jahr 2023 auf 300 MW für den Zeitraum 2026 bis 2028 sinken sollen. Für Biomethan ist für denselben Zeitraum ein gleichbleibendes Volumen von 600 MW vorgesehen.
“Die neue Übertragungsregelung von Biomethan auf Biomasse ist kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Volumina für Biomasse müssen kurzfristig signifikant erhöht werden“, forderte Rostek. Sonst drohe bis 2030 eine Halbierung des Anlagenbestandes von derzeit knapp 10.000 und der Verlust von 34 Terawattstunden (TWh) erneuerbarer, regelbarer Stromerzeugung und 23 TWh erneuerbarer Wärme. Die Lage für die Bioenergie sei absurd: Sie werde von der Politik eingeplant als Backup für die schwerer planbare Stromerzeugung aus Wind und Sonne und als ein Baustein im Gebäudeenergiegesetz und im Wärmeplanungsgesetz. Dennoch erlebe sie jetzt “ein Sterben auf Raten”, beklagte Rostek.
Schützenhilfe bekam die Bioenergiebranche am Freitag vom Bundesrat. Das Gremium verabschiedete eine vom Land Schleswig-Holstein eingebrachte Entschließung, in der eine Sonderausschreibung “mit ausreichendem Volumen” noch in diesem Jahr für bestehende Biogasanlagen, die das Wärmenetz beliefern, gefordert wird. mo
Knapp 282 Millionen Menschen weltweit waren 2023 stark von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen. Zu dem Ergebnis kommt der Globale Bericht zu Ernährungskrisen, der seit 2016 jährlich von einer Allianz internationaler Akteure erstellt wird, darunter die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), das Welternährungsprogramm (WFP) und die EU. “Das ist die höchste Zahl, die wir jemals gemessen haben“, betonte Sara McHattie, mitverantwortlich für den Bericht, bei der Vorstellung vergangene Woche.
Vor allem Kriege und bewaffnete Konflikte waren demnach dafür verantwortlich, dass sich trotz Bemühungen um Entwicklungs- und humanitäre Hilfe die Lage verschlechtert hat. Sie sind, gemessen an der betroffenen Bevölkerung, die häufigste Ursache für Ernährungsunsicherheit. “In Konfliktherden eskalierten Ernährungskrisen 2023 in alarmierendem Maße – vor allem in Palästina (Gaza-Streifen) und dem Sudan“, heißt es in dem Bericht. Zweithäufigster Grund waren 2023 wirtschaftliche Schocks. Fast gleichauf sind Extremwetterereignisse – Tendenz steigend.
Ein weiterer Befund ist eine hohe geografische Konzentration der weltweiten Ernährungsunsicherheit: “Ein Großteil der Betroffenen ist in nur 19 Ländern zu finden”, betont McHattie. Dazu gehören viele afrikanische Länder, aber auch beispielsweise Syrien und Jemen.
Besserung ist vorerst nicht zu erwarten: Für 2024 gibt der Bericht eine düstere Prognose ab. Bei vielen bewaffneten Konflikten sei kurzfristig keine Lösung zu erwarten. Dazu kämen die Auswirkungen des Wetterphänomens El Niño, das durch Extremwetterereignisse wie Überflutungen oder Dürreperioden die Lage in Süd- und Ostafrika verschlimmern könnte. “Abnehmende Mittel für humanitäre Hilfe und steigende Kosten für die Bereitstellung stellen eine weitere Bedrohung dar”, so der Bericht. jd
Der Weltmarktpreis für Kakao hat ein Rekordniveau erreicht und liegt nun erstmals bei mehr als 10.000 Dollar pro Tonne. Der S&P GSCI Cocoa Index ist allein in diesem Jahr schon um 173 Prozent in die Höhe gegangen, in den vergangenen fünf Jahren um 383 Prozent. Der Preisanstieg ist auf die erwartete Verknappung von Kakaobohnen angesichts von Nutzpflanzenkrankheiten und extremen Wetterbedingungen in Westafrika zurückzuführen. In Erwartung des vierten schlechten Jahres in Folge haben die Schokoladenhersteller die Preise für die Verbraucher bereits erhöht.
Elfenbeinküste und Ghana sind die weltweit größten Kakaoproduzenten und machen zusammen etwa 60 Prozent des Weltmarktes aus. Zählt man noch Kamerun und Nigeria hinzu, produziert Westafrika mehr als Dreiviertel des globalen Kakaoangebots. Die Region hat jedoch aufgrund von Dürren, Bränden und anderen durch den Klimawandel bedingten Wetterphänomenen drastische Ertragseinbußen zu verzeichnen.
Darunter leiden vor allem die Bauern, denn die Probleme werden durch jahrzehntelange Unterinvestitionen in dem Sektor verschärft. Seit Jahren wird ein Großteil des Rohkakaos exportiert, ohne dass die Bohnen lokal verarbeitet würden. Nach Angaben des BMZ erhalten Hersteller und Händler für jeden Euro, der für eine Tafel Schokolade bezahlt wird, etwa 80 Cent, während die Kakaobauern nur rund sieben Cent erhalten.
Laut Internationaler Kakao-Organisation (ICCO) ist die in ivorischen und ghanaischen Häfen umgeschlagene Kakaomenge seit Beginn der Saison um 28 beziehungsweise 35 Prozent zurückgegangen. Die ICCO rechnet mit einem Defizit von 374.000 Tonnen in dieser Saison und geht davon aus, dass die Kakaobestände bis zum Ende der Saison auf den niedrigsten Stand seit 45 Jahren fallen werden.
Der Rückgang der Produktion wirkt sich auch auf die ohnehin geringe lokale Verarbeitung aus. Zwei der größten Verarbeitungsbetriebe in Afrika, die in Ghana und Elfenbeinküste angesiedelt sind, haben die Verarbeitung entweder eingestellt oder zurückgefahren, weil sie die Bohnen nicht mehr bezahlen können. Viele Bauern suchen inzwischen nach alternativen Einnahmequellen, etwa durch den Verkauf ihres Landes an Bergbauunternehmen.
Die kritische Lage auf dem Kakaomarkt war auch Thema auf der 5. Weltkakaokonferenz in Brüssel in der vergangenen Woche. Die NGO Oxfam veröffentlichte anlässlich der Konferenz einen Bericht. Darin machen die Autoren die großen Schokoladenproduzenten für die gegenwärtige Situation verantwortlich: “Die Explosion des Kakaopreises hätte verhindert werden können, wenn die Konzerne den Bauern einen fairen Preis gezahlt und ihnen geholfen hätten, ihre Farmen widerstandsfähiger gegen extreme Wetterbedingungen zu machen”, sagte Bart Van Biesen, politischer Berater bei Oxfam.
Weltmarktführer in der Kakaoverarbeitung ist der schweizerische Konzern Barry Callebaut mit einem Weltmarktanteil von 30 Prozent, gefolgt vom amerikanischen Verarbeiter Cargill, dem asiatischen Konzern Olam in Singapur, dem US-Marktführer Blommer Chocolate Company und dem chinesischen Unternehmen Guan Chong. ajs
03.05. – 12.05.2024 / Bezirksgärtnerei Charlottenburg-Wilmersdorf, Königsweg 6, 14193 Berlin
Aktionswoche des BMEL Torffrei gärtnern!
Mit torffreien Erden leisten Hobbygärtnernde einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Denn der Abbau und die Nutzung von Torf setzen klimaschädliches Kohlendioxid frei. Um weitere Pflanzenfreundinnen und -freunde für den Klimaschutz zu gewinnen, findet erstmals eine bundesweite Aktionswoche statt, bei der sich alles um das torffreie Gärtnern dreht. Gemeinsam mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft informiert das BMEL über die Vorteile und Besonderheiten der torffreien Pflanzenpflege. INFO
15.05.024 – 14.00 – 15.00 Uhr / online
digital talk NEWMEAT: AltProtein-Etikette: “Clean Label” – der neue heilige Gral
Content is King – das gilt auch bei Lebensmitteln. Immer mehr Unternehmen im Bereich alternativer Proteine fokussieren sich darauf, ihre Rezeptur entlang einer möglichst kurzen Liste an Zusatzstoffen aufzubauen. Seien Sie dabei, wenn wir in die Untiefen der Inhaltsstoffe der neuen Produkte einsteigen und erörtern, was Zusatzstoffe mit dem Verarbeitungsgrad zu tun haben, ob es eine neue Klassifizierung von Lebensmitteln braucht und welche Bedeutung die Entwicklung für den Trend Convenience mit sich bringt. INFO & ANMELDUNG
16.05.2024 – 19.00 – 20.30 Uhr / online
Experimentierfelder Talk Vier Beispiele für den digitalen Weinbau von morgen
Ein Abend, ein Thema, viele Gäste aus Praxis und Forschung, zwei ModeratorInnen – in den Experimentierfelder Talks 2024 kommen Forscher und Landwirte ins Gespräch, tauschen Zahlen, Meinungen und Argumente aus, beleuchten unterschiedliche Aspekte eines Themas aus verschiedenen Perspektiven. Das Thema diesmal: Vier Beispiele für den Weinanbau von Morgen. INFO & ANMELDUNG
17.05.2024 – 9.30 Uhr / Berlin
Plenarsitzung Bundesrat
Die endgültige Tagesordnung liegt am Dienstag, den 7. Mai 2024 vor, etwaige Nachträge werden ergänzt. INFO
23.05.2024 – 11.00 – 16:30 Uhr / Kulturforum “Historisches U”, An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
Fachkonferenz Forschung.Digital Ländliche Räume in Zeiten der Digitalisierung | #FFD24
Unter dem Titel “Ländliche Räume in Zeiten der Digitalisierung” analysierten elf Forschungsprojekte aktuelle wirtschaftliche, gesellschaftliche und räumliche Veränderungen in Zusammenhang mit der Digitalisierung in den ländlichen Regionen Deutschlands. Im Anschluss wurde eine fachliche Auswertung der Fördermaßnahme vorgenommen. Die Ergebnisse möchten wir mit Ihnen in einer Fachkonferenz diskutieren. Eröffnet wird die Veranstaltung von Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. INFO & ANMELDUNG
24.05. -25.05.2024 / Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg
Jahrestagung der Jungen DLG 2024 Landwirtschaft 2040 – Herausforderungen und Chancen für eine nachhaltige Zukunft
Die Jahrestagung der Jungen DLG ist der zentrale Ort in Deutschland für Studierende, Berufseinsteiger und Young Professionals im Bereich Landwirtschaft und Agribusiness, um sich zu vernetzen, fortzubilden und miteinander Spaß zu haben. Dazu sind alle Interessierte (egal ob DLG-Mitglied, oder nicht) sehr herzlich eingeladen. INFO & ANMELDUNG
27.05.2024 / Brüssel
Tagung Europäischer Rat Rat für Landwirtschaft und Fischerei
Wichtigste Tagesordnungspunkte erscheinen eine Woche vor der Tagung. INFO
European Commission: Exports and imports of agri-food products increased in January 2024
Im Januar 2024 erreichten die EU-Agrar- und Lebensmittelexporte einen Wert von 18,4 Milliarden Euro, teilweise aufgrund höherer Preise für Oliven, Olivenöl und Getreidezubereitungen. Die Einfuhren hatten einen Wert von 13,4 Milliarden Euro. Infolgedessen erreichte der Handelsüberschuss der EU im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft 5 Milliarden Euro, was einem Anstieg um 27 % gegenüber Januar 2023 entspricht. Die wichtigsten Bestimmungsländer für EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern waren das Vereinigte Königreich, die USA und China. Zum Artikel
Politico: Von der Leyen finally stands up for nature law – just as it may fall
Ursula von der Leyen hat ihr Gesetz zur Wiederherstellung der Natur inmitten wachsender interner Meinungsverschiedenheiten und abnehmender Unterstützung durch die EU-Länder verteidigt. Das Gesetz ist ein zentraler Bestandteil der Bemühungen um biologische Vielfalt im Rahmen des Green Deal, dem zufolge bis 2030 20 % der Landflächen und Meere in der EU saniert werden sollen. Obwohl das EU-Parlament das Gesetz formell gebilligt hat, haben Länder wie die Slowakei kürzlich ihre Unterstützung zurückgezogen, da sie eine übermäßige Haftung und Übervorteilung durch Brüssel befürchten. Diese Verschiebung erfolgt kurz vor den Wahlen zum Europäischen Parlament, was die legislative Landschaft verändern und die formelle Verabschiedung des Gesetzes verzögern könnte. Zum Artikel
Agra Europe: Interview mit Ökotoxikologe Prof. Schulz: Pestizideinsatz unbedingt reduzieren
Trotz des Scheiterns der SUR betont Prof. Ralf Schulz, Ökotoxikologe an der RPTU Kaiserslautern-Landau, die dringende Notwendigkeit, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Er fordert ein neues EU-Gesetz, da die aktuellen Zulassungsmodelle die tatsächliche Belastung der Umwelt ungenau prognostizieren. Problematisch sei, dass zu viele Wirkstoffe in die Umwelt gelangen. Die zunehmende Giftigkeit von Pestiziden bedrohe nicht nur die Biodiversität, sondern auch die Produktionsgrundlage der Landwirtschaft. Zum Artikel
Euronews.com: Turkish kebabs turn to Europe for protected status
Die Türkei hat einen Antrag auf ein besonderes EU-Schutz-Label für ihren berühmten Döner Kebab gestellt, um eine ähnliche Anerkennung wie andere Länder für neapolitanische Pizza und spanischen Jamón Serrano zu erhalten. Der Antrag zielt darauf ab sicherzustellen, dass nur Produzenten, die bestimmte Methoden und Standards einhalten, den Namen “Döner” verwenden dürfen. Bei erfolgreicher Genehmigung würde der geschützte Status Aspekte wie die Dicke der Fleischscheiben und die Art des Fleisches regeln. Während der Konsultationsphase könnten Beschwerden aus Griechenland kommen. Das Nachbarland behauptet, Döner als “gyro” bereits 1922 nach Europa eingeführt zu haben. Zum Artikel
Euractiv: Souveraineté alimentaire: Emmanuel Macron demande un « réajustement » de la politique commerciale de l’UE
In seiner zweiten Sorbonne-Rede hat Emmanuel Macron die Wiedererlangung der Ernährungssouveränität durch die Verteidigung des europäischen Agrarsektors gegen unfaire Handelspraktiken und eine Neujustierung der EU-Handelspolitik gefordert. Im Rahmen einer nationalen und europäischen Strategie zur Wiedererlangung der industriellen Souveränität bekräftigte der Präsident die “Schlüsselrolle” der Landwirtschaft und lobte die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), während er gleichzeitig die Notwendigkeit einer starken und entbürokratisierten EU-Politik hervorhob. Macron betonte die Wichtigkeit von Handelsabkommen wie dem CETA-Abkommen. Zum Artikel
Der Spiegel: Ukrainischer Agrarminister Mykola Solskyj nach Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft
Der ukrainische Agrarminister Mykola Solskyj hat am Donnerstagabend seinen Rücktritt eingereicht, nachdem das nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine ihn wegen des Verdachts auf Korruption angeklagt hatte. Solskyj wird vorgeworfen, während seiner Amtszeit 1.250 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von fast 2.500 Hektaren in den Besitz seiner Agrarholding gebracht zu haben. Solskyj bestreitet dies. Das Parlament wird bald über seine Entlassung entscheiden. Zum Artikel