Table.Briefing: Agrifood

Entwaldungsverordnung: EU-Kommission unter Druck + Neues Düngegesetz: Warum eine Blockade droht

Liebe Leserin, lieber Leser,

heute Mittag soll das umstrittene Agrarpaket zur Entlastung der Landwirtschaft im Bundestag beschlossene Sache sein. Heftiger Gegenwind schlägt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), stellvertretend für die Ampel-Koalition, von Union und Deutschem Bauernverband entgegen.  

Özdemir setze mit den neuen Regelungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) “lediglich” EU-Vorgaben “eins zu eins” um, teilt CDU-Agrarpolitiker Albert Stegemann mit. “Das als eigenen Erfolg zu verkaufen, ist dreist.”

Trotz der Kritik an vermeintlich übertriebener Rhetorik der Ampel-Koalition profitiert die Landwirtschaft. Das betrifft vor allem große Ackerbau-Betriebe, auf deren Flächen keine Landschaftselemente, wie beispielsweise Hecken, stehen. Sie können, anstatt Brachen anzulegen, Getreide anbauen. “Kleinere Betriebe in Schleswig-Holstein mit vielen Landschaftselementen, die netto etwa zwei Prozent ihrer Fläche hätten brach liegen lassen müssen, profitieren also weniger”, sagt der Kieler Agrarwissenschaftler Friedhelm Taube.

Nach Berechnungen des Thünen-Instituts kann durch die Streichung der Pflichtbrache (GLÖZ 8) auf 100.000 bis 180.000 Hektar landwirtschaftliche Produktion stattfinden. Bei einer Getreideproduktion auf diesen Flächen geht das Thünen-Institut von einer zusätzlichen Produktionsmenge von 0,6 bis eine Million Tonnen Getreide aus. “Das zeigt, dass der Wegfall von GLÖZ 8 kurzfristig ökonomische Vorteile für die Landwirtinnen und Landwirte mit sich bringt”, teilt ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit. Es könne entsprechend von einer signifikanten Entlastung der Landwirtinnen und Landwirte ausgegangen werden.

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Henrike Schirmacher
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Analyse

Anti-Entwaldung: Warum die Kommission unter Druck steht

Vor der Sommerpause in Brüssel hat die Debatte um die Anti-Entwaldungs-Verordnung nochmal Fahrt aufgenommen. Die EVP-Fraktion hat vergangene Woche in Portugal unter anderem auch über ihre Position zu dem Gesetz beraten, das in wenigen Monaten umgesetzt werden soll. Im 5-Punkte-Plan, den die Abgeordneten am Ende beschlossen, ist nun die Rede davon, die Anwendung der Verordnung zu verschieben und “die Probleme im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung zu lösen”. Die S&D-Fraktion hingegen hat ihren Forderungskatalog für die nächste Kommission während der letzten Abstimmungen ergänzt und erwähnt nun explizit, die Verordnung müsse bestehen bleiben.

Gemäß der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, so der volle Titel, müssen Unternehmen die Vorschriften ab dem 30. Dezember anwenden, kleinere Unternehmen ab Ende Juni 2025. Dann dürfen sie Einfuhren bestimmter Produkte – unter anderem Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz – nur in der EU verkaufen, wenn die Lieferanten eine Sorgfaltserklärung eingereicht haben. Diese bestätigt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt, und dass bei seiner Herstellung die lokale Gesetzgebung eingehalten wurde.

Kommission will Erzeugerländer in Risikogruppen einteilen

Viele kritisieren, dass die Kommission wichtige Grundlagen für die Umsetzung noch nicht vorgelegt habe, etwa bestimmte Leitlinien und das Länder-Benchmarking. Mit diesem will die Kommission jedem Land eine bestimmte Risikostufe für Entwaldung zuweisen. Auf dieser Basis gelten dann bestimmte Kontrollquoten für die einzelnen Produktgruppen: Die nationalen Behörden müssen pro Produktgruppe jeweils ein Prozent der Marktteilnehmer kontrollieren, die aus Ländern mit niedrigem Risiko importieren, drei Prozent bei Ländern mit Standardrisiko und neun Prozent bei Ländern mit hohem Risiko.

Bei der Abstimmung im EU-Parlament im April 2023 hatten die meisten Abgeordneten der EVP das Gesetz unterstützt. Der Luxemburger EVPler Christophe Hansen hatte als Berichterstatter die Verhandlungen mit Rat und Kommission geführt. Er äußert sich gelassen: “Wenn die Kommission in den nächsten Wochen den versprochenen Leitfaden und die Benchmarking-Methode vorlegt, gibt es keinen Grund für einen Aufschub.” Ein Aufschub verlängere möglicherweise auch die Zeit der Unsicherheit für die Unternehmen.

Peter Liese: “Bürokratisches Monstrum”

Der CDU-Abgeordnete Peter Liese, umweltpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion (der sich damals enthielt), ist der wohl lauteste Verfechter eines Aufschubs. In einem Pressegespräch Anfang der Woche nannte er das Jahr 2027 als seine Wunschfrist. “Wir können die Verschiebung kurzfristig im Dringlichkeitsverfahren annehmen, sodass alle Seiten erst mal Luft zum Atmen haben und dann in Ruhe über Änderungen am Text beraten, die weniger Bürokratie, aber trotzdem Schutz vor Entwaldung bedeuten”, sagte er. Er unterstütze die Ziele der Verordnung, bezichtigt aber Grüne, Sozialdemokraten, Linke und französische Liberale, ein “bürokratisches Monstrum” geschaffen zu haben.

“Wir stehen regelmäßig mit der EU-Kommission im Austausch und wissen, dass dort mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet wird und alles nach Plan verläuft”, sagte Anna Cavazzini (Grüne), die ebenfalls an den Verhandlungen beteiligt war. “Nun den Forderungen nach einer Verschiebung nachzukommen, würde zu weniger Planungssicherheit für die Wirtschaft führen und die vorausschauenden Unternehmen bestrafen.” Für den Fall, dass die Kommission mit dem Länder-Benchmarking nicht fertig sein sollte, gebe es Vorkehrungen im Gesetz, so Cavazzini.

Cem Özdemir: “Nicht Akzeptanz für Gesetz kaputt machen”

Liegt am 30. Dezember noch kein Benchmarking vor, gelten erst einmal alle Länder als “Standardrisiko”. Das bedeutet: Auch Länder mit einem niedrigen Risiko für Entwaldung – wie Deutschland – werden zunächst höher eingestuft.

“Es kann nicht sein, dass wir wie ein Hochrisikoland behandelt werden”, hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) beim Agrarrat im April gesagt. “Das wird die letzten Wohlmeinenden im wahrsten Sinne des Wortes auf die Bäume treiben und die Akzeptanz für das Gesetz kaputt machen.” Im Ziel unterstütze die Bundesregierung die EU-Kommission, jedoch brauche es auf dem Weg dringend mehr Flexibilität.

Gemeinsam mit Ministern aus weiteren Mitgliedstaaten forderte Özdemir im Mai die EU-Kommission auf, schnell die noch fehlenden Grundlagen für das Inkrafttreten zu schaffen – oder die Umsetzung zu verschieben. Sie befürchten unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand für Verwaltung und Marktteilnehmer. Das IT-System und das Länder-Benchmarking seien zentrale Voraussetzungen für die Umsetzung.

US-Regierung bittet EU-Kommission um Verschiebung

Wann das Benchmarking fertig sein wird, dazu äußert sich die Kommission nicht. Nach Informationen von Table.Briefings liegt bereits ein Vorschlag vor; diesem muss jedoch noch auf höchster Ebene zugestimmt werden. “Die Arbeit der Kommission am Benchmarking ist noch nicht abgeschlossen“, sagte ein Sprecher zu Table.Briefings. Sie werde sich die nötige Zeit dafür nehmen, damit die Bewertung “auf der Grundlage einer wissenschaftlich und fachlich fundierten Methodik” geschehe. Sobald die vorläufigen Ergebnisse vorliegen, werde die Kommission einen Dialog mit den Ländern aufnehmen, die (ganz oder teilweise) als besonders risikoreich eingestuft wurden.

Eine Schnittstelle im IT-System “Traces” hat die Kommission in der Zwischenzeit eingerichtet. Über diese sollen Handelssysteme der Wirtschaft direkt an das System angebunden werden, um den Einzelnachweis für Entwaldungsfreiheit zu erbringen. Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) sagte zu Table.Briefings, die Kommission hätte außerdem zugesichert, die Abgabe der Sorgfaltserklärung zu vereinfachen. Diese solle “mit nur wenigen Mausklicks” möglich sein. “Damit ist ein großer Schritt hin zu einer praktikablen Anwendung der Verordnung erfolgt”, so der Sprecher.

Auch Handelspartner der EU melden sich inzwischen zu Wort. Kürzlich berichtete die “Financial Times” über ein Schreiben von Ende Mai, in dem auch die US-Regierung die EU-Kommission zum Verschieben der Umsetzung auffordert. Die Vorgaben und Strafen würden vor allem die US-amerikanische Holz-, Papier- und Zellstoffindustrie hart treffen, heißt es demnach in dem Schreiben. Der dortige Wald- und Papierindustrie-Verband (AF&PA) halte es für unmöglich, das EU-Gesetz zu befolgen, da Papier und Zellstoff teilweise aus gemischten Abfällen hergestellt würden.

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News

Nitrat-Bericht: Ein Viertel der Messstellen überschreiten immer noch den EU-Grenzwert

Steffi Lemke: “Unsere Küsten- und Meeresgewässer sind in einem schlechten Zustand.”

Im Vergleich zum letzten Nitratbericht in 2020 überschreiten weniger Messstellen in Deutschland den EU-weiten Nitrat-Grenzwert zum Schutz des Grundwassers. Aber: Noch etwa ein Viertel der Messstellen zeigen zu hohe Werte. Das geht aus dem aktuellen Nitratbericht 2024 des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) und des Bundesumweltministeriums (BMUV) hervor.

“Besonders wo viele Tiere gehalten werden oder viel Gemüse angebaut wird, ist immer noch zu viel Nitrat im Grundwasser”, sagt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Weil aber nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe in den “roten Gebieten” Verursacher des Problems seien, brauche es die Novelle des Düngegesetz. “Die leichte Abnahme der Nitratkonzentration hochbelasteter Messstellen im Grundwasser zeigt, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind”, ergänzt Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Handlungsbedarf sieht Lemke außerdem wegen der Eutrophierung der Küsten- und Meeresgewässer von Nord- und Ostsee durch Phosphor. “Diese sind insgesamt weiterhin in einem schlechten Zustand”, sagt Lemke. has

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Neues Düngegesetz: Warum sich trotz Zugeständnissen eine Blockade abzeichnet

Vieles deutet darauf hin, dass der Bundesrat am heutigen Freitag kein grünes Licht für die Novelle des Düngegesetzes geben wird, mit der das von der EU-Kommission geforderte bundesweite Wirkungsmonitoring eingerichtet werden soll. Aus Fraktionskreisen heißt es, dass die SPD-geführten Länder dem Gesetz nicht zustimmen werden. Auch seitens der CDU stehen die Zeichen auf Ablehnung. Zuvor hatte bereits der zuständige Bundesratsausschuss empfohlen, gegen das Gesetz zu stimmen.

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz macht auf Anfrage von Table.Briefings deutlich, das Gesetz trotz Protokollerklärung abzulehnen. “Wenn mit der Zustimmung zur Protokollerklärung verbunden ist, dass die Nährstoffbilanzverordnung erlassen wird, haben wir für unsere Landwirtinnen und Landwirte nichts gewonnen”, sagt Schwarz. Wenn der Bund wirklich gewillt sei, in enger Abstimmung mit den Ländern Ergebnisse zu erzielen, werde dies auch im Vermittlungsausschuss möglich sein. Aufwendige Dokumentationspflichten und die Doppelerfassung von Daten müssten vermieden werden, so der Landwirtschaftsminister weiter.

Den bürokratischen Aufwand dieser Datenerfassung verneint der Kieler Agrarwissenschaftler Friedhelm Taube seit Langem. “Wenn wir wirklich Bürokratie reduzieren wollen, müssen wir die Stoffstrombilanz durchsetzen“, sagt er. Jeder gute Betrieb jenseits der Landwirtschaft nennt so etwas nicht Bürokratie, sondern Controlling – zu wissen, was belege-basiert an Nährstoffen in den Betrieb hineingeht und was über die Produkte wieder exportiert wird. Die Buchhaltungsstellen haben diese Daten und müssten sie nur übermitteln.

Protokollerklärung soll Stoffstromverordnung aufheben

Mit der Protokollerklärung will die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung, die seit 2018 gilt, bei der nächsten Bundesratssitzung Ende September aufheben. “Das bisherige Bewertungssystem ist aufgrund der praktischen Erfahrungen und der Evaluierung der Stoffstrombilanzierung überarbeitungsbedürftig“, heißt es als Begründung in der Protokollerklärung, die Table.Briefings vorliegt.

Streichen will die Bundesregierung die Dokumentation der Nährstoffströme, die bislang mit der Stoffstrombilanzverordnung durchgesetzt wurde, aber nicht. Als weiterer Baustein “für die von der EU geforderte robuste Datengrundlage” werde eine Nährstoffbilanzverordnung in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet, heißt es in einem Schreiben der Staatssekretäre Silvia Bender (BMEL) und Stefan Tidow (BMUV) an die Amtschefs der Länder.

Hennies bemängelt bürokratische Regularien

Doch gegen diese Nährstoffbilanz stellt sich nicht nur Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Schwarz, sondern auch der Präsident des Landvolks Niedersachsen und Vizepräsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), Holger Hennies. Die Landwirte und ihre Beratungsorganisationen erstickten in bürokratischen Regularien ohne Mehrwert für den Grundwasserschutz, meint Hennies. “Wer wider besseres Wissen den Landwirten noch mehr bürokratische Regularien aufbürdet, statt für Entlastung zu kämpfen, schadet dem Ansehen unseres Staates.” Hennies fordert die Ministerpräsidenten der Bundesländer deshalb auf, “diesem Wortbruch in der Düngegesetzgebung im Bundesrat ein Ende zu setzen”.

Ganz anders sieht dies der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Martin Schulz. “Aus bäuerlicher Sicht braucht es die Zustimmung der Düngegesetznovellierung, um endlich von dem pauschalen System der Roten Gebiete wegzukommen”, sagt Schulz. Das System gehe für Bäuerinnen und Bauern mit ungerechten, ziellosen und belastenden Maßnahmen einher. Doppelte und zum Teil dreifache Aufzeichnungspflichten sorgten für erheblichen Frust. Hier müsse es Vereinfachungen geben, die gleichzeitig die Umsetzung des Verursacherprinzips ermöglichten und den Zielen einer bedarfsgerechten Düngung gerecht werden.

Nabu: Verordnung zur Nährstoffbilanz richtig ausgestalten

Diese Ansicht teilt auch Cäcilia Hagenow, Referentin für Agrarpolitik beim Nabu. Sie verweist auf das Risiko einer Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahrens, sollte sich die Umsetzung des neuen Düngegesetzes jetzt durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter verzögern. Der Nabu plädiere dafür, so Hagenow, das Gesetz jetzt so wie vom Bundestag beschlossen auch im Bundesrat zu verabschieden. “Zudem kommt es dann ohnehin noch darauf an, die Verordnung zur Nährstoffbilanz richtig auszugestalten; dort werden die Details festgelegt.” heu

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EU-Parlament: ENVI könnte Zuständigkeit für Lebensmittelsicherheit verlieren

Am 11. Juli will die Conference of Presidents, kurz COP, die Zuschnitte der Ausschüsse für die neue Legislatur im EU-Parlament beschließen. Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese geht davon aus, dass der ENVI-Ausschuss aufgespalten wird. Die Themen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit könnten an einen eigenen Vollausschuss übertragen werden. Bislang waren sie Teil des ENVI, der überwiegend für klima- und umweltpolitische Themen zuständig ist.

Somit würden die Parlamentsausschüsse an die derzeitigen Zuschnitte der Generaldirektionen in der EU-Kommission angepasst werden. Dort gibt es mit der DG SANTE bereits eine Generaldirektion für die Themen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Dem würde der neue Parlamentsausschuss entsprechen. Der ENVI-Ausschuss würde sich nur noch mit den Themen der DG CLIMA und DG ENV beschäftigen.

Grüne und Sozialdemokraten skeptisch

Das bisherige Themenportfolio des großen und mächtigen ENVI-Ausschusses galt im EU-Parlament als besonders breit. Im Vergleich zum Agrarausschuss gilt das Gremium, das immer wieder für Dossiers mit Landwirtschafts- und Ernährungsbezug zuständig ist, zudem als progressiv. Liese kritisiert den bisherigen Zuschnitt und argumentiert, Gesundheitsthemen hätten dort nicht die nötige Aufmerksamkeit bekommen.

Die luxemburgische Grünen-Abgeordnete Tilly Metz mahnte dagegen, den aktuellen Zuschnitt des ENVI beizubehalten, da die Themen Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eng miteinander verknüpft seien. Auch die sozialdemokratische S&D äußerte gegenüber mehreren Brüsseler Medien Kritik an den Plänen. luk/jd

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Biodiesel: Anti-Dumping-Untersuchung gegen China dauert an

Die EU-Kommission hat die Bekanntgabe möglicher Strafzölle auf Biodiesel aus China ohne Angabe von Gründen um drei Wochen verschoben. Eigentlich wollte sie am vergangenen Freitag einen Bericht über den Stand der im Dezember eingeleiteten Anti-Dumping-Untersuchungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen vorlegen. Doch daraus wurde nichts. Als neuen Termin nennt die Kommission auf ihrer Website nun den 19. Juli.

Branchenverband spricht von existenzieller Gefahr

Zu den Hintergründen wollte sich eine Sprecherin der Kommission nicht äußern. Sie wies lediglich darauf hin, dass die Kommission nach Einleitung einer Untersuchung sieben Monate Zeit habe, um einen Bericht vorzulegen. Wenn nötig, könne die Frist dann noch um einen weiteren Monat verlängert werden.

Die Untersuchung geht auf eine Beschwerde des European Biodiesel Board (EBB) aus dem vergangenen Jahr zurück. Anfang Juni hatte der Branchenverband die Kommission in einem Schreiben erneut aufgefordert, gegen Dumpingimporte aus China vorzugehen. Der EBB sieht darin eine existenzielle Gefahr für die europäische Biodieselindustrie mit ihren rund 3.700 Beschäftigten.

“Beherrschendes Thema für die deutsche Biokraftstoffindustrie”

Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), bedauerte gegenüber Table.Briefings die Verzögerung. “Seit über einem Jahr sind die mutmaßlich betrügerischen Importe aus China ein beherrschendes Thema für die deutsche Biokraftstoffindustrie.”

Deshalb habe man gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission Änderungen bei der Nachhaltigkeitszertifizierung angemahnt und konkrete Formulierungsvorschläge gemacht. “Die Zertifizierung muss deutlich schärfer und robuster gefasst werden – mit Kontrollen, die zu schwerwiegenden Folgen bei Zuwiderhandlung führen”, so Baumann.

Kurzarbeit in Biodiesel-Werk

Wie problematisch die Lage für die Biokraftstoffindustrie ist, machte Baumann anhand der Situation am Standort Oeding des VDB-Mitgliedsunternehmens Chevron Renewable Energy Group deutlich. Vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats werde dort ab August Kurzarbeit eingeführt. ch

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CSRD: Beschluss im Kabinett wieder verschoben

Die Bundesregierung hat am Mittwoch nicht über das CSRD-Umsetzungsgesetz entschieden. “Die regierungsinterne Abstimmung konnte noch nicht abgeschlossen werden, da es zu einzelnen Punkten weiterhin Diskussionsbedarf gibt”, sagte eine Sprecherin zu Table.Briefings. Nähere Angaben zu den Gründen machte sie nicht. Aus dem Umfeld ist zu hören, dass etwa das Zusammenspiel der Nachhaltigkeitsberichtspflicht mit dem Reporting zum Lieferkettengesetz noch ungeklärt ist. 

Interne Zeitpläne des Kabinetts, die bereits Mitte Juni verfasst wurden, sahen eine Befassung mit dem Umsetzungsgesetz in der ersten Juliwoche vor. Wann Unternehmen erfahren, welche Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit auf sie zukommen, bleibt daher weiterhin unklar. Die 18-monatige Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie läuft an diesem Wochenende ab. Deutschland hinkt einer Reihe von EU-Staaten wie Frankreich, Italien oder Spanien bei der Umwandlung in ein nationales Gesetz hinterher. 

Das Justizministerium hatte einen Referentenentwurf im März präsentiert. Anschließend kommentierten zahlreiche Verbände. Am häufigsten wurde kritisiert, dass ausschließlich Wirtschaftsprüfer und nicht auch technische Sachverständige für die Testierung zugelassen werden sollten. Die Kommentare von Verbänden und Organisationen führten dazu, dass schon der erste Termin im Kabinett am 22. Mai kurzfristig verschoben wurde. Die verschärften Berichtspflichten werden in den kommenden Jahren sukzessive auf fast 15.000 deutsche Unternehmen ausgeweitet und sind Teil des EU-Vorhabens, die Wirtschaft zu dekarbonisieren. maw

  • Berichtspflichten
  • CSRD
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

Must Reads

AGRA Europe: Tierschutzgesetz: Bauernverband gegen Verschärfungen

Der Deutsche Bauernverband bekräftigt seine Kritik an einer geplanten Verschärfung von Tierschutzanforderungen im Regierungsentwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes. Präsident Rukwied erwartet von den Ländern ein klares Signal gegen Verschärfungen. Er kritisiert in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder unter anderem detaillierte Vorgaben für das Kupieren der Ringelschwänze in der Schweinehaltung. Einige der mehr als 80 Ausschussempfehlungen gingen über den Gesetzentwurf hinaus. Dazu zähle eine Halbierung der Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung von zehn auf fünf Jahre. Der Bundesrat bezieht heute zur geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes des Bunds Stellung. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Zum Artikel

Lebensmittelzeitung: Evaluation: Studie zum Bürgerrat moniert Mängel im Auswahlverfahren

Die wissenschaftliche Evaluation des Bürgerrats “Ernährung im Wandel” hebt zahlreiche Kritikpunkte hervor, insbesondere im Auswahlverfahren. So seien Menschen mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert gewesen und es habe einen Überhang von Menschen mit linkspolitischen Präferenzen gegeben. Obwohl sich 84 Prozent der Teilnehmenden positiv zu ihren Erfahrungen im Bürgerrat äußerten, zeigte sich deutliche Enttäuschung über die mangelnde Wertschätzung der Politik an den Vorschlägen des Bürgerrats. Die parallele Entwicklung einer Ernährungsstrategie durch die Bundesregierung sowie die föderale Kompetenzverteilung hätten die Umsetzung der Empfehlungen erschwert oder verhindert. Künftige Bürgerräte sollten laut Evaluationsbericht thematisch enger gefasst und frühzeitig mit einem wissenschaftlichen Beirat ausgestattet werden. Zum Artikel

Financial Times: Climate change is pushing up food prices – and worrying central banks

Ständig wechselnde Wettermuster als Folge des Klimawandels verringern die Ernteerträge, verknappen das Angebot und treiben die Lebensmittelpreise in die Höhe. Die Zentralbanken zeigen sich zunehmend besorgt, da diese Preissteigerungen zu einem anhaltenden Inflationsdruck beitragen. Laut einer aktuellen Studie der Europäischen Zentralbank und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung könnte die jährliche Inflationsrate bei Lebensmitteln in den nächsten zehn Jahren weltweit um bis zu 3,2 Prozentpunkte pro Jahr steigen, wenn auch die Temperaturen steigen. Traditionell wurden die Lebensmittelpreise aufgrund ihrer Volatilität nicht in die Messung der sogenannten Kerninflation einbezogen, doch die anhaltenden klimabedingten Veränderungen stellen diesen Ansatz infrage. Häufigere Unterbrechungen der Lebensmittelversorgung würden die Zentralbanken zwingen, zu reagieren, was möglicherweise im Laufe der Zeit zu höheren Zinssätzen führen wird. Zum Artikel

The Guardian: ‘Cannot be trusted’: traditional farming voter base turns away from Tories

Die wachsende Desillusionierung unter britischen Landwirten könnte bei den Wahlen am 4. Juli zu erheblichen politischen Veränderungen in Großbritannien führen. Die Konservative Partei der Tories erfahre laut The Guardian eine Abkehr traditioneller landwirtschaftlicher Wähler. Bäuerinnen und Bauern würden sich zunehmend frustriert über das Fehlen einer kohärenten Agrarpolitik, ungünstiger Handelsabkommen nach dem Brexit und Verzögerungen bei Subventionsregelungen äußern. Diese Unzufriedenheit führe dazu, dass viele in Erwägung ziehen, die Liberal Democrats oder die Labour Party zu wählen. Dadurch könne die langjährige Dominanz der Konservativen in ländlichen Gebieten gefährdet werden. Zum Artikel

Studie: Accelerated farmland bird population declines in European countries after their recent EU accession

Die Intensivierung der Landwirtschaft treibe den Verlust der biologischen Vielfalt auf europäischen Agrarflächen voran, heißt es in dieser Studie. Mittel- und osteuropäische Länder seien wichtige Hochburgen der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft. Ihr EU-Beitritt führe zu einem raschen Anstieg der landwirtschaftlichen Produktionsintensität, welche mit einem Verlust der Biodiversität einherginge. Dies untersucht die Studie anhand einer Auswertung von Daten, welche die Veränderungen in den Populationen von Ackervögeln im Zusammenhang mit dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur EU anzeigen. Nach dem EU-Beitritt dieser Länder gingen die Populationen von Feldvögeln beschleunigt zurück. Erhöhte Ausgaben für Agrarumweltprogramme konnten diesen Rückgang nicht aufhalten. Zur Studie

Agrifood.Table Redaktion

AGRIFOOD.TABLE REDAKTION

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    heute Mittag soll das umstrittene Agrarpaket zur Entlastung der Landwirtschaft im Bundestag beschlossene Sache sein. Heftiger Gegenwind schlägt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), stellvertretend für die Ampel-Koalition, von Union und Deutschem Bauernverband entgegen.  

    Özdemir setze mit den neuen Regelungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) “lediglich” EU-Vorgaben “eins zu eins” um, teilt CDU-Agrarpolitiker Albert Stegemann mit. “Das als eigenen Erfolg zu verkaufen, ist dreist.”

    Trotz der Kritik an vermeintlich übertriebener Rhetorik der Ampel-Koalition profitiert die Landwirtschaft. Das betrifft vor allem große Ackerbau-Betriebe, auf deren Flächen keine Landschaftselemente, wie beispielsweise Hecken, stehen. Sie können, anstatt Brachen anzulegen, Getreide anbauen. “Kleinere Betriebe in Schleswig-Holstein mit vielen Landschaftselementen, die netto etwa zwei Prozent ihrer Fläche hätten brach liegen lassen müssen, profitieren also weniger”, sagt der Kieler Agrarwissenschaftler Friedhelm Taube.

    Nach Berechnungen des Thünen-Instituts kann durch die Streichung der Pflichtbrache (GLÖZ 8) auf 100.000 bis 180.000 Hektar landwirtschaftliche Produktion stattfinden. Bei einer Getreideproduktion auf diesen Flächen geht das Thünen-Institut von einer zusätzlichen Produktionsmenge von 0,6 bis eine Million Tonnen Getreide aus. “Das zeigt, dass der Wegfall von GLÖZ 8 kurzfristig ökonomische Vorteile für die Landwirtinnen und Landwirte mit sich bringt”, teilt ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit. Es könne entsprechend von einer signifikanten Entlastung der Landwirtinnen und Landwirte ausgegangen werden.

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    Vor der Sommerpause in Brüssel hat die Debatte um die Anti-Entwaldungs-Verordnung nochmal Fahrt aufgenommen. Die EVP-Fraktion hat vergangene Woche in Portugal unter anderem auch über ihre Position zu dem Gesetz beraten, das in wenigen Monaten umgesetzt werden soll. Im 5-Punkte-Plan, den die Abgeordneten am Ende beschlossen, ist nun die Rede davon, die Anwendung der Verordnung zu verschieben und “die Probleme im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung zu lösen”. Die S&D-Fraktion hingegen hat ihren Forderungskatalog für die nächste Kommission während der letzten Abstimmungen ergänzt und erwähnt nun explizit, die Verordnung müsse bestehen bleiben.

    Gemäß der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, so der volle Titel, müssen Unternehmen die Vorschriften ab dem 30. Dezember anwenden, kleinere Unternehmen ab Ende Juni 2025. Dann dürfen sie Einfuhren bestimmter Produkte – unter anderem Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz – nur in der EU verkaufen, wenn die Lieferanten eine Sorgfaltserklärung eingereicht haben. Diese bestätigt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt, und dass bei seiner Herstellung die lokale Gesetzgebung eingehalten wurde.

    Kommission will Erzeugerländer in Risikogruppen einteilen

    Viele kritisieren, dass die Kommission wichtige Grundlagen für die Umsetzung noch nicht vorgelegt habe, etwa bestimmte Leitlinien und das Länder-Benchmarking. Mit diesem will die Kommission jedem Land eine bestimmte Risikostufe für Entwaldung zuweisen. Auf dieser Basis gelten dann bestimmte Kontrollquoten für die einzelnen Produktgruppen: Die nationalen Behörden müssen pro Produktgruppe jeweils ein Prozent der Marktteilnehmer kontrollieren, die aus Ländern mit niedrigem Risiko importieren, drei Prozent bei Ländern mit Standardrisiko und neun Prozent bei Ländern mit hohem Risiko.

    Bei der Abstimmung im EU-Parlament im April 2023 hatten die meisten Abgeordneten der EVP das Gesetz unterstützt. Der Luxemburger EVPler Christophe Hansen hatte als Berichterstatter die Verhandlungen mit Rat und Kommission geführt. Er äußert sich gelassen: “Wenn die Kommission in den nächsten Wochen den versprochenen Leitfaden und die Benchmarking-Methode vorlegt, gibt es keinen Grund für einen Aufschub.” Ein Aufschub verlängere möglicherweise auch die Zeit der Unsicherheit für die Unternehmen.

    Peter Liese: “Bürokratisches Monstrum”

    Der CDU-Abgeordnete Peter Liese, umweltpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion (der sich damals enthielt), ist der wohl lauteste Verfechter eines Aufschubs. In einem Pressegespräch Anfang der Woche nannte er das Jahr 2027 als seine Wunschfrist. “Wir können die Verschiebung kurzfristig im Dringlichkeitsverfahren annehmen, sodass alle Seiten erst mal Luft zum Atmen haben und dann in Ruhe über Änderungen am Text beraten, die weniger Bürokratie, aber trotzdem Schutz vor Entwaldung bedeuten”, sagte er. Er unterstütze die Ziele der Verordnung, bezichtigt aber Grüne, Sozialdemokraten, Linke und französische Liberale, ein “bürokratisches Monstrum” geschaffen zu haben.

    “Wir stehen regelmäßig mit der EU-Kommission im Austausch und wissen, dass dort mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet wird und alles nach Plan verläuft”, sagte Anna Cavazzini (Grüne), die ebenfalls an den Verhandlungen beteiligt war. “Nun den Forderungen nach einer Verschiebung nachzukommen, würde zu weniger Planungssicherheit für die Wirtschaft führen und die vorausschauenden Unternehmen bestrafen.” Für den Fall, dass die Kommission mit dem Länder-Benchmarking nicht fertig sein sollte, gebe es Vorkehrungen im Gesetz, so Cavazzini.

    Cem Özdemir: “Nicht Akzeptanz für Gesetz kaputt machen”

    Liegt am 30. Dezember noch kein Benchmarking vor, gelten erst einmal alle Länder als “Standardrisiko”. Das bedeutet: Auch Länder mit einem niedrigen Risiko für Entwaldung – wie Deutschland – werden zunächst höher eingestuft.

    “Es kann nicht sein, dass wir wie ein Hochrisikoland behandelt werden”, hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) beim Agrarrat im April gesagt. “Das wird die letzten Wohlmeinenden im wahrsten Sinne des Wortes auf die Bäume treiben und die Akzeptanz für das Gesetz kaputt machen.” Im Ziel unterstütze die Bundesregierung die EU-Kommission, jedoch brauche es auf dem Weg dringend mehr Flexibilität.

    Gemeinsam mit Ministern aus weiteren Mitgliedstaaten forderte Özdemir im Mai die EU-Kommission auf, schnell die noch fehlenden Grundlagen für das Inkrafttreten zu schaffen – oder die Umsetzung zu verschieben. Sie befürchten unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand für Verwaltung und Marktteilnehmer. Das IT-System und das Länder-Benchmarking seien zentrale Voraussetzungen für die Umsetzung.

    US-Regierung bittet EU-Kommission um Verschiebung

    Wann das Benchmarking fertig sein wird, dazu äußert sich die Kommission nicht. Nach Informationen von Table.Briefings liegt bereits ein Vorschlag vor; diesem muss jedoch noch auf höchster Ebene zugestimmt werden. “Die Arbeit der Kommission am Benchmarking ist noch nicht abgeschlossen“, sagte ein Sprecher zu Table.Briefings. Sie werde sich die nötige Zeit dafür nehmen, damit die Bewertung “auf der Grundlage einer wissenschaftlich und fachlich fundierten Methodik” geschehe. Sobald die vorläufigen Ergebnisse vorliegen, werde die Kommission einen Dialog mit den Ländern aufnehmen, die (ganz oder teilweise) als besonders risikoreich eingestuft wurden.

    Eine Schnittstelle im IT-System “Traces” hat die Kommission in der Zwischenzeit eingerichtet. Über diese sollen Handelssysteme der Wirtschaft direkt an das System angebunden werden, um den Einzelnachweis für Entwaldungsfreiheit zu erbringen. Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) sagte zu Table.Briefings, die Kommission hätte außerdem zugesichert, die Abgabe der Sorgfaltserklärung zu vereinfachen. Diese solle “mit nur wenigen Mausklicks” möglich sein. “Damit ist ein großer Schritt hin zu einer praktikablen Anwendung der Verordnung erfolgt”, so der Sprecher.

    Auch Handelspartner der EU melden sich inzwischen zu Wort. Kürzlich berichtete die “Financial Times” über ein Schreiben von Ende Mai, in dem auch die US-Regierung die EU-Kommission zum Verschieben der Umsetzung auffordert. Die Vorgaben und Strafen würden vor allem die US-amerikanische Holz-, Papier- und Zellstoffindustrie hart treffen, heißt es demnach in dem Schreiben. Der dortige Wald- und Papierindustrie-Verband (AF&PA) halte es für unmöglich, das EU-Gesetz zu befolgen, da Papier und Zellstoff teilweise aus gemischten Abfällen hergestellt würden.

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    Nitrat-Bericht: Ein Viertel der Messstellen überschreiten immer noch den EU-Grenzwert

    Steffi Lemke: “Unsere Küsten- und Meeresgewässer sind in einem schlechten Zustand.”

    Im Vergleich zum letzten Nitratbericht in 2020 überschreiten weniger Messstellen in Deutschland den EU-weiten Nitrat-Grenzwert zum Schutz des Grundwassers. Aber: Noch etwa ein Viertel der Messstellen zeigen zu hohe Werte. Das geht aus dem aktuellen Nitratbericht 2024 des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) und des Bundesumweltministeriums (BMUV) hervor.

    “Besonders wo viele Tiere gehalten werden oder viel Gemüse angebaut wird, ist immer noch zu viel Nitrat im Grundwasser”, sagt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Weil aber nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe in den “roten Gebieten” Verursacher des Problems seien, brauche es die Novelle des Düngegesetz. “Die leichte Abnahme der Nitratkonzentration hochbelasteter Messstellen im Grundwasser zeigt, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind”, ergänzt Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Handlungsbedarf sieht Lemke außerdem wegen der Eutrophierung der Küsten- und Meeresgewässer von Nord- und Ostsee durch Phosphor. “Diese sind insgesamt weiterhin in einem schlechten Zustand”, sagt Lemke. has

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    Neues Düngegesetz: Warum sich trotz Zugeständnissen eine Blockade abzeichnet

    Vieles deutet darauf hin, dass der Bundesrat am heutigen Freitag kein grünes Licht für die Novelle des Düngegesetzes geben wird, mit der das von der EU-Kommission geforderte bundesweite Wirkungsmonitoring eingerichtet werden soll. Aus Fraktionskreisen heißt es, dass die SPD-geführten Länder dem Gesetz nicht zustimmen werden. Auch seitens der CDU stehen die Zeichen auf Ablehnung. Zuvor hatte bereits der zuständige Bundesratsausschuss empfohlen, gegen das Gesetz zu stimmen.

    Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz macht auf Anfrage von Table.Briefings deutlich, das Gesetz trotz Protokollerklärung abzulehnen. “Wenn mit der Zustimmung zur Protokollerklärung verbunden ist, dass die Nährstoffbilanzverordnung erlassen wird, haben wir für unsere Landwirtinnen und Landwirte nichts gewonnen”, sagt Schwarz. Wenn der Bund wirklich gewillt sei, in enger Abstimmung mit den Ländern Ergebnisse zu erzielen, werde dies auch im Vermittlungsausschuss möglich sein. Aufwendige Dokumentationspflichten und die Doppelerfassung von Daten müssten vermieden werden, so der Landwirtschaftsminister weiter.

    Den bürokratischen Aufwand dieser Datenerfassung verneint der Kieler Agrarwissenschaftler Friedhelm Taube seit Langem. “Wenn wir wirklich Bürokratie reduzieren wollen, müssen wir die Stoffstrombilanz durchsetzen“, sagt er. Jeder gute Betrieb jenseits der Landwirtschaft nennt so etwas nicht Bürokratie, sondern Controlling – zu wissen, was belege-basiert an Nährstoffen in den Betrieb hineingeht und was über die Produkte wieder exportiert wird. Die Buchhaltungsstellen haben diese Daten und müssten sie nur übermitteln.

    Protokollerklärung soll Stoffstromverordnung aufheben

    Mit der Protokollerklärung will die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung, die seit 2018 gilt, bei der nächsten Bundesratssitzung Ende September aufheben. “Das bisherige Bewertungssystem ist aufgrund der praktischen Erfahrungen und der Evaluierung der Stoffstrombilanzierung überarbeitungsbedürftig“, heißt es als Begründung in der Protokollerklärung, die Table.Briefings vorliegt.

    Streichen will die Bundesregierung die Dokumentation der Nährstoffströme, die bislang mit der Stoffstrombilanzverordnung durchgesetzt wurde, aber nicht. Als weiterer Baustein “für die von der EU geforderte robuste Datengrundlage” werde eine Nährstoffbilanzverordnung in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet, heißt es in einem Schreiben der Staatssekretäre Silvia Bender (BMEL) und Stefan Tidow (BMUV) an die Amtschefs der Länder.

    Hennies bemängelt bürokratische Regularien

    Doch gegen diese Nährstoffbilanz stellt sich nicht nur Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Schwarz, sondern auch der Präsident des Landvolks Niedersachsen und Vizepräsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), Holger Hennies. Die Landwirte und ihre Beratungsorganisationen erstickten in bürokratischen Regularien ohne Mehrwert für den Grundwasserschutz, meint Hennies. “Wer wider besseres Wissen den Landwirten noch mehr bürokratische Regularien aufbürdet, statt für Entlastung zu kämpfen, schadet dem Ansehen unseres Staates.” Hennies fordert die Ministerpräsidenten der Bundesländer deshalb auf, “diesem Wortbruch in der Düngegesetzgebung im Bundesrat ein Ende zu setzen”.

    Ganz anders sieht dies der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Martin Schulz. “Aus bäuerlicher Sicht braucht es die Zustimmung der Düngegesetznovellierung, um endlich von dem pauschalen System der Roten Gebiete wegzukommen”, sagt Schulz. Das System gehe für Bäuerinnen und Bauern mit ungerechten, ziellosen und belastenden Maßnahmen einher. Doppelte und zum Teil dreifache Aufzeichnungspflichten sorgten für erheblichen Frust. Hier müsse es Vereinfachungen geben, die gleichzeitig die Umsetzung des Verursacherprinzips ermöglichten und den Zielen einer bedarfsgerechten Düngung gerecht werden.

    Nabu: Verordnung zur Nährstoffbilanz richtig ausgestalten

    Diese Ansicht teilt auch Cäcilia Hagenow, Referentin für Agrarpolitik beim Nabu. Sie verweist auf das Risiko einer Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahrens, sollte sich die Umsetzung des neuen Düngegesetzes jetzt durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter verzögern. Der Nabu plädiere dafür, so Hagenow, das Gesetz jetzt so wie vom Bundestag beschlossen auch im Bundesrat zu verabschieden. “Zudem kommt es dann ohnehin noch darauf an, die Verordnung zur Nährstoffbilanz richtig auszugestalten; dort werden die Details festgelegt.” heu

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    EU-Parlament: ENVI könnte Zuständigkeit für Lebensmittelsicherheit verlieren

    Am 11. Juli will die Conference of Presidents, kurz COP, die Zuschnitte der Ausschüsse für die neue Legislatur im EU-Parlament beschließen. Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese geht davon aus, dass der ENVI-Ausschuss aufgespalten wird. Die Themen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit könnten an einen eigenen Vollausschuss übertragen werden. Bislang waren sie Teil des ENVI, der überwiegend für klima- und umweltpolitische Themen zuständig ist.

    Somit würden die Parlamentsausschüsse an die derzeitigen Zuschnitte der Generaldirektionen in der EU-Kommission angepasst werden. Dort gibt es mit der DG SANTE bereits eine Generaldirektion für die Themen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Dem würde der neue Parlamentsausschuss entsprechen. Der ENVI-Ausschuss würde sich nur noch mit den Themen der DG CLIMA und DG ENV beschäftigen.

    Grüne und Sozialdemokraten skeptisch

    Das bisherige Themenportfolio des großen und mächtigen ENVI-Ausschusses galt im EU-Parlament als besonders breit. Im Vergleich zum Agrarausschuss gilt das Gremium, das immer wieder für Dossiers mit Landwirtschafts- und Ernährungsbezug zuständig ist, zudem als progressiv. Liese kritisiert den bisherigen Zuschnitt und argumentiert, Gesundheitsthemen hätten dort nicht die nötige Aufmerksamkeit bekommen.

    Die luxemburgische Grünen-Abgeordnete Tilly Metz mahnte dagegen, den aktuellen Zuschnitt des ENVI beizubehalten, da die Themen Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eng miteinander verknüpft seien. Auch die sozialdemokratische S&D äußerte gegenüber mehreren Brüsseler Medien Kritik an den Plänen. luk/jd

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    Biodiesel: Anti-Dumping-Untersuchung gegen China dauert an

    Die EU-Kommission hat die Bekanntgabe möglicher Strafzölle auf Biodiesel aus China ohne Angabe von Gründen um drei Wochen verschoben. Eigentlich wollte sie am vergangenen Freitag einen Bericht über den Stand der im Dezember eingeleiteten Anti-Dumping-Untersuchungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen vorlegen. Doch daraus wurde nichts. Als neuen Termin nennt die Kommission auf ihrer Website nun den 19. Juli.

    Branchenverband spricht von existenzieller Gefahr

    Zu den Hintergründen wollte sich eine Sprecherin der Kommission nicht äußern. Sie wies lediglich darauf hin, dass die Kommission nach Einleitung einer Untersuchung sieben Monate Zeit habe, um einen Bericht vorzulegen. Wenn nötig, könne die Frist dann noch um einen weiteren Monat verlängert werden.

    Die Untersuchung geht auf eine Beschwerde des European Biodiesel Board (EBB) aus dem vergangenen Jahr zurück. Anfang Juni hatte der Branchenverband die Kommission in einem Schreiben erneut aufgefordert, gegen Dumpingimporte aus China vorzugehen. Der EBB sieht darin eine existenzielle Gefahr für die europäische Biodieselindustrie mit ihren rund 3.700 Beschäftigten.

    “Beherrschendes Thema für die deutsche Biokraftstoffindustrie”

    Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), bedauerte gegenüber Table.Briefings die Verzögerung. “Seit über einem Jahr sind die mutmaßlich betrügerischen Importe aus China ein beherrschendes Thema für die deutsche Biokraftstoffindustrie.”

    Deshalb habe man gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission Änderungen bei der Nachhaltigkeitszertifizierung angemahnt und konkrete Formulierungsvorschläge gemacht. “Die Zertifizierung muss deutlich schärfer und robuster gefasst werden – mit Kontrollen, die zu schwerwiegenden Folgen bei Zuwiderhandlung führen”, so Baumann.

    Kurzarbeit in Biodiesel-Werk

    Wie problematisch die Lage für die Biokraftstoffindustrie ist, machte Baumann anhand der Situation am Standort Oeding des VDB-Mitgliedsunternehmens Chevron Renewable Energy Group deutlich. Vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats werde dort ab August Kurzarbeit eingeführt. ch

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    CSRD: Beschluss im Kabinett wieder verschoben

    Die Bundesregierung hat am Mittwoch nicht über das CSRD-Umsetzungsgesetz entschieden. “Die regierungsinterne Abstimmung konnte noch nicht abgeschlossen werden, da es zu einzelnen Punkten weiterhin Diskussionsbedarf gibt”, sagte eine Sprecherin zu Table.Briefings. Nähere Angaben zu den Gründen machte sie nicht. Aus dem Umfeld ist zu hören, dass etwa das Zusammenspiel der Nachhaltigkeitsberichtspflicht mit dem Reporting zum Lieferkettengesetz noch ungeklärt ist. 

    Interne Zeitpläne des Kabinetts, die bereits Mitte Juni verfasst wurden, sahen eine Befassung mit dem Umsetzungsgesetz in der ersten Juliwoche vor. Wann Unternehmen erfahren, welche Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit auf sie zukommen, bleibt daher weiterhin unklar. Die 18-monatige Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie läuft an diesem Wochenende ab. Deutschland hinkt einer Reihe von EU-Staaten wie Frankreich, Italien oder Spanien bei der Umwandlung in ein nationales Gesetz hinterher. 

    Das Justizministerium hatte einen Referentenentwurf im März präsentiert. Anschließend kommentierten zahlreiche Verbände. Am häufigsten wurde kritisiert, dass ausschließlich Wirtschaftsprüfer und nicht auch technische Sachverständige für die Testierung zugelassen werden sollten. Die Kommentare von Verbänden und Organisationen führten dazu, dass schon der erste Termin im Kabinett am 22. Mai kurzfristig verschoben wurde. Die verschärften Berichtspflichten werden in den kommenden Jahren sukzessive auf fast 15.000 deutsche Unternehmen ausgeweitet und sind Teil des EU-Vorhabens, die Wirtschaft zu dekarbonisieren. maw

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    Must Reads

    AGRA Europe: Tierschutzgesetz: Bauernverband gegen Verschärfungen

    Der Deutsche Bauernverband bekräftigt seine Kritik an einer geplanten Verschärfung von Tierschutzanforderungen im Regierungsentwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes. Präsident Rukwied erwartet von den Ländern ein klares Signal gegen Verschärfungen. Er kritisiert in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder unter anderem detaillierte Vorgaben für das Kupieren der Ringelschwänze in der Schweinehaltung. Einige der mehr als 80 Ausschussempfehlungen gingen über den Gesetzentwurf hinaus. Dazu zähle eine Halbierung der Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung von zehn auf fünf Jahre. Der Bundesrat bezieht heute zur geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes des Bunds Stellung. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Zum Artikel

    Lebensmittelzeitung: Evaluation: Studie zum Bürgerrat moniert Mängel im Auswahlverfahren

    Die wissenschaftliche Evaluation des Bürgerrats “Ernährung im Wandel” hebt zahlreiche Kritikpunkte hervor, insbesondere im Auswahlverfahren. So seien Menschen mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert gewesen und es habe einen Überhang von Menschen mit linkspolitischen Präferenzen gegeben. Obwohl sich 84 Prozent der Teilnehmenden positiv zu ihren Erfahrungen im Bürgerrat äußerten, zeigte sich deutliche Enttäuschung über die mangelnde Wertschätzung der Politik an den Vorschlägen des Bürgerrats. Die parallele Entwicklung einer Ernährungsstrategie durch die Bundesregierung sowie die föderale Kompetenzverteilung hätten die Umsetzung der Empfehlungen erschwert oder verhindert. Künftige Bürgerräte sollten laut Evaluationsbericht thematisch enger gefasst und frühzeitig mit einem wissenschaftlichen Beirat ausgestattet werden. Zum Artikel

    Financial Times: Climate change is pushing up food prices – and worrying central banks

    Ständig wechselnde Wettermuster als Folge des Klimawandels verringern die Ernteerträge, verknappen das Angebot und treiben die Lebensmittelpreise in die Höhe. Die Zentralbanken zeigen sich zunehmend besorgt, da diese Preissteigerungen zu einem anhaltenden Inflationsdruck beitragen. Laut einer aktuellen Studie der Europäischen Zentralbank und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung könnte die jährliche Inflationsrate bei Lebensmitteln in den nächsten zehn Jahren weltweit um bis zu 3,2 Prozentpunkte pro Jahr steigen, wenn auch die Temperaturen steigen. Traditionell wurden die Lebensmittelpreise aufgrund ihrer Volatilität nicht in die Messung der sogenannten Kerninflation einbezogen, doch die anhaltenden klimabedingten Veränderungen stellen diesen Ansatz infrage. Häufigere Unterbrechungen der Lebensmittelversorgung würden die Zentralbanken zwingen, zu reagieren, was möglicherweise im Laufe der Zeit zu höheren Zinssätzen führen wird. Zum Artikel

    The Guardian: ‘Cannot be trusted’: traditional farming voter base turns away from Tories

    Die wachsende Desillusionierung unter britischen Landwirten könnte bei den Wahlen am 4. Juli zu erheblichen politischen Veränderungen in Großbritannien führen. Die Konservative Partei der Tories erfahre laut The Guardian eine Abkehr traditioneller landwirtschaftlicher Wähler. Bäuerinnen und Bauern würden sich zunehmend frustriert über das Fehlen einer kohärenten Agrarpolitik, ungünstiger Handelsabkommen nach dem Brexit und Verzögerungen bei Subventionsregelungen äußern. Diese Unzufriedenheit führe dazu, dass viele in Erwägung ziehen, die Liberal Democrats oder die Labour Party zu wählen. Dadurch könne die langjährige Dominanz der Konservativen in ländlichen Gebieten gefährdet werden. Zum Artikel

    Studie: Accelerated farmland bird population declines in European countries after their recent EU accession

    Die Intensivierung der Landwirtschaft treibe den Verlust der biologischen Vielfalt auf europäischen Agrarflächen voran, heißt es in dieser Studie. Mittel- und osteuropäische Länder seien wichtige Hochburgen der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft. Ihr EU-Beitritt führe zu einem raschen Anstieg der landwirtschaftlichen Produktionsintensität, welche mit einem Verlust der Biodiversität einherginge. Dies untersucht die Studie anhand einer Auswertung von Daten, welche die Veränderungen in den Populationen von Ackervögeln im Zusammenhang mit dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur EU anzeigen. Nach dem EU-Beitritt dieser Länder gingen die Populationen von Feldvögeln beschleunigt zurück. Erhöhte Ausgaben für Agrarumweltprogramme konnten diesen Rückgang nicht aufhalten. Zur Studie

    Agrifood.Table Redaktion

    AGRIFOOD.TABLE REDAKTION

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