Table.Briefing: Agrifood

Bundestag streitet über Tierschutz + Gericht ahndet Health-Claims-Verstoß

Liebe Leserin, lieber Leser,

heute könnte das Agrarpaket mit der Abstimmung im Bundesrat die letzte Hürde nehmen. Viel Kontroverses ist nicht mehr zu erwarten, in einem Punkt könnten die Länder sich aber noch gegen die Ampel-Pläne stellen. Denn die zuständigen Ausschüsse schlagen in einer Beschlussempfehlung vor, nicht abgerufene GAP-Gelder als Inflationsausgleich in die Basisprämie fließen zu lassen, statt wie geplant in zwei neue Öko-Regelungen.

Letztere hatten BMEL und BMUV als Ausgleich für den Wegfall der Pflichtbrache (GLÖZ 8) ins Spiel gebracht. Es geht um eine Weideprämie für Milchvieh-Betriebe und um die Vernetzung von Biotopen. Biodiversität werde so durch Anreize statt Zwang gefördert, argumentierte Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir. Kritik an der Vorlage im Bundesrat kommt von der AbL. Auch der Nabu befürchtet: Auch das “absolute Minimum” an Ausgleich für die Lockerung von GLÖZ 8 könnte wegbrechen, sollten die Länder dafür stimmen.

Für Umweltministerin Steffi Lemke wäre es die nächste Schlappe, nachdem sie in dieser Woche beim Thema Wolf eingeknickt war und eine Einigung auf EU-Ebene zur Senkung des Schutzstatus ermöglicht hatte. Wenig überraschend bestätigte der EU-Ministerrat gestern die Entscheidung, eine entsprechende Änderung der Berner Konvention zu beantragen. Es wird damit gerechnet, dass die Vertragsstaaten des Artenschutzabkommens bei ihrem nächsten Treffen im Dezember dafür stimmen werden.

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Julia Dahm
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News

Tierschutzgesetz: Qualzucht-Merkmale betreffen teilweise den Nutztierbereich

“Wir konkretisieren die Qualzucht und stärken die Zucht gesunder Tiere”, sagte die parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, Ophelia Nick, am Donnerstag während der ersten Lesung zur geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes im Bundestag. Für Zuchtfirmen von Puten, Legehennen und Co. dürfte sich trotzdem kaum etwas ändern. Zwar beschränkt sich der Entwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes beim Verbot der “Qualzucht” nicht explizit auf den Heim- und Haustierbereich, sondern nennt allgemein Wirbeltiere. Aber es ist unwahrscheinlich, dass sich die Ampel-Fraktionen im parlamentarischen Verfahren auf konkrete Vorgaben für die Zucht von Nutztieren einigen werden.

Bislang mangelt es an gesetzlich definierten Merkmalen, auf deren Basis Verstöße gegen das “Qualzucht”-Verbot geahndet werden könnten. Zwar soll der aktuelle Entwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes diese rechtliche Lücke schließen und listet Symptome auf, die Veterinärämtern als Leitfaden dienen. Aber dieser Kriterienkatalog betrifft selten “Qualzucht”-Symptome bei Nutztieren. Das Verbot von bestimmten Rassen ist ohnehin nicht vorgesehen.

FDP ist gegen Ausweitung auf Nutztiere

Zuchtfirmen weisen allerdings darauf hin, dass es im Entwurf “Qualzucht”-Merkmale, wie beispielsweise die “Bewegungsanomalie”, gibt, die den Nutztierbereich betreffen. Zu befürchten ist hier erneut eine rechtliche Grauzone. Eine Bewegungsanomalie kann in der Geflügelmast sowohl als Folge von Krankheit auftreten als auch erblich bedingt sein. Im Vorteil dürften Firmen sein, die in der Lage sind, den Behörden ein schlüssiges wissenschaftliches Züchtungs-Konzept vorzulegen, das Fehlverhalten ausschließt. Fazit: Der Trend für Züchter geht dahin, künftig nachweisen zu müssen, dass Symptome nicht erblich bedingt sind.

Tierschützer und Grüne wollen das Gesetz beim Verbot der “Qualzucht” von Nutztieren verschärfen, die Liberalen eine Erweiterung auf Nutztiere hingegen verhindern. Mit einer Verschärfung ist in dieser Legislatur nicht zu rechnen. Der Grundstein für eine Ausweitung der Kriterien ist aber gelegt. Einigen sich die Ampel-Fraktionen nicht bis Jahresende, dürfte eine Novelle des Tierschutzgesetzes in dieser Legislatur schwierig werden. Besonders strittig sind weiterhin sowohl das geplante Verbot der Anbindehaltung bei Rindern als auch geplante Vorgaben für das Kürzen der Ringelschwänze bei Ferkeln. has

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Health Claims: Gericht stoppt irreführende Werbeversprechen von Lebensmittelhersteller

Der Lebensmittelhersteller Quality First muss bestimmte irreführende Gesundheitsversprechen in seiner Internetwerbung für Produkte der Marke More Nutrition unterlassen. Das hat das Landgericht Itzehoe entschieden. Es ist bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass der Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln wegen eines Verstoßes gegen die Health-Claims-Verordnung verurteilt wurde. Er reiht sich damit in eine Liste von Lebensmittelherstellern ein, die zuletzt vor Gericht Niederlagen wegen irreführender Werbung einstecken mussten.

Das Gericht hat Quality First unter anderem Werbe-Spots auf Instagram und der More-Nutrition-Homepage untersagt, in denen eine Kundin berichtet, sie habe mit den Produkten “Chunky Flavor”, “Zerup” und “Total Protein” 17 Kilogramm Gewicht verloren. Auch eine Aussage, in der die Kundin suggeriert, dass ihre Periode mithilfe des Produktes “Cycle Balance” wieder eingesetzt habe und sie letztlich schwanger geworden sei, hat das Gericht verboten.

Quality First widerspricht Auffassung des Gerichts

Damit bekam die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, die in den Aussagen Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO) sieht und dagegen geklagt hatte, in dem Verfahren recht. Die Verordnung schreibt vor, dass Lebensmittelhersteller nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben dürfen, die ein Zulassungsverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit durchlaufen haben.

Foodwatch wirft Quality First vor, Produkte seiner Marke More Nutrition fast täglich mit Gesundheitsversprechen zu bewerben, die nicht der HCVO entsprechen. Der Lebensmittelhersteller bekräftigt dagegen in einer Stellungnahme seinen Standpunkt, nicht rechtswidrig gehandelt zu haben. Das Gericht habe die Annahme getroffen, “dass Konsumenten die Informationen missverstehen könnten”. Diese Auffassung teile man nicht.

Verbraucherschützer zuletzt wiederholt mit Klagen erfolgreich

Verbraucherschützer waren in diesem Jahr bereits mehrfach mit Klagen gegen Lebensmittelhersteller erfolgreich. Zuletzt urteilte das Oberlandesgericht München auf Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Babynahrungshersteller Hipp. In seiner Werbung für Vitamin-D-angereicherte Kindermilch hatte das Unternehmen fälschlicherweise suggeriert, dass Kinder siebenmal mehr Vitamin D benötigen als Erwachsene.

Weitere prominente Fälle im Jahr 2024: Dr. Oetker musste eine Werbeaussage zurückziehen, wonach sein Vitalis Knusper Müsli Schoko gegen Müdigkeit helfe. Eckes-Granini darf nicht mit dem Markennamen “Hohes C Immun Water” für ein neues Erfrischungsgetränk werben, weil dies den Eindruck erwecke, das Getränk habe einen positiven Einfluss auf das Immunsystem. mo

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Anti-Entwaldung: Weber fordert Verschiebung um mindestens ein Jahr

EVP-Fraktionschef Manfred Weber hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen per Brief aufgefordert, die Anwendung der Entwaldungsverordnung “um mindestens zwölf Monate” zu verschieben. Das Schreiben vom 20. September liegt Table.Briefings vor. In EVP-Kreisen hieß es, dass von der Leyen bereits “innerhalb von Tagen” einen Vorschlag dazu vorlegen wolle.

Eigentlich sollen die EUDR-Regeln für große Unternehmen am 30. Dezember in Kraft treten, für kleine Unternehmen ein halbes Jahr später. Von der Leyen hatte in der EVP-Fraktionssitzung vor einer Woche angekündigt, den Umsetzungszeitplan für das Gesetz noch einmal zu überprüfen, wie Table.Briefings zuerst berichtet hatte. Weber warnt in seinem Brief, die EU riskiere ansonsten eine Verknappung und möglicherweise starke Preiserhöhungen bei Konsumgütern wie Kaffee. Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Inflationsraten könne dies “das Vertrauen der Bürger in die EU-Institutionen weiter gefährden”.

Formales Gesetzgebungsverfahren nötig

Um den beschlossenen Rechtstext zu ändern, ist ein formales Gesetzgebungsverfahren in Rat und Europaparlament nötig. Doch sofern einzig das Datum der Umsetzungsfrist geändert wird, könnte es für eine Mehrheit im Parlament reichen. Auch bei den Sozialdemokraten mehren sich die Stimmen, das Gesetz zu verschieben, da es in der kurzen Zeit bis Ende des Jahres nicht mehr umzusetzen sei. 

Laut den Vorgaben dürfen Unternehmen Einfuhren bestimmter Produkte – unter anderem Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz – nur in der EU verkaufen, wenn die Lieferanten eine Sorgfaltserklärung eingereicht haben. Diese bestätigt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt, und dass bei seiner Herstellung die lokale Gesetzgebung eingehalten wurde.

Neben EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland hatten sich Verbände und mehrere Handelspartner der EU – darunter die USA, Australien und Brasilien – in den vergangenen Monaten an die EU-Kommission gewandt und um eine Verschiebung der Regeln gebeten. Am Mittwoch forderten knapp 30 Verbände aus Agrarhandel, Land- und Forstwirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben erneut eine Verschiebung. Umweltschützer argumentieren dagegen, das Inkrafttreten sei dringlich und die Regeln keine übermäßige bürokratische Belastung. luk/tho

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Agrarsubventionen: Rechtsstaatsmechanismus könnte ausgeweitet werden

Wer EU-Gelder erhält, soll sich an EU-Werte halten. Das ist das Prinzip des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus (RoL-Mechanismus), der seit 2021 gilt. In einem Brief an die EU-Kommission fordern die schwedische Europaministerin Jessica Rosencrantz und der finnische Europaminister Joakim Strand, dass dieses Instrument ausgebaut werden soll. Das Funktionieren der EU basiere auf dem Vertrauen der Mitgliedstaaten ineinander. “Damit dieses Vertrauen bestehen bleibt und gestärkt wird, müssen alle Mitglieder sich an unsere gemeinsamen Werte halten, speziell die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte”, schreiben sie.

Die beiden Minister trugen ihre Positionen am gestrigen Dienstag auch im Rat für Allgemeine Angelegenheiten in Brüssel vor. Konkret wollen sie, dass der RoL-Mechanismus nicht nur bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit greift, sondern auch bei Verstößen gegen die anderen EU-Werte, die in Artikel 2 des EU-Vertrags festgehalten sind. Artikel 2 nennt auch die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.

Auch Agrarsubventionen sollen an Bedingungen geknüpft werden

Zudem wollen die beiden Europaminister, dass Gelder aus allen Bereichen des EU-Budgets bei an Rechtsstaatlichkeitsbedingungen geknüpft werden sollten. So sind aktuell zum Beispiel die Gelder der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht von den Bedingungen betroffen, die in der “Common Provisions” Verordnung für viele EU-Fonds festgelegt sind. Die Kommission solle herausfinden, wie ein Mechanismus gebaut werden könnte, der für das gesamte EU-Budget gilt.

Die Minister argumentieren, dass eine Stärkung des RoL-Mechanismus auch im Hinblick auf eine allfällige EU-Erweiterung wichtig sei. Zudem kann der schwedisch-finnische Vorstoß als Vorbereitung für die anstehenden Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) interpretiert werden. Wenn der MFR vergrößert werden soll, wie das zum Beispiel der Draghi-Bericht fordert, dann wollen die diesbezüglich tendenziell kritischen Staaten wie Schweden und Finnland immerhin garantieren, dass die Gelder in ihrem Sinne verwendet werden. Einen ersten Entwurf für den neuen MFR wird die Kommission im Sommer 2025 vorlegen. jaa

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Planetare Grenzen: Warum sich der Green Deal negativ auf die globalen Emissionen auswirken könnte

Die geplante Reduktion von Treibhausgasen in der EU könnte zu einem massiven Anstieg der Emissionen in anderen Teilen der Welt führen. Zu diesem Schluss kommt ein internationales Wissenschaftlerteam an der Universität Groningen unter der Leitung von Klaus Hubacek. Ihre Analyse wurde gerade im Fachmagazin Nature Sustainability veröffentlicht.

CO₂-Einsparungen in der EU – Anstieg der Emissionen anderorts

In der Studie wurden die geplanten Maßnahmen des Green New Deal im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der damit verbundenen Lieferketten untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass der Green Deal in seiner jetzigen Form im Vergleich zum Einsparziel innerhalb der EU zu einem mehr als doppelt so hohen Anstieg der Emissionen in Ländern außerhalb der EU führen würde.

Als Beispiel nannte Hubacek das Pflanzen von drei Milliarden Bäumen, eine Maßnahme zur Erhöhung der Biodiversität in Europa. Da Bäume viel Land brauchen, bedeute dies, dass in Zukunft anderswo, etwa in Afrika oder Südamerika, mehr Nahrungsmittel produziert werden müssten. Dafür werde aber zusätzliches Ackerland benötigt. “Das erhöht den Kohlendioxidausstoß und verringert die Artenvielfalt”, so Hubacek.

Green Deal muss von CO₂-Einsparungen innerhalb der EU begleitet werden

Zwar verbietet die Anti-Entwaldungsverordnung der EU den Import von Produkten, für die Waldflächen in Ackerland umgewandelt wurden. Aber: “Nichts hält diese Länder davon ab, auf bestehenden landwirtschaftlichen Flächen Produkte für Europa anzubauen und Wälder zu fällen, um für den lokalen Markt zu produzieren”, so Hubacek.

Um die befürchteten negativen Auswirkungen des Green Deal zu minimieren, schlagen die Wissenschaftler drei flankierende Maßnahmen vor:

  • Eine Ernährungswende hin zu der überwiegend pflanzenbasierten Planetary Health Diet, was “enorme Mengen an Kohlenstoffemissionen” einsparen würde.
  • Den schrittweisen Ausstieg der EU aus Biokraftstoffen auf Nahrungsmittelbasis, was den Bedarf an landwirtschaftlichen Nutzflächen reduzieren würde.
  • Die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Effizienzsteigerung ihrer Landwirtschaft, was ebenfalls den Flächenverbrauch verringern könnte.

PIK: Sechs von neun planetaren Grenzen sind bereits überschritten

Wie der am Dienstag erstmals vorgestellte Planetary Health Check des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) zeigt, sind bereits sechs der neun planetaren Grenzen überschritten. Dies gilt sowohl für die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre, die Biodiversität, als auch den Zustand der Wälder. Damit steige das Risiko, Kipppunkte zu überschreiten, so PIK-Forscherin Levke Caesar.

Das PIK will künftig jährlich einen “planetaren Gesundheitscheck” vorlegen. Dazu sollen Erdbeobachtungsdaten mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und multidisziplinären Ansätzen kombiniert werden. ch

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Die entscheidenden Köpfe der Agrifood-Szene – Beratung

Ramona Pop – Vorständin, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)  

Als Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) vertritt sie seit rund zwei Jahren jene, die allein nur wenig gegen die starke Lobby der Lebensmittelindustrie ausrichten können: die Verbraucher. Deren Interessen – von Kinderlebensmittel-Werbegesetz bis Nutri-Score – bringt Pop in die Politik ein. Dabei helfen ihr auch die eigenen politischen Erfahrungen, etwa aus der Zeit als Berliner Wirtschaftssenatorin und stellvertretende Bürgermeisterin der Hauptstadt (Bündnis 90/Die Grünen). 

Alfons Balman – Direktor und Abteilungsleiter, Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien

Der Agrarökonom ist seit 2002 Direktor am Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) und Leiter der Abteilung Strukturwandel. Mit seiner Expertise berät er die Politik als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz des BMEL. Als Professor für Betriebs- und Strukturentwicklung im ländlichen Raum an der Universität Halle-Wittenberg lehrt und forscht er. Zudem ist er Vorsitzender des Ausschusses für Ländliche Entwicklung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft. 

Myriam Rapior – stellvertretende Vorsitzende, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung 

Seit November 2022 ist sie stellvertretende Vorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). An der Universität Hamburg arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin und promoviert zu unternehmerischer Nachhaltigkeit in globalen Wertschöpfungsketten. Für ihre Arbeit in der Zukunftskommission Landwirtschaft erhielt sie 2022 den Ehrenpreis des Deutschen Umweltpreises. Sie ist seit 2023 Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung. 

Bettina Rudloff – Wissenschaftlerin, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)  

Die promovierte Agrarökonomin forscht bei der Stiftung für Wissenschaft und Politik (SWP) zu den Schwerpunkten nachhaltige Handels- und Investitionspolitik, wirtschaftliche Resilienz und kritische Infrastrukturen. Sie war Mitglied in zahlreichen Beiräten und berät weiterhin mit großer Expertise deutsche und europäische politische Institutionen. Derzeit sitzt sie im Arbeitskreis “Welternährung” von BMEL und BMZ und im strategischen Begleitkreis “Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme” mit Schwerpunkt “Eine Welt ohne Hunger”. 

Rainer Lademann – Of Counsel, Lademann & Associates

Er ist einer der führenden Experten in Deutschland zum Thema Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel. Immer wieder ist der promovierte Betriebswirtschaftler vonseiten der Politik als Sachverständiger gefragt, etwa in Bundestagsausschüssen oder bei Gutachten für die Monopolkommission. Lademann ist zudem Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen. 

Carsten Stegelmann – Geschäftsführer, Trantower Agrar GmbH

Der Landwirt aus Leidenschaft setzt sich mit dem Dialognetzwerk des BMEL für die Umsetzung von Zukunftsthemen in der Landwirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes ein. Um die Stadt-Landverbindung zu stärken, gründete Stegelmann eine Agrarinitiative mit der Universität Greifswald. Der Geschäftsführer der Trantower Agrar GmbH will eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft voranbringen. 

Anselm Elles – Vorstand, AFC Consulting Group

Der studierte Agrarökonom ist seit mehr als 20 Jahren als Berater in der Ernährungswirtschaft tätig. Seit 2006 arbeitet er für den Beratungskonzern AFC, der Mandanten entlang der Lebensmittel-Lieferkette berät. Derzeit betreut Elles als Geschäftsführer das Unternehmen AFC Technology, das IT-Dienstleistungen für die Digitalisierung der Agrar- und Ernährungsbranche anbietet. 

Alexandra Thiel – Rechtsanwältin und Agrarrechtsexpertin

Die Agrarrechtsexpertin hat sich mit ihrer Kanzlei agrilex auf Agrar- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Als Rechtsanwältin berät sie Landwirte und Unternehmen bei Fragen rund um Erneuerbare-Energien-Projekte. Ihre besondere Expertise liegt im Bereich von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, der sogenannten Agri-PV. 

Jörg Reuter – Geschäftsführer, Narrative Foods

Seit mehreren Jahrzehnten ist Reuter an der Schnittstelle zwischen FoodTech, nachhaltiger Landwirtschaft und Lebensmittelhandwerk aktiv. Seit 2024 verantwortet er bei Narrative Foods, einem Teil des Berliner Family Office Millennium, die Beteiligungen im Food-Bereich. Lange hat er große Handelsunternehmen und Markenhersteller zu Food-Strategien beraten und von 2021 bis 2023 das Projekt Food Campus Berlin aufgebaut. 

Kim Künstner – Partner, Schulte Rechtsanwälte

Der Jurist ist Spezialist für Fragen des Kartellrechts und der Vertragsgestaltung in der Agrar- und Lebensmittelbranche sowie für Compliance-Themen wie Lieferkettengesetze und Green Claims. Neben der Unternehmensberatung fungiert Künstner regelmäßig als Sachverständiger für Politik und Verbände, zum Beispiel zum AgrarOLkG. 

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Presseschau

Lebensmittelzeitung: EuGH macht Vorgaben zur Werbung mit Rabattaktionen. Werben LEH-Unternehmen mit Prozentangaben zu Preisreduzierungen, müssen diese sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, nicht auf den jüngsten Preis. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Musterprozess gegen Aldi Süd entschieden. Zwar hatte der Discounter im Kleingedruckten den 30-Tage-Tiefstpreis angegeben. Das Gericht entschied aber, dass auch die Prozentangabe zum Rabatt selbst auf dieser Grundlage berechnet werden muss. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. (“EU-Gericht fällt Grundsatzurteil zu Preisreduzierungen”)

Politico: Von der Leyen gewährte Strohschneider höchste Honorarstufe. Für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Strategiedialogs Landwirtschaft erhält Peter Strohschneider von der Europäischen Kommission einen Tagessatz von 973,79 Euro. Insgesamt hat die Brüsseler Behörde knapp 150.000 Euro für sein Honorar veranschlagt, das der Gehaltsstufe der höchsten Kommissionsbeamten entspricht. Strohschneiders Tätigkeit in der deutschen Zukunftskommission Landwirtschaft, die während der Arbeit in Brüssel zuletzt ruhte, ist dagegen ehrenamtlich. (“Von der Leyen budgeted €149K to pay medieval history professor for farming report”)

Lebensmittelzeitung: Siegel gewinnen an Bedeutung. Die Menschen in Deutschland legen großen Wert auf Informationen über die Lebensmittel, die sie kaufen, und achten stärker als in früheren Jahren auf Aspekte wie Tierwohl, Regionalität oder das EU-Bio-Siegel. Das zeigt der Ernährungsreport 2024, den Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, vorgestellt hat. (“Verbraucher achten vermehrt auf Siegel”)

Augsburger Allgemeine: Verpflichtende Lebensmittelspenden. Jährlich landen in Deutschland Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Der Bürgerrat Ernährung hatte deshalb eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe genießbarer Lebensmittel durch den Einzelhandel gefordert. Ein Fachgespräch dazu im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in dieser Woche zeigte: Es mangelt nicht am Willen der beteiligten Parteien, doch das Lebensmittelrecht ist auf eine solche Regelung bisher nicht ausgelegt. (“Bürgerrat will Lebensmittelspenden verpflichtend machen”)

Merkur: Auf BayWa warten harte Jahre. Sanierungsberater sind zu dem Schluss gekommen, dass die BayWa zwar unter bestimmten Voraussetzungen saniert werden kann, der Umbau jedoch viele Jahre dauern dürfte. Der führende Agrarhandelskonzern Deutschlands befindet sich in einer schweren Krise. Hohe Schulden und ein Aktienkurs auf Rekordtief haben das Unternehmen stark unter Druck gesetzt. (“Auf den Agrar-Riesen kommen harte Jahre zu”)

FAZ: Regenerative Landwirtschaft als Alternative. 71 Prozent der Landwirte sind besorgt über sinkende Erträge, und 60 Prozent haben erhebliche Umsatzverluste aufgrund extremer Wetterereignisse erlitten. Viele Landwirte setzen auf regenerative Landwirtschaft, um ihre Erträge zu steigern und widerstandsfähiger zu werden. Das System kombiniert konventionelle und ökologische Praktiken und fokussiert sich auf die Bodenbeschaffenheit, um möglichst viel Kohlenstoff im Boden zu binden. (“Nicht konventionell, nicht bio”)

Agrifood.Table Redaktion

AGRIFOOD.TABLE REDAKTION

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    heute könnte das Agrarpaket mit der Abstimmung im Bundesrat die letzte Hürde nehmen. Viel Kontroverses ist nicht mehr zu erwarten, in einem Punkt könnten die Länder sich aber noch gegen die Ampel-Pläne stellen. Denn die zuständigen Ausschüsse schlagen in einer Beschlussempfehlung vor, nicht abgerufene GAP-Gelder als Inflationsausgleich in die Basisprämie fließen zu lassen, statt wie geplant in zwei neue Öko-Regelungen.

    Letztere hatten BMEL und BMUV als Ausgleich für den Wegfall der Pflichtbrache (GLÖZ 8) ins Spiel gebracht. Es geht um eine Weideprämie für Milchvieh-Betriebe und um die Vernetzung von Biotopen. Biodiversität werde so durch Anreize statt Zwang gefördert, argumentierte Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir. Kritik an der Vorlage im Bundesrat kommt von der AbL. Auch der Nabu befürchtet: Auch das “absolute Minimum” an Ausgleich für die Lockerung von GLÖZ 8 könnte wegbrechen, sollten die Länder dafür stimmen.

    Für Umweltministerin Steffi Lemke wäre es die nächste Schlappe, nachdem sie in dieser Woche beim Thema Wolf eingeknickt war und eine Einigung auf EU-Ebene zur Senkung des Schutzstatus ermöglicht hatte. Wenig überraschend bestätigte der EU-Ministerrat gestern die Entscheidung, eine entsprechende Änderung der Berner Konvention zu beantragen. Es wird damit gerechnet, dass die Vertragsstaaten des Artenschutzabkommens bei ihrem nächsten Treffen im Dezember dafür stimmen werden.

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    Tierschutzgesetz: Qualzucht-Merkmale betreffen teilweise den Nutztierbereich

    “Wir konkretisieren die Qualzucht und stärken die Zucht gesunder Tiere”, sagte die parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, Ophelia Nick, am Donnerstag während der ersten Lesung zur geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes im Bundestag. Für Zuchtfirmen von Puten, Legehennen und Co. dürfte sich trotzdem kaum etwas ändern. Zwar beschränkt sich der Entwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes beim Verbot der “Qualzucht” nicht explizit auf den Heim- und Haustierbereich, sondern nennt allgemein Wirbeltiere. Aber es ist unwahrscheinlich, dass sich die Ampel-Fraktionen im parlamentarischen Verfahren auf konkrete Vorgaben für die Zucht von Nutztieren einigen werden.

    Bislang mangelt es an gesetzlich definierten Merkmalen, auf deren Basis Verstöße gegen das “Qualzucht”-Verbot geahndet werden könnten. Zwar soll der aktuelle Entwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes diese rechtliche Lücke schließen und listet Symptome auf, die Veterinärämtern als Leitfaden dienen. Aber dieser Kriterienkatalog betrifft selten “Qualzucht”-Symptome bei Nutztieren. Das Verbot von bestimmten Rassen ist ohnehin nicht vorgesehen.

    FDP ist gegen Ausweitung auf Nutztiere

    Zuchtfirmen weisen allerdings darauf hin, dass es im Entwurf “Qualzucht”-Merkmale, wie beispielsweise die “Bewegungsanomalie”, gibt, die den Nutztierbereich betreffen. Zu befürchten ist hier erneut eine rechtliche Grauzone. Eine Bewegungsanomalie kann in der Geflügelmast sowohl als Folge von Krankheit auftreten als auch erblich bedingt sein. Im Vorteil dürften Firmen sein, die in der Lage sind, den Behörden ein schlüssiges wissenschaftliches Züchtungs-Konzept vorzulegen, das Fehlverhalten ausschließt. Fazit: Der Trend für Züchter geht dahin, künftig nachweisen zu müssen, dass Symptome nicht erblich bedingt sind.

    Tierschützer und Grüne wollen das Gesetz beim Verbot der “Qualzucht” von Nutztieren verschärfen, die Liberalen eine Erweiterung auf Nutztiere hingegen verhindern. Mit einer Verschärfung ist in dieser Legislatur nicht zu rechnen. Der Grundstein für eine Ausweitung der Kriterien ist aber gelegt. Einigen sich die Ampel-Fraktionen nicht bis Jahresende, dürfte eine Novelle des Tierschutzgesetzes in dieser Legislatur schwierig werden. Besonders strittig sind weiterhin sowohl das geplante Verbot der Anbindehaltung bei Rindern als auch geplante Vorgaben für das Kürzen der Ringelschwänze bei Ferkeln. has

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    Health Claims: Gericht stoppt irreführende Werbeversprechen von Lebensmittelhersteller

    Der Lebensmittelhersteller Quality First muss bestimmte irreführende Gesundheitsversprechen in seiner Internetwerbung für Produkte der Marke More Nutrition unterlassen. Das hat das Landgericht Itzehoe entschieden. Es ist bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass der Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln wegen eines Verstoßes gegen die Health-Claims-Verordnung verurteilt wurde. Er reiht sich damit in eine Liste von Lebensmittelherstellern ein, die zuletzt vor Gericht Niederlagen wegen irreführender Werbung einstecken mussten.

    Das Gericht hat Quality First unter anderem Werbe-Spots auf Instagram und der More-Nutrition-Homepage untersagt, in denen eine Kundin berichtet, sie habe mit den Produkten “Chunky Flavor”, “Zerup” und “Total Protein” 17 Kilogramm Gewicht verloren. Auch eine Aussage, in der die Kundin suggeriert, dass ihre Periode mithilfe des Produktes “Cycle Balance” wieder eingesetzt habe und sie letztlich schwanger geworden sei, hat das Gericht verboten.

    Quality First widerspricht Auffassung des Gerichts

    Damit bekam die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, die in den Aussagen Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO) sieht und dagegen geklagt hatte, in dem Verfahren recht. Die Verordnung schreibt vor, dass Lebensmittelhersteller nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben dürfen, die ein Zulassungsverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit durchlaufen haben.

    Foodwatch wirft Quality First vor, Produkte seiner Marke More Nutrition fast täglich mit Gesundheitsversprechen zu bewerben, die nicht der HCVO entsprechen. Der Lebensmittelhersteller bekräftigt dagegen in einer Stellungnahme seinen Standpunkt, nicht rechtswidrig gehandelt zu haben. Das Gericht habe die Annahme getroffen, “dass Konsumenten die Informationen missverstehen könnten”. Diese Auffassung teile man nicht.

    Verbraucherschützer zuletzt wiederholt mit Klagen erfolgreich

    Verbraucherschützer waren in diesem Jahr bereits mehrfach mit Klagen gegen Lebensmittelhersteller erfolgreich. Zuletzt urteilte das Oberlandesgericht München auf Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Babynahrungshersteller Hipp. In seiner Werbung für Vitamin-D-angereicherte Kindermilch hatte das Unternehmen fälschlicherweise suggeriert, dass Kinder siebenmal mehr Vitamin D benötigen als Erwachsene.

    Weitere prominente Fälle im Jahr 2024: Dr. Oetker musste eine Werbeaussage zurückziehen, wonach sein Vitalis Knusper Müsli Schoko gegen Müdigkeit helfe. Eckes-Granini darf nicht mit dem Markennamen “Hohes C Immun Water” für ein neues Erfrischungsgetränk werben, weil dies den Eindruck erwecke, das Getränk habe einen positiven Einfluss auf das Immunsystem. mo

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    EVP-Fraktionschef Manfred Weber hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen per Brief aufgefordert, die Anwendung der Entwaldungsverordnung “um mindestens zwölf Monate” zu verschieben. Das Schreiben vom 20. September liegt Table.Briefings vor. In EVP-Kreisen hieß es, dass von der Leyen bereits “innerhalb von Tagen” einen Vorschlag dazu vorlegen wolle.

    Eigentlich sollen die EUDR-Regeln für große Unternehmen am 30. Dezember in Kraft treten, für kleine Unternehmen ein halbes Jahr später. Von der Leyen hatte in der EVP-Fraktionssitzung vor einer Woche angekündigt, den Umsetzungszeitplan für das Gesetz noch einmal zu überprüfen, wie Table.Briefings zuerst berichtet hatte. Weber warnt in seinem Brief, die EU riskiere ansonsten eine Verknappung und möglicherweise starke Preiserhöhungen bei Konsumgütern wie Kaffee. Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Inflationsraten könne dies “das Vertrauen der Bürger in die EU-Institutionen weiter gefährden”.

    Formales Gesetzgebungsverfahren nötig

    Um den beschlossenen Rechtstext zu ändern, ist ein formales Gesetzgebungsverfahren in Rat und Europaparlament nötig. Doch sofern einzig das Datum der Umsetzungsfrist geändert wird, könnte es für eine Mehrheit im Parlament reichen. Auch bei den Sozialdemokraten mehren sich die Stimmen, das Gesetz zu verschieben, da es in der kurzen Zeit bis Ende des Jahres nicht mehr umzusetzen sei. 

    Laut den Vorgaben dürfen Unternehmen Einfuhren bestimmter Produkte – unter anderem Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz – nur in der EU verkaufen, wenn die Lieferanten eine Sorgfaltserklärung eingereicht haben. Diese bestätigt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt, und dass bei seiner Herstellung die lokale Gesetzgebung eingehalten wurde.

    Neben EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland hatten sich Verbände und mehrere Handelspartner der EU – darunter die USA, Australien und Brasilien – in den vergangenen Monaten an die EU-Kommission gewandt und um eine Verschiebung der Regeln gebeten. Am Mittwoch forderten knapp 30 Verbände aus Agrarhandel, Land- und Forstwirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben erneut eine Verschiebung. Umweltschützer argumentieren dagegen, das Inkrafttreten sei dringlich und die Regeln keine übermäßige bürokratische Belastung. luk/tho

    • Anti-Entwaldung
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    Agrarsubventionen: Rechtsstaatsmechanismus könnte ausgeweitet werden

    Wer EU-Gelder erhält, soll sich an EU-Werte halten. Das ist das Prinzip des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus (RoL-Mechanismus), der seit 2021 gilt. In einem Brief an die EU-Kommission fordern die schwedische Europaministerin Jessica Rosencrantz und der finnische Europaminister Joakim Strand, dass dieses Instrument ausgebaut werden soll. Das Funktionieren der EU basiere auf dem Vertrauen der Mitgliedstaaten ineinander. “Damit dieses Vertrauen bestehen bleibt und gestärkt wird, müssen alle Mitglieder sich an unsere gemeinsamen Werte halten, speziell die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte”, schreiben sie.

    Die beiden Minister trugen ihre Positionen am gestrigen Dienstag auch im Rat für Allgemeine Angelegenheiten in Brüssel vor. Konkret wollen sie, dass der RoL-Mechanismus nicht nur bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit greift, sondern auch bei Verstößen gegen die anderen EU-Werte, die in Artikel 2 des EU-Vertrags festgehalten sind. Artikel 2 nennt auch die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.

    Auch Agrarsubventionen sollen an Bedingungen geknüpft werden

    Zudem wollen die beiden Europaminister, dass Gelder aus allen Bereichen des EU-Budgets bei an Rechtsstaatlichkeitsbedingungen geknüpft werden sollten. So sind aktuell zum Beispiel die Gelder der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht von den Bedingungen betroffen, die in der “Common Provisions” Verordnung für viele EU-Fonds festgelegt sind. Die Kommission solle herausfinden, wie ein Mechanismus gebaut werden könnte, der für das gesamte EU-Budget gilt.

    Die Minister argumentieren, dass eine Stärkung des RoL-Mechanismus auch im Hinblick auf eine allfällige EU-Erweiterung wichtig sei. Zudem kann der schwedisch-finnische Vorstoß als Vorbereitung für die anstehenden Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) interpretiert werden. Wenn der MFR vergrößert werden soll, wie das zum Beispiel der Draghi-Bericht fordert, dann wollen die diesbezüglich tendenziell kritischen Staaten wie Schweden und Finnland immerhin garantieren, dass die Gelder in ihrem Sinne verwendet werden. Einen ersten Entwurf für den neuen MFR wird die Kommission im Sommer 2025 vorlegen. jaa

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    Planetare Grenzen: Warum sich der Green Deal negativ auf die globalen Emissionen auswirken könnte

    Die geplante Reduktion von Treibhausgasen in der EU könnte zu einem massiven Anstieg der Emissionen in anderen Teilen der Welt führen. Zu diesem Schluss kommt ein internationales Wissenschaftlerteam an der Universität Groningen unter der Leitung von Klaus Hubacek. Ihre Analyse wurde gerade im Fachmagazin Nature Sustainability veröffentlicht.

    CO₂-Einsparungen in der EU – Anstieg der Emissionen anderorts

    In der Studie wurden die geplanten Maßnahmen des Green New Deal im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der damit verbundenen Lieferketten untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass der Green Deal in seiner jetzigen Form im Vergleich zum Einsparziel innerhalb der EU zu einem mehr als doppelt so hohen Anstieg der Emissionen in Ländern außerhalb der EU führen würde.

    Als Beispiel nannte Hubacek das Pflanzen von drei Milliarden Bäumen, eine Maßnahme zur Erhöhung der Biodiversität in Europa. Da Bäume viel Land brauchen, bedeute dies, dass in Zukunft anderswo, etwa in Afrika oder Südamerika, mehr Nahrungsmittel produziert werden müssten. Dafür werde aber zusätzliches Ackerland benötigt. “Das erhöht den Kohlendioxidausstoß und verringert die Artenvielfalt”, so Hubacek.

    Green Deal muss von CO₂-Einsparungen innerhalb der EU begleitet werden

    Zwar verbietet die Anti-Entwaldungsverordnung der EU den Import von Produkten, für die Waldflächen in Ackerland umgewandelt wurden. Aber: “Nichts hält diese Länder davon ab, auf bestehenden landwirtschaftlichen Flächen Produkte für Europa anzubauen und Wälder zu fällen, um für den lokalen Markt zu produzieren”, so Hubacek.

    Um die befürchteten negativen Auswirkungen des Green Deal zu minimieren, schlagen die Wissenschaftler drei flankierende Maßnahmen vor:

    • Eine Ernährungswende hin zu der überwiegend pflanzenbasierten Planetary Health Diet, was “enorme Mengen an Kohlenstoffemissionen” einsparen würde.
    • Den schrittweisen Ausstieg der EU aus Biokraftstoffen auf Nahrungsmittelbasis, was den Bedarf an landwirtschaftlichen Nutzflächen reduzieren würde.
    • Die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Effizienzsteigerung ihrer Landwirtschaft, was ebenfalls den Flächenverbrauch verringern könnte.

    PIK: Sechs von neun planetaren Grenzen sind bereits überschritten

    Wie der am Dienstag erstmals vorgestellte Planetary Health Check des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) zeigt, sind bereits sechs der neun planetaren Grenzen überschritten. Dies gilt sowohl für die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre, die Biodiversität, als auch den Zustand der Wälder. Damit steige das Risiko, Kipppunkte zu überschreiten, so PIK-Forscherin Levke Caesar.

    Das PIK will künftig jährlich einen “planetaren Gesundheitscheck” vorlegen. Dazu sollen Erdbeobachtungsdaten mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und multidisziplinären Ansätzen kombiniert werden. ch

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    Die entscheidenden Köpfe der Agrifood-Szene – Beratung

    Ramona Pop – Vorständin, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)  

    Als Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) vertritt sie seit rund zwei Jahren jene, die allein nur wenig gegen die starke Lobby der Lebensmittelindustrie ausrichten können: die Verbraucher. Deren Interessen – von Kinderlebensmittel-Werbegesetz bis Nutri-Score – bringt Pop in die Politik ein. Dabei helfen ihr auch die eigenen politischen Erfahrungen, etwa aus der Zeit als Berliner Wirtschaftssenatorin und stellvertretende Bürgermeisterin der Hauptstadt (Bündnis 90/Die Grünen). 

    Alfons Balman – Direktor und Abteilungsleiter, Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien

    Der Agrarökonom ist seit 2002 Direktor am Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) und Leiter der Abteilung Strukturwandel. Mit seiner Expertise berät er die Politik als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz des BMEL. Als Professor für Betriebs- und Strukturentwicklung im ländlichen Raum an der Universität Halle-Wittenberg lehrt und forscht er. Zudem ist er Vorsitzender des Ausschusses für Ländliche Entwicklung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft. 

    Myriam Rapior – stellvertretende Vorsitzende, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung 

    Seit November 2022 ist sie stellvertretende Vorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). An der Universität Hamburg arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin und promoviert zu unternehmerischer Nachhaltigkeit in globalen Wertschöpfungsketten. Für ihre Arbeit in der Zukunftskommission Landwirtschaft erhielt sie 2022 den Ehrenpreis des Deutschen Umweltpreises. Sie ist seit 2023 Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung. 

    Bettina Rudloff – Wissenschaftlerin, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)  

    Die promovierte Agrarökonomin forscht bei der Stiftung für Wissenschaft und Politik (SWP) zu den Schwerpunkten nachhaltige Handels- und Investitionspolitik, wirtschaftliche Resilienz und kritische Infrastrukturen. Sie war Mitglied in zahlreichen Beiräten und berät weiterhin mit großer Expertise deutsche und europäische politische Institutionen. Derzeit sitzt sie im Arbeitskreis “Welternährung” von BMEL und BMZ und im strategischen Begleitkreis “Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme” mit Schwerpunkt “Eine Welt ohne Hunger”. 

    Rainer Lademann – Of Counsel, Lademann & Associates

    Er ist einer der führenden Experten in Deutschland zum Thema Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel. Immer wieder ist der promovierte Betriebswirtschaftler vonseiten der Politik als Sachverständiger gefragt, etwa in Bundestagsausschüssen oder bei Gutachten für die Monopolkommission. Lademann ist zudem Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen. 

    Carsten Stegelmann – Geschäftsführer, Trantower Agrar GmbH

    Der Landwirt aus Leidenschaft setzt sich mit dem Dialognetzwerk des BMEL für die Umsetzung von Zukunftsthemen in der Landwirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes ein. Um die Stadt-Landverbindung zu stärken, gründete Stegelmann eine Agrarinitiative mit der Universität Greifswald. Der Geschäftsführer der Trantower Agrar GmbH will eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft voranbringen. 

    Anselm Elles – Vorstand, AFC Consulting Group

    Der studierte Agrarökonom ist seit mehr als 20 Jahren als Berater in der Ernährungswirtschaft tätig. Seit 2006 arbeitet er für den Beratungskonzern AFC, der Mandanten entlang der Lebensmittel-Lieferkette berät. Derzeit betreut Elles als Geschäftsführer das Unternehmen AFC Technology, das IT-Dienstleistungen für die Digitalisierung der Agrar- und Ernährungsbranche anbietet. 

    Alexandra Thiel – Rechtsanwältin und Agrarrechtsexpertin

    Die Agrarrechtsexpertin hat sich mit ihrer Kanzlei agrilex auf Agrar- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Als Rechtsanwältin berät sie Landwirte und Unternehmen bei Fragen rund um Erneuerbare-Energien-Projekte. Ihre besondere Expertise liegt im Bereich von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, der sogenannten Agri-PV. 

    Jörg Reuter – Geschäftsführer, Narrative Foods

    Seit mehreren Jahrzehnten ist Reuter an der Schnittstelle zwischen FoodTech, nachhaltiger Landwirtschaft und Lebensmittelhandwerk aktiv. Seit 2024 verantwortet er bei Narrative Foods, einem Teil des Berliner Family Office Millennium, die Beteiligungen im Food-Bereich. Lange hat er große Handelsunternehmen und Markenhersteller zu Food-Strategien beraten und von 2021 bis 2023 das Projekt Food Campus Berlin aufgebaut. 

    Kim Künstner – Partner, Schulte Rechtsanwälte

    Der Jurist ist Spezialist für Fragen des Kartellrechts und der Vertragsgestaltung in der Agrar- und Lebensmittelbranche sowie für Compliance-Themen wie Lieferkettengesetze und Green Claims. Neben der Unternehmensberatung fungiert Künstner regelmäßig als Sachverständiger für Politik und Verbände, zum Beispiel zum AgrarOLkG. 

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    Presseschau

    Lebensmittelzeitung: EuGH macht Vorgaben zur Werbung mit Rabattaktionen. Werben LEH-Unternehmen mit Prozentangaben zu Preisreduzierungen, müssen diese sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, nicht auf den jüngsten Preis. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Musterprozess gegen Aldi Süd entschieden. Zwar hatte der Discounter im Kleingedruckten den 30-Tage-Tiefstpreis angegeben. Das Gericht entschied aber, dass auch die Prozentangabe zum Rabatt selbst auf dieser Grundlage berechnet werden muss. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. (“EU-Gericht fällt Grundsatzurteil zu Preisreduzierungen”)

    Politico: Von der Leyen gewährte Strohschneider höchste Honorarstufe. Für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Strategiedialogs Landwirtschaft erhält Peter Strohschneider von der Europäischen Kommission einen Tagessatz von 973,79 Euro. Insgesamt hat die Brüsseler Behörde knapp 150.000 Euro für sein Honorar veranschlagt, das der Gehaltsstufe der höchsten Kommissionsbeamten entspricht. Strohschneiders Tätigkeit in der deutschen Zukunftskommission Landwirtschaft, die während der Arbeit in Brüssel zuletzt ruhte, ist dagegen ehrenamtlich. (“Von der Leyen budgeted €149K to pay medieval history professor for farming report”)

    Lebensmittelzeitung: Siegel gewinnen an Bedeutung. Die Menschen in Deutschland legen großen Wert auf Informationen über die Lebensmittel, die sie kaufen, und achten stärker als in früheren Jahren auf Aspekte wie Tierwohl, Regionalität oder das EU-Bio-Siegel. Das zeigt der Ernährungsreport 2024, den Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, vorgestellt hat. (“Verbraucher achten vermehrt auf Siegel”)

    Augsburger Allgemeine: Verpflichtende Lebensmittelspenden. Jährlich landen in Deutschland Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Der Bürgerrat Ernährung hatte deshalb eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe genießbarer Lebensmittel durch den Einzelhandel gefordert. Ein Fachgespräch dazu im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in dieser Woche zeigte: Es mangelt nicht am Willen der beteiligten Parteien, doch das Lebensmittelrecht ist auf eine solche Regelung bisher nicht ausgelegt. (“Bürgerrat will Lebensmittelspenden verpflichtend machen”)

    Merkur: Auf BayWa warten harte Jahre. Sanierungsberater sind zu dem Schluss gekommen, dass die BayWa zwar unter bestimmten Voraussetzungen saniert werden kann, der Umbau jedoch viele Jahre dauern dürfte. Der führende Agrarhandelskonzern Deutschlands befindet sich in einer schweren Krise. Hohe Schulden und ein Aktienkurs auf Rekordtief haben das Unternehmen stark unter Druck gesetzt. (“Auf den Agrar-Riesen kommen harte Jahre zu”)

    FAZ: Regenerative Landwirtschaft als Alternative. 71 Prozent der Landwirte sind besorgt über sinkende Erträge, und 60 Prozent haben erhebliche Umsatzverluste aufgrund extremer Wetterereignisse erlitten. Viele Landwirte setzen auf regenerative Landwirtschaft, um ihre Erträge zu steigern und widerstandsfähiger zu werden. Das System kombiniert konventionelle und ökologische Praktiken und fokussiert sich auf die Bodenbeschaffenheit, um möglichst viel Kohlenstoff im Boden zu binden. (“Nicht konventionell, nicht bio”)

    Agrifood.Table Redaktion

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