EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwägt offenbar, den EU-Haushalt ordentlich umzukrempeln. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeine Zeitung sollen die beiden bisher größten Budgetposten, die Subventionen für Landwirte und die Förderung strukturschwacher Regionen, in der nächsten Finanzperiode 2028 bis 2034 wegfallen.
Von der Leyens Pläne sorgen für Aufruhr in der Agrifood-Szene. Wir haben erste Reaktionen eingefangen, unter anderem vom Deutschen Bauernverband, der not amused über von der Leyens Vorschlag ist.
Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Herr Matthews, wenn in der Vergangenheit neue Länder der EU beitraten, war der Agrarsektor stets ein umstrittenes Thema. Doch mit Blick auf die aktuellen Kandidaten, insbesondere die Ukraine, scheint er besonders zentral. Wie viel größer sind die potenziellen Auswirkungen auf den Sektor im Vergleich zu früheren EU-Erweiterungen?
Diese Erweiterung unterscheidet sich eigentlich nicht so sehr von früheren. Die landwirtschaftliche Nutzfläche der EU würde, relativ gesehen, zum Beispiel ähnlich stark wachsen wie bei der EU-Osterweiterung 2004 und 2007.
Der große Unterschied ist, dass die Ukraine ein sehr starker Agrarexporteur ist. Es herrscht eine Angst vor Konkurrenz auf den europäischen Märkten, die es früher nicht in dem Ausmaß gab. Dennoch würde ich sagen, dass wir es nicht mit einer beispiellosen Erweiterung zu tun haben.
Trotzdem gibt es Sorgen um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – nämlich, dass ein großer Teil der Subventionen an die Ukraine fließen würde.
Tatsächlich würde die Ukraine erhebliche Transfers erhalten, wenn wir bei den derzeitigen Regeln für die Aufteilung des GAP-Haushalts auf die Mitgliedstaaten blieben. Nämlich auf Grundlage der für Direktzahlungen antragsberechtigten Agrarfläche. Angesichts des relativ niedrigen Entwicklungsstandes der Ukraine in Sachen Infrastruktur ist auch zu erwarten, dass erhebliche Mittel aus der zweiten Säule dorthin fließen würden.
Der Strategische Dialog schlägt die stärkere Unterstützung kleiner Höfe vor, zum Beispiel durch Kappung der Direktzahlungen pro Betrieb. Könnte so der Anteil der Ukraine mit ihren großen Betrieben begrenzt werden?
Nein. Die Frage, ob wir bei den GAP-Geldern dem landwirtschaftlichen Einkommen allgemein, kleinen Betrieben oder Umweltleistungen Vorrang einräumen, ist wichtig, ändert aber nichts daran, wie viel Geld die Ukraine oder ein anderes Land erhält. Es ändert nur, wie das Geld innerhalb des Landes verteilt wird.
Der Betrag, den jeder Mitgliedstaat erhält, wird im Voraus zugewiesen, wenn der mehrjährige EU-Haushalt beschlossen wird – unabhängig davon, wie dieses Geld verwendet werden soll. Für die erste Säule basiert das derzeit wie gesagt rein auf der landwirtschaftlichen Fläche. Die einzige Möglichkeit, zu ändern, wie viel die Ukraine aus der GAP erhält, ist, diese Zuweisungskriterien zu ändern.
Oft wird argumentiert, dass eine Umstellung von flächenbezogenen Zahlungen auf Anreize für Gemeinwohlleistungen die GAP auch auf den Ukraine-Beitritt vorbereiten würde.
Auch hier gilt: Um die Kosten des Ukraine-Beitritts zu beeinflussen, müsste man solche Kriterien schon in der Phase der Zuteilung an die Länder einführen. Zum Beispiel, indem man sagt, dass Mitgliedstaaten mehr Geld zusteht, wenn sie ökologisch ehrgeizigere GAP-Pläne haben.
Aber selbst dann: Wer sagt denn, dass die Ukraine dann weniger bekommt, dass sie bei der Anwendung von Umweltkriterien weniger gut abschneidet?
Und wenn man bei den Zuteilungskriterien den Schwerpunkt auf kleine Betriebe legen würde?
Man könnte jedem Land basierend auf dem Teil der Agrarfläche Geld zuteilen, der auf kleine Betriebe entfällt. Ich halte das aber für keine gute Idee, denn es würden perverse Anreize gesetzt. Betriebe könnten sich künstlich in kleinere Einheiten aufteilen. Und die Mitgliedstaaten, die so etwas eigentlich kontrollieren sollen, könnten ein Auge zudrücken oder es gar fördern, weil ihre eigenen GAP-Zuweisungen davon abhängen. Je nachdem, wie hoch der Schwellenwert angesetzt wird, könnte es auch die notwendige Konsolidierung kleinerer Betriebe behindern.
Zudem könnte diese Strategie zwar den Anteil der Ukraine beschränken, das gälte aber auch für einige bestehende Mitgliedstaaten. Egal, wie man versucht, die Zuteilungskriterien zu ändern: Einige bestehende EU-Mitglieder würden ebenfalls verlieren und sich wehren.
Die einzige Möglichkeit, das zu vermeiden, wäre, die Ukraine explizit schlechter zu stellen. Also mit Kiew zu vereinbaren, dass das Land einen geringeren Anteil an den GAP-Mitteln erhält, als ihm zustünde.
Ist das fair?
Ich denke nein. Für den Beitritt muss Kiew eine Vielzahl von EU-Regeln umsetzen – mehr als Beitrittsländer je zuvor. Das ist sehr kostspielig. Wir sollten also sehr vorsichtig damit sein, zu sagen, dass wir das Land nicht vollumfänglich unterstützen, wenn es Mitglied ist.
Wir müssen auch bedenken, dass der ukrainische Agrarsektor nicht nur aus sehr wettbewerbsfähigen “Agroholdings” besteht, die die GAP-Unterstützung nicht unbedingt brauchen. Einen großen Teil der Agrarfläche bewirtschaften größere Familienbetriebe, deren Größe mit vielen europäischen Betrieben vergleichbar ist. Und es gibt Millionen von Subsistenzlandwirten.
Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass die Ukraine im Rahmen ihrer Beitrittsverhandlungen eine Sonderbehandlung in der GAP akzeptieren könnte.
Unter welchen Umständen?
Oberstes Ziel der Ukraine ist es, EU-Mitglied zu werden. Sollte die Frage des GAP-Haushalts zu derartigem Widerstand der Öffentlichkeit oder der Mitgliedstaaten führen, dass der Beitrittsprozess gefährdet wäre, könnte sich Kiew zu diesem Zugeständnis entschließen.
Darüber hinaus dürfte das Land große finanzielle Hilfen für den Wiederaufbau nach dem Krieg erhalten. Das könnte die verminderte GAP-Förderung teils ausgleichen. Natürlich muss letztlich die Ukraine selbst entscheiden, und ich würde erwarten, dass sie auf Gleichbehandlung pocht.
Was den zeitlichen Rahmen angeht: Wird schon die nächste GAP-Reform die Agrargelder auf den Ukraine-Beitritt vorbereiten müssen?
Sehr wahrscheinlich dürfte es nach dem Beitritt der Ukraine eine Übergangszeit geben – sagen wir zehn Jahre -, in der ihre GAP-Mittel allmählich hochgefahren werden. So wurde es auch in der Vergangenheit gehandhabt.
Das Thema wird zwar im nächsten Finanzrahmen auftauchen, insbesondere mit Blick auf die sogenannte Heranführungshilfe für Beitrittskandidaten. Aber es ist vor allem längerfristig zu berücksichtigen.
Alan Matthews ist Professor Emeritus für Europäische Agrarpolitik am Trinity College Dublin. Auf dem Blog capreform.eu bringt er sich regelmäßig in GAP-Reformdebatten ein.
Die FDP äußert Zweifel, ob die Novelle des Tierschutzgesetzes noch im November vom Bundestag beschlossen wird. “Ich kann nicht einschätzen, ob das möglich ist”, sagt der FDP-Agrarpolitiker und Berichterstatter für das Gesetz, Ingo Bodtke, zu Table.Briefings. Zu weit auseinander lägen die Positionen der Ampelkoalitionäre in puncto landwirtschaftlicher Nutztierhaltung. Die zweite und dritte Lesung ist aktuell für November angedacht. Sachverständige will die Ampelkoalition kommende Woche in einer öffentlichen Anhörung zu Wort kommen lassen.
Um die Novelle des Gesetzes trotzdem zügig zu verabschieden, könnte Bodtke sich vorstellen, Vorgaben für die Nutztierhaltung auszuklammern, bei den Verhandlungen lediglich auf den Haustierbereich zu fokussieren. Die Diskrepanzen zwischen den Ampel-Fraktionen sind bei neuen Regeln für die Haltung von Haustieren wesentlich geringer.
Im landwirtschaftlichen Bereich sind sowohl ein Verbot der Anbindehaltung für Rinder als auch strengere Regeln für das Kürzen der Ringelschwänze von Ferkeln strittig. Nach dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung für die Novelle des Tierschutzgesetzes sollen Ringelschwänze von Ferkeln nur noch um ein Drittel gekürzt werden dürfen. Diese Vorgabe hält Bodtke für praxisfern. Denn es sei nicht klar, wie eine solche Regel überprüft werden könne. has
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwägt offenbar, den EU-Haushalt von Grund auf umzukrempeln. So sollen die beiden bisher größten Budgetposten, die Subventionen für Landwirte und die Förderung strukturschwacher Regionen, in der nächsten Finanzperiode 2028 bis 2034 wegfallen, berichtet die FAZ. Stattdessen soll der Großteil des Budgets – darunter die Agrar- und Strukturhilfen – nach Vorbild des 2021 geschaffenen Corona-Aufbaufonds als eine Art “Zuschuss” zum nationalen Haushalt an die EU-Staaten überwiesen werden. Die Mitgliedstaaten müssten im Gegenzug mit der Kommission vorab nationale Pläne mit politischen Reformen und Zielen vereinbaren. Erst, wenn sie diese erfüllen, erhalten sie auch Geld.
Aus der Verwaltung und Ausgestaltung der Agrar- und Strukturförderung würde die Kommission sich zurückziehen. Das für die Landwirtschaft reservierte Geld könnte beispielsweise wie bisher als Direkthilfe an die Landwirte fließen. Als Bedingung dafür, dass die EU das Geld an die Staaten auszahlt, wird als Beispiel die Förderung der Biolandwirtschaft genannt. Schon im Mai, kurz vor den EU-Wahlen hatte von der Leyen vorgeschlagen, den künftigen EU-Haushalt im Falle ihrer Wiederwahl an nationale Reformen knüpfen zu wollen. Ihr Ziel: die schwache Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber der globalen Konkurrenz zu verbessern. Mit den nun durchgesickerten Plänen konkretisiert sich diese Idee.
Kritisch reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV). “Dieses Brainstorming sieht eher aus wie eine taktische Provokation zum Einstieg in die Budgetverhandlungen”, meint DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken zu Table.Briefings. “Wir können uns nicht vorstellen, dass Europa den ländlichen Raum aufgibt.” Darüber hinaus führe dieser Ansatz in die “einzelstaatliche Beliebigkeit und in massiv unterschiedliche Wettbewerbsverhältnisse”, kritisiert Krüsken. Es sei kaum vorstellbar, dass sich die EU-Kommission den Weg für die Umsetzung der eigenen agrarpolitischen Ambitionen “dermaßen verbaut”.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) findet den Ansatz der EU-Kommissionspräsidentin dagegen nicht verkehrt. EU-Agrarsubventionen national flexibel steuern zu können, ermögliche es, nationale Bedürfnisse mehr zu berücksichtigen. Wichtig sei jedoch, ambitionierte Mindeststandards in Bezug auf Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu etablieren und vor allem zu kontrollieren.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) teilt auf Anfrage mit, sich erst zu positionieren, wenn die EU-Kommission ihre Vorschläge offiziell vorgestellt hat. has
Die aktualisierten Leitlinien der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Zulassung neuartiger Lebensmittel werden in der Branche als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. “Es ist ein sehr willkommenes Update“, sagt Hannah Lester, die als CEO von Atova Consulting Unternehmen zu Zulassungsprozessen berät. Bisher hätten etwa spezifische Informationen zur Zulassung von Zellfleisch und Produkten aus Präzisionsfermentation gefehlt. Hier habe die EFSA nun nachgebessert, erklärt sie Table.Briefings.
Die Behörde hatte Ende September eine Überarbeitung ihrer wissenschaftlichen Leitlinien vorgelegt. Ziel ist es, Unternehmen besser darauf vorzubereiten, wie der Prozess abläuft und welche wissenschaftlichen Informationen zum Produkt sie vorlegen müssen. Bisher hatten Branchenvertreter kritisiert, der Prozess sei schwer zu navigieren und verzögere sich immer wieder, wenn die EFSA Dokumente nachfordere.
Schon seit langem habe die Branche deshalb neue Leitlinien gefordert, betont Lester. Diese bieten jetzt auch Beispiele früherer Fälle, in denen die EFSA Dokumente nachfordern musste, damit neue Bewerber hieraus lernen können. All das helfe, meint die Expertin, mahnt aber: “Stellt sich ein Unternehmen, vor allem ein Start-up, zum ersten Mal dem Zulassungsprozess, dürfte es sich immer noch zusätzliche Klarstellungen wünschen.”
Denn teils gebe es auch in den neuen Leitlinien noch Grauzonen. Etwa, wenn es darum gehe, welche wissenschaftlichen Tests es im Einzelnen für die Zulassung von Zellfleisch braucht. Zudem sei die Aktualisierung der EFSA-Leitlinien schwerfällig und hinke neuen Entwicklungen hinterher. “In Singapur zum Beispiel aktualisiert die zuständige Behörde ihre Leitlinien häufiger – basierend auf ihrer Erfahrung im Umgang mit Zulassungsanträgen für neuartige Lebensmittel”, erzählt Lester.
Das Good Food Institute, das sich für die Förderung alternativer Proteinquellen einsetzt, weist darauf hin, dass politische Hürden weiterhin bestehen. Denn nach der Prüfung durch die EFSA müssen EU-Kommission und Mitgliedstaaten über die Zulassung neuartiger Lebensmittel entscheiden. Dass etwa Italien versuche, kultiviertes Fleisch zu verbieten, zeige, dass der regulatorische Weg zur Markteinführung von Novel Foods in der EU weiterhin mit Risiken behaftet sei. jd
Der designierte Agrarkommissar Christophe Hansen soll seine “Vision für Landwirtschaft und Ernährung” schriftlich darlegen. Darin soll er erklären, was er zur Sicherung eines fairen Einkommens der Bauern tun will, wie er ihre Stellung in der Versorgungskette für Lebensmittel stärken, die Transparenz bei der Preisbildung verbessern und die Branche attraktiver für den Nachwuchs gestalten will. Dies geht aus der ersten von fünf schriftlichen Fragen hervor, die der Agrarausschuss dem Luxemburger übermittelt hat, und die Table.Briefings vorliegen.
Hansen muss die Antworten vor seiner Anhörung im Ausschuss übermitteln. Die zweite Frage bezieht sich darauf, wie sich die GAP entwickeln soll, insbesondere die Direktzahlungen im Hinblick auf die geplanten Aufnahmen neuer Mitgliedsländer wie etwa der Ukraine. Er soll auch darlegen, ob er die Einfuhr von Agrarprodukten aus der Ukraine weiter regulieren will.
Mit der Antwort auf die dritte Frage soll er darlegen, wie die EU-Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen Folgen des Klimawandels gemacht werden soll. Die vierte Frage beschäftigt sich mit den Nachhaltigkeitszielen der Landwirtschaft. Der Ausschuss will wissen, ob sie innerhalb der bestehenden GAP-Systematik erreichbar seien und ob dafür ein höheres GAP-Budget benötigt werde.
Die fünfte Frage bezieht sich auf die Viehhaltung: Wie soll die Branche dazu beitragen, dass die Klimaziele eingehalten werden? Wie lässt sich die Bürokratiebelastung reduzieren? mgr
EU-Länder können Bezeichnungen wie “Steak” oder “Wurst” für pflanzliche Ersatzprodukte nicht grundsätzlich verbieten. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in einer Vorabentscheidung. Sie können nur einzelne Produktbezeichnungen rechtlich definieren, also etwa Voraussetzungen vorgeben, die ein Produkt erfüllen muss, um beispielsweise Schnitzel heißen zu dürfen.
Ein Dekret der französischen Regierung, das es verbietet, Namen traditionell tierischer Produkte für solche aus pflanzlichen Proteinen zu verwenden, verstößt nach Ansicht des Gerichtshofs deshalb gegen EU-Recht. Auch wenn eine Zutat, beispielsweise Fleisch, durch eine andere ersetzt wird, können Hersteller nicht einfach daran gehindert werden, handelsübliche Bezeichnungen zu verwenden, argumentieren die Richter.
Mehrere Hersteller und Herstellerkonsortien pflanzlicher Ersatzprodukte hatten vor dem französischen Staatsrat gegen das Dekret geklagt, der den EuGH daraufhin um Einschätzung bat. Dessen Urteil gibt den Unternehmen nun recht.
Wenig begeistert von der Entscheidung zeigt sich dagegen die Unionsfraktion im Europäischen Parlament. “Ausschließlich echtes Fleisch und echte Würstchen aus tierischer Produktion sollten als solche bezeichnet werden dürfen”, fordert die CDU-Europaabgeordnete Christine Schneider.
Eigentlich hatte die Europäische Kommission für die vergangene Amtszeit einen Gesetzesvorschlag zur Lebensmittel-Etikettierung angekündigt, der möglicherweise auch zu dieser Frage EU-weite Regelungen umfasst hätte. Er blieb jedoch aus. Das räche sich jetzt, kritisiert Schneider, es drohe ein “Wirrwarr” nationaler Alleingänge. Auch der EU-Agrarverband Copa Cogeca forderte, die EU müsse die Bezeichnung pflanzlicher Ersatzprodukte einheitlich regeln. jd
Die EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly attestiert der Europäischen Kommission einen Verwaltungsmissstand, weil sie Dokumente im Zusammenhang mit den EU-Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung unter Verschluss hält. Verbraucherschützer hatten sich von den Dokumenten Aufschluss darüber erhofft, warum die Kommission die Reform, die eigentlich für die vergangene Amtszeit angekündigt war, nicht vorlegte. Darin hätten unter anderem eine EU-einheitliche Nährwertkennzeichnung vorgegeben werden sollen, möglicherweise der Nutri-Score – ein politisch sehr heikles Thema.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatten die Herausgabe verschiedener interner Vorbereitungsdokumente verlangt, darunter die Folgenabschätzung für die geplante Reform. Die Kommission hält aber einen Großteil der Dokumente zurück und berief sich dabei auf den “laufenden Entscheidungsprozess” zum Thema. Aus Sicht der O’Reillys keine triftige Begründung. Auch auf ihr Drängen sie die Brüsseler Behörde bei ihrer Entscheidung geblieben, teilt die Bürgerbeauftragte mit.
Die Geheimhaltung werfe viele Fragen auf, sagt Foodwatch-Campaignerin Luise Molling zu Table.Briefings. Das Stillschweigen der Kommission lasse befürchten, “dass die kommerziellen Interessen der Lebensmittelindustrie schwerer wiegen als der wissenschaftlich fundierte gesundheitliche Verbraucherschutz.” jd
08.10.2024 – 10.00 Uhr / Berlin
Pressekonferenz Bundeswaldinventur
Am 8. Oktober stellt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, in Berlin die vierte Bundeswaldinventur vor. Diese ist die umfangreichste Erhebung zum Zustand der Wälder in Deutschland und wird alle zehn Jahre durchgeführt. INFO
08.10.2024 – 18.00 Uhr / Berlin
Politischer Erntedank 2024 Professor Niklas-Medaillen Verleihung
Die Professor Niklas-Medaille ist die traditionelle Auszeichnung des BMEL für besondere Verdienste und Engagement für die Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft. Diese wird auf dem diesjährigen politischen Erntedank durch Bundesminister Özdemir verliehen. INFO
09.10.2024 – 13.00 – 22.00 Uhr / Brüssel
Plenarsitzung Europäisches Parlament
Situation of animal health in Europe: how to prevent and prepare for future sanitary crises in agriculture AGENDA
9.10. – 10.10.2024 / Berlin
Sitzung Bundestag
9.10. um 18.45 Uhr: Abschaffung – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
10.10. um 21.30 Uhr: Änderung des Seefischereigesetzes
TAGESORDNUNG
14.10.2024 / Brüssel
EU Rat der Umwelt
Tagesthemen: VN-Klimaübereinkommen, VN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Globaler Vertrag gegen die Verschmutzung durch Kunststoffe, EU-Chemikalienstrategie TAGESORDNUNG
09.10.2024 – 16.30 – 17.30 Uhr / online
Online-Dialog: Nature Restoration Law UN-Dekade Ökosystem-Wiederherstellung – neue Chancen und Herausforderungen für Renaturierung und ländliche Regionen
Thema: “Nature Restoration Law – neue Chancen und Herausforderungen für Renaturierung und ländliche Regionen”. Impuls-Vorträge von Dr. Martin Freitag (Bundesamt für Naturschutz), Dr. Franziska Tanneberger (Leiterin Greifswald Moor Centrum) und Jürgen Maurer (Vorsitzender Bauernverband Schwäbisch Hall – Hohenlohe). Anmeldeschluss: 07. Oktober 2024, 23:59 Uhr ANMELDUNG
09.10.2024 – 17.45 Uhr / Restaurant Habel am Reichstag Berlin
Parlamentarischer Abend “Politische REGIOtalks Stadt.Land.Wirtschaft”
Mit einem Parlamentarischen Abend startet der Bundesverband der Regionalbewegung e. V. seine neue Veranstaltungsreihe “Politische REGIOtalks Stadt.Land.Wirtschaft”. Als Fachverband für die Vernetzung der Akteure in den ländlichen Räumen möchten wir unserem Netzwerk – den Initiativen und Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft, des Lebensmittelhandwerks, der Wissenschaft, aus Kommunen und der Gesellschaft – eine wertvolle Plattform zum Austausch mit Bundestags- sowie Landtagsabgeordneten und politischen Entscheidungsträger*innen der Ministerien ermöglichen. INFO
09.10.2024 / Berlin
Podiumsdiskussion “Alle an einen Tisch” – Für die Zukunft der Milchwirtschaft
Die größte Molkereigenossenschaft Deutschlands, die DMK Group, lädt zur Podiumsdiskussion zur Zukunft der Land- und Milchwirtschaft ein. Als Gäste, neben dem CEO Ingo Müller, werden der parlamentarische Staatssekretär des BMWK Stefan Wenzel, Prof. Dr. Gottwald von der Humboldtuniversität Berlin, Marktforscher Dr. Robert Kecskes (GfK), Landwirt und Influencer Amos Venema sowie die Innovationmanagerin des DMK Lisa Mammen-Annas über Ernährungs-Klima- und Nachhaltigkeitsthemen diskutieren. Frau Henrike Schirmacher von Table. Media wird als Moderatorin durch den Abend führen. Registrierung
11.10.2024 – 18:30 Uhr / In der Hofburk, Festhalle, Musdorf 27, 74585 Rot am See
Bioland-Podiumsveranstaltung Tierhaltung – Gestern! Heute! Morgen?
In diesem Jahr dreht sich unter dem Motto “Tierhaltung – Gestern! Heute! Morgen?” alles um die Frage: (Wie) kann Tierhaltung zukunftsfähig gestaltet werden? Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bioland-Präsident Jan Plagge leiten den Abend mit Key-Note-Vorträgen ein, bevor das Thema mit weiteren Gästen auf dem Podium diskutiert wird. INFO
21.10. – 23.10.2024 / Berlin
Symposium International Research Symposium on Agricultural Greenhouse Gas Mitigation
Die Veranstaltung soll den internationalen Austausch über die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und emissionsarmen Entwicklungsstrategien in der Landwirtschaft fördern, neue Prioritäten und Ideen für die Forschungszusammenarbeit setzen und Impulse für bestehende und entstehende Netzwerkaktivitäten geben. Sie wird gemeinsam von der GRA (Global Research Alliance on Agricultural Greenhouse Gases), der CGIAR (Consultative Group on International Agricultural Research) und dem Thünen-Institut organisiert. INFO
24.10.2024 / Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
9. Öko-Landbautag in Triesdorf Ökolandbau: Wissen. Wirken. Wachsen.
Um das aktuelle Wissen zur Forschung und Entwicklung rund um den Ökologischen Landbau zu bündeln und vorzustellen, veranstalten die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) am 24. Oktober am Campus in Triesdorf den 9. Öko-Landbautag. Die Anmeldung dazu ist noch bis 15. Oktober möglich. ANMELDUNG
30.10.2024 – 17.00 Uhr / KOSMOS in Berlin
Preisverleihung CERES AWARD 2024 – Nacht der Landwirtschaft
Am 30. Oktober ist es so weit und der CERES AWARD wird im Rahmen der Nacht der Landwirtschaft in Berlin verliehen. Hinter dem Preis stehen, als einzige Auszeichnung in der deutschen Agrarbranche, Vertreter aller großen landwirtschaftlichen Organisationen, vom Deutschen Bauernverband e.V. und DLG e. V. über die Landfrauen und Landjugend bis hin zum Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. INFO
5.11.2024 / Hilton Frankfurt City Centre
Kongress Smart Proteins – Der Summit für alternative Proteinquellen
Der Smart Proteins Summit bietet den Teilnehmenden einen umfassenden Blick auf das Marktgeschehen und die Entwicklungen pflanzenbasierter, fermentierter und kultivierter Proteine für die Food-Branche. Beim Smart Proteins Summit treffen sich Unternehmer:innen, Produktentwickler:innen und Fach- und Führungskräfte aus Industrie, Food-Handwerk, Handel, Wissenschaft und Gastronomie, die sich mit alternativen Proteinen beschäftigen und Orientierung in diesem schnell wachsenden Markt suchen. ANMELDUNG
7.11.2024 – 19:30 Uhr / Vertretung des Landes Baden-Württemberg, Tiergartenstraße 15, 10785 Berlin
Landwirtschaft im Dialog Alle reden übers Klima, aber alle anders
Die Bedeutung der Klimadebatte nimmt weiter zu, besonders auch im Bereich der Lebensmittel. Ein großer Hebel für den Lebensmitteleinzelhandel sind die Scope 3-Emissionen, also die THG-Emissionen, die bei Produktion und Verarbeitung der Nahrungsmittel entstehen. Viele Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette legen Programme auf, um ihre CO₂-Bilanz zu verbessern. Bisher sind die Programme sehr vielschichtig und nicht direkt vergleichbar. Die Folge: Landwirtinnen und Landwirte, also die Adressaten der Programme, aber auch die Verbraucher verlieren den Überblick. Darüber sprechen wir mit Praktikern, der Wissenschaft, mit Politikerinnen und Politikern sowie der Industrie. ANMELDUNG
19.11.2024 / Halle Münsterland
Tagung LVM-Landwirtschaftstag 2024
“Lust auf Landwirtschaft – wie die Branche Betriebe nachhaltig stärkt und gleichzeitig das Klima schützt” lautet das Motto des LVM-Landwirtschaftstags, den die LVM Versicherung im November 2024 mit top agrar als Medienpartner veranstaltet. Zu den Referenten zählen erneut zahlreiche hochkarätige Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik – darunter der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir. PROGRAMM
20.11. – 21.11.2024 / Osnabrück, Pottgraben 60, Alando Osnabrück
innovate!convention 2024 The Future of Agrifood
Die innovate!convention mit dem Schwerpunkt Farm & Food geht in die nächste Runde und verspricht an gleich zwei Tagen jede Menge aufregende Impulse und Innovationen.
Mit einem abwechslungsreichen Programm bestehend aus Exkursionen, Workshops, Paneltalks, Speaker-Sessions, Awardnight und zahlreichen Networking-Möglichkeiten bringen wir Praktiker:innen und Visionär:innen zusammen. Programm
21.11.2024 / Schwarzachtalhalle in Neunburg v. Wald
Bodentag 2024 Gesunder Boden – Basis für die Gesundheit von Luft, Wasser, Pflanzen, Tieren und Menschen
Die Interessengemeinschaft gesunder Boden e. V. veranstaltet dieses Jahr wieder ihren großen Bodentag. Er findet als Hybrid-Veranstaltung (Präsenz und Online) statt. Zahlreiche und kompetente Referenten vermitteln wertvolles Wissen rund um das diesjährige Thema “Lebendige Böden – Stabile Systeme im Klimawandel”. ANMELDUNG
27.11.2024 / München
6. Fachtagung Food Compliance 2024 Innovation, Regulierung & Konsequenzen für die Praxis
Die Fachtagung Food Compliance 2024 beleuchtet aus unterschiedlichen Perspektiven dieses Spannungsfeld zwischen Innovation und Regulierung. Ausgewiesene Praktiker skizzieren die gesetzlichen Herausforderungen, die Erwartungshaltung der Lebensmittelüberwachung sowie Handlungsoptionen im Rahmen der unternehmerischen Umsetzung. Praxisbeispiele sowie die Möglichkeit des Austauschs mit Experten aus dem Qualitätsmanagement der Lebensmittelunternehmen, Laboren und der Beratung runden die Veranstaltung ab. PROGRAMM
Politico: Macron alleine gegen Mercosur-Abkommen. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron müsste mindestens drei andere EU-Mitgliedstaaten finden, die gemeinsam mit Frankreich gegen das Mercosur-Abkommen stimmen, um dessen Ratifizierung zu verhindern. Seine Chancen stehen schlecht. Macrons Einfluss ist seit den Wahlen geschwächt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die das Abkommen befürwortet, kann neben Deutschland auf die Unterstützung von zehn weiteren EU-Ländern zählen, die eine Beschleunigung der Verhandlungen gefordert haben. (“Emmanuel Macron’s last stand”)
Lebensmittelzeitung: EuGH-Urteil zu Bio-Importen. Produkte aus Nicht-EU-Ländern dürfen das europäische Bio-Siegel nur tragen, wenn sie alle Vorgaben für Bio-Produkte erfüllen, die auch innerhalb der EU gelten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das gilt auch, wenn die Produktionsvorschriften des Drittlands von der EU als gleichwertig anerkannt sind. Geklagt hatte der bayrische Getränkehersteller Herbaria, der in Bezug auf die Nutzung des Siegels Ungleichbehandlung gegenüber ähnlichen US-Produkten geltend gemacht hatte. (“EuGH stellt Nutzung des EU-Bio-Logos für Importware klar”)
Lebensmitteilzeitung: Özdemir will Tierhaltungskennzeichnung voranbringen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir plant, noch im Oktober einen Gesetzentwurf zur Ausweitung des Pflicht-Labels auf den Außer-Haus-Verzehr, die Gastronomie und verarbeitetes Fleisch in den Bundestag einzubringen. Zudem arbeitet das Ministerium an einem Eckpunktepapier zur Tierhaltungskennzeichnung für Rindfleisch, um dieses nach Schweinefleisch ebenfalls in die Kennzeichnung einzubeziehen. Die angestrebte Ausdehnung der Regelungen stößt auf Kritik aus der Branche. (“Özdemirs neue Tierwohl-Pläne”)
Top Agrar: Britische Landwirte gegen Farmwashing. Länderflaggen oder erfundene Markennamen suggerieren britischen Supermarktkunden, sie würden Lebensmittel von kleinen Höfen oder lokalen Bauern kaufen. Die britische Initiative “Farmers Against Farmwashing” fordert nun die sechs größten Supermärkte des Landes auf, diese Praxis zu unterlassen. (“Englische Bauern wehren sich gegen “farmwashing” der Supermärkte”)
Zeit: Ramelow warnt vor Spekulationen. Beim Landeserntedankfest in Mühlhausen hat Thüringens amtierender Ministerpräsident Bodo Ramelow vor Spekulationen mit Ackerland gewarnt. Ackerboden sei teilweise unbezahlbar geworden. Die Verwertung der landwirtschaftlichen Erträge werde in Deutschland durch die Marktmacht weniger Konzerne monopolisiert. (“Ramelow warnt vor Bodenspekulation”)
Christine Chemnitz – Direktorin, Agora Agrar
Sie leitet zusammen mit Harald Grethe die Denkfabrik Agora Agrar. Seit deren Gründung 2022 stellt die Agrarökonomin aus Niedersachsen die Weichen für den Umbau der Tierhaltung, nachhaltigen Ackerbau und Ernährung. Sie setzt sich dafür ein, Wissenschaft und Politik besser zu vernetzen, damit Nachhaltigkeitsziele wie Klimaneutralität und Biodiversitätsschutz erreicht werden können. Darüber hinaus führte Chemnitz 15 Jahre lang das Referat internationale Agrarpolitik bei der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung.
Harald Grethe – Direktor, Agora Agrar und Professor für Agrarökonomie, Humboldt-Universität zu Berlin
Als Direktor des Thinktanks Agora Agrar setzt sich Harald Grethe gemeinsam mit Christine Chemnitz für eine nachhaltige Transformation der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft ein. Der Professor für internationalen Agrarhandel und Entwicklung an der Humboldt-Universität zu Berlin hat als Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz jahrelang mit großer Expertise das Bundesagrarministerium beraten. In diesem Jahr wurde er von Bundesumweltministerin Steffi Lemke in den Wissenschaftlichen Beirat für Natürlichen Klimaschutz berufen.
Folkhard Isermeyer – Präsident, Thünen-Institut
Seit 15 Jahren ist er Präsident des Thünen-Instituts und einer der führenden Experten für Agrarökonomie und nachhaltige Landwirtschaft. Er berät regelmäßig Ministerien und internationale Organisationen und hat das Thünen-Institut zu einem zentralen Akteur in der Forschung zu landwirtschaftlichen Produktionssystemen entwickelt. Der Honorarprofessor der Universität Göttingen ist überzeugt, dass der Landwirtschaft eine zentrale Rolle bei der Energiewende zufällt. Isermeyer befindet sich im letzten Jahr seiner Amtszeit vor dem Ruhestand.
Franziska Tanneberger – Leiterin, Greifswald Moor Centrum
Seit 2015 leitet die promovierte Biologin gemeinsam mit Greta Gaudig das Greifswald Moor Centrum. 2023 wurde sie von Olaf Scholz in den Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung berufen. Sie ist anerkannte Expertin für die Renaturierung und nachhaltige Bewirtschaftung von Mooren. Ihre Schwerpunkte liegen in der Forschung zu Biodiversitäts- und Klimaschutz, beispielsweise zu den Treibhausgasemissionen aus Moorböden, sowie in Projekten zur praktischen Umsetzung von Landnutzungskonzepten.
Nicolaus von Wirén – Geschäftsführender Direktor, Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben
Der deutsch-schwedische Agrarbiologe prägt als Direktor des IPK maßgeblich die Forschung an neuen Züchtungstechniken für eine nachhaltige, ertragreiche und anpassungsfähige Landwirtschaft der Zukunft. Er ist Mitglied der Leopoldina und hat den Entwurf der EU-Kommission zur Lockerung der Grünen Gentechnik mit ausgearbeitet. Von Wirén zählt zu den führenden Experten auf dem Gebiet der Pflanzenphysiologie und Nährstoffaufnahme.
Udo Hemmerling – Geschäftsführer, Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG)
Er war über 20 Jahre lang für den Deutschen Bauernverband tätig, zuletzt als stellvertretender Generalsekretär. Im Oktober 2023 trat er das Amt als Geschäftsführer des BLG an. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind seit vielen Jahren die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), erneuerbare Energien und die Entwicklung ländlicher Räume. Der studierte Wirtschaftswissenschaftler war von 2015 bis 2023 Vorsitzender der COPA-COGECA Arbeitsgruppe “Direktzahlungen und Greening”. Er besitzt vielfältige Kenntnisse und Erfahrungen in der ländlichen Entwicklung sowie in der Agrar-, Energie- und Umweltpolitik.
Frank Ordon – Präsident, Julius Kühn-Institut
Der gebürtige Hildesheimer ist seit 2019 Präsident der größten zum BMEL gehörenden Bundesforschungseinrichtung, dem Julius Kühn-Institut. Der promovierte Agrarwissenschaftler ist international bekannt für seine Forschung zu Resistenz und Stresstoleranz von Kulturpflanzen. Dementsprechend ist er in zahlreichen Gremien und Organisationen tätig, etwa als Vorsitzender des Research Committees der Wheat Initiative, oder als ständiger Gast der DFG-Senatskommission “Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen”.
Urs Niggli – Präsident, Institut für Agrarökologie
Er ist einer der weltweit führenden Agrarwissenschaftler. Von 1990 bis 2020 war Urs Niggli Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) Schweiz. Unter ihm ist das FiBL zu einer führenden Biolandbau-Forschungseinrichtung geworden, die er zu einem europäischen Netzwerk mit Standorten in Deutschland, Frankreich, Österreich und Ungarn sowie einer Vertretung in Brüssel weiterentwickelt hat. Aktuell ist er für das Institut für Agrarökologie, für Agroscope und für die Stiftung Re-Imagine Europa tätig.
Robert Hermanowski – Geschäftsführer, Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Deutschland
Der Agrarökonom war im Jahr 2000 Mitbegründer des Forschungsinstituts für biologischen Landbau Deutschland und hat dieses zu einem bedeutenden Netzwerk für Entwicklung, Forschung und Transfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland gemacht. Nach über 20 Jahren in der Geschäftsführung wird Hermanowski Ende des Jahres in den Ruhestand gehen.
Larissa Stiem-Bhatia – Programmleitung, Nature-based Solutions bei TMG Research
Beim TMG Thinktank for Sustainability leitet sie das Programm zur Forschung im Bereich “Soil Protection and Restoration for Food Security”. Larissa Stiem-Bathias’ Fachwissen dreht sich um nachhaltiges Landmanagement, Bodenschutz und Landrechte. Sie ist Autorin des jüngst erschienen, gemeinsam vom BUND, der Heinrich-Böll-Stiftung und TMG herausgegebenen Bodenatlas 2024.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwägt offenbar, den EU-Haushalt ordentlich umzukrempeln. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeine Zeitung sollen die beiden bisher größten Budgetposten, die Subventionen für Landwirte und die Förderung strukturschwacher Regionen, in der nächsten Finanzperiode 2028 bis 2034 wegfallen.
Von der Leyens Pläne sorgen für Aufruhr in der Agrifood-Szene. Wir haben erste Reaktionen eingefangen, unter anderem vom Deutschen Bauernverband, der not amused über von der Leyens Vorschlag ist.
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Herr Matthews, wenn in der Vergangenheit neue Länder der EU beitraten, war der Agrarsektor stets ein umstrittenes Thema. Doch mit Blick auf die aktuellen Kandidaten, insbesondere die Ukraine, scheint er besonders zentral. Wie viel größer sind die potenziellen Auswirkungen auf den Sektor im Vergleich zu früheren EU-Erweiterungen?
Diese Erweiterung unterscheidet sich eigentlich nicht so sehr von früheren. Die landwirtschaftliche Nutzfläche der EU würde, relativ gesehen, zum Beispiel ähnlich stark wachsen wie bei der EU-Osterweiterung 2004 und 2007.
Der große Unterschied ist, dass die Ukraine ein sehr starker Agrarexporteur ist. Es herrscht eine Angst vor Konkurrenz auf den europäischen Märkten, die es früher nicht in dem Ausmaß gab. Dennoch würde ich sagen, dass wir es nicht mit einer beispiellosen Erweiterung zu tun haben.
Trotzdem gibt es Sorgen um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – nämlich, dass ein großer Teil der Subventionen an die Ukraine fließen würde.
Tatsächlich würde die Ukraine erhebliche Transfers erhalten, wenn wir bei den derzeitigen Regeln für die Aufteilung des GAP-Haushalts auf die Mitgliedstaaten blieben. Nämlich auf Grundlage der für Direktzahlungen antragsberechtigten Agrarfläche. Angesichts des relativ niedrigen Entwicklungsstandes der Ukraine in Sachen Infrastruktur ist auch zu erwarten, dass erhebliche Mittel aus der zweiten Säule dorthin fließen würden.
Der Strategische Dialog schlägt die stärkere Unterstützung kleiner Höfe vor, zum Beispiel durch Kappung der Direktzahlungen pro Betrieb. Könnte so der Anteil der Ukraine mit ihren großen Betrieben begrenzt werden?
Nein. Die Frage, ob wir bei den GAP-Geldern dem landwirtschaftlichen Einkommen allgemein, kleinen Betrieben oder Umweltleistungen Vorrang einräumen, ist wichtig, ändert aber nichts daran, wie viel Geld die Ukraine oder ein anderes Land erhält. Es ändert nur, wie das Geld innerhalb des Landes verteilt wird.
Der Betrag, den jeder Mitgliedstaat erhält, wird im Voraus zugewiesen, wenn der mehrjährige EU-Haushalt beschlossen wird – unabhängig davon, wie dieses Geld verwendet werden soll. Für die erste Säule basiert das derzeit wie gesagt rein auf der landwirtschaftlichen Fläche. Die einzige Möglichkeit, zu ändern, wie viel die Ukraine aus der GAP erhält, ist, diese Zuweisungskriterien zu ändern.
Oft wird argumentiert, dass eine Umstellung von flächenbezogenen Zahlungen auf Anreize für Gemeinwohlleistungen die GAP auch auf den Ukraine-Beitritt vorbereiten würde.
Auch hier gilt: Um die Kosten des Ukraine-Beitritts zu beeinflussen, müsste man solche Kriterien schon in der Phase der Zuteilung an die Länder einführen. Zum Beispiel, indem man sagt, dass Mitgliedstaaten mehr Geld zusteht, wenn sie ökologisch ehrgeizigere GAP-Pläne haben.
Aber selbst dann: Wer sagt denn, dass die Ukraine dann weniger bekommt, dass sie bei der Anwendung von Umweltkriterien weniger gut abschneidet?
Und wenn man bei den Zuteilungskriterien den Schwerpunkt auf kleine Betriebe legen würde?
Man könnte jedem Land basierend auf dem Teil der Agrarfläche Geld zuteilen, der auf kleine Betriebe entfällt. Ich halte das aber für keine gute Idee, denn es würden perverse Anreize gesetzt. Betriebe könnten sich künstlich in kleinere Einheiten aufteilen. Und die Mitgliedstaaten, die so etwas eigentlich kontrollieren sollen, könnten ein Auge zudrücken oder es gar fördern, weil ihre eigenen GAP-Zuweisungen davon abhängen. Je nachdem, wie hoch der Schwellenwert angesetzt wird, könnte es auch die notwendige Konsolidierung kleinerer Betriebe behindern.
Zudem könnte diese Strategie zwar den Anteil der Ukraine beschränken, das gälte aber auch für einige bestehende Mitgliedstaaten. Egal, wie man versucht, die Zuteilungskriterien zu ändern: Einige bestehende EU-Mitglieder würden ebenfalls verlieren und sich wehren.
Die einzige Möglichkeit, das zu vermeiden, wäre, die Ukraine explizit schlechter zu stellen. Also mit Kiew zu vereinbaren, dass das Land einen geringeren Anteil an den GAP-Mitteln erhält, als ihm zustünde.
Ist das fair?
Ich denke nein. Für den Beitritt muss Kiew eine Vielzahl von EU-Regeln umsetzen – mehr als Beitrittsländer je zuvor. Das ist sehr kostspielig. Wir sollten also sehr vorsichtig damit sein, zu sagen, dass wir das Land nicht vollumfänglich unterstützen, wenn es Mitglied ist.
Wir müssen auch bedenken, dass der ukrainische Agrarsektor nicht nur aus sehr wettbewerbsfähigen “Agroholdings” besteht, die die GAP-Unterstützung nicht unbedingt brauchen. Einen großen Teil der Agrarfläche bewirtschaften größere Familienbetriebe, deren Größe mit vielen europäischen Betrieben vergleichbar ist. Und es gibt Millionen von Subsistenzlandwirten.
Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass die Ukraine im Rahmen ihrer Beitrittsverhandlungen eine Sonderbehandlung in der GAP akzeptieren könnte.
Unter welchen Umständen?
Oberstes Ziel der Ukraine ist es, EU-Mitglied zu werden. Sollte die Frage des GAP-Haushalts zu derartigem Widerstand der Öffentlichkeit oder der Mitgliedstaaten führen, dass der Beitrittsprozess gefährdet wäre, könnte sich Kiew zu diesem Zugeständnis entschließen.
Darüber hinaus dürfte das Land große finanzielle Hilfen für den Wiederaufbau nach dem Krieg erhalten. Das könnte die verminderte GAP-Förderung teils ausgleichen. Natürlich muss letztlich die Ukraine selbst entscheiden, und ich würde erwarten, dass sie auf Gleichbehandlung pocht.
Was den zeitlichen Rahmen angeht: Wird schon die nächste GAP-Reform die Agrargelder auf den Ukraine-Beitritt vorbereiten müssen?
Sehr wahrscheinlich dürfte es nach dem Beitritt der Ukraine eine Übergangszeit geben – sagen wir zehn Jahre -, in der ihre GAP-Mittel allmählich hochgefahren werden. So wurde es auch in der Vergangenheit gehandhabt.
Das Thema wird zwar im nächsten Finanzrahmen auftauchen, insbesondere mit Blick auf die sogenannte Heranführungshilfe für Beitrittskandidaten. Aber es ist vor allem längerfristig zu berücksichtigen.
Alan Matthews ist Professor Emeritus für Europäische Agrarpolitik am Trinity College Dublin. Auf dem Blog capreform.eu bringt er sich regelmäßig in GAP-Reformdebatten ein.
Die FDP äußert Zweifel, ob die Novelle des Tierschutzgesetzes noch im November vom Bundestag beschlossen wird. “Ich kann nicht einschätzen, ob das möglich ist”, sagt der FDP-Agrarpolitiker und Berichterstatter für das Gesetz, Ingo Bodtke, zu Table.Briefings. Zu weit auseinander lägen die Positionen der Ampelkoalitionäre in puncto landwirtschaftlicher Nutztierhaltung. Die zweite und dritte Lesung ist aktuell für November angedacht. Sachverständige will die Ampelkoalition kommende Woche in einer öffentlichen Anhörung zu Wort kommen lassen.
Um die Novelle des Gesetzes trotzdem zügig zu verabschieden, könnte Bodtke sich vorstellen, Vorgaben für die Nutztierhaltung auszuklammern, bei den Verhandlungen lediglich auf den Haustierbereich zu fokussieren. Die Diskrepanzen zwischen den Ampel-Fraktionen sind bei neuen Regeln für die Haltung von Haustieren wesentlich geringer.
Im landwirtschaftlichen Bereich sind sowohl ein Verbot der Anbindehaltung für Rinder als auch strengere Regeln für das Kürzen der Ringelschwänze von Ferkeln strittig. Nach dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung für die Novelle des Tierschutzgesetzes sollen Ringelschwänze von Ferkeln nur noch um ein Drittel gekürzt werden dürfen. Diese Vorgabe hält Bodtke für praxisfern. Denn es sei nicht klar, wie eine solche Regel überprüft werden könne. has
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwägt offenbar, den EU-Haushalt von Grund auf umzukrempeln. So sollen die beiden bisher größten Budgetposten, die Subventionen für Landwirte und die Förderung strukturschwacher Regionen, in der nächsten Finanzperiode 2028 bis 2034 wegfallen, berichtet die FAZ. Stattdessen soll der Großteil des Budgets – darunter die Agrar- und Strukturhilfen – nach Vorbild des 2021 geschaffenen Corona-Aufbaufonds als eine Art “Zuschuss” zum nationalen Haushalt an die EU-Staaten überwiesen werden. Die Mitgliedstaaten müssten im Gegenzug mit der Kommission vorab nationale Pläne mit politischen Reformen und Zielen vereinbaren. Erst, wenn sie diese erfüllen, erhalten sie auch Geld.
Aus der Verwaltung und Ausgestaltung der Agrar- und Strukturförderung würde die Kommission sich zurückziehen. Das für die Landwirtschaft reservierte Geld könnte beispielsweise wie bisher als Direkthilfe an die Landwirte fließen. Als Bedingung dafür, dass die EU das Geld an die Staaten auszahlt, wird als Beispiel die Förderung der Biolandwirtschaft genannt. Schon im Mai, kurz vor den EU-Wahlen hatte von der Leyen vorgeschlagen, den künftigen EU-Haushalt im Falle ihrer Wiederwahl an nationale Reformen knüpfen zu wollen. Ihr Ziel: die schwache Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber der globalen Konkurrenz zu verbessern. Mit den nun durchgesickerten Plänen konkretisiert sich diese Idee.
Kritisch reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV). “Dieses Brainstorming sieht eher aus wie eine taktische Provokation zum Einstieg in die Budgetverhandlungen”, meint DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken zu Table.Briefings. “Wir können uns nicht vorstellen, dass Europa den ländlichen Raum aufgibt.” Darüber hinaus führe dieser Ansatz in die “einzelstaatliche Beliebigkeit und in massiv unterschiedliche Wettbewerbsverhältnisse”, kritisiert Krüsken. Es sei kaum vorstellbar, dass sich die EU-Kommission den Weg für die Umsetzung der eigenen agrarpolitischen Ambitionen “dermaßen verbaut”.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) findet den Ansatz der EU-Kommissionspräsidentin dagegen nicht verkehrt. EU-Agrarsubventionen national flexibel steuern zu können, ermögliche es, nationale Bedürfnisse mehr zu berücksichtigen. Wichtig sei jedoch, ambitionierte Mindeststandards in Bezug auf Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu etablieren und vor allem zu kontrollieren.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) teilt auf Anfrage mit, sich erst zu positionieren, wenn die EU-Kommission ihre Vorschläge offiziell vorgestellt hat. has
Die aktualisierten Leitlinien der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Zulassung neuartiger Lebensmittel werden in der Branche als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. “Es ist ein sehr willkommenes Update“, sagt Hannah Lester, die als CEO von Atova Consulting Unternehmen zu Zulassungsprozessen berät. Bisher hätten etwa spezifische Informationen zur Zulassung von Zellfleisch und Produkten aus Präzisionsfermentation gefehlt. Hier habe die EFSA nun nachgebessert, erklärt sie Table.Briefings.
Die Behörde hatte Ende September eine Überarbeitung ihrer wissenschaftlichen Leitlinien vorgelegt. Ziel ist es, Unternehmen besser darauf vorzubereiten, wie der Prozess abläuft und welche wissenschaftlichen Informationen zum Produkt sie vorlegen müssen. Bisher hatten Branchenvertreter kritisiert, der Prozess sei schwer zu navigieren und verzögere sich immer wieder, wenn die EFSA Dokumente nachfordere.
Schon seit langem habe die Branche deshalb neue Leitlinien gefordert, betont Lester. Diese bieten jetzt auch Beispiele früherer Fälle, in denen die EFSA Dokumente nachfordern musste, damit neue Bewerber hieraus lernen können. All das helfe, meint die Expertin, mahnt aber: “Stellt sich ein Unternehmen, vor allem ein Start-up, zum ersten Mal dem Zulassungsprozess, dürfte es sich immer noch zusätzliche Klarstellungen wünschen.”
Denn teils gebe es auch in den neuen Leitlinien noch Grauzonen. Etwa, wenn es darum gehe, welche wissenschaftlichen Tests es im Einzelnen für die Zulassung von Zellfleisch braucht. Zudem sei die Aktualisierung der EFSA-Leitlinien schwerfällig und hinke neuen Entwicklungen hinterher. “In Singapur zum Beispiel aktualisiert die zuständige Behörde ihre Leitlinien häufiger – basierend auf ihrer Erfahrung im Umgang mit Zulassungsanträgen für neuartige Lebensmittel”, erzählt Lester.
Das Good Food Institute, das sich für die Förderung alternativer Proteinquellen einsetzt, weist darauf hin, dass politische Hürden weiterhin bestehen. Denn nach der Prüfung durch die EFSA müssen EU-Kommission und Mitgliedstaaten über die Zulassung neuartiger Lebensmittel entscheiden. Dass etwa Italien versuche, kultiviertes Fleisch zu verbieten, zeige, dass der regulatorische Weg zur Markteinführung von Novel Foods in der EU weiterhin mit Risiken behaftet sei. jd
Der designierte Agrarkommissar Christophe Hansen soll seine “Vision für Landwirtschaft und Ernährung” schriftlich darlegen. Darin soll er erklären, was er zur Sicherung eines fairen Einkommens der Bauern tun will, wie er ihre Stellung in der Versorgungskette für Lebensmittel stärken, die Transparenz bei der Preisbildung verbessern und die Branche attraktiver für den Nachwuchs gestalten will. Dies geht aus der ersten von fünf schriftlichen Fragen hervor, die der Agrarausschuss dem Luxemburger übermittelt hat, und die Table.Briefings vorliegen.
Hansen muss die Antworten vor seiner Anhörung im Ausschuss übermitteln. Die zweite Frage bezieht sich darauf, wie sich die GAP entwickeln soll, insbesondere die Direktzahlungen im Hinblick auf die geplanten Aufnahmen neuer Mitgliedsländer wie etwa der Ukraine. Er soll auch darlegen, ob er die Einfuhr von Agrarprodukten aus der Ukraine weiter regulieren will.
Mit der Antwort auf die dritte Frage soll er darlegen, wie die EU-Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen Folgen des Klimawandels gemacht werden soll. Die vierte Frage beschäftigt sich mit den Nachhaltigkeitszielen der Landwirtschaft. Der Ausschuss will wissen, ob sie innerhalb der bestehenden GAP-Systematik erreichbar seien und ob dafür ein höheres GAP-Budget benötigt werde.
Die fünfte Frage bezieht sich auf die Viehhaltung: Wie soll die Branche dazu beitragen, dass die Klimaziele eingehalten werden? Wie lässt sich die Bürokratiebelastung reduzieren? mgr
EU-Länder können Bezeichnungen wie “Steak” oder “Wurst” für pflanzliche Ersatzprodukte nicht grundsätzlich verbieten. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in einer Vorabentscheidung. Sie können nur einzelne Produktbezeichnungen rechtlich definieren, also etwa Voraussetzungen vorgeben, die ein Produkt erfüllen muss, um beispielsweise Schnitzel heißen zu dürfen.
Ein Dekret der französischen Regierung, das es verbietet, Namen traditionell tierischer Produkte für solche aus pflanzlichen Proteinen zu verwenden, verstößt nach Ansicht des Gerichtshofs deshalb gegen EU-Recht. Auch wenn eine Zutat, beispielsweise Fleisch, durch eine andere ersetzt wird, können Hersteller nicht einfach daran gehindert werden, handelsübliche Bezeichnungen zu verwenden, argumentieren die Richter.
Mehrere Hersteller und Herstellerkonsortien pflanzlicher Ersatzprodukte hatten vor dem französischen Staatsrat gegen das Dekret geklagt, der den EuGH daraufhin um Einschätzung bat. Dessen Urteil gibt den Unternehmen nun recht.
Wenig begeistert von der Entscheidung zeigt sich dagegen die Unionsfraktion im Europäischen Parlament. “Ausschließlich echtes Fleisch und echte Würstchen aus tierischer Produktion sollten als solche bezeichnet werden dürfen”, fordert die CDU-Europaabgeordnete Christine Schneider.
Eigentlich hatte die Europäische Kommission für die vergangene Amtszeit einen Gesetzesvorschlag zur Lebensmittel-Etikettierung angekündigt, der möglicherweise auch zu dieser Frage EU-weite Regelungen umfasst hätte. Er blieb jedoch aus. Das räche sich jetzt, kritisiert Schneider, es drohe ein “Wirrwarr” nationaler Alleingänge. Auch der EU-Agrarverband Copa Cogeca forderte, die EU müsse die Bezeichnung pflanzlicher Ersatzprodukte einheitlich regeln. jd
Die EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly attestiert der Europäischen Kommission einen Verwaltungsmissstand, weil sie Dokumente im Zusammenhang mit den EU-Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung unter Verschluss hält. Verbraucherschützer hatten sich von den Dokumenten Aufschluss darüber erhofft, warum die Kommission die Reform, die eigentlich für die vergangene Amtszeit angekündigt war, nicht vorlegte. Darin hätten unter anderem eine EU-einheitliche Nährwertkennzeichnung vorgegeben werden sollen, möglicherweise der Nutri-Score – ein politisch sehr heikles Thema.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatten die Herausgabe verschiedener interner Vorbereitungsdokumente verlangt, darunter die Folgenabschätzung für die geplante Reform. Die Kommission hält aber einen Großteil der Dokumente zurück und berief sich dabei auf den “laufenden Entscheidungsprozess” zum Thema. Aus Sicht der O’Reillys keine triftige Begründung. Auch auf ihr Drängen sie die Brüsseler Behörde bei ihrer Entscheidung geblieben, teilt die Bürgerbeauftragte mit.
Die Geheimhaltung werfe viele Fragen auf, sagt Foodwatch-Campaignerin Luise Molling zu Table.Briefings. Das Stillschweigen der Kommission lasse befürchten, “dass die kommerziellen Interessen der Lebensmittelindustrie schwerer wiegen als der wissenschaftlich fundierte gesundheitliche Verbraucherschutz.” jd
08.10.2024 – 10.00 Uhr / Berlin
Pressekonferenz Bundeswaldinventur
Am 8. Oktober stellt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, in Berlin die vierte Bundeswaldinventur vor. Diese ist die umfangreichste Erhebung zum Zustand der Wälder in Deutschland und wird alle zehn Jahre durchgeführt. INFO
08.10.2024 – 18.00 Uhr / Berlin
Politischer Erntedank 2024 Professor Niklas-Medaillen Verleihung
Die Professor Niklas-Medaille ist die traditionelle Auszeichnung des BMEL für besondere Verdienste und Engagement für die Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft. Diese wird auf dem diesjährigen politischen Erntedank durch Bundesminister Özdemir verliehen. INFO
09.10.2024 – 13.00 – 22.00 Uhr / Brüssel
Plenarsitzung Europäisches Parlament
Situation of animal health in Europe: how to prevent and prepare for future sanitary crises in agriculture AGENDA
9.10. – 10.10.2024 / Berlin
Sitzung Bundestag
9.10. um 18.45 Uhr: Abschaffung – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
10.10. um 21.30 Uhr: Änderung des Seefischereigesetzes
TAGESORDNUNG
14.10.2024 / Brüssel
EU Rat der Umwelt
Tagesthemen: VN-Klimaübereinkommen, VN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Globaler Vertrag gegen die Verschmutzung durch Kunststoffe, EU-Chemikalienstrategie TAGESORDNUNG
09.10.2024 – 16.30 – 17.30 Uhr / online
Online-Dialog: Nature Restoration Law UN-Dekade Ökosystem-Wiederherstellung – neue Chancen und Herausforderungen für Renaturierung und ländliche Regionen
Thema: “Nature Restoration Law – neue Chancen und Herausforderungen für Renaturierung und ländliche Regionen”. Impuls-Vorträge von Dr. Martin Freitag (Bundesamt für Naturschutz), Dr. Franziska Tanneberger (Leiterin Greifswald Moor Centrum) und Jürgen Maurer (Vorsitzender Bauernverband Schwäbisch Hall – Hohenlohe). Anmeldeschluss: 07. Oktober 2024, 23:59 Uhr ANMELDUNG
09.10.2024 – 17.45 Uhr / Restaurant Habel am Reichstag Berlin
Parlamentarischer Abend “Politische REGIOtalks Stadt.Land.Wirtschaft”
Mit einem Parlamentarischen Abend startet der Bundesverband der Regionalbewegung e. V. seine neue Veranstaltungsreihe “Politische REGIOtalks Stadt.Land.Wirtschaft”. Als Fachverband für die Vernetzung der Akteure in den ländlichen Räumen möchten wir unserem Netzwerk – den Initiativen und Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft, des Lebensmittelhandwerks, der Wissenschaft, aus Kommunen und der Gesellschaft – eine wertvolle Plattform zum Austausch mit Bundestags- sowie Landtagsabgeordneten und politischen Entscheidungsträger*innen der Ministerien ermöglichen. INFO
09.10.2024 / Berlin
Podiumsdiskussion “Alle an einen Tisch” – Für die Zukunft der Milchwirtschaft
Die größte Molkereigenossenschaft Deutschlands, die DMK Group, lädt zur Podiumsdiskussion zur Zukunft der Land- und Milchwirtschaft ein. Als Gäste, neben dem CEO Ingo Müller, werden der parlamentarische Staatssekretär des BMWK Stefan Wenzel, Prof. Dr. Gottwald von der Humboldtuniversität Berlin, Marktforscher Dr. Robert Kecskes (GfK), Landwirt und Influencer Amos Venema sowie die Innovationmanagerin des DMK Lisa Mammen-Annas über Ernährungs-Klima- und Nachhaltigkeitsthemen diskutieren. Frau Henrike Schirmacher von Table. Media wird als Moderatorin durch den Abend führen. Registrierung
11.10.2024 – 18:30 Uhr / In der Hofburk, Festhalle, Musdorf 27, 74585 Rot am See
Bioland-Podiumsveranstaltung Tierhaltung – Gestern! Heute! Morgen?
In diesem Jahr dreht sich unter dem Motto “Tierhaltung – Gestern! Heute! Morgen?” alles um die Frage: (Wie) kann Tierhaltung zukunftsfähig gestaltet werden? Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bioland-Präsident Jan Plagge leiten den Abend mit Key-Note-Vorträgen ein, bevor das Thema mit weiteren Gästen auf dem Podium diskutiert wird. INFO
21.10. – 23.10.2024 / Berlin
Symposium International Research Symposium on Agricultural Greenhouse Gas Mitigation
Die Veranstaltung soll den internationalen Austausch über die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und emissionsarmen Entwicklungsstrategien in der Landwirtschaft fördern, neue Prioritäten und Ideen für die Forschungszusammenarbeit setzen und Impulse für bestehende und entstehende Netzwerkaktivitäten geben. Sie wird gemeinsam von der GRA (Global Research Alliance on Agricultural Greenhouse Gases), der CGIAR (Consultative Group on International Agricultural Research) und dem Thünen-Institut organisiert. INFO
24.10.2024 / Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
9. Öko-Landbautag in Triesdorf Ökolandbau: Wissen. Wirken. Wachsen.
Um das aktuelle Wissen zur Forschung und Entwicklung rund um den Ökologischen Landbau zu bündeln und vorzustellen, veranstalten die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) am 24. Oktober am Campus in Triesdorf den 9. Öko-Landbautag. Die Anmeldung dazu ist noch bis 15. Oktober möglich. ANMELDUNG
30.10.2024 – 17.00 Uhr / KOSMOS in Berlin
Preisverleihung CERES AWARD 2024 – Nacht der Landwirtschaft
Am 30. Oktober ist es so weit und der CERES AWARD wird im Rahmen der Nacht der Landwirtschaft in Berlin verliehen. Hinter dem Preis stehen, als einzige Auszeichnung in der deutschen Agrarbranche, Vertreter aller großen landwirtschaftlichen Organisationen, vom Deutschen Bauernverband e.V. und DLG e. V. über die Landfrauen und Landjugend bis hin zum Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. INFO
5.11.2024 / Hilton Frankfurt City Centre
Kongress Smart Proteins – Der Summit für alternative Proteinquellen
Der Smart Proteins Summit bietet den Teilnehmenden einen umfassenden Blick auf das Marktgeschehen und die Entwicklungen pflanzenbasierter, fermentierter und kultivierter Proteine für die Food-Branche. Beim Smart Proteins Summit treffen sich Unternehmer:innen, Produktentwickler:innen und Fach- und Führungskräfte aus Industrie, Food-Handwerk, Handel, Wissenschaft und Gastronomie, die sich mit alternativen Proteinen beschäftigen und Orientierung in diesem schnell wachsenden Markt suchen. ANMELDUNG
7.11.2024 – 19:30 Uhr / Vertretung des Landes Baden-Württemberg, Tiergartenstraße 15, 10785 Berlin
Landwirtschaft im Dialog Alle reden übers Klima, aber alle anders
Die Bedeutung der Klimadebatte nimmt weiter zu, besonders auch im Bereich der Lebensmittel. Ein großer Hebel für den Lebensmitteleinzelhandel sind die Scope 3-Emissionen, also die THG-Emissionen, die bei Produktion und Verarbeitung der Nahrungsmittel entstehen. Viele Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette legen Programme auf, um ihre CO₂-Bilanz zu verbessern. Bisher sind die Programme sehr vielschichtig und nicht direkt vergleichbar. Die Folge: Landwirtinnen und Landwirte, also die Adressaten der Programme, aber auch die Verbraucher verlieren den Überblick. Darüber sprechen wir mit Praktikern, der Wissenschaft, mit Politikerinnen und Politikern sowie der Industrie. ANMELDUNG
19.11.2024 / Halle Münsterland
Tagung LVM-Landwirtschaftstag 2024
“Lust auf Landwirtschaft – wie die Branche Betriebe nachhaltig stärkt und gleichzeitig das Klima schützt” lautet das Motto des LVM-Landwirtschaftstags, den die LVM Versicherung im November 2024 mit top agrar als Medienpartner veranstaltet. Zu den Referenten zählen erneut zahlreiche hochkarätige Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik – darunter der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir. PROGRAMM
20.11. – 21.11.2024 / Osnabrück, Pottgraben 60, Alando Osnabrück
innovate!convention 2024 The Future of Agrifood
Die innovate!convention mit dem Schwerpunkt Farm & Food geht in die nächste Runde und verspricht an gleich zwei Tagen jede Menge aufregende Impulse und Innovationen.
Mit einem abwechslungsreichen Programm bestehend aus Exkursionen, Workshops, Paneltalks, Speaker-Sessions, Awardnight und zahlreichen Networking-Möglichkeiten bringen wir Praktiker:innen und Visionär:innen zusammen. Programm
21.11.2024 / Schwarzachtalhalle in Neunburg v. Wald
Bodentag 2024 Gesunder Boden – Basis für die Gesundheit von Luft, Wasser, Pflanzen, Tieren und Menschen
Die Interessengemeinschaft gesunder Boden e. V. veranstaltet dieses Jahr wieder ihren großen Bodentag. Er findet als Hybrid-Veranstaltung (Präsenz und Online) statt. Zahlreiche und kompetente Referenten vermitteln wertvolles Wissen rund um das diesjährige Thema “Lebendige Böden – Stabile Systeme im Klimawandel”. ANMELDUNG
27.11.2024 / München
6. Fachtagung Food Compliance 2024 Innovation, Regulierung & Konsequenzen für die Praxis
Die Fachtagung Food Compliance 2024 beleuchtet aus unterschiedlichen Perspektiven dieses Spannungsfeld zwischen Innovation und Regulierung. Ausgewiesene Praktiker skizzieren die gesetzlichen Herausforderungen, die Erwartungshaltung der Lebensmittelüberwachung sowie Handlungsoptionen im Rahmen der unternehmerischen Umsetzung. Praxisbeispiele sowie die Möglichkeit des Austauschs mit Experten aus dem Qualitätsmanagement der Lebensmittelunternehmen, Laboren und der Beratung runden die Veranstaltung ab. PROGRAMM
Politico: Macron alleine gegen Mercosur-Abkommen. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron müsste mindestens drei andere EU-Mitgliedstaaten finden, die gemeinsam mit Frankreich gegen das Mercosur-Abkommen stimmen, um dessen Ratifizierung zu verhindern. Seine Chancen stehen schlecht. Macrons Einfluss ist seit den Wahlen geschwächt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die das Abkommen befürwortet, kann neben Deutschland auf die Unterstützung von zehn weiteren EU-Ländern zählen, die eine Beschleunigung der Verhandlungen gefordert haben. (“Emmanuel Macron’s last stand”)
Lebensmittelzeitung: EuGH-Urteil zu Bio-Importen. Produkte aus Nicht-EU-Ländern dürfen das europäische Bio-Siegel nur tragen, wenn sie alle Vorgaben für Bio-Produkte erfüllen, die auch innerhalb der EU gelten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das gilt auch, wenn die Produktionsvorschriften des Drittlands von der EU als gleichwertig anerkannt sind. Geklagt hatte der bayrische Getränkehersteller Herbaria, der in Bezug auf die Nutzung des Siegels Ungleichbehandlung gegenüber ähnlichen US-Produkten geltend gemacht hatte. (“EuGH stellt Nutzung des EU-Bio-Logos für Importware klar”)
Lebensmitteilzeitung: Özdemir will Tierhaltungskennzeichnung voranbringen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir plant, noch im Oktober einen Gesetzentwurf zur Ausweitung des Pflicht-Labels auf den Außer-Haus-Verzehr, die Gastronomie und verarbeitetes Fleisch in den Bundestag einzubringen. Zudem arbeitet das Ministerium an einem Eckpunktepapier zur Tierhaltungskennzeichnung für Rindfleisch, um dieses nach Schweinefleisch ebenfalls in die Kennzeichnung einzubeziehen. Die angestrebte Ausdehnung der Regelungen stößt auf Kritik aus der Branche. (“Özdemirs neue Tierwohl-Pläne”)
Top Agrar: Britische Landwirte gegen Farmwashing. Länderflaggen oder erfundene Markennamen suggerieren britischen Supermarktkunden, sie würden Lebensmittel von kleinen Höfen oder lokalen Bauern kaufen. Die britische Initiative “Farmers Against Farmwashing” fordert nun die sechs größten Supermärkte des Landes auf, diese Praxis zu unterlassen. (“Englische Bauern wehren sich gegen “farmwashing” der Supermärkte”)
Zeit: Ramelow warnt vor Spekulationen. Beim Landeserntedankfest in Mühlhausen hat Thüringens amtierender Ministerpräsident Bodo Ramelow vor Spekulationen mit Ackerland gewarnt. Ackerboden sei teilweise unbezahlbar geworden. Die Verwertung der landwirtschaftlichen Erträge werde in Deutschland durch die Marktmacht weniger Konzerne monopolisiert. (“Ramelow warnt vor Bodenspekulation”)
Christine Chemnitz – Direktorin, Agora Agrar
Sie leitet zusammen mit Harald Grethe die Denkfabrik Agora Agrar. Seit deren Gründung 2022 stellt die Agrarökonomin aus Niedersachsen die Weichen für den Umbau der Tierhaltung, nachhaltigen Ackerbau und Ernährung. Sie setzt sich dafür ein, Wissenschaft und Politik besser zu vernetzen, damit Nachhaltigkeitsziele wie Klimaneutralität und Biodiversitätsschutz erreicht werden können. Darüber hinaus führte Chemnitz 15 Jahre lang das Referat internationale Agrarpolitik bei der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung.
Harald Grethe – Direktor, Agora Agrar und Professor für Agrarökonomie, Humboldt-Universität zu Berlin
Als Direktor des Thinktanks Agora Agrar setzt sich Harald Grethe gemeinsam mit Christine Chemnitz für eine nachhaltige Transformation der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft ein. Der Professor für internationalen Agrarhandel und Entwicklung an der Humboldt-Universität zu Berlin hat als Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz jahrelang mit großer Expertise das Bundesagrarministerium beraten. In diesem Jahr wurde er von Bundesumweltministerin Steffi Lemke in den Wissenschaftlichen Beirat für Natürlichen Klimaschutz berufen.
Folkhard Isermeyer – Präsident, Thünen-Institut
Seit 15 Jahren ist er Präsident des Thünen-Instituts und einer der führenden Experten für Agrarökonomie und nachhaltige Landwirtschaft. Er berät regelmäßig Ministerien und internationale Organisationen und hat das Thünen-Institut zu einem zentralen Akteur in der Forschung zu landwirtschaftlichen Produktionssystemen entwickelt. Der Honorarprofessor der Universität Göttingen ist überzeugt, dass der Landwirtschaft eine zentrale Rolle bei der Energiewende zufällt. Isermeyer befindet sich im letzten Jahr seiner Amtszeit vor dem Ruhestand.
Franziska Tanneberger – Leiterin, Greifswald Moor Centrum
Seit 2015 leitet die promovierte Biologin gemeinsam mit Greta Gaudig das Greifswald Moor Centrum. 2023 wurde sie von Olaf Scholz in den Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung berufen. Sie ist anerkannte Expertin für die Renaturierung und nachhaltige Bewirtschaftung von Mooren. Ihre Schwerpunkte liegen in der Forschung zu Biodiversitäts- und Klimaschutz, beispielsweise zu den Treibhausgasemissionen aus Moorböden, sowie in Projekten zur praktischen Umsetzung von Landnutzungskonzepten.
Nicolaus von Wirén – Geschäftsführender Direktor, Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben
Der deutsch-schwedische Agrarbiologe prägt als Direktor des IPK maßgeblich die Forschung an neuen Züchtungstechniken für eine nachhaltige, ertragreiche und anpassungsfähige Landwirtschaft der Zukunft. Er ist Mitglied der Leopoldina und hat den Entwurf der EU-Kommission zur Lockerung der Grünen Gentechnik mit ausgearbeitet. Von Wirén zählt zu den führenden Experten auf dem Gebiet der Pflanzenphysiologie und Nährstoffaufnahme.
Udo Hemmerling – Geschäftsführer, Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG)
Er war über 20 Jahre lang für den Deutschen Bauernverband tätig, zuletzt als stellvertretender Generalsekretär. Im Oktober 2023 trat er das Amt als Geschäftsführer des BLG an. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind seit vielen Jahren die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), erneuerbare Energien und die Entwicklung ländlicher Räume. Der studierte Wirtschaftswissenschaftler war von 2015 bis 2023 Vorsitzender der COPA-COGECA Arbeitsgruppe “Direktzahlungen und Greening”. Er besitzt vielfältige Kenntnisse und Erfahrungen in der ländlichen Entwicklung sowie in der Agrar-, Energie- und Umweltpolitik.
Frank Ordon – Präsident, Julius Kühn-Institut
Der gebürtige Hildesheimer ist seit 2019 Präsident der größten zum BMEL gehörenden Bundesforschungseinrichtung, dem Julius Kühn-Institut. Der promovierte Agrarwissenschaftler ist international bekannt für seine Forschung zu Resistenz und Stresstoleranz von Kulturpflanzen. Dementsprechend ist er in zahlreichen Gremien und Organisationen tätig, etwa als Vorsitzender des Research Committees der Wheat Initiative, oder als ständiger Gast der DFG-Senatskommission “Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen”.
Urs Niggli – Präsident, Institut für Agrarökologie
Er ist einer der weltweit führenden Agrarwissenschaftler. Von 1990 bis 2020 war Urs Niggli Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) Schweiz. Unter ihm ist das FiBL zu einer führenden Biolandbau-Forschungseinrichtung geworden, die er zu einem europäischen Netzwerk mit Standorten in Deutschland, Frankreich, Österreich und Ungarn sowie einer Vertretung in Brüssel weiterentwickelt hat. Aktuell ist er für das Institut für Agrarökologie, für Agroscope und für die Stiftung Re-Imagine Europa tätig.
Robert Hermanowski – Geschäftsführer, Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Deutschland
Der Agrarökonom war im Jahr 2000 Mitbegründer des Forschungsinstituts für biologischen Landbau Deutschland und hat dieses zu einem bedeutenden Netzwerk für Entwicklung, Forschung und Transfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland gemacht. Nach über 20 Jahren in der Geschäftsführung wird Hermanowski Ende des Jahres in den Ruhestand gehen.
Larissa Stiem-Bhatia – Programmleitung, Nature-based Solutions bei TMG Research
Beim TMG Thinktank for Sustainability leitet sie das Programm zur Forschung im Bereich “Soil Protection and Restoration for Food Security”. Larissa Stiem-Bathias’ Fachwissen dreht sich um nachhaltiges Landmanagement, Bodenschutz und Landrechte. Sie ist Autorin des jüngst erschienen, gemeinsam vom BUND, der Heinrich-Böll-Stiftung und TMG herausgegebenen Bodenatlas 2024.