DBV-Präsident Joachim Rukwied präsentiert sich weiterhin mit großem Selbstbewusstsein gegenüber der Bundesregierung. Jüngst beziffert der DBV die Belastung der hiesigen Landwirtschaft seit Amtsantritt der Ampel-Koalition auf bis zu 2,8 Milliarden Euro. Demgegenüber stehe ein Entlastungspaket in Höhe von lediglich 350 Millionen Euro. “Macht ein Verhältnis von 1:8 oder schlechter”, fasst es der DBV zusammen.
Die genannte Zusammenstellung vermeintlicher Kürzungen sei tendenziös und unseriös oder treffe schlichtweg nicht zu, heißt es dazu aus BMEL-Kreisen. Anders als vom DBV behauptet, gebe es beispielsweise keinerlei von dieser Koalition beschlossene Kürzung bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Beschlossen habe diese die unionsgeführte Bundesregierung in der letzten Wahlperiode. Auch blieben die GAK-Mittel – die keine reine Landwirtschaftsförderung sind – auf im Schnitt ähnlich hohem Niveau, und etwaige finanzielle Auswirkungen bisher nicht beschlossener Gesetze seien rein spekulativ.
Zur Erklärung des Milliardenbetrages führt der DBV folgende bereits beschlossene und geplante Maßnahmen an:
Belastung – insgesamt rund 2,8 Milliarden Euro; davon sei rund eine Milliarde bereits beschlossen.
Entlastung – insgesamt bis zu 350 Millionen Euro
“Die genannten Zahlen sind nicht wirklich seriös und leicht aus dem Ärmel geschüttelt”, meint Ökonom Alfons Balmann. “Aus der Rhetorik des DBV lässt sich aber ableiten, dass der Verband einmal gewährte Steuergeschenke und Privilegien als gegeben annimmt”, sagt der Direktor des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien im Gespräch mit Table.Briefings.
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Wie bewerten Sie DBV-Präsident Joachim Rukwieds Vorwurf, die Belastung der hiesigen Landwirtschaft summiere sich seit Amtsantritt der Ampel-Regierung auf bis zu 2,8 Milliarden Euro?
Alfons Balmann: Ich halte die Zahl 2,8 Milliarden Euro an Belastungen nicht für seriös. Für einige der Zahlen gibt es kaum konkretisierbare Anhaltspunkte, wie zum Tierschutzgesetz. Bei anderen, wie zum Agrardiesel, werden die Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Anpassung ausgeblendet. Ohnehin ist fragwürdig, die gestrichenen finanziellen Förderungen als Belastungen zu bezeichnen. Ehrlicherweise sollte man von weggefallenen Vergünstigungen sprechen. Aus der Rhetorik des DBV lässt sich aber ableiten, dass der Verband einmal gewährte Steuergeschenke und Privilegien als gegeben annimmt. Unter den Tisch fällt dabei, dass Bürger dafür aufkommen müssen. Selbst bei Maßnahmen zum Tier-, Umwelt- und Klimaschutz kann man argumentieren, dass es keine Belastungen der Landwirtschaft sind, sondern sie letztlich darauf abzielen, bisherige Belastungen von Bürgern, Umwelt und Tieren abzuwenden. Die angeblichen “Belastungen” sind Korrekturen früherer Versäumnisse, weil zuvor etwas aus dem Ruder gelaufen ist. Frage ist eher, ob diese Maßnahmen optimal im Sinne der Beteiligten ausgestaltet sind. Und hier kann sich der Bauernverband ja konstruktiv einbringen.
Verhinderter Tier- oder Umweltschutz benachteiligt zudem diejenigen, die höhere Standards längst umsetzen.
Genau. Das gilt zum Beispiel für die Anbindehaltung von Kühen oder das Kupieren der Schwänze von Ferkeln. Durch Fortführung dieser Praktiken erwirtschaftete monetäre Vorteile werden auf Märkte überwälzt, wie auf dem wettbewerbsintensiven Bodenmarkt in den alten Bundesländern. Mittel- bis längerfristig werden Vergünstigungen, egal ob Verzicht auf angemessenen Tier- oder Umweltschutz oder etwa die Agrardieselbeihilfe, in Pachtverträge eingepreist.
Wollen politische Kräfte dann gegensteuern, ist der Aufschrei groß. Zum einen hat man sich mit den Vergünstigungen arrangiert. Zum anderen ist aus der Verhaltenswissenschaft bekannt, dass Menschen auf den drohenden Verlust von Vorteilen wesentlich stärker reagieren als auf möglichen Mehrgewinn. Beides erklärt die endlose Kette von Verhinderungspolitiken des Bauernverbandes, was so lange funktioniert, bis tatsächlich Maßnahmen wie beim Düngegesetz unvermeidlich sind.
DBV-Präsident Joachim Rukwied nennt Entlastungen von allenfalls 350 Millionen Euro im Rahmen des Agrarpakets der Ampel-Koalition zur Entlastung der Landwirtschaft. Wie bewerten Sie das?
Ich würde nicht von Entlastungen sprechen. Die steuerliche Gewinnglättung ist ein Steuergeschenk, von dem bestimmte landwirtschaftliche Betriebe profitieren, jedoch ohne dass erkennbar ist, dass damit ein Ziel erreicht werden kann. Allenfalls ist es als politisches Signal zur Besänftigung der Landwirtschaft zu sehen. Zusammen mit dem Wegfall der Brache könnte der finanzielle Vorteil vom Umfang her tendenziell die genannte Größenordnung von 350 Millionen erreichen. Allerdings ist die Zahl eine “Hausnummer”, die eher politischer Rhetorik dient, als dass sie wissenschaftlich fundiert ist.
Die Landwirtschaft in Deutschland ist vielfältig. Gibt es Gewinner und Verlierer unter den landwirtschaftlichen Betrieben?
Von der steuerlichen Gewinnglättung profitieren insbesondere spezialisierte Familienbetriebe, deren Einkommen jährlich aufgrund von Ernteeinbußen durch Dürreperioden oder wegen volatiler Märkte für Milch und Schweinefleisch stark schwanken. Weniger profitieren größere, insbesondere erfolgreiche Familienbetriebe, die regelmäßig den maximalen Grenzsteuersatz zahlen. Per se ausgeschlossen sind juristische Personen, die im Osten von Deutschland den Großteil der Produktion ausmachen und in denen der Großteil der landwirtschaftlich Erwerbstätigen beschäftigt ist. Zahlenmäßig profitieren dennoch sehr viele Betriebe. Insofern wird vielleicht eine erhebliche Breite der Teilnehmer der Bauernproteste erreicht, wenngleich der Umfang der Begünstigung der einzelnen Betriebe wohl eher zufällig verteilt ist. Auch werden nicht diejenigen Betriebe begünstigt, die den Großteil der Erzeugung ausmachen.
Beim Wegfall der Pflichtbrache ist die Zuordnung Gewinner und Verlierer ebenfalls schwierig. Betriebe in homogenen Landschaften mit durchweg guten Böden profitieren relativ gesehen stärker, da sie ansonsten gute Flächen hätten stilllegen müssen. Das trifft zum Beispiel für die Magdeburger Börde in Sachsen-Anhalt zu. Viele Betriebe, die in heterogenen Landschaften liegen, haben zumeist auch ertragsschwache Flächen, die bei Stilllegungspflicht ohne großen eigenen Nachteil stillgelegt worden wären. Sie profitieren entsprechend weniger. Das betrifft beispielsweise Mittelgebirgsregionen. Gleiches gilt für Grünlandregionen.
Kapitalgesellschaften im Osten profitieren nicht von der Gewinnglättung. Fängt der Wegfall von Glöz 8 dies auf oder ist das Agrarpaket ungerecht verteilt?
Von der Tendenz her könnten Betriebe im Osten mehr vom Wegfall der Pflichtbrache profitieren. Aber es lässt sich nicht pauschalisieren. In vielen homogenen Landschaften im Osten Deutschlands mangelt es häufig an Niederschlägen, so dass das Ertragspotenzial dadurch geringer ist. Auch gibt es im Westen Intensivregionen, die erheblich profitieren.
Wenn Rukwied von einer Belastung durch die Politik in Höhe von 2,8 Milliarden spricht, suggeriert er, dass es den Bauern finanziell schlecht ginge. Ihre Einschätzung?
Im Wirtschaftsjahr 2022/23 hat die Landwirtschaft Rekordgewinne erzielt. Das gilt für fast alle Betriebsformen und Betriebsgrößen. Im folgenden Wirtschaftsjahr fielen die Preise zwar, aber sie haben sich mittlerweile wieder eingependelt. Entsprechend haben gut aufgestellte Betriebe wenig Grund zu klagen.
Erfolgreiche Familienbetriebe, die etwa 30 Prozent aller Betriebe in Deutschland ausmachen und die für einen Großteil der Produktion verantwortlich sind, haben im Wirtschaftsjahr 2022/23 ein durchschnittliches Einkommen von mehr als 200.000 Euro erwirtschaftet. Ich gehe davon aus, dass diese 30 Prozent in den meisten Jahren deutlich überdurchschnittlich wirtschaften. Auch große juristische Personen verdienen überdurchschnittlich. Entsprechend kann man sagen, dass in Deutschland der Großteil der Produktion von einkommensstarken landwirtschaftlichen Betrieben stammt. Anders sieht es natürlich für diejenigen Betriebe aus, die nicht Schritt halten können, und davon gibt es eine Menge. Darunter befinden sich sicher auch viele Härtefälle. Es gibt aber wohl auch viele, die nicht wirklich rentabilitätsorientiert wirtschaften, sondern landwirtschaftliche Privilegien nutzen, wie über das Steuer- oder Erbrecht.
Ist damit das Argument widerlegt, die Ernährungssicherheit sei durch staatliche Gängelei in Gefahr?
Insbesondere der allgemeine Strukturwandel mit der Aufgabe von Betrieben hat wenig mit der Produktionsmenge zu tun. Der Anteil von Betrieben, die aufgeben, liegt seit den 1950er-Jahren in der Größenordnung von jährlich ein bis drei Prozent. Wenn irgendwo ein Betrieb aufhört, übernimmt ein anderer Betrieb die Fläche. Es ist eine Pseudodiskussion, im Strukturwandel ein Problem für die Ernährungssicherheit zu sehen.
Etwas differenzierter muss man Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen sehen, die ungeschickt eingeführt werden und die zu Leakage-Effekten führen, bei denen die Produktion etwa ins Ausland verlagert wird. Aber das ist weniger ein Problem für die Ernährungssicherheit in Deutschland als dafür, dass Wertschöpfung verloren geht und selbst solche Probleme ins Ausland verlagert werden, die globale Güter wie den Tier- oder Klimaschutz betreffen.
Woher kommt dann der Frust?
Es kommen mehrere Probleme zusammen. Zum einen ist es die lange Liste an ungelösten Problemen im Bereich Tier-, Gewässer- und Klimaschutz. In Teilen der Landwirtschaft wird das in Frage gestellt. Ich denke, der DBV scheut sich, mit den eigenen Mitgliedern offen zu reden. Umso mehr, seit er 2019 von neuen landwirtschaftlichen Graswurzelbewegungen mächtig unter Druck gesetzt worden ist. Zum zweiten sind es die sich verändernden allgemeinen Rahmenbedingungen, denen viele, insbesondere viele kleinere Betriebe nicht gewachsen sein werden, wie etwa die Digitalisierung, die nicht nur die landwirtschaftliche Produktion, sondern auch die Geschäftsmodelle der Landwirtschaft drastisch verändern werden, der zunehmende Arbeitskräftemangel, der außerlandwirtschaftliche Löhne nach oben treiben und bei unrentablen Betrieben Frustrationen auslösen dürfte, oder auch der Klimawandel, der Anpassungen in den Produktionsweisen erfordern wird. Und drittens ist der Landwirtschaft in den letzten Jahren deutlich geworden, dass weder der Staat noch die Verbraucher in der Lage sein werden, die erforderlichen Veränderungen großzügig finanziell zu unterstützen.
Der Wegfall der Pflichtbrache gilt EU-weit. Die Kürzung der Agrardiesel-Subvention trifft nur Landwirte in Deutschland. Der DBV argumentierte, dass die Kürzung der Beihilfe Landwirte in Deutschland im Wettbewerb mit EU-Kollegen schlechter stelle. Ist es fair, die Kürzung der Agrardiesel-Subvention mit dem Wegfall der Pflichtbrache zu verrechnen?
Zunächst einmal sind beide Maßnahmen vergleichsweise unbedeutend und haben eher psychologische Effekte. Der Effekt der Agrardiesel-Beihilfe auf Getreide- oder Milchpreise ist vernachlässigbar. Eine höhere Förderung in Frankreich ist mit Blick auf den Wettbewerb zwischen deutschen und französischen Betrieben irrelevant. Gleiches gilt mit Blick auf den Wegfall von Glöz 8. Ob in Deutschland Agrardiesel gefördert wird oder nicht oder ob Stilllegungsverpflichtungen existieren, beeinflusst mittel- bis längerfristig die Preise auf dem lokalen Bodenmarkt, also den Wettbewerb zwischen den Betrieben vor Ort. Allenfalls stellt sich die Frage nach betrieblichen kurzfristigen Härten.
Defacto merkt der Landwirt in seinem Geldbeutel wesentlich stärker, wenn der globale Weizenpreis um einen Euro pro Dezitonne schwankt.
Ist die Ampel-Koalition unvorbereitet beziehungsweise strategielos in der Agrarpolitik?
Die Ampel-Koalition wird ziemlich stark getrieben. Seit dem Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft und fehlender politischer Umsetzung ist eigentlich klar, dass das Geld nicht vom Himmel fällt. Daraus folgt die Frage, woher sollen die zusätzlich benötigten Milliarden kommen für die von ihr propagierte Transformation? Wer darauf keine Antwort hat, wird von der öffentlichen Diskussion überrollt. Hinzu kommt, dass auch die Ampel-Koalition sich mit unseriösen Zielen wie dem 30-Prozent-Ziel für den Ökolandbau selbst unglaubwürdig und angreifbar gemacht hat.
In erster Linie wurde die EVP-geführte EU-Kommission getrieben.
Für die Streichung der Pflichtbrache gab es tatsächlich enorm viel Zustimmung unter den EU-Mitgliedstaaten. In einer Reihe von Ländern der EU gab es Bauernproteste und entsprechend sahen sich verschiedene Länder unter Druck. Dennoch hätte das BMEL auf europäischer Ebene versuchen können, Allianzen zu bilden und alternative Lösungen zu entwickeln. Das ist aber nicht geschehen, und der Rolle rückwärts wurde nichts entgegengesetzt. Allerdings haben wir ja hinsichtlich der stärkeren Regulierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auch schon den Gegenwind aus dem europäischen Parlament gesehen. Vielleicht muss man konstatieren, dass die Farm-to-Fork-Strategie der Kommission allein schon mit der undifferenzierten Formulierung von unrealistischen Zahlen, wie 25 Prozent Ökolandbau oder 50 Prozent weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz von Beginn an zu viele Unglaubwürdigkeiten beinhaltete, was letztlich kontraproduktiv war.
Die Verteilung der Posten im neuen EU-Parlament nimmt Form an: Nach aktuellem Stand bekommt die nationalkonservative EKR-Fraktion den Vorsitz im Agrarausschuss (AGRI). Der bisherige AGRI-Vorsitzende, der CDU-Politiker Norbert Lins, behielte sein Amt demnach nicht. Der Vorsitz im ENVI-Ausschuss, der nun doch für Lebensmittelsicherheits- und Gesundheitsthemen zuständig bleibt, geht an die Sozialdemokraten (S&D). Bisher hatte das Amt der Franzose Pascal Canfin inne, der innerhalb seiner liberalen Renew-Fraktion als besonders progressiv gilt.
Während die EVP demnach den Vorsitz im Agrarausschuss abgibt, gibt es Hinweise darauf, dass sie den neuen Agrarkommissar stellen könnte. Bei einem Fraktionstreffen diese Woche erklärte Ursula von der Leyen laut Teilnehmenden, einen EVP-Agrarkommissar ernennen zu wollen, sollte sie als Kommissionspräsidentin wiedergewählt werden. Vertreter der Partei hatten diesen Wunsch schon seit Längerem geäußert.
Der neue Kommissar käme dann aus einem Mitgliedstaat, in dem eine EVP-Mitgliedspartei an der Regierung ist. Zum Beispiel Portugal, Polen oder Luxemburg – von dort gilt der frühere EVP-Europaabgeordnete Christophe Hansen als möglicher Kandidat, der als Berichterstatter die Anti-Entwaldungsverordnung verhandelte. Entschieden ist aber noch nichts: Zum einen muss von der Leyen erst einmal vom Parlament wiedergewählt werden, zum anderen entscheidet die Kommissionspräsidentin nicht allein, die Kommissare werden vom jeweiligen Mitgliedstaat nominiert.
Zwei Ausschüssen mit Relevanz für den Agrifood-Bereich könnten erneut deutsche Abgeordnete vorsitzen. Die Grüne Anna Cavazzini soll den Chefposten im Binnenmarkt-Ausschuss IMCO behalten. Dieser ist unter anderem für Produktstandards und Verbraucherschutz zuständig und hat bisher zum Beispiel die Green-Claims-Richtlinie mitbetreut. Und SPD-Mann Bernd Lange hat gute Aussichten, erneut Vorsitzender des Handelsausschusses INTA zu werden, den er schon seit zehn Jahren leitet.
An die EKR geht neben AGRI auch der Haushaltsausschuss BUDG. Ab dem kommenden Jahr wird der neue mehrjährige EU-Haushalt und damit auch das Budget für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 verhandelt. Die Rolle des Parlaments dabei ist aber begrenzt: Es stimmt lediglich am Ende für oder gegen den gesamten, fertig verhandelten Haushalt. jd
Kaum zwei Wochen nach Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft hat die ungarische Regierung dargelegt, wie sie die Verhandlungen zu neuen Gentechniken (NGT) weiterführen will. In einem Papier, das sie an die Delegationen der EU-Länder gesendet hat, erklärt die als Gentechnik-kritisch geltende ungarische Seite laut gut informierten Kreisen, viele bereits verhandelte Aspekte des Dossiers noch einmal neu aufrollen zu wollen. Dazu gehören mehrere Fragen, die als zentral für den Vorschlag gelten:
Daneben noch einmal besprechen will Budapest: den Geltungsbereich der Verordnung mit Blick auf Wildpflanzen; mögliche Probleme beim Export von NGT-1-Produkten in Drittstaaten; wieviel Freiheit die EU-Kommission beim Erlass von Durchführungsrechtsakten zum Thema bekommt, und die Konformität des Vorschlags mit dem Cartagena-Protokoll, einem internationalen Übereinkommen zur Bio-Sicherheit.
Ungarn argumentiert: All diese Aspekte seien zuvor zu schnell abgehandelt worden, um sie sachgemäß zu diskutieren und angemessene Lösungen zu finden. Die vorangegangene belgische Ratspräsidentschaft hatte zuletzt vor allem noch an der Frage der Patentierbarkeit gearbeitet, es aber nicht geschafft, die Pattsituation im Rat aufzulösen und die nötige Mehrheit zu finden. Andererseits gilt es aber auch als unwahrscheinlich, dass Ungarn hinter einer restriktiven Position zu Fragen wie der Kennzeichnung oder der Zuordnung zu Kategorie 1 eine Mehrheit vereinen könnte.
Während der eigenen Präsidentschaft eine Ratsmehrheit zu finden, sei allerdings auch nicht erklärtes Ziel Budapests, ist aus Diplomatenkreisen zu hören. Stattdessen dürfte der jüngste Vorstoß vor allem den Effekt haben, das Thema weiter zu verzögern.
Derweil hat die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien zur Unterscheidung zwischen NGT 1 und NGT 2 erneut verteidigt. Es sei “wissenschaftlich gerechtfertigt”, NGT-1-Pflanzen auch im Hinblick auf die Risiken, die von ihnen ausgehen, als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen zu betrachten, schreibt die EFSA in einer diese Woche veröffentlichten Stellungnahme.
Die französische Behörde ANSES hatte das in einem Bericht Anfang des Jahres infrage gestellt und gefordert, weiterhin für alle gentechnisch veränderten Pflanzen eine gesonderte Risikoprüfung sicherzustellen. Der Umweltausschuss im EU-Parlament hatte daraufhin EFSA um eine Antwort hierauf gebeten. jd
Zum Start seines EU-Ratsvorsitzes drückt Budapest dem EU-Agrarministertreffen am Montag seinen eigenen Stempel auf: Beim Mittagessen sollen die Minister informell über “europäische Lebensmitteltraditionen” diskutieren. Es soll darum gehen, wie solche Traditionen gewahrt werden können und “welche Rolle neuartigen Lebensmitteln und pflanzlichen Ersatzprodukten zukommen sollte”, heißt es aus Diplomatenkreisen.
Neben Italien, das Laborfleisch verboten hat, ist Ungarn als eines der EU-Länder bekannt, die solchen neuartigen Lebensmitteln und neuen Entwicklungen im Lebensmittelbereich besonders skeptisch gegenüberstehen. Die Europäische Kommission gefährde “unsere traditionelle, europäische Lebensweise, unsere Werte und unsere Kultur”, erklärte Agrarminister István Nagy im vergangenen Jahr, nachdem zwei neue Lebensmittel aus Insekten für den EU-Markt zugelassen worden waren. Experten sehen diese Politisierung des Themas als einen der Faktoren, der gerade Start-ups davon abschreckt, die Zulassung für neuartige Lebensmittel in der EU zu beantragen.
Daneben steht beim EU-Agrarministertreffen am Montag eine Diskussion um den Generationenwechsel in der Landwirtschaft und die Demografie ländlicher Räume auf dem Programm. Konkrete Entscheidungen werden nicht erwartet. Die dort ausgetauschten Argumente sollen aber in die Überlegungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 einfließen, die Budapest während seiner Ratspräsidentschaft anstoßen will. Daneben steht, wie regelmäßig bei den EU-Agrarministertreffen, ein Austausch zu Agrarhandelsthemen auf dem Programm. jd
Auf Bitten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich der Wissenschaftsrat mit der Situation der Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften, kurz ALE, befasst. Das mehr als 200 Seiten umfassende Papier der Arbeitsgruppe um Anja-Katrin Boßerhoff, Professorin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, empfiehlt eine Neuorientierung. Es gehe darum, besser zum Agrar- und Ernährungswandel beizutragen.
Diese Maßnahmen empfiehlt der Wissenschaftsrat für den ALE-Bereich:
Eine ausgesprochen positive Entwicklung bescheinigt der Wissenschaftsrat dem Umweltbundesamt (Uba). Für seine Forschungsleistungen genieße das Uba einen national wie international sehr guten Ruf, heißt es in der am Montag veröffentlichten Stellungnahme. Es verfüge über eine hervorragende Forschungsinfrastruktur und werbe in großem Umfang Drittmittel ein. Die Beratungsleistungen des Uba sind gut strukturiert und von großer Bedeutung für Gesetzgebung und Regulierung. Die Politikberatung und Wissenschaftskommunikation des Uba greifen gut ineinander.
In puncto Forschung sieht der WR jedoch Nachbesserungsbedarf und empfiehlt:
Investitionsbedarf sieht der WR bei der IT-Infrastruktur, die für ein verbessertes Datenmanagement nötig wäre. ab
Topagrar: BMEL versteht die Kritik am Zukunftsprogramm Pflanzenschutz nicht
Wegen seiner angeblichen Ähnlichkeit zur gescheiterten EU-Pestizidverordnung SUR stieß das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz des BMEL auf viel Kritik aus der berufsständischen Vertretung: Zu bürokratisch, zu viel Ordnungsrecht und meist von der Verbotsseite gedacht. Das BMEL weist die Kritik nun in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zurück. Die vorgesehenen Maßnahmen seien “im Wesentlichen auf Kooperation und Freiwilligkeit angelegt”, heißt es. Man wolle nachhaltigen Pflanzenschutz mit Produktivität vereinen, ohne pauschale Verbote. Dennoch bekennt sich die Bundesregierung zum Ziel der EU-Farm-to-Fork-Strategie, die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Mit diesem Ziel werde aber ausdrücklich keine pauschale Halbierung der Anwendung auf allen Anbauflächen verfolgt. Vielmehr gehe es darum, mit einem Maßnahmen-Mix aus Beratung, Förderung und Forschung die Reduktionsziele bezogen auf die Gesamtmenge in Deutschland zu erreichen. Zum Artikel
Euractiv: Economic reasons not enough to allow wolf hunting, says EU Court of Justice
Ökonomische Gründe, zum Beispiel Verluste für Tierhalter durch gerissene Tiere, reichen alleine nicht aus, um die Jagd auf Wölfe zu erlauben. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Donnerstag hervor. Geklagt hatten mehrere österreichische Umwelt- und Tierschutzorganisationen, nachdem das Bundesland Tirol im Jahr 2022 einen bestimmten Wolf zum Abschuss freigeben hatte, obwohl die Tötung von Wölfen in er EU nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Aus Sicht des Gerichts gibt es keinen Grund dafür, den strengen Schutz von Wölfen in Österreich einzuschränken. Der WWF Österreich begrüßte die Entscheidung, die aus Sicht der Umweltschützer einen Präzedenzfall schaffen könnte, der künftig Ausnahmeregelungen beim Wolfsschutz erschwert. Zum Artikel
Euronews: EU agencies call for increased vigilance on bird flu
EU-Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsbehörden empfehlen wegen bevorstehender Vogelwanderungen erhöhte Wachsamkeit gegenüber der Vogelgrippe. Die Übertragung auf den Menschen ist nach wie vor selten und beschränkt sich auf Personen in engem Kontakt mit infizierten Tieren oder in kontaminierten Räumen. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) betont, es sei wichtig, wachsam und proaktiv zu bleiben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellte eine Zunahme der von dem Virus betroffenen Tierarten fest. Schutzmaßnahmen und Überwachung werden dringend empfohlen. Sowohl das ECDC als auch die EFSA betonen, dass trotz der 14 festgestellten Infektionen beim Menschen – von denen bisher keine in der EU aufgetreten ist – keine Übertragung von Mensch zu Mensch gemeldet wurde. Die EU hat Impfstoffe für Risikogruppen erworben. Zum Artikel
Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt: Bio-Lebensmittel in Ministeriumskantinen: Wo bleibt der Fortschritt?
Regionale Bio-Lebensmittel sind in bayerischen Ministeriumskantinen selten. Das ergab eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion. In vier von sieben Kantinen ist der Bio-Anteil mit dem bayerischen Bio-Siegel gleich null. “Der Dienstwagen kommt natürlich aus Bayern und das muss auch für das Essen gelten”, fordert die Grünen-Landtagsabgeordnete Mia Goller. Die Landesregierung setzt lieber auf Freiwilligkeit, plant jedoch, bis 2025 den Anteil regionaler oder biologischer Lebensmittel auf 50 Prozent zu erhöhen. Eine Ausnahme stellt das Landwirtschaftsministerium dar, dort gibt es täglich Bio-Gerichte. Zum Artikel
Die Grünen-Abgeordneten haben ihre Prioritäten im neuen EU-Parlament in einem sechsseitigen Papier festgehalten. Darin fordern sie einen Agrar-Deal, der Landwirten angemessene Einkommen sichert und den Agrarsektor widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt macht. Er soll außerdem sicherstellen, dass Kleinbauern einen angemessenen Anteil an den Agrarsubventionen erhalten. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) solle eine Obergrenze für GAP-Subventionen beinhalten.
DBV-Präsident Joachim Rukwied präsentiert sich weiterhin mit großem Selbstbewusstsein gegenüber der Bundesregierung. Jüngst beziffert der DBV die Belastung der hiesigen Landwirtschaft seit Amtsantritt der Ampel-Koalition auf bis zu 2,8 Milliarden Euro. Demgegenüber stehe ein Entlastungspaket in Höhe von lediglich 350 Millionen Euro. “Macht ein Verhältnis von 1:8 oder schlechter”, fasst es der DBV zusammen.
Die genannte Zusammenstellung vermeintlicher Kürzungen sei tendenziös und unseriös oder treffe schlichtweg nicht zu, heißt es dazu aus BMEL-Kreisen. Anders als vom DBV behauptet, gebe es beispielsweise keinerlei von dieser Koalition beschlossene Kürzung bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Beschlossen habe diese die unionsgeführte Bundesregierung in der letzten Wahlperiode. Auch blieben die GAK-Mittel – die keine reine Landwirtschaftsförderung sind – auf im Schnitt ähnlich hohem Niveau, und etwaige finanzielle Auswirkungen bisher nicht beschlossener Gesetze seien rein spekulativ.
Zur Erklärung des Milliardenbetrages führt der DBV folgende bereits beschlossene und geplante Maßnahmen an:
Belastung – insgesamt rund 2,8 Milliarden Euro; davon sei rund eine Milliarde bereits beschlossen.
Entlastung – insgesamt bis zu 350 Millionen Euro
“Die genannten Zahlen sind nicht wirklich seriös und leicht aus dem Ärmel geschüttelt”, meint Ökonom Alfons Balmann. “Aus der Rhetorik des DBV lässt sich aber ableiten, dass der Verband einmal gewährte Steuergeschenke und Privilegien als gegeben annimmt”, sagt der Direktor des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien im Gespräch mit Table.Briefings.
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Wie bewerten Sie DBV-Präsident Joachim Rukwieds Vorwurf, die Belastung der hiesigen Landwirtschaft summiere sich seit Amtsantritt der Ampel-Regierung auf bis zu 2,8 Milliarden Euro?
Alfons Balmann: Ich halte die Zahl 2,8 Milliarden Euro an Belastungen nicht für seriös. Für einige der Zahlen gibt es kaum konkretisierbare Anhaltspunkte, wie zum Tierschutzgesetz. Bei anderen, wie zum Agrardiesel, werden die Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Anpassung ausgeblendet. Ohnehin ist fragwürdig, die gestrichenen finanziellen Förderungen als Belastungen zu bezeichnen. Ehrlicherweise sollte man von weggefallenen Vergünstigungen sprechen. Aus der Rhetorik des DBV lässt sich aber ableiten, dass der Verband einmal gewährte Steuergeschenke und Privilegien als gegeben annimmt. Unter den Tisch fällt dabei, dass Bürger dafür aufkommen müssen. Selbst bei Maßnahmen zum Tier-, Umwelt- und Klimaschutz kann man argumentieren, dass es keine Belastungen der Landwirtschaft sind, sondern sie letztlich darauf abzielen, bisherige Belastungen von Bürgern, Umwelt und Tieren abzuwenden. Die angeblichen “Belastungen” sind Korrekturen früherer Versäumnisse, weil zuvor etwas aus dem Ruder gelaufen ist. Frage ist eher, ob diese Maßnahmen optimal im Sinne der Beteiligten ausgestaltet sind. Und hier kann sich der Bauernverband ja konstruktiv einbringen.
Verhinderter Tier- oder Umweltschutz benachteiligt zudem diejenigen, die höhere Standards längst umsetzen.
Genau. Das gilt zum Beispiel für die Anbindehaltung von Kühen oder das Kupieren der Schwänze von Ferkeln. Durch Fortführung dieser Praktiken erwirtschaftete monetäre Vorteile werden auf Märkte überwälzt, wie auf dem wettbewerbsintensiven Bodenmarkt in den alten Bundesländern. Mittel- bis längerfristig werden Vergünstigungen, egal ob Verzicht auf angemessenen Tier- oder Umweltschutz oder etwa die Agrardieselbeihilfe, in Pachtverträge eingepreist.
Wollen politische Kräfte dann gegensteuern, ist der Aufschrei groß. Zum einen hat man sich mit den Vergünstigungen arrangiert. Zum anderen ist aus der Verhaltenswissenschaft bekannt, dass Menschen auf den drohenden Verlust von Vorteilen wesentlich stärker reagieren als auf möglichen Mehrgewinn. Beides erklärt die endlose Kette von Verhinderungspolitiken des Bauernverbandes, was so lange funktioniert, bis tatsächlich Maßnahmen wie beim Düngegesetz unvermeidlich sind.
DBV-Präsident Joachim Rukwied nennt Entlastungen von allenfalls 350 Millionen Euro im Rahmen des Agrarpakets der Ampel-Koalition zur Entlastung der Landwirtschaft. Wie bewerten Sie das?
Ich würde nicht von Entlastungen sprechen. Die steuerliche Gewinnglättung ist ein Steuergeschenk, von dem bestimmte landwirtschaftliche Betriebe profitieren, jedoch ohne dass erkennbar ist, dass damit ein Ziel erreicht werden kann. Allenfalls ist es als politisches Signal zur Besänftigung der Landwirtschaft zu sehen. Zusammen mit dem Wegfall der Brache könnte der finanzielle Vorteil vom Umfang her tendenziell die genannte Größenordnung von 350 Millionen erreichen. Allerdings ist die Zahl eine “Hausnummer”, die eher politischer Rhetorik dient, als dass sie wissenschaftlich fundiert ist.
Die Landwirtschaft in Deutschland ist vielfältig. Gibt es Gewinner und Verlierer unter den landwirtschaftlichen Betrieben?
Von der steuerlichen Gewinnglättung profitieren insbesondere spezialisierte Familienbetriebe, deren Einkommen jährlich aufgrund von Ernteeinbußen durch Dürreperioden oder wegen volatiler Märkte für Milch und Schweinefleisch stark schwanken. Weniger profitieren größere, insbesondere erfolgreiche Familienbetriebe, die regelmäßig den maximalen Grenzsteuersatz zahlen. Per se ausgeschlossen sind juristische Personen, die im Osten von Deutschland den Großteil der Produktion ausmachen und in denen der Großteil der landwirtschaftlich Erwerbstätigen beschäftigt ist. Zahlenmäßig profitieren dennoch sehr viele Betriebe. Insofern wird vielleicht eine erhebliche Breite der Teilnehmer der Bauernproteste erreicht, wenngleich der Umfang der Begünstigung der einzelnen Betriebe wohl eher zufällig verteilt ist. Auch werden nicht diejenigen Betriebe begünstigt, die den Großteil der Erzeugung ausmachen.
Beim Wegfall der Pflichtbrache ist die Zuordnung Gewinner und Verlierer ebenfalls schwierig. Betriebe in homogenen Landschaften mit durchweg guten Böden profitieren relativ gesehen stärker, da sie ansonsten gute Flächen hätten stilllegen müssen. Das trifft zum Beispiel für die Magdeburger Börde in Sachsen-Anhalt zu. Viele Betriebe, die in heterogenen Landschaften liegen, haben zumeist auch ertragsschwache Flächen, die bei Stilllegungspflicht ohne großen eigenen Nachteil stillgelegt worden wären. Sie profitieren entsprechend weniger. Das betrifft beispielsweise Mittelgebirgsregionen. Gleiches gilt für Grünlandregionen.
Kapitalgesellschaften im Osten profitieren nicht von der Gewinnglättung. Fängt der Wegfall von Glöz 8 dies auf oder ist das Agrarpaket ungerecht verteilt?
Von der Tendenz her könnten Betriebe im Osten mehr vom Wegfall der Pflichtbrache profitieren. Aber es lässt sich nicht pauschalisieren. In vielen homogenen Landschaften im Osten Deutschlands mangelt es häufig an Niederschlägen, so dass das Ertragspotenzial dadurch geringer ist. Auch gibt es im Westen Intensivregionen, die erheblich profitieren.
Wenn Rukwied von einer Belastung durch die Politik in Höhe von 2,8 Milliarden spricht, suggeriert er, dass es den Bauern finanziell schlecht ginge. Ihre Einschätzung?
Im Wirtschaftsjahr 2022/23 hat die Landwirtschaft Rekordgewinne erzielt. Das gilt für fast alle Betriebsformen und Betriebsgrößen. Im folgenden Wirtschaftsjahr fielen die Preise zwar, aber sie haben sich mittlerweile wieder eingependelt. Entsprechend haben gut aufgestellte Betriebe wenig Grund zu klagen.
Erfolgreiche Familienbetriebe, die etwa 30 Prozent aller Betriebe in Deutschland ausmachen und die für einen Großteil der Produktion verantwortlich sind, haben im Wirtschaftsjahr 2022/23 ein durchschnittliches Einkommen von mehr als 200.000 Euro erwirtschaftet. Ich gehe davon aus, dass diese 30 Prozent in den meisten Jahren deutlich überdurchschnittlich wirtschaften. Auch große juristische Personen verdienen überdurchschnittlich. Entsprechend kann man sagen, dass in Deutschland der Großteil der Produktion von einkommensstarken landwirtschaftlichen Betrieben stammt. Anders sieht es natürlich für diejenigen Betriebe aus, die nicht Schritt halten können, und davon gibt es eine Menge. Darunter befinden sich sicher auch viele Härtefälle. Es gibt aber wohl auch viele, die nicht wirklich rentabilitätsorientiert wirtschaften, sondern landwirtschaftliche Privilegien nutzen, wie über das Steuer- oder Erbrecht.
Ist damit das Argument widerlegt, die Ernährungssicherheit sei durch staatliche Gängelei in Gefahr?
Insbesondere der allgemeine Strukturwandel mit der Aufgabe von Betrieben hat wenig mit der Produktionsmenge zu tun. Der Anteil von Betrieben, die aufgeben, liegt seit den 1950er-Jahren in der Größenordnung von jährlich ein bis drei Prozent. Wenn irgendwo ein Betrieb aufhört, übernimmt ein anderer Betrieb die Fläche. Es ist eine Pseudodiskussion, im Strukturwandel ein Problem für die Ernährungssicherheit zu sehen.
Etwas differenzierter muss man Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen sehen, die ungeschickt eingeführt werden und die zu Leakage-Effekten führen, bei denen die Produktion etwa ins Ausland verlagert wird. Aber das ist weniger ein Problem für die Ernährungssicherheit in Deutschland als dafür, dass Wertschöpfung verloren geht und selbst solche Probleme ins Ausland verlagert werden, die globale Güter wie den Tier- oder Klimaschutz betreffen.
Woher kommt dann der Frust?
Es kommen mehrere Probleme zusammen. Zum einen ist es die lange Liste an ungelösten Problemen im Bereich Tier-, Gewässer- und Klimaschutz. In Teilen der Landwirtschaft wird das in Frage gestellt. Ich denke, der DBV scheut sich, mit den eigenen Mitgliedern offen zu reden. Umso mehr, seit er 2019 von neuen landwirtschaftlichen Graswurzelbewegungen mächtig unter Druck gesetzt worden ist. Zum zweiten sind es die sich verändernden allgemeinen Rahmenbedingungen, denen viele, insbesondere viele kleinere Betriebe nicht gewachsen sein werden, wie etwa die Digitalisierung, die nicht nur die landwirtschaftliche Produktion, sondern auch die Geschäftsmodelle der Landwirtschaft drastisch verändern werden, der zunehmende Arbeitskräftemangel, der außerlandwirtschaftliche Löhne nach oben treiben und bei unrentablen Betrieben Frustrationen auslösen dürfte, oder auch der Klimawandel, der Anpassungen in den Produktionsweisen erfordern wird. Und drittens ist der Landwirtschaft in den letzten Jahren deutlich geworden, dass weder der Staat noch die Verbraucher in der Lage sein werden, die erforderlichen Veränderungen großzügig finanziell zu unterstützen.
Der Wegfall der Pflichtbrache gilt EU-weit. Die Kürzung der Agrardiesel-Subvention trifft nur Landwirte in Deutschland. Der DBV argumentierte, dass die Kürzung der Beihilfe Landwirte in Deutschland im Wettbewerb mit EU-Kollegen schlechter stelle. Ist es fair, die Kürzung der Agrardiesel-Subvention mit dem Wegfall der Pflichtbrache zu verrechnen?
Zunächst einmal sind beide Maßnahmen vergleichsweise unbedeutend und haben eher psychologische Effekte. Der Effekt der Agrardiesel-Beihilfe auf Getreide- oder Milchpreise ist vernachlässigbar. Eine höhere Förderung in Frankreich ist mit Blick auf den Wettbewerb zwischen deutschen und französischen Betrieben irrelevant. Gleiches gilt mit Blick auf den Wegfall von Glöz 8. Ob in Deutschland Agrardiesel gefördert wird oder nicht oder ob Stilllegungsverpflichtungen existieren, beeinflusst mittel- bis längerfristig die Preise auf dem lokalen Bodenmarkt, also den Wettbewerb zwischen den Betrieben vor Ort. Allenfalls stellt sich die Frage nach betrieblichen kurzfristigen Härten.
Defacto merkt der Landwirt in seinem Geldbeutel wesentlich stärker, wenn der globale Weizenpreis um einen Euro pro Dezitonne schwankt.
Ist die Ampel-Koalition unvorbereitet beziehungsweise strategielos in der Agrarpolitik?
Die Ampel-Koalition wird ziemlich stark getrieben. Seit dem Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft und fehlender politischer Umsetzung ist eigentlich klar, dass das Geld nicht vom Himmel fällt. Daraus folgt die Frage, woher sollen die zusätzlich benötigten Milliarden kommen für die von ihr propagierte Transformation? Wer darauf keine Antwort hat, wird von der öffentlichen Diskussion überrollt. Hinzu kommt, dass auch die Ampel-Koalition sich mit unseriösen Zielen wie dem 30-Prozent-Ziel für den Ökolandbau selbst unglaubwürdig und angreifbar gemacht hat.
In erster Linie wurde die EVP-geführte EU-Kommission getrieben.
Für die Streichung der Pflichtbrache gab es tatsächlich enorm viel Zustimmung unter den EU-Mitgliedstaaten. In einer Reihe von Ländern der EU gab es Bauernproteste und entsprechend sahen sich verschiedene Länder unter Druck. Dennoch hätte das BMEL auf europäischer Ebene versuchen können, Allianzen zu bilden und alternative Lösungen zu entwickeln. Das ist aber nicht geschehen, und der Rolle rückwärts wurde nichts entgegengesetzt. Allerdings haben wir ja hinsichtlich der stärkeren Regulierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auch schon den Gegenwind aus dem europäischen Parlament gesehen. Vielleicht muss man konstatieren, dass die Farm-to-Fork-Strategie der Kommission allein schon mit der undifferenzierten Formulierung von unrealistischen Zahlen, wie 25 Prozent Ökolandbau oder 50 Prozent weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz von Beginn an zu viele Unglaubwürdigkeiten beinhaltete, was letztlich kontraproduktiv war.
Die Verteilung der Posten im neuen EU-Parlament nimmt Form an: Nach aktuellem Stand bekommt die nationalkonservative EKR-Fraktion den Vorsitz im Agrarausschuss (AGRI). Der bisherige AGRI-Vorsitzende, der CDU-Politiker Norbert Lins, behielte sein Amt demnach nicht. Der Vorsitz im ENVI-Ausschuss, der nun doch für Lebensmittelsicherheits- und Gesundheitsthemen zuständig bleibt, geht an die Sozialdemokraten (S&D). Bisher hatte das Amt der Franzose Pascal Canfin inne, der innerhalb seiner liberalen Renew-Fraktion als besonders progressiv gilt.
Während die EVP demnach den Vorsitz im Agrarausschuss abgibt, gibt es Hinweise darauf, dass sie den neuen Agrarkommissar stellen könnte. Bei einem Fraktionstreffen diese Woche erklärte Ursula von der Leyen laut Teilnehmenden, einen EVP-Agrarkommissar ernennen zu wollen, sollte sie als Kommissionspräsidentin wiedergewählt werden. Vertreter der Partei hatten diesen Wunsch schon seit Längerem geäußert.
Der neue Kommissar käme dann aus einem Mitgliedstaat, in dem eine EVP-Mitgliedspartei an der Regierung ist. Zum Beispiel Portugal, Polen oder Luxemburg – von dort gilt der frühere EVP-Europaabgeordnete Christophe Hansen als möglicher Kandidat, der als Berichterstatter die Anti-Entwaldungsverordnung verhandelte. Entschieden ist aber noch nichts: Zum einen muss von der Leyen erst einmal vom Parlament wiedergewählt werden, zum anderen entscheidet die Kommissionspräsidentin nicht allein, die Kommissare werden vom jeweiligen Mitgliedstaat nominiert.
Zwei Ausschüssen mit Relevanz für den Agrifood-Bereich könnten erneut deutsche Abgeordnete vorsitzen. Die Grüne Anna Cavazzini soll den Chefposten im Binnenmarkt-Ausschuss IMCO behalten. Dieser ist unter anderem für Produktstandards und Verbraucherschutz zuständig und hat bisher zum Beispiel die Green-Claims-Richtlinie mitbetreut. Und SPD-Mann Bernd Lange hat gute Aussichten, erneut Vorsitzender des Handelsausschusses INTA zu werden, den er schon seit zehn Jahren leitet.
An die EKR geht neben AGRI auch der Haushaltsausschuss BUDG. Ab dem kommenden Jahr wird der neue mehrjährige EU-Haushalt und damit auch das Budget für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 verhandelt. Die Rolle des Parlaments dabei ist aber begrenzt: Es stimmt lediglich am Ende für oder gegen den gesamten, fertig verhandelten Haushalt. jd
Kaum zwei Wochen nach Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft hat die ungarische Regierung dargelegt, wie sie die Verhandlungen zu neuen Gentechniken (NGT) weiterführen will. In einem Papier, das sie an die Delegationen der EU-Länder gesendet hat, erklärt die als Gentechnik-kritisch geltende ungarische Seite laut gut informierten Kreisen, viele bereits verhandelte Aspekte des Dossiers noch einmal neu aufrollen zu wollen. Dazu gehören mehrere Fragen, die als zentral für den Vorschlag gelten:
Daneben noch einmal besprechen will Budapest: den Geltungsbereich der Verordnung mit Blick auf Wildpflanzen; mögliche Probleme beim Export von NGT-1-Produkten in Drittstaaten; wieviel Freiheit die EU-Kommission beim Erlass von Durchführungsrechtsakten zum Thema bekommt, und die Konformität des Vorschlags mit dem Cartagena-Protokoll, einem internationalen Übereinkommen zur Bio-Sicherheit.
Ungarn argumentiert: All diese Aspekte seien zuvor zu schnell abgehandelt worden, um sie sachgemäß zu diskutieren und angemessene Lösungen zu finden. Die vorangegangene belgische Ratspräsidentschaft hatte zuletzt vor allem noch an der Frage der Patentierbarkeit gearbeitet, es aber nicht geschafft, die Pattsituation im Rat aufzulösen und die nötige Mehrheit zu finden. Andererseits gilt es aber auch als unwahrscheinlich, dass Ungarn hinter einer restriktiven Position zu Fragen wie der Kennzeichnung oder der Zuordnung zu Kategorie 1 eine Mehrheit vereinen könnte.
Während der eigenen Präsidentschaft eine Ratsmehrheit zu finden, sei allerdings auch nicht erklärtes Ziel Budapests, ist aus Diplomatenkreisen zu hören. Stattdessen dürfte der jüngste Vorstoß vor allem den Effekt haben, das Thema weiter zu verzögern.
Derweil hat die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien zur Unterscheidung zwischen NGT 1 und NGT 2 erneut verteidigt. Es sei “wissenschaftlich gerechtfertigt”, NGT-1-Pflanzen auch im Hinblick auf die Risiken, die von ihnen ausgehen, als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen zu betrachten, schreibt die EFSA in einer diese Woche veröffentlichten Stellungnahme.
Die französische Behörde ANSES hatte das in einem Bericht Anfang des Jahres infrage gestellt und gefordert, weiterhin für alle gentechnisch veränderten Pflanzen eine gesonderte Risikoprüfung sicherzustellen. Der Umweltausschuss im EU-Parlament hatte daraufhin EFSA um eine Antwort hierauf gebeten. jd
Zum Start seines EU-Ratsvorsitzes drückt Budapest dem EU-Agrarministertreffen am Montag seinen eigenen Stempel auf: Beim Mittagessen sollen die Minister informell über “europäische Lebensmitteltraditionen” diskutieren. Es soll darum gehen, wie solche Traditionen gewahrt werden können und “welche Rolle neuartigen Lebensmitteln und pflanzlichen Ersatzprodukten zukommen sollte”, heißt es aus Diplomatenkreisen.
Neben Italien, das Laborfleisch verboten hat, ist Ungarn als eines der EU-Länder bekannt, die solchen neuartigen Lebensmitteln und neuen Entwicklungen im Lebensmittelbereich besonders skeptisch gegenüberstehen. Die Europäische Kommission gefährde “unsere traditionelle, europäische Lebensweise, unsere Werte und unsere Kultur”, erklärte Agrarminister István Nagy im vergangenen Jahr, nachdem zwei neue Lebensmittel aus Insekten für den EU-Markt zugelassen worden waren. Experten sehen diese Politisierung des Themas als einen der Faktoren, der gerade Start-ups davon abschreckt, die Zulassung für neuartige Lebensmittel in der EU zu beantragen.
Daneben steht beim EU-Agrarministertreffen am Montag eine Diskussion um den Generationenwechsel in der Landwirtschaft und die Demografie ländlicher Räume auf dem Programm. Konkrete Entscheidungen werden nicht erwartet. Die dort ausgetauschten Argumente sollen aber in die Überlegungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 einfließen, die Budapest während seiner Ratspräsidentschaft anstoßen will. Daneben steht, wie regelmäßig bei den EU-Agrarministertreffen, ein Austausch zu Agrarhandelsthemen auf dem Programm. jd
Auf Bitten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich der Wissenschaftsrat mit der Situation der Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften, kurz ALE, befasst. Das mehr als 200 Seiten umfassende Papier der Arbeitsgruppe um Anja-Katrin Boßerhoff, Professorin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, empfiehlt eine Neuorientierung. Es gehe darum, besser zum Agrar- und Ernährungswandel beizutragen.
Diese Maßnahmen empfiehlt der Wissenschaftsrat für den ALE-Bereich:
Eine ausgesprochen positive Entwicklung bescheinigt der Wissenschaftsrat dem Umweltbundesamt (Uba). Für seine Forschungsleistungen genieße das Uba einen national wie international sehr guten Ruf, heißt es in der am Montag veröffentlichten Stellungnahme. Es verfüge über eine hervorragende Forschungsinfrastruktur und werbe in großem Umfang Drittmittel ein. Die Beratungsleistungen des Uba sind gut strukturiert und von großer Bedeutung für Gesetzgebung und Regulierung. Die Politikberatung und Wissenschaftskommunikation des Uba greifen gut ineinander.
In puncto Forschung sieht der WR jedoch Nachbesserungsbedarf und empfiehlt:
Investitionsbedarf sieht der WR bei der IT-Infrastruktur, die für ein verbessertes Datenmanagement nötig wäre. ab
Topagrar: BMEL versteht die Kritik am Zukunftsprogramm Pflanzenschutz nicht
Wegen seiner angeblichen Ähnlichkeit zur gescheiterten EU-Pestizidverordnung SUR stieß das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz des BMEL auf viel Kritik aus der berufsständischen Vertretung: Zu bürokratisch, zu viel Ordnungsrecht und meist von der Verbotsseite gedacht. Das BMEL weist die Kritik nun in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zurück. Die vorgesehenen Maßnahmen seien “im Wesentlichen auf Kooperation und Freiwilligkeit angelegt”, heißt es. Man wolle nachhaltigen Pflanzenschutz mit Produktivität vereinen, ohne pauschale Verbote. Dennoch bekennt sich die Bundesregierung zum Ziel der EU-Farm-to-Fork-Strategie, die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Mit diesem Ziel werde aber ausdrücklich keine pauschale Halbierung der Anwendung auf allen Anbauflächen verfolgt. Vielmehr gehe es darum, mit einem Maßnahmen-Mix aus Beratung, Förderung und Forschung die Reduktionsziele bezogen auf die Gesamtmenge in Deutschland zu erreichen. Zum Artikel
Euractiv: Economic reasons not enough to allow wolf hunting, says EU Court of Justice
Ökonomische Gründe, zum Beispiel Verluste für Tierhalter durch gerissene Tiere, reichen alleine nicht aus, um die Jagd auf Wölfe zu erlauben. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Donnerstag hervor. Geklagt hatten mehrere österreichische Umwelt- und Tierschutzorganisationen, nachdem das Bundesland Tirol im Jahr 2022 einen bestimmten Wolf zum Abschuss freigeben hatte, obwohl die Tötung von Wölfen in er EU nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Aus Sicht des Gerichts gibt es keinen Grund dafür, den strengen Schutz von Wölfen in Österreich einzuschränken. Der WWF Österreich begrüßte die Entscheidung, die aus Sicht der Umweltschützer einen Präzedenzfall schaffen könnte, der künftig Ausnahmeregelungen beim Wolfsschutz erschwert. Zum Artikel
Euronews: EU agencies call for increased vigilance on bird flu
EU-Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsbehörden empfehlen wegen bevorstehender Vogelwanderungen erhöhte Wachsamkeit gegenüber der Vogelgrippe. Die Übertragung auf den Menschen ist nach wie vor selten und beschränkt sich auf Personen in engem Kontakt mit infizierten Tieren oder in kontaminierten Räumen. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) betont, es sei wichtig, wachsam und proaktiv zu bleiben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellte eine Zunahme der von dem Virus betroffenen Tierarten fest. Schutzmaßnahmen und Überwachung werden dringend empfohlen. Sowohl das ECDC als auch die EFSA betonen, dass trotz der 14 festgestellten Infektionen beim Menschen – von denen bisher keine in der EU aufgetreten ist – keine Übertragung von Mensch zu Mensch gemeldet wurde. Die EU hat Impfstoffe für Risikogruppen erworben. Zum Artikel
Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt: Bio-Lebensmittel in Ministeriumskantinen: Wo bleibt der Fortschritt?
Regionale Bio-Lebensmittel sind in bayerischen Ministeriumskantinen selten. Das ergab eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion. In vier von sieben Kantinen ist der Bio-Anteil mit dem bayerischen Bio-Siegel gleich null. “Der Dienstwagen kommt natürlich aus Bayern und das muss auch für das Essen gelten”, fordert die Grünen-Landtagsabgeordnete Mia Goller. Die Landesregierung setzt lieber auf Freiwilligkeit, plant jedoch, bis 2025 den Anteil regionaler oder biologischer Lebensmittel auf 50 Prozent zu erhöhen. Eine Ausnahme stellt das Landwirtschaftsministerium dar, dort gibt es täglich Bio-Gerichte. Zum Artikel
Die Grünen-Abgeordneten haben ihre Prioritäten im neuen EU-Parlament in einem sechsseitigen Papier festgehalten. Darin fordern sie einen Agrar-Deal, der Landwirten angemessene Einkommen sichert und den Agrarsektor widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt macht. Er soll außerdem sicherstellen, dass Kleinbauern einen angemessenen Anteil an den Agrarsubventionen erhalten. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) solle eine Obergrenze für GAP-Subventionen beinhalten.