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Erscheinungsdatum: 20. Oktober 2025

Parteiabgabe: Grüne wollen Pflicht zu Sonderbeiträgen verschärfen

Parteiabgabe: Grüne wollen Pflicht zu Sonderbeiträgen verschärfen. Das sieht ein Antrag des Bundesfinanzrates der Partei an den bevorstehenden Parteitag vor. In der Satzung soll künftig festgeschrieben werden, dass grüne Bundestags- und Europaabgeordnete, Bundesminister, Staatssekretäre und EU-Kommissionsmitglieder „mindestens 15 Prozent und höchstens 25 Prozent der Gesamteinnahmen aus Amt und/oder Mandat“ an die Partei abführen müssen. Eine Pflicht zu sogenannten „Mandatsträger*innenbeiträgen“ gibt es bereits, allerdings sind die Veröffentlichungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten nicht verbindlich geregelt. Der Bundesfinanzrat von Bündnis90/Die Grünen beruft sich auf ein BGH-Urteil, in dem derartige Sonderabgaben an die Parteien als rechtens und einklagbar eingestuft wurden.

Künftig sollen Ordnungsmaßnahmen gegen Mandatsträger möglich sein, die ihre Abgabe nicht leisten. Es soll veröffentlicht werden, wer welche Pflichten hat und wie er oder sie ihnen nachkommt. Im Entwurf für die Satzungsänderung wurde außerdem aufgenommen, dass diejenigen, die nicht zahlen, im schlimmsten Fall ihrer Parteiämter enthoben oder bis zu zwei Jahre von den Rechten ihrer Mitgliedschaft ausgeschlossen werden können. Die Bundesdelegiertenkonferenz findet Ende November in Hannover statt. Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Sven Siebert

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Letzte Aktualisierung: 20. Oktober 2025

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