Gebäudemodernisierungsgesetz: Widersprüche und unbeantwortete Fragen zur rechtlichen Prüfung

Michael Kellner (picture alliance/Klaus Martin Höfer)

Gebäudemodernisierungsgesetz: Widersprüche und unbeantwortete Fragen zur rechtlichen Prüfung. Auf die Frage, inwiefern der Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz vor der Verabschiedung im Kabinett auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft wurde, gibt es aus den zuständigen Ministerien widersprüchliche Angaben. Das Innenministerium erklärte auf Anfrage am Montag zunächst, sowohl das BMI als auch das Justizministerium hätten, wie in der Geschäftsordnung der Bundesregierung vorgesehen, „die Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem Grundgesetz geprüft“. Auch gegenüber den Regierungsfraktionen wurde dieser Eindruck vermittelt. „Das Innen- und das Justizministerium muss in allen Ressortabstimmungen den Haken dransetzen“, sagte SPD-PGF Dirk Wiese am Mittwoch.

Im BMJV ist das allerdings nicht geschehen. Ein Sprecher bestätigte auf Anfrage, was das Ministerium bereits im Anschreiben zur Kabinettsentscheidung mitgeteilt hatte und was Table.Briefings am Montag berichtet hatte: Die Rechtsprüfung, zu der auch die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz gehöre, „konnte vor der Befassung des Bundeskabinetts nicht abgeschlossen werden“. Und sie wurde seitdem auch nicht fortgesetzt, weil die Entscheidungshoheit nun beim Parlament liege, erklärte ein Sprecher. „Weitere Prüfschritte durch das BMJV sind darum nicht vorgesehen.“

Stattdessen verweist das BMJV auf das BMWE. „Die Verantwortung für die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzentwurfs liegt beim federführenden Ressort“, schreibt der BMJV-Sprecher. Das gelte „insbesondere, wenn dort besonderes Tatsachenwissen vorhanden ist, das für die belastbare Einschätzung der Verfassungsgemäßheit eines Gesetzentwurfs erforderlich ist (zum Beispiel Wissen über die Erreichbarkeit von CO2-Einsparzielen)“. Das BMWE will die Frage, ob eine solche Prüfung im eigenen Haus vorgenommen wurde, aber nicht beantworten. Dass der Entwurf verfassungskonform sei, habe „die Bundesregierung“ geprüft, erklärt eine Sprecherin lediglich. Eine ähnliche Antwort erhält auch der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner auf eine schriftliche Frage ans BMWE. „Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf verfassungskonform“, schreibt Staatssekretärin Gitta Connemann.

Nachdem das BMJV das nicht bestätigen kann, übernimmt das BMI schließlich die alleinige Verantwortung. Nach erneuter Rückfrage teilt ein Sprecher am Mittwoch mit, das Ministerium habe den Entwurf „im Rahmen der Ressortabstimmung geprüft“ – und sei zum Ergebnis gekommen, dass dieser „verfassungskonform“ sei. Rückfragen dazu, was genau diese Prüfung umfasste und wie sie in der kurzen Zeit zwischen Fertigstellung und Verabschiedung des Entwurfs erfolgen konnte, blieben unter Verweis auf „regierungsinterne Abläufe“ unbeantwortet. „Rätselhaft“ ist dieses Vorgehen aus Sicht von Kellner. „Das Innenministerium hat geprüft, das Justizministerium konnte oder wollte nicht“, sagt er. Die Prüfung ist in diesem Fall besonders relevant, weil im Vorfeld mehrere juristische Gutachten zum Ergebnis gekommen waren, dass die Rücknahme von Klimaschutzvorgaben im Gesetz gegen die Verfassung verstoßen könnte. Laura Block, Malte Kreutzfeldt

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Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2026