AfD in Sachsen-Anhalt: Wie ein Verwaltungsgericht die Partei einschätzt

27. Mai 2026

AfD in Sachsen-Anhalt: Wie ein Verwaltungsgericht die Partei einschätzt. Das Verfahren zur Einstufung der AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem durch den Landesverfassungsschutz ist derzeit zwar ausgesetzt; doch dieselbe Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg, die darüber urteilen soll, äußerte sich über den Landesverband an anderer Stelle deutlich. Die AfD Sachsen-Anhalt sei eine „Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge“, heißt es in Gerichtsentscheidungen aus dem Jahr 2025 (Aktenzeichen: 1 A 149/23 MD; 1 A 191/23 MD; 1 A 201/23 MD). Damals entzog das Gericht zwei aktiven und einem ehemaligen AfD-Mitglied das Recht auf das Tragen von Waffen.

Die AfD nehme nach außen „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung“ ein. Sie untergrabe fortlaufend die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde, heißt es in den Entscheidungen. Sie wende sich „kämpferisch-aggressiv gegen das Demokratieprinzip“. Maßgebliche Akteure würden mit systematischen Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verunglimpfungen von Repräsentanten und Institutionen des Staates das Vertrauen der Bevölkerung in die parlamentarische Staatsverfassung als Ganzes in Frage stellen.

Die Begründungen des Gerichts entsprechen eben jenen Kriterien, die eine Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ erfordert. In Sicherheitskreisen kursiert gerade angesichts dieser Klarheit im Urteil einige Verwunderung darüber, dass die entsprechende Kammer noch immer kein Urteil über die Klage des Landesverbands gefällt hat. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die AfD in Sachsen-Anhalt bereits 2023 als gesichert rechtsextrem eingestuft. Franziska Klemenz

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Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2026