Tariftreue: Wo das Gesetz geändert wird

23. Februar 2026

Tariftreue: Wo das Gesetz geändert wird. Bisher sollte das geplante Tariftreuegesetz für Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge gelten. Lieferaufträge zur Beschaffung von Waren sollen nun nicht mehr vom Gesetz erfasst werden. Das geht aus der Formulierungshilfe des BMAS für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hervor. Damit würde rund ein Drittel des öffentlichen Auftragsvolumens nicht erfasst.

Zudem muss sich das BMAS beim erstmaligen Erlass einer Rechtsverordnung für eine Branche mit dem BMWE ins Benehmen setzen. Dabei geht es um das geplante neue Recht, die für Aufträge geltenden Arbeitsbedingungen – auf Grundlage eines Tarifvertrags – festzusetzen. Zudem sollen die geplanten Prüfstellen elektronische Verfahren zur Abfrage etwa des gezahlten Lohns nutzen dürfen, um Verwaltungsaufwand zu begrenzen. Damit sie Zeit für den dafür notwendigen Aufbau technischer Schnittstellen haben, sollen entsprechende Passagen erst 2028 in Kraft treten. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2026