Änderung beim Kindergeld: Steuerrechtliche Anpassung soll Fachkräfte gewinnen

26. Mai 2026

Änderung beim Kindergeld: Steuerrechtliche Anpassung soll Fachkräfte gewinnen. Mit dem Jahressteuergesetz 2026 will die Regierung EuGH-Urteile umsetzen zur Frage, wann ausländische Arbeitnehmer von Familienleistungen profitieren dürfen. Lebt das Kind in einem EU-/EWR-Staat, sollen die steuerlichen Freibeträge für Kinder sowie der Ausbildungsfreibetrag künftig ungekürzt gewährt werden. Bisher konnten sie gekürzt werden je nach Kaufkraft-Niveau des Staates, in dem das Kind wohnt. Änderungen gibt es auch bei der Verknüpfung zwischen der EU-weit garantierten Freizügigkeit und dem Anspruch auf Kindergeld. Die Leistung kann europäischen Arbeitnehmern derzeit pauschal verwehrt werden in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts, sofern sie da noch nicht arbeiten. Diese Einschränkung entfällt.

Entscheidend ist, ob man tatsächlich „freizügigkeitsberechtigt“ ist. Die Familienkassen prüfen das und können den Anspruch ablehnen, wenn sie begründete Zweifel haben. Diese können dann vorliegen, wenn der Betroffene kein Daueraufenthaltsrecht hat, seinen Lebensunterhalt allein durch Sozialleistungen sichert oder schon länger als sechs Monate arbeitslos ist. Um das zu klären, darf die Familienkasse Daten austauschen mit Stellen wie der Rentenversicherung, dem Jobcenter und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Neuregelung soll „die Fachkräftegewinnung aus der EU fördern“ und „die unangemessene Inanspruchnahme von Kindergeld verhindern“, heißt es im Entwurf. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2026