Krankenhausreform: Bund kommt Ländern mit Änderungsantrag entgegen

22. Februar 2026
Nina Warken (picture alliance/dpa/Katharina Kausche)

Krankenhausreform: Bund kommt Ländern mit Änderungsantrag entgegen. In der Folge könnten deutlich mehr Krankenhausstandorte länger erhalten werden. Der Änderungsantrag zum KHAG-Entwurf betrifft die Leistungsgruppen der Krankenhäuser. Im Einvernehmen mit den Kassen werde eine erneute Ausnahme für die Zuweisung der Leistungsgruppen „um weitere drei Jahre“ möglich sein, auch wenn nicht alle Qualitätskriterien [von Seiten der Klinik] erfüllt seien, heißt es in einem Papier des BMG vom Freitag, das Table.Briefings vorliegt. Die Befristung der Ausnahmegenehmigung könnte nun durch die Länder zweimal für drei Jahre erteilt werden.

Das würde das ursprünglich von der Ampel auf den Weg gebrachte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) weiter verwässern. Dieses sah vor, dass bestimmte Leistungen nicht mehr von allen Krankenhäusern angeboten werden dürfen, und wäre mit einer Verringerung der Klinikstandorte einhergegangen. Die Ausnahmeregelung, mit der der Bund den Ländern nun entgegenkommt, ist in einem zusätzlichen 47. Änderungsantrag festgehalten. Eine frühere Version des Papiers umfasst nur 46 Änderungsanträge.

Die Anträge sollen in dieser Woche von den Fraktionen beraten werden. Möglicherweise kann sich bereits am Mittwoch oder Donnerstag die Verabschiedung des KHAG im Bundestag anschließen. Allerdings hatte es zuletzt noch Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Bund und Ländern gegeben, wie Tagesspiegel Background zuerst berichtete. Am Montag wollen sich beide Seiten nach Informationen von Table.Briefings zusammenschalten.

Dann wird sich zeigen, ob die Zugeständnisse von Seiten des Bundes ausreichen, um die Anrufung des Vermittlungsausschusses abzuwenden. Insbesondere Gesundheitsministerin Nina Warken dürfte daran ein Interesse haben, nachdem der Vermittlungsausschuss im Dezember bereits zum Pflegekompetenzgesetz eingeschaltet worden war. Auch deshalb war der Bund nun bereit, den Ländern entgegenzukommen. Vor allem Bayern hatte sich vehement für diesen Punkt eingesetzt. Allerdings müssten sich die Länder nach jetzigem Stand bei den Ausnahmegenehmigungen weiter mit den Krankenkassen abstimmen. Das lehnen sie bisher ab. Magdalena Latz

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Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2026