Bürgergeld-Rückforderungen: Bundesagentur für Arbeit widerspricht MIT

22. Januar 2026

Bürgergeld-Rückforderungen: Bundesagentur für Arbeit widerspricht MIT. In der Debatte um ausstehende Geldforderungen weist die Bundesagentur die Kritik von MIT-Chefin Gitta Connemann zurück. BA und Jobcenter „fordern überzahlte Beträge sowohl von Leistungsempfangenden als auch Unternehmen konsequent zurück“, heißt es aus Nürnberg. Hintergrund ist ein MIT-Antrag für den CDU-Bundesparteitag. Darin heißt es, offene Forderungen gegenüber aktuellen und ehemaligen Leistungsempfängern seien „konsequent einzutreiben“. Wer jeden Euro umdrehen müsse, „erwartet zu Recht, dass der Staat genauso sorgfältig ist“, hatte Connemann der Welt gesagt. Die BA betont jedoch, sie müsse sich etwa an den gesetzlich vorgegebenen Pfändungsschutz halten. Das setzt demnach genauso Grenzen für Rückforderungen wie Unternehmen, die Kurzarbeitergeld bezogen und zwischenzeitlich den Betrieb aufgegeben haben. Zwischen Januar und August 2025 wurden offiziellen Zahlen zufolge 387 Millionen erfolgreich zurückgefordert. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 22. Januar 2026