Ringen um eine Steuerreform: Warum der Facharbeiter oft zum falschen Kronzeugen gemacht wird

Kaum eine Steuerdebatte kommt ohne den Hinweis aus, dass auch Facharbeiter vom Spitzensteuersatz betroffen seien. Doch diese Annahme beruht auf einer Verwechslung. Tatsächlich würden Facharbeiter von den diskutierten Reformvorschlägen sogar profitieren.

14. Mai 2026
Im Fokus der Steuerdebatte: Facharbeiter und ihr Gehalt (picture alliance/Flashpic/Jens Krick)

In fast keiner Debatte über die Steuerreform fehlt er: der Facharbeiter, der angeblich den Spitzensteuersatz zahlt. Zuletzt sagte Jens Spahn im Podcast Table.Today, wenn der Spitzensteuersatz, wie von der SPD gefordert, angehoben würde, um Entlastungen am unteren Ende der Steuerkurve zumindest teilweise gegenzufinanzieren, würde dieser höhere Spitzensteuersatz „Facharbeiter und viele, viele andere“ treffen. Ein genauerer Blick auf die Zahlen zeigt aber, dass es spitzensteuersatzzahlende Facharbeiter in der Realität allenfalls in wenigen Ausnahmefällen geben dürfte.

Spahns Sprecher begründet die Aussage auf Anfrage so: Der Spitzensteuersatz werde in Deutschland bereits bei Einkommen von knapp 70.000 Euro fällig – und das sei ein Gehalt, das gemäß der Tarife der IG Metall beispielsweise Meister oder Techniker in verantwortungsvoller Position bekommen. Auch in anderen Fällen wird so oder ähnlich argumentiert.

Diese Rechnung beruht allerdings auf einer Verwechslung. In den Tariftabellen wird stets das Brutto-Einkommen angegeben. Die 70.000 Euro, ab der der Spitzensteuersatz einsetzt, beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen – und das liegt deutlich niedriger als das Brutto-Einkommen, weil in jedem Fall ein Großteil der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wird. Um auf ein zu versteuerndes Einkommen von 70.000 Euro zu kommen, so zeigt es der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums, muss das Bruttoeinkommen mindestens 85.000 Euro betragen.

Ein solches Einkommen ist gemäß der Tariftabellen, auf die die Union verweist, für Facharbeiter zwar in Einzelfällen möglich. Etwa in Bayern und Baden-Württemberg bei langer Berufserfahrung und verantwortlichen Tätigkeiten, die Spezialwissen erfordern – oder wenn viel Nacht- und Wochenendarbeit geleistet wird. Aber auch dann dürfte nur in wenigen Fällen der Spitzensteuersatz anfallen.

Zudem gilt der Wert von 85.000 Euro für unverheiratete, kinderlose Arbeitnehmer. Und das dürfte nur auf einen kleinen Teil der Facharbeiter mit langer Berufserfahrung zutreffen. Bei Verheirateten wird das gemeinsame Einkommen durch zwei geteilt; sofern die Partnerin oder der Partner weniger verdient, setzt der Spitzensteuersatz entsprechend später ein. Zudem gibt es pro Kind einen Freibetrag von knapp 10.000 Euro. Verheiratete oder Verpartnerte mit zwei Kindern müssten darum zusammen auf ein Bruttoeinkommen von fast 200.000 Euro kommen, bevor der Spitzensteuersatz greift.

Insgesamt kommen weniger als sieben Prozent der Steuerpflichtigen in den Bereich des Spitzensteuersatzes. Laut der jüngsten Datensammlung zur Steuerpolitik, die das BMF an diesem Dienstag veröffentlicht hat, war das im Jahr 2021 (neuere Daten liegen nicht vor) bei rund 1,8 Millionen Einzelveranlagungen und 1,2 Millionen Splittingverfahren der Fall. Dass es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland mehr als 1,8 Millionen Menschen in Führungspositionen in Management und Verwaltung sowie 280.000 Ärzte, Anwälte und Steuerberater gibt, die zum Großteil den Spitzensteuersatz zahlen dürften, aber nicht zu den Facharbeitern gehören, zeigt ebenfalls, dass unter den Spitzensteuersatzzahlern nicht viele Facharbeiter sein können.

Irreführend ist die Aussage, dass Facharbeiter unter einem höheren Spitzensteuersatz leiden würden, aber noch aus einem anderen Grund. Alle Reformvorschläge sehen ja vor, dass die Steuerbelastung im ersten Teil der Steuerkurve sinkt, indem der Grundfreibetrag erhöht und die Steuerkurve abgeflacht wird. Selbst wenn der Spitzensteuersatz – wie etwa in einem Modell des DIW-Steuerexperten Stefan Bach – auf 49 Prozent stiege, würde dieser Wert erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro greifen; bei 70.000 Euro bliebe es in diesem Modell beim Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Ein Großteil der heutigen Spitzensteuersatzzahler würde dadurch nicht mehr, sondern weniger Steuern bezahlen als bisher.

Denn: Der Spitzensteuersatz fällt nur auf jenen Teil des Einkommens an, der oberhalb des Grenzwerts liegt. Der durchschnittliche Steuersatz auf das gesamte Einkommen beträgt bei einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro bei Alleinstehenden aktuell 26 Prozent und bei Verheirateten 16 Prozent. Und dieser Durchschnittssatz würde auch beim DIW-Vorschlag nicht steigen, sondern sinken, weil die Entlastung im unteren Bereich der Kurve, die sich auch bei hohen Einkommen auswirkt, größer ist als die zusätzliche Belastung im oberen Bereich. Tatsächlich stiege die Steuerlast im DIW-Modell erst bei einem zu versteuernden Einkommen oberhalb von 130.000 Euro – und dass Facharbeiter so viel verdienen, behauptet auch die CDU nicht.

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Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2026