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Frühstart-Rente: Bezug soll auf Kinder in Deutschland beschränkt werden

08. Dezember 2025

Frühstart-Rente: Bezug soll auf Kinder in Deutschland beschränkt werden. Die Bundesregierung will die monatliche Förderung in Höhe von 10 Euro nur in Deutschland lebenden Kindern zugutekommen lassen. Das geht aus den Eckpunkten für die „Frühstart-Rente“ hervor, die an den Kindergeld-Bezug gekoppelt werden soll. BMF und BMAS prüfen demnach, ob das Europarecht eine solche Einschränkung zulässt. Damit würde aufgrund der hiesigen Schulpflicht die im Koalitionsvertrag genannte Vorgabe des Schulbesuchs als Voraussetzung erfüllt, heißt es in den Eckpunkten, die das Kabinett am 17. Dezember beschließen will. Bisher muss Kindergeld auch im Ausland lebenden Kindern gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für alle berechtigten Kinder, deren Eltern kein individuelles Vorsorgedepot eröffnen, soll es über die Bundesbank eine „bürokratiearme und kostengünstige Auffanglösung“ geben.

Anfangen will die Koalition mit der Kohorte der Sechsjährigen. Sobald das Kind volljährig ist, kann das Depot bis zum Erreichen des Rentenalters weiter bespart werden. Die Regierung strebt einen gemeinsamen Start mit der neuen „Produktwelt“ im Zuge der Reform der privaten Altersvorsorge an. Wegen „des administrativen Vorlaufs“ sei das aber erst ab 2027 möglich. Für den Geburtenjahrgang 2020, der also 2026 sechs Jahre alt wird, soll die Auszahlung nachträglich erfolgen. Mit den Ländern wolle man außerdem den Austausch suchen, damit die Frühstart-Rente im Schulunterricht thematisiert wird. Sie soll für Kinder und Eltern „Anlass für eine informierte Auseinandersetzung mit den Themen Kapitalanlage und Altersvorsorge bieten“. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 08. Dezember 2025