Berlin.Table Analyse Sozialpolitik

Nach dem Karlsruher Urteil: Wie es mit der Beamtenversorgung weitergeht

Das Bundesverfassungsgericht entschied Ende 2025, dass Berlin seine Beamte zu gering bezahlt hat. Auch auf Bundesebene gibt es seit zwei Beschlüssen von 2020 Reformbedarf.

14. Januar 2026
Alexander Dobrindt bei der dbb-Jahrestagung (picture alliance/Flashpic/Jens Krick)

Bei der Jahrestagung des Beamtenbunds kündigte Alexander Dobrindt Mitte Januar an, er wolle die durch Beschlüsse aus Karlsruhe von vor sechs Jahren nötig gewordene Reform „in einigen Wochen“ umsetzen. Kurz vor dem Ampel-Aus Ende 2024 hatte das Kabinett bereits einen Entwurf seiner Vorgängerin Nancy Faeser verabschiedet, aus dem dann aber nichts mehr wurde. Er sah etwa eine Anhebung der Eingangsbesoldung im einfachen und mittleren Dienst und Nachzahlungen für betroffene Personen vor.

Hintergrund waren Entscheidungen des Gerichts zu Regelungen auf Landesebene, die auch Auswirkungen auf den Bund haben. Dabei ging es um die Sicherstellung einer „amtsangemessenen Alimentation“. Dabei ging es etwa um die Bemessung des zusätzlichen Bedarfs, der für das dritte und jedes weitere Kind entstehe. Der Gesetzgeber dürfe dabei von den Leistungen der Grundsicherung ausgehen, müsse aber beachten, dass die Alimentation „etwas qualitativ Anderes ist als die Befriedigung eines äußersten Mindestbedarfs“ ist. Als Maßgabe nannten die Richter einen um 15 Prozent über dem für Kinder errechneten Bedarf liegenden Betrag.

Ende 2025 urteilte das Bundesverfassungsgericht zudem, das Land Berlin habe seine Beamten von 2008 bis 2020 zu niedrig bezahlt. Schon 2020 hatte es bemängelt, die dortigen Richter würden zu wenig Geld bekommen. Das neue Urteil mache „grundlegend neue Vorgaben zur Ermittlung der amtsangemessenen Alimentation“, die auch vom Bund zwingend zu beachten seien, teilte das BMI Table.Briefings Ende Dezember mit. Für die Erstellung des Referentenentwurfs seien daher zunächst neue Berechnungen notwendig, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

Dabei geht es etwa um eine vom BVerfG angemahnte Mindestbesoldung, in Höhe von 80 Prozent des sogenannten Median-Äquivalenzeinkommens. Nur bei Erreichen dieser „Prekaritätsschwelle“ sei sichergestellt, dass das Einkommen eines Beamten einen „hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko“ hält. Anfang Januar kritisierte Verdi die Verzögerung. Das Innenministerium habe sie damit begründet, dass beispielsweise die erforderlichen Zahlen zur Bildung des Median-Äquivalenzeinkommens nicht einfach irgendwo abgerufen werden könnten. Das Statistische Bundesamt habe die Daten nicht vorliegen, gab die Gewerkschaft das Ressort wider.

Die Bundesregierung will zeitgleich mit der Reform die Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst von April 2025 auf die Bundesbesoldung regeln. Für die Zukunft sieht sich das Innenministerium indes gut gerüstet. Der Bund hat bereits in der Vergangenheit Vorsorge für den erwarteten Anstieg der Versorgungsausgaben getroffen. Demnach soll die derzeitige Finanzierungsbasis ab 2030 durch „kapitalmarktgestützte Lösungen verbessert“ und der Haushalt dadurch entlastet werden. Die meisten Beamten – rund die Hälfte – arbeiten aber ohnehin in den Ländern. Diese gehen seit dem im November veröffentlichten Urteil zu Berlin der Frage nach, welche Auswirkungen die Vorgaben für sie selbst haben werden.

Viele sind noch am Prüfen, zeigt eine Abfrage von Table.Briefings in den Landeshauptstädten. Hamburg zum Beispiel bejaht auch explizit, dass das Urteil Auswirkungen auf den Stadtstaat haben wird. Die Vorgaben müssten etwa in Gesetzentwürfen zur Übertragung von Tarifabschlüssen auf die Besoldung sowie bei aus den Vorjahren vorliegenden Widerspruchs- und Klageverfahren berücksichtigt werden. Das Saarland wiederum geht bereits davon aus, dass die bisher angewandten Berechnungsgrundlagen nicht fortgeführt werden können. Zudem seien beim BVerfG noch mehrere Verfahren zur Alimentation im Land anhängig.

Zu beachten ist, dass die Höhe der Besoldung während des aktiven Dienstes Auswirkungen auf die spätere Versorgung nach dem Ausscheiden hat. Wie viel Berlin insgesamt mehr zahlen muss für die beanstandete Zeit ab 2008, ist noch unklar. Der Beschluss müsse in Absprache mit dem Bund und den anderen Ländern gründlich ausgewertet und die Folgen dann berechnet werden, hieß es kurz vor dem Jahreswechsel von der Finanzverwaltung. Die stetig steigenden Versorgungsaufwendungen stellen dem Ministerium zufolge eine „bedeutende Herausforderung“ dar – und engen den finanziellen Gestaltungsspielraum der Stadt weiter ein.

Zur Abfederung der Versorgungslasten könne Berlin aber Geld aus dem Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin” entnehmen. Ein Sprecher verweist zudem auf den Fachkräftemangel in dem Kontext. Die geburtenstarken Jahrgänge würden in den kommenden Jahren gehen. Der dadurch entstehende hohe Nachbesetzungsbedarf sei herausfordernd, zumal das Land nicht nur mit privaten Arbeitgebern konkurriere, sondern auch mit dem Bund und mit Brandenburg.

Briefings wie Berlin.Table per E-Mail erhalten

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Sie haben bereits das Table.Briefing Abonnement?

Anmelden

Letzte Aktualisierung: 14. Januar 2026