Umweltdelikte: Empfindliche Strafen für Unternehmen geplant

19. März 2026

Umweltdelikte: Empfindliche Strafen für Unternehmen geplant. Das Kabinett befasst sich voraussichtlich kommende Woche mit dem Umweltstrafrecht. Es muss eine EU-Richtlinie umsetzen, die eine einheitliche Verfolgung von Delikten ermöglichen soll – und sie plant eine deutliche Verschärfung. Unternehmen und ihren Leitungsverantwortlichen drohen deutlich höhere Geld- und Haftstrafen als bisher. Wie Umweltschützer und Wirtschaftsverbände den Gesetzentwurf beurteilen, lesen Sie im ESG.Table. Marc Winkelmann

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Letzte Aktualisierung: 19. März 2026