Vermittlung in Arbeit: Wie die Hilfe für Grundsicherungsempfänger künftig gemessen wird

06. Mai 2026

Vermittlung in Arbeit: Wie die Hilfe für Grundsicherungsempfänger künftig gemessen wird. Das sogenannte Zielsteuerungssystem im SGB II, also in der Grundsicherung, soll zum 1. Januar 2027 angepasst werden. Im Zentrum stehen vier Ziele: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Arbeit, Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug sowie mehr soziale Teilhabe. Künftig ist ein auf zwei Säulen basierendes System vorgesehen. Zur einen gehören Faktoren wie der Anteil bedarfsdeckender Integrationen – also die Zahl der Menschen, die eine so gut bezahlte Arbeit finden, dass sie nicht aufstocken müssen. Zur anderen, neuen Säule gehören Kennzahlen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Förderung der sozialen Teilhabe.

Menschen sollen bei „Vermittlungshemmnissen“ unterstützt werden. Hier geht es um fehlende Qualifikationen und gesundheitliche Probleme. Weil die Herausforderungen unterschiedlich sind, soll es lokale Schwerpunkte geben. Der Sprecher der Jobcenter-Geschäftsführer begrüßt die Reform. Erfolgreiche Arbeitsmarktintegration bedeute „mehr als reine Vermittlungszahlen“, sagte Stefan Graaf Table.Briefings. Mehr Dokumentationsaufwand dürfe es aber nicht geben. Okan Bellikli

Briefings wie Berlin.Table per E-Mail erhalten

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Sie haben bereits das Table.Briefing Abonnement?

Anmelden

Letzte Aktualisierung: 06. Mai 2026