E-Akte: Das Justizministerium muss bremsen. Stefanie Hubig muss die von ihrem Vorgänger Marco Buschmann vorangetriebene Digitalisierung der Justiz in Teilen aufschieben. Eigentlich sollten ab Anfang 2026 alle neuen Akten in der Justiz verpflichtend elektronisch geführt werden. Doch die Behörden sind dazu offenbar nicht in der Lage. „Trotz Aktivierung aller Kräfte und Ressourcen der aktenführenden Behörden und Gerichte besteht nach derzeitigem Sachstand auch nach dem 1. Januar 2026 das Risiko des Auftretens etwaiger Digitalisierungslücken“, heißt es in einem Referentenentwurf des BMJV. Deshalb will das Ministerium nun eine Übergangsphase bis zum 1. Januar 2027 einführen, in der Bund und Länder durch eine befristete „Opt-Out-Regelung“ weiter Papierakten führen können. Außerdem soll die Polizei große Ermittlungsakten in Papierform verschicken dürfen, wenn die Digitalisierung unverhältnismäßig aufwendig wäre. Maximilian Stascheit