Hebammenhilfevertrag: Kassen einigen sich mit Verbänden auf Änderungen

16. März 2026

Hebammenhilfevertrag: Kassen einigen sich mit Verbänden auf Änderungen. Vorgesehen ist etwa eine Eins-zu-eins-Zulage bei schnellen Geburten und bei Schichtwechseln. Das geht aus einer Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands hervor, die Table.Briefings vorab vorliegt. Durch den Vertrag wird demnach die Vergütung pro Stunde für die Eins-zu-eins-Betreuung einer Geburt mehr als verdoppelt. Zudem können nun Leistungen im Bereich der ambulanten Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs der Schwangeren abgerechnet werden. Außerdem wurden Formulare zur Leistungsdokumentation überarbeitet: Dokumentationspflichten bei telefonischen Beratungen entfallen. Die Anpassungen des Vertrags sollen ab 01. April dieses Jahres gelten. Magdalena Latz

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Letzte Aktualisierung: 16. März 2026