Kommunalfinanzen: Spitzenverbände werfen Bund Irreführung vor

08. April 2026

Kommunalfinanzen: Spitzenverbände werfen Bund Irreführung vor. Der vom BMF vorgelegte Entwurf für ein „Länder- und Kommunalentlastungsgesetz“ stößt auf Kritik bei Städtetag, Landkreistag sowie dem Städte- und Gemeindebund. Der Name sei irreführend, heißt es in der Stellungnahme der drei Spitzenverbände. Denn die Pläne seien „in keiner Weise geeignet, in der aktuellen Situation auf kommunaler Ebene für eine Verbesserung der Situation zu sorgen“. Allein in den ersten drei Quartalen 2025 sei der Umfang der kommunalen Kredite für kurzfristige Liquidität um fast 30 Prozent auf knapp 42 Milliarden Euro gestiegen. Schon dieser Zuwachs liege zehnmal höher als die von der Regierung jährlich vorgesehene Entlastung – und in den kommenden Jahren sei mit noch stärkeren Zuwächsen zu rechnen.

Die Verbände bemängeln, es liege im Ermessen der Länder, ob und wie viel Geld sie an die Kommunen weitergeben. Helfen würde aus ihrer Sicht eine Erhöhung ihres Anteils an der Umsatzsteuer um zehn Prozentpunkte. Derzeit beträgt er rund drei Prozent, den Rest teilen sich Bund und Länder. Das Gesetz sieht vor, Geberländer im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen 2026 und 2029 um jährlich 400 Millionen Euro zu entlasten. Da dies auf Kosten der Nehmerländer geht, sollen diese an anderer Stelle die gleiche Summe als Ausgleich bekommen. Für „finanzschwache Flächenländer“ gibt es im genannten Zeitraum 250 Millionen Euro pro Jahr zur Unterstützung ihrer überschuldeten Kommunen. Eine besondere Entlastung ist für ostdeutsche Länder vorgesehen: Ihr Anteil an den Erstattungen für Rentenansprüche aus DDR-Zeiten wird für vier Jahre von 50 auf 40 Prozent gesenkt. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 08. April 2026