Scheinselbstständigkeit: Übergangsregelung für Lehrkräfte wird verlängert

23. Februar 2026

Scheinselbstständigkeit: Übergangsregelung für Lehrkräfte wird verlängert. Für die Dauer einer Lehrtätigkeit etwa an einer Volkshoch- und Musikschule kann die sonst bei abhängigen Beschäftigungen geltende Versicherungspflicht bis Ende 2027 entfallen. Die Koalition plant einen entsprechenden Änderungsantrag zur Bürgergeld-Reform. Hintergrund ist das „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts von 2022, das zu Rechtsunsicherheit führte. Dabei geht es um die Frage, ab wann jemand sozialversicherungspflichtig angestellt werden muss, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Sozialbeiträge stellen eine finanzielle Belastung für Bildungseinrichtungen dar. Markus Reichel von der CDU betont, bei den dahinterliegenden Fragen gehe es nicht nur um Lehrer. Es brauche eine praxistaugliche Regelung für Selbstständige insgesamt, sagte er Table.Briefings. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2026