Klimaklagen: Umweltverbände warnen vor Gesetzesnovelle

25. Februar 2026

Klimaklagen: Umweltverbände warnen vor Gesetzesnovelle. Umweltschutzorganisationen sehen ihre Möglichkeiten, für die Umwelt vor Gericht zu ziehen, durch Pläne der Bundesregierung gefährdet. Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), über die der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung berät, schränke ihre Klagerechte stark ein, warnen sie – zum Schaden von Natur und Klima. In Deutschland können nur anerkannte Verbände für die Umwelt klagen. Werden sie darin eingeschränkt, verliert die Natur an Rechtsschutz. Die Verbände fordern deshalb Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzesvorhaben unter anderem Infrastrukturprojekte beschleunigen. Dabei seien Verbandsklagen „nicht das Blockadeinstrument, als das manche sie sehen“, sagt Sabine Schlacke, Verwaltungs- und Umweltrechtlerin an der Uni Greifswald, sondern dienten „der Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen“. Verbandsklagen sind vor Gericht auch oft erfolgreich – was dafür spricht, dass man sie braucht. Erst vor kurzem hatte das Bundesverwaltungsgericht das Recht der DUH bestätigt, auf Basis einer Verbandsklage von der Bundesregierung bessere Klimaschutzprogramme zu fordern. Was die Regierung ändern will und was die Verbände kritisieren, lesen Sie im Climate.Table. Alexandra Endres

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Letzte Aktualisierung: 25. Februar 2026