Rentenansprüche nach Scheidung: Verschwiegene Angaben sollen nachträglich berücksichtigt werden

21. April 2026

Rentenansprüche nach Scheidung: Verschwiegene Angaben sollen nachträglich berücksichtigt werden. Am Mittwoch will das Kabinett einen Gesetzentwurf zu Änderungen beim Versorgungsausgleich verabschieden. Bisher gilt: Bei Scheidungen werden die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig geteilt. Verschwiegene oder vergessene Ansprüche können nicht nachträglich berücksichtigt werden. Dies wird nun geändert. Stefanie Hubig spricht von einer Gerechtigkeitslücke: Eine Scheidung dürfe „nicht zum Armutsrisiko werden“, sagte sie Table.Briefings. Künftig sollen auch bestimmte Betriebsrenten-Ansprüche von Unternehmern berücksichtigt werden, Details stehen im Entwurf. Vorgesehen ist außerdem, dass Gerichte schon zwei Jahre – statt wie bisher ein Jahr – vor dem Renteneintritt überprüfen können, ob sich seit der Scheidung Änderungen ergeben haben. Das soll sicherstellen, dass das Verfahren bis zum Start in die Rente abgeschlossen ist. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 21. April 2026