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Erscheinungsdatum: 13. November 2025

Bürgergeld: Verschärfungen bei Vermittlungsvorrang und Schonvermögen

Bürgergeld: Verschärfungen bei Vermittlungsvorrang und Schonvermögen. Obwohl Arbeitsmarktexperten die Bedeutung der Qualifizierung von Bürgergeld-Empfängern betonen, enthält der neue Entwurf hier Einschränkungen. In der mit dem Kanzleramt abgestimmten Version heißt es, eine Ausnahme vom Vermittlungsvorrang könne in erster Linie bei Personen unter 30 bestehen. Im bisherigen Entwurf war der Kreis der genannten Gruppen größer. Unter-30-Jährige sollen künftig zudem nur 5.000 Euro Vermögen behalten dürfen, zuletzt waren 10.000 Euro ab 21 Jahren vorgesehen. Das 2023 mit dem Bürgergeld eingeführte Schlichtungsverfahren für Konfliktfälle zwischen Leistungsbeziehern und Jobcentern wird abgeschafft, damit Letztere „schneller, verbindlicher und unbürokratischer handeln können“.

Neu im Gesetzestext ist ein Punkt, der Obdachlosigkeit vermeiden soll. Er betrifft Personen, die mit jemandem zusammenleben, dem wegen Nichterreichbarkeit auch die KdU gestrichen werden. Die bei der Person wegfallenden Ansprüche werden künftig den anderen Mitgliedern der sogenannten Bedarfsgemeinschaft zugeordnet. Dieser Passus stand im Entwurf von Oktober nur in der Begründung, war also nicht rechtssicher. Bei Menschen, denen der Regelbedarf entzogen wird, sollen die Kosten der Unterkunft (KdU) direkt an den Vermieter gezahlt werden. Länder und Verbände haben den Entwurf am Donnerstag erhalten und eine Woche Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 13. November 2025

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