Sanktionen gegen Moskaus Schattenflotte: Warum die Rechtslage so komplex ist

11. Dezember 2025

Sanktionen gegen Moskaus Schattenflotte: Warum die Rechtslage so komplex ist. Der Zoll darf ein Schiff, das die EU als Teil der russischen Schattenflotte gelistet hat, vorläufig nicht beschlagnahmen. Auch die Ladung von 100.000 Tonnen Öl aus Russland darf nicht abgepumpt werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) am Donnerstag und gab dem auf den Marshallinseln ansässigen Schiffseigner recht. Es gebe „begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen“. Der Tanker Eventin liegt seit Januar manövrierunfähig vor Rügen. Der BFH argumentierte, das Schiff sei nach dem Ausfall seiner Maschinen nicht willentlich in EU-Gewässer getrieben. Auch müsse in Notfällen trotz Sanktionsregimes die Einfahrt in einen EU-Hafen möglich sein.

Der Fall zeigt, wie komplex die Rechtslage zu EU-Sanktionen gegen Russlands Schattenflotte ist. Zuvor hatte das Finanzgericht Greifswald ähnlich wie der BFH entschieden. Die Zollverwaltung nennt die BFH-Entscheidung eine „vorläufige gerichtliche Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes“. Es handle sich nicht um eine abschließende Bewertung der Rechtslage. „Eine indizielle Vorwirkung auf die Hauptsache ist damit nicht verbunden“, sagte ein Sprecher der Generalzolldirektion Table.Briefings. Es werde jetzt geprüft, ob die Zollverwaltung ein Hauptsacheverfahren anstreben werde. Damir Fras

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Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2025