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Krankenhausgesetz: Wie die Koalition den Ländern immer weiter entgegengekommen ist, aber wenig Reformentschlossenheit zeigt

Operation in Tübingen (picture alliance/dpa/Bernd Weißbrod)

Nach der Einigung beim Heizungsgesetz kommt nun auch die Reform der Krankenhausreform ins Ziel. Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss beim Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) geeinigt. Wie Table.Briefings erfuhr, kann das Gesetz nun im Bundestag abschließend behandelt werden. Am 27. März soll die Zustimmung im Bundesrat folgen.

Nina Warken ist den Ländern, die weitere Forderungen stellten, erneut entgegengekommen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hatte das Thema daraufhin diese Woche noch einmal von der Tagesordnung genommen. Warken hatte Sorge, eine weitere Anrufung des Vermittlungsausschusses könne ihre Position schwächen. Die aktuelle Einigung sieht unter anderem vor, dass die sogenannten Leistungsgruppen – insgesamt 65 verschiedene Bereiche von allgemeiner Chirurgie bis Herztransplantation – den Kliniken bis 31. Dezember dieses Jahres ohne Zustimmung der Kassen zugewiesen werden dürfen. Eine Forderung, auf die die Länder gepocht hatten. Danach können die Ausnahmegenehmigungen für die Zuweisungen von Leistungsgruppen - auch ohne die Erfüllung der Qualitätskriterien - zweimal für drei Jahre erteilt werden. Dies muss dann aber im Einvernehmen mit den Kassen passieren.

Das schwächt die Ziele der Reform, die Karl Lauterbach als Gesundheitsminister auf den Weg gebracht hatte, deutlich ab. So war die Grundidee seines Gesetzes die Zentralisierung und Spezialisierung von Kliniken, um so mehr Qualität zu erzielen. Die Leistungsgruppen sollten nur noch in Krankenhäusern erbracht werden, die über das notwendige Personal und eine angemessene Ausstattung verfügen. Nicht jede Klinik sollte künftig alles machen dürfen, und kleinere Kliniken sollten stattdessen in ambulant-stationäre Gesundheitszentren umgewandelt werden. Mithilfe der jetzigen Einigung wird der Zeitrahmen ausgeweitet, sodass etwa kleinere Kliniken länger als solche weiterbetrieben werden dürfen.

Die Übereinkunft zwischen Bund und Ländern sieht außerdem eine nochmalige Änderung beim Transformationsfonds vor. Der Fonds kann demnach indirekt zur Sicherung von Krankenhausstandorten genutzt werden, die der Bündelung von Leistungen dienen. Das BMG dementiert dieses Detail. Zudem soll die Definition, welche Kriterien für ein Fachkrankenhaus gelten, erst ab 2030 greifen.

In den Änderungsanträgen zum KHAG aus der vergangenen Woche war zusätzlich unter anderem vorgesehen, dass die Länder deutlich mehr Zeit für die Einführung von Mindestvorhaltezahlen bekommen. Sie müssen erfüllt werden, um die Vorhaltevergütung zu bekommen. Für die Leistungsgruppen gilt jeweils eine Mindestzahl an Behandlungsfällen, die am dortigen Krankenhausstandorten erbracht werden. Bei der Festlegung dieser Zahl ist zu berücksichtigen, dass die Klinik gewisse Behandlungskapazitäten freihalten muss. Laut den in der Koalition vergangene Woche eingebrachten Änderungsanträgen soll auch die Vorhaltevergütung ein Jahr später eingeführt werden. Qualitätskriterien könnten die Kliniken über die Kooperation mit anderen Standorten erfüllen.

Das Krankenhausreformgesetz Lauterbachs hätte für die Länder tiefe Einschnitte bedeutet, weshalb der Druck mit Blick auf eine Rückabwicklung gleich zu Beginn der Legislatur groß war. Vielen ging das Gesetz zu weit, zumal nicht alle Länder auf dem gleichen Stand sind. „Es geht um Fairness“, sagt der CDU-Ministerpräsident von Thüringen Mario Voigt Table.Briefings. Sein Bundesland sei bei der Transformation ein gutes Stück voraus. In Thüringen gebe es bereits Kooperationen, Spezialisierungen und mehr ambulante Versorgungsangebote. „Diese Vorleistungen müssen anerkannt und verlässlich finanziell abgesichert werden“, so Voigt.

Eigentlich, so betonen es Union und SPD selbst, brauche es besonders im Gesundheitssystem Strukturreformen. Noch am Montag hatte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis, Table.Briefings gesagt: „Zentrale Leitplanken der Reform“ wie die Stärkung der Versorgungsqualität und eine verlässliche Vorhaltevergütung stünden nicht zur Disposition. Dass das Gesetz in mehreren Schleifen immer wieder korrigiert wurde, sieht Pantazis kritisch. „Strukturreformen verlangen Standfestigkeit – gerade dann, wenn sie für uns unbequem sind.“

Dass nun mit dem ersten Vorhaben ein bereits bestehendes Gesetz aufgeweicht wird, zeigt den fehlenden Reformwillen der Koalition. So schüttelt mancher in der Unionsfraktion mit dem Kopf. Das sei das Gegenteil einer Reform, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Es fehle jede Bereitschaft zu unbequemen Entscheidungen. Die Reform werde nur funktionieren, wenn man zur Zentralisierung bereit sei, sagt auch der Gesundheitsökonom Christian Karagiannidis Table.Briefings. Und die Zentralisierung erreiche man nur mit harten Strukturvorgaben. „Wenn wir das nicht in den Griff bekommen, ist das volkswirtschaftlich irgendwann nicht mehr tragbar“, so Karagiannidis. „Ich glaube, das Jahr 2026 wird noch gehen, aber 2027 und 2028 wird es richtig schwierig. Dieses nach hinten Verlagern wird nach hinten losgehen.“

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Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2026