Resilienz kritischer Infrastruktur: Koalition denkt über Einschränkung der Transparenzpflichten nach

Kritische Infrastruktur: Ein Umspannwerk in Limburg (picture alliance / W2Art / Thorsten Wagner | Thorsten Wagner)

Resilienz kritischer Infrastruktur: Koalition denkt über Einschränkung der Transparenzpflichten nach. Das Gesetz der Bundesregierung zum besseren Schutz kritischer Infrastruktur soll nach dem Willen der eigenen Fraktionen auch „Erwägungen zu Transparenzpflichten“ enthalten. Das fordern Union und SPD in einem Änderungsantrag, der Table.Briefings vorliegt. In dem Papier, das sie am frühen Montagabend an die Ausschüsse verschickten, wird ausgeführt, dass Rechtsakte etwa im Planungs- und Umweltrecht entsprechende Veröffentlichungspflichten enthielten. Sie verweisen darauf, dass die Veröffentlichung sensibler Informationen Ausspähungsversuche oder Sabotageakte erleichtern können. Das wollen sie verhindern. Am Mittwoch wird sich voraussichtlich der Koalitionsausschuss mit dem Änderungsantrag beschäftigen.

Ihr Ziel: Sicherheit soll vor Transparenz gehen. In diesem Sinne sollen Ausnahmen von Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten „regelmäßig vorgesehen“ sein. Kritis-Betreiber und Behörden müssten diese kennen und nutzen. Allerdings gibt es da ein Problem: Laut einer Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2013 sind Netzbetreiber zur Übermittlung und Veröffentlichung ihrer Daten verpflichtet. Sie müssen etwa Informationen zur Strom-Infrastruktur offenlegen. So kann online auf einer Karte eingesehen werden, wo europaweit Leitungen welcher Volt-Stärke verlaufen, wo sich Trafo-Stationen befinden und welche Leitungen gerade neu gebaut werden. Jetzt stellt sich die Frage, ob und wie die Bundesregierung Transparenz-Pflichten ändern kann, die von EU-Seite vorgegeben sind.

Die Koalitionäre wollen außerdem die Kommunikation zwischen BKK und Unternehmen verbessern. Das Bundesamt für Katastrophenschutz soll Betreibern kritischer Anlagen „unverzüglich“ Meldungen über Vorfälle übermitteln. Diese wiederum sollen deren Eingang unverzüglich bestätigen und das Amt mit unterstützenden Informationen versorgen. Der Antrag enthält außerdem eine Evaluierung durch das BMI, erstmals nach zwei, später nach fünf Jahren. Franziska Klemenz, Magdalena Latz

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Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2026