Sozialstaatsreform: Rechtsvereinfachung, Vereinheitlichung des Sozialsystems, Digitalisierung

29. März 2026

Sozialstaatsreform: Rechtsvereinfachung, Vereinheitlichung des Sozialsystems, Digitalisierung. Mit diesen drei Arbeitspaketen sollen die Empfehlungen der Kommission umgesetzt werden. Das geht aus einer internen Übersicht hervor. Im ersten Paket geht es um Pauschalierungen bei Leistungen und Änderungen bei Themen wie Einkommensverrechnungen. Das Ziel ist, Behörden zu entlasten. Der Fokus des zweiten Pakets ist die Vereinheitlichung der Verwaltung und die Harmonisierung bisher unterschiedlich definierter Begriffe wie „Einkommen“ und „Kind“. Der dritte Bestandteil ist ein Expertengremium, das innerhalb von sechs Monaten eine Roadmap für die digitalen Fragen wie ein Sozialportal und die einheitliche Nutzung von IT-Verfahren vorlegen soll.

Bei den Vereinfachungen ist für Herbst ein Referentenentwurf angekündigt. Und für das einheitliche System soll innerhalb von sechs Monaten ein Konzept vorgelegt werden. Begleitet wird die Umsetzung von einer Staatssekretärsrunde, an der neben Kanzleramt, BMAS sowie BMDS sechs Ministerien beteiligt sind: BMF, BMWSB, BMBFSFJ, BMWE, BMI und BMJV. Dazu kommen Vertreter von Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Außerdem gibt es eine Geschäftsstelle zur Umsetzung der Reform, die Federführung hat hier das Arbeitsministerium. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 29. März 2026