Klimaschutz: Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundesregierung zum Nachbessern

29. Januar 2026

Klimaschutz: Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundesregierung zum Nachbessern. Die Bundesregierung muss ihre Klimapolitik nachschärfen, um die gesetzlich für 2030 vorgeschriebenen Klimaziele zu erreichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag entschieden. Die Regierung will das Urteil in ihrem Klimaschutzprogramm berücksichtigen, das sie Ende März vorzulegen plant. Nach derzeitigen Prognosen bestehe 2030 eine „Ziellücke“ von 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, sagte BMUKN-Staatssekretär Jochen Flasbarth. „Diese Ziellücke werden wir mit dem Klimaschutzprogramm, das wir im Augenblick vorbereiten, schließen.“

Defizite bestehen vor allem im Gebäude- und Verkehrssektor. „Alle Ressorts müssen zuliefern“, sagte Flasbarth. Es sei Sache der Ministerien, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen. Streng genommen bezieht sich das BVerwG-Urteil auf das Klimaschutzprogramm 2023 der Ampel-Regierung. Statt das alte Programm zu ergänzen, werde die Bundesregierung die gerichtlichen Vorgaben nun in ihr neues Programm aufnehmen, sagte Flasbarth. Gegen das 2023er-Programm hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt. Alexandra Endres

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Letzte Aktualisierung: 29. Januar 2026