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Erscheinungsdatum: 10. September 2025

Corona-Masken: Internes KPMG-Gutachten offenbart Managementfehler im BMG

Corona-Masken: Internes KPMG-Gutachten offenbart Managementfehler im BMG. Ein internes Gutachten der Wirtschaftsprüfer KPMG attestiert dem Bundesgesundheitsministerium gravierende Mängel mit den während der Corona-Pandemie angeschafften Schutzmasken und medizinischen Geräten. Das BMG hatte die Deloitte Consulting GmbH damit beauftragt, die Vertragsbeziehungen mit Masken-Lieferanten und Vernichtung der Lagerbestände abzuwickeln. Als Unterauftragnehmer übernahm dies die Prüfgesellschaft EY. Offenbar wurde das Projekt für das Ministerium jedoch trotzdem so komplex, dass der damalige Minister Karl Lauterbach im Dezember 2024 entschied, die Roland Berger GmbH zu beauftragen, den Prozess mit Deloitte/EY zu steuern. Auch dafür gab es einen Unterauftragnehmer: die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.  

Ihr Auftrag läuft bis Ende 2025; im April legte sie dem BMG aber bereits einen „Status-Quo-Bericht“ vor. Dieser wurde auch von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof thematisiert, als diese im Juli zum ersten Mal vom Haushaltsausschuss zu den Maskenbeschaffungen befragt wurde. Die Haushälter baten die Bundesregierung daraufhin, ihnen den Bericht zur Verfügung zu stellen. Übermittelt wurde er jedoch erst an diesem Dienstag – einen Tag vor der zweiten Sudhof-Befragung. In einem Begleitschreiben weist das Ministerium die Ausschussmitglieder darauf hin, dass die in dem Bericht enthaltene Informationen „besonders sensibel“ seien und bittet sie, „den Bericht vertraulich zu behandeln“.  

KPMG erstellte den Bericht in Form einer PowerPoint-Präsentation, die Table.Briefings vorliegt. Darin üben die Gutachter deutliche Kritik am Projektmanagement und an der Steuerung durch das Haus. Besonders bemängeln sie „unspezifische Zielvorgaben“ und „eine fehlende Übersetzung von Gesamtzielen auf Einzelziele“, was die Projektsteuerung erschwere. Kriterien für Erfolg, Kosten oder Qualität seien nicht festgelegt worden. Auch Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege zwischen Ministerium und externen Dienstleistern seien nur grob geregelt. „Die Projektgovernance entspricht nicht der Größe und Gesamtkomplexität des Gesamtprojektes“, so KPMG. Dem Gutachten zufolge gab es weder einen vollständigen Projektplan noch eine Gesamtkostenübersicht. Ein systematisches Risikomanagement habe gefehlt; Zuständigkeiten und Eskalationsmechanismen seien unklar gewesen. Einen Grund für das schlechte Prozessmanagement sehen die Gutachter darin, dass „in der BMG-Organisation keine Person mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund“ tätig sei. Maximilian Stascheit 

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Letzte Aktualisierung: 10. September 2025

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