Klimaneutral bis 2050: Das ist das Ziel der EU-Klimapolitik und Umweltpolitik. Wieso möchte die EU dieses Klima- und Umweltziel erreichen? Warum hat die EU-Politik einen Schwerpunkt auf Klima und Umwelt? Und vor allem welche Klima- und Umweltpolitik fährt die Europäische Union? Lesen Sie alle News zur EU-Klimapolitik und Umweltpolitik von der Table-Media-Redaktion.
Wieso hat die EU-Politik einen Schwerpunkt auf Klima und Umwelt?
Ein Schwerpunkt der Politik der EU liegt auf den Themen Umwelt und Klima. Umwelt bezeichnet dabei alles, was den Menschen umgibt, speziell die Natur. Schadet etwas der Natur, hat dies über kurz oder lang auch Auswirkungen auf die Lebensbedingungen des Menschen und letztlich auf den Planeten.
Letzteres trifft auf das Klima zu. Ändert sich dieses, ist nicht nur ein Land von den Folgen betroffen. Aus diesem Grund nimmt das Thema Klima und dessen Wandel einen besonderen Schwerpunkt innerhalb der Politik der 27 Mitgliedstaaten der EU ein und wird oftmals synonym für Umwelt genutzt. Zum Schutz dieser und gegen den Klimawandel haben sich die EU-Staaten gemeinsam das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein.
Was beinhaltet die EU-Klimapolitik?
Definition von Klimapolitik
Wenn man von EU-Umweltpolitik spricht, bedeutet das zwangsläufig auch EU-Klimapolitik. Inhalt sind Entscheidungen und Handlungen, die direkt oder indirekt Einfluss auf das Klima und dessen Entwicklung nehmen. Die Umwelt zu schützen ist nicht möglich, ohne sich intensiv mit dem Klima und dem Klimawandel zu beschäftigen.
Wenngleich sich das Klima stets im Wandel befindet, erfolgt dieser Prozess aktuell in einer erhöhten Geschwindigkeit. Ursache dafür sind die durch menschliches Handeln verursachten Treibhausgase. Diese werden in die Atmosphäre abgegeben und bilden dort eine Schicht. Wärmestrahlung kann nicht entweichen. Steigt die Menge der Treibhausgase, steigt auch die Temperatur.
Die Zunahme dieser Gase, die für einen Treibhaus-Effekt sorgen, hat verschiedene Ursachen. Dazu gehört das Verbrennen fossiler Stoffe, wobei CO2 abgegeben wird oder die Abgabe von Methangas durch die massenhafte Tierhaltung. Auch das Abholzen von Wäldern oder das Versiegeln von Oberflächen nimmt Einfluss auf diese Entwicklung.
Klima beschreibt, wie häufig und wahrscheinlich bestimmte Wetterscheinungen in einem bestimmten Gebiet über einen bestimmten Zeitraum hinweg auftreten. Der Mensch, die Natur und die Tiere sind an das Klima gewöhnt, in dem sie sich befinden. Wandelt es sich, hat dies Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, also das Naturkapital der Erde.
Die Folgen des Klimawandels
Die Erderwärmung ist ein globales Problem. Verhindert werden kann der Prozess zwar nicht, er kann jedoch verlangsamt werden. Diesem Ziel haben sich im Rahmen internationaler Klimapolitik 196 Staaten und die Europäische Union verschrieben. Im Pariser Abkommen von 2015 haben sie beschlossen, zu versuchen, die Erderwärmung auf unter 2 °C zu beschränken. Die EU-Klimapolitik muss sich an den festgelegten Klimazielen orientieren.
Zu den Folgen der Erderwärmung zählen unter anderem das Abschmelzen des Polareises und von Gletschern sowie die Ausdehnung des Wassers. Landmassen, die aktuell ohnehin nahe dem Meeresspiegel liegen, befinden sich durch seinen Anstieg dann darunter. Wetterextreme werden durch Erderwärmung außerdem häufiger.
Starker Regen, extreme Hitze oder Naturkatastrophen in Form von Unwettern nehmen bereits zu. Ein steigender Meeresspiegel in Verbindung mit Unwettern kann Überschwemmungen zunehmen lassen. Extreme Hitze wirkt sich wiederum auf die Landwirtschaft, also auch den Nahrungsmittelanbau, aus. Klimawandel bedeutet somit nicht nur einen Anstieg der Temperatur. Er setzt eine Kettenreaktion in Gang.
Ein verändertes Klima zwingt zudem Pflanzen und Tiere, sich an neue Lebensbedingungen anzupassen. Gelingt ihnen das nicht und haben sie keine Möglichkeit, sich neu zu orientieren, droht ihnen das Aussterben. Mit dem Klimaabkommen von Paris sollen diese Folgen, wenn sie sich auch nicht verhindern lassen, gemildert werden.
Die EU auf dem Weg zur Klimaneutralität
Die EU-Klimapolitik weicht als Teil der Umweltpolitik nicht von deren Inhalten ab. Es ist dennoch wichtig, einen gesonderten Blick den Klimaschutz zu werfen. Wichtige Maßnahmenpakete beschäftigen sich explizit mit den Auswirkungen auf das Klima. Sie sollen die Klimaziele bis 2050 unterstützen.
Ein solches Maßnahmenpaket ist der 2019 vorgestellte Green Deal. Dieser soll die EU-Mitgliedstaaten bei einer schnelleren Umgestaltung unterstützen. Sein Ziel dabei ist es, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.
Als Klimaziel definiert ist die Verringerung der Menge an Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien sowie die effizientere Nutzung der Energie. Mit einer besseren Energieeffizienz, wird gleichzeitig weniger Energie benötigt, was wiederum zu weniger Ausstoß schädlicher Emissionen führt. Stammt die Energie aus erneuerbaren Quellen, ist dieser Prozess zusätzlich nachhaltig.
Die EU hat bereits nachjustiert. Die Klimaziele 2030 umfassen den Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien auf mindestens 32 Prozent und eine Steigerung der Energieeffizienz um 32,5 Prozent, im Vergleich zum Referenzjahr 1990. Bisher war für das Senken der Treibhausgasemissionen ein Wert von 40 Prozent vorgesehen.
Im September 2020 schlug die Europäische Kommission jedoch eine Erhöhung dieses Klimaziels, als Teil des Maßnahmenpakets “Fit for 55” vor. Mit dem Inkrafttreten des EuropäischenKlimagesetzes im Juli 2021 ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 sowie die Klimaneutralität bis 2050 als Ziel des Green Deals auch rechtlich verankert.
Deutschlands Rolle in der EU-Klimapolitik
Zur Umsetzung der EU-Klimaziele hat Deutschland erst im Juni 2021 ein Gesetz verabschiedet, dass die EU-Ziele national nochmal verschärft. So wurde beschlossen, dass in Deutschland bereits im Jahr 2045 Klimaneutralität erreicht werden soll - also fünf Jahre früher als in der EU. Bis 2030 sollen die Treibhausgase daher um 65, nicht nur um 55 Prozent reduziert werden.
Auch hat es sich Deutschland zum Ziel gemacht, Wälder und Moore nicht nur zu erhalten, sondern auszubauen. Beides ist eine Maßnahme zur Kompensation von Emissionen. Zudem wurden mit der Verabschiedung eines Sofortprogramms acht Milliarden Euro für die kommenden Jahre verfügbar gemacht. Diese sollen in Maßnahmen zum Klimaschutz investiert werden.
Was bedeutet und beinhaltet die EU-Umweltpolitik?
Rahmenbedingungen der Umweltpolitik
Da die Umwelt in Form der Natur einen solch großen Anteil am Leben und ihr Zustand erhebliche Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Menschen hat, nimmt die Umweltpolitik einen Schwerpunkt innerhalb der EU-Politik ein.
Maßnahmen, die für den Umweltschutz beschlossen werden, können von Land zu Land verschiedene Ausprägungen haben. Einige Bereiche sind aber europaweit gültig und können nur gemeinsam bearbeitet werden. Gefahren für die Umwelt nehmen keine Rücksicht auf Landesgrenzen und so können diese beim Schutz der gemeinsamen Umwelt ebenfalls keine Rolle spielen.
Die EU-Umweltpolitik ist so ausgerichtet, dass ihre Inhalte nicht nur das Klima schützen sollen, sondern auch die Gesundheit der Bürger*innen sowie die biologische Vielfalt. Das bedeutet auch, dass Überlegungen, die die Umwelt betreffen, auch in anderen politischen Bereichen berücksichtigt werden.
Umsetzung von umweltpolitischen Maßnahmen
Zur Umsetzung der EU-Umweltpolitik entwickeln die Mitgliedstaaten gemeinsame Umweltaktionsprogramme (UAP). Diese bilden bereits seit 1973 die Grundlage des Handelns der Europäischen Union in Umweltbelangen. Das siebte UAP, ist im Jahr 2014 in Kraft getreten. Aktuell laufen Verhandlungen für das achte Aktionsprogramm, welches Richtlinien für die Zeit bis 2030 liefern soll.
Allgemein basiert das Vorgehen der EU-Umweltpolitik auf Grundsätzen wie dem Vorsorgeprinzip. Dieses regelt, dass mögliche Gefahren für Mensch und Natur bereits gestoppt werden, bevor sie Schäden anrichten können. Eine solche potenzielle Gefahr kann ihren Ursprung in politischen Entscheidungen und daraus resultierenden Maßnahmen haben. Genauso können aber auch Mechanismen greifen, wenn Zweifel an der Sicherheit eines Produkts besteht, die dessen Markteinführung verhindern.
Ist eine Gefährdung bereits eingetreten, gilt es, nicht nur gegen deren Symptome, sondern vor allem gegen ihre Ursache vorzugehen. Hier greift das Verursacherprinzip. Knapp formuliert besagt dieses, dass mögliche Schäden für die Umwelt vom Verursacher entweder von vornherein verhindert oder, sollte es dafür zu spät sein, von Verursachenden beseitigt werden müssen. Diese Grundsätze finden sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Ein Beispiel für das Greifen des Verursacherprinzips ist der Transport von giftigen Materialien. Dieser muss vorab so weit abgesichert sein, dass es beim Transport nicht zum Austritt kommen kann. Passiert dies doch, und es kommt zu Schaden an der Natur, muss dieser durch den Verursacher, auf eigene Kosten, behoben werden.
Der Weg zum Erreichen der Ziele Umweltpolitik
Die Europäische Union hat sich Richtlinien geschaffen, zum Zweck, die Vision für 2050 zu erreichen. Ziel der EU-Umweltpolitik ist es, ein gutes Leben innerhalb der verfügbaren Ressourcen des Planeten zu ermöglichen. Wenngleich dieses Ziel abstrakt klingt, ist es mit klaren Forderungen an die Entwicklung der EU verbunden.
Auf dem Weg ins Jahr 2050 und in die Klimaneutralität, haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf Etappenziele geeinigt. Neben einer Reduktion der Treibhausgasemissionen sowie einer Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz, gibt es weitere, die Umwelt betreffende Ziele. Um das gute Leben zu ermöglichen, welches innerhalb der Ressourcen des Planeten stattfindet und nicht darüber hinaus geht, stehen verschiedene Themen auf der Agenda.
Bei allen Maßnahmen zum Verlangsamen des Klimawandels, ist klar, dass er nicht zu verhindern ist. Aus diesem Grund sollen Strategien entwickelt werden, sich den verändernden Bedingungen anzupassen, und sich vor Risiken durch ein sich änderndes Klima zu schützen.
Nicht nur die Lebensbedingungen des Menschen sind durch die Folgen von Umweltbelastungen bedroht. Auch die biologische Vielfalt und damit das Naturkapital der Erde leiden darunter. Daher sollen Emissionen nicht nur verringert und die Natur besser geschützt werden, sondern auch bereits entstandene Schäden an Ökosystemen, soweit möglich, rückgängig gemacht werden.
Übergang in eine Kreislaufwirtschaft durch nachhaltiges Handeln
Zur Verbesserung der Situation müssen sich auch die Wirtschaft und ihre Prozesse wandeln und mit dem vorhandenen Naturkapital schonend umgehen. Daher ist das Ziel der EU-Klimapolitik und Umweltpolitik der Übergang in eine Kreislaufwirtschaft, durch Nutzen nachhaltiger Ressourcen und Recycling, also einer Rückführung in den Kreislauf. Wachstum soll damit unabhängig werden von schädlichen Eingriffen in die Umwelt.
Belastungen für Klima und Umwelt durch Konsum sollen durch Nachhaltigkeit reduziert werden. Nachhaltiges Handeln findet damit auch Einzug in die Bereiche Energie, Infrastruktur inklusive Gebäude und Mobilität, während Städte nachhaltiger geplant werden. Aber auch Ernährung spielt eine Rolle beim ressourcenschonenden Handeln. All dies hat den Zweck, zu verhindern, mehr Ressourcen zu verbrauchen, als vorhanden sind.
Für eine Umwelt, die nicht unter dem ständigen Einfluss von Schadstoffen steht, wurde bereits im Jahr 1997 mit dem Kyoto-Protokoll das Konzept des Emissionshandels eingeführt. Das Kyoto-Protokoll wurde vom Übereinkommen von Paris abgelöst, den Handel mit Emissionsrechten gibt es weiterhin.
Das Prinzip ist, dass es eine festgelegte Menge gibt, wie viele Emissionen jeweils von den teilnehmenden Staaten ausgestoßen werden dürfen. Diese Menge verringert sich regelmäßig, um langfristig auch den Gesamtausstoß von Schadstoffen zu verringern. Produziert ein Staat weniger Emissionen, als er dürfte, kann er die überschüssigen Emissionsrechte an einen anderen Staat verkaufen.
Im Ergebnis soll durch diesen Handel die vorgegebene Gesamtmenge an Emissionen nicht überschritten werden. Gleichzeitig müssen aber nicht alle Beteiligten im selben Umfang wenig Emissionen ausstoßen. Die regelmäßige Reduktion der erlaubten Gesamtmenge gibt vor und soll motivieren, langfristig auch im Einzelnen die Menge der Schadstoffe zu reduzieren. Das Null-Schadstoffe-Ziel soll Luft, Wasser und Boden sowie in der Folge auch den Menschen schützen.
Deutschlands Rolle in der EU-Umweltpolitik
Die im Juni verschärften Zielen für die deutsche Klimapolitik bedeuten gleichzeitig auch eine striktere Umweltpolitik, als sie von der Politik der Europäischen Union vorgegeben ist. Im Rahmen der Energiewende hin zu einem höheren Anteil erneuerbarer Energien plant Deutschland zudem den Atomausstieg für das Jahr 2022 sowie den Kohleausstieg bis spätestens 2038.
Um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu fördern, gibt es in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer seinen Strom selbst erzeugt, ist nicht nur unabhängiger, sondern erhält durch das EEG auch eine Vergütung.
Deutschland fördert außerdem energetische Gebäudesanierung und will klimafreundliche Mobilität unterstützen. Dafür steht eine Modernisierung des Schienenverkehrs auf dem Programm sowie der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Für das Jahr 2024 ist geplant, das weitere Vorgehen in der Reduktion von Emissionen ab dem Jahr 2030 festzulegen.
Von CO2 und Energiepreisen über Lieferketten und zwischenstaatliche Konflikte bis zu Taxonomien und zur Gesetzeslage - alle News zur EU-Klimapolitik und Umweltpolitik der gibt es von der Table-Media-Redaktion.