Werbung auf Plattformen: Wir müssen über Geld reden

Martin Andree
NetzDG & Digital Services Act: Martin Andree unterrichtet digitale Medien an der Universität Köln und ist u. a. Verfasser des
Martin Andree unterrichtet digitale Medien an der Universität Köln und ist u. a. Verfasser des „Atlas der digitalen Welt“ (Campus 2020).

Dass es Meta und Alphabet gelungen ist, die Meldepflicht für strafbare Inhalte aus dem Netzwerk-Durchsetzungsgesetz (NetzDG) zu kippen, ist ein Rückschlag für den Gesetzgeber (Europe.Table berichtete), auch wenn zentrale Aspekte im Digital Services Act in Zukunft hoffentlich noch auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zeigt einmal mehr, dass die Digitalkonzerne weiterhin erfolgreich mit überforderten Behörden Katz und Maus spielen. Die unterschiedlichen rechtlichen Zuständigkeiten (unter anderem EU, Bund sowie Länder) und die Verworrenheit geltenden Rechts machen es für die Digitalkonzerne zu einem leichten Spiel, sich durch solche Winkelzüge einer dringend notwendigen Regulierung zu entziehen.

Damit gewinnen sie immer mehr Zeit bei ihrer erfolgreich voranschreitenden Übernahme unseres Mediensystems. Das Jahr 2021 markiert hier eine Epochenschwelle – denn erstmals wurde in digitalen Medien mehr Investitionen in Werbung getätigt als in allen anderen analogen Medien zusammengenommen. Diese Maßeinheit liefert einen exzellenten Indikator für die gesamte verfügbare Aufmerksamkeit des Publikums – denn werbetreibende Unternehmen investieren eben am liebsten dort, wo Nutzer Inhalte konsumieren.

NetzDG & Digital Services Act: Defizite im Nachhinein kurieren

Die Plattformen dürfen also auch in Zukunft weitgehend unreguliert weiterwachsen, wogegen die analogen Medien zunehmend erodieren. Spätestens seit 2021 sind die digitalen Medien die Leitmedien. Allerdings sind die gesetzgeberische Perspektive von NetzDG, Telemediengesetz, aber auch Digital Markets Act sowie Digital Services Act inhaltlich nicht auf diesem Stand. Solche Initiativen versuchen, im Nachhinein Defizite zu kurieren, die schon in den gesetzlichen Grundanlagen falsch aufgesattelt wurden, als die Plattformen Welpenschutz genossen und man ihre Geschäftsmodelle noch nicht ernstnahm – weswegen sie ein einzigartiges Haftungsprivileg besitzen.

Aktuell erlaubt der Gesetzgeber den Plattformen ein Geschäftsprinzip, bei dem sie ein „Programm“ aus strafbaren Inhalten (zum Beispiel falsche Tatsachenbehauptung, Verleumdung, Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten, üble Nachrede, Schmähkritik, Holocaustleugnung, etc.) unbehelligt anbieten dürfen.

Massive Ungleichbehandlung

Um es an einem aktuellen Beispiel zu illustrieren: Wenn der Podcaster Joe Rogan seine Inhalte auf Spotify anbietet, ist die Plattform nicht verantwortlich (egal wie viele Millionen sie an Lizenzgebühren zahlt oder wie viele Gewinne sie mit den Inhalten erwirtschaftet). Würde Joe Rogan etwa bei RTL dieselben Inhalte anbieten, müsste RTL die volle Verbreiterhaftung übernehmen. Es handelt sich erstens um eine massive Ungleichbehandlung von Medienunternehmen, die in direkter Konkurrenz zueinander stehen. Zugleich ist es inkonsistent, dass eine Plattform die wirtschaftliche Verantwortung für Inhalte übernimmt (etwa durch Gebühren oder Werbung), obwohl sie die inhaltliche Verantwortung für dieselben Inhalte ablehnt. Das ist tatsächlich so irrational, dass man es einmal ausbuchstabieren muss:

1. Wir ermöglichen Plattformen Geschäftsmodelle, die strafbare Inhalte monetarisieren.

2. Daraus ergeben sich massive gesellschaftliche Probleme (wie etwa aktuell die hohe Zahl an Impfgegnern mit massiven wirtschaftlichen Schäden für die Gesellschaft); es handelt sich hierbei um Probleme, die kausal aus dem Geschäftsmodell der Plattformen erwachsen.

3. Wir erlauben den Plattformen, aus einem „Programm“ mit strafbaren Inhalten durch Werbung oder Gebühren Milliardengewinne zu generieren.

4. Dagegen machen wir die gesellschaftlichen Probleme der Plattformen im Nachhinein zu unseren eigenen Problemen, wenn Behörden etwa im NetzDG eine Meldepflicht für Straftaten einfordern.

5. Dem entziehen sich die Digitalkonzerne (mit der Begründung, dass sie in Irland ansässig sind und es dort keine Meldepflicht für Hass-Postings gibt).

Ändern wird sich daran erst etwas, wenn wir die systematische Ausnutzung von Regulierungslücken durch die Digitalkonzerne zurückweisen – und die entstehenden gesellschaftlichen Probleme auch zu den Problemen der Plattformen machen. Genau dies wird erst dann geschehen, wenn man den politischen Mut besitzt, das Haftungsprivileg im Zusammenhang mit der Monetarisierung infrage zu stellen.

Deshalb sollte die aktuell vorherrschende ungleiche Rechtsprechung gestoppt werden, die ironischerweise die analogen Medien von Presse oder Rundfunk auch noch aktiv dafür bestraft, dass sie nach den gängigen journalistischen Kriterien und Standards die veröffentlichten Informationen überprüfen. Die florierenden Digitalkonzerne überprüfen nichts und werden zusätzlich noch von der Haftung befreit (mit Ausnahme etwa der neuen Urheberrechtsrichtlinie).

„Facebook unfiltered“

Stattdessen sollte jede Form von Monetarisierung durch Werbung als klares Signal gewertet werden, dass sich ein Unternehmen den verwendeten Content „zu eigen“ gemacht hat (diese Idee steht also im Widerspruch mit dem aktuellen Telemediengesetz, § 10). Um es plakativ zu sagen: Wer die wirtschaftliche Verantwortung übernimmt, müsste zwingend auch die inhaltliche Verantwortung tragen.

Dabei steht es allen Plattformen frei, zusätzliche alternative Angebote oder Feeds auf ihren Plattformen einzuführen, bei denen keine Verbreiterhaftung übernommen wird (nennen wir es einmal spielerisch als Beispiel: „Facebook / YouTube unfiltered“). Allerdings darf dann in einem solchen „Programm“ bzw. Feed auch keine wirtschaftliche Monetarisierung durch Werbung erfolgen. Auf diese Weise bleibt es jedem Nutzer offen, auf solchen Angeboten der Plattformen freie (und „ungefilterte“) Meinungsäußerung zu betreiben.

Durch diese Möglichkeit können wir die reflexartigen Verweise der Plattformen auf die „Meinungsfreiheit“ zurückweisen – zumal sich die Digitalkonzerne hier längst in einer schlimmen Gesellschaft befinden. Denn aus leicht durchschaubaren Gründen gerieren sich viele neue Plattformen, die rechtsradikale Positionen verbreiten, als Vorkämpfer gegen „Zensur“ und Gralshüter der „Meinungsfreiheit“ – also etwa Parler, Gettr, gab, MeWe, Telegram oder Trumps Truth Social (Europe.Table berichtete).

Es ist offensichtlich eine Sache, die freie Äußerung von Meinungen zu ermöglichen. Es ist aber eine ganz andere Sache, mit diesen (im Zweifel illegalen) Inhalten dann Geld zu verdienen und die schwer geschädigte Gesellschaft im Namen der Meinungsfreiheit zusätzlich noch in Geiselhaft zu nehmen.

Je mehr man sich diesem Phänomen der Monetarisierung nähert, desto schwieriger wird es nämlich, eine klare trennende Linie zu ziehen, ab der die Verantwortung für eine Verbreitung illegaler Inhalte sinnvoll ausgesetzt würde. Wenn Spotify einem Podcaster wie Joe Rogan 100 Millionen Dollar für die Inhalte zahlt, spricht einiges dafür, dass Spotify sich diese Inhalte „zu eigen“ gemacht hat und folglich haften müsste wie ein Fernsehsender. Ethisch ist das so, rechtlich jedoch nicht.

Plattformen müssen Verantwortung übernehmen

Wie sieht es dagegen bei einem prominenten YouTuber aus, der von YouTube Zahlungen erhält, die für den Creator Anteile der erzielten Werbeeinnahmen ausschütten? Auch hier bezahlt YouTube den Creator für den Content. Ist YouTube dann nicht auch für den Content verantwortlich?

Erneut anders verhält es sich bei Facebook oder Instagram – aber auch hier gilt: Die Plattform monetarisiert alle übermittelten Inhalte durch Werbung. Kann man da wirklich argumentieren, das Unternehmen habe sich hierbei diese Inhalte nicht „zu eigen“ gemacht?

Es spricht also einiges dafür, den Aspekt der Monetarisierung in die Debatte mit einzubeziehen – weil sie aus dem aktuellen Patt in einer ideologisch festgefahrenen Debatte heraushilft (Kontrolle versus Freiheit). Genau das könnte neue Handlungsoptionen für konstruktive Lösungen schaffen. So wäre es ohne weiteres möglich, spezifische und definierte Formen von Monetarisierung als klares Signal zu werten, dass sich ein Unternehmen den verwendeten Content „zu eigen“ gemacht hat.

Solche Regeln mit festgelegten Schwellen und Grenzen könnten eine neue und innovative Dynamik auf dem Markt der sozialen Medien freisetzen. Die Plattformen würden endlich gezwungen, ihrer aktuellen Marktposition entsprechend „erwachsen“ zu werden und Verantwortung zu übernehmen. Weil dieses schlimme Problem jetzt erstmals wirklich ihr Problem ist, können wir davon ausgehen, dass sie selbst zügig konstruktive Lösungen vorschlagen und ihre viel gepriesene Innovationskraft schnell unter Beweis stellen werden.

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