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Europe.Table #360 / 27. Januar 2023

Tücken der globalen Steuerreform + Richtlinie gegen Greenwashing + Wahl in Tschechien

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  • Europäische Mindeststeuer: Deutschland vor komplizierter Umsetzung
  • Green Claims-Richtlinie: Das sagen Verbraucherschützer und Industrie
  • EU-Monitoring
  • Habeck drängt auf CO₂-Entnahme für 2040-Ziel
  • EU-Kommission: Mehrere Umweltklagen gegen Mitgliedstaaten vor EuGH
  • Kommission stoppt Gesetzgebung zu Fahrzeugdaten
  • EVP-Chef Weber offen für Bündnis Fratelli d’Italia
  • Studie: EU verlagert Umweltfolgen ihres Konsums nach Osten
  • Standpunkt: What’s cooking in Prague
Liebe Leserin, lieber Leser,

als „großen geschichtlichen Moment“ im Kampf gegen Steuerdumping hatte Olaf Scholz 2021, damals noch Bundesfinanzminister, die Steuerreform genannt, die Mindeststeuern für global agierende Unternehmen vorsieht. Neben edlen Zielen wie internationale Steuergerechtigkeit hatte die Bundesregierung auch profanere Gründe für ihr Vorgehen und ihre Vorfreude, zuvörderst das enorme Einnahmepotenzial für die Staatskasse. Doch so einfach wird die Umsetzung der Mindestbesteuerungsregeln 2024 nicht, weiß Falk Steiner zu berichten.

Wie außerordentlich nachhaltig das eigene Produkt doch ist, gehört zu den beliebten Versprechungen der Unternehmen. Nur sind diese Angaben nach Beobachtung der EU-Kommission zur Hälfte falsch oder irreführend. Um Verbrauchern künftig verlässliche Informationen zu garantieren, will die EU-Kommission Angaben über die Umweltfreundlichkeit von Produkten regulieren. Leonie Düngefeld kennt die Reaktionen auf die Green Claims-Richtlinie.

Die Tschechen werden heute und am morgigen Samstag ihren neuen Präsidenten wählen. Der frühere Nato-General Petr Pavel hat Umfragen zufolge gute Chancen, sich in der Stichwahl gegen den früheren Ministerpräsidenten Andrej Babiš durchzusetzen. Claire Stam berichtet, wie der Ausgang der Wahl die Richtung der europäischen Politik Prags beeinflussen kann.

Ihr
Matthias Wulff
Bild von Matthias  Wulff

Analyse

Europäische Mindeststeuer: Deutschland vor komplizierter Umsetzung

Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.
 
Olaf Scholz hielt sie für einen seiner größten Erfolge als Finanzminister. Doch die Kassen des heutigen Kanzlers beeinflusst sie absehbar kaum: Ab dem 1. Januar 2024 gelten in den EU-Mitgliedstaaten die Mindestbesteuerungsregeln. Scholz Nachfolger Christian Lindner grübelt noch, wie diese genau umgesetzt werden sollen. Und nicht nur Deutschlands Weg ist problematisch.
Von
Falk Steiner
Bild von Falk Steiner

Das Ziel der Mindestbesteuerung ist noch am leichtesten erklärt: Gewinne großer Konzerne in einem Land sollen nicht mehr in Niedrigsteuerländer verschoben werden. Stattdessen sollen die Unternehmen ihren mehr oder minder gerechten Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens vor Ort leisten. Dafür sollen Steuern dort gezahlt werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden.

Das sogenannte Zweisäulenmodell, entwickelt von der OECD, wurde von insgesamt über 130 Staaten auf der Welt, inklusive der EU und der USA als wichtigste Akteure akzeptiert. Teil des maßgeblichen EU-US-Deals: Alle Digitalsteuern müssen entfallen – ein Bereich, in dem die Gewinnverschiebung bislang besonders leicht fiel. Stattdessen sollen nun auch Apple, Google, Microsoft und Co über die Mindestbesteuerung zur Kasse gebeten werden.

Dafür sollen unter anderem einheitliche Bemessungsgrundlagen, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) sorgen. Wird in einem Land dann zu wenig besteuert, also weniger als 15 Prozent effektiver Steuersatz, sollen die Heimatländer der Unternehmen die Differenz zur Mindeststeuer eintreiben. Diese Regelung wird Undertaxed Profit Rule (UTPR) genannt. Wenn also etwa ein Unternehmenszweig in Ungarn bislang einer geringeren Besteuerung unterlag, soll der deutsche Fiskus in Zukunft die Differenz erheben dürfen – und viele Steuervermeidungsmodelle für große Unternehmen unattraktiv werden. Soweit spricht das für enorme Einnahmepotenziale für die Staatskasse.

  • Mindeststeuer

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