- TTDSG heizt Cookie-Streit an
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„You’ll never walk alone“ solle die Leitlinie der bevorstehenden deutschen G7-Präsidentschaft werden, sagte Außenministerin Annalena Baerbock gestern beim Abschluss der Beratungen der G7-Außenminister in Liverpool. Der Fan-Song des FC Liverpool drücke „ein starkes Miteinander“ aus, was sich Baerbock offensichtlich auch für die Gruppe der sieben führenden Industriestaaten wünscht. Geeint zeigten sich die G7 erneut beim Thema Ukraine-Krise: Sie drängten Russland zur Deeskalation und drohten im Fall eines Angriffs mit massiven Konsequenzen. „Jede Art der Gewaltanwendung zur Änderung von Grenzen ist nach internationalem Recht strikt verboten“, heißt es im Entwurf der Abschlusserklärung.
Um Russland ging es gestern auch beim Amtsbesuch von Bundeskanzler Olaf Scholz in Warschau, aber mit einem anderen Fokus: Nord Stream 2. Zweites kontroverses Thema bei dem Treffen mit Ministerpräsident Mateusz Morawiecki: der Rechtsstaatsstreit der EU mit Polen. Scholz vermied eine scharfe Kritik und sagte stattdessen, dass er sehr darauf hoffe, dass sich die EU-Kommission und die polnische Regierung einigen.
Anfang des Monats trat das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft und setzt damit die E-Privacy-Richtlinie in deutsches Recht um. Warum das Gesetz den Streit um die Frage, unter welchen Bedingungen Anbieter Cookies setzen oder andere Daten der Endgeräte verarbeiten dürfen, erneut anheizt, analysiert Torsten Kleinz.
Die EUFuel Maritime-Verordnung soll die Nachfrage nach erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen im Maritim-Sektor steigern, ohne Wettbewerbsnachteile für europäische Akteure zu erzeugen. Warum der Bundesregierung die Reduktionsziele des Gesetzes nicht weit genug gehen, berichtet mein Kollege Lukas Scheid.
Jasmin Kohl

Analyse
TTDSG heizt Cookie-Streit an
Zum ersten Dezember ist das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt erstmals die E-Privacy-Richtlinie vollständig in deutsches Recht um. Obwohl die Datenschutzbehörden sich schon seit Jahren direkt auf die europäische Vorlage bezogen haben (Europe.Table berichtete), erfordern die neuen Vorschriften einigen Anpassungsbedarf bei Unternehmen.
Das TTDSG ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung insbesondere bei der Frage, unter welchen Bedingungen Anbieter Cookies setzen oder andere Daten der Endgeräte verarbeiten dürfen. „Die neue Streitlinie wird damit die Ausnahme in § 25 Abs. 2 TTDSG„, erklärt Rechtsanwalt und Datenschutz-Experte Joerg Heidrich gegenüber Europe.Table. Laut der Vorschrift ist eine aktive Einwilligung der Endnutzer nicht erforderlich, wenn „der Einsatz der Cookies oder die Einbindung von Drittdiensten unbedingt erforderlich sind.“ Doch was bedeutet das konkret?
Auslegung des TTDSG führt zu neuem Streit um Cookies
Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden haben bereits eine enge Auslegung angekündigt. Unstrittig ist, dass ein Cookie gesetzt werden darf, wenn etwa der Inhalt eines Warenkorbes gesichert werden soll. Was darüber hinaus nach dem TTDSG als „unbedingt erforderlich“ gilt, wird jedoch zu Auseinandersetzungen führen: Viele Website-Betreiber haben bisher Funktionen wie Reichweitenmessung oder grundlegende Cookies zur Einbindung von Werbung unter diese Kategorie gefasst. Doch die Behörden wollen eine solche wirtschaftliche Notwendigkeit nicht mehr akzeptieren. Im Zweifel sollen Anbieter angesichts der wachsenden Einwilligungsmüdigkeit der Nutzer auf bestimmte Techniken verzichten.
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